Chemikalieninspektion und REACH. Koordinierung Aktivitäten Erfahrungen
|
|
- Silke Ute Reuter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Chemikalieninspektion und REACH Koordinierung Aktivitäten Erfahrungen Workshop Non-Lead Registrant in REACH 16. September 2011 Eugen Anwander Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Amt der Vorarlberger Landesregierung
2 Übersicht Koordination der Chemikaliensinspektion in EU/EWR: das FORUM der ECHA Erfahrungen EU/EWR-Inspektionsprojekt REACH-EN-FORCE-1 Aktivitäten - EU/EWR-Inspektionsprojekt REACH-EN-FORCE-2 2
3 FORUM für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung / ECHA seit Dezember 2008 Gremium zur Koordination von Überwachungsbehörden der EU/EWR-Staaten Themenbereiche REACH und CLP (zukünftig auch Export/PIC) Festlegung von Strategien für Überwachungsbehörden Mindestkriterien für Inspektionen in REACH/CLP Abwicklung von EU/EWR-weiten Inspektionsprojekten EU Kommission mit FORUM erstellen im Zuge des REACH- Reviews auch eine Studie zum Vollzug 3
4 FORUM für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung / ECHA Harmonisierung von vollzugsrelevanten Interpretationen in REACH und CLP Workshops mit betroffenen Stakeholdern Strukturierter Informationsaustausch unter den Behörden Zugriff auf Industriedaten in REACH-IT (~2000 Berechtigte) Harmonisierte Berichte der Mitgliedsstaaten (MS) betreffend Vollzug von REACH und CLP Schulung zu REACH/CLP-Inhalten für Vollzugsbehörden 4
5 FORUM-Tätigkeit Aus den Arbeitsgruppen: Arbeitsgruppe zu Zoll und REACH ist fertig Ergebnisse als Bestandteil des dritten Überwachungsprojektes Arbeitsgruppe Vollzugskommunikation ECHA < > MSCA < > Überwachungsbehörden: Pilotprojekt für die wichtigsten REACH Prozesse gestartet Arbeitsgruppe REACH-IT-Daten (RIPE): Daten-Programm seit Juli 2011 für Vollzugsbehörden verfügbar Arbeitsgruppe zum gemeinsamen MS Bericht zum CLP-Vollzug (Art 46 (2)) 5
6 FORUM-Tätigkeit Aktuelle Beispiele der letzten Forum Sitzung: Ein MS Trainer-Programm zu CLP wurde erfolgreich abgeschlossen Arbeitsprogramm auf ECHA-Webseite DE / NL / UK: Schwierigkeit bei Kontrolle der PAH-Beschränkung in Reifen (Untersuchungsnormen für Weichmacheröle sind inadequat) UK Bericht über Vorregistrierungen von ELINCS Stoffen Informationen des FORUM auf der ECHA-Webseite verfügbar (zb Sitzungsprotokolle, Strategiedokumente, Vollzugsbehörden, Inspektionsprojekte) 6
7 Übersicht Koordination der Chemikaliensinspektion in EU/EWR: das FORUM der ECHA Erfahrungen EU/EWR-Inspektionsprojekt REACH-EN-FORCE-1 Aktivitäten - EU/EWR-Inspektionsprojekt REACH-EN-FORCE-2 7
8 REACH-EN-FORCE-1 Kontrollumfang detaillierte Kontrolle von Art. 5 in REACH (ohne Daten kein Markt), dh. Vorregistrierung, Registrierung Kontrolle von Art. 31 in REACH (generelle Bestimmungen zum Sicherheitsdatenblatt) Kontrollen in 25 EU/EWR-Staaten 8
9 REACH-EN-FORCE-1 Gesamtzahlen (rot: Zahlen für Österreich) 1589 Firmenkontrollen (20, 3% der Vorregistranten) 25 EU/EWR-Länder (8 Bundesländer) (Vor-) Registranten für Stoffe/Gemische: 974/493 (13/8) Vorregistranten (nachträgl. Vorregistrierung): 244 (5) 609 Fälle für Ausnahmeregelungen Registrierung (27) kontrollierte Firmen für Vorregistrierungen verantwortlich (747, 2% der Vorregistrierungen) 5338 Sicherheitsdatenblätter geprüft (48) 9
10 REACH-EN-FORCE-1 Auswertung / Statistik für Firmen Fehlerrate 38 Firmen mit fehlender (Vor-) Registrierung (1) 81 Firmen mit Fehlern in Vorregistrierung (0) 1204 Firmen haben SDB verfügbar (19) 84 Firmen haben kein SDB, 93 Firmen haben SDB nur teilweise verfügbar (0) 985 Firmen haben SDB vorschriftskonform (16) 313 Firmen haben fehlerhafte SDB (2, 10%) Auswertung / Statistik für Stoffe/Gemische } 7% } 11% 20% 1446 SDB fehlen (0) 28% 808 SDB fehlerhaft (7, 15% Fehlerrate) 15% 10
11 REACH-EN-FORCE-1 Übertretungen 378 Firmen mit Übertretungen, 24% (2, 10%) 38 Übertretungsfälle betreffend Registrierung (0) 293 Übertretungsfälle betreffend SDB (2) 108 Übertretungsfälle sonstiges (0) 11
12 REACH-EN-FORCE-1 Behördliche Maßnahmen (EU/EWR-weit): 169 Verwaltungsanordnungen 96 Revisionsschreiben 12 Verwaltungsstrafen 3 strafrechtliche Verfahren 121 anderes (zb Verbesserungsfrist) Nachbereitung (EU/EWR-weit): 20 nachträgliche Registrierungen eingeleitet 1 nachträgliche Registrierung durchgeführt 215 Andere Maßnahmen 141 keine weiteren Maßnahmen 12
13 REACH-EN-FORCE-1 Resumee aus der Sicht von Österreich A) Registrierungspflicht erfreuliche Einhaltungsquote für die Vorregistrierungspflicht Informationskampagnen haben gewirkt die zahlreichen Ausnahmebestimmungen von der Registrierungspflicht sind sehr häufig in Anspruch genommen 13
14 REACH-EN-FORCE-1 Resumee aus der Sicht von Österreich: B) Kommunikation mit Sicherheitsdatenblätter reine Formalprüfung der SDB in der Fachbranche bestätigt den erheblichen Verbesserungsbedarf der Industrie (auch Fachindustrie!) in Belangen der Kommunikationsvorschriften Detailanalyse der SDB-Ergebnisse für Deutschland: Bestätigung der strukturellen Ursachen der Kommunikationsmängel 14
15 Übersicht Koordination der Chemikaliensinspektion in EU/EWR: das FORUM der ECHA Erfahrungen EU/EWR-Inspektionsprojekt REACH-EN-FORCE-1 Aktivitäten - EU/EWR-Inspektionsprojekt REACH-EN-FORCE-2 15
16 REACH-EN-FORCE-2 Überblick Themenschwerpunkte: nachgeschaltete Anwender (NA), die Gemische formulieren bzw importieren Information in der Lieferkette (SDB alt und SDB neu 2010 ) Pflicht des NA zum Aufbewahren von Informationen so NA zugleich Hersteller/Importeur von Inhaltsstoffen: - CLP-Meldung zum E&K Verzeichnis - Registrier- / Vorregistrierpflicht 16
17 REF-2 Überblick Operationelles: Projektphase: Mai 2011 Dezember 2011 Berichterstellung: Januar 2012 Juni 2012 Ein Projekthandbuch in allen Sprache mit einheitlichem Erhebungsdatenblatt Alle EU und EWR Länder nehmen teil In Österreich rund 40 Inspektionen in allen Bundesländern Nutzung von Daten des REACH-IT (zur Planung bzw zur inhaltlichen Kontrolle) 17
18 REF-2 Inhalt Überwachung mit Fokus auf Formulierer von Gemischen: Pflichten des ausgewählten Formulierers izm einer Stoff- Registrierung durch Formulierer oder Vorlieferant: - Verwendungen im Vergleich zu identifizierten Verwendungen - Information an NA in der nachgeschalteten Lieferkette (Sicherheitsdatenblatt, ggf mit Expositionsszenarien) - Information an den vorgeschalteten Lieferanten in der Lieferkette Vorliegen und Aktualität / Inhalte der SDB des Formulierers 18
19 REF-2 Inhalt Überwachung mit Fokus auf Formulierer von Gemischen: Operationelle Voraussetzungen für SDB-Erstellung/-Verteilung Anwendung der neuen SDB Vorschriften aus 2010 auf Stoffe Inhalte der SDB des Formulierers betreffend Abschnitte 1, 2, 3, 8 und 15 Konsistenz der Inhalte des SDB mit dem Etikett Art 32 REACH-V (Informationen ohne SDB) Aufbewahrung von Informationen über 10 Jahre Neben Gemischen ggf auch Verantwortlichkeiten bei Stoffen 19
20 REF-2 Inhalt Überwachung mit Fokus auf Formulierer von Gemischen: Registrierungsstatus der beim Formulierer verwendeten Stoffe Identifizierte Verwendungen der beim Formulierer verwendeten registrierten Stoffe Falls zutreffend: Pflichten als Registrant von Stoffen Falls zutreffend: Pflichten als Melder in das CLP-Verzeichnis Pflichten des Formulierers bei der Verwendung am Produktionsstandort: - Zugang der Arbeitnehmer zu den Informationen (SDB) - Umsetzung der in SDB empfohlenen Maßnahmen im Betrieb 20
21 Überwachungsdetails REF-2 Charakterisierung des Unternehmens Gesamtstatistik zu geprüften Gemischen (und SDB) Gesamtstatistik zu geprüften Stoffen (und SDB) Herstellung / Import von Stoffen Registrierung /Vorregistrierung nach REACH-V CLP-Meldung in das E&K-Verzeichnis Registrierungsstatus von in Gemischen verwendeten Stoffen Identifizierte Verwendungen von Gemischen und identifizierte Verwendungen der registrierten Stoffe 21
22 Überwachungsdetails REF-2 Vorliegen der SDB für inverkehrgebrachte Stoffe/Gemische Strukturen im Unternehmen für SDB-Erstellung / -Vertrieb Informationspflicht nach Art 32 REACH-V Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren Zugang der Arbeitnehmer zu den SDB im Betrieb Umsetzung der im SDB / esdb empfohlenen Maßnahmen im Betrieb 22
23 Überwachungsdetails REF-2 deutsche Sprache des SDB 16 Abschnitte im SDB SDB der Stoffe gemäß Vorgaben VO (EG) Nr. 453/2010 Konformität der SDB Abschnitte 1, 2, 3, 8, 15 Konsistenz des SDB mit dem Etikett Konsistenz der Angaben zur Zusammensetzung des Gemisches im SDB 23
24 Überwachungsdetails REF-2 Ergebnis der Kontrolle Nichterfüllung von Vorschriften Anordnung von Maßnahmen im Zuge der Kontrollen Maßnahmen bei fehlender Registrierung Zusammenarbeit mit anderen Teilnehmerländern 24
25 Vielen Dank für Ihr Interesse und bei Fragen Dr Eugen Anwander Telefon: Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Bregenz bzw Ihre örtlich zuständige Überwachungsbehörde 25
REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt
0 REACH: Erfahrungen und Unterstützungsangebote der Chemikalienbehörden in Sachsen-Anhalt Edith Ömler 28.04.2016 Agenda 1 Akteure beim Vollzug der REACH-Verordnung Durchführung und Kontrolle Überwachung
MehrPerspektive des Vollzugs Erfahrungen/Schwerpunkte/Unterstützung
WKO Workshop Sicherheitsdatenblatt Wien 6 Oktober 2015 Perspektive des Vollzugs Erfahrungen/Schwerpunkte/Unterstützung Eugen Anwander Chemikalieninspektion Amt der Vorarlberger Landesregierung eugen.anwander@vorarlberg.at
MehrREACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung
REACH Enforce - Behördenerfahrungen mit der Registrierung REACH Enforce 2 Das Projekt Der Ablauf Ergebnisse Überwachung nach REF2 1 - Das Projekt zweites EU-Projekt zu REACH Überwachung von Bestimmungen
MehrREACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion Gelbe Karte Rote Karte: Wann? Vorbereitungen des Schiedsrichters
REACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion Gelbe Karte Rote Karte: Wann? Vorbereitungen des Schiedsrichters Dr Eugen Anwander Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Bregenz email: eugen.anwander@vorarlberg.at
MehrREACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten
REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590
MehrÜbersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender. Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien
Übersicht REACH für Nachgeschaltete Anwender Dr. Anja Knietsch Bundesstelle für Chemikalien Dortmund, 24.10.2011 Ziele der REACH-Verordnung Vereinheitlichung der Regelungen für Alt- und Neustoffe Verbesserung
MehrREACH-Umsetzung: Herausforderungen an den Vollzug - Herausforderungen und Ansätze -
REACH-Umsetzung: Herausforderungen an den Vollzug - Herausforderungen und Ansätze - Sibylle Wursthorn Regierungspräsidium Tübingen 2. Dezember 2014 REACH Kongress 2014 Einleitung Vollzug hat sich ebenfalls
MehrVollzug REACH und CLP. Aktuelles aus Österreich und Europa
Vollzug REACH und CLP Aktuelles aus Österreich und Europa Workshop REACH im Jahr 2012 25. Mai 2012 Eugen Anwander Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Amt der Vorarlberger Landesregierung Übersicht
Mehr5. Februar Kunden-Schreiben Nr. 18. Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont
5. Februar 2016 Kunden-Schreiben Nr. 18 Sehr geehrter Kunde, Betrifft: REACH und DuPont Diese Mitteilung ist eine vereinfachte Betrachtung und betrifft die Stoffregistrierung nur aus volumenbezogenen Aspekten.
MehrREACH - Trainingsspiel
Schiedsrichter in Oberösterreich Ing. Günter Bauer Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz Telefon: 0732 / 7720 13646 E-Mail:
MehrEF-3 und REACH-Registrierung: Importeure und Alleinvertreter im Fokus
EF-3 und REACH-Registrierung: Importeure und Alleinvertreter im Fokus Sibylle Wursthorn Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Netzwerk REACH@Baden-Württemberg am 15.03.2016
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden. - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung -
Schleswig-Holstein Der echte Norden - Die Bedeutung von REACH in der betrieblichen Überwachung - Einführung In Europa sollen nur sichere Produkte (Stoffe, Gemische, Erzeugnisse, Waren) auf dem Markt angeboten
MehrREACH - Überwachung in den Ländern. Bettina Schröder Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
REACH - Überwachung in den Ländern Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz 1 Inhalt 2 Rechtlicher Rahmen Behörden und Überwachungsstrukturen Herausforderungen für die Überwachungspraxis
MehrRegistrierung von Stoffen Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche Informationen in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender
REACH-VERORDNUNG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Die REACH-Verordnung
MehrREACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk
REACH 2018 die Registrierungsfrist aus Sicht des Helpdesk Dr. Kristof Seubert Bundesstelle für Chemikalien Aschaffenburg, 08. November 2017 Die BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin Ressortforschungseinrichtung
MehrWorkshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe
Workshop REACH-Informationen für den Arbeitsschutz nutzen 19. Juni 2012 in Karlsruhe Wesentliche Inhalte der REACH-Verordnung Walter Adebahr Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg
MehrProjektteilnahme der Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Hessen im Jahr
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Abschlussbericht Projektteilnahme der Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Hessen im Jahr 2011-2012 Forum-Projekt zur Überwachung
MehrREACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen
REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. Was hat REACH mit mir zu tun? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe
MehrTÜV SÜD Industrie Service GmbH
Chemikalienrecht, REACH, GHS aktueller Stand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Martin Albert, Dr. Dieter Reiml Immissionsschutz und Umwelt aktuell, München, 13.10.2009 Programm Spezielle Themen Aktuelles
MehrREACH Pflichten der Mitglieder des FBDi
REACH Workshop REACH Pflichten der Mitglieder des FBDi Dr. Bettina Enderle / Dr. Simone Reul REACH-Pflichten der Mitglieder des FBDi: Überblick REACH Rollen unter REACH Pflichten unter REACH Zeitplan 1.
MehrKommunikation über Verwendungen in der Lieferkette
Einführung Warum ist eine Kommunikation in der Lieferkette über die jetzt nötig? Kommunikation über en in der Lieferkette 13. November 2009 Handwerkskammer Hamburg Olaf Wirth, Ökopol GmbH 1 REACH-HH -
MehrSicherheitsdatenblätter unter REACH. Dr. Anja Knietsch, BAuA. Siegburg, 1. Juli 2015
Sicherheitsdatenblätter unter REACH Dr. Anja Knietsch, BAuA Siegburg, 1. Juli 2015 Übersicht Leitfäden und Hilfestellungen Gesetzliche Regelung / Aktuelles Alte Fragen und neue Fragen zum Sicherheitsdatenblatt
MehrSicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß
Sicherheitsdatenblatt Rechtliche Grundlagen Dr. Raimund Weiß Historie 1983 DIN 52900:1983-02 DIN-Sicherheitsdatenblatt für chemische Stoffe und Zubereitungen; Formblatt und Hinweise zum Ausfüllen 1991
MehrDas erweiterte Sicherheitsdatenblatt (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010
Das erweiterte (esdb) gemäß VO (EG) 459/2010 Veränderungen der Inhalte gegenüber den Vorgaben der -Richtlinie 91/155/EWG Dr. Peter Hugk PES Ingenieurgesellschaft mbh Das erweiterte (1) Besteht aus dem
MehrA BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD.
A BETTER FINISH. FOR A BETTER WORLD. REACH heute Erfahrungen eines nachgeschalteten Anwenders Die Firma Firmensitz: Wels (OÖ) Hersteller von Beschichtungsstoffen Pulverlacke Farben & Lacke für DIY ca.
MehrVollzugserfahrungen zur Sicherheit in der Lieferkette
Vollzugserfahrungen zur Sicherheit in der Lieferkette Erfahrungsaustausch von VCI und RP Darmstadt zur Umsetzung der REACH-Verordnung in Hessen ARBEITSSCHUTZ IN HESSEN Dr. Holger Wode, Regierungspräsidium
MehrREACH für Händler und Importeure
REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. WAS HAT REACH MIT MIR ALS HÄNDLER ZU TUN? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,
MehrREACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung
REACH Hamburg Netzwerk REACH Sicherheitsdatenblätter und Expositionsszenarien Einführung Olaf Wirth, Ökopol GmbH 01. November 2011 Inhalt Rollen und Pflichten in der Lieferkette Das Konzept einer Verwendung
MehrREACH für Händler und Importeure
REACH für Händler und Importeure REACH für Händler und Importeure 1. Was hat REACH mit mir als Händler zu tun? Handeln Sie mit Chemikalien, Metallen, Kunststoffen oder Naturstoffen? Handeln Sie mit Lacken,
MehrWas bedeutet REACh für den Arbeitsplatz?
Was bedeutet REACh für den Arbeitsplatz? Rechte und Pflichten Aufbau wer ist betroffen? ECHA Sitz in Helsinki Industrie Hersteller europaweit Importeur außerhalb EU Alleinvertreter weltweit Nachgeschaltete
MehrAnhang VIII CLP. (Meldung an die Giftinformationszentren)
Anhang VIII CLP (Meldung an die Giftinformationszentren) 26.04.2017 21.04.2016 04.11.2015 10.10.2017 1 CLP-Verordnung (EG 1272/2008), Art. 45 1. Die Mitgliedstaaten benennen eine oder mehrere Stellen,
MehrGute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA
Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Helpdesk: Fragen und Antworten Dr. Anja Knietsch, BAuA REACH-CLP-Biozid Helpdesk Überblick SDB im Internet Haltbarkeit eines SDB Export Registrierungsnummer Alternative
MehrREACH: Definitionen, Begriffe
REACH: Definitionen, Begriffe REACH Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien Produzent, Importeur, Alleinvertreter Hersteller oder Importeur von Chemikalien in der EU, für Registrierung und
MehrREACH. Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik
REACH Die Neugestaltung der EU-Chemikalienpolitik Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Oldenburg, 2. September 2010 1 Wer sind wir? Unser Sitz ist Hannover Wir vertreten
MehrFRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH
FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die Buchstaben und ergänzen
MehrREACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette
REACH: Standard-Fragebogen zur Kommunikation in der Lieferkette Einführung in REACH 11.April 2007 Die REACH-Verordnung tritt zum 1. Juni 2007 in Kraft. Ein Stoff darf in Mengen von mehr als einer Tonne
MehrFRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH
Formatted: Normal FRAGEBOGEN: EINFÜHRUNG IN REACH Bitte beachten Sie: Für einige der Fragen sind mehrere Antworten möglich / richtig! 1. Wofür steht die Abkürzung REACH? Vervollständigen Sie bitte die
MehrSind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?
Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung
MehrRegistrierung Ch. Gründling. Registrierungen: Stoffe & ca Dossiers. Workshop 18. März 2011
REACH: Jetzt geht s erst richtig los! Situation nach der 1. Registrierungsfrist; Aufgaben für ECHA, (potentielle) Registranten & nachgeschaltete Anwender! Workshop Registrierung - 2010 Registrierungen:
MehrREACH aus Sicht der Behörde
REACH aus Sicht der Behörde WKS 17.4.2008 Dr. Rudolf f Kaufmann REACH-Verordnung Produkte Stoffe (synthetisch oder natürlichen Ursprungs) Zubereitungen (Gemische aus Stoffen) Erzeugnisse (Freisetzung von
MehrUrsachen für die Umgestaltung des Chemikalienrechts
13. ASER Weihnachtskolloquium Aktuelles zu REACH und Kundenzufriedenheit beim REACH-Net Beratungsservice 1. REACH: kurzer Überblick Aktuelles: Daten zur Vorregistrierung 2. REACH-Net-Beratungsservice:
MehrAnwendung REACh / GHS. Hannover, 01. September 2011
Anwendung REACh / GHS Hannover, 01. September 2011 Gliederung 1. Einleitung 2. Salzgitter Flachstahl GmbH und REACh 3. Anwendung von REACh / GHS 3.1. Kommunikation / Kandidatenliste 3.2. Authorisierung
MehrDie harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis DI Dr. Thomas Fischer Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E thomas.fischer@wko.at T + 43 (0)590 900 4393 17.10.2012 Übersicht
MehrAbschlussbericht zu REACH-EN-FORCE 4 in Deutschland
Abschlussbericht zu REACH-EN-FORCE 4 in Deutschland Impressum Redaktion: Nationale Koordination Dr. Matthias Zierhut (Bayern, Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsichtsamt) Berichterstattung: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft
MehrDAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG
DAS ERWEITERTE SICHERHEITSDATENBLATT: RECHTSGRUNDLAGEN, ERSTELLUNG UND ANWENDUNG Christian Eppelsheim, Wacker Chemie AG CREATING TOMORROW'S SOLUTIONS INHALTSÜBERSICHT Stoffsicherheitsbeurteilung und Stoffsicherheitsbericht
MehrSICHERHEITSDATENBLÄTTER VERSTEHEN
SICHERHEITSDATENBLÄTTER VERSTEHEN 15. Mai 2018 oder 14. November 2018 Mitarbeiter aus den Bereichen Umweltschutz und Arbeitssicherheit, Einkauf, Vertrieb und Logistik, Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
MehrREACH und angrenzende Rechtgebiete
REACH-Netzwerksveranstaltung am 11.Oktober 2017 in Karlsruhe REACH und angrenzende Rechtgebiete Beitrag REACH-Pflichten bei Recyclingprodukten Walter Adebahr UVM Baden-Württemberg mailto:walter.adebahr@uvm.bwl.de
MehrSicherheitsdatenblatt
Sicherheitsdatenblatt Ruedi Schuler Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Inspektor Abteilung Chemikaliensicherheit 15:30-1545 Thema SDB Schutzmassnahmen Kennzeichnung Massnahmen im
MehrREACH. Kandidatenliste Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. NORWE verwendet keine besorgniserregende Stoffe gemäß der Kandidatenliste
-Verordnung (Registrieren, Evaluieren und Hersteller, Importeure und auch nachgeschaltete Anwender dürfen nur der Stoffe ist weitestgehend zwingend. Seit der ersten Veröffentlichung der Kandidatenliste
MehrArbeitsschutzrecht und REACH - Wie bekommen wir die Schnittstelle in den Griff? Arbeitsschutz und REACH aus Sicht der Landesbehörden Berlin, 9.5.
Arbeitsschutzrecht und REACH - Wie bekommen wir die Schnittstelle in den Griff? Arbeitsschutz und REACH aus Sicht der Landesbehörden Berlin, 9.5.2017 1. These: Schnittstelle vs. Schnittmenge Eine Frage
MehrFORUM FÜR DEN AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN ZUR DURCHSETZUNG
ECHA/Forum/Project/REF-1/01/2011 FORUM FÜR DEN AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN ZUR DURCHSETZUNG Koordiniertes REACH-Überwachungsprojekt des Forums zu Registrierung, Vorregistrierung und Sicherheitsdatenblättern
MehrGute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 1: Identifikatoren, Verwendungen, Notruf Dr. Anja Knietsch, BAuA
Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 1: Identifikatoren, Verwendungen, Notruf Dr. Anja Knietsch, BAuA Übersicht Rechtliche Grundlagen & Leitfäden Das Mustersicherheitsdatenblatt der BAuA Allgemeine
MehrDIE ERWARTUNGEN DES GESETZGEBERS AN DIE NICHT-CHEMISCHE INDUSTRIE
DIE ERWARTUNGEN DES GESETZGEBERS AN DIE NICHT-CHEMISCHE INDUSTRIE ALLES LEBEN IST CHEMIE!? Welt der Produkte Kommunikation Welt der Chemie http://www.produkte-haftung.ch/ https://www.tu-chemnitz.de/uk/pressestelle/aktuell/1/4427
MehrNeues im Umweltrecht. REACH Rechte und Pflichten der Nachgeschalteten Anwender. IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015
Neues im Umweltrecht REACH Rechte und Pflichten der IHK-Seminare: Neues im Umweltrecht Februar 2015 REACH Verordnung (EG) 1907/2006 vom 18.12.2006 Europäische Verordnung zur Registrierung (Registration),
MehrAnwendertraining REACH EXCEL TOOL
Anwendertraining REACH EXCEL TOOL 19. März 2013 Ruth MOELLER und Arno BIWER REACH&CLP Helpdesk Luxemburg www.reach.lu - www.clp.lu 3. ANWENDUNG REACH Excel Tool Beispielhafte gemeinsame interaktive Anwendung
MehrHäufig gestellte Fragen zu Erzeugnissen
Häufig gestellte Fragen zu Erzeugnissen 0473 Gibt es REACH-Zertifikate hinsichtlich der Informationspflichten für Erzeugnisse? Nein, grundsätzlich sind keine Zertifikate (oder auch Konformitätsbestätigungen)
MehrREACH: Unterstützung durch VCI und Cefic. Ulrike Zimmer, VCI, Workshop REACH in der Praxis am 15. April 2015 in Berlin
15. April 2015 REACH: Unterstützung durch VCI und Cefic Ulrike Zimmer, VCI, Workshop REACH in der Praxis am 15. April 2015 in Berlin Übersicht VCI-Unterstützung zur REACH-Umsetzung REACH und CLP Newsletter
MehrHäufig gestellte Fragen zum Sicherheitsdatenblatt
Häufig gestellte Fragen zum Sicherheitsdatenblatt 0181 Kann ein Unternehmen, wenn es Informationen über Stoffe und Gemische bereitstellen möchte für die kein Sicherheitsdatenblatt erforderlich ist, trotzdem
MehrInhalt. 1. REACH-Verordnung: Wer ist betroffen? 2. Pflichten im Zusammenhang mit Chemikalien (Stoffen und Gemischen)
Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Anja Lennigk, Regierungspräsidium
MehrCLP-Verordnung Artikel 45. Produktmeldungen aus Sicht der Industrie
CLP-Verordnung Artikel 45 Produktmeldungen aus Sicht der Industrie 6. BfR-Nutzerkonferenz Produktmeldungen Berlin, 10. November 2015 Dr. Gerd-Uwe Spiegel, DuPont de Nemours Deutschland GmbH Produktmeldungen
MehrWer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es?
Wer ist von REACH betroffen welche Pflichten gibt es? Veranstaltung des Netzwerks REACH@Baden-Württemberg Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Tabea Henzler, Regierungspräsidium
MehrRolle der Behörden unter REACH: Ansätze in der Überwachung. Bettina Schröder Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
Rolle der Behörden unter REACH: Ansätze in der Überwachung Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz 1 Inhalt 2 Rechtlicher Rahmen Koordinierte Aufsicht zu REACH: Wer ist aktiv? Aufsicht
MehrSpezielle Fragen, die im Zuge des Pilotprojektes des FMMI von den besuchten Unternehmen geäußert wurden
Spezielle Fragen, die im Zuge des Pilotprojektes des FMMI von den besuchten Unternehmen geäußert wurden Im Unterschied zur chemischen Industrie (d.h. den Herstellern von Stoffen) ergeben sich bei den Mitgliedern
MehrErfahrungen aus dem Vollzug rund um REACH, CLP und F-Gase
Erfahrungen aus dem Vollzug rund um REACH, CLP und F-Gase Ing. Günter Bauer Amt der Oö.. Landesregierung Abteilung Umwelt-,, Bau- und Anlagentechnik Kärntnerstraße 10-12, 12, 4021 Linz Tel. 0732 7720 13646
MehrÜberblick über die Thematik und den Ablauf
REACH und Kunststoffrecycling Überblick über die Thematik und den Ablauf 01. Dezember 2009 Berlin 1 REACH und Kunststoffrecycling - Fachgespräch REACH & /Recycling ECHA Reg. Art. 2 (2) gilt nicht als Stoff,
MehrINFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid
Version 15.12.2016 Bundesstelle für Chemikalien Federal Office for Chemicals INFORMATIONSBLATT Verfahrensweise zur Festlegung der Identität eines Biozidproduktes im Zulassungsbescheid 1 Einleitung Zur
MehrAn alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship
Chemetall GmbH Trakehner Straße 3 D-60487 Frankfurt am Main An alle Kunden der CHEMETALL Juli 2018 Chemical Regulatory Compliance / Product Stewardship Tel.: +49 69 7165-0 Fax: +49 69 7165-2843 reach-chemetall@basf.com
MehrWorkshop: Harmonisierte Meldung an Vergiftungsinformationszentralen
Workshop: Harmonisierte Meldung an Vergiftungsinformationszentralen in der Wirtschaftskammer Österreich, Saal 7 Wien, 5. September 2018 Überblick zum Workshop 14:00 14:30 Begrüßung und Kurzeinführung.
MehrErstellung des Dossiers eines SIEF-Mitglieds
Erstellung des Dossiers eines SIEF-Mitglieds Dossiererstellung durch einen beteiligten Registranten HelpNet Webinar zur gemeinsamen Einreichung beteiligte Registranten 28. und 29. April 2010 Laura Walin
MehrNotifizierungspflichten nach dem Erhalt eines Sicherheitsdatenblatts
RidP - REACH 2018 meine Pflichten, meine Sorgen Notifizierungspflichten nach dem Erhalt eines Sicherheitsdatenblatts 16. November 2016 in Berlin Olaf Wirth, Ökopol Institut für Ökologie und Politik Notifizierung
MehrGesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO
Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrCLP-Fragen, die für federführende Registranten von Belang sind
CLP-Fragen, die für federführende Registranten von Belang sind Webinar für federführende Registranten 9. April 2010 Anja Klauk Leitlinien& Helpdesks Europäische Chemikalienagentur Umfang von REACH Ab dem
MehrBegrüßung und inhaltliche Einführung Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) und Expositionsszenarien
Begrüßung und inhaltliche Einführung Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) und Expositionsszenarien Bereichsleiter Prof. Dr. med. B. Liebl Dienststelle München, Großer Hörsaal, Pfarrstr. 3 05. März
MehrDIE ERWARTUNGEN DES GESETZGEBERS AN DIE NICHT-CHEMISCHE INDUSTRIE
DIE ERWARTUNGEN DES GESETZGEBERS AN DIE NICHT-CHEMISCHE INDUSTRIE ALLES LEBEN IST CHEMIE!? Welt der Produkte Kommunikation Welt der Chemie http://www.produkte-haftung.ch/ https://www.tu-chemnitz.de/uk/pressestelle/aktuell/1/4427
MehrZwischenstand bei REACH
Bayerischer Arbeitsschutztag 2008 Zwischenstand bei REACH Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit München, den 04.07.2008 Dr. Reinhard Zeitler Referat für Chemikaliensicherheit
Mehr1 Zuständigkeiten. 2 (aufgehoben) Version 01/2015 Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg 1
Verordnung der Landesregierung, des Umweltministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts (Chemikalien-Zuständigkeitsverordnung
MehrREACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung
MEMO/08/240 Brüssel, den 11. April 2008 REACH: Fragen und Antworten zu Vorregistrierung und Registrierung REACH, das neue Chemikalienrecht der EU, steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
MehrWie geht s weiter? 1. Überprüfung der REACH Verordnung heuer veröffentlicht 12 Studien Kommunikation Staff Working Document
Der REACH Review Wie geht s weiter? Marko Sušnik marko.susnik@wko.at Tagung Chemie im Jahr 2013 Wien, 10.10.2013 Grundlagen 1. Überprüfung der REACH Verordnung heuer veröffentlicht 12 Studien Kommunikation
MehrDas Sicherheitsdatenblatt. Bewährte Informationen über Chemikalien mit neuer Bedeutung
Das Sicherheitsdatenblatt Bewährte Informationen über Chemikalien mit neuer Bedeutung Worauf müssen Hersteller, Importeure, Händler und Verwender achten? Vorwort Dieser Folder gibt einen Überblick über
MehrAnforderungen und Schwierigkeiten für Hersteller und Händler
Anforderungen und Schwierigkeiten für Hersteller und Händler, Chemical Check GmbH 4. BfR-Nutzerkonferenz Produktmeldungen 05.11.2013 Produktmeldungen lästige Verpflichtung? 2 Historie Anforderungen Schwierigkeiten
MehrLehmann & Voss & Co. KG und REACH:
Lehmann & Voss & Co. KG und REACH: Kommunikation in der Lieferkette - Erfahrungsbericht- 13. 11. 2009 Lehmann & Voss & Co. KG Dr. Heiko Thoms, Leiter Sicherheit und Umweltschutz Schimmelmannstr. 103, 22043
MehrBfR Forum Verbraucherschutz
Pflanzliche Stoffe gesund und giftig zugleich? BfR Forum Verbraucherschutz III. Regulierung pflanzlicher Stoffe in Lebens- und Futtermitteln Aufgaben der Bundesländer Prof. Dr. Manfred Edelhäuser Ländlicher
MehrDie Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH
Die Neugestaltung der EU- Chemikalienpolitik REACH Dr. Matthias Peters Verband der Chemischen Industrie e.v. Landesverband Nord Tel.: 0511 984 90 35 E-Mail: peters@lv-nord.vci.de Göttingen, 28. Juni 2007
MehrWeitergabe von Informationen in der Lieferkette aus Sicht eines Formulierers
Weitergabe von Informationen in der Lieferkette aus Sicht eines Formulierers REACH@Baden-Württemberg 27.04.2017 Inhalt Agenda Vorstellung Unternehmensgruppe fischer Rolle(n) unter REACH Pflichten unter
MehrRecycling-Privileg unter REACH Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d
Recycling-Privileg unter REACH Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d Dr. Claus Haas Bundesstelle für Chemikalien Recycling REACH Recycling Zurückgewinnung Verwertung Wiederverwertung Aufarbeitung Herstellung
MehrREACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion
REACH Vollzug durch die Chemikalieninspektion Dr Eugen Anwander Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit Bregenz email: eugen.anwander@vorarlberg.at Telefon: 05574-511-42311 www.vorarlberg.at/umweltinstitut
MehrNachgeschalteter Anwender (NA)
Nachgeschaltete Anwender Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)5 90 900 4393 Nachgeschalteter Anwender (NA) Sind nachgeschaltete Anwender nur Zuseher?
MehrAnforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien
FachDialog Anforderungen aus REACH und der Typengenehmigung bzgl. der Verwendung von (gefährlichen) Chemikalien Übersicht Wie kann REACH die Anwendung von Nanomaterialien im Automobil beeinflussen? Wissen
MehrArbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH
Arbeitsschutz Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH REACH-Verordnung EG-Binnenmarktrecht gestützt auf Artikel
MehrEinführung in IMI. Schulungen Köln, 28./ und Berlin, 05./ Birgit Hardt, EU-Kommission, GD Binnenmarkt und Dienstleitungen, Unit E3
Einführung in IMI Schulungen Köln, 28./29.02.08 und Berlin, 05./06.03.08 Birgit Hardt, EU-Kommission, GD Binnenmarkt und Dienstleitungen, Unit E3 Agenda 1. Was ist IMI? 2. Hintergründe und Vorteile 3.
MehrBetriebs- und Geschäftsgeheimnisse in der REACH-VO Informationszugang durch Dritte Datenteilung
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in der REACH-VO Informationszugang durch Dritte Datenteilung Verband der Chemischen Industrie e. V. 27. März 2007 1. Informationszugang durch Dritte 2. Datenteilung 2
MehrSeite 1 1.2 1.2 Die mit diesem Symbol gekennzeichneten Vorlagen finden Sie auch fertig zum Bearbeiten in Ihrem REACH-Portal: 1 Verzeichnisse 1.1 Autorenverzeichnis 1.2 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Lizenzvereinbarung
MehrVerband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik. REACH kommt! Was ist jetzt zu tun?
Verband der Chemischen Industrie e.v. EU-Chemikalienpolitik REACH kommt! Was ist jetzt zu tun? 1 REACH Politische Situation Wo stehen wir? 17. November 2005 EP: Beschlussfassung 13. Dezember 2005 Rat:
MehrSicherheitsdatenblatt
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Ressort Chemikalien und Arbeit Sicherheitsdatenblatt Regionaler Infoanlass BS und BL 31. Oktober
MehrBeantwortung der Anfrage
Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner
Mehr