seit 1992 nicht mehr. Der 1896 BGB ff. ist die maßgebliche Rechtsnorm.

Ähnliche Dokumente
II. 14 Betreuungsrecht

TEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht

Die gesetzliche Betreuung

Ihr Recht Gut vertreten!

Betreuung - wer, wie, wann in welcher Form?

Rechtliche Betreuung. Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61)

18 werden mit Behinderung

Betreuungsrecht. Kurs LFA Pforzheim

Synopse zum Ref-Entwurf des BMJ vom (Betreuungsrecht) - E. Ewers

Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Claudia Stockmann Caritasverband Meschede e.v.

Die rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Herzlich Willkommen! Inge Sigl Sozialpädagogin FH Leiterin des Betreuungsvereins Deggendorf

Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung. Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v.

Anregung zur Bestellung eines Betreuers

Vortrag Vorsorgemöglichkeiten

Informationen zur rechtlichen Betreuung

Thema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Vorsorgende Verfügungen

Bezirksamt Altona Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde

Hinweise zum Betreuungsrecht

Herzlich Wil kommen!

Weiterführende Literaturhinweise... 10

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Merkblatt

Anregung zur Bestellung eines Betreuers

Michael Herzog Sozialamt

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten

Anregung zur Bestellung eines Betreuers

Artikel 1 - Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Psychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB. Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention

Ethische u. Jur. Implikationen bei Demenz

Ehrenamtliche Hilfe Vorsorgevollmacht

Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine

Anregung zur Bestellung eines Betreuers

Betreuungsrecht. Was ist Betreuung? Der Begriff Betreuung ist missverständlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst Betreuung tatsächliche Hilfen

eine Betreuerin/einen Betreuer zu bestellen, weil die/der Betroffene insbesondere folgende Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann:

Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Wichtige Informationen, um für den Ernstfall vorzusorgen

Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Was sollte ich wissen?

Das Betreuungsgesetz

Betreuungsrecht. 5. neu bearbeitete Auflage 2011 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING - BIELEFELD

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Wofür brauche ich was?

auremar - Fotolia.com Die Betreuungsverfügung Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!

Die rechtliche Betreuung im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Bevormundung

Die Betreuungsbüros des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e.v.

Querbe(e)t. Rheinland-Westfalen-Lippe Diakonischer Fachverband der Betreuungsvereine. Ausgabe Nr. 12 Frühjahr 2012

Neues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung

Merkblatt zur Vorsorgevollmacht

Einführung ins Betreuungsrecht

Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht. Krankheits- und Altersvorsorge aus juristischer Sicht

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:

Die Betreuung Volljähriger

Holger Weidenmann Notar in Leonberg. Die Vorsorgevollmacht aus Sicht des Notars

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

Kölner Vorsorgetag Harald reske

Rechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament

Artikel von Hermann Mottweiler, ehrenamtlicher Mitarbeiter im Fachteam Soziales.

Rechtliche Betreuung Erwachsener nach dem Betreuungsgesetz

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 1. Auflage. Kapitel 1 Was bedeutet Betreuung? 1

Das neue Betreuungsrecht

Betreuen. Rechtliche Betreuung Generalvollmacht Vorsorgende Verfügungen. Betreuungsverein Landkreis Tübingen e.v.

Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden

Wer hilft mir, wenn ich mir nicht mehr selbst helfen kann?

Vorsorge für Alter und Krankheit

Vorsorgevollmacht. Ich, (Vollmachtgeber/in) bevollmächtige hiermit widerruflich. evtl. weitere Person 2. - beide jeweils einzelvertretungsberechtigt -

Vorsorgevollmacht. Name (ggf. Geburtsname): Vorname: Geburtsdatum: Strasse: Wohnort: Telefon:

Inhalt. Vorwort zur 6. Auflage 5 Abkürzungen Einführung 15

PSYCHOSOZIALES ADRESSBUCH WUPPERTAL

Vo r b e r e i t u n g f ü r d e n F a l l d e r F ä l l e

Anregung zur Einrichtung einer Betreuung

Nathalie Ihsen. Betreuungsrecht in leichter Sprache

Vorsorgevollmacht: Die 5 wichtigsten Tipps, wie Sie sich und Ihre Familie im Notfall absichern

Generalvollmacht - Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Betreuungsverein Landkreis Tübingen e.v.

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Dr. Gerald Prinz Richter am Amtsgericht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober in der Betreuungssache

Betreuungsrecht. Kommentar. von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o.

Landratsamt Böblingen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 23. September in der Betreuungssache

10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Berufsbetreuung - Fragen und Antworten rund um rechtliche Betreuung

Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Nebenabreden Verfügungen für den Todesfall etc Eik Schieferdecker

Vorausschauen und vorsorgen

vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, Erwachsenenschutzes

Betreuungsrecht in Kürze Ein Ritt durch das Betreuungsrecht anhand eines konkreten Falles

IDEAL Versicherung. Vollmachten und Betreuungsverfügungen mit Verkaufs- und Vertriebsansätzen. Stand 07/ Der Spezialist für Senioren.

VORSORGEVOLLMACHT. Familienname Vorname ggf. Geburtsname. Familienname Vorname ggf. Geburtsname

Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht. Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte,

Kreis Segeberg Aktuelle Fragen des Betreuungsrechts

4 Besonderheiten bei Demenz

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in

Ich, (Vollmachtgeber/in)

Die Betreuungsverfügung

AG 3 Unterstützung von Menschen mit Demenz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte

Transkript:

Wat is en Betreuung? Da stellen mer uns ma janz dumm und frajen uns: Wat is än Betreuung? Die Betreuung löst seit 1992 den Begriff der Vormundschaft ab. Auch die Entmündigung gibt es seit 1992 nicht mehr. Der 1896 BGB ff. ist die maßgebliche Rechtsnorm.

Die Einrichtung einer Betreuung schränkt das grundgesetzlich garantierte Recht auf freie Selbstbestimmung [z.b. Aufenthalt, Vermögen Gesundheit] ein. Aus diesem Grund ist die Einrichtung einer Betreuung nur nach verbindlichen Verfahrensregeln durch einen gerichtlichen Beschluss möglich. Grundgesetz Soweit Geschäftsfähigkeit besteht, bleibt der Betroffene uneingeschränkt handlungsfähig, es sei denn ein Einwilligungsvorbehalt [ 1903 BGB] wurde eingerichtet.

Anlässe für Betreuungen Anlässe Vermüllen (Messie) Drogen Demenz aggressives Verhalten Verschwendungsucht Verfolgungswahn Analphabetismus Wachkoma Geistige Behinderung Trunksucht Stimmen hören

Die Beteiligten S K F M Düsseldorf Ärzte Vermieter Polizei Betroffener Nachbarn Banken Verwandte Beteiligte Erben Freunde Gläubiger

Amtsgericht (Betreuungsgericht) Düsseldorf Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf Telefon: 0211 8306-0, Fax: 0211 87565 116-0 AG

Städt. Betreuungsstelle Willi Becker Allee 7 3. Etage, Zimmer 372-380 40200 Düsseldorf Tel. 89-98959 Fax. 89-98966 Die Betreuungsstelle berät in allen Fragen des Betreuungsrechts zu den Voraussetzungen der Einleitung einer Betreuung zum Verlauf des Verfahrens bei der Betreuerauswahl Die Betreuungsstelle informiert über die (Vorsorge-)Vollmacht zur Vermeidung einer Betreuung Betreuungsverfügung Patientenverfügung Die Betreuungsstelle beglaubigt Unterschriften auf (Vorsorge-)Vollmacht (Gebühr: 10,00 Euro) BT-Stelle

Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schloßallee 12 C, 40229 Düsseldorf Telefon 0211.600 25-380 Telefax 0211.600 25-381 gunnar.born@awo-duesseldorf.de Betreuungsverein Diakonie in Düsseldorf Platz der Diakonie 3, 40233 Düsseldorf Telefon 0211.73 53-392 Telefax 0211.73 53-558 susanne.benary-hoeck@diakonieduesseldorf.de Betreuungsverein Deutsches Rotes Kreuz Kölner Landstr. 169, 40591 Düsseldorf Telefon 0211.22 99-12 49 Telefax 0211.22 99-12-33 betreuungsverein@drk-duesseldorf.de Betreuungsverein der Lebenshilfe e.v. Kölner Landstr. 251, 40591 Düsseldorf Telefon 0211.750696 Telefax 0211.750698 schinski.kathrin@lebenshilfe-nrw.de Betreuungsverein Sozialdienst Katholischer Verein Frauen für und soziale Männer Betreuung Düsseldorf in Düsseldorf e.v. e.v Ulmenstraße 67, 40476 Düsseldorf Telefon 0211.4696-186 Telefax 0211.4696-210 schmitz.felicitas@skfm-duesseldorf.de Ernst-Abbe-Weg 50, 40589 Düsseldorf Telefon 0211.94400-12 Telefax 0211.9440029 norbert.bester@verein-soziale-betreuung.de VereineII

Neu eingerichtete Betreuungen Berufsbetreuer 27% Familienangehörige 63% Sonstige EA 5% Verein 5% Behörde 0,5 % Aufteilung Neu Eingerichtete 2007

"Diagnosen zur Betreuerbestellung" - Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) Köln Körperbehinderung Demenz 35% 30% 25% 33% Sucht 20% Psy. Krankheit 15% 20% 20% 10% 17% 16% Geistige Behinderung 5% 0% Diagnosen 7% 1 Mischbild: Krankheit+Behinderung

345345 Menschen werden durch den SKFM-Düsseldorf betreut.

1 Betreuer für: 47 Betreute 44

Unser Treff für Begegnung Kontakt Austausch + Gemeinschaft wider Rückzug Einsamkeit Treff und Isolation

Aufgaben eines Betreuers [ 1901(1) / 1897 (1) BGB] Rechtliche Besorgung Persönliche Betreuung Verwaltungsarbeit Karika tur Hausbesuche + Sprechstunde

Aufgabenkreise - Grobeinteilung Personensorge Vermögenssorge Aufgabenkrei se_grob

Aufgabenkreise - Personensorge Aufenthaltsbestimmung Gesundheitsfürsorge ambulante, pflegerische Versorgung Zuführung zur med. Behandlung häusliche Versorgung Aufgabe_Per sonensorge

Aufgabenkreise - Vermögenssorge Erbangelegenheiten Rentenangelegenheiten Sozialrechtliche Ansprüche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen Immobilienverwaltung Entschuldung Aufgabe_Ver mögenssorg e

Betreuung. /. Entmündigung anno 1900 anno 1992 Das BGB tritt im Deutschen Reich in Kraft. Begriffe wie Vormundschaft und Entmündigung charakterisieren den Umgang mit Psy. Kranken und Behinderten. anno Die Vormundschaft Erkenntnisse heißt der jetzt Psychiatrie-Enquete Betreuung, von 1970 werden (teilweise) umgesetzt. die Entmündigung ist abgeschafft, zahlreiche Vorschriften stärken die Rechte der Betroffenen.

Schutz des Betroffenen im Verfahren Persönliche Anhörung des Betroffen in seiner Umgebung i. d. R. ist ein fachärztliches Gutachten erforderlich, - sonst ein ärztliches Attest Verfahrenspfleger und regelmäßige Überprüfungen Verfahren

Antragsrecht des Betroffenen...bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. [ 1896 (1) BGB] Antragsrecht Für die Bestellung eines Betreuers genügt ein ärztliches Zeugnis, wenn der Betroffene die Bestellung eines Betreuers beantragt und auf die Begutachtung verzichtet hat und die Einholung des Gutachtens insbesondere im Hinblick auf den Umfang des Aufgabenkreises des Betreuers unverhältnismäßig wäre.. [ 281 FamFG] des örtlichen Amts / Rechtsantragstelle Betreuungsgerichtes

Antragsmuster Praxisfelder sozialer Arbeit Helmut Hilflos 18.12.11 0211 / 602 889 12 0162/6197379 Helmut Hilflos Ruhrstr. 28 40890 Düsseldorf Amtsgericht Düsseldorf - Betreuungsgericht - Werdenerstr. 1 40227 Düsseldorf Antrag auf Einrichtung einer Betreuung ( 1896 BGB ) für Helmut Hilflos, * 27.09.1955 Sehr geehrte Damen und Herren, weil ich in Folge meiner Behinderung meine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, beantrage ich die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Insbesondere brauche ich Hilfe bei der Regelung meiner finanziellen Angelegenheiten, bei allen Behördenangelegenheiten und bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz. Eine Vollmacht kann ich nicht erteilen, weil ich Niemanden habe, den ich bevollmächtigen könnte. Die Betreuung soll für die Aufgabenkreise: eingerichtet werden. Vermögenssorge Vertretung vor Behörden Unterstützung bei der Heimplatzsuche Ein aktuelles ärztliches Attest meines Hausarztes, Dr. Fröhlich habe ich diesem Antrag ein der Anlage beigefügt. Auf eine Begutachtung verzichte ich. Es ist mein Wunsch, dass Helga Hilfreich vom Betreuungsverein des SKFM e.v. meine Betreuerin wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsmust er Helmut Hilflos Anlage: 1 ärztliches Attest

Anregung durch Dritte Amtsermittlungs -pflicht des Gerichtes...bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. [ 1896 (1) BGB] Auf Anregung Anregung des Verfahrens (1) Soweit Verfahren von Amts wegen eingeleitet werden können, kann die Einleitung eines Verfahrens angeregt werden 24 FamFG] Ermittlung von Amts wegen Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. [ 26 FamFG]

Voraussetzungen des 1896 BGB Volljährigkeit Maßnahmen sind aber auch bereits bei 17 - jährigen [ 1908a BGB] möglich. Vorliegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung 1896 Die Unfähigkeit, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise besorgen zu können. Die Angelegenheiten nicht durch eine Vollmacht, oder andere Hilfen zu regeln sind.

1896 BGB (1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden. 1896 1a 1896

Voraussetzungen [ 1896 (1a) BGB] Keine Betreuung gegen den freien Willen heißt: Die Erforderlichkeit muss stärker sein, als das Recht auf Würde und Selbstbestimmung das Betroffenen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Freie Willensbestimmung setzt eine eigenständige Abwägung von Grund, Bedeutung und Tragweite der Betreuung voraus. Eine eigenständige Abwägung der tatsächlichen Voraussetzu und ng 1896(1a) rechtlich relevanten Aspekte ist notwendig.

Einwilligungsvorbehalt [ 1903 BGB] Zum Schutz vor unsinnigen, selbst schädigenden Rechtsgeschäften kann ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden Dies geschieht für jeden Aufgabenkreis einzeln, - i.d.r. für den Aufgabenkreis d. Vermögenssorge Dann bedarf das Rechtswirksamwerden von (Kauf) - Verträgen der Einwilligung des Betreuers Ein Rechtsgeschäft ist schwebend unwirksam, - es wird erst durch die Einwilligung wirksam 1903 Betroffene: Maniker, Demente, HOPS s, u.a.

Pflichten des Betreuers [ 1901 BGB] Rechtliche Besorgung der Angelegenheiten: nach den Wünschen des Betreuten, und zum Wohl des Betreuten [ 1901 (2,3) BGB] Rehabilitation des Betreuten [ 1901 (4) BGB] Besprechungspflicht [ 1901 (3) BGB] Mitteilungspflicht bei erweitertem Betreuungsbedarf, oder Möglichkeit der Aufhebung Mitteilungspflicht, wenn ea-betreuung möglich ist Pflichten Rechnungslegung und Berichtspflicht [ 1839 BGB]

Dreieck der Pflichten Wunsch des Betreuten Wohl des Betreuten Dreieck der Pflichten Haftung des Betreuers

Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte Einige Angelegenheiten darf der Betreuer gar nicht, - oder nur unter bestimmten Voraussetzungen regeln: a) Eheschließung, - der Standesbeamte prüft b) Testamentserrichtung c) Wahlrecht [ 309 (1) FamFG] d) Öffnen oder Anhalten der Post [ 1896 (4) BGB] e) Sterilisation, nur durch zusätzlichen Betreuer hoechstpers und Verfahrenspfleger oenl [ 1899 (2),1905 BGB und 297 FamFG]

Die Auswahl des Betreuers Der Betreuer muss geeignet sein [ 1897 BGB] Natürliche + ehrenamtliche Personen haben Vorrang Ausschluss von Einrichtungsmitarbeitern [ 1897 (3) BGB] Führungszeugnis + Schufa-Auskunft für Berufsbetreuer AG, Betreuungsbehörde + Betreuungsvereine beraten Es gibt (k)eine Pflicht zur Übernahme [ 1898 BGB] Verschiedene Betreuer können für verschiedene Auswahl_d_ Aufgaben verschieden bestellt werden Betreuers [ 1899 BGB]

Mehrere Betreuer [ 1899 BGB] Verschiedene Betreuer für unterschiedliche Aufgabenkreise (Ergänzungsbetreuer) Aber, seit 7/2005 sind keine 2 Berufsbetreuer mehr möglich [ 1899 (1) BGB] Zwei (sehr selten mehr) für einen Aufgabenkreis als Vertretungs - oder Gegenbetreuer [ 1899 (4),1792 BGB] Betreuerhandeln ist sowohl nur gemeinsam, oder auch nur vertretungsweise möglich [ 1899 (3+4) BGB] Kontrollbetreuer des Bevollmächtigten [ 1896 (3) BGB] Mehrere Betreuer

Finanzierung der Betreuungsarbeit Die Vormundschaft wird unentgeltlich geführt. [ 1836 (1) BGB] Ehrenamtlichen Betreuern steht eine Pauschale von 399 zu. [ 1835a BGB] Finanzierung _2 Berufsvormündern wird auf Antrag eine Vergütung aus der Landeskasse gewährt. [ 1 ff. VBVG] Ergänzende Finanzierung durch: Kommunale Mittel Eigene Mittel Querschnittsfinanzierung

Zeitraum Stunden / Monat Stunden im Zeitraum 1. Quartal 5,5 16,5 726 2. Quartal 4,5 13,5 594 3. + 4. Quartal 1. Jahr gesamt Ab 2. Jahr jährlich 4,0 24 1056 54 2376 2,5 30 1320 reich + Heim arm + kein Heim Zeitraum Stunden / Monat Stunden im Zeitraum 1. Quartal 7 21 924 2. Quartal 5,5 16,5 726 3. + 4. Quartal 1. Jahr gesamt Ab 2. Jahr jährlich 5,0 30 1320 67,5 2970 3,5 42 1848 Zeitraum Stunden / Monat Stunden im Zeitraum 1. Quartal 4,5 13,5 594 2. Quartal 3,5 10,5 462 arm + Heim reich + kein Heim Zeitraum Stunden / Monat Stunden im Zeitraum Vergütung Vergütung Vergütung Vergütung 1. Quartal 8,5 25,5 1122 2. Quartal 7 21 954 3. + 4. Quartal 3,0 18 792 3. + 4. Quartal 6,0 36 1584 1. Jahr gesamt 42 1848 1. Jahr gesamt 82,5 3630 Ab 2. Jahr jährlich Vergütungsta belle 2,0 24 1056 Ab 2. Jahr jährlich 4,5 54 2376

Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er... Anerkennung _BTG_Verein -Verein...sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät,...eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter beaufsichtigt, weiterbildet, versichert einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht....planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert, 1908f BGB

Aufgaben von Betreuungsvereinen Betreuungen führen Ehrenamtliche Betreuer gewinnen, beraten und begleiten Über: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung informieren Betreuungsv ereine

Ende Ende 1