Behandelte Waren aus Sicht der Überwachung. Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, Dr. Andrea Mayer-Figge 1

Ähnliche Dokumente
Produktmeldungen nach dem ChemG - Sicht einer Überwachungsbehörde

Auswertung der Überwachungsaktionen 2014 zu Desinfektionsmitteln und behandelten Waren

REACH wirkt aber (noch) zu langsam

REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt

REACH-Umsetzung: Herausforderungen an den Vollzug - Herausforderungen und Ansätze -

Erfahrungen aus dem Vollzug: Das Sicherheitsdatenblatt in der Lieferkette

Qualität von Sicherheitsdatenblättern

Gemeinsame Verordnung

REACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung

Behandelte Waren Rechtliche Grundlagen

REACH-Kongress Überwachung der Inverkehrbringensbeschränkungen des Anhangs XVII im Internet

Schleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -

1 Zuständigkeiten. 2 (aufgehoben) Version 01/2015 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1

Was sind behandelte Waren?/ Welche Produkte sind betroffen?

REACH - Überwachung in den Ländern. Bettina Schröder Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz

EF-3 und REACH-Registrierung: Importeure und Alleinvertreter im Fokus

Überwachungsplan nach 17 Abs. 1 Störfall-Verordnung

Dienstbesprechung Chemikaliensicherheit

In situ Systeme: Anforderungen und Übergangsregelungen

Import und Herstellung von behandelten Waren Was ist zu beachten?

Rechtliche Grundlagen und Bewertungskriterien für f r die Zulassung von Bioziden

Auswirkungen der Industrieemissionsrichtlinie. Markus Schüller Regierungspräsidium Karlsruhe Referat 54.1 Industrie, Luftreinhaltung

Aktuelles zur Umsetzung der IED Richtlinie. im Saarland

Biozidverordnung und Trinkwasserverordnung

Überprüfung von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG) 2017

Überprüfung der Marktüberwachungstätigkeiten im betreffenden Sektor

1. Welche Behörden in Nordrhein-Westfalen sind für den Arbeitsschutz zuständig?

Kompetenzzentrum Chemikalienrecht Vollzug Aufgaben

Chemikaliensicherheit 10

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler

Rolle der Behörden unter REACH: Ansätze in der Überwachung. Bettina Schröder Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz

Pilotprojekt des Forums zu kindergesicherten Verpackungen

Pilotprojekt des Forums zu kindergesicherten Verpackungen

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. 1 Zuständigkeiten

Pilotprojekt des Forums zu kindergesicherten Verpackungen

Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

MARKTÜBERWACHUNG. Abschlussbericht der Schwerpunktaktion: Aktive Medizinprodukte mit Messfunktion. Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte

Behördliche Überwachung der klinischen Prüfung beim Prüfarzt

Gefahrstoffe. Einführung in das Chemikalienrecht Dr. Oliver Koepler

Risikobasierte Kontrollen im Vollzug des Chemikalienrechts

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ GD(SANCO)/8108/ RS DE AUSZUG AUS DEM FINNLAND

Guideline on Inspection Procedure related to the IPPC, LCP and VOC- Directive. Nr. 1 und 2

1 Zuständigkeiten. 2 Inkrafttreten

Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Land Brandenburg. Dipl.-Ing. Antje Wolf

Erfahrungen mit dem IST-Stand der REACH Pflichten zu Stoffen in Erzeugnissen

Die Stellungnahme des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte ist zu diesem Thema eindeutig:

Grundzüge und geplante Änderungen im Biozid-Produkte-Recht Die neue EU-Biozidprodukte-Verordnung mögliche wesentliche Inhalte und aktueller Stand

Jahresbericht Marktüberwachung Chemikaliensicherheit

Ergebnisse der Schwerpunktüberwachungsaktionen 2006/2007 von Biozid-Produkten im Handel, bei Herstellern und Verwendern

Muster. Überwachungsprogramm

Chemikalieninspektion und REACH. Koordinierung Aktivitäten Erfahrungen

Europäisches Schadstofffreisetzungsund verbringungsregister PRTR

Statistik der Marktüberwachung 2013

Ö S T E R R E I C H A U S T R I A

BfR Forum Verbraucherschutz

Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz?

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

SEMINAR. Biozidprodukte und behandelte Waren - BPR (EU) Nr. 528/2012 Update 2018

INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid

Hinweise zum Inverkehrbringen von Bau- und Montageschäumen auf der Basis von Methylendiphenyldiisocyanat (MDI)

Richtlinie über Industrieemissionen (IE-R) IPPC Inspektionen, Berichtspflichten, Boden Dr. Andrea Jungwirth BMWFJ

Regelung der innerbetrieblichen Verantwortung nach den Forderungen der Gefahrstoffverordnung und verwandten

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesbehörden nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Kostenverordnung - ChemKostV)

Aktueller Vollzug des BImSchG bei IE-Anlagen

Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert:

Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO

In situ. Dr. Viola Weinheimer

Onlinehandel: Erforderliche Weiterentwicklungen aus Sicht der Marktüberwachung

AUSZUG AUS DEM DEUTSCHLAND

Überwachungspläne und Programme. was kommt auf uns zu?

Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Industrieemissions-Richtlinie

Die Umsetzung der Störfallverordnung in Sachsen. Dipl.-Ing. Peter Gamer Leiter des Referats Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm

Sicherheitsdatenblatt

Einführung eines QM-Systems im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

Abschlussbericht zu REACH-EN-FORCE 4 in Deutschland

FÜR RISIKOBEWERTUNG REACH. Verbessert das neue europäische Chemikalienrecht den gesundheitlichen Verbraucherschutz? BUNDESINSTITUT. Dr.

Kantonales Laboratorium Chemikalienkontrolle. Chemikalienkontrolle

HYGIENESTANDARDS & NATIONALE EMPFEHLUNGEN IM KONTEXT DES EUROPÄISCHEN BIOZID- & MEDIZINPRODUKTERECHTS

Möglichkeiten der Regulierung von Nanomaterialemissionen aus Produkten

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung

Sektorspezifisches Marktü berwachüngsprogramm fü r den Bereich Chemikaliensicherheit

(Text von Bedeutung für den EWR)

Seveso III-Richtlinie Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen

Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen

BEGLEITMASSNAHMEN CLP

Grußwort. des Ministers für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Rainer Schmeltzer

Amtliche Kontrolle. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel

Spezielle Anforderungen für Biozide, Pflanzenschutzmittel und Dünger

Fragen der Abgrenzung: Was ist eine behandelte Ware?

Erfahrungen mit IED Überprüfungen

Arbeitsschutzrecht und REACH - Wie bekommen wir die Schnittstelle in den Griff? Arbeitsschutz und REACH aus Sicht der Landesbehörden Berlin, 9.5.

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten [Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen]

Leitfaden zur Überwachung der ChemVOCFarbV Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung in Sachsen-Anhalt

Immissionsschutzrechtliche Überwachung

Aufbereitung von Medizinprodukten Die Sicht des Landes Nordrhein- Westfalen

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5783 -

Verfahrensanweisung: Überwachung nach der Medizinprodukte- Betreiberverordnung (ausgenommen hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten)

Transkript:

Behandelte Waren aus Sicht der Überwachung Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 1

Zweck der Überwachung Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen und ihrer Ziele Durchsetzung von Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsstandards Sicherer Umgang mit Chemikalien Funktionieren des Binnenmarkts der EU Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 2

Aufgaben der Länder Länder sind für Vollzug zuständig ( 21 ChemG) Festlegung der zuständigen Behörden Organisationserlasse der Ministerpräsident/innen Zuständigkeitsverordnungen Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen Qualifizierung des Personals der Überwachungsbehörden (Informations- und Beratungsangebote) Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 3

Zuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen MAIS Abteilung Arbeitsschutz, Arbeitsgestaltung Referat Chemikaliensicherheit Überwachung chemikalienrechtlicher Regelungen Bezirksregierung Dezernat 56 Überwachungsbehörde vor Ort erste Ansprechpartner für Betriebe Organisationserlass der Ministerpräsidentin für die Aufgaben der Ministerien Zuständigkeitsverordnung Arbeitsschutz, Technischer Gefahrenschutz Auffangzuständigkeit der Bezirksregierung nach 8 LOG Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 4

Struktur im Bereich Chemikalienüberwachung NRW Länder sind für die Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Bestimmungen zuständig ( 21 ChemG) 53 Kreisordnungsbehörden 5 Bezirksregierungen (Dez. 55 / 56) Einzelhandel Großhandel Hersteller Importeure Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 5

Kooperation auf nationaler und europäischer Ebene http://www.blac.de CLEEN Chemicals Legislation European Enforcement Network - Informelles Netzwerk zur Durchführung koordinierter Projekte und Weiterentwicklung des harmonisierten Vollzugs - Gegründet Anfang der 90er Jahre, Sekretariat seit 1999 - Gemeinsame Projekte: EuroPCB, ECLIPS, EuroBiocides, e-commerce, EuroPOP http://www.cleen-europe.eu http://ec.europa.eu Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 6

Verschiedene Arten der Überwachungsaktivitäten Regelüberwachung Schwerpunktbezogene Überwachung Anlassbezogene Kontrollen Interne Planung Marktüberwachungsprojekte Unternehmensbezogene / branchenbezogene Überwachungsprojekte Überprüfungen in anderen Rechtsbereichen (Immissionsschutz, Abfall.) Externe Informationen Verbraucher-Beschwerden Umwelt- / Verbraucherverbände Wettbewerber-Beschwerden Unfälle / Störfälle Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 7

Beispiel für externe Information: Pestizid Aktions-Netzwerk e.v. http://www.pan-germany.org/download/biozide/biozidbehandelte_gebrauchsgegenstaende.pdf http://www.pan-germany.org/deu/projekte/biozidrisiken_mindern/verbraucherrechte.html Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 8

Auswahl der Betriebe in der Überwachung Überwachung durch Behörden Auswahl der Betriebe Branchenschwerpunkt in Vollzugsprojekten Produktschwerpunkt in Vollzugsprojekten Schwerpunkt auf Einhaltung bestimmter gesetzlicher Anforderung Beschwerden Dritter Unfälle / Störfälle Zufall wichtig ist Maßnahmen-Mix und die Stichprobe(nauswahl). Überwachung ist stichprobenartig, aber: Schwarze Schafe sollten mit einer Überprüfung rechnen. Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 9

Wie viel Überwachung? Die Zahl der tatsächlich durchgeführten Überprüfungen ist viel höher: formale Aspekte unternehmens- / überwachungsbezogene Aspekte Eher formale Aspekte: unterschiedliche Software für verschiedene Berichtspflichten keine separate / zusätzliche Dokumentation der Überwachungsergebnisse (z.b. Biozidprodukte, die im Rahmen der Überwachung des Internethandels auffallen, werden i.d.r. nicht in Biozid-Berichten aufgeführt) keine offizielle Projekt-Beteiligung (z.b. unterschiedliche Jahresplanungen) unterschiedliche Projektschwerpunkte. Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 10

Wie viel Überwachung? Eher unternehmens-/ überwachungsbezogene Aspekte: Ausgangspunkt: z.b. Überprüfung im Rahmen eines Biozidüberwachungsprojekts, aber Feststellung anderer Verstöße (z.b. Arbeitsschutz / Genehmigung BImSchG / Abfallrecht etc.) Biozid-Überprüfung außerhalb des Projektsschwerpunkts (z.b. Prüfung der Verkehrsfähigkeit von Wirkstoffen) anlassbezogene Inspektionen (z.b. aufgrund von Beschwerden, die nicht im Rahmen von Projekten geprüft werden) anderer Fokus (Kennzeichnung & Verpackung nach CLP-VO / Abgabevorschriften / Anforderungen an Begrenzung des Lösungsmittelgehalts nach ChemVOCFarbV / Sicherheitsdatenblätter). Statistische Ergebnisse stellen die valide, separat statistisch dokumentierte Untergrenze der Überwachung dar. Zugleich sollte Mehrfach -Berichterstattung vermieden werden. Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 11

Überprüfung von Bioziden Abschätzung der Grundgesamtheit 41051 gemeldete Biozidprodukte (Stand: 07/2014) abzüglich X nicht mehr vermarktete Biozidprodukte zuzüglich Y nicht gemeldete Biozidprodukte Auswertung der Ergebnisse aus BB (2010-2013): rund 6 % der festgestellten Mängel an Biozidprodukte betrafen Verstöße gegen BiozidMeldeV zuzüglich behandelte Waren, die nicht zugleich Biozidprodukte sind Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 12

Beispiele aus dem Vollzug: Überprüfung von Bioziden Anzahl überprüfte u. zusätzlich statistisch dokumentiert Biozidprodukte NW* Anzahl überprüfte u. zusätzlich statistisch dokumentiert Biozidprodukte BB Jahr 2006 230 2007 164 2008 287 2009 234 2005-2011: ca. 1300 2010 138 2011 48 2012 182 275 (1049**) 2013 42 204 (1257**) 2014 76*** 739*** * nur detailliert geprüfte Biozidprodukte erfasst ** Anzahl Mängel *** vorläufiges Ergebnis (bezogen auf 1. Halbjahr 2014) Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 13

Überprüfung von Bioziden Ausgewählte Schwerpunktaktionen Anzahl geprüfte u. statistisch dok. Biozide Mängelquote 2004/2005 928 ~ 90% bundesweit* 2006/2007 1315 ~ 50% bundesweit* 2006 227 ( nur Sicherheitsdatenblätter; Abschnitt 1, 2, 3, 15) 64% BW** 2007/2008 1346 Produktart 2, 8, 14, 18, 19 ~ 50% Eurobiocides I europaweit*** 2011 derzeit in Auswertung Produktart 14, 18, 19 Eurobiocides II europaweit*** in Vorbereitung behandelte Waren Eurobiocides III europaweit * http://www.blac.de/servlet/is/2296 ** http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/17475/informationen/jahresberichte/ Jahresbericht_06_07/Gesamtausgabe_06_07.pdf *** http://www.cleen-europe.eu Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 14

Überprüfung von Bioziden Festgestellte Mängelquote abhängig von der Bedeutung, die Unternehmen der Rechtskonformität beimessen vom Kenntnisstand der Unternehmen vom Anteil am Markt vorhandener Altprodukte. aber auch abhängig von Prüftiefe und Prüfumfang biozidrechtliche Kennzeichnungsanforderungen Gefahrstoffkennzeichnung Verkehrsfähigkeit der Wirkstoffe produktspezifische Informationen (Sicherheitsdatenblätter) Verstöße gegen Abgabevorschriften (Sachkunde 5 ChemVerbotsV) Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 15

Andere Rechtsbereiche sind ebenfalls zu beachten und Gegenstand der Überwachung Biozidverordnung VO 528/2012 REACH-VO VO(EG) 1907/2006 CLP-VO VO(EG) 1272/2008 Biozidprodukt / behandelte Ware z.b. biozid ausgerüstete Farben MarktüberwachungsVO VO(EG) 765/2008 Decopaint-RL 2004/42/EG Abfallrecht Anlagenrecht Arbeitsschutz Umweltrecht (Boden, Wasser Luft) Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 16

Überprüfung von Bioziden Mängelschwerpunkte / Verteilung der Mängel Detailanalyse BB Hauptgruppe 1 Desinfektionsmittel Verpackung/Kennzeichnung allg. E&K Wirkstoffe Kennzeichnung Biozidrecht Verkehrsfähigkeit Wirkstoffe Biozid- MeldeV 2010 11% 4% 65% 12% 8% 2011 16% 9% 63% 11% 1% 2012 13% 7% 73% 5% 2% 2013 12% 9% 63% 9% 7% Hauptgruppe 2 Schutzmittel 2010 9% 10% 60% 13% 8% 2011 9% 10% 67% 13% 0% 2012 9% 6% 73% 13% 0% 2013 0% 4% 42% 44% 10% Hauptgruppe 3 Schädlingsbekämpfungsmittel 2010 10% 13% 61% 11% 5% 2011 14% 5% 64% 17% 0% 2012 14% 9% 62% 16% 0% 2013 11% 11% 51% 17% 9% Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 17

Überprüfung von Bioziden Mängelquote, bezogen auf geprüfte Biozidprodukte Detailanalyse BB Mängel Verpackung/Kennzeichnung allg. / geprüfte Produkte Mängel E&K Wirkstoffe / geprüfte Produkte Mängel Kennzeichnung Biozidrecht / geprüfte Produkte Mängel Verkehrsfähigkeit Wirkstoffe / geprüfte Produkte 2010 25% 8% 31% 24% 2011 25% 7% 39% 20% 2012 12% 4% 19% 14% 2013 22% 7% 14% 21% Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 18

Behandelte Waren Erste Ergebnisse aus dem Vollzug Pilotprojekte Zur Sensibilisierung der Unternehmen für die rechtlichen Anforderungen der Biozid-VO Zur Feststellung der Marktrelevanz / Angebotsformen (Präsenthandel / Internethandel) Zur Feststellung der Vollzugsrelevanz (Größenordnung von Verstößen) Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 19

Behandelte Waren Erste Ergebnisse aus dem Vollzug Pilotprojekt BY (01/2014 06/2014) Überprüfung von 9 Produkten: Spülbürsten Spülschwämme Abtropfmatten Haushaltshandschuhe Ergebnis: Bei 9 / 9 Produkten waren die Kennzeichnungsanforderungen des Artikels 58 der Biozid-VO nicht eingehalten. 3 Produkte: Silber behandelt 1 Produkt: Borsäure 5 Produkte: Wirkstoff unbekannt Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 20

Behandelte Waren Erste Ergebnisse aus dem Vollzug Pilotprojekt NW (06/2014 11/2014) Überprüfung von bis zu 120 Produkten geplant: Duschvorhänge Einlegesohlen Reinigungspads Socken Spültücher T-Shirts WC-Sitze Zahnbürsten Ergebnis (vorläufig): Bei 4 / 4 WC-Sitzen waren die Kennzeichnungsanforderungen des Artikels 58 der Biozid-VO nicht eingehalten. Wirkstoff: Silber 1 / 1 antibakteriell ausgerüstete Zahnbürste war ordnungsgemäß gekennzeichnet. Wirkstoff: Chlorhexidin Im Einzelhandel wurden nur wenige dieser Produkte vorgefunden. Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 21

Erste Eindrücke aus dem Vollzug behandelter Waren Durchsetzbarkeit bei Feststellung von Mängeln derzeit aufwändiger, da jetzt beim Inverkehrbringen auf die erste Bereitstellung auf dem Markt abgestellt wird. Verstöße derzeit nur sanktionierbar nach vorheriger behördlicher Anordnung ( 23 ChemG); Aufnahme der Biozidbestimmungen in ChemikaliensanktionsVO in Vorbereitung) Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 22

Erste Eindrücke aus dem Vollzug behandelter Waren Ist das Thema bei vielen Unternehmen noch nicht angekommen? Werden antibakteriell ausgerüstete Erzeugnisse (Biozidprodukte) / behandelte Waren inzwischen vorwiegend über den Internethandel vertrieben? Geht der Anteil antibakteriell ausgerüsteter Erzeugnisse (Biozidprodukte) / behandelte Waren zurück? Ist der Markt durch saisonale Produktangebote beeinflusst? Sind andere Produktgruppen (Farben, Dichtmassen, Reiniger, Küchenutensilien, Babyartikel etc.) relevanter? Biozidprodukte / behandelte Waren werden auch zukünftig im Fokus der Überwachung stehen. Vermutlich kommt es zu einem Anstieg der Mängelquote u.a. bei E&K (CLP-VO-Übergangsfristen für Gemische 1.6.2015). Projekt mit Schwerpunkt auf Einstufungs- / Kennzeichnungsvorschriften (CLP-VO)? Behandelte Waren im Biozidrecht, Dortmund, 3.11.2014 Dr. Andrea Mayer-Figge 23