Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln getroffen. Diese Maßnahmen werden im Bogen Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel dokumentiert. A.2 Die Arbeitsmittel und Sicherheitseinrichtungen werden geprüft. Diese Prüfungen werden mindestens im Kataster Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln dokumentiert. A.3 Die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung wird durchgeführt und dokumentiert. A.4 Die Gefährdungsbeurteilung Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen wird durchgeführt. A.5 Es finden regelmäßige Unterweisungen statt (inklusive Dokumentation). A.6 In Arbeitsbereichen werden Schutzbrille, eng anliegende Arbeitskleidung und geschlossene Sicherheitsschuhe getragen. A.7 Besondere Maßnahmen für Jugendliche A.8 Besondere Maßnahmen für werdende oder stillende Mütter (ggf. Bogen 6.1 ausfüllen) A.9 In Arbeitsbereichen ist das Essen, Trinken, Rauchen, Schnupfen und Schminken untersagt. A.10 Zutrittsbeschränkung Folgende Unterlagen sind vorhanden: A.11 Allgemeine Werkstattordnung A.12 Gefahrstoffverzeichnis (Ermittlungspflicht) A.13 Ersatzstoffsuche (schriftlich dokumentiert) A.14 Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe A.15 Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, bei deren Bereitstellung / Benutzung eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist. A 16 Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitstechniken Pflichten des Fachverantwortlichen: A.17 Es werden Maßnahmen eingeleitet, um Abweichungen zwischen dem Soll- und dem Ist- Zustand und damit verbundenen Gefährdungen zu verhindern. A.18 Die Art der einzuleitenden Maßnahmen ist abhängig vom ermittelten Gefährdungsgrad. Ggf. ist eine Nutzung unzulässig oder nur noch eingeschränkt möglich. A.19 Die Beschäftigen werden über die eingeleiteten Maßnahmen informiert. A.20 Für die Beschäftigten werden die notwendigen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig veranlasst (Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten). A.21 Den Beschäftigten werden Vorsorgeuntersuchungen angeboten (keine Pflichtuntersuchung). A.22 Die getroffenen Maßnahmen werden in geeigneter Weise dokumentiert und deren Einhaltung entsprechend kontrolliert. A.23 Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird regelmäßig überprüft. Stand: September 2006, 2.1/1
Gefährdungen durch Gefahrstoffe * 1. Freiwerden von Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen oder Partikeln 1.1 (t) Erfassung an der Entstehungsstelle Objektabsaugung bei z. B. Lötarbeiten 1.2 (o) Absperreinrichtungen an Druckgasflaschen jederzeit zugänglich 1.3 (o) kleine Druckgasflaschen verwenden, insbesondere bei T+, T und krebserzeugenden Gasen 1.4 (p) Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern unter Beachtung der Filterhaltbarkeit vorhalten 1.5 1.6 2. Umgang mit Flüssigkeiten, Feststoffen, Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen z. B. Platinenwaschmittel, Verdünnung, Epoxydharz 2.1 (o) Ersatzstoffsuche 2.2 (o) Verwendung geeigneter Behältnisse (keine Behältnisse für Lebensmittel) 2.3 (o) Minimierung der Einsatzmengen von Gefahrstoffen (Handgebrauch) 2.4 (o) Kennzeichnung der Gefahrstoffe 2.5 (p) Geeignete Schutzhandschuhe 2.6 2.7 Brand- und Explosionsgefährdung 3. Leichtentzündliche Flüssigkeiten, Feststoffe, Gase, z. B. Verdünnung 3.1 (o) Vermeiden von Zündquellen (z. B. offene Flammen, mechanische Einwirkung) 3.2 3.3 Elektrische Gefährdungen * 4. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 4.1 (t) FI- Schalter vorhanden 4.2 (t) Not-Aus- Schalter an den einzelnen Arbeitsplätzen vorhanden 4.3 (o) Regelmäßige Prüfung der Not- Aus Schalter 4.4 (o) Regelmäßige Prüfung der FI- Schalter 4.5 (o) regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 4.6 (o) regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 4.7 (o) Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme elektrischer Betriebsmittel 4.8 4.9 5. gefährliche Körperströme 5.1 (t) Berührungsschutz 5.2 (o) isolierte Werkzeuge benutzen 5.3 (o) Beachtung der 5 Sicherheitsregeln 5.6 (o) Bei Arbeiten unter Spannung- Festlegung der technischen, organisatorischen und personenbezogenen Sicherheitsmaßnahmen für jeden Einzelfall 5.7 (o) Kennzeichnung von Arbeitsbereichen 5.8 (o) Hilfsmittel zur Vermeidung von Schaltfeldverwechslungen 5.9 (p) isolierende Körperschutzmittel z. B. Schutzhandschuhe, Schutzschuhe verwenden 5.10 (p) Schutzschirm gegen Einwirkung von Störlichtbogen 5.11 5.12 Mechanische Gefährdungen 6. ungeschützte bewegte Maschinenteile 6.1 (t) Trennende Schutzeinrichtung zwischen Gefahrstelle und bewegten Maschinentei- (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 2.1/2
len 6.2 (t) Zu öffnende Maschinenteile gegen Zufallen sichern 6.3 (o) Sicherung von Gefahrenstellen an Maschinen 6.4 (o) Kennzeichnung der Gefahrenbereiche 6.5 (p) Bei Einzug- und Fangstellen: enganliegende Arbeitskleidung, keine Handschuhe tragen, bei langen Haaren Haarnetz tragen 6.6 6.7 * 7. bewegte Transportmittel und bewegte Arbeitsmittel 7.1 (o) Verkehrswege freihalten 7.2 (o) Aktionsradius kennzeichnen und beachten 7.3 7.4 Physikalische Gefährdungen * 8. Lärm 8.1 (t) Kapselung von Geräten 8.2 (o) Kennzeichnung von Lärmbereichen 8.3 (o) Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeiter in ausgewiesenen Lärmbereichen 8.4 (p) Tragen von persönlich zugeordnetem Gehörschutz 8.5 8.6 Physische Gefährdung * 4. schwere dynamische Arbeit 4.1 (t) Hebeeinrichtungen zur Handhabung schwerer Lasten 4.2 4.3 * 10. Arbeiten in engen Räumen oder Behältern 10.1 (o) Verbot der Alleinarbeit in engen Räumen 10.2 (o) Zusätzliche Sicherheitsunterweisung vor Aufnahme der Arbeiten 10.3 10.4 Sonstige Gefährdungen 11. Sturz, Absturz, Ausrutschen 11.1 (o) Regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten 11.2 (o) Regelmäßige Reinigung von Arbeitstischen und Fußböden 11.3 11.4 12. ergonomische Gestaltung 12.1 Bei Vorhandensein von Bildschirmarbeitsplätzen Bogen 3.1 anwenden (Ausnahme: Nicht anzuwenden bei Daten- oder Messwertanzeigevorrichtungen, die zur unmittelbaren Benutzung eines Arbeitsmittels, z. B. Messgeräte, erforderlich sind, und wenn das Bildschirmgerät zu einem unwesentlichen Teil der normalen Arbeit genutzt wird.) 12.2 (o) Einzelplatzleuchten für spezielle Sehaufgaben 12.3 (o) Sehhilfen (Lupe) für erhöhte Sehaufgaben 13. Hautgefährdung 13.1 (o) Hautschutzplan aushängen 13.2 (o) geeignetes Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel, Hautpflegemittel zur Verfügung stellen 13.3 (p) Bei Latex-Allergien: Handschuhe aus Ersatzmaterial 13.4 (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 2.1/3
13.5 14. sonstige Gefährdungen und Schutzmaßnahmen 14.1 14.2 14.3 14.4 14.5 (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 2.1/4
Tabelle C Alle festlegten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, auf ihre Wirksamkeit überprüft. Folgende Maßnahmen wurden insbesondere überprüft: Nr. Überprüft am Name Maßnahme ist wirksam nicht wirksam Tabelle D Sofern in Tabelle A und B eine Maßnahme nicht oder gemäß Tabelle C nicht wirksam ist: Nr. durchzuführende Maßnahmen (t, o, p) (Maßnahmen einzeln beschreiben) Die Maßnahmen Maßnahme ordnungs- Wirksamkeit überselbst durchge beantragt bei gemäß durchgeführt prüft von am führt bis zum: am Datum/ Unterschrift des Fachverantwortlicheschrift) (ja / nein, Datum, Unter- (Name, Datum) (Name, Datum)) Tabelle E Alle festlegten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Maßnahmen sind weiter wirksam und die Gefährdungsbeurteilung damit aktuell. Nr. Überprüft am Name (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 2.1/5