Mobil in der Gemeinschaft Fahr-Dienst für Menschen mit Schwer-Behinderung

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Transkript:

Mobil in der Gemeinschaft Fahr-Dienst für Menschen mit Schwer-Behinderung Der Bezirk Schwaben gibt Menschen mit Schwer-Behinderung Geld für den Fahr-Dienst. In diesem Heft steht alles, was Sie über das Geld für den Fahr-Dienst wissen müssen. 1

Der Bezirk Schwaben bezahlt viele Hilfen für Menschen mit Behinderung. Die Hilfen heißen Eingliederungs-Hilfen. Zu den Eingliederungs-Hilfen gehört der Fahr-Dienst für Menschen mit Schwer-Behinderung. Das bedeutet: Der Bezirk Schwaben gibt Menschen mit Schwer-Behinderung Geld. Das Geld heißt: Geld für den Fahr-Dienst. Mit dem Geld können die Menschen mit Schwer-Behinderung die Fahr-Dienste bezahlen. 2

Wer bekommt das Geld für den Fahr-Dienst? Das Geld für den Fahr-Dienst bekommen Menschen mit Schwer-Behinderung in Schwaben. Sie können das Geld für den Fahr-Dienst bekommen, wenn Sie im Bezirk Schwaben wohnen, und wenn Sie über 16 Jahre alt sind, und wenn Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis haben. Das muss in Ihrem Ausweis drin stehen: o Merkzeichen ag, o oder G mit Grad der Behinderung: 100, o oder H mit Grad der Behinderung: 100, o oder Bl mit Grad der Behinderung: 100. 3

Was ist ein Fahr-Dienst? Fahr-Dienst bedeutet: Jemand fährt Sie von einem Ort zum anderen. Zum Beispiel zum Einkaufen oder zu Veranstaltungen. Es gibt Firmen, die bieten Fahr-Dienste an. So heißen die Firmen, die Fahr-Dienste anbieten: Fahr-Dienst-Unternehmen Taxi-Unternehmen Zum Beispiel: Sie wollen ins Kino gehen. Sie fahren mit einem Taxi dort hin. Die Taxi-Fahrt kostet Geld. Sie können die Taxi-Fahrt mit dem Geld vom Bezirk bezahlen. Sie können sich auch von einem Bekannten fahren lassen. Dann können Sie dem Bekannten Geld für das Benzin bezahlen. Wenn Sie mit dem Bus oder der Bahn fahren, ist das kein Fahr-Dienst! 4

Wofür dürfen Sie das Geld ausgeben? Sie dürfen das Geld ausgeben: für Fahrten zu Veranstaltungen, für Fahrten in Ihrer Freizeit, für Fahrten zum Einkaufen. ------------------- nicht für Fahrten mit Personen aus Ihrer Familie, die im gleichen Haus wohnen, nicht für Fahrten zum Arzt oder zur Therapie, nicht für Fahrten zur Arbeit, zur Schule oder zur Tagesstätte, nicht für Fahrten mit öffentlichen Verkehrs-Mitteln, zum Beispiel: Bus oder Bahn. nicht für Fahrten, die von Ihrem Wohn-Heim geplant sind, nicht für Fahrten auf dem Gelände einer Einrichtung. Sie bekommen kein Geld mehr, wenn Sie das Geld für andere Sachen ausgeben! 5

Wie viel Geld können Sie bekommen? Sie bekommen im Monat 100 für den Fahr-Dienst. Wenn Sie Rollstuhl-Fahrer sind und ein besonderes Fahrzeug brauchen: Dann bekommen Sie im Monat 200. Sie bekommen das Geld jeden Monat auf ihr Konto. Mit dem Geld bezahlen Sie den Fahr-Dienst. Es kann sein, dass Sie weniger Geld bekommen: Sie bekommen weniger Geld, wenn Sie in einer stationären Einrichtung wohnen. Eine stationäre Einrichtung ist zum Beispiel: Ein Wohn-Heim. Dann bekommen Sie nur 50. Und als Rollstuhl-Fahrer 100. 6

Wann müssen Sie einen Teil vom Fahr-Dienst selber bezahlen? Sie müssen einen Teil vom Fahr-Dienst selber bezahlen, wenn Sie zu viel Geld verdienen. Man sagt: Wenn Sie zu viel Einkommen haben. Wie viel das ist, steht im Gesetz. Das Gesetz heißt Sozial-Gesetz-Buch 12. Sie müssen einen Teil vom Fahr-Dienst selber bezahlen, wenn Sie zu viel Geld haben. Zum Beispiel auf Ihrem Spar-Buch. Man sagt: wenn Sie zu viel Vermögen haben. Zurzeit dürfen Sie 15 600 Euro Vermögen haben. Wenn Sie mehr als 15 600 Euro haben, müssen Sie einen Teil vom Fahr-Dienst selber bezahlen. Eine Wohnung, die Ihnen gehört und in der Sie selber wohnen, gilt nicht als Vermögen. Die Mitarbeiter beim Bezirk sagen Ihnen genau, wie viel Geld Sie haben oder verdienen dürfen. 7

Was müssen Sie tun, um das Geld für den Fahr-Dienst zu bekommen? Sie müssen einen Antrag schreiben. An den Bezirk Schwaben. Diese Sachen müssen Sie mit dem Antrag mit-schicken: einen Nachweis, wie viel Geld Sie verdienen. Zum Beispiel einen Konto-Auszug oder Lohn-Zettel. einen Nachweis, wie viel Geld Sie haben. Zum Beispiel einen Zettel von Ihrer Bank. eine Kopie von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis. Sie bekommen das Geld für den Fahr-Dienst ein Jahr lang. Nach dem Jahr müssen Sie keinen neuen Antrag schreiben. Es reicht, wenn Sie sich beim Bezirk melden. Sie können beim Bezirk anrufen. Oder einen Brief schreiben. Oder vorbei kommen. Dann bekommen Sie wieder ein Jahr lang Geld. 8

Woher weiß der Bezirk, wofür Sie das Geld ausgegeben haben? Sie müssen dem Bezirk immer wieder Belege zeigen. Belege sind Rechnungen oder Kassen-Zettel von den Fahr-Diensten. Der Bezirk sagt Ihnen, wann Sie die Belege zeigen müssen. Das muss auf den Belegen vom Fahr-Dienst stehen: Ihr Name. Wohin sind Sie gefahren. Und wann. Warum sind Sie dort hin gefahren. Was hat es gekostet. Die Unterschrift vom Fahrer muss auch drauf sein. Und ein Stempel vom Fahr-Dienst-Unternehmen. Wenn Sie mit einem Bekannten gefahren sind, müssen Sie auch einen Beleg zeigen. Das muss auf dem Beleg von Ihrem Bekannten stehen: Mit wem sind Sie gefahren. Wohin. Und wann. Wie viele Kilometer waren es. Wie viel Geld haben Sie dem Bekannten gegeben. Sie dürfen Ihrem Bekannten 30 Cent für jeden Kilometer geben. Auf dem Beleg muss die Unterschrift von Ihrem Bekannten drauf sein. 9

Müssen Sie das Geld jeden Monat ganz ausgeben? Nein, Sie müssen das Geld nicht jeden Monat ganz ausgeben. Sie können das Geld auch sparen. Sie können dann im nächsten Monat mehr Geld für den Fahr-Dienst ausgeben. Sie dürfen das Geld aber immer nur für Fahr-Dienste ausgeben! 10

Haben Sie noch Fragen? Einzelfall-Hilfe: Das sind die Ansprech-Partner beim Bezirk Schwaben wenn es um Sie selber geht: Gabriele Kraus Telefon: 08 21 31 01-344 E-Mail: gabriele.kraus@bezirk-schwaben.de Alexandra Henkelmann Telefon: 08 21 31 01-344 E-Mail: alexandra.henkelmann@bezirk-schwaben.de Gertrud Rau Telefon: 08 21 31 01-456 E-Mail: gertrud.rau@bezirk-schwaben.de Ihr Ansprech-Partner beim Bezirk Schwaben, wenn es um allgemeine Fragen geht: Roland Rehle Telefon: 08 21 31 01-326 E-Mail: roland.rehle@bezirk-schwaben.de 11

Kontakt zum Bezirk Schwaben: Bezirk Schwaben Sozialverwaltung Hafnerberg 10 86152 Augsburg Telefon: 08 21 31 01-0 Fax: 08 21 31 01-200 E-Mail: sozialverwaltung@bezirk-schwaben.de Wer hat dieses Heft gemacht? Bezirk Schwaben Bezirk Presse- Schwaben und Öffentlichkeitsarbeit Presse- E-Mail: und pressestelle@bezirk-schwaben.de Öffentlichkeitsarbeit E-Mail: Facebook: pressestelle@bezirk-schwaben.de www.facebook.com/bezschwaben Twitter: www.twitter.com/bezirkschwaben Stand: Februar 2012 Stand: Januar 2016 Titelbild: Körperbehinderte Allgäu ggmbh in Kempten Bilder: Europäisches Mensch Easy-to-read-Logo: zuerst Netzwerk Inclusion People First Europe Deutschland e.v. Europäisches Easy-to-read-Logo: Inclusion Europe Zeichnungen: Reinhild Kassing Übersetzung in Leichte Sprache: Büro für Leichte Sprache im Dominikus-Ringeisen-Werk E-Mail: Leichtesprache@dominikus-ringeisen-werk.de Telefon: 0 82 81 790 779 12