Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) dient

Ähnliche Dokumente
Bezirksregierung Arnsberg Postfach Arnsberg Datum: 07. Juni 2016 Seite 1 von 6

- Elektronische Post - An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster. Zentrale Ausländerbehörden Bielefeld, Köln und Unna

Umsetzung der landesinternen und länderübergreifenden Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ab dem 02.

An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf

Asylverfahren und Grundlagen des Flüchtlingsrechts (Stand: Februar 2016) Roland Graßhoff Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz

Aufnahme von Schutzbedürftigen aus der Türkei Aufnahme von Schutzbedürftigen aus der Türkei in Umsetzung der EU Türkei Erklärung vom 18.

Die rechtliche Position unbegleitet minderjährig Geflüchteter im sozialpolitischen Kontext. Katrin Löffelhardt, Bielefeld

Registrierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Ausländerzentralregister

Bezirksregierung Arnsberg Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Münster

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 4. Dezember 2015 folgendes Gesetz beschlossen:

Vereinbarung. zwischen

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Kleiner Einsatz große Wirkung

Beschlussempfehlung und Bericht

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Empirische Hinweise auf Jugendhilfebedarfe für die Integration junger Geflüchteter Einblicke in amtliche Statistiken und Verwaltungsdaten

An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf

Mtl. Leistungen bis Monatliche Leistungen ab LS 1: Alleinstehende Leistungsberechtigte

FAQ: Ankunftsnachweis für Asylsuchende

Verteilungsverfahren nach dem SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

unbegleiteten minderjährigen

Stufenplan zur Steuerung des Asylsystems in NRW. Neue Ziele der Landesregierung Rahmenbedingungen Stufenplan im Detail Umsetzungsstand

Merkblatt zum Integrationskurs

Gesetzentwurf. Drucksache 17/2993. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Der Staatssekretär. An die Jugendämter der kreisfreien Städte, der Kreise und der kreisangehörigen Gemeinden. über die Landesjugendämter:

LANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2848 A04, A16

Vormundschaftliche Vertretung. Fachtag Update Recht , Bonn

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Einführung in das Asylverfahren

Familienzentren NRW: Durchführung der Re- Zertifizierung der Pilotprojekte durch die Zertifizierungsstelle PädQUIS

Bitte bei Antwort angeben. Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm betreffend Situation ukrainischer Asylsuchender in Bayern

Der Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Mitgliedstädte Bearbeiterin Carmen Nowak E T F Az R 27665/2016 cn

Innenminister Stefan Studt eröffnet neues Ankunftszentrum für Flüchtlinge in Neumünster: Das ist ein Meilenstein für Schleswig-Holstein

Rundschreiben Nr. 42/794/2012

Integriertes Identitätsmanagement und Ankunftsnachweis

Rundschreiben Nr. 42/ U3-Ausbau Investitionsprogramme Kinderbetreuungsfinanzierung und Kinderbetreuungsfinanzierung

der behaupteten Herkunft und den widersprechenden Hinweisen aus der Auswertung nicht nachvollziehbar erklärt werden.

Das Asylverfahren in NRW

Verteiler: 25. Februar 2016 Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz Leitungen der Jugendämter in Rheinland-Pfalz

Aktuelle Informationen zu Flüchtlingen in NRW und den Maßnahmen des Landes

Beschäftigung geflüchteter Menschen

Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr betreffend Kinderbräute unter Flüchtlingen in Bayern

Trends, Entwicklungen und Bedarfe für die Integration junger Geflüchteter

'-.. Y..,~ t, \ 2. ~JUni Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf

Familienzusammenführung bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen

/ \ // Mi frethdliden Grüßen I (

Rundschreiben Nr. 42/ 489/ 2006

Verfahrens- und Sozialberatung

Änderung der Verfahrenspraxis des Bundesamtes im Rahmen des Dublinverfahrens im Hinblick auf 34 a AsylVfG n. F.

Das Asylverfahren- einige Grundlageninformationen sowie einige ausgewählte Fragen zur besonderen Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Der Asylantrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Aufnahme und Integrationsperspektiven in Nordrhein-Westfalen

Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Das Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten. Universität Regensburg, Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg

An die. nachrichtlich. An die Düsseldorf Düsseldorf

Das KiBiz enthält in diesem Zusammenhang keine Regelung über die

LWL-Landesjugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht

Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz)

Fachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Asylpolitisches Forum 2014 AG 1: Bürokratie statt Humanität Die Aufnahme syrischer Flüchtlinge

Wiederholungseinheit RA in Pauline Endres de Oliveira, Dozentin RLC

Definition : Unbegleitete Minderjährige

Presse-Information 180 / 15

Über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2013 in Deutschland angekommen!

Bezirksregierungen - Dezernat 21 - Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. nachrichtlich:

DIE REGELUNG. Aufenthaltsrechtliche Regelungen zu Ausbildung und anschließender Beschäftigung HAMBURG

Versorgung und Betreuung minderjähriger Flüchtlinge im Rahmen der Kindertagesbetreuung sowie uma

Bezirksregierung Arnsberg Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Köln Bezirksregierung Münster

Duldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens?

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?

Muth, Horst

Landtag Rheinland Pfalz :03. Tgb.-Nr.

Rundschreiben Nr. 42/771/2012

Rundschreiben 7/2009. Tagessatzberechnung für Westfälische Pflegefamilien

Aufenthaltsdokumente Aufenthaltsrecht in Deutschland

Rundschreiben 42/923/2016

Dokumentation des 2. Runden Tisches zur Flüchtlingshilfe des Kreises Düren

Der Staatssekretär. An die Jugendämter der kreisfreien Städte, der Kreise und der kreisangehörigen Gemeinden. über die Landesjugendämter:

Grundlage für die Anerkennung als Flüchtling

Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen sucht. Verwaltungsassessorinnen und -assessoren

Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Düsseldorf. für die Mitglieder des Integrationsausschusses.

Asylverfahren in Hessen Wege von der Einreise bis zur Unterbringung im Landkreis

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Kirchenasyl: Stand 11. Juli Hintergrund 18-Monatsfrist

Schriftliche Kleine Anfrage

Vormundschaften für UMF Herausforderungen und Chancen

Informationen zur Flüchtlingssituation im Landkreis Mittelsachsen. Sitzung des Kreistages Landratsamt Mittelsachsen

Flüchtlinge, Armutszuwanderung und

Geflüchtete mit besonderem Schutzbedarf

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Transkript:

Ministerium für Famil e, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales des Lan es Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Jugendämter und Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen nachrichtlich: Landesjugendämter der Landschafts- Verbände Rheinland und Westfalen Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände in NRW Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft UMF in NRW Flüchtlingsrat NRW 19. August 2016 Seite 1 von 4 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen fluechtlinge@mfkjks.nrw.de Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen referat122@mik.nrw.de Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen - Nutzungsmöglichkeit der Landesregistrierstellen in Greven, Herford und Niederaußem Sehr geehrte Damen und Herren, die Registrierung und damit verbundene erkennungsdienstliche (ed) Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) dient in hohem Maße dem Schutz des einzelnen Minderjährigen. Es ist daher zwingend erforderlich, unbegleitete Minderjährige so schnell wie möglich zu registrieren und eine ed-behandlung vorzunehmen. Die örtlich zuständigen Behörden sind dazu verpflichtet, es besteht kein Ermessen (näheres hierzu: siehe Informationsblatt). Aufgrund der hohen Zugangszahlen im Herbst und Winter des vergangenen Jahres wurden zahlreiche umf zwar den

Ausländerbehörden gemeldet, aber nicht ed behandelt. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat im Lichte dessen im Juni dieses Jahres eine Abfrage bei den Jugendämtern zu der Zahl der gegenwärtig noch nicht registrierten und nicht ed-behandelten umf initiiert. In Auswertung dieser haben das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport gemeinsam geprüft, wie landesseitig Unterstützung bei der Registrierung inklusive der ed-behandlung geleistet werden kann. Im Ergebnis dieser Prüfung haben MFKJKS und MIK ein Verfahren vereinbart, dass die schnellstmögliche Nacherfassung ermöglichen soll. Seite 2 von 4 Teil dieser Vereinbarung ist es, die landeszentralen Registrierstellen in Greven, Herford und Niederaußem für die Registrierung und ed- Behandlung von umf zu nutzen. Dabei stehen die Registrierstellen Greven und Herford noch bis zum 15. September 2016, und die Registrierstelle in Niederaußem noch bis zum 13. Oktober 2016 zur Verfügung. Da mit einer Registrierung an diese Stellen automatisch die Anlage einer Fallakte für ein Asylverfahren in der Datenbank des BAMF verbunden ist, kann diese Registriermöglichkeit ausschließlich für zwei Fallgruppen genutzt werden: umf, für die bereits ein Asylantrag beim BAMF gestellt wurde, die jedoch noch nicht erkennungsdienstlich behandelt wurden, und für die auch noch kein Termin für eine Anhörung vorliegt. Wenn bei der Registrierung als Ergebnis der Fast-ID Status 6 vorliegt, wurde der umf bereits zuvor erkennungsdienstlich behandelt. Die Registrierung ist dann abzubrechen! umf, für. die absehbar ein Asylantrag gestellt werden soll. In beiden Fallgruppen muss sowohl der Vormund anwesend sein als auch die Bestallungsurkunde vorliegen um die Verfahrensfähigkeit des umf sicherzustellen, da es sich um ein sogenanntes Asylgesuch handelt. Sofern noch kein Vormund bestellt wurde, muss die für die Wahrnehmung der rechtlichen Vertretung bestimmte Person des Jugendamts anwesend sein. Verantwortlich für die Entscheidung, ob ein Asylgesuch, bzw. ein Asylantrag gestellt werden soll, ist die rechtliche Vertretung des umf. Dabei sollte einem Asylgesuch/ einer Asylantragsstellung immer eine

aufenthaltsrechtliche Beratung vorangehen und geprüft werden, ob alternative aufenthaltsrechtliche Schritte geeigneter sind, um die Bleibeperspektive und damit verbunden das Kindeswohl zu sichern. Seite 3 von 4 Es wird daher empfohlen, die hier angebotene Möglichkeit vor allem dann zu nutzen, wenn es sich um umf aus den Staaten mit guter Bleibeperspektive (Iran, Irak, Syrien, Eritrea) handelt. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass die Registrierung und ed-behandlung an den Registrierstellen nicht die Stellung eines Asylantrages ersetzt. Dieser ist auch weiterhin direkt beim BAMF zu stellen. Sofern Sie beabsichtigen, die angebotene Möglichkeit zu nutzen, empfiehlt es sich, die Umsetzung gruppenweise vorzunehmen und Einzelvorstellungen zu vermeiden. Die jeweiligen Registrierstellen nehmen Registrierungsgesuche unter folgenden Email-Adressen entgegen: Herford: leitung.herford@bra.nrw.de Greven: registrierstellefmo@brms.nrw.de Niederaußem: registrierstelle.koeln59@bra.nrw.de Für allgemeine Auskünfte im Zusammenhang mit den Reqistrierstellen und auch für die Koordinierung größerer Personenqruppen steht Ihnen die Bezirksreaieruna Arnsberg unter 02931/82-2700 bzw. asvl.reqistrierstellen@bra.nrw.de zur Verfügung. r Der Transfer zu den Reqistrierstellen ist dabei durch die örtlich zuständigen Behörden zu organisieren. Termine sind im Vorfeld mit den genannten Ansprechpartnern unbedingt zu vereinbaren. Hintergrundinformationen und eine Darstellung von Verantwortlichkeiten der jeweiligen örtlichen Behörden zum Thema Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlungen von umf entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Nicht im Rahmen dieses Angebotes registriert und ed behandelt werden können umf, für die absehbar kein Asvlantrag gestellt werden soll. Für diese werden parallel zunächst örtliche Lösungen zur Nachregistrierung gesucht. Sofern die Kapazitäten hierzu nicht ausreichen, wird eine

landesseitige Unterstützung erfolgen. Hierzu geht Ihnen ein gesondertes Schreiben zu. Seite 4 von 4 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. gez. Manfred Walhorn Burkhard Schnieder

MIK/MFKJKS Stand: 18.08.2016 Informationsblatt Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlungen von umf Die rechtliche Verpflichtung zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach 49 AufenthG und 16 Absatz 1 AsylG besteht für die zuständigen Behörden auch bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die Zuständigkeit für erkennungsdienstliche Maßnahmen nach 49 AufenthG ergibt sich aus 71 Absatz 4 AufenthG; im Asylverfahren ist die Identitätssicherung durch die nach 16 Absatz 2 AsylG bestimmten Behörden vorzunehmen. Damit sind zuständig für die erkennungsdienstliche Behandlung die Ausländerbehörden, Kreispolizeibehörden, die grenzpolizeilichen Behörden, die Aufnahmeeinrichtungen der Länder und das BAMF. Faktisch werden erkennungsdienstliche Behandlungen nur bei den polizeilichen Behörden, den Aufnahmeeinrichtungen der Länder und dem BAMF durchgeführt. Die nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden sind nicht mit den erforderlichen technischen Instrumenten ausgerüstet. Es dürfen grundsätzlich nur Lichtbilder und Abdrucke aller zehn Finger aufgenommen werden; soweit die betreffende Person das 14. Lebens-jahr noch nicht vollendet hat, dürfen nur Lichtbilder aufgenommen werden ( 49 Absätze 8 und 9 AufenthG, 16 Absatz 1 Asylgesetz - AsylG). Bei Zweifeln am angegebenen Alter nimmt das zuständige Jugendamt eine Altersbestimmung vor. Die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden richtet sich nach dem Erlass des Ministerium für Inneres und Kommunales vom 23. November 2015-122.4-39.18.03-10-315. Hier wurde festgelegt, dass die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde sich jeweils am jugendhilferechtlich bestimmten Unterbringungsort orientiert. 49 Absatz 10 AufenthG und 15 Absatz 2 Nr. 7 AsylG legen den Betroffenen die Verpflichtung auf, die vorgeschriebenen erkennungsdienstlichen Maßnahmen zu dulden. Das Jugendamt ist verpflichtet, einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling unverzüglich bei der Ausländerbehörde zu melden. Die Verantwortung für die Veranlassung der erkennungsdienstlichen Behandlung obliegt der Ausländerbehörde. Die Daten, die im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung erhoben werden, werden im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert.

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf M nisterium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Jugendämter, Ausländerbehörden und Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen nachrichtlich: Landesjugendämter der Landschafts- Verbände Rheinland und Westfalen Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände in NRW Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft UMF in NRW Flüchtlingsrat NRW 19. August 2016 Seite 1 von 3 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein- Westfalen fluechtlinge@mfkjks.nrw.de Ministerium für Inneres und Kom unales des Landes Nordrhein-Westfalen referat122@mik.nrw.de Registrierung und erkennungsdienstliche Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen - Örtliche Lösungen und Schwerpunktaktionen zur Unterstützung der örtlichen Ebene Sehr geehrte Damen und Flerren, die Registrierung und damit verbundene erkennungsdienstliche (ed) Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) dient in hohem Maße dem Schutz des einzelnen Minderjährigen. Es ist daher zwingend erforderlich, unbegleitete Minderjährige so schnell wie möglich zu registrieren und eine ed-behandlung vorzunehmen. Die örtlich zuständigen Behörden sind dazu verpflichtet, es besteht kein Ermessen. Aufgrund der hohen Zugangszahlen im Flerbst und Winter des vergangenen Jahres wurden zahlreiche umf zwar den Ausländerbehörden gemeldet, aber nicht ed behandelt. Exakte Zahlen

liegen den beteiligten Ministerien nicht vor. Dabei gehen die beteiligten Ministerien davon aus, dass sich die Situation je nach örtlichen Rahmenbedingungen sehr heterogen darstellt. Seite 2 von 3 Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und das Ministerium für Inneres und Kommunales haben daher Verfahrensschritte zur Nachregistrierung vereinbart. Teil dieser Vereinbarung ist es, die landeszentralen Registrierstellen in Greven, Herford und Niederaußem für die Registrierung und ed-behandlung von umf zu nutzen. Darüber haben MIK und MFKJKS mit Schreiben vom 19.08.2016 informiert (Anlage 1). Die Registrierstellen können jedoch nur für umf genutzt werden, bei denen eine Asylantragstellung erfolgen soll. Aufgrund der besonderen Situation und anderen geeigneten aufenthaltsrechtlichen Perspektiven von umf trifft dies aber nur auf einen Teil der Gruppe zu. Für die Gruppe der noch nicht registrierten und auch über die Registrierstellen nicht registrierbaren umf sollen daher örtliche Lösungen abgestimmt und umgesetzt werden. Hierzu wird seitens der beteiligten Ministerien darum gebeten, einen konkreten, zwischen den beteiligten örtlichen Behörden (Ausländerbehörde, Kreispolizeibehörde, Jugendamt) abgestimmten Verfahrensvorschlag unter Nennung der perspektivischen Dauer bis zur vollständigen Nachregistrierung vorzulegen. Dazu ist seitens der Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und ggf. den Kreispolizeibehörden die Zahl der umf valide zu erheben, die im Rahmen örtlicher Lösungen bzw. unter Nutzung der Registrierstellen nicht bis zum 30.09.2016 registriert und damit verbunden ed behandelt werden können. Dieser Vorschlag ist dem MIK bis zum 09.09. zu übermitteln (per Email an: referat122@mik.nrw.de). Eine Kopie der Meldung senden Sie bitte cc an referat123@mik.nrw.de, referat422@mik.nrw.de. und fluechtlinqe@mfkiks.nrw.de. Sofern die zwischen den Beteiligten abgestimmte Meldung nachvollziehbar beinhaltet, dass die ed-behandlungen zeitnah nicht vollständig leistbar sein werden, ist seitens der beteiligten Ministerien beabsichtigt, Schwerpunktaktionen zur Nachregistrierung zu initiieren.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Seite 3 von 3 gez. gez. gez. Burkhard Schnieder Wolfgang Düren Manfred Walhorn