Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh Integrierte Gesamtschule Kursbildung, Integrierte Gesamtschule der AWO Rudolstadt Schuljahr 2013/14
1 Kursbildung 1.1 Einstufung 1.2 Umstufung 2 3 Abschlüsse 3.1 Hauptschulabschluss 3.2 Qualifizierter Hauptschulabschluss 3.3 Realschulabschluss 4 Versetzung 4.1 Beeinflussung 4.2 in Klassenstufe 10 mit Ziel Qualifizierter Hauptschulabschluss 4.3 in Klassenstufe 10 mit Ziel Realschulabschluss 4.4 in die Oberstufe mit Ziel Abitur Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh Integrierte Gesamtschule
1 Kursbildung Laut Thüringer Schulordnung ab Klasse 7 ( 54 Abs. 2 ThürSchulO) Hauptschulkurs (Kurs I) Realschulkurs (Kurs II) hierfür mindestens Note 3 oder Leistungsvermögen und -willen begründen dies
1.1 Einstufung Einstufung auf Empfehlung ( 54 Abs. 1 ThürSchulO) durch Klassenkonferenz Mitteilung an Eltern spätestens 2 Wochen vor Sommerferien
1.2 Umstufung Umstufung auf Beschluss ( 54 Abs. 4 + 5 ThürSchulO) durch Klassenkonferenz + Einvernehmen der Eltern jeweils zum Ende des Schuljahres oder -halbjahres
1.2 Umstufung Umstufung auf Beschluss ( 54 Abs. 4 + 5 ThürSchulO) in Klassenstufe 7 und 8 in Kurs II, wenn im jeweiligen Fach a) mindestens Note 2 b) oder Leistungsvermögen und -willen begründen dies bis Klassenstufe 8 in Kurs I, wenn im jeweiligen Fach a) Note 6 b) Note 5 + Berücksichtigung des Lernverhaltens c) oder bei Elternwunsch
1.2 Umstufung Eltern können Ein- und Umstufung widersprechen Klassenkonferenz muss erneut prüfen und beraten
1 Kursbildung 1.1 Einstufung 1.2 Umstufung 2 3 Abschlüsse 3.1 Hauptschulabschluss 3.2 Qualifizierter Hauptschulabschluss 3.3 Realschulabschluss 4 Versetzung 4.1 Beeinflussung 4.2 in Klassenstufe 10 mit Ziel Qualifizierter Hauptschulabschluss 4.3 in Klassenstufe 10 mit Ziel Realschulabschluss 4.4 in die Oberstufe mit Ziel Abitur Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh Integrierte Gesamtschule
2 Differenzierung der Kurse laut Thüringer Schulordnung ( 45 Thür SchulO) Klasse 7: Mathematik und Englisch Klasse 8: Mathematik und Englisch Klasse 9: Deutsch, Mathematik, Englisch und Physik Binnendifferenzierung gemeinsamer Unterricht unterschiedliche Anforderungsniveaus
1 Kursbildung 1.1 Einstufung 1.2 Umstufung 2 3 Abschlüsse 3.1 Hauptschulabschluss 3.2 Qualifizierter Hauptschulabschluss 3.3 Realschulabschluss 4 Versetzung 4.1 Beeinflussung 4.2 in Klassenstufe 10 mit Ziel Qualifizierter Hauptschulabschluss 4.3 in Klassenstufe 10 mit Ziel Realschulabschluss 4.4 in die Oberstufe mit Ziel Abitur Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh Integrierte Gesamtschule
3.1 Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss nach 62 ThürSchulO : Ende Klasse 9 Bestehen in allen Fächern mindestens Note 4 höchstens eine 5 und sonst keine schlechtere Note als 4 Sonderfall: individuelle Abschlussphase ( 54 Abs. 10 ThürSchulO) kann von Eltern beantragt werden (spätestens eine Woche nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses der Klasse 9) Dauer: 2 Jahre
3.2 Qualifizierter Hauptschulabschluss Qualifizierter Hauptschulabschluss nach 63 ThürSchulO : Ende Klasse 9 (od. bei zusätzlichem 10. Jahr) a) Prüfung schriftlich: Deutsch und Mathematik b) Prüfung praktisch/mündlich: Wirtschaft- Recht-Technik oder Spanisch c) Prüfung mündlich: nach Wahl des Schülers (bei Sport zusätzliche praktische Prüfung) Bestehen Durchschnittsnote 3,5 keine Note schlechter als 4
3.3 Realschulabschluss Realschulabschluss nach 67 ThürSchulO : Ende Klasse 10 a) Prüfung schriftlich: Deutsch, Mathematik und Englisch b) Prüfung mündlich: 1 Pflichtfach nach Wahl des Schülers (außer Astronomie u. o.g. Fächer; bei Sport zusätzliche praktische Prüfung) 1 freiwillige Prüfung nach Wahl (entspricht ⅓ des mündlichen Prüfungsteils) Bildung der Note Jahresfortgangsnote + Prüfungsergebnisse gleich gewichtet
3.3 Realschulabschluss Realschulabschluss nach 67 ThürSchulO : erfolgreiches Bestehen der Projektarbeit Bestehen in allen Fächern mindestens Note 4 höchstens eine 5 und sonst keine schlechtere Note als 4
3.3 Realschulabschluss Realschulabschluss nach 67 ThürSchulO : Nichtbestehen der Prüfung ( 55 ThürSchulO) Wiederholung der zuletzt besuchten Klassenstufe bei 2-maligen Nichtbestehen: a) Absolvieren von Kurs I b) oder bei besonderen Gründen 2. Wiederholung der zuletzt besuchten Klassenstufe durch Antrag der Schulleitung + Einvernehmen der Klassenkonverenz
1 Kursbildung 1.1 Einstufung 1.2 Umstufung 2 3 Abschlüsse 3.1 Hauptschulabschluss 3.2 Qualifizierter Hauptschulabschluss 3.3 Realschulabschluss 4 Versetzung 4.1 Beeinflussung 4.2 in Klassenstufe 10 mit Ziel Qualifizierter Hauptschulabschluss 4.3 in Klassenstufe 10 mit Ziel Realschulabschluss 4.4 in die Oberstufe mit Ziel Abitur Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh Integrierte Gesamtschule
4.1 Beeinflussung Beeinflussung der Versetzungsentscheidung: Noten aus Kursen des Typ II sind um eine Note höher anzusetzen ( 51 Abs. 3 ThürSchulO) besondere Gründe wie z.b. Krankheit und Schulwechsel ( 52 Abs. 3 ThürSchulO) bei erkennbaren Leistungswillen und -vermögen Klassenkonferenz entscheidet
4.2 Versetzung in Klassenstufe 10 mit Ziel Realschulabschluss Voraussetzung ( 53 ThürSchulO): a) Teilnahme an 3 von 4 Kursen des Typ II b) oder Teilnahme an 2 von 4 Kursen des Typs II + Erfolg an Leistungsfeststellung für qualifizierten Hauptschulabschluss c) oder Qualifizierter Hauptschulabschluss + in Deutsch, Mathe und Englisch mindestens ein Notendurchschnitt von 3,0 (bei Nichterreichen auch Empfehlung der Klassenkonferenz möglich, wenn besondere Gründe + Leistungswille vorliegen)
4.3 Versetzung in Klassenstufe 10 mit Ziel Qualifizierter Hauptschulabschluss Voraussetzung ( 53 Abs. 3 ThürSchulO): Bestehen des Hauptschulabschlusses wenn begründete Stärkung der Ausbildungsfähigkeit vorliegt
4.4 Versetzung in Oberstufe mit Ziel Abitur Voraussetzung nach dem Erwerb des Realschulabschlusses ( 125 Abs. 3 & 4 ThürSchulO): a) mindestens Note 2 in Deutsch, Mathematik, Englisch und Wahlpflichtfach b) Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums (i.d.r., wenn unter a) höchstens ein Fach Note 3 u. Rest mind. Note 2) c) Aufnahmeprüfung
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