A/E/ G/Z/ S/F/ R/Ü* gepfli cht 14 GewO

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1 Erlaubnispflichtige, überwachungsbedürftige und vergleichbare Tätigkeiten und Gewerbe A Z Mit der nachstehenden Übersicht, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, will Handelskammer Bremen den Überblick über gewerbliche und vergleichbare selbständige Tätigkeiten erleichtern, die besonderen Zugangsvoraussetzungen nach der Gewerbeordnung oder nach Spezialgesetzen unterliegen. Dabei kann es sich immer nur um eine unvollständige Zusammenstellung handeln, die nur die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Tätigkeiten erfasst und darüber hinaus einer laufenden Aktualisierung und Anpassung an gesetzliche Veränderungen bedarf. Im einzelnen nicht aufgeführt wurden die verschiedenen Handwerksberufe der Anlage A zur Handwerksordnung und die handwerksähnlichen Gewerbe nach Anlage B. Soweit Tätigkeiten aufgeführt sind, die im gewerberechtlichen Sinne kein Gewerbe bzw. nach 6 Gewerbeordnung ausgenommen sind, soll dies die Abgrenzung zu freiberuflichen Tätigkeiten o. ä., die aber Spezialvorschriften unterliegen, erleichtern. Sofern eine Tätigkeit als erlaubnis- (E) oder als genehmigungs- bzw. zulassungspflichtig (G/Z) ausgewiesen wird, sind eventuelle Ausnahmetatbestände im Einzelfall zu prüfen. Trotz größter Sorgfalt können wir für Inhalt und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich immer bei den zuständigen Behörden und Verwaltungen. Stichwort Anzei gepfli cht 14 GewO G/Z/ S/F/ R/Ü* Gesetz / Anmerkungen (zuständige Behörde, Ausnahmen etc.)

2 2 *) Zeichenerklärung: A = Anzeigepflicht nach spezialgesetzlichen Vorschriften E = Erlaubnispflicht G/Z = Genehmigungs-/ Zulassungspflicht S/F = Sach- /Fachkundenachweis R = Registrierungspflicht Ü = überwachungsbedürftige Gewerbe ( 38 GewO oder spez. Vorschrift) Abfallbeseitigung: -- Einsammeln und Befördern Abfällen Einsammeln und Befördern Sonderabfall Vermittlung Abfallverbringungen Errichtung und Betrieb Abfallentsorgungsanlagen G G/S G G KrW-/AbfG 49 KrW-/AbfG 49 und Transportgen.V(T gv) 1 KrW-/AbfG 50 BImSchG 4 Ausnahme nach 52 für Entsorgungsfachbetrieb e Ausnahme s. oben Abschleppunternehmen E/S GüKG, Berufszugangs- VO GüKG Altenpfleger(in) nein E/S Altenpflegegesetz 1 (Neufassung BGBl. I 2003, S ff) Altmetall- (= Schrotthandel) - An- und Verkauf - Beförderung im Werkverkehr ab 3,5 t Gesamtgewich t - Beförderung für Dritte ab 3,5 t Gesamtgewich Erlaubnispflicht gilt nicht für reparaturbedürftige Fahrzeuge Berufsbezeichnung darf nur aufgrund entsprechender Erlaubnis und Ausbildung geführt werden. (in Kraft ab ) G/Ü GewO 38, 55 in der Regel Reisegewerbekartenpfli cht A GüKG 15 a Anzeigepflicht ggü. BAG für Werkverkehrsdatei E/S GüKG 3 t Altenheime, private A/S HeimG 12, HeimPersV 24 i.v.m. 14 GewO Voraussetzungen siehe 6 HeimG und Verordnungen Anlagevermittlung E GewO 34 c Abgrenzung zu KWG beachten

3 3 Apotheke - Errichtung und Verlegung - Betrieb, Handel mit Arzneimitteln Arbeitnehmerüberlassung, gewerbsm. Arbeitsvermittlung, private (Neuregelung (BGBl. I 2002 S. 1130) s. a. VergütungsVO für Künstler u.a.. BGBl. I 2002, 2439) Arzneimittel- - Einzelhandel mit freiverkäuflich en... nein E/S GewO 6, ApothG 1 s.a. Bundes-Apothekerordnung und ApBetrO E AÜG 1 Landesarbeitsamt Niedersachsen/Bremen Ü*) SGB III 402 Bundesanstalt für Abs. 1 Satz 2 Nr. Arbeit / 5 und Gesetz zur Landesarbeitsamt Vereinfachung der Niedersachsen/Bremen Wahl der *)Erlaubnispflicht wurde Arbeitnehmer in durch die Neuregelung den Aufsichtsrat aufgehoben A/S ArzneimittelG 50, 67 Verbot der Selbstbedienung im EH und Vertriebsverbote im Reisegewerbe - Großhandel A/S ArzneimittelG 67 und BetriebsVO für AM- Großhandelsbetri ebe Ausfuhr (Export) Einfuhr (Import) - Herstellung - Pharmazeutisc he Unternehmen besondere Anforderungen an Personal, Betriebsräume usw. E AMG 73 a nur mit Einfuhrgenehmigung des Bestimmungslandes E AMG 72 Einfuhrerlaubnis für best. Fertigarzneimittel, Testsera u.a. aus Nicht- EG-Staaten S S ArzneimittelG 13 ArzneimittelG 13 und PharmBetrV Auktionator (= Versteigerer) E/S GewO 34 b (Abs ) Ausbildungsvermittlung E/S SGB III- Arbeitsförde-rung- 291, AVermV Auskunftei Ü GewO 38 Stadtamt Ausspielungen (Veranstaltung öffentlichen Lotterien und Ausspielungen) Ja G Brem. Wetten und LotterieG besondere Anforderungen an Personal, Betriebsräume usw. Stadtamt s.a. Arbeitsvermittlung Der Senator für Inneres, Kultur und Sport s.a. Buchmacher Wettannahmestellen

4 Automatenaufstellung - Geldspielgeräte Auswanderergewerbe nein E/S GewO 6, AuswSG 1, 11 4 E GewO 33 c Bauartzulassung durch Phys. Techn. Bundesanstalt Banken / Bankgeschäfte E KWG 1, 32 Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Baubetreuer (-betreuung) E GewO 34 c Stadtamt Bauherr (= Bauträger) E GewO 34 c Stadtamt Beförderung - expolsionsgef. Stoffen - Briefsendunge n E/S E/F SprengstoffG 7 ff, 27 PostG 5 -Ausnahmen 5 Abs. 2- -Befristete gesetzliche Exklusivlizenz ( 51) bis bis 200 Gramm - für Post AG - gilt auch im nichtgewerblichen Bereich wer gewerbsmäßig Briefsendungen bis 1000 Gramm befördert bedarf einer Erlaubnis (Lizenz) der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Begasungen E/S GefahrstoffV 15 d und Anhang V Nr. 5.2 Beherbergungsbetrieb E GastG 2 Stadtamt ab 8 Betten Berater(in), Psychologische (r) Berufsberater(-ung), gewerbliche (Berufs-) Betreuer Bestrahlung Lebensmitteln Erlaubnispflicht - Keine geschützte Berufsbezeichnun g aber Abgrenzung zu den Heiltätigkeiten des PsychThG ist zu beachten! - SGB III- Arbeitsförde-rung- Untersagungsmöglichk 288 a (ff) eiten durch AA i.d.r. * BGB 1896 ff * Bestellung durch nein Vormundschaftsgericht Z Zulassung Lebensmittelbestr Bestrahlungsanlagen ahlungsvo 4 nach Landesrecht (BGBl I 2000, Seite 1730 ff)

5 Bewachungsgewerbe E GewO 34 a Stadtamt Bilanzbuchhalter (s.a. Buchführungshelfer) Blindenwarenvertrieb, im Reisegewerbe 5 S StBerG 6 Nr. 4 Abgrenzung zu Steuerberatung beachten - BliwaG 6, DVO BliwaG Börsenmakler E KWG 32, BörsG 7 Buchführungshelfer, gewerbliche nur mit Blindenwaren- Vertriebsausweis Befreiung der Reisegewerbekarte BAKred, Börsenzulassung S StBerG 6 Nr. 4 Abgrenzung zu Steuerberatung beachten Buchmacher E Brem. Wetten und LotterieG Chemikalien, gef. Stoffe u. Zubereitungen; Inverkehrbringen... S ChemG (Neuf. BGBl. 2002, S. 2091ff), GefahrstoffV, ChemVerbotsV 2, 5 (Neuf. BGBl. I 2003, 867 ff) bes. Schutz-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschrifte n Darlehensvermittlung E GewO 34 c Stadtamt Detektei / Detektiv Ü GewO 38 siehe aber Kaufhaus-/ Warenhausdetektiv Drogerie A/S AMG 50, 67 (s.a. Arzneimittel, Einzelhandel mit..) Überprüfung S DruckbehV 16 ff Überprüfung nur durch Druckgasbeh älter Sach-verständige bzw. Sachkundige Errichtung und Betrieb Füllanlagen E/S DruckbehV 26, 31 ff Ehemakler/ -vermittler Ü GewO 38 Stadtamt Einzelhandel mit (s.a. Handel mit) freiverkäuflich en Arzneimitteln S/Ü AMG 50, 67

6 Pflanzenschut zmitteln Sprengstoffen / pyrotechnisch en Gegenständen 6 S PflanzenschutzG und SachkundeVO`n Bund und Land S SprengstoffG 7 ff, (Neuf. BGBl. I 2002, 3518 ff) und 1.VO z. SprengstoffG Verbot der Abgabe durch Automaten bzw. Selbstbedienung im Einzelhandel besondere Sicherheitsvorschriften Fahrschule E/S FahrlehrerG kein Unterrichtswesen nach 6 GewO Fernunterricht Feuerlöschgeräte, Überprüfung Finanzdienstleistungen Anlagevermittlung Abschlußvermittlung Finanzportfolioverwaltung Eigenhandel Drittstaateneinlagenvermittlung Finanztransfergeschäfte Sortenhandel A/Z/ S Fernunterrichtssc hutzg FernUSG Neufassung BGBl I 2000, S ff (und Landesrecht) S DruckbehV 32 i.v. mit DIN und ggf. GewO 55 6 GewO soll hier keine Anwendung finden Überprüfung nur durch sachkundige Personen; auch im Reisegewerbe E KWG 1, 32 Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Finanzierungsvermittlung E GewO 34 c Stadtamt Abgrenzung zu 34 c GewO beachten! Finanzmakler E GewO 34 c und/oder KWG 32 Fiskalvertretung; durch a) Spediteure b) Steuerberater usw. Frachtprüfer s.a. Rechtsberatung nein nein *) E Umsatzsteuerges etz 22a ff Rechtsberatungs G 1 und VO`n Stadtamt und/oder BAKred *) Voraussetzungen 3 und 4 Nr. 9 Steuerberatungsgesetz

7 Fußpflege, medizinische (s.a. Podologe/in) Fußpflege, nicht medizinische Futtermittel, - Herstellung - Behandlung durch Handelsbetriebe nein 7 E/S nein Podologengesetz 1ff (nicht medizinische Fußpflege ist Gewerbe und weiterhin unter Beachtung des Bezeichnungssch utzes- zulässig). A/E Futtermittelgesetz, Futtermittelverord nung 28ff,Futtermittelherstellungs-VO 2, 3 s.a. Gesetz über das Verbat des Verfütterns, des innergem. Verbringens und der Ausfuhr best. Futtermittel Erlaubnispflicht mit Sachkundenachweis und Schutz der Berufsbezeichnung Podolog(e)in. Berufsbezeichnung Medizinische(r) Fußpfleger(in)" ab nur mit Erlaubnis, Berechtigung oder staatl. Anerkennung nach 10. Anerkennungsvorausse tzungen für best. Herstellungs- und Handelsbetriebe; Verarbeitung Tierkörpern, -teilen und Erzeugnissen zu Futtermitteln Gaststätte E GastG 2 Stadtamt Gebrauchtwarenhandel, bei An- und Verkauf hochw. Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung, Kfz, Fahrrädern, Edelmetallen u. edelmetallhaltigen Legierungen und entspr. Waren, Edelsteinen, Perlen und Schmuck und Altmetallen Ü GewO 38 Stadtamt

8 Gebäudesicherungseinrichtu ngen, Vertrieb und Einbau Gefahrstoffe, gefährliche Stoffe 8 Ü GewO 38 Stadtamt E/S ChemG, GefahrstoffV, ChemVerbotsV 2 Gefahrguttransporte E/S GüKG / ADR / GGVS Geld- und Werttransporte E GewO 34 a Stadtamt Gifte, giftige Stoffe und Zubereitungen E/S ChemG, GefahrstoffV, ChemVerbotsV 2 Großhandel mit... s. Handel mit... Grundstücksmakler E GewO 34 c Stadtamt Erlaubnispflicht bei Gefahrensymbolen T und T+ s.a. Störfall-Verordnung 12. BImSchV Erlaubnispflicht bei Gefahrensymbolen T und T+ Güterkraftverkehr; ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht Werkverkehr E/S A GüKG, Berufszugangs- Verordnung GüKG, GüKG 15 a Ausnahmen 2 GüKG beachten. Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen. BAG/ Werkverkehrsdatei Hackfleisch, herstellen, behandeln, Inverkehrbringen Handel mit spez. (s.a. diebstahlsbez. Einzelhandel Öffnungswerk mit..) zeugen Gebäudesiche rungseinrichtu ngen Gefährlichen Hunden Milch- und Milcherzeugni ssen Papageien und Sittichen S HackfleischV Sachkundeprüfung 9, 10 durch Veterinärämter Ü GewO 38 Stadtamt Ü GewO 38 Stadtamt * Brem. Gesetz über das Halten gefährlicher Hunde E/S Milch- und MargarineG 4 und MilchSachkV E/S TierseuchenG 17 g Der Handel mit gefährlichen Hunden ist verboten keine Erlaubnispflicht für Milch- und Milcherzeugnisse in verkaufsf. Abfüllungen

9 Schußwaffen und Munition Sprengstoffen, pyrotechnisch en Gegenständen 9 F S WaffenG 2, 21 ff SprengstoffG 7 ff, (Neuf. BGBl. I 2002, 3518 ff) und 1.VO z. SprengstoffG Handwerk, s. Anlage A zur HwO handwerksähnliche Gewerbe, s. Anlage B zur HwO Hausmeisterdienste E/S* HwO, (wenn entspr. Tätigkeiten Hausverwalter (nur bei gewerbsm. Vermittlung) Heilhilfsberufe, z.b. Krankenschwestern, -pfleger, Hebammen, Masseure, med. Bademeister, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Diätassistenten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Logopäden, pharmaz.-techn. Assistenten, Rettungsassistenten, Orthoptisten, Psychol. Psychotherapeuten u. a. KV Vertriebsverbote im Einzelhandel beachten E/S HwO Handwerkskammer A HwO Handwerkskammer * Einzelfallprüfung erforderlich ausgeübt werden) E GewO 34 c nur gelegentliche Vermittlung nein S GewO 6, jeweils spezialgesetzliche Regelung Heilpraktiker nein E/S HeilpraktikerG 1 Wohnungen ist erl.frei -s.a. Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege und zur Änderung anderer Gesetze vom (BGBl. I, 1442 ff) Heime (s.a. Alten-/ Pflegeheime) Herstellung A/S HeimG 12, HeimPersV 24 i.v.m. 14 GewO Arzneimitteln E/S AMG 13 auch weitere VO`n beachten Hotel (s.a. Gaststätte) diebstahlsbez og. Öffnungswerk zeug Schußwaffen und Munition Ü GewO 38 - ggf. auch Handwerk - Stadtamt E/S WaffG 7 ff Stadtamt E GastG 2 Stadtamt

10 Hundeausbildung, zu Schutzzwecken Hunde- und Katzenausstellungen Hunde, (Zucht, Vermehrung, Handel) mit gefährlichen Hunden 10 E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 2 b -- A Tollwut- Verordnung 4 (Neuf.: BGBl I 2000, S. 598 ff) *) Brem. Gesetz über das Halten gefährlicher Hunde gilt auch für die (ausschl.) Unterhaltung entspr. Einricht. Anzeigepflicht ggü. zust. Behörde für Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen *) Die Zucht, die Vermehrung und der Handel mit gefährlichen Hunden sind verboten. Die Haltung gefährlicher Hunde ist erlaubnispflichtig. Inkassobüro nein E/S Rechtsberatungs G E GewO 34 c Investmentanlagenvermittlu und/oder KWG ng 32 Landgerichtspräsident Stadtamt und/oder BAKred Imbißbetrieb E GastG Stadtamt Immobilienmakler E GewO 34 c Stadtamt Kapitalanlagenvermittlung E KWG 32 und/oder GewO 34c BA Kred und/oder Stadtamt Kaufhausdetektiv E GewO 34 a Stadtamt Kreditinstitute E KWG BAKred Kreditvermittlung E GewO 34 c Stadtamt Kriegswaffen, Herstellung, Inverkehr-bringen, Beförderung, Vermittlung bei Auslandsgeschäften Ja G Gesetz über die Kontrolle Kriegswaffen - KrWaffG - 2 ff

11 Legehennen, Betriebe zur Haltung.. 11 Ja A Gesetz über die Registrierung zur Haltung Legehennen (LegRegG) vom (BGBl. I, 1894 ff) Anzeigepflicht ab 350 Legehennen u. a. bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden zur Registrierung Leiharbeit, Vermittlung E AÜG 1 siehe Arbeitnehmerüberlassu ng Lotterien (Veranstaltung Lotterien und Ausspielungen Ja G Brem. Wetten und LotterieG Der Senator für Inneres, Kultur und Sport, s.a. Buchmacher; Wettannahmestellen Marktverkehr, -festsetzung (Messen, Ausstellungen, Groß-, Wochen-, Jahr- und Spezialmärkte) Medizinprodukte - Inverkehrbringen - Medizinprodukteberater G GewO 64 ff Stadtamt Marktprivilegien nur bei Festsetzung Ja Mietwagenverkehr E/S Milchhandel/Milchwirtschaftl iche Unternehmen Milcherzeugung (Be- und Verarbeitung) /Milchsammelund Standardisierungsstellen Müllbeseitigung, - Einsammeln und Transport Abfall Munition,. Handel (mit Schuß-waffen) und... Herstellung... A S Medizinprodukteg esetz (Neuf. BGBl. I 2002, 3146 ff) Medizinprodukteg esetz Personenbeförder ungsg, BerufszugangsVO E/S Milch- und MargarineG 4 und MilchSachkV *) s.a. Milchverordnung 20 E AbfG 12, AbfBefV 2 E/S WaffenG 7,8 Stadtamt E/S WaffenG 5/25 Anzeigepflicht für Verantwortliche, CE- Kennzeichnungsvorsch riften 31 (Sachkundenachweis auch für Angestellte -) Der Senator für Bau und Umwelt Handelserlaubnis nicht für Milch- und Milcherz. in verkaufsfertigen Abfüllungen Zulassungsverfahren Transportgenehmigung Struktur u. Genehmigungsbeh.

12 12 Vermittlung... E/S WaffenG Notfall- und Krankentransporte nein E/S GewO 6, Notfallund RettungsdienstG andere Krankentransporte mit Taxen unterliegen der GewO und dem PBefG Objektschutz (s.a. Bewachungsgewerbe) Omnibusunternehmen (s.a. Personenbeförderung) E GewO 34 a Stadtamt E/S PersonenbefG Der Senator für Bau und Umwelt FreistellungsVO beachten LA für Straßen- u. Verkehrsw. Partnerschaftsvermittlung Ü GewO 38 Stadtamt Personenbef örderung Mietwagenver kehr Notfall- und Krankentransp orte Omnibusunter nehmen Taxiunterneh men E/S PersonenbefG Der Senator für Bau und Umwelt nein E/S GewO 6, Notfallund RettungsdienstG E/S PersonenbefG E/S PersonenbefG bei Krankentransporten mit Taxen PersonenbefG Personenschutz E GewO 34 a Stadtamt Piercing-Studio E* Heilpraktikergeset z 1 Abs. 2 Pfandleiher E GewO 34 Stadtamt *Piercing mittels einer injizierten örtl. Betäubung Pferdezuchtorganisation (s. Zuchtorganisationen) nein *) TierzuchtG und Verordnung über Zuchtorganisation en *) Ausbildungsnachweis und Anerkennungsverfahre n

13 13 Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse o.ä., Einfuhr... Pflanzenschutzmittel, Anwendung und Einzelhandel mit... G Pflanzenbeschauv erordnung 13 n + Anlage 5 A/S PflSchG 10, 22 u. PflSch- SachkVO`n Bund und Land (Änd. seit in Kraft - BGBl I, S.22) Pflegeheime, private A/S HeimG 12, HeimPersV 24 i.v.m. 14 GewO Podologe / Podologin (s. a. Fußpflege, medizinische) Privatkrankenanstalten Privatentbindungsanstalten Privatnervenkliniken Psychologische/r Psychotherapeut(in) Psychologische (r) Berater(in) Pyrotechnische Gegenstände, Herstellung, Handel, Umgang (s.a. Sprengstoffe) nein E/S Podologengesetz 1ff (ab ) und Ausbildungs- und Prüfungsordnung (PodAPrV) E GewO 30 nein E/S Psychotherapeute ngesetz (PsychThG) 1 ff - Keine geschützte Berufsbezeichnun g aber Abgrenzung zu den Heiltätigkeiten des PsychThG ist S zu beachten! SprengstoffG 7ff, 1.VO z. SprenstoffG Registrierpflicht Zulassungsvoraussetzu ngen für Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzgeräte; Vetriebsverbot durch Automaten/ Selbstbedienung weitere VO`n beachten Erlaubnispflicht mit Sachkundenachweis und Schutz der Berufsbezeichnung Podologe Berufsbezeichnung nur mit Approbation Vertriebsverbote im Einzelhandel beachten Rechtsberatung, z.b. - Frachtprüfer -Inkassobüros -Rentenberater -Versicherungsberater nein E/S Rechtsberatungs G 1 und VO`n Landgerichtspräsident

14 Regiebauunternehmen (s.a. Baubetreuer, Bauträger) 14 E GewO 34 c Erlaubnispflicht nur, sofern die Voraussetzungen des 34 c GewO vorliegen Reisebüro Ü GewO 38 Stadtamt Reisegewerbe E GewO 55 ff Stadtamt Reiseveranstalter (s.a.. Reisebüros;. Personenbeförderung mit Omnibis) Reit- oder Fahrbetrieb, gewerbsmäßig *) GewO 38 in Verb. mit Reisebüro und Reisevertragsrech t des BGB 651 a ff E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 3 c *) bei Busreisen Genehmigungspflicht nach PBefG, falls nicht deutlich gemacht wird, das die Fahrt einem anderen Unternehmen mit Genehmigung durchgeführt wird. Rentenberater nein E/S Landgerichtspräsident Rechtsberatungs G 1 und VO`n Restaurant E GaststG 2 Stadtamt (s.a. Gaststätte) Rinderzuchtorganisation (s.a. Zuchtorganisationen) nein *) TierzuchtG und Verordnung über Zuchtorganisation en *) Ausbildungsnachweis und Anerkennungsverfahre n Saatgut, Abfüllen, Bearbeiten, in Verkehr bringen zu gewerblichen Zwecken Sammlungen (Veranstaltung Straßen- und Haussammlungen) Schädlingsbekämpfung - Bekämpfung Wirbeltieren als Schädlinge, gewerbsmäßige Schafhirten Ja A Saatgutverkehrsg esetz (SaatG) (Neuf. BGBl I 2004, S ff), 27 Ja E Brem. Sammlungsgesetz A/S E/S G GefahrstoffV 15 e und Anhang V Nr. 6 TierschutzG 11 (1) Nr. 3 e Viehverkehrsveror dnung 14 Auch Aufzeichnungspflichten und Produktanforderungen zu beachten Stadtamt s.a. VO über anerk. Abschluß Gepr. Schädlingsbekämpfer v , BGBl. I, 468 ff Genehmigungspflicht für Waderschaftherden über das Gebiet mehrerer Kreise

15 Schaustellung Personen E GewO 33 a Stadtamt Schlacht- / Zerlegungsbetriebe 15 Z/G Fleischhygiene- Verordnung 11 ff und VieverkehrsVO 5 Schlüsseldienst Ü GewO 38 Stadtamt Genehmigungspflicht für Abtrieb Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen Schuldenregulierung nein E/S Landgerichtspräsident (s.a.. Rechtsberatung) Rechtsberatungs G 1 und VO`n Schußwaffen Handel mit E/S WaffenG 7 ff Stadtamt Herstellung Vermittlung E/S WaffenG 7 ff E/S WaffenG 7 ff Sicherheitsgewerbe (s.a. Bewachungsgewerbe) Sozialpädagogen(innen), Sozialarbeiter(innen), Staatlich anerkannte E GewO 34 a Stadtamt i.d.r. nein *S *Staatliche Anerkennung auf Antrag und Schutz der Berufsbezeichnung (bei entspr. Ausbildung) Spielgeräteaufstellung (mit E GewO 33 e Stadtamt Gewinnmöglichkeit) Spiele mit E GewO 33 d Stadtamt Gewinnmöglichkeit, Veranstaltung Spielhalle / Spielothek E GewO 33 i Stadtamt Sportboote, gewerbsmäßige Vermietung Sportbooten und deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen Sportboote und Wassermotorräder, Inbetriebnahme, Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung s. Anm. A/E Binnenschifffahrts vermietungs- und Änderungsverordn ung vom (BGBl. I, 572 ff) See- Sportbootverordnung SeeSpbootV - insbes. 5, 6, 10, 15, 18 Antrag auf Bootszeugnis, Kennzeichnungsvorsch riften, Überprüfungspflichten Mietern etc. Anzeigepflicht bei Vermietung, Fahrerlaubnis für gewerbsmäßige Nutzung u. a.

16 16 Sprengstoffe, explositionsgef. Stoffe, Herstellung, Verkehr, Umgang, Beförderung S SprengstoffG 7 ff, (Neuf. BGBl. I 2002, 3518 ff) und 1.VO z. SprengstoffG besondere Sicherheitsvorschriften Taxiunternehmen E/S PersonenbefG, BerufszugangsVO Technische Anlagen, E Betrieb, Montage, Installation, Betriebssicherheit Bauartänderungen etc. sverordnung BetrSichV - 13 (BGBl. I 2002, 3777 ff) Telekommunikationsdienste / -netze, - gewerbliche Betreiber öffentlicher T-netze und Anbieter T-diensten f. d. Öffentlichkeit Tiere - gewerbsmäßig e Zurschaustellu ng Tieren und die gewerbsmäßig e Zurverfügungs tellung Tieren zu diesem Zweck Tierhaltung Tierimpfstoffe, berufs- oder gewerbsm. Herstellung Sera, Impfstoffen, Antigene Ja A 6 Telekommunikatio nsgesetz (TKG) vom (BGBl. I, 1190 ff) (TKG 1996 tritt gleichz. außer Kraft) E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 3 d A Viehverkehrsveror dnung 24 b E/S TierseuchenG 17 d, TierimpfstoffVO Der Senator für Bau und Umwelt Gilt z. B. für Dampfkesselanlagen, Füllanlagen zum Abfüllen Druckgasen, Flugfeldbetankungsanla gen etc. Regulierungsbehörde -weitere Regelungen des TKG beachten - ergänzende Vorschriften: TierseuchenG, TierzuchtG u.a. Anzeige und Betriebsregistrierung für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner und Truthühner (lt. Änderung TierseuchenG am BGBl. I. S ff)

17 17 Tierhandel, - zucht noch Tierhandel, -zucht Besamungssta tion/ Embryotransfe rein-richtung für die Zucht Rindern, Schweinen,Sc hafen Ziegen und Pferden gewerbsmäßig er Handel mit Wirbeltieren Durchführung Tierbörsen Zucht und Handel mit Papageien und Sittichen gewerbsm. Haltung und Zucht Wirbeltieren Haltung und Zucht Wirbeltieren zu Versuchszwec ken Ausbildung Hunden zu Schutzzwecke n E/S TierzuchtG 9, 14 E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 3 b E TierschutzG 11 (1) Nr. 2 c E/S TierseuchenG 17 g E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 3 a E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 1 E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 2 b Tierheim E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 2 Ja E/S Tiertransport e s. a. Viehtransporte Z - gew. Beförderung Wirbeltieren - gew. Transport und Zurverfügungs tellung Transportmitte ln für best. Tiere Tierschutztranspo rtvo 11 Viehverkehrsveror dnung 15 b Stadtamt Stadtamt ausgenommen landwirtschaftl. Nutztiere gilt auch für die (ausschl.) Unterhaltung entsprechender Einrichtungen Ausnahmen 1 (2) Neufassung Viehverkehrsverordnun g BGBl. I 2003, 381 ff

18 Tiertaxi - Innergemeinsc haftliche Verbringung/ Einfuhr best. Tieren und Waren - mit Begleitperson en - ohne Begleitperson en Tierversuche, an Wirbeltieren Transportgewerbe s.a. Güterkraftverkehr 18 A/G Binnenmarkt- Tierseuchenschut zvo 4,9,24 E/S PersonenbefG, BerufszugangsVO und Tierschutztranspo rtvo 11 E/S Tierschutztranspo rtvo 11 A/G/ S E/S TierschutzG 8 Einfuhr- und Verbringungsverbote u.a. Stadtamt nur für gewerbsmäßige Beförderungen Personenbeförderung Gefahrguttransport Tier- und Viehtransporte E/S E/S A/Z Vermittlung Arbeitnehmern *) -- *) s. Arbeitsvermittlung Landesarbeitsamt Niedersachsen/Bremen Sportbooten s. Anm. Binnenschifffahrts s. Stichwort Sportboote vermietungs- und Änderungsverordn ung Darlehen, Kapital- und Investmentant eilen, Vermögensanl agen, Immobilien E GewO 34 c Abgrenzung zu den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem KWG beachten! Ü GewO 38 Stadtamt Eheschließung en, Partnerschafte n, Bekanntschaft en Unterkünften Ü GewO 38 Stadtamt

19 Schusswaffen und Munition Verpackungsmaterial aus Holz für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse Behandlung und Inverkehrbringen.. Versicherungsberater nein E Versteigerer (= Auktionator) öffentlich bestellte Versteigerer Viehausstellungen, - märkte u.ä. Viehhandel Viehtransporte s. a. Tiertransporte 19 E/S WaffG 7 ff Stadtamt G/R E E/S A/G S/Z Z Pflanzenbeschauv erordnung 13pund 13q (zul. geä. BGBl. I 2003, 2438 ff) Rechtsberatungs G 1 und VO`n GewO 34 b Abs. 1 GewO 34 b Abs. 5 Viehverkehrsveror dnung 3, 6 ff TierschutzG 11 (1) Nr. 3 b und Viehverkehrsveror dnung 15 ff Viehverkehrsveror dnung 15 ff Genehmigungs- und Registrierungspflicht für nach dem Internationalen Pflanzenschutzübereink ommen gekennzeichnetes Verpackungsmaterial aus Holz Landgerichtspräsident Stadtamt Handelskammer Bremen Anzeigepflicht und besondere räumliche Anforderungen, Genehmigungspflicht für Abtrieb Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen Neufassung Viehverkehrsverordnun g BGBl. I 2003, 381 ff Neufassung Viehverkehrsverordnun g BGBl. I 2003, 381 ff Wachunternehmen E GewO 34 a s. a. Bewachung Waffen s. a. - Kriegswaffen Handel mit Schußwaffen.... Herstellung Schußwaffen.... Vermittlung Schußwaffen..... Wanderlager, Durchführung F F F WaffenG 2, 21 ff WaffenG 2, 21 ff WaffenG 2, 21 ff Stadtamt A GewO 56a Stadtamt 55 ff GewO beachten

20 Wanderversteigerungen A GewO 56(1) Nr. 5 (und 34 b) Warenhausdetektiv E GewO 34 a Stadtamt 20 grundsätzlich verboten; Voraussetzungen 34 b GewO und VerstV müssen erfüllt sein. Wertpapierdienstleistungen E/Ü KWG Aufsicht durch BAKred und BAWe Wettannahmestellen (Annahme/ Vermittlung Wetten) G Brem. Wetten und LotterieG Der Abschluß und die Vermittlung Wetten muß landesrechtlich erlaubt sein. Anderenfalls liegt ein Verstoß gegen 284 Wohnungs- /Wohnraumvermittler E GewO 34 c und WoVermittG StGB vor. Stadtamt Zoo / Zoologischer Garten E/S TierschutzG 11 (1) Nr. 2 a Zuchtorganisationen s. a. - Pferdezuchtorganisation - Rinderzuchtorganisation nein *) TierzuchtG und Verordnung über Zuchtorganisation en Zucht gefährlicher Hunde *) Brem. Gesetz über das Halten gefährlicher Hunde *) Ausbildungsnachweis und Anerkennungsverfahre n *) Zuchtverbot (s. a. Handel mit...)

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