Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

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Raithel Wördehoff Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wer darf was entscheiden? Ein praktischer Leitfaden für Ärzte und Pflegekräfte Mit einem Geleitwort von Christof Müller-Busch

Raithel Wördehoff Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

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Veronika Raithel Dietrich Wördehoff Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wer darf was entscheiden? Ein praktischer Leitfaden für Ärzte und Pflegekräfte

Veronika Raithel Rechtsanwaltskanzlei Raithel 82272 Moorenweis www.anwaltskanzlei-raithel.de Dr. med. Dietrich Wördehoff Arzt für Innere Medizin, Gastroenterologie und Palliativmedizin 66129 Saarbrücken diwoerde@t-online.de Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Besonderer Hinweis: Die Medizin unterliegt einem fortwährenden Entwicklungsprozess, sodass alle Angaben, insbesondere zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren, immer nur dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Drucklegung des Buches entsprechen können. Hinsichtlich der angegebenen Empfehlungen zur Therapie und der Auswahl sowie Dosierung von Medikamenten wurde die größtmögliche Sorgfalt beachtet. Gleichwohl werden die Benutzer aufgefordert, die Beipackzettel und Fachinformationen der Hersteller zur Kontrolle heranzuziehen und im Zweifelsfall einen Spezialisten zu konsultieren. Fragliche Unstimmigkeiten sollten bitte im allgemeinen Interesse dem Verlag mitgeteilt werden. Der Benutzer selbst bleibt verantwortlich für jede diagnostische oder therapeutische Applikation, Medikation und Dosierung. In diesem Buch sind eingetragene Warenzeichen (geschützte Warennamen) nicht besonders kenntlich gemacht. Es kann also aus dem Fehlen eines entsprechenden Hinweises nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt. Das Werk mit allen seinen Teilen ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert werden. 2012 by Schattauer GmbH, Hölderlinstraße 3, 70174 Stuttgart, Germany E-Mail: info@schattauer.de Internet: www.schattauer.de Printed in Germany Lektorat: Marion Lemnitz, Berlin Umschlagabbildung: Patientenverfügung Ramona Heim Fotolia.com Satz: Satzstudio 90 (A. Kretschmer), 86556 Kühbach Druck und Einband: AZ Druck und Datentechnik, Kempten/Allgäu ISBN 978-3-7945-2765-6

V Geleitwort Nach mehr als sechs Jahren einer langen und kontrovers geführten Debatte über die Bedeutung, den Sinn, die Verbindlichkeit und die Reichweite von Patientenverfügungen trat am 1. September 2009 das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts in Kraft. Erstmals wurde der Begriff Patientenverfügung rechtlich definiert und in einen Gesetzestext aufgenommen. Das Gesetz ist sicherlich ein wichtiger Beitrag, die Bedeutung der Selbstbestimmung und des Willens für die Durchführung medizinischer Maßnahmen im Falle der Nichteinwilligungsfähigkeit zu stärken. Bei vielen Menschen, die sich mit der Frage vorsorglicher Willensbekundungen beschäftigen, sowie bei Ärzten und Juristen gibt es jedoch auch durch die neue Rechtslage noch viele offene Fragen und Unsicherheiten. Patientenverfügungen können gewiss nicht alle Entscheidungsprobleme in sterbenahen Situationen regeln. Aber sie sind besonders in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht ein wichtiges Instrument zum Dialog, der nicht nur von der Frage Wer entscheidet? (was eigentlich unstrittig sein sollte) bestimmt wird, sondern in dem nach Orientierung und gemeinsamen Wegen in Grenzsituationen gesucht wird. Aufgabe einer an Kommunikation orientierten Arzt-Patienten-Beziehung ist es, Indikation, Behandlungsziel, Lebenssituation, Nutzen und Belastbarkeit im besten Interesse des Betroffenen unter Berücksichtigung des maßgeblichen und verbindlichen Willens verständnisvoll zu erörtern und zu einer reflektierten Entscheidung zu gelangen. Das Gesetz betont die Maßgeblichkeit früherer Willensbekundungen und wird sich in seiner praktischen Tragfähigkeit bewähren müssen. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass die eigentliche Problematik darin liegt, wie im Rahmen des medizinischen Fortschritts und der medizinischen Möglichkeiten Sterben wieder mehr als untrennbarer Teil des Lebens begriffen und als solcher wahr- und angenommen werden kann. Es geht nicht nur darum, von wem und wie Verantwortung für das Sterben bzw. den Tod übernommen oder getragen werden kann, sondern auch darum, Kranksein, Älterwerden, Abschiednehmen, aber auch das möglicherweise damit verbundene Leiden als Teil des Lebens zu begreifen und zu akzeptieren. So sollten Patientenverfügung und Vorsorgeplanung als Chance angesehen werden, dem Sterben und Tod im humanen Miteinander wieder einen Platz zu geben und durch Dialog und Verständigung zu einem Verstehen zu kommen, wenn bei Menschen, die für sich nicht mehr entscheidungsfähig sind, Entscheidungen am Lebensende getroffen werden müssen. Wenn am Ende des Lebens die freie Urteils- und Entscheidungsfähigkeit eines Menschen eingeschränkt ist und nur noch wenige nachvollziehbare Willensmanifestationen

VI Geleitwort erkennbar sind, dann bedeutet die Sorge und Begleitung eines solchen Menschen wie in der Anfangsphase des Lebens auch Bereitschaft zur Mitverantwortung für dessen besonderes autonomes Sterben. Die Beschäftigung mit dem Willen ist eigentlich eine Grundbedingung ärztlichen Handelns. Dennoch ist die Ermittlung des Willens eines Patienten kein Gegenstand der ärztlichen Ausbildung. Der vorliegende Leitfaden erörtert aus ärztlicher und speziell palliativmedizinischer Sicht vor dem Hintergrund langjähriger praktischer Erfahrung im Umgang mit sterbenahen Situationen die rechtlichen Fragen und kommunikativen Herausforderungen für die Arzt-Patienten-Beziehung, die sich auch durch die neue Rechtslage ergeben. Wille und Wohl des Betroffenen können und dürfen nicht gegeneinander stehen, sondern sie stehen im Mittelpunkt des Dialogs aller Beteiligten, die einen Menschen, der sich krankheitsbedingt nicht mehr mitteilen bzw. aktuell nicht entscheiden kann, begleiten. Der klar gegliederte Leitfaden ist für Ärzte, aber auch für alle, die sich mit der Frage: Wer darf wann entscheiden? befassen, ein wichtiger und hilfreicher praktischer Ratgeber für kritische Situationen. Prof. Dr. H. Christof Müller-Busch Past-Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V.

VII Vorwort Patientenverfügungen sind seit Jahren stark in der öffentlichen Diskussion. Trotzdem besitzen nur etwa 10 % der Bevölkerung eine solche Vorausverfügung. Konkrete Entscheidungen für die Zukunft, zumal für die letzte Lebenszeit, sind für viele Menschen schwierig, vor allem solange keine Krankheit vorliegt. Über das eigene Sterben nachzudenken ist heute kein Thema. Eine unmittelbare Konfrontation mit Sterben und Tod erleben auch nur noch wenige Menschen, nicht nur weil wir viel länger leben als noch vor 100 Jahren, sondern auch, weil kaum mehr zu Hause im Kreise der Familie gestorben wird. Sterben ist tabu, Sterben wird ausgegrenzt, in Institutionen verlagert. Die medikamentösen und apparativen Möglichkeiten der Medizin, bei Krankheit einzugreifen, werden zwar immer größer, ebenso aber auch die Sorge, in einen unpersönlichen Medizin-Apparat zu geraten, in dem Leben und Leiden künstlich verlängert werden. Ungewissheit macht Angst und Angst ist ein schlechter Ratgeber. Hinzu kam insbesondere für viele Professionelle im medizinischen und pflegerischen Bereich die rechtliche Unsicherheit, was man tun muss und was man lassen darf. Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag 2009 ein Gesetz zur Patientenverfügung beschlossen, das die Fragen in diesem Zusammenhang auf eine rechtliche Basis stellte. Das Gesetz hat viel Sicherheit gebracht, manche Fragen sind aber weiterhin offen und neue werden aufgeworfen. Trotz ausführlicher und geprüfter Vordrucke bleibt vieles für den Einzelnen zu bedenken und zu regeln, um eine persönliche Patientenverfügung sinnvoll und wirksam zu gestalten. Dieses Buch soll etwas Ordnung in die vielfältigen Aspekte bringen und damit eine Hilfe sowohl beim Abfassen als auch bei der Umsetzung aus medizinischer wie aus juristischer Sicht sein. Es wendet sich in erster Linie an Ärzte und Pflegekräfte, ebenso aber auch an interessierte Laien, die sich einen Überblick und nähere Informationen verschaffen wollen. Neben den grundsätzlichen Einleitungskapiteln ist es in viele Einzelfragen gegliedert, sodass man möglichst direkt das nachlesen kann, was einem im Moment auf den Nägeln brennt. Situationen aus dem Alltag werden an zahlreichen konkreten Beispielen verdeutlicht und das Vorgehen erläutert. Das Werk ist als Leitfaden und Nachschlagewerk bei Fragen und Problemen im Alltag gedacht, weniger zum Durchlesen von vorn bis hinten. Deshalb hat es auch einen ausführlichen Anhang mit vielen Originaltexten. Wir hoffen, dass wir den Lesern Anregungen und konkrete Entscheidungshilfen für Fragen sowohl beim Erstellen wie bei der Umsetzung von

VIII Vorwort Patientenverfügungen geben können. Wir wünschen uns zugleich, dass durch intensive Gespräche im Zusammenhang mit der Patientenverfügung auch Ängste vor dem Sterben verringert werden können. Wir sind der Überzeugung, dass nicht das Verdrängen von Krankheit und Sterben, sondern die Auseinandersetzung damit zu intensiverem Leben und zu einem Sterben in Würde führen. Unser Dank gilt Frau Dr. Petra Mülker und Frau Dr. Christina Hardt vom Schattauer Verlag für ihre Bereitschaft, unsere Ideen zu unterstützen und umzusetzen, und Frau Marion Lemnitz als Lektorin für die stete Hilfsbereitschaft bei der Realisierung der Texte. Moorenweis und Saarbrücken, Januar 2012 Veronika Raithel und Dietrich Wördehoff

IX Inhalt 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht..................... 1 Dietrich Wördehoff 1.1 Arzt-Patienten-Verhältnis............................... 1 1.2 Ärztliche Indikation.................................... 2 1.3 Patientenwille......................................... 4 2 Juristisches Hintergrundwissen..................... 7 Veronika Raithel 2.1 Warum sind Vorsorgevollmacht oder gesetzliche Betreuung nötig?...................................... 7 2.2 Geschäftsfähigkeit/Vertretung........................... 8 2.3 Einwilligung.......................................... 9 2.4 Vorsorgevollmacht..................................... 11 Umfassende Vorsorgevollmacht ( Generalvollmacht )........... 12 Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten............. 13 2.5 Betreuungsrecht....................................... 14 Verfahren zur Bestellung eines Betreuers..................... 15 Betreuungsverfügung.................................... 17

X Inhalt 3 Kommunikation..................................... 19 Dietrich Wördehoff 3.1 Wie wichtig ist das Gespräch?........................... 19 3.2 Wann und mit wem ist das Gespräch wichtig?.............. 19 3.3 Wie kann man schwierige Gespräche effektiv gestalten?.... 20 3.4 Wie soll man mit verwirrten oder dementen Patienten umgehen?.......................... 23 3.5 Wie kann man Gespräche über Sterben und Tod angehen?... 24 3.6 Wie kann man Hoffnung geben und erhalten?.............. 25 4 Beratung zum Erstellen einer Patientenverfügung.. 27 Dietrich Wördehoff und Veronika Raithel 4.1 Wann stellt sich das Thema Beratung?.................... 27 Interessent kommt zum Arzt, wünscht Beratung................ 27 Arzt spricht Patient auf Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an................................. 28 Krankenhaus- oder Altenheimaufnahme...................... 29 4.2 Welche Ziele könnte der Patient verfolgen?................ 29 4.3 Was muss der Arzt beachten?............................ 30 Zeitaufwand........................................... 30 Individuelle Krankengeschichte............................. 30 Häufige allgemeine Risiken................................ 31 Intensität der Aufklärung.................................. 31 4.4 Praktische Aspekte bei der Beratung..................... 32 Welche Inhalte sind notwendig?............................ 32 Wie wird eine Patientenverfügung möglichst wirksam gestaltet?... 34

Inhalt XI Wo liegen die Grenzen einer Patientenverfügung?.............. 34 Welche Formalien sind zu beachten?........................ 35 Ist ein Patient verpflichtet, eine Patientenverfügung zu erstellen?.. 35 Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?............. 35 Muss eine Patientenverfügung regelmäßig erneuert werden?..... 36 Wo sollte die Patientenverfügung aufbewahrt werden?.......... 36 Haftet der Arzt für die inhaltliche Korrektheit einer Patientenverfügung?................................ 37 Wie lässt sich die Beratung zur Patientenverfügung für den Arzt abrechnen?.................................. 37 4.5 Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung in Verbindung mit einer Patientenverfügung............... 37 Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?........................... 38 Warum sollte man eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung in Ergänzung zu einer Patientenverfügung ausstellen?.. 38 4.6 Advance Care Directives................................ 39 5 Anwendung und Umsetzung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.............................. 41 Dietrich Wördehoff und Veronika Raithel 5.1 Ärztliche Indikation.................................... 41 5.2 Patientenwille......................................... 41 5.3 Entscheidungssituationen............................... 42 Nur Patientenverfügung liegt vor........................... 42 Verbindlichkeit der Patientenverfügung....................... 43 Reichweite der Patientenverfügung.......................... 44 Formalien einer Patientenverfügung......................... 44 Gültigkeitsdauer einer Patientenverfügung.................... 45 Erneuerung einer Patientenverfügung........................ 45 Alte Patientenverfügungen.............................. 45

XII Inhalt Nur Vorsorgevollmacht liegt vor............................ 46 Missbrauch einer Vorsorgevollmacht......................... 47 Nur Betreuungsverfügung liegt vor.......................... 48 Ein Betreuer ist eingesetzt, eine Patientenverfügung liegt nicht vor.......................................... 48 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bzw. Betreuung liegen vor................................. 48 Weder Patientenverfügung noch Vorsorgevollmacht liegen vor..... 50 Mutmaßlicher Wille...................................... 51 Divergenz von Patientenverfügung und aktuellen Patientenäußerungen.................................... 52 Nonverbale Äußerungen.................................. 53 Divergenz von Arzt und Patientenvertreter.................... 54 Rechte von Angehörigen.................................. 55 Divergenz zwischen Arzt und Angehörigen.................... 55 Divergenz unter den Angehörigen........................... 56 Divergenz zwischen Pflegenden und behandelndem Arzt......... 57 Divergenz zwischen Altenheim und behandelndem Arzt.......... 58 Notfallsituation......................................... 59 Therapiefortführung ohne klare Indikation.................... 60 Verzicht auf das Beginnen einer Therapie..................... 61 Absetzen einer laufenden Therapie.......................... 63 Frage nach Euthanasie................................... 64 Patientenverfügung und Minderjährige....................... 65 Aufklärung von Bevollmächtigten und Betreuern............... 66 Einschaltung des Betreuungsgerichtes (BTG).................. 66 Ethische Fallkonferenz.................................... 67 Dokumentation......................................... 67

Inhalt XIII 6 Ausgewählte Problemkomplexe..................... 69 Dietrich Wördehoff 6.1 Verhungern und Verdursten............................. 69 Wann ist künstliche Ernährung erforderlich?................... 69 Indikation zur PEG-Anlage................................ 70 Angst vor Verhungern und Verdursten........................ 72 Angst vor sinnloser Lebensverlängerung...................... 72 6.2 Erlaubte und unerlaubte Sterbehilfe.................... 74 Passive Sterbehilfe....................................... 74 Aktive Sterbehilfe....................................... 75 Indirekte Sterbehilfe..................................... 75 Ärztlich assistierter Suizid................................. 76 7 Alten- und Pflegeheim.............................. 79 Veronika Raithel 7.1 Rechtsverhältnisse des Bewohners (bzw. Patienten)......... 79 Bewohner Betreuer/Bevollmächtigter....................... 79 Bewohner Angehöriger.................................. 80 Bewohner Heimleitung/Heimträger........................ 80 Bewohner Pflegepersonal................................ 81 Bewohner Arzt........................................ 82 7.2 Rechtsverhältnisse des Arztes........................... 83 Arzt Heimleitung/Träger................................. 83 Arzt Pflegepersonal.................................... 83 7.3 Dokumentation........................................ 85

XIV Inhalt 8 Aktuelle Rechtsprechung............................ 87 Veronika Raithel 8.1 Gesetz zur Patientenverfügung.......................... 87 Entstehung............................................ 87 Detaillierte Festlegungen.................................. 88 8.2 Rechtsprechung....................................... 89 Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 13.9.1994... 89 Beschluss des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 17.3.2003......................................... 90 Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 25.6.2010... 91 Anhang................................................. 97 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.............. 99 Bürgerliches Gesetzbuch.................................... 101 Geschäftsunfähigkeit........................................ 101 Willenserklärung............................................ 103 Vertretung und Vollmacht..................................... 103 Rechtliche Betreuung........................................ 103 Strafgesetzbuch........................................... 113 Europäische Menschenrechtskonvention...................... 115 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)....... 117 Auszüge aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni 2010......................................... 119 Sachverzeichnis......................................... 131