Erlaubnispflichtige, überwachungsbedürftige und vergleichbare Tätigkeiten und Gewerbe von A Z (Stand: Januar 2001)



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Transkript:

Erlaubnispflichtige, überwachungsbedürftige und vergleichbare Tätigkeiten und Gewerbe von A Z (Stand: Januar 2001) Mit der nachstehenden Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, will die Industrie- und Handelskammer Trier den Überblick über gewerbliche und vergleichbare selbständige Tätigkeiten erleichtern, die besonderen Zugangsvoraussetzungen nach der Gewerbeordnung oder nach Spezialgesetzen unterliegen. Dabei kann es sich immer nur um eine unvollständige Zusammenstellung handeln, die nur die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Tätigkeiten erfaßt und darüber hinaus einer laufenden Aktualisierung und Anpassung an gesetzliche Veränderungen bedarf. Im einzelnen nicht aufgeführt wurden die verschiedenen Handwerksberufe der Anlage A zur Handwerksordnung und die handwerksähnlichen Gewerbe nach Anlage B. Soweit Tätigkeiten aufgeführt sind, die im gewerberechtlichen Sinne kein Gewerbe bzw. nach 6 Gewe r- beordnung ausgenommen sind, soll dies die Abgrenzung zu freiberuflichen Tätigkeiten o. e- zialvo rschriften unterliegen, erleichtern. Sofern eine Tätigkeit als erlaubnis- (E) bzw. genehmigungspflichtig (G/Z) ausgewiesen wird, sind eventuelle Ausnahmetatbestände im Einzelfall zu prüfen. Stichwort Anw. 14 GewO A/E/ G/Z/ S/Ü *) Gesetz / Anmerkungen (zuständige Behörde, Ausnahmen etc.) *) Zeichenerklärung: A = Anzeigepflicht nach spezialgesetzlichen Vorschriften E = Erlaubnispflicht G/Z = Genehmigungspflicht / Zulassungspflicht S = Sachkundenachweis Ü = überwachungsbedürftige Gewerbe ( 38 GewO oder spez. Vorschrift) Abfallbeseitigung: -- Einsammeln und Befördern von Abfällen Einsammeln und Befördern von Sonderabfall Vermittlung von Abfallverbringungen Errichtung und Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen G G/S G G KrW-/AbfG 49 KrW-/AbfG 49 und Transportgen.V(TgV) 1 KrW-/AbfG 50 BImSchG 4 Abschleppunternehmen GüKG, Berufszugangs- VO GüKG Altenpfleger(in), Altenpflegerhelfer(in) Altmetall- (= Schrotthandel) Ausnahme nach 52 für Entsorgungsfachbetriebe Ausnahme s. oben Erlaubnispflicht gilt nicht für reparaturbedürftige Fahrzeuge nein Altenpflegegesetz 1 Berufsbezeichnung darf nur (BGBl I 2000, S. 1513 aufgrund entsprechender Erlaubnis ff) und Ausbildung geführt werden. (in Kraft ab 1.8.2001) - An- und Verkauf G/Ü GewO 38, 55 in der Regel Reisegewerbekartenpflicht

- Beförderung im Werkverkehr ab 3,5 t Gesamtgewicht - Beförderung für Dritte ab 3,5 t Gesamtgewicht 2 A GüKG 15 a Anzeigepflicht ggü. BAG für Werkverkehrsdatei GüKG 3 Altenheime, private A/S HeimG 7, Voraussetzungen siehe 6 HeimPersV 2 HeimG und Verordnungen Anlagevermittlung E GewO 34 c Abgrenzung zu KWG beachten Apotheke - Errichtung und Verlegung - Betrieb, Handel mit nein GewO 6, ApothG 1 s.a. Bundes-Apothekerordnung und ApBetrO Arzneimitteln Arbeitnehmerüberlassung, gewerbsm. E AÜG 1 Landesarbeitsamt Rheinland- Pfalz/Saarland Arbeitsvermittlung, private SGB III-Arbeitsförderung- 291 u. AVermV Landesarbeitsamt Rheinland- Pfalz/Saarland Arzneimittel- - Einzelhandel mit freiverkäuflichen... A/S ArzneimittelG 50, 67 Verbot der Selbstbedienung im EH und Vertriebsverbote im Reisegewerbe - Großhandel A/S ArzneimittelG 67 und BetriebsVO für AM- Großhandelsbetriebe besondere Anforderungen an Personal, Betriebsräume usw. Ausfuhr (Export) E AMG 73 a nur mit Einfuhrgenehmigung des Bestimmungslandes Einfuhr (Import) E AMG 72 Einfuhrerlaubnis für best. Fertigarzneimittel, Testsera u.a. aus Nicht-EG-Staaten - Herstellung A/ ArzneimittelG 13 - Pharmazeutische Unternehmen A/ ArzneimittelG 13 und PharmBetrV besondere Anforderungen an Personal, Betriebsräume usw. Auktionator (= Versteigerer) GewO 34 b (Abs. 1 + 5) öffentl. Bestellung nur mit Sachkundenachweis Ausbildungsvermittlung SGB III-Arbeitsförderung- s.a. Arbeitsvermittlung 291, AVermV Auskunftei Ü GewO 38 Ausspielungen (Veranstaltung von öffentlichen Lotterien und Ausspielungen) Ja G Landesgesetz über Lotterien und Ausspielungen Rheinland-Pfalz Automatenaufstellung - Geldspielgeräte Auswanderergewerbe nein GewO 6, AuswSG 1, 11 Stadt/VGV/Finanzministerium s.a. Buchmacher Wettannahmestellen E GewO 33 c Bauartzulassung durch Phys. Techn. Bundesanstalt Banken / Bankgeschäfte E KWG 1, 32 Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Baubetreuer (-betreuung) E GewO 34 c Bauherr (= Bauträger) E GewO 34 c

3 Beförderung von - expolsionsgef. Stoffen SprengstoffG 7 ff, 27 gilt auch im nichtgewerblichen Bereich - Briefsendungen E/F PostG 5 -Ausnahmen 5 Abs. 2- -Befristete gesetzliche Exklusivlizenz ( 51) bis 31.12.2002 - bis 200 Gramm - für Post AG - wer gewerbsmäßig Briefsendungen bis 1000 Gramm befördert bedarf einer Erlaubnis (Lizenz) der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Begasungen GefahrstoffV 15 d und Anhang V Nr. 5.2 Beherbergungsbetrieb E GastG 2 Berater(in), Psychologische (r) - Keine geschützte Berufsbezeichnung aber Abgrenzung zu den Heiltätigkeiten des PsychThG ist zu beachten! Berufsberater(-ung), gewerbliche - SGB III-Arbeitsförderung- 288 a (ff) (Berufs-) Betreuer i.d.r. nein Bestrahlung von Lebensmitteln Z LebensmittelbestrahlungsVO 4 (BGBl I 2000, Seite 1730 ff) ab 8 Betten Erlaubnispflicht s. a. Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz Untersagungsmöglichkeiten durch AA * BGB 1896 ff * Bestellung durch Vormundschaftsgericht Zulassung von Bestrahlungsanlagen nach Landesrecht Bewachungsgewerbe E GewO 34 a Bilanzbuchhalter (s.a. Buchführungshelfer) S StBerG 6 Nr. 4 Abgrenzung zu Steuerberatung beachten Blindenwarenvertrieb, - im Reisegewerbe - BliwaG 6, DVO BliwaG nur mit Blindenwaren- Vertriebsausweis Befreiung von der Reisegewerbekarte Börsenmakler E KWG 32, BörsG 7 BAKred, Börsenzulassung Buchführungshelfer, gewerbliche S StBerG 6 Nr. 4 Abgrenzung zu Steuerberatung beachten Buchmacher E Rennwett- und LotterieG 2 u. Landesgesetz über Sportwetten Chemikalien, gef. Stoffe u. Zubereitungen; Inverkehrbringen von... A/ ChemG, GefahrstoffV, ChemVerbotsV 2 bes. Schutz-, Kennzeichnungsund Verpackungsvorschriften Darlehensvermittlung E GewO 34 c Detektei / Detektiv Ü GewO 38 siehe aber Kaufhaus-/ Warenhausdetektiv Drogerie A/S AMG 50, 67 (s.a. Arzneimittel, Einzelhandel mit..) Druckgasbehälter Überprüfung S DruckbehV 31 ff Überprüfung nur durch Sachverständige bzw. Sachkundige Errichtung und Betrieb von Füllanlagen DruckbehV 26, 31 ff

4 Ehemakler/ -vermittler Ü GewO 38 Einzelhandel mit (s.a. Handel mit) freiverkäuflichen Arzneimitteln Pflanzenschutzmitteln Sprengstoffen / pyrotechnischen Gegenständen S/Ü AMG 50, 67 S PflanzenschutzG und SachkundeV`n Bund und Land A/ SprengstoffG 7 ff, 1.VO z. SprengstoffG Verbot der Abgabe durch Automaten bzw. Selbstbedien-ung im Einzelhandel besondere Sicherheitsvorschriften Fahrschule FahrlehrerG kein Unterrichtswesen nach 6 GewO Fernunterricht A/Z/S FernunterrichtsschutzG FernUSG Neufassung BGBl I 2000, S. 1671 ff (und Landesrecht) 6 GewO soll hier keine Anwendung finden Feuerlöschgeräte, Überprüfung S DruckbehV 32 i.v. mit DIN 14406 und ggf. GewO 55 Finanzdienstleistungen Anlagevermittlung Abschlußvermittlung Finanzportfolioverwaltung Eigenhandel Drittstaateneinlagenvermittlung Finanztransfergeschäfte Überprüfung nur durch sachkundige Personen; auch im Reisegewerbe E KWG 1, 32 Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Finanzierungsvermittlung E GewO 34 c Abgrenzung zu 34 c GewO beachten! Finanzmakler E GewO 34 c und/oder KWG 32 Fiskalvertretung; *) Umsatzsteurgesetz durch a) Spediteure 22a ff b) Steuerberater usw. nein Frachtprüfer nein E RechtsberatungsG 1 s.a. Rechtsberatung Fußpflege, medizinische (s.a. Podologe/in) Futtermittel, - Herstellung - Behandlung durch Handelsbetriebe und VO`n nein Podologengesetz (Entwurf) 1ff A/E Futtermittelgesetz, Futtermittelverordnung 28ff,Futtermittelherstellungs-VO 2, 3 s.a. Gesetz über das Verbat des Verfütterns, des innergem. Verbringens und der Ausfuhr best. Futtermittel und/oder BAKred *) Voraussetzungen 3 und 4 Nr. 9 Steuerberatungsgesetz Erlaubnispflicht mit Sachkundenachweis und Schutz der Berufsbezeichnung Podologe Anerkennungsvoraussetzungen für best. Herstellungs- und Handelsbetriebe; Verarbeitung von Tierkörpern, -teilen und Erzeugnissen zu Futtermitteln Gaststätte E GastG 2

Gebrauchtwarenhandel, bei An- und Verkauf von hochw. Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung, Kfz, Fahrrädern, Edelmetallen u. edelmetallhaltigen Legierungen und entspr. Waren, Edelsteinen, Perlen und Schmuck und Altmetallen Gebäudesicherungseinrichtungen, Vertrieb und Einbau Gefahrstoffe, gefährliche Stoffe ChemG, GefahrstoffV, ChemVerbotsV 2 5 Ü GewO 38 Ü GewO 38 Gefahrguttransporte GüKG / ADR / GGVS Erlaubnispflicht bei Gefahrensymbolen T und T+ s.a. Störfall-Verordnung 12. BImSchV Geld- und Werttransporte E GewO 34 a Gifte, giftige Stoffe und Zubereitungen ChemG, GefahrstoffV, ChemVerbotsV 2 Erlaubnispflicht bei Gefahrensymbolen T und T+ Großhandel mit... s. Handel mit... Grundstücksmakler E GewO 34 c Güterkraftverkehr; ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht Werkverkehr A GüKG, Berufszugangs- Verordnung GüKG, GüKG 15 a Ausnahmen 2 GüKG beachten. Landesamt für Straßenund Verkehrswesen. BAG/ Werkverkehrsdatei Hackfleisch, herstellen, behandeln, Inverkehrbringen Handel mit spez. diebstahlsbez. (s.a. Einzelhandel mit..) zeugen Öffnungswerk- Gebäudesicherungseinrichtungen Gefährlichen Hunden Milch- und Milcherzeugnissen Papageien und Sittichen Schußwaffen und Munition Sprengstoffen, pyrotechnischen Gegenständen Handwerk, s. Anlage A zur HwO handwerksähnliche Gewerbe, s. Anlage B zur HwO S HackfleischV 9, 10 Sachkundeprüfung durch Vet e- rinärämter Ü GewO 38 Ü GewO 38 * Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde Rhl.-Pfalz Milch- und MargarineG 4 und MilchSachkV TierseuchenG 17 g WaffenG 7 ff KV A/ SprengstoffG 7 ff, 1.VO z. SprengstoffG Der Handel mit gefährlichen Hunden ist verboten keine Erlaubnispflicht für Milch- und Milcherzeugnisse in verkaufsf. Abfüllungen Vertriebsverbote im Einzelhandel beachten HwO Handwerkskammer A HwO Handwerkskammer

Hausmeisterdienste * HwO, (wenn entspr. Tätigkeiten ausgeübt werden) Hausverwalter (nur bei gewerbsm. Vermittlung) Heilhilfsberufe, z.b.krankenschwestern, -pfleger, Hebammen, Masseure, med. Bademeister, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Diätassistenten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, 6 * Einzelfallprüfung erforderlich E GewO 34 c nur gelegentliche Vermittlung von Wohnungen ist erl.frei nein S GewO 6, jeweils spezialgesetzliche Regelung Heilpraktiker nein HeilpraktikerG 1 weitere Heilhilsberufe: Logopäden, pharmaz.-techn. Assistenten, Rettungsassistenten, Orthoptisten, Psychol. Psychotherapeuten u.a. Heime (s.a. Alten-/ Pflegeheime) A/S HeimG 7, HeimPersV 2 Herstellung von Arzneimitteln AMG 13 auch weitere VO`n beachten diebstahlsbezog. Ü GewO 38 Öffnungswerkzeug - ggf. auch Handwerk - Schußwaffen und WaffG 7 ff Munition Hotel E GaststG 2 (s.a. Gaststätte) Hundeausbildung, zu Schutzzwecken TierschutzG 11 (1) Nr. 2 b gilt auch für die (ausschl.) Unterhaltung entspr. Einricht. Hunde- und Katzenausstellungen -- A Tollwut-Verordnung 4 (Neuf.: BGBl I 2000, S. 598 ff) Anzeigepflicht ggü. zust. Behörde für Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen Hunde, (Zucht, Vermehrung, Handel) mit gefährlichen Hunden *) Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde - Rhl.-Pfalz *) Die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten. Die Haltung gefährlicher Hunde ist erlaubnispflichtig. Inkassobüro nein RechtsberatungsG Landgerichtspräsident Investmentanlagenvermittlung E GewO 34 c und/oder und/oder BAKred KWG 32 Imbißbetrieb E GastG Immobilienmakler E GewO 34 c Kapitalanlagenvermittlung E KWG 32 und/oder BA Kred und/oder GewO 34c Kaufhausdetektiv E GewO 34 a Kreditinstitute E KWG BAKred Kreditvermittlung E GewO 34 c Leiharbeit, Vermittlung von E AÜG 1 siehe Arbeitnehmerüberlassung Lotterien (Veranstaltung von Lotterien und Ausspielungen Ja G Landesgesetz über Lotterien und Ausspielungen Rheinland-Pfalz Stadt/VGV/Finanzministerium, s.a. Buchmacher; Wettannahmestellen

Marktverkehr, -festsetzung (Messen, Ausstellungen, Groß-, Wochen-, Jahr- und Spezialmärkte) 7 G GewO 64 ff /KV Marktprivilegien nur bei Festsetzung Stadt-/KV Mietwagenverkehr PersonenbeförderungsG, BerufszugangsVO Milchhandel/Milchwirtschaftliche Milch- und MargarineG Unternehmen 4 und MilchSachkV Milcherzeugung (Be- und Verarbeitung) /Milchsammel- und Standardisierungsstellen Müllbeseitigung, *) s.a. Milchverordnung 20 Handelserlaubnis nicht für Milch- und Milcherz. in verkaufsfertigen Abfüllungen Zulassungsverfahren - Einsammeln und Transport von Abfall E AbfG 12, AbfBefV 2 Transportgenehmigung Struktur u. Genehmigungsbeh. Munition, Handel (mit Schußwaffen) WaffenG 7,8 KV. und... Herstellung von... WaffenG KV Vermittlung von... WaffenG KV Notfall- und Krankentransporte nein GewO 6, Notfall- und RettungsdienstG andere Krankentransporte mit Taxen unterliegen der GewO und dem PBefG Objektschutz (s.a. Bewachungsgewerbe) Omnibusunternehmen (s.a. Personenbeförderung) E GewO 34 a PersonenbefG FreistellungsVO beachten LA für Straßen- u. Verkehrsw. Partnerschaftsvermittlung Ü GewO 38 Personenbeförderung Mietwagenverkehr PersonenbefG Notfall- und Krankentransporte nein GewO 6, Notfall- und RettungsdienstG Omnibusunternehmen PersonenbefG Taxiunternehmen PersonenbefG bei Krankentransporten mit Taxen PersonenbefG Personenschutz E GewO 34 a Piercing-Studio E* Heilpraktikergesetz 1 Abs. 2 Pfandleiher E GewO 34 *Piercing mittels einer injizierten örtl. Betäubung (Hess. VGH Beschl. v. 2.2.00 8 TG 713/99 Gew.Arch 2000, 198 ) Pferdezuchtorganisation (s. Zuchtorganisationen) Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse o.ä., Einfuhr von... nein *) TierzuchtG und Verordnung über Zuchtorganisationen G Pflanzenbeschauverordnung 13 n + Anlage 5 *) Ausbildungsnachweis und Anerkennungsverfahren Registrierpflicht

8 Pflanzenschutzmittel, Anwendung von und Einzelhandel mit... A/S PflSchG 10, 22 u. PflSch-SachkVO`n Bund und Land (Änd. seit 22.5.01 in Kraft - BGBl I, S.22) Pflegeheime, private A/S HeimG 7, HeimPersV 2 Podologe / Podologin nein Podologengesetz (Entwurf) (s. a. Fußpflege, medizinische) 1ff Zulassungsvoraussetzungen für Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte; Vetriebsverbot durch Automaten/ Selbstbedienung weitere VO`n beachten Erlaubnispflicht mit Sachkundenachweis und Schutz der Berufsbezeichnung Podologe Privatkrankenanstalten E GewO 30 Privatentbindungsanstalten Privatnervenkliniken Psychologische/r Psychotherapeut(in) nein Psychotherapeutengesetz (PsychThG) 1 ff Psychologische (r) Berater(in) - Keine geschützte Berufsbezeichnung aber Abgrenzung zu den Heiltätigkeiten des PsychThG ist zu beachten! Pyrotechnische Gegenstände, Herstellung, Handel, Umgang (s.a. Sprengstoffe) A/ SprengstoffG 7ff, 1.VO z. SprenstoffG Berufsbezeichnung nur mit Approbation s. a. Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz Vertriebsverbote im Einzelhandel beachten Rechtsberatung, z.b. - Frachtprüfer -Inkassobüros -Rentenberater -Versicherungsberater Regiebauunternehmen (s.a. Baubetreuer, Bauträger) nein RechtsberatungsG 1 und VO`n Landgerichtspräsident E GewO 34 c Erlaubnispflicht nur, sofern die Voraussetzungen des 34 c GewO vorliegen Reisebüro Ü GewO 38 Reisegewerbe E GewO 55 ff Reit- oder Fahrbetrieb, gewerbsm. TierschutzG 11 (1) Nr. 3 c Rentenberater nein RechtsberatungsG 1 Landgerichtspräsident und VO`n Restaurant E GaststG 2 (s.a. Gaststätte) Rinderzuchtorganisation (s.a. Zuchtorganisationen) nein *) TierzuchtG und Verordnung über Zuchtorganisationen *) Ausbildungsnachweis und Anerkennungsverfahren Sammlungen (Veranstaltung von Straßen- und Haussammlungen) Schädlingsbekämpfung - Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge, Ja*) E Sammlungsgesetz für Rhl.-Pfalz 1 ff A/S GefahrstoffV 15 e und Anhang V Nr. 6 TierschutzG 11 (1) Nr. 3 e Schafhirten G Viehverkehrsverordnung 14 *) sofern nicht gemeinnützig. Stadt/VGV s.a. VO über anerk. Abschluß Gepr. Schädlingsbekämpfer Genehmigungspflicht für Wanderschaftherden über das Gebiet mehrerer Kreise

Schaustellung von Personen E GewO 33 a Schlacht- / Zerlegungsbetriebe Z/G Fleischhygiene- Verordnung 11 ff und VieverkehrsVO 5 Schlüsseldienst Ü GewO 38 9 Genehmigungspflicht für Abtrieb von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen Schuldenregulierung nein RechtsberatungsG 1 Landgerichtspräsident (s.a.. Rechtsberatung) und VO`n Schußwaffen Handel mit WaffenG 7 ff KV Sicherheitsgewerbe (s.a. Bewachungsgewerbe) Sozialpädagagen(innen), Sozialarbeiter(innen), Staatlich anerkannte Herstellung von WaffenG 7 ff KV Vermittlung von WaffenG 7 ff KV E GewO 34 a i.d.r. nein *S SoAnG Rheinland-Pfalz *Staatliche Anerkennung auf Antrag und Schutz der Berufsbezeichnung (bei entspr. Ausbildung) Spielgeräteaufstellung (mit Gewinnmöglichkeit) E GewO 33 e Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Veranstaltung E GewO 33 d Spielhalle / Spielothek E GewO 33 i Sportboote, gewerbsm. Vermietung von Sportbooten und deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen Sprengstoffe, explositionsgef. Stoffe, Herstellung, Verkehr, Umgang, Beförderung s. Anm. Binnenschifffahrtsvermietungs- und Änderungsverordnung vom 18.4.2000 (BGBl. I, 572 ff) A/ SprengstoffG 7 ff, 1.VO z. SprengstoffG Antrag auf Bootszeugnis, Kennzeichnungsvorschriften, Überprüfungspflichten von Mietern etc. besondere Sicherheitsvorschriften Taxiunternehmen PersonenbefG, BerufszugangsVO Tiere - gewerbsmäßige TierschutzG Zurschaustellung 11 (1) Nr. 3 d von Tieren und die gewerbsmäßige Zurverfügungstellung von Tieren zu diesem Zweck Tierhaltung A Viehverkehrsverordnung 24 b Tierimpfstoffe, berufs- oder gewerbsm. Herstellung von Sera, Impfstoffen, Ant i- gene Tierhandel, -zucht Besamungsstation/ Embryotransfereinrichtung für die Zucht von Rindern, Schweinen,Schafen Ziegen und Pferden TierseuchenG 17 d, TierimpfstoffVO TierzuchtG 9, 14 Stadt-/KV ergänzende Vorschriften: TierseuchenG, TierzuchtG u.a. Anzeige und Betriebsregistrierung für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner und Truthühner

10 gewerbsm. Handel mit Wirbeltieren TierschutzG 11 (1) Nr. 3 b Durchführung von Tierbörsen E TierschutzG 11 (1) Nr. 2 c Zucht von und TierseuchenG 17 g Handel mit Papageien und Sittichen gewerbsm. Haltung und Zucht von Wirbeltieren TierschutzG 11 (1) Nr. 3 a Haltung und Zucht TierschutzG von Wirbeltieren 11 (1) Nr. 1 z.versuchszwecken Ausbildung von TierschutzG Hunden zu Schutzzwecken 11 (1) Nr. 2 b Tierheim TierschutzG 11 (1) Nr. 2 Tiertransporte gew. Beförderung TierschutztransportVO s. a. Viehtransporte von Wirbeltieren 11 Innergemeinschaftliche A/G Binnenmarkt- Verbringung/ TierseuchenschutzVO Einfuhr von best. 4,9,24 Tieren und Waren Tiertaxi - mit Begleitpersonen PersonenbefG, BerufszugangsVO und TierschutztransportVO 11 - ohne Begleitpersonen TierschutztransportVO 11 Tierversuche, an Wirbeltieren A/G/S TierschutzG 8 ausgenommen landwirtschaftl. Nutztiere gilt auch für die (ausschl.) Unterhaltung entsprechender Einrichtungen Ausnahmen 1 (2) Einfuhr- und Verbringungsverbote u.a. Stadt-/KV nur für gewerbsmäßige Beförderungen Transportgewerbe s.a. Güterkraftverkehr Personenbeförderung Gefahrguttransport Tier- und Viehtransporte A/Z Darlehen, Kapitalund Investmentanteilen, Vermögensanlagen, Immobilien Eheschließungen, Partnerschaften, Bekanntschaften Landesarbeitsamt Rheinland- Pfalz/Saarland s. Stichwort Sportboote Vermittlung von Arbeitnehmern SGB III 291 und AVermV Sportbooten s. Binnenschifffahrtsvermietungs- Anm. und Änderungsverordnung E GewO 34 c Abgrenzung zu den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG beachten! Ü GewO 38 Unterkünften Ü GewO 38 Schußwaffen und WaffG 7 ff KV Munition Versicherungsberater nein E RechtsberatungsG 1 und VO`n Landgerichtspräsident

11 Versteigerer (= Auktionator) öffentlich bestellte Versteigerer E GewO 34 b Abs. 1 GewO 34 b Abs. 5 Viehausstellungen, - märkte u.ä. A/G Viehverkehrsverordnung 3, 6 ff Viehhandel A// Z TierschutzG 11 (1) Nr. 3 b und Viehverkehrsverordnung 15 ff Viehtransporte Z Viehverkehrsverordnung 15 ff Anzeigepflicht und besondere räumliche Anforderungen, Genehmigungspflicht für Abtrieb von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen s. a. Tiertransporte Wachunternehmen E GewO 34 a s. a. Bewachung Waffen Handel mit Schußwaffen... WaffenG 7 ff KV Herstellung von WaffenG 7 ff KV Schußwaffen... Vermittlung von WaffenG 7 ff KV Schußwaffen... Wanderlager, Durchführung von A GewO 56a 55 ff GewO beachten Wanderversteigerungen A GewO 56(1) Nr. 5 (und 34 b) grundsätzlich verboten; Voraussetzungen 34 b GewO und VerstV müssen erfüllt sein. Warenhausdetektiv E GewO 34 a Wertpapierdienstleistungen E/Ü KWG Aufsicht durch BAKred und BAWe Wettannahmestellen (Annahme/ Vermittlung von Wetten) G Rennwett- und Lotteriegesetz und SportwettG Rheinland-Pfalz Der Abschluß und die Vermittlung von Wetten muß landesrechtlich erlaubt sein. Anderenfalls liegt ein Verstoß gegen Wohnungs-/Wohnraumvermittler E GewO 34 c und Wo- VermittG Zoo / Zoologischer Garten TierschutzG 11 (1) Nr. 2 a Zuchtorganisationen s. a. - Pferdezuchtorganisation - Rinderzuchtorganisation nein *) TierzuchtG und Verordnung über Zuchtorganisationen Zucht gefährlicher Hunde *) Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde Rhl.-Pfalz (GVBl 2000, S. 247 ff) *) Ausbildungsnachweis und Anerkennungsverfahren *) Zuchtverbot (s. a. Handel mit...)