Folie 0 Fachkräftesicherung Alle Potenziale erschließen Ausbildung in Teilzeit Foto: Frank Gärtner-Fotolia
Folie 1 Teilzeitausbildung Was ist das? Teilzeitausbildung ist eine moderne und flexible Möglichkeit, Berufsausbildung und Familie zeitlich miteinander zu vereinbaren. Sie ist geregelt im Berufsbildungsgesetz (BBiG 8, Abs.1: Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit) und kann nur bei einem berechtigten Interesse in Anspruch genommen werden. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der oder die Auszubildende eigene Kinder betreut und nahe Angehörige pflegt, oder andere, vergleichbar schwere Gründe vorliegen (z.b. eine Behinderung oder Krankheit).
Folie 2 Welche Vorteile haben Sie als Ausbildungsbetrieb? Sie verfügen über eine weitere gute Möglichkeit, sich Ihre Fachkräfte von morgen zu sichern. Erfahrungen zeigen: Teilzeitauszubildende sind motivierte, verantwortungsvolle und gut organisierte Mitarbeiter. Foto: Frank Gärtner-Fotolia Teilzeitauszubildende können passend zu betrieblichen Abläufen zeitlich flexibel eingesetzt werden. Sind Kinder vorhanden, verlieren Sie keine(n) gute(n) Auszubildende(n), denn die Ausbildung muss nicht wegen familiärer Pflichten abgebrochen werden.
Folie 3 Welche Vorteile haben Sie als Ausbildungsbetrieb? Bereits investierte Ausbildungszeit kann sinnvoll beendet werden. Ausbildungsvergütung und Lohnnebenkosten reduzieren sich im Verhältnis zum Stundenumfang der betrieblichen Ausbildungszeiten. Foto: Christian Reuter Sie schaffen sich ein Image als familienfreundliches Unternehmen, positionieren sich dadurch im Wettbewerb um Kunden und Personal und verbessern die Bindung Ihrer Mitarbeiter zu Ihrem Unternehmen.
Folie 4 Welche Vorteile hat Ihr(e) Auszubildende(r)? Junge Eltern müssen ihre berufliche und persönliche Entwicklung nicht den familiären Aufgaben unterordnen. Eine Ausbildung kann trotz Familienzuwachs fortgesetzt werden. Foto: Frank Gärtner-Fotolia Ein Berufsabschluss verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Perspektive, langfristig ein selbstbestimmtes und finanziell unabhängiges Leben zu führen.
Folie 5 Welche Formen der Teilzeitausbildung gibt es? Variante Ohne Verlängerung der Ausbildungsdauer Beschreibung Die Ausbildungszeiteinschließlich des Berufsschulunterrichtes beträgt mindestens 25 Wochenstunden. Mit Verlängerung der Ausbildungsdauer um ein Jahr Die Ausbildungszeiteinschließlich des Berufsschulunterrichtesbeträgt mindestens 20 Wochenstunden.
Folie 6 Worauf müssen Sie als Ausbildungsbetrieb achten? Betrieb und Auszubildende(r) einigen sich auf eine Stundenzahl zwischen 20 und 30 Wochenstunden und sprechen ab, wann diese geleistet werden. Achtung!Bei mindestens 20, aber weniger als 25 Stunden: Vergessen Sie nicht, die Ausbildung um ein Jahr zu verlängern. Der Ausbildungsplan muss an die Teilzeitausbildung angepasst und mit der zuständigen Kammer abgesprochen werden. Die Berufsschule muss wie bei einer Vollzeitausbildung besucht werden, hier ist keine individuelle Regelung möglich. Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie die Berufsschule über die Teilzeitregelung informieren.
Folie 7 Worauf müssen Sie als Ausbildungsbetrieb achten? Bei Auszubildenden in Teilzeit, die nicht an jedem Arbeitstag in der Woche arbeiten, wird der Urlaubsanspruch im Verhältnis zu den wöchentlichen Arbeitstagen berechnet. Im Ausbildungsvertrag muss die Teilzeitvereinbarung als Zusatzvereinbarung schriftlich vereinbart werden. Der Ausbildungsvertrag (bzw. die Zusatzvereinbarung im Falle einer Änderung in Teilzeitausbildung während der Ausbildung) ist bei der zuständigen Kammer zur Prüfung und Eintragung einzureichen. Foto: IHK Trier
Folie 8 Welche Rechtsgrundlagen sollten Sie im Auge behalten? Berufsbildungsgesetz (BBiG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Rechtsverordnungen (z. B. Ausbildungsordnungen) Satzungen (z. B. Prüfungsordnungen)
Folie 9 Unser Tipp an Sie! Achten Sie darauf, dass die Teilzeitausbildung gut in Ihre innerbetrieblichen Abläufe integriert werden kann. Binden Sie Ihre Mitarbeiter(insbesondere Ihre Ausbilder) frühzeitig ein, denn ein solches Vorhaben muss von allen mitgetragen werden. Vor Ausbildungsbeginn: Überzeugen Sie sich durch ein, ob Ihr/e Bewerber/in geeignet ist.
Folie 10 Testimonials Foto: Rita Zimmer Lisa Alt und Rita Zimmer bei der Zeugnisübergabe Schuhhaus Roth, Inh. Rita Zimmer, Morbach Nach einem Jahr Vollzeitausbildung kam das Kind unserer Auszubildenden zur Schule. Der zusätzliche Betreuungsaufwand stellte für sie eine große Belastung dar. IHK-Ausbildungsberater Jürgen Thomas riet uns zur Teilzeitausbildung. Ohne diese Möglichkeit hätten wir unsere Auszubildende verloren und sie hätte keine abgeschlossene Berufsausbildung bekommen. Foto: Annabell Müller Celina Paulus, Auszubildende zur Kauffrau für Bürokommunikation Beda -Institut, Private Schule für Musik, Darstellende-und Bildnerische Kunst GmbH in Bitburg Unsere Auszubildende haben wir über ein Praktikum gefunden. Sie kann für drei bis vier Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen, weil sie unter einer seltenen Krankheit leidet. Also sind wir mit IHK-Ausbildungsberater Normann Burg auf die Teilzeitausbildung gekommen. Unsere Auszubildende zeigt gute Erfolge in der Berufsschule wie auch im Betrieb und wir sind froh, sie hier zu haben!
Folie 11 Testimonials Wir bilden in Teilzeit aus und sind sehr zufrieden mit unserer Auszubildenden. Nach einem Unfall konnte sie keine Vollzeitausbildung leisten und begann bei uns ihre Teilzeitausbildung. Foto: Karin Schmit-Hartl Claudia Zirbes, Auszubildende Seniorenresidenz St. Paul GmbH, Wittlich Wir sind ein familienorientierter Hotelbetrieb und unsere Auszubildende sprach uns damals gleich auf eine Teilzeitausbildung an! Sie ist sehr motiviert, hat gute Noten und weiß schon sehr viel in der Praxis. Wir können sie flexibel einsetzen und wenn ihr Kind mal krank wird, haben wir dafür Verständnis. Johanna Maria Harskamp, Ausbilderin Hotel Haus Burgblick, Manderscheid
Folie 12 Gerne steht Ihnen die IHK Trier mit Rat und Tat zur Seite! Unser Serviceangebot für Sie Unsere Ansprechpartner