REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien

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1 REACH - Pflichten für Anwender von Chemikalien Heike Lüskow, Ökopol GmbH 15. April 2008, Lüneburg 1 REACH - Das neue Chemikalienrecht

2 Überblick Wie funktioniert REACH? Kernmechanismen Welche Rollen gibt es? Rolle des Nachgeschalteten Anwenders (Downstream User) Welche Pflichten haben Nachgeschaltete Anwender? Anforderungen an Erzeugnisse 2 REACH Das neue Chemikalienrecht

3 Mechanismen Registration registrieren von Stoffe bei der Agentur durch Hersteller und Importeure Evaluation Informationen werden geprüft durch Behörden Authorisation die Verwendung von besonders gefährlichen Stoffen muss (ggf.) speziell erlaubt werden Restriction die Herstellung und/oder Verwendung von Stoffen kann verboten werden Von CHemikalien 3 REACH Das neue Chemikalienrecht

4 Aktivitäten unter REACH Herstellung Import in die EU Alle Verwendungen 4 REACH Das neue Chemikalienrecht

5 Wie funktioniert REACH? Verwendung Lieferkette EU EU EU Stoff Zubereitung Zubereitung Hersteller Importeur M/I SDS Formulierer SDS Formulierer Kunde DU DU DU SDS Registrierung Zulassung Expositionsszenario beschreibt sichere Anwendung Stoffsicherheitsbericht (CSR) EU Chemikalien Agentur (ECHA) Quelle: Dänisches REACH Projekt des Verbandes der Farbhersteller DU EU Alle Stoffe hergestellt/importiert > 1 t/a pro Hersteller/Importeur muss registriert werden (2010; 2013; 2018) SVHC, für die eine Zulassung beantragt werden muss Downstream User Import von außerhalb der EU 5

6 Registrierungsdossier H/I REGISTRIERUNG Technisches Dossier >1 t/a >1t/a (Firma) CSR >10t CSR Chemikaliensicherheitsbericht >10 t/a ECHA Expositionsszenario >10 t/a eingestuft; PBT; vpvb 6 REACH Das neue Chemikalienrecht

7 Ausnahmen von der Registrierung REACH REGISTRIERUNG - Importiert oder hergestellt >1t/a pro Unternehmen - Monomere BEREITS REGISTRIERT ab 1981 neu auf den Markt gebracht aktive Substanzen in - Pflanzenschutzmitteln - Biozidprodukten ANDERE GESETZGEBUNG - Lebensmittel & Futtermittel - Arzneimittel etc. SONDERREGELUNGEN - für produkt- und verfahrensorientierte Forschung - für isolierte Zwischenprodukte AUSGENOMMEN VON REACH - Bestimmte Stoffe und Stoffgruppen (Anhang IV, z. B. Vitamin A) - Stoffe aus bestimmten Quellen / Situationen (Anhang V) - Polymere, nicht-isolierte Zwischenprodukte - Stoffe in Abfällen 7

8 ZEITSCHIENE VOR-REGISTRIERUNG (phase-in Stoffe, >1 Tonne/Jahr) Umwelt (R50/53) Gesundheit (CMRs Cat. 1+2) 1.Juni - 30.Nov Juni Juni Dez Dez Juni Juni 2018 REGISTRIERUNG (Neustoffe, >1Tonne/Jahr) REACH ist in Kraft > 1000 t/a t/a t/a > 100 t/a > 1 t/a 8 REACH Das neue Chemikalienrecht

9 Rolle des Nachgeschalteten Anwenders (DU) 9 REACH - Das neue Chemikalienrecht

10 Rolle Downstream User SDB ES DU: industrieller Anwender Für die Herstellung von Erzeugnissen Möbel, Autos M/I SDB ES DU Formulierer SDB ES DU: Formulierer Verbraucherprodukte Lacke Pigment Pigment + Bindemittel SDB ES DU: gewerblicher End- Anwender Malerarbeiten Verbraucher Verbraucher 10 REACH Das neue Chemikalienrecht

11 Sichere Verwendung VERWENDUNG SDB SDB ES Stoffhersteller Zubereitungshersteller Zubereitungshersteller SDB ES Gewerblicher Anwender ES ES Expositions- Szenario Bedingungen für sichere Verwendung Anweisungen für sicheres Mischen Anweisungen für sichere Sprühanwendung 11

12 Prüfung ES und Umsetzung SDB ES Information Zubereitungshersteller Bewertung Umsetzung EXPOSITIONS- SZENARIO Anwendungsbedingungen?! = RMM 12 REACH Das neue Chemikalienrecht

13 Inhalte Expositionsszenario Wer Wo Wie Wieviel Wie oft Wie lange Risikomanagementmaßnahmen indoor outdoor Technische Anwendungsbedingungen RMM Anwendungsbedingungen Abfallentsorgung STP Quelle: Helle Simon Elbro, Danish Paint Association in collaboration with DHI, Vortrag in Arona im Februar REACH Das neue Chemikalienrecht

14 Pflichten für DU von Stoffen SDB SDB DU GmbH Vermischen von Stoffen SDS Anwender SDB bei Abweichungen im SDB Rückmeldung der Abweichung an Zulieferer und Bitte um Berücksichtigung oder Meldung der Abweichung an die Agentur und ab 1 Tonne Stoff/Zubereitung pro Jahr eigener CSR/ES ECHA oder CSR ES Wechsel zu einem Zulieferer mit passendem Szenario oder Wechsel der Einsatzstoffe 14 REACH Das neue Chemikalienrecht

15 DU GmbH Rolle des Endanwenders von Zubereitungen - bei Abweichungen im SDB Vermischen von Stoffen SDS Anwender ECHA Rückmeldung der Abweichung an Zulieferer und Bitte um Berücksichtigung oder Meldung der Abweichung an die Agentur und ab 1 t Zub./a eigene Sicherheitsbeurteilung oder Wechsel zu einem Zulieferer mit passendem Szenario oder Wechsel des Produktes CSR ES 15 REACH Das neue Chemikalienrecht

16 Neue Pflicht für DU: Kommunikation SDB ES DU Gefährliche Stoffeigenschaften DU SDB ES Zubereitungshersteller Risikomanagementmaßnahmen Zubereitungshersteller 16 REACH Das neue Chemikalienrecht

17 Standard-Instrument der Kommunikation: das EU-Sicherheitsdatenblatt SDB Informationsweitergabe über Stoffe & Zubereitungen Mögliche Gefahren (Einstufung und Kennzeichnung) Expositionsbegrenzung (Arbeitnehmer) und PSA Informationen zu toxischen und ökotoxischen Eigenschaften Hinweise zur Entsorgung SDB Erweitertes SDB unter REACH zusätzlich Angegebene Verwendung Gesundheits- und umweltbezogene Schwellenwerte (PNEC, DNEL) Ggf. Anhang: Anwendungsbezogene Expositionsszenarien (aus CSR) mit Angaben zu den technischen Anwendungsbedingungen und den Risikomanagementmaßnahmen 17 REACH Das neue Chemikalienrecht

18 Wesentliche Änderungen im Format des SDB Vertauschung Kapitel 2 (jetzt EINSTUFUNG) und Kapitel 3 (jetzt ZUSAMMENSETZUNG) Adresse in Kapitel 1 REACH-Registriernummer in Kapitel 1 bzw. 3 Angabe von PBT / vpvb Stoffen in Kapitel 3 Angabe der im CSR abgeleiteten Schwellenwerte DNEL und PNEC in Kapitel 8 Zusammenfassung der RMM in Kapitel 8 (wenn CSR erstellt) Auflistung aller Ergenisse aus Tests/Studien (REACH Anhänge VII- IX) in Kapitel 9, 11 und 12 Kennzeichnung in Kapitel 15 und CSR Ja / Nein 18 REACH Das neue Chemikalienrecht

19 Wichtig für das SBD: Formal: Neu zu erstellende SDB müssen ab sofort dem neuen Format folgen! Praxis: Bei relevanten Änderungen eines bestehenden SDB muss die Überarbeitung im neuen Format erfolgen! Bestehende SDB können bis spätestens weiterverwendet werden (auch für neue Kunden)! 19 REACH Das neue Chemikalienrecht

20 Anforderungen an Erzeugnisse 20 REACH Das neue Chemikalienrecht

21 Erzeugnisse - Hintergrund REACH - Artikel 7 Stoffe können aus Erzeugnissen freigesetzt werden (beabsichtigt oder unbeabsichtigt); Geschieht dies in relevanten Mengen, können daraus Risiken entstehen. Importierte Erzeugnisse können nicht registrierte Stoffe enthalten Schutzniveau und Angleichung von Anforderungen (soweit innerhalb WTO möglich) Artikel 7 gegenüber erster Fassung stark geändert 21 REACH Das neue Chemikalienrecht

22 Anforderungen an Produzenten und Importeure von Erzeugnissen Erzeugnisse mit Erzeugnisse die beabsichtigter SVHC der Freisetzung Stoffe in Erzeugnissen Kandidatenliste von Stoffen enthalten Registrierung (Artikel 7(1)) Anmeldung (Artikel 7(2)) NICHT: WENN DER STOFF FÜR DIESE ANWENDUNG SCHON REGISTRIERT IST -- REACH Artikel 7(6) 22 REACH Das neue Chemikalienrecht

23 Registrierung nach Artikel 7(1), wenn der Stoff beabsichtigt aus dem Erzeugnis freigesetzt wird und (= erfüllt eine Funktion, nicht notwendigerweise die des gesamten Erzeugnisses!) und in Mengen > 1t/a in allen betroffenen Erzeugnissen des Herstellers/Importeurs enthalten ist er noch nicht für diese Verwendung registriert ist Überprüfung im SIEF/lt. Datenbank/auf Anfrage? Wenn 1 und 2 erfüllt muss vorregistriert werden! Vollständiges Registrierungsdossier inkl. Stoffeigenschaften und ggf. Stoffsicherheitsbericht 23 REACH Das neue Chemikalienrecht

24 Notifizierung nach Artikel 7(2), wenn der Stoff als besonders besorgniserregend identifiziert wurde = substance of very high concern (SVHC Kandidatenliste) und in Mengen > 1t/a in (allen) Erzeugnissen des Herstellers/Importeurs enthalten ist und im Erzeugnis in einer Konzentration > 0,1 % (w/w) enthalten ist Meldung eigene und Stoffidentität, C&L kurze Beschreibung der Anwendung und Menge Exposition von Mensch und Umwelt kann ausgeschlossen werden keine Notifizierung ab Juni 2011 bzw. 6 Monate nachdem der Stoff auf die Kandidatenliste aufgenommen wurde 24 REACH Das neue Chemikalienrecht

25 Kommunikationsanforderungen nach Artikel 33 Erzeugnis enthält SVHC in Konzentrationen > 0,1% (w/w) Informationen zur sicheren Handhabung an den Empfänger des Erzeugnisses (mindestens den Namen des Stoffes, Artikel 33) Auf Anfrage auch Informationen für Verbraucher Unabhängig von Gesamtmenge, Exposition oder Registrierung Ab ca. 2009, nachdem die Kandidatenliste veröffentlicht wurde 25 REACH Das neue Chemikalienrecht

26 Erzeugnis Definition Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Oberfläche, Form oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt; So wenig Grenzfälle wie möglich Funktion entscheidet, (Intention Hersteller) Erzeugnis, wenn Form, Oberfläche und Gestalt WICHTIGER für FUNKTION. Wenn gleich dann Stoff/Zubereitung Gegenstand als Trägermaterial oder Container für einen Stoff Funktion von Chemie bestimmt Separate Entsorgung Container wird geleert Leitlinien des RIP 3.8 im Entwurf veröffentlicht 26 REACH Das neue Chemikalienrecht

27 Erzeugnisse - Beispiele Erzeugnisse Parfümierte Textilien beabsichtigte Freisetzung Art. 7(1) Thermometer mit Flüssigkeit Autobatterie (und andere Batterien) Klebeband Zubereitungen in Containern: Druckerpatrone Sprühdose Reinigungstuch mit Reinigungsmittel Farbband, Kohlepapier Feuerwerkskörper 27 REACH Das neue Chemikalienrecht

28 Fazit REACH betrifft alle, die gewerblich mit Chemikalien umgehen Es ist zu prüfen, ob besondere Pflichten entstehen, z. B. beim Import von Produkten, für Erzeugnisse Die Verordnung betrifft auch z. B. Handwerksbetriebe als Endanwender, die mit Chemikalien zu tun haben, wie z. B. Maler, Gebäudereiniger, chemische Reinigungen, usw. Betriebe, die Chemikalien in größeren Mengen verwenden, müssen sicherstellen, dass ihre Anwendung bei der Registrierung berücksichtigt wird. Langfristig wird REACH durch mehr Information für mehr Sicherheit beim Umgang mit Chemikalien sorgen 28 REACH Das neue Chemikalienrecht

29 29 REACH Das neue Chemikalienrecht

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Heike Lüskow (Dipl.-Geologin) Ökopol GmbH Institut für Ökologie und Politik Nernstweg D Hamburg Tel: +49(0) Fax: +49(0) REACH Das neue Chemikalienrecht

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