GMTN - Die Gewerkschaft für Leiharbeiter

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1 GMTN - Die Gewerkschaft für Leiharbeiter Gültig bei Einsätzen in jeder Branche! -

2 Leiharbeit oder Zeitarbeit? Beschäftigung nur für Einsatzdauer hire and fire Niedriglohn billiger als beim Kunden Preis ist zentrales Werbeargument Mehrere Einsätze und Stehzeiten Durchgehendes Arbeitsverhältnis Lohn für Spezialisten rascher Anpassung und Mobilität rasche und effektive Unterstützung - 2

3 Unsere Ziele Kein Lohndumping mehr Sichere Mindesteinkommen Dauerhaftere Arbeitsverhältnisse Klare und durchsetzbare Regeln 3-3

4 Geltungsbereich In Kraft ab Gültig für überlassene ArbeiterInnen; für ArbeiterInnen die beim Überlasser selbst beschäftigt sind (Chauffeure,...) Nicht gültig für Angestellte (-> KollV für Angestellte des Gewerbes) Nicht gültig für Gemeinnützige ohne Konzession Gültig für konzerninterne Überlassungsunternehmen - 4

5 Beginn des Arbeitsverhältnisses Erstes Monat kraft KollV Probemonat Dienstzettel muss anführen: ob BUAG/BSchEG anzuwenden ob grundsätzlich Flexzeit, Zeitausgleich für ÜStd- Zuschläge vereinbart ist Einstufung für Grundlohn im übrigen wie AVRAG - 5

6 Kündigung Keine Kündigung anlässlich Einsatzende; darf erst am 5. Arbeitstag danach ausgesprochen werden Sonst rechtsunwirksam; binnen 6 Monaten einklagen Verständigungsverfahren gem 105 ArbVG darf schon bei Einsatzende eingeleitet werden Einsatz während der 4 Tage Sperrfrist löst neue Sperrfrist aus (WKÖ anderer Meinung) Kündigungsfristen (auch für AN) bis 3. Jahr: 2 Wochen bis 5. Jahr: 3 Wochen bis 10 Jahre: 5 Wochen danach: 7 Wochen Termin: Ende der Arbeitswoche (auch für AN) - 6

7 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfreizeit grundsätzlich wie 1160 ABGB Also nicht bei AN-Kündigung Aber genau ein Tag (nicht 1/5 der Wochen-AZ) Bei Nicht-Einigung: Freitag Bei Tod des AN: Verdienstfortzahlung bis Monatsletzten (wie KollV Metallindustrie) - 7

8 Zusammenrechnung, Karenzen Zusammenrechnung von Dienstzeiten wenn max. 90 Tage Unterbrechung Nicht bei Entlassung, unber. Austritt und AN-Kündigung 10 Monate Mutter/Vater-Karenz zählt für alle Ansprüche Auch für Abfertigung, inkl. nötige 5-Jahre-Dauer für Eltern- Austritt (nicht für normale 3 Jahre bei AG-Kündigung!) Weitere 12 Monate zählen nur, soweit nach 1. Geburtstag des Kindes und nur für Kündigungs-Frist, EFZg bei Krankheit, Urlaub - 8

9 Arbeitszeit I 38,5 Std: wichtig für Grundlohn und Stehzeit Während Einsatz NAZ des Besch-KollV zu erbringen Besch-KollV regelt Arbeitsbereitschaft, ÜStd-Zuschläge... Längere AZ lt Besch-KollV: - Grundlohn x höherer NAZ oder (nach Günstigkeit:) - Einsatzlohn x höherer NAZ; - Zuschläge für Mehrarbeit wenn betriebsüblich - 9

10 Arbeitszeit II Kürzere AZ lt Besch-KollV: - Grundlohn x 38,5 - Einsatzlohn x Besch-KollV-Normalarbeitszeit Innerbetrieblich kürzere AZ: Keine Lohn-Auswirkung Innerbetrieblich bez. Pausen gelten; Nachweispflicht AN Verträge mit 40 Std-Woche: Mehrarbeitspauschale ; keine Auswirkung auf Grundlohn lt. KollV. KollV- Feiertage wie Beschäftiger-KollV - 10

11 Flexzeit I Nur wenn schriftliche Grund-Vereinbarung In Betrieben mit BR: Nur wenn Betriebsvereinbarung Anwendung vereinbarter Flex nur zulässig, wenn Beschäftiger-Betrieb ein Flex-Modell anwendet Dann Regeln des Betriebes (Zeitzuschlag; Grenzen) Aber Abrechnung alle 6 Mon., max. 40 Gut-Std. übertragbar - Je 6 Monate ab Abschluss der Grundvereinbarung - Also im Regelfall ab Eintritt; späterer Abschluss möglich - 11

12 Flexzeit II Verbrauch von Zeitguthaben: - Grundsätzlich vereinbaren; einseitige Festlegung zulässig: - 60% des Guthabens AG, keine Vorwarnfrist - 40% AN, 2 Wochen Vorwarnfrist - auch nach Einsatz-Ende; in Stehzeit nur in ganzen Tagen - aber nicht in AG-Kündigungs-Frist Auszahlung mit 50% Zuschlag, außer Entl./Austr./AN-Kün. Rückzahlung Zeitschulden nur bei Entl./Austritt - 12

13 Überstundenregeln ZA nur für Grundstunde zulässig, nicht für Zuschlag Grundstunde inkl Zulagen zu berechnen (Verdienstbegriff gem Abschn X; 10/3 AZG) Gemeinsames Zeitkonto wenn auch Flexzeit vereinbart Alle übrigen Regeln wie Flexzeit (Grenzen, Verbrauch...)... aber Höchstgrenze 60 Gutstunden wenn Flexzeit und Zeitausgleich vereinbart und wirksam ist (bei Ende 6-Mon-Frist) - 13

14 Lohn: Grundsätze AG-Ziel/Praxis: Branchen-Mindestlohn AN-Forderung: Betriebsüblicher Ist-Lohn Kompromiss: Bestmögliche Annäherung an Branchen-Ist-Lohn Bedachtnahme auf besonders hohe betriebsübliche Überzahlung Einsatzunabhängige Mindestsicherung (LG 1-4 auf Metall-Niveau) Lösung: Mindestlohn über Niedriglohn-Niveau, aber LG 5, LG 6 unter Metall Referenzzuschlag bei Einsatz in Hochlohn-Branchen Erhöhter Zuschlag bei Einsatz in Betrieben, die internes Lohnschema für ihre Stammarbeiter vereinbart haben (Indiz für hohes Lohnniveau) Damit wird angemessenes und ortsübliches Entgelt bezahlt - 14

15 Lohn: Struktur Das jeweils Günstigste gilt! AÜG - KollV Branchen KollV (+ Referenzzuschlag) BV über Löhne von LeiharbeiterInnen - 15

16 Mindestlohn BG F: Techniker 13,98 BG E: Qual. Facharbeiter 11,36 BG D: Facharbeiter 9,90 BG C: Qualifizierte AN 8,82 BG B: Angelernte AN (ungelernte nach 3J) 7,86 BG A: Ungelernte AN 7,35 (im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit) Stundenlohn Auch bei Einsatz, wenn höher als Überlassungslohn Ergibt allermindestens 1.230,39 Facharbeiter müssen in BG D BG F eingestuft werden, außer Einsatz ausschließlich fachfremd - 16

17 Lohn bei Überlassung I Mindestens Beschäftiger-KollV (wenn höher als Grundlohn) + Referenz -Zuschlag in Hochlohn-Branchen: Industrie: Metall, Chemie, Erdöl, Stein- und Keramik, Glas, Papier; Bau, EVU, Grafisches Gewerbe Kein Referenz -Zuschlag bei Überlassung für auswärtige Arbeit (wenn in Überlassungsmitteilung angeführt, Ausnahmen siehe nächste Folie) und im Probemonat! Höhe des Referenzzuschlages ab Ungelernte AN 6 % Angelernte AN 10 % FacharbeiterInnen 14 % Wenn Lohnschema für Stammarbeiter: Ungelernte AN 11 % Angelernte AN 15 % FacharbeiterInnen 19 % - 17

18 Lohn bei Überlassung Ia Überlassungslohn in der Metall-, Elektro- und Erdölindustrie sowie in der Elektrizitätswirtschaft: Höhe des Referenzzuschlages ungelernte AN 9% angelernte AN 13% FacharbeiterInnen 18% Wenn Lohnschema für StammarbeiterInnen ungelernte AN 13% angelernte AN 16,5% FacharbeiterInnen 19,8% Referenzzuschlag für auswärtige Arbeitungelernt / angelernte AN 3% FacharbeiterInnen 4% - 18

19 Lohn bei Überlassung II Lohnschema für Stammarbeiter: - Schriftliche Vereinbarung des Beschäftigers mit dessen BR - Für vergleichbare AN gültig - Inhalt des Schemas ohne Bedeutung Zuschlag auf den jeweiligen Beschäftiger-KollV-Mindestlohn! Einstufung in Lohngruppen des Beschäftiger-KollV für Zuschlagshöhe entscheidend (Zuschlag für Facharbeiter, angelernte AN,...) Abweichende Facharbeiter-Definition in verschiedenen Beschäftiger-KollVs beachten (absolvierte Lehrzeit genügt...) Anpassung der Höhe der Referenzzuschläge entsprechend Entwicklung der Ist-Überzahlungen in den Referenz-Branchen - 19

20 Zulagen/Zuschläge bei Überlassung Zulagen/Zuschläge wie Branchen-KollV des Beschäftigers Gilt auch für Höhe der ÜStd-Zuschläge ÜStd-Teiler gelten nicht (eigene UZ/WR-Regelung) Entgelte für auswärtige Tätigkeit müssen nach Branchen- KollV bezahlt werden (SEG-, Montagezulagen; Wegzeit) Wenn kein Branchen-KollV wirksam: Metallgewerbe-KollV Für beim Überlasser selbst Beschäftigte: Metallgewerbe-KollV - 20

21 Akkord/Prämie Wenn Arbeit betriebsüblich im Akkord geleistet wird: Erste 4 Wochen Zeitlohn (inkl. Referenzzuschlag) Dann betriebsübliche Leistungslöhne oder Zeitlohn + 30% (ohne Referenzzuschlag) Bei Überlassung in Metall, Elektro- und Erdölindustrie sowie Elektrizitätswirtschaft: Refernzzuschlag ungelernte AN 3% Prämien betriebsüblich: angelernte AN 4% FacharbeiterInnen 5% Akkordähnliche Prämien -> Akkordregeln Sonstige Prämien: Betriebsübliche Höhe - 21

22 Stehzeiten Volles Entgelt 13-Wochen-Schnitt Ohne zeitliche Begrenzung AG kann Verbrauch seiner 60% Zeitguthaben anordnen Aber Verbrauch nur in ganzen Tagen (außer Reststunden) Pflicht, sich max. 38,5 Std erreichbar zu halten (Tel,...) Über Aufforderung: 1x/Tag Überlasserbüro aufzusuchen Nicht schikanös (zb weite Entfernung) Ggf beim Überlasser selbst dem Arbeitsvertrag entsprechende Tätigkeiten zu verrichten - 22

23 Reiseansprüche Fall 1: Entsendung durch den Beschäftiger: Überlasser Beschäftiger Montage Fall 2: Bei Entsendung durch den Überlasser: Überlasser weite Entfernung mehr als 60 / 120 km vom Wohnort des AN Beschäftiger - 23

24 Entsendung durch Beschäftiger Entgelte wie Beschäftiger-KollV Aufwandsentschädigungen: - 10,25/ 20,00/ 26,40 bei Arbeit > 5 Std./ > 9 Std./ Nächtigung - Es zählt die Dauer der effektiven Arbeitsleistung Unter 120 km kann Nächtigung nicht angeordnet werden Nächtigungsgeld : mind. 15,-- oder höherer Beleg, außer kostenlose Beistellung eines angemessenen Quartiers Nächtigungsgeld und große Auslöse nur bei Beleg für sachlich not-wendige Nächtigung, oder bei angeordneter Nächtigung (> 120 km)! - 24

25 Entsendung durch Beschäftiger Überblick Entfernung zum Wohnort Nächtigung durch Beleg nachgewiesen: des Arbeitnehmers: ja nein Über 120 km/nächtigung angeordnet Gr.TG und NG Gr.TG und NG Über 120 km/nächtigung nicht angeordnet, aber sachlich notwendig Gr.TG und NG FK oder NG, m-k TG Unter 120 km/nächtigung sachlich notwendig Gr.TG und NG FK oder NG, m-k TG Auswärtige Nächtigung sachlich nicht nötig FK, m-k TG FK, m-k TG Gr.TG = Großes Taggeld; m-k TG = mittleres oder kleines Taggeld je nach Arbeitsdauer NG = Nächtigungsgeld; FK = Ersatz der Fahrtkosten - 25

26 Entsendung durch Überlasser Ab 120 km Distanz zum Wohnort des AN oder Rückkehr unzumutbar: Taggeld 26,40 und Nächtigungsgeld wenn Nächtigungsbeleg Auch ohne Beleg, wenn Nächtigung angeordnet (nur > 120km) Ab 60 km: Fahrtkostenersatz: Öff. Verkehrsmittel; Wahlrecht des AN: Fahrtkostenersatz oder Nächtigung (außer Anordnung) Rückkehr jedenfalls unzumutbar wenn Fahrzeit für eine der Wegstrecken über 1,5 Stunden Distanz = Wegstrecke bei Verwendung des öff. Verkehrsmittels oder Fahrtstrecke bei KFZ-Benutzung (WKÖ: ohne Fußwege?) Kilometergeld: bis km 0,376 darüber 0,354-26

27 Freistellungen, Verfall Freistellung grundsätzlich wie KollV-Metallgewerbe 1 Begräbnistag auch für Stief- bzw Adoptivkind Pers. Dienstverhinderungsgründe wie 8/3 AngG Also keine Maximaldauer Erstes Antreten zur Führerscheinprüfung verankert Verfallsfrist: Grundsatz 3 Jahre, auch für AG ÜStd, Zulagen, Reisen: 6 Monate schriftlich Lohnbefriedigungserklärung kann binnen 5 AT widerrufen werden - 27

28 Sonderzahlungen (UZ/WR) Je 1 Monatsentgelt Basis: 6-Monate-Schnitt, inkl. aller ÜStd Ausnahme: Einsatz nur im Güterbeförderungsgewerbe - Berechnungsgrundlage KollV Güterbeförderung - Aber Anspruch ohne Wartezeit Aliquotierung Eintritt/Austritt; aber Rückzahlung überaliquot erhaltener UZ/WR nur bei AN-Kündigung/Entl/Austritt Kein Anspruch auf (noch nicht bezahlte) UZ/WR bei Entl/Austritt Keine Kürzung bei langer Krankheit (Anhang III) - 28

29 Übergangsrecht In Kraft ab Referenzzuschlag erst ab und nur zur Hälfte Voller Referenzzuschlag ab Anrechnung überkollektivvertraglicher Auslösen auf Lohnerhöhungen durch AÜ-KollV, wenn für sie Steuer und SV-Beiträge entrichtet wurden (Wochenwerte vergleichen) Keine Anrechnung von Lohnrunden des Beschäftiger-KollV Für am bereits Beschäftigte galt Flex-Zeit und Zeitausgleich für Überstundenzuschläge als vereinbart - 29

30 NEU KV 2005 Bei Einsätzen in der Elektro-und Elektronikindustrie ab 1. Mai 2005 ein erhöhter Referenzzuschlag (+3 %; bei FacharbeiterInnen 4%) 9/13/18 % bzw. bei Lohnschemata: 13/16,5/19,8% und ab 1. Mai 2005 auch Referenzzuschläge für Monteure (3/4 %) und Akkord- /PrämienarbeiterInnen (3/4/5 %) Klarstellung: Auch bei Entgeltfortzahlung (Urlaub, Krankheit usw) gebührt Referenzzuschlag weiter Taggeld von Euro 26,40 auch wenn Nächtigung vor Feiertag bzw für Feiertag angeordnet wird, daher Durchzahlen zulässig - 30

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