3. Symposium über aktuelle Fragen des Vertriebsrechts und Internationalen Handelsrechts Leipzig, 29./30. März 2012 Die neuen Incoterms 2010
Die Incoterms im Überblick EXW - Ab Werk ( benannter Lieferort) FCA - Frei Frachtführer ( benannter Lieferort) CPT Frachtfrei ( benannter Bestimmungsort) CIP Frachtfrei versichert ( benannter Bestimmungsort) DAT Geliefert Terminal ( benannter Terminal im Bestimmungshafen/-ort) DAP Geliefert benannter Ort ( benannter Bestimmungsort) DDP Geliefert verzollt ( benannter Bestimmungsort) FAS Frei Längsseite Schiff (benannter Verschiffungshafen) FOB Frei an Bord (benannter Verschiffungshafen) CFR Kosten und Fracht ( benannter Bestimmungshafen) CIF Kosten, Versicherung und Fracht (benannter Bestimmungshafen)
Nicht alle 3 Buchstaben-Codes sind Incoterms: z.b. COD, F.O.B. Richtige Zitierweise: FCA Frankfurt/Main/Lyonerstr.28.ICCIncoterms2010
Rechtsnatur der Incoterms Incoterms gelten nicht per Gesetz oder Handelsbrauch bedürfen einer Vereinbarung der Parteien sind Auslegungsklauseln sind dispositiv Bei Änderungen ist absolute Klarheit das oberste Gebot!
System der Incoterms Klauseln sind in 2 Kategorien aufgeteilt alle Transportarten 4 Gruppen ausschließlich See-und Binnenschiffstransport E F C D Ex Free Cost Deliverd Käuferverpflichtung aufsteigend / Verkäuferverpflichtung abnehmend
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Version 2000 Reduzierung auf 11 Klauseln Entfallen sind: DAF, DES, DEQ, DDU Neu eingeführt wurden: DAP Geliefert benannter Ort ( benannter Bestimmungsort) DAT - Geliefert Terminal ( benannter Terminal im Bestimmungshafen/-ort) Gliederung nach Klauseln für Schiffstransporte und Klauseln für alle Transportarten Guidance box zu jeder Klausel Sprachliche Überarbeitung, z.b take delivery in B4 Besondere Berücksichtigung von string sales bei FAS, FOB, CFR und CIF Bei FOB und CIF/CFR ist die Reling als physical point für den Gefahrübergang weggefallen
Allgemeine Regel zu elektronischem Beleg bzw. Verfahren in A1 B1 Sicherheitsfreigaben in A2 B2 A2 B2: Falls zutreffend bzw. Where applicable A3 B3: noobligationto A3 b): Informationsbeschaffung zu Versicherung A3 bzw. A4: ausgenommen CFR und CIF point of delivery bzw. loading point zur Präzisierung des place of delivery bzw. des place of destination C-u D-Klauseln: Pflicht des Käufers zur Besorgung der für Versicherung erforderlichen Informationen A9: notification besonderer Verpackungen B10: Mitteilung sicherheitsrelevanter Informationen B10: Unterstützung des Verkäufers mit benötigten Informationen
A Verpflichtungen des Verkäufers A1 Allgemeine Verpflichtungen des Verkäufers Aufbau und Gliederung der Incoterms B Verpflichtungen des Käufers B1 Allgemeine Verpflichtungen des Käufers A2 Lizenzen, Genehmigungen, Sicherheitsfreigaben und andere Formalitäten A3 Beförderungs- und Versicherungsverträge A4 Lieferung A5 Gefahrübergang A6 Kostenverteilung A7 Benachrichtigungen an den Käufer A8 Transportdokument A9 Prüfung Verpackung Kennzeichnung A10 Unterstützung bei Information und damit verbundene Kosten B2 Lizenzen, Genehmigungen, Sicherheitsfreigaben und andere Formalitäten B3 Beförderungs- und Versicherungsverträge B4 Übernahme B5 Gefahrübergang B6 Kostenverteilung B7 Benachrichtigungen an der Verkäufer B8 Liefernachweis B9 Prüfung der Ware B10 Unterstützung bei Information und damit verbundene Kosten
Gruppe E: EXW - Ab Werk ( benannter Lieferort) Alle Transportarten Zur Verfügung stellen der Ware an vereinbartem Ort ohne Beladung durch den Verkäufer Gefahr- und Kostenübergang Beladung durch Käufer Ein- und Ausfuhrabfertigung durch Käufer
Gruppe F: FCA - Frei Frachtführer ( benannter Lieferort) Alle Transportarten (besonders geeignet bei Container) Ausfuhrabfertigung durch Verkäufer Übergabe ab Werk bzw. zur Verfügung stellen durch Verkäufer an von K benannte Person am benannten Ort Gefahr- und Kostenübergang Beförderungsvertrag durch Käufer Einfuhrabfertigung durch Käufer
Gruppe F: FAS Frei Längsseite Schiff ( benannter Verschiffungshafen) nur See- und Binnenschifftransport Ausfuhrabfertigung durch Verkäufer Bereitstellung der Ware längsseits Schiff (von Käufer benannt) an benanntem Ort Gefahr- und Kostenübergang Beförderungsvertrag durch Käufer Einfuhrabfertigung durch Käufer
Gruppe F: FOB Frei an Bord ( benannter Verschiffungshafen) nur See- und Binnenschifftransport Ausfuhrabfertigung durch Verkäufer Lieferung der Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs Gefahr- und Kostenübergang Beförderungsvertrag durch Käufer ( beachte aber A3a) Einfuhrabfertigung durch Käufer
Gruppe C: CPT Frachtfrei ( benannter Bestimmungsort) Alle Transportarten Ausfuhrabfertigung durch Verkäufer Beförderungsvertrag durch Verkäufer Übergabe der Ware an Frachtführer (dieser Ort sollte ebenfalls benannt werden) Gefahrübergang Einfuhrabfertigung durch Käufer Entgegennahme der Ware am Bestimmungsort Kostenübergang Kosten der Entladung für Käufer soweit nicht im Beförderungsentgelt/Fracht enthalten
Gruppe C: CIP Frachtfrei versichert ( benannter Bestimmungsort) Verkäufer muss Risiko des Käufers von der Übergabe der Ware bis zum Bestimmungsort versichern Versicherung zu Gunsten des Käufers Versicherungsumfang 110% - Identische mit CPT, aber - Versicherungsdeckung: Minimum (A oder B Inst.CargoClauses oder ähnlich)
Gruppe C: CFR Kosten und Fracht ( benannter Bestimmungshafen) nur See- und Binnenschifftransport Ausfuhrabfertigung durch Verkäufer Beförderungsvertrag durch Verkäufer Lieferung der Ware an Bord des Schiffs Gefahrübergang Einfuhrabfertigung durch Käufer Entgegennahme der Ware im Bestimmungshafen Kostenübergang Kosten der Entladung für Käufer soweit nicht im Beförderungsentgelt/Fracht enthalten
Gruppe C: CIF Kosten, Versicherung und Fracht (benannter Bestimmungshafen) Verkäufer muss Risiko des Käufers von der Übergabe der Ware bis zum Bestimmungsort versichern Versicherung zu Gunsten des Käufers Versicherungsumfang 110% - Identische mit CFR, aber - Versicherungsdeckung: Minimum (A oder B Inst.CargoClauses oder ähnlich)
Gruppe D: DAP Geliefert benannter Ort ( benannter Bestimmungsort) Alle Transportarten Ausfuhrabfertigung durch Verkäufer Beförderungsvertrag durch Verkäufer Zurverfügungstellen der Ware auf dem Transportmittel am Bestimmungsort Gefahr- und Kostenübergang Einfuhrabfertigung durch Käufer Entladung durch Käufer
Gruppe D: DAT Geliefert Terminal ( benannter Terminal im Bestimmungshafen/-ort) Alle Transportarten Ausfuhrabfertigung durch Verkäufer Beförderungsvertrag durch Verkäufer Entladen der Ware von Transportmittel Zurverfügungstellender Ware im Terminal am Bestimmungsort (ggf. Terminal und Ort bestimmen) Gefahr- und Kostenübergang Einfuhrabfertigung durch Käufer Übernahme der Ware
Gruppe D: DDP Geliefert verzollt ( benannter Bestimmungsort) Alle Transportarten Ausfuhrabfertigung durch Verkäufer Einfuhrabfertigung durch Verkäufer Beförderungsvertrag durch Verkäufer Zurverfügungstellen der Ware auf dem Transportmittel am Bestimmungsort Gefahr- und Kostenübergang Übernahme der Ware
Auswahl und Vereinbarung der richtigen Klausel Ist die vorgesehene Transportart mit der Klausel kompatibel? Ist die vorgesehene Klausel für die konkreten Transportmodalitäten (z.b. Container) geeignet und sachgerecht? Sind die der Partei auferlegten Pflichten zu erfüllen (z. B. und insbesondere: Aus-und Einfuhrabfertigung) Eindeutige Inbezugnahme der ICC Incoterms 2010 Modifikationen immer klar und deutlich! Größte Sorgfalt bei der Auswahl und Festlegung des bei jeder Klausel notwendigen Ortes