RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES. vom 5. Dezember 2013

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 1 RICHTLINIE 2013/59/EURATOM DES RATES vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis 1 KAPITEL I GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Gegenstand Anwendungsbereich Ausschluss vom Anwendungsbereich KAPITEL II BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Artikel 4 Begriffsbestimmungen KAPITEL III STRAHLENSCHUTZSYSTEM Artikel 5 Allgemeine Grundsätze 1 Dieses Inhaltsverzeichnis ist eine rechtlich unverbindliche Arbeitshilfe. Es handelt sich nicht um ein amtliches Inhaltsverzeichnis.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 2 ABSCHNITT 1 OPTIMIERUNGSINSTRUMENTE Artikel 6 Artikel 7 Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen, Expositionen der Bevölkerung und medizinische Expositionen Referenzwerte ABSCHNITT 2 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Artikel 12 Artikel 13 DOSISBEGRENZUNG Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte Dosisgrenzwerte für die berufliche Exposition Schutz von schwangeren oder stillenden Arbeitskräften Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung Schätzung der effektiven Dosis und der Organ-Äquivalentdosis KAPITEL IV ANFORDERUNGEN AN AUSBILDUNG, FORTBILDUNG UND UNTERWEISUNG IM STRAHLENSCHUTZ Artikel 14 Artikel 15 Artikel 16 Artikel 17 Artikel 18 Allgemeine Verantwortlichkeiten für Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften und deren Unterweisung Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind Vorherige Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 3 KAPITEL V RECHTFERTIGUNG UND REGULATORISCHE KONTROLLE DER TÄTIGKEITEN ABSCHNITT 1 RECHTFERTIGUNG UND VERBOT VON TÄTIGKEITEN Artikel 19 Artikel 20 Artikel 21 Artikel 22 Rechtfertigung von Tätigkeiten Tätigkeiten, die Verbraucherprodukte betreffen Verbot von Tätigkeiten Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zwecks nichtmedizinischer Bildgebung ABSCHNITT 2 REGULATORISCHE KONTROLLE Artikel 23 Artikel 24 Artikel 25 Artikel 26 Artikel 27 Artikel 28 Artikel 29 Artikel 30 Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommendem radioaktivem Material Abgestufte Vorgehensweise bei der regulatorischen Kontrolle Anmeldung Freistellung von der Anmeldungspflicht Anzeige oder Einholung einer Genehmigung Genehmigung Zulassungsverfahren Freigabe aus der regulatorischen Kontrolle KAPITEL VI BERUFLICHE EXPOSITION Artikel 31 Artikel 32 Artikel 33 Artikel 34 Verantwortung Maßnahmen zum Schutz strahlenexponierter Arbeitskräfte Maßnahmen zum Schutz von Auszubildenden und Studierenden Beratung mit Strahlenschutzexperten

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 4 Artikel 35 Artikel 36 Artikel 37 Artikel 38 Artikel 39 Artikel 40 Artikel 41 Artikel 42 Artikel 43 Artikel 44 Artikel 45 Artikel 46 Artikel 47 Artikel 48 Artikel 49 Artikel 50 Artikel 51 Artikel 52 Artikel 53 Artikel 54 Vorkehrungen am Arbeitsplatz Einstufung der Arbeitsplätze Kontrollbereiche Überwachungsbereiche Radiologische Überwachung des Arbeitsplatzes Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte Individuelle Überwachung Dosisermittlung bei unfallbedingter Exposition Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse Zugang zu den Ergebnissen der individuellen Überwachung Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte Medizinische Einstufung Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte Gesundheitsakten Besondere medizinische Überwachung Rechtsbehelfe Schutz externer Arbeitskräfte Gesondert zugelassene Expositionen Berufsbedingte Notfallexposition Radon am Arbeitsplatz KAPITEL VII MEDIZINISCHE EXPOSITIONEN Artikel 55 Artikel 56 Artikel 57 Artikel 58 Rechtfertigung Optimierung Verantwortlichkeiten Verfahren

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 5 Artikel 59 Artikel 60 Artikel 61 Artikel 62 Artikel 63 Artikel 64 Fortbildung und Anerkennung Ausrüstung Besondere Tätigkeiten Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen Schätzung der Bevölkerungsdosis KAPITEL VIII EXPOSITION DER BEVÖLKERUNG ABSCHNITT 1 SCHUTZ VON EINZELPERSONEN DER BEVÖLKERUNG UND LANGFRISTIGER GESUNDHEITSSCHUTZ UNTER NORMALEN BEDINGUNGEN Artikel 65 Artikel 66 Artikel 67 Artikel 68 Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung Schätzung der Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe Aufgaben der Unternehmen ABSCHNITT 2 NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN Artikel 69 Artikel 70 Artikel 71 Notfallreaktion Informationen für die von einem Notfall wahrscheinlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung Informationen für die von einem Notfall tatsächlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung ABSCHNITT 3 BESTEHENDE EXPOSITIONSSITUATIONEN Artikel 72 Umweltüberwachungsprogramm

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 6 Artikel 73 Artikel 74 Artikel 75 Kontaminierte Gebiete Radonexposition in Innenräumen Von Baustoffen ausgehende Gammastrahlung KAPITEL IX ALLGEMEINE ZUSTÄNDIGKEITEN DER MITGLIEDSTAATEN UND DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN SOWIE WEITERE ANFORDERUNGEN AN DIE REGULATORISCHE KONTROLLE ABSCHNITT 1 INSTITUTIONELLE INFRASTRUKTUR Artikel 76 Artikel 77 Artikel 78 Artikel 79 Artikel 80 Artikel 81 Artikel 82 Artikel 83 Artikel 84 Zuständige Behörde Transparenz Informationen über die Ausrüstung Anerkennung von Diensten und Experten Arbeitsmedizinische Dienste Dosimetrie-Dienste Strahlenschutzexperte Medizinphysik-Experte Strahlenschutzbeauftragter ABSCHNITT 2 KONTROLLE RADIOAKTIVER STRAHLENQUELLEN Artikel 85 Artikel 86 Artikel 87 Artikel 88 Artikel 89 Allgemeine Anforderungen an offene Strahlenquellen Allgemeine Anforderungen an umschlossene Strahlenquellen Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen Besondere Anforderungen an die Genehmigung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen Aufzeichnungen des Unternehmens

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 7 Artikel 90 Artikel 91 Aufzeichnungen der zuständigen Behörde Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen ABSCHNITT 3 HERRENLOSE STRAHLENQUELLEN Artikel 92 Artikel 93 Artikel 94 Artikel 95 Entdeckung herrenloser Strahlenquellen Metall-Kontaminierung Bergung, Handhabung, Kontrolle und Entsorgung herrenloser Strahlenquellen Finanzielle Absicherung für den Umgang mit herrenlosen Strahlenquellen ABSCHNITT 4 SIGNIFIKANTE EREIGNISSE Artikel 96 Meldung und Aufzeichnung signifikanter Ereignisse ABSCHNITT 5 NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN Artikel 97 Artikel 98 Artikel 99 Notfallmanagementsystem Notfallvorsorge Internationale Zusammenarbeit ABSCHNITT 6 BESTEHENDE EXPOSITIONSSITUATIONEN Artikel 100 Artikel 101 Artikel 102 Artikel 103 Programme für bestehende Expositionssituationen Festlegung von Strategien Durchführung der Strategien Radon-Maßnahmenplan

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 8 ABSCHNITT 7 DURCHSETZUNGSSYSTEM Artikel 104 Artikel 105 Inspektionen Durchsetzung KAPITEL X SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 106 Artikel 107 Artikel 108 Artikel 109 Umsetzung Aufhebung Inkrafttreten Adressaten ANHANG I Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung nach den Artikeln 7 und 101 ANHANG II Strahlungs- und Gewebewichtungsfaktoren nach Artikel 4 Abätze 26 und 33 ANHANG III Aktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen nach Artikel 4 Nummer 3 ANHANG IV Rechtfertigung von neuen Kategorien oder Arten von Tätigkeiten, die Verbraucherprodukte betreffen, nach Artikel 20

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 9 ANHANG V Als Anhaltspunkt dienende Liste der Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht medizinischer Bildgebung verbunden sind, nach Artikel 22 ANHANG VI Liste der Industriezweige, in denen natürlich vorkommende radioaktive Materialien eingesetzt werden, nach Artikel 23 ANHANG VII Freistellungs- und Freigabekriterien nach den Artikeln 24, 26 und 30 ANHANG VIII Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baustoffen emittierte Gammastrahlung nach Artikel 75 ANHANG IX Als Anhaltspunkt dienende Liste der Informationen für Genehmigungsanträge nach Artikel 28 ANNEX X Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung nach den Artikeln 43, 44 und 51 ANHANG XI Notfallmanagementsysteme und Notfallpläne nach den Artikeln 69, 97 und 98 ANHANG XII Unterrichtung von Einzelpersonen der Bevölkerung über die bei einer Notfallsituation zu ergreifenden Gesundheitsschutzmaßnahmen und geltenden Verhaltensmaßregeln nach den Artikeln 70 und 71

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 10 ANHANG XIII Als Anhaltspunkt dienende Liste von Baustoffen, die hinsichtlich ihrer emittierten Gammastrahlung in Betracht zu ziehen sind, nach Artikel 75 ANHANG XIV Informationen in den Aufzeichnungen über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen (HRQ) nach Artikel 89 ANHANG XV Anforderungen an für hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen zuständige Unternehmen nach Artikel 91 ANHANG XVI Identifizierung und Kennzeichnung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen nach Artikel 91 ANHANG XVII Als Anhaltspunkt dienende Liste bestehender Expositionssituationen nach Artikel 100 ANHANG XVIII Liste von Punkten, die bei der Ausarbeitung des nationalen Maßnahmenplans zum Angehen langfristiger Risiken durch Radon-Expositionen in Betracht zu ziehen sind, nach den Artikeln 54, 74 und 103