REACH - Stoffe in Erzeugnissen. Hamburg, 15. Dezember 2008
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- Paula Gehrig
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1 - Stoffe in Erzeugnissen Hamburg, 15. Dezember 2008
2 Agenda Begriffsbestimmungen unter REACH Muster Kundenanfragen (Artikel 33) Musteranschreiben REACH Sicherstellung der Kundeninformationspflicht Wie stellt sich Tchibo zukünftig auf 2
3 Begriffsbestimmung Stoff Definition Stoff: Stoff: chemisches Element und seine Verbindungen; z.b. Magnesium, Kupfersulfat Beispiel: Chemielabor 3
4 Begriffsbestimmung Zubereitung Definition Zubereitung: Zubereitung: Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen Beispiel: Acryl-Farben Set 4
5 Begriffsbestimmung Erzeugnis Definition Erzeugnis: Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt Beispiel: Edelstahl-Kochtopf 5
6 Begriffsbestimmung Erzeugnis mit beabsichtigter Freisetzung Definition Erzeugnis: Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt Achtung: Hier werden Stoffe beabsichtigt freigesetzt Beispiel: Duftsäckchen 6
7 Anforderungen von REACH Worauf liegt der Fokus von Tchibo bei Erzeugnissen? Artikel 33 (2): Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen Artikel 7 (2) : Anmeldung von Stoffen in Erzeugnissen Kontinuierliche Beobachtung der Kandidatenliste Intensive Lieferantenkommunikation 7
8 (Artikel 33) Kundeninformationspflicht: Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Stoffe in Erzeugnissen Ab 28. Oktober 2008: Informationspflicht gegenüber Verbrauchern über besonders besorgniserregende Stoffe ( Substances of Very High Concern, SVHC) der sog. Kandidatenliste Nach einer produktbezogenen Anfrage muss der Fragesteller über SVHC-Stoffe der Kandidatenliste in Konzentrationen > 0,1 Massenprozent informiert werden Mindestens der Name des besonders besorgniserregenden Stoffes ist zu nennen Die Information ist binnen 45 Tagen dem Fragesteller zur Verfügung zu stellen Die Kandidatenliste wird kontinuierlich um SVHC Stoffe erweitert 8
9 Was kommt ggf. auf Unternehmen zu? NGO s und Verbraucher werden von Artikel 33 Pflicht der Weitergabe von Informationen Gebrauch machen! 9
10 Auch Greenpeace und andere NGOs stellen Musterbriefe für Verbraucheranfragen zur Verfügung. 10
11 Ich rate allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ihr Auskunftsrecht zu nutzen und vom Handel zu verlangen, dass er die Information über besorgniserregende Chemikalien zur Verfügung stellt. Der Handel sollte sichere Produkte bei den Herstellern fordern Dr. Thomas Holzmann Vizepräsident des Umweltbundesamt (UBA, ) 11
12 Informationsportal REACH des Umweltbundesamtes 12
13 Sicherstellung der Kundeninformationspflicht (Artikel 33) Entwicklung eines Prozesses zur Erfüllung der Kundeninformationspflicht: Briefing der Filialmitarbeiter Briefing des Tchibo Customer Service (Zentrale Auskunftsstelle) Information an die Tchibo Depotpartner Erweiterung der Datenbank um REACH relevante Kennzahlen Beantwortung von Kundenanfragen binnen 45 Tagen Kunde persönliches Gespräch Filiale Depot Telefon, Brief, Fax, , Internet FL-/ FH-Hotline Tchibo Customer Service Interne Prozesse zur Sicherstellung aller rel. Informationen über die Inhaltsstoffe unserer Produkte 13
14 Wie stellt sich Tchibo zukünftig auf? Ziel: Verzicht auf SVHC Stoffe in Konzentrationen > 0,1 Massenprozent in unseren Produkten und Verpackungen Wie: Anpassung der Lieferantenverträge an die Kandidatenliste der ECHA Verbot des Einsatzes von SVHC Stoffen in Konzentrationen > 0,1 Massenprozent (In Produkten sowie in Verpackungen) Warum: Umgehung des Artikel 7 (2) (Unterrichtung der Agentur) Kundenanfragen nur positiv zu beantworten Aufwertung unserer Produkte 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Welche Fragen haben Sie? Nicolai Gottschlich Manager Environment Tchibo GmbH Überseering Hamburg Tel:
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