Spezielle Fragen, die im Zuge des Pilotprojektes des FMMI von den besuchten Unternehmen geäußert wurden
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- Linda Martin
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1 Spezielle Fragen, die im Zuge des Pilotprojektes des FMMI von den besuchten Unternehmen geäußert wurden Im Unterschied zur chemischen Industrie (d.h. den Herstellern von Stoffen) ergeben sich bei den Mitgliedern des FMMI eine relativ große Menge an Spezialfragen, von denen an dieser Stelle einige der wichtigsten behandelt werden. Die Anzahl an speziellen Fragen hängt unmittelbar mit den innerhalb der Lieferkette immer spezieller werdenden Anwendungen von Stoffen zusammen, die im Falle der metallverarbeitenden Industrie bzw. des metallverarbeitenden Gewerbes oft schon sehr breit gestreut und manchmal einzigartig sind. Wir werden an dieser Stelle immer wieder Ergänzungen von wichtigen Fragestellungen vornehmen, sowie sie uns im Zuge der Betreuung unserer Mitglieder zur Kenntnis gelangen. 1. Obsiegen nationale Gesetze über Bestimmungen der REACH-VO? ChemGes, Gift-Verordnung, Scheidemünzengesetz, Nickelverordnung, Nationalbankgesetz Nein die REACH-Verordnung gilt unmittelbar. 2. Kann ein Musterbrief für die Meldung der Verwendung als nachgeschalteter Anwender an den Lieferanten formuliert werden? Ist geschehen siehe diverse Links auf den Internetseiten der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) oder des Fachverbandes MASCHINEN & METALLWAREN Industrie (FMMI). 3. Wie steht es mit einem Vorregistrierungsverfahren für Stoffe, die ein Unternehmen erst nach Beendigung der Vorregistrierungsfrist neu in sein Portfolio aufnimmt bzw. die erst später registrierungspflichtig werden? Mengenüberschreitung bei Legierungsmetallen bei Steigerung des Outputs Eine Vorregistrierung für neue Stoffe in einem Unternehmen ist bis ein Jahr vor Ende der jeweiligen Übergangsfrist (anhängig von der Menge!) möglich.
2 4. Könnte bei der Lohnfertigung die Verantwortung für die Registrierung von Zubereitungsbestandteilen aufgrund der Eigentumsverhältnisse auf den Beisteller der Materialien übergehen? Lohnfertigung nach dem BOND-Verfahren Registrierungsverantwortlich für einen Stoff ist immer nur der Hersteller oder Importeur - er könnte seine Pflicht allerdings via Vollmacht z.b. an einen Lohnhersteller abtreten, wenn dieser sich damit einverstanden erklärt. 5. Sind Aluminiumplättchen ein von Aluminium blockförmig abgegrenzter, eigenständiger Stoff (kann auch andere Metalle betreffen)? Frage: Einsatz als Pigment Nein, im Sinne von REACH nicht - REACH fordert für die Stoffdefinition einen Herstellungsprozess, der eine chemische Umwandlung (Reaktion) einschließt. 6. Ist Vermahlen ein Produktionsschritt, der es rechtfertigt, von einer Herstellung des entstehenden Materiales zu sprechen? Herstellung von Al-Plättchen Im Sinne von REACH nicht die Herstellung muss eine chemische Umwandlung (Reaktion) einschließen (s.o.). 7. Müssen Stoffe, die z.b. als Lebensmittel zugelassen sind, bei einem Einsatz in einem anderen Bereich dennoch registriert werden? Stearinsäure (d.h. eine Fettsäure) als Binder für das "Bond"-Verfahren (Fixierung von AL-Plättchen auf Lackpartikeln) Ja, die Registrierung richtet sich nach dem Verwendungszweck. 8. Wenn Polymere aus dem EU-Ausland importiert werden, muss man dann als Importeur die Monomere der Polymere registrieren lassen (obwohl Polymere eigentlich von der Registrierungspflicht ausgenommen sind)? Import von Coex-Material für die Oberflächenbeschichtung aus der Schweiz
3 Innerhalb einer (nachgewiesenen) Lieferkette nicht, sofern die Monomere im REACH-Raum schon registriert sind (Reimport-Ausnahme!) - ansonsten schon. 9. Wie genau müssen die Definitionen der Verwendungen sein? Beispielsweise hinsichtlich einer speziellen Zulassung für Lebensmittelanwendungen eines Lackes? Oder für Verwendung von Aceton: "LM für die Industrie; nur für industrielle u. handwerkliche Anwendungen" Daran wird noch in RIP 3.2 gearbeitet geht Hand in Hand mit der Beschreibung von Expositionsszenarien für den Stoffsicherheitsbericht; es gibt bereits ein vorläufiges TGD, welches mögliche Wege zur Gewinnung von Expositionsszenarien (und damit auch von Verwendungen) beschreibt (-> LINK einfügen!) 10. Sind Schwester-/Tochterunternehmen unterschiedliche Standorte im Sinne von REACH? Verkauf von Zubereitungen zwischen Schwester- und Tochterunternehmungen Ja jede eigenständige natürliche oder juristische Person repräsentiert einen Standort. 11. Gibt es eine Art "Vormerkverkehr" für Importe aus dem EU-Ausland, die (als Produkte) wieder in das EU-Ausland exportiert werden, welcher die Registrierung dieser Stoffe eventuell erspart? Zukauf von Lackrohstoffen, die dann im fertigen Produkt wieder ins EU-Ausland exportiert werden Ja daraus folgt auch eine Registrierungsausnahme (Stoffe unter zollamtlicher Ü- berwachung ). 12. Wie sind technische Verunreinigungen (aus dem Syntheseprozess z.b.) von (Rein)Stoffen zu behandeln? Lösemittel, die in mehreren 1000 to pro Jahr eingesetzt werden und Minimalanteile von Aromaten, z.b. Benzol ("sehr besorgniserregend"), enthalten
4 Sind unter den Begriff Stoff gemäß REACH zu subsumieren - für sehr besorgniserregende Stoffe gibt es allerdings gewisse Konzentrationsobergrenzen. 13. Wie und wo finde ich heraus, ob zu Stoffen, die ich wahrscheinlich registrieren muss, Konsortien gebildet wurden bzw. wer denn Informationen zu diesen Stoffen (v.a. natürlich Stoffdaten) besitzt? Ein Unternehmen hat sich mit REACH bisher nur entsprechend der Info durch FMMI/Terbium bis zur eventuellen Registrierungspflicht auseinandergesetzt - doch was nun? Die Suche beginnt mit der Teilnahme an den SIEFs (Substance Information Exchange Forum) bzw. mit der Veröffentlichung der Liste der vorregistrierten Stoffe + zugehörigem Registranten durch die ECHA (Europäische Chemikalien Agentur) im Internet man sieht unmittelbar, wer an welchem Stoff Interesse hat, spätestens daraus werden sich in weiterer Folge die möglichen Konsortien bilden. 14. Woran erkennt man die neuen Sicherheitsdatenblätter? Hauptsächlich am Layout vertauschter Punkt 2 und 3 bzw. Ergänzung einer e- Mail-Adresse in Punkt 1 sowie an der Aufnahme von verschiedenen Daten aus dem Stoffsicherheitsbericht, v.a. der PBT-Eigenschaften (v.a. Persistenz und Bioakkumulation) unter Punkt 12 des SDB. 15. Existiert eine Frist, bis wann die SDBs entsprechend des neuen Layouts aktualisiert sein müssen? Nein wenn sich im Sicherheitsdatenblatt keine Daten oder andere Angaben ändern, dürfen die alten Sicherheitsdatenblätter weiter verwendet werden; erst wenn das SDB zu ändern ist (oder neu zu erstellen), muss es den Anforderungen nach REACH genügen. 16. Kann Munition als Zubereitung oder als Erzeugnis (bzw. dann die daraus freigesetzten Stoffe bei der Verwendung) hinsichtlich Registrierung als Ausnahme "im Interesse der Landesverteidigung" gelten, und wenn ja, wie ist da vorzugehen? Import von Munition aus der Schweiz
5 Im Prinzip ja dazu hat man sich aber an die Regierung bzw. das zuständige Ministerium des jeweiligen Landes zu wenden; leider ist dieses Vorgehen in REACH nicht näher beschrieben, im wesentlichen wird es sich dabei aber um die Geheimhaltung von besonderen, militärisch genutzten Stoffe handeln das muss von Fall zu Fall abgeklärt werden. 17. Muss ein Stoff, der aus dem Nicht-REACH-Raum als Bestandteil einer Zubereitung importiert wird, auch dann registriert/zugelassen werden, wenn er aus der Mischung (Zubereitung) zurückgewonnen (recycliert) und an den Lieferanten zurückgeliefert wird? Frage: Import aus der Schweiz einer Aufschlemmung von ZPP (Zirkonpulver/Perchlorat) in Perchlorethylen, Abdestillation des Perchlorethylens und Rücksendung an den Lieferanten Nein allerdings nur dann nicht, wenn der Stoff bereits im REACH-Raum registriert worden ist und alle Daten zu diesem Stoff auch dem Recyclierer zur Verfügung stehen; im speziellen Fall (Rücklieferung an die Schweiz) kommt auch noch die zollamtliche Überwachung zum Tragen, wenn das Perchlorethylen dieser unterliegt.
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