REACH Bedeutung in der unternehmerischen Praxis

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1 REACH Bedeutung in der unternehmerischen Praxis The Chemical Company 1

2 Worum geht es bei REACH? REACH steht für R egistration, E valuation, A uthorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). Die neue EU-Chemikalienverordnung harmonisiert und vereinfacht das bisher geltende Chemikalienrecht und ist seit 1. Juni 2007 in Kraft (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Die wichtigsten Ziele der neuen EU-Chemikalienpolitik sind der verbesserte Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor potenziellen Stoffrisiken. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU gewährt und verbessert werden. Mit REACH wird die Unterscheidung zwischen Neustoffen und Altstoffen aufgehoben. Für die ca Neustoffe ist das etwaige Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt umfassend untersucht und bekannt. Für rund der Altstoffe sind die vorhandenen Daten unter REACH zu ergänzen. Das REACH-Prinzip basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung, d. h., dass die Industrie selbst am besten gewährleisten kann, dass die von ihr hergestellten und in REACH fordert, dass chemische Produkte nur noch nach erfolgter Vorregistrierung ihrer Inhaltsstoffe in Verkehr gebracht werden dürfen. ist auf REACH vorbereitet! kennt die Kommunikationspflichten innerhalb der Wertschöpfungskette; will Doppelarbeit für ihre Kunden und Lieferanten vermeiden und trägt dafür Sorge, dass alle benötigten Informationen rechtzeitig abgefragt bzw.zur Verfügung gestellt werden. der EU auf den Markt gebrachten Stoffe die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen. Unter REACH dürfen nur noch chemische Stoffe hergestellt bzw. in die EU importiert oder in Form ihrer abgeleiteten Produkte (z. B. Zubereitungen) in Verkehr gebracht werden, deren Verwendung für Mensch und Umwelt sicher ist. Dazu müssen ausreichende Datensätze zu den Stoffeigenschaften (physikalisch-chemische Eigenschaften, gesundheitsgefährdende Eigenschaften, Verhalten in der Umwelt) vorliegen und die Verwendungen bewertet sein. Hersteller bzw. Importeur sind selbst für die Richtigkeit der Bewertung des chemischen Stoffes verantwortlich. Unter REACH können keine Zubereitungen registriert werden, sondern nur die Einzelstoffe, die sich in einer solchen Zubereitung befinden. REACH verlangt, dass alle chemischen Stoffe, die in Mengen ab einer Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, bei der neu gegründeten Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki registriert werden müssen. Die Verwendung von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften unterliegt einem zusätzlichen Zulassungsverfahren. Alle Akteure der Lieferkette sind verpflichtet, ihre Rollen unter REACH zu definieren und notwendige Daten für die Produkt- bzw. Stoffbewertung zu sammeln. Diese Daten müssen entlang der Wertschöpfungskette ausgetauscht werden. Das wichtigste Hilfsmittel für die Weitergabe von Informationen ist das bewährte und bekannte Sicherheitsdatenblatt (SDB) für alle gefährlichen Stoffe. Unter REACH werden in einem erweiterten SDB die relevanten Expositionsszenarien (inkl. Risikomanagementmaßnahmen) zusätzlich genannt und in dieser Weise in der Lieferkette weitergegeben. 2

3 Wie geht BASF REACH aktiv an? Nicht jeder, der mit Chemikalien zu tun hat, ist automatisch von REACH betroffen. So werden nur Stoffe erfasst, die in Mengen ab einer Tonne pro Jahr hergestellt bzw. in die EU importiert werden. Verschiedene Stoffgruppen bzw. Einzelstoffe sind von der Registrierungspflicht ausgenommen (z. B. Polymere). Für andere Stoffe hat REACH keine Geltung, weil deren Herstellung und/oder Anwendung bereits durch andere Regelungen, wie z. B. die Pflanzenschutzrichtlinie, das Arzneimittelgesetz und die Lebensmittel- und Futtermittelregularien beurteilt wurden. beabsichtigt, alle heute in Europa hergestellten oder von der BASF nach Europa importierten Stoffe vorzuregistrieren. Die Implementierung von REACH wird innerhalb der BASF in enger Zusammenarbeit der BASF-Unternehmensbereiche, der BASF-Gruppengesellschaften und verschiedener Zentralabteilungen (wie dem Rohstoffeinkauf und vor allem der Abteilung Produktsicherheit) durchgeführt. ist eines der am stärksten von REACH betroffenen Unternehmen weltweit. Als Hersteller, Importeur und Anwender von Chemikalien muss die BASF die von REACH vorgegebenen Anforderungen für sehr viele Stoffe erfüllen. muss insbesondere mit Unterstützung ihrer Kunden die relevanten Stoff- bzw. Produkt-Anwendungen identifizieren und den sicheren Umgang sowie Risikominderungsmaßnahmen beschreiben. Umgekehrt muss die BASF auch ihre Lieferanten unterstützen, damit diese die Verwendungen der BASF angemessen bewerten können. Insgesamt sind mehrere tausend Stoffe der BASF unter REACH registrierungspflichtig. ist eines der am stärksten von REACH betroffenen Unternehmen weltweit und unterstützt die Ziele von REACH zum Schutz von Mensch und Umwelt ohne Vorbehalt! weiß, dass zukünftig nur Produkte, deren Inhaltsstoffe bis Ende November 2008 vorregistriert und später registriert sind, in Europa weiter hergestellt und in Verkehr gebracht werden dürfen; hat organisatorische und technische Strukturen geschaffen, mit denen die globale Steuerung der BASF-Aktivitäten zur REACH-Implementierung gewährleistet wird; bietet zusätzliche REACH-Informationen im Internet an (s. Rückseite); bietet mit Success einen umfassenden Service zur Unterstützung ihrer Kunden, Lieferanten und auch anderen Interessenten bei der Umsetzung von REACH an (s. Ausklappkarte im Umschlag dieser Broschüre). 3

4 Was ist die Vorregistrierung? Nachdem REACH am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist, gelten zunächst für zwölf Monate die bisherigen Regelungen zur Chemikalienanmeldung weiter. Am 1. Juni 2008 beginnt die Vorregistrierungsfrist für die sogenannten Phase-in-Stoffe (Altstoffe). Das bedeutet im wesentlichen, dass Altstoffe, die auch weiterhin produziert oder importiert werden sollen, nun innerhalb von sechs Monaten der Chemikalienagentur ECHA gemeldet (vorregistriert) werden müssen. Da nicht vorregistrierte Phasein-Stoffe nach Ablauf der Vorregistrierungsfrist bis zu ihrer Registrierung weder hergestellt noch importiert und in Verkehr gebracht werden dürfen, ist es für die BASF wichtig, alle in Europa hergestellten oder von der BASF nach Europa importierten Stoffe vorzuregistrieren. Abhängig von Produktions- und Importmengen und Stoffeigenschaften muss die Stoffregistrierung bis zu bestimmten Fristen erfolgen (s. REACH-Terminkalender auf Seite 6). Jede Legal Entity, d. h. jede betroffene BASF Gruppengesellschaft wird die Vorregistrierung ihres eigenen Stoffportfolios sicherstellen. Die Vorregistrierung ist eine notwendige Voraussetzung für die Kontinuität aller Produktlieferungen. weiß, dass nicht vorregistrierte Altstoffe nach dem 30. November 2008 bis zu ihrer Registrierung weder hergestellt, noch importiert, noch in Verkehr gebracht werden dürfen; hat alle Stoffe ihres Portfolios für die Vorregistrierung erfasst. 4

5 Was sind die Registrierungsanforderungen? Unter REACH müssen alle Stoffe, die in Mengen ab einer Tonne pro Jahr produziert oder in die EU importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert werden. Ist ein Stoff nach Ablauf möglicher Übergangsfristen nicht registriert, darf er weder hergestellt noch in die EU eingeführt oder in Form von Produkten in Verkehr gebracht werden. Bei einer Registrierung müssen sowohl ein technisches Dossier als auch Angaben zur sicheren Verwendung eines Stoffes eingereicht werden. Die Datenanforderungen für das technische Dossier richten sich nach den produzierten Jahresmengen. Sie können von physikalisch/chemischen Daten bis zu umfangreichen (öko-)toxikologischen Untersuchungen reichen. Ab einer Jahresproduktion von zehn Tonnen pro Jahr müssen Registrierpflichtige zusätzliche Informationen zu Wirkungen und Umweltverhalten in einem Stoffsicherheitsbericht angeben. Dieser Bericht erläutert, welche möglichen Risiken von der betreffenden Substanz ausgehen können und mit welchen Maßnahmen diesen zu begegnen ist. Eine Liste der identifizierten Verwendungen ist Bestandteil des Stoffsicherheitsberichts. Gibt es mehrere Registrierpflichtige zu einem Stoff, besteht eine Verpflichtung zur Teilung der vorhandenen Daten gegen Kostenbeteiligung. In Abhängigkeit von der Herstell- bzw.importmenge müssen zunehmend umfangreichere Datenpakete bei der Chemikalienagentur ECHA eingereicht werden. überlegt, wer außer ihr den gleichen Stoff auch registrieren wird; beabsichtigt, für alle relevanten Stoffe frühzeitig mit der Erstellung der Registrierunterlagen zu beginnen. 5

6 Innovationen unter REACH? REACH löst die bisherigen Regelungen zur Notifizierung von Neustoffen ab. begrüßt die Erleichterungen für Forschungs- und Entwicklungsprodukte und wird diese zum Vorteil ihrer Kunden nutzen. Wir bei BASF entwickeln zusammen mit unseren Kunden innovative Lösungen. Dies wird ab dem 1. Juni 2008 unter der REACH-Gesetzgebung vereinfacht. Im Gegensatz zur derzeitigen Regelung können dann Stoffe, für die keine speziellen Bedenken bestehen, in Mengen bis zu einer Tonne pro Jahr ohne Unterrichtung der Behörden gehandhabt werden. Die Verwendung von größeren Mengen ist nach einer entsprechenden Meldung bei der Behörde mit einer zeitlichen Beschränkung auf fünf Jahre möglich. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist ebenfalls möglich. Auch die Lieferung von innovativen BASF-Chemikalien an unsere Kunden zu Forschungszwecken ist nach einer Behördenanzeige ohne Registrierung möglich. Wann ist was zu tun? Der REACH-Terminkalender: 1. Juni 2007 REACH ist in Kraft 1. Juni 2008 Beginn der Vorregistrierungsfrist 30. November 2008 Ende der Vorregistrierungsfrist 30. November 2010 Ablauf der Registrierungsfrist für Stoffe ab Tonnen pro Jahr 100 Tonnen pro Jahr mit umweltgefährdenden Eigenschaften (N, R50/53) 1 Tonne pro Jahr mit CMR 1- bzw. 2-Eigenschaften 31. Mai 2013 Ablauf der Registrierungsfrist für 100-t-Stoffe 31. Mai 2018 Ablauf der Registrierungsfrist für 1-t-Stoffe Die erforderlichen Aktionen werden innerhalb der BASF von der Abteilung Produktsicherheit koordiniert. 6

7 Was muss die BASF als nachgeschalteter Anwender tun? ist nicht nur Hersteller bzw. Importeur mit Registrierpflichten unter REACH, sondern als Bezieher von Rohstoffen ein sogenannter nachgeschalteter Anwender ( Downstream User ) und somit in derselben Position wie ihre Kunden. Als nachgeschalteter Anwender ist die BASF dafür verantwortlich, dass Rohstofflieferanten für die Sicherheitsbewertungen von BASF-Verwendungen ausreichende Informationen erhalten; die vom Lieferanten im Sicherheitsdatenblatt vorgegebenen Risikominderungsmaßnahmen umgesetzt werden; ein Stoffsicherheitsbericht für BASF-Produkte ausgearbeitet wird, soweit dieser notwendig ist und daraus abgeleitete Risikominderungsmaßnahmen in ihren Sicherheitsdatenblättern angegeben werden. Für die BASF als nachgeschaltetem Anwender ist es wichtig, dass ihre Rohstofflieferanten ebenfalls ihren Pflichten unter REACH nachkommen. REACH hat direkte und indirekte Auswirkungen auf die BASF als Bezieher von Rohstoffen. weiß, dass sie verpflichtet ist, bei als gefährlich eingestuften Produkten Informationen an Lieferanten bzw.kunden weiterzuleiten; weiß um die Bedeutung, dass auch ihre Lieferanten ihren REACH-Verpflichtungen nachkommen und bereitet sich entsprechend vor; prüft, ob der Lieferant ihres Rohstoffes eine von der BASF mitgeteilte Verwendung in seiner Registrierung berücksichtigt. 7

8 Wer hilft mir weiter? Für produktspezifische Fragen: Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner im Marketing/Vertrieb der BASF. Für Lieferanten der BASF: Aktuelle Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter: Weitere Informationen zu REACH finden Sie im Internet: Homepage der Chemikalienagentur und Links zu den nationalen Helpdesks: Für VCI-Mitglieder auch: Herausgeber: BASF Aktiengesellschaft Ludwigshafen Deutschland Publikationen der BASF Gruppe können Sie bestellen: Via Internet: TM = Marke der BASF Aktiengesellschaft BASF Aktiengesellschaft Ludwigshafen Deutschland The Chemical Company Stand: September 2007 GUP/CR 07-2d

9 Gemeinsam fit für REACH BASF weiß, was unter REACH zu tun ist. Denn: Das größte Chemieunternehmen der Welt ist eine der am stärksten von REACH betroffenen Firmen. Nicht nur als Hersteller und Importeur, sondern auch als Anwender von Chemikalien muss BASF sicherstellen, dass die von ihr verwendeten Stoffe die Anforderungen erfüllen. Nutzen Sie das einmalige Experten- Know-how von BASF Success zu REACH schnell, kompetent, aus einer Hand! Unsere Services umfassen beispielsweise: Bestandsaufnahme Vorregistrierung Registrierung Zulassung Kommunikation mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Ob Datenlückenanalyse, Unterstützung bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern oder Expositionsmessung wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen von A bis Z zu interessanten Konditionen. The Chemical Company

10 BASF Success Passgenaue Lösungen aus einer Hand Sie wollen wissen, worauf es bei REACH ankommt? Wir kennen das Chemiegeschäft wie kaum ein anderer und zeigen Ihnen, wie Sie REACH optimal umsetzen. Wir analysieren, welche REACH- Anforderungen für Sie relevant sind und stellen Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Servicepaket zusammen, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und Ihnen Kostensicherheit gewährt. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot. Weitere Informationen zu unseren Services finden Sie auch unter BASF Aktiengesellschaft Success-Info-Point D Ludwigshafen Tel: Fax: The Chemical Company

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