Kooperationsvertrag. zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen

Ähnliche Dokumente
Nr. 39 / 12 vom 27. August 2012

Promotionsvereinbarung der Fakultät für Mathematik und Physik 1

Vereinbarung über eine kooperative Promotion (Betreuungsvereinbarung)

Promotionsvereinbarung

HRK Hochschulrektorenkonferenz Die Stimme der Hochschulen

HOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG

- vertreten durch den Präsidenten, dieser vertreten durch den Vizepräsidenten für Lehre

Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig

- 7/6 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig. Vom 15.

Satzung. zur Änderung der Promotionsordnung. der Fakultät für Maschinenbau. der Universität Paderborn

Amtliche Mitteilungen 98/2018

- 7/1 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Physik und Geowissenschaften der Universität Leipzig. Vom 15.

Kooperationsvereinbarung

Senat. Präambel. 1 Geltungsbereich

AM 23/2013. Amtliche Mitteilungen 23/2013

Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig

Promotionen in Kooperation mit Unternehmen und Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen

Eintrag in die Doktorandenlisten der Fakultäten der Universität Leipzig Fristen und Modalitäten

Kooperationsvereinbarung

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

Universitätsbibliothek Paderborn

PRESSEMITTEILUNG 26. Oktober 2015

Geschichte der Frühen Neuzeit, Prof. Dr. Susanne Lachenicht Tel ,

Mitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014

Vereinbarung. zwischen. der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen Wörthstraße Köln

- 6/14 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie der Universität Leipzig

Rahmenvertrag. für die. Kooperation

Mitteilungsblatt der WHU Otto Beisheim School of Management. Nr. 02 / Excellence in Management Education

V e r t r a g. über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung

Stipendienvertrag. zwischen. und. Einrichtung Phil. u. FB Theol. ReWi Med. Nat. TF Zentrale Einrichtung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Amtsblatt der Freien Universität Berlin 59/2012, 26. Juni 2012

Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig

Betreuungsvereinbarung für die Promotion

L I E F E R V E R T R A G

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Elfte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau

Der Vertragsnehmer erstellt sich bei Bedarf selbständig eine Kopie des unterzeichneten Vertrages vor Abgabe bei Dance14s.

Kooperationsvereinbarung vom

Muster. Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW. Wappen Musterkommune

5. 13 Absatz 3 erhält folgende Fassung: (3) Die Benotung der Disputation ist zu protokollieren.

Promotionsvereinbarung 1

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Verleihung eines Promotionsrechts an hessische Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Qualitätssicherung im Promotionsverfahren: Baden-Württemberg geht voran

Vertrag Nr. : 135. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung im Bereich der Biofeedbacktherapie

Muster. Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW

Rahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK)

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Präambel. 1 Name, Rechtsstellung und Sitz

RAHMENVEREINBARUNG. zwischen der. Goethe-Universität Frankfurt am Main, der. Johannes Gutenberg-Universität Mainz. und der

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften

Leitlinien zur Promotionsphase

Städtebaulicher Vertrag

Grundsätze für Promotionsordnungen an der Christian Albrechts Universität zu Kiel

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Südafrika über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit

Vertrag Nr.: 14. Anlage

Wissenschaftliche Zentren

Kooperationsvereinbarung zum Studium mit vertiefter Praxis

Kooperationsvereinbarung. zwischen. der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

Weise gemeint. Eine sprachliche Differenzierung im Wortlaut der einzelnen Regelungen wird nicht vorgenommen.

Habilitationsordnung für die Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Augsburg vom 28. Mai 2015

Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen

Richtlinien der Doktorandenausbildung am ZMNH

Wege in die Promotion Rahmenbedingungen und Qualitätssicherung

Universitätsbibliothek Paderborn

VERTRAG. Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Institut Berlin. zwischen der

-Betreuungsvertrag- der Stadt Velbert, der Bürgermeister, Thomasstraße 1, Velbert, vertreten durch den Fachbereich 7 - Immobilienservice

Amtliche Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen vom /Nr. 19 Seite Inkrafttreten

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. August 2014 Nr. 57

B e r a t e r v e r t r a g

Promotionsvereinbarung

Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer. (Genehmigt vom Senat der Hochschule Emden/Leer am

Vereinbarung über die Durchführung und Finanzierung von Schulsozialarbeit. zwischen

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Kooperationsrahmenvertrag

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)

Kooperationsvereinbarung

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 38. Jahrgang 17. Dezember 2010 Nr. 41

Leitlinien für eine gute Betreuung von Promovierenden

AM 74/2016. Amtliche Mitteilungen 74/2016

Artikel 1. Übertragung von Aufgaben. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Ausschreibung 01/2017 Promotionsstelle bzw. Promotionsstipendium. Interne Förderprogramme der Fachhochschule Dortmund:

Promotionsförderung in der Sozialen Arbeit Ergebnisse der bundesweiten Erhebung 2010/2011

Dritte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Biologie Vom 5.

Muster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz

Abkommen

gültig ab 3. Mai 2017 in der Fassung vom 17. Januar 2018

Keine amtliche Bekanntmachung!

Satzung der Graduiertenschule der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften

Promotionsordnung der Philosophisch-Pädagogischen Fakultät der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (Fachpromotionsordnung PPF)

Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie. Informationen für die Durchführung von. Promotionsverfahren

Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen

Transkript:

Kooperationsvertrag zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen zwischen der Technischen Universität Braunschweig vertreten durch das Präsidium, vertreten durch den Präsidenten und der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften - Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel - vertre~en durch das Präsidium, vertreten durch den Präsidenten 1 Vertragsgegenstand (1) Die Technische Universität Braunschweig und die Ostfalia Hochschule schließen mit dem Ziel einer vertieften Zusammenarbeit in der Forschung und bei der Förderung des 'Nissenschaftllchen f'jach\nuchses diesen Kooperationsvertrag zur Zusammenarbeit bei Promotionsverfahren. (2) Ziel der Kooperation ist es, auf der Basis der geltenden Promotionsordnungen der Fakultäten der Technischen Universität Braunschweig Promotionen der Absolventinnen und Absolventen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ostfalia Hochschule zu fördern, das Verfahren handhabbar und transparent zu gestalten und durch gute Rahmenbedingungen die Qualität der Promotionen sicherzustellen. 2 Kooperation (1) Die Durchführung kooperativer Promotionsverfahren zwischen der Technischen Universität Braunschweig und der Ostfalia Hochschule erfolgt auf der Grundlage des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und der Promotionsordnungen der Fakultäten der Technischen Universität Braunschweig in ihren jeweils geltenden Fassungen. (2) In Ergänzung zu den Promotionsordnungen der Technischen Universität Braunschweig sind zur Sicherstellung der wissenschaftlichen Qualität die im Anhang dieses Vertrages aufgeführten Leitlinien für kooperative Promotionen anzuwenden.

3 Zulassung (1) Die Zulassung zur Promotion setzt den Nachweis eines erfolgreichen Studiums i. S. von 9 Abs. 2 NHG, die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand der zuständigen Fakultät sowie - soweit nach den Promotionsordnungen der Technischen Universität Braunschweig gefordert - die Vorlage weiterer individueller Nachweise voraus. (2) Sofern zusätzliche individuelle Nachweise in Form von Prüfungsleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion gefordert werden, prüft die jeweilige Fakultät, inwiefern diese auch parallel zur Anfertigung der Dissertation erbracht werden können. (3) Zugelassene Promovierende haben sich für die Dauer des Promotionsverfahrens als Promotionsstudierende an der Technischen Universität Braunschweig einzuschreiben (NHG 9 Abs. 2). Der jeweils geltende Semesterbeitrag ist zu zahlen. Promotionsstudierende sind von Studienbeiträgen befreit. 4 Betreuung und Begutachtung (1) Beide Hochschulen streben eine Steigerung von gemeinsamen Forschungsvorhaben an, in denen Promotionsvorhaben von Hochschullehrerinnen der Technischen Universität Braunschweig und der Ostfalia Hochschule begleitet werden. (2) Soweit die Promotionsordnungen der Fakultäten der Technischen Universität Braunschweig dies zulassen, bemüht sich die Technische Universität Braunschweig, verstärkt promovierte Professorinnen und Professoren der Ostfalia Hochschule als Referentinnen und Referenten in Promotionsverfahren einzubeziehen. (3) Die am Promotionsverfahren mitwirkenden promovierten Professorinnen und Professoren seitens der Ostfalia Hochschule müssen aktiv forschend tätig sein und dies durch Publikationen nachweisen können. (4) Die konkrete Ausgestaltung kooperativer Promotionsverfahren erfolgt unter Anwendung der Promotionsordnungen der Technischen Universität Braunschweig unter Berücksichtigung der im Anhang dieses Vertrages benannten Leitlinien. 5 Laufzeit Das Kooperationsabkommen hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und erneuert sich jeweils stillschweigend um weitere fünf Jahre, sofern keine der beiden Vertragsparteien das Abkommen mindestens zwölf Monate vor Ablauf schriftlich kündigt.

6 Vertragsänderungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich des Anhangs bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. 7 Vertrauensschutz-Klausel Im Falle der Kündigung des Kooperationsvertrages verpflichten sich die Vertragsparteien bei eingeschriebenen Promovierenden, die auslaufende Betreuung mit einer Frist bis zu maximal drei Jahren zu gewährleisten. 8 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 9 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt nach Zustimmung und Ratifizierung durch beide Vertragsparteien mit dem Austausch der unterzeichneten Texte am 22. November 2013 in Kraft. Braunschweig /Wolfenbüttel, den 22. November 2013 '\~)\,\ ' Prof. Dr.-lng. Dr. h. c. Jürgen Hesselbach Präsident der Technischen Universität Braunschweig Prof. Dr.-lng. Rosemarie Karger Vizepräsidentin für Forschung, Entwicklung und Technologietransferder Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften

Anlage Leitlinien für kooperative Promotionen der Technischen Universität Braunschweig mit der Ostfalia Hochschule Präambel Mit den vorliegenden Leitlinien für kooperative Promotionen benennt die Technische Universität Braunschweig Eckpunkte für die Ausgestaltung von Promotionsverfahren, die unter Beteiligung von Professorinnen und Professoren der Ostfalia Hochschule durchgeführt werden. Damit bleibt das den Universitäten vorbehaltene und von den Fakultäten ausgeübte Promotionsrecht unberührt. Grundlage einer jeden an der Technischen Universität Braunschweig durchgeführten Promotion ist die von der jeweiligen Fakultät bestimmte Promotionsordnung. Forschungskooperation Eine kooperative Promotion sollte aus einer gemeinsamen Forschungskooperation oder einem gemeinsamen Promotionsprogramm zwischen der Technischen Universität Braunschweig und der Ostfalia Hochschule hervorgehen. Dieser Forschungskooperation sollte eine gemeinsame Vereinbarung über die thematische Ausrichtung unter Nennung der beteiligten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer auf Seiten der Technischen Universität Braunschweig sowie auf Seiten der Ostfalia Hochschule zugrunde liegen. Sowohl die Technische Universität Braunschweig als auch die Ostfalia Hochschule können die Verantwortung für Management und Durchführung des Forschungsprojekts übernehmen. Betreuung und Begutachtung Professorinnen und Professoren der Ostfalia Hochschule sollen im Rahmen einer kollegialen Betreuung der bzw. des Promovierenden eingebunden werden. Die Betreuung wird durch eine Betreuungsvereinbarung dokumentiert, in der verbindlich regelmäßige Betreuungsgespräche mit allen die Promotion betreuenden Professorinnen und Professoren und der bzw. dem Promovierenden vereinbart werden. Die Fachhochschulprofessorinnen und -professoren, die in die Betreuung einer Promotion eingebunden sind, müssen promoviert sein und in dem Fachgebiet der Promotion nachgewiesenermaßen selbst einschlägige Forschungsarbeiten geleistet haben. Die betreuenden Fachhochschulprofessorinnen und -professoren werden aktiv in die Arbeit der Forschungskooperation bzw. des Promotionsprogramms eingebunden. Sie

müssen in der dieser Kooperation zugrunde liegenden Vereinbarung namentlich aufgeführt werden. Nach Maßgabe der jeweiligen Promotionsordnung wirken Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren in angemessener Weise an der Begutachtung der Promotion mit. Arbeitsumfeld Sofern die Promovierenden ihren Arbeitsschwerpunkt an der Ostfalia Hochschule haben, sollte dort ein für die Durchführung einer wissenschaftlichen Arbeit geeignetes Arbeitsumfeld vorhanden sein. Unabhängig von ihrem Arbeitsschwerpunkt sind sie jedoch Doktorandinnen bzw. Doktoranden der entsprechenden Fakultät und damit Promotionsstudierende der Technischen Universität Braunschweig. Im Rahmen der Forschungskooperation muss ein steter Austausch zwischen den beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Technischen Universität Braunschweig und der Ostfalia Hochschule gewährleistet sein. Dazu zählen auch regelmäßige gemeinsame wissenschaftliche Veranstaltungen wie Kolloquien und Workshops, an denen auch die Promovierenden teilnehmen. Doktorandinnen und Doktoranden, die ihre Dissertation im Rahmen einer kooperativen Promotion erarbeiten, sind den übrigen Promovierenden der Technischen Universität Braunschweig gleichgestellt.