Finanzbuchhalter/-in (VHS)

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Transkript:

Finanzbuchhalter/-in (VHS) Modul: Bilanzierung Lernzielkatalog / Bewertungsraster Gesetzesstand 2015

1 Modul Bilanzierung Finanzbuchhalter/in (VHS)

Bilanzierung Groblernziele Die Teilnehmer/innen haben Kenntnisse über handels- und steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze und Bewertungsmaßstäbe; Fähigkeiten in der Bewertung von - Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens, - aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten, - Verbindlichkeiten und Darlehensschulden - Privatentnahmen und einlagen Fähigkeiten in der Auswertung von Jahresabschlüssen Empfohlener Zeitumfang Hinweis Hilfsmittel 48 Unterrichtsstunden In den Prüfungsaufgaben werden Sachverhalte von Einzelunternehmen und Personengesellschaften geprüft, nicht jedoch von Kapitalgesellschaften. Einschlägige Gesetzestexte (insbesondere HGB und EStG); VHS Teilnehmermaterial Bilanzierung (Herdt-Verlag) Taschenrechner (nicht druckend, netzunabhängig, nicht programmierbar, kein Handy) Teilnehmermaterial Abschluss http://www.herdt.de/ Nach Bestehen der Prüfung erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat Bilanzierung. Modul Bilanzierung Finanzbuchhalter/in (VHS) 2

Erklärungen zu Formulierungen im Lernzielkatalog Diese Begriffe basieren auf den nachfolgenden Ordnungsgesichtspunkten der sogenannten kognitiven Taxonomie von B. Bloom und sollen für Einheitlichkeit und Transparenz der Lernzielformulierungen sorgen. Die Taxonomie von Bloom ist ein Klassifikationsschema für Lernziele. Der kognitive Bereich umfasst solche Ziele, die es mit Denken, Wissen und Problemlösen zu tun haben. Die klassifizierten Gegenstände sind Lernziele und die Kategorien (K-Stufen) sind Begriffe, welche die Art des Verhaltens beschreiben, das von den Lernenden erwartet wird. Die Taxonomie für den kognitiven Bereich ordnet Lernziele in Kategorien mit steigender Komplexität: Wissen Können Erkennen Einblick Fähigkeit Bewusstsein flüchtiger Einblick bei der Begegnung mit dem Wissensgebiet Können, das zum Vollzug einer Tätigkeit notwendig ist bedeutet eine Vorstufe des Erkennens, die zum Weiterdenken anregt Überblick Fertigkeit Einsicht systematischer Überblick, den sich der Lernende erst verschaffen kann, wenn er in mehrere Teilgebiete des Wissensgebietes Einblick gewonnen hat durch reichliche Übung eingeschliffenes, sicheres, fast müheloses Können grundlegende Anschauung, die erworben und beibehalten wird, wenn ein Problem eingehend erörtert und einer Lösung zugeführt ist Kenntnis Beherrschung Verständnis genaue Kenntnis eines Sachverhaltes oder eines Wissensgebietes; setzt den Überblick voraus, fordert aber zusätzlich detailliertes Wissen und einen Grad gleichmäßiger Verankerung, der zu einer zutreffenden Beschreibung befähigt Vertrautheit erweiterte und vertiefte Kenntnisse über einen Sachverhalt oder ein Wissensgebiet geläufiges Verfügen darüber Qualität hoher Grad von Können Ordnung von Einsichten und ihre weitere Verarbeitung zu einem begründeten Urteil Die Prüfungen richten sich daran aus und orientieren sich unter anderem an den Qualitätsmerkmalen der Objektivität, Zuverlässigkeit und Verständlichkeit. Sie haben einen hohen Praxisbezug, weil sie nicht nur formalen Gütekriterien entsprechen, sondern in ihren Inhalten bewusst auf berufliche Ansprüche ausgerichtet sind. Prüfungsausschüsse, Qualitätsbeauftragte und ständige Fachgruppen aus Lehrenden, Prüfenden und Sachverständigen für alle Lernmodule sichern das System ab und halten es fachlich und didaktisch auf dem jeweils aktuellen Stand. Die Prüfungen werden regelmäßig evaluiert. Durch die bundesweit einheitlichen Prüfungen, die qualifizierten Kursleitenden und Prüfenden und die Mindestanforderungen an die Fachkompetenz, die Dauer und das didaktische Profil der Kursprogramme aller anbietenden Einrichtungen verleihen dem Konzept an allen Kurs- und Prüfungsorten seine gleich bleibende Qualität. 3 Modul Bilanzierung Finanzbuchhalter/in (VHS)

Anmerkungen zu Lernzielkatalog und Bewertungsraster Lernzielkataloge verbinden Lerninhalte und Lernziele eines Kursangebotes. Die Reihenfolge der Inhalte und die didaktisch/methodische Gestaltung sind durch den Lernzielkatalog nicht festgelegt, sondern den jeweiligen Rahmenbedingungen und Zielgruppen anzupassen. Eine besondere Qualität erhält das Prüfungssystem durch die präzise Taxonomie der Lernziele und die ihnen zugeordneten Bewertungsrichtlinien, welche von den Prüfungsausschüssen entwickelt und in Form eines Bewertungsrasters veröffentlicht werden. Das Bewertungsraster legt fest, mit welcher Mindest- und Höchstpunktzahl das einzelne Lernziel in jeder Prüfung auftritt. Diese Gewichtung erstreckt sich über alle Lernzielebenen und ermöglicht Teilnehmern und Kursleitern, die Bedeutung der einzelnen Themenblöcke für die Prüfung abzuschätzen. Zudem erläutert es alle prüfungsrelevanten Aspekte der Lernziele und legt für häufig auftretende Fehler den jeweiligen Punktabzug fest. Mit dem Einsatz standardisierter Korrekturbögen kommt das Bewertungsraster auch in der Prüfung selbst zur Anwendung. Es bietet den Teilnehmern und Korrektoren ein hohes Maß an Transparenz und Objektivität und macht die Bewertung für alle Beteiligten bis ins Detail nachvollziehbar. Durch eine ständige Überprüfung von Lernzielkatalogen, Bewertungsrastern und Prüfungsaufgaben sichert die Europäische Prüfungszentrale eine gleichbleibend hohe Qualität der Prüfungen - vom Entwurf, über die Revision und Durchführung bis hin zu Korrektur und Evaluation. Da das Bewertungsraster beim ersten Anblick etwas abstrakt erscheint, soll seine praktische Anwendung hier an einem Ausschnitt aus dem Modul Recht und Finanzen erläutert werden: 1 Groblernziel Rechtliche Grundlagen 8 UStd Feinlernziel Lerninhalte Hinweise min max 9-16 1.1 Einblick in unsere Rechtsordnung Grundlagen und Aufbau der Rechtsordnung Recht, Rechtsordnung, Rechtsquellen, Rechtsnormen Wird nicht geprüft 0 0 1.2 Überblick über die Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit Rechtssubjekte (Personen) Rechtsfähigkeit natürlicher Personen Der Lerninhalt kann nur anhand von Fragen geprüft werden. 0-3 1.3 Kenntnis über den Erwerb der Kaufmannseigenschaften Kaufmannseigenschaft Kaufmann kraft Betätigung ( 1 HGB) Der Lerninhalt kann anhand von Fragen und Sachverhalten geprüft werden. 3 8 Kleingewerblicher Kaufmann ( 2 HGB) Aus diesen Vorgaben können u. a. folgende Schlüsse gezogen werden: Rechtliche Grundlagen (Lernziel 1) kommt in jeder Prüfung vor. Es wird mit mindesten neun bis maximal sechszehn n bewertet. Einblick in unsere Rechtsordnung muss im Unterricht behandelt werden, wird aber nicht geprüft Überblick über die Rechtsfähigkeit kann in der Prüfung vorkommen - muss aber nicht - und mit drei n bewertet werden. Kenntnis über den Erwerb der Kaufmannseigenschaft kommt in jeder Prüfung mit mindestens drei und höchstens acht n vor. Modul Bilanzierung Finanzbuchhalter/in (VHS) 4

1 Groblernziel Allgemeine Einführung 4 0 4 1.1 Einblick in die Notwendigkeit der Bilanzierung 1.2 Überblick über die handelsrechtliche Bilanzgliederung in Anlehnung an den IKR Aufgaben und Notwendigkeit der Bilanzierung - 247 HGB - Struktur des IKR 0 3 0 4 5 Modul Bilanzierung Finanzbuchhalter/in (VHS)

2 Groblernziel Bewertungsgrundsätze und Bewertungsmaßstäbe 7 0 5 Lernziele und Lerninhalte dieses Gebietes werden im Regelfall nicht in eigenständigen Sachverhalten, sondern im Rahmen der Anwendung in den Gebieten 3 bis 7 geprüft. 2.1 Überblick über die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des HGB und EStG - Vorsichtsprinzip - Realisationsprinzip - Imparitätsprinzip - Grundsatz der Einzelbewertung - Maßgeblichkeitsgrundsatz 0-5 2.2 Beherrschung der Ermittlung von Anschaffungskosten - gesetzliche Definition gem. 255 Abs. 1 HGB - Umfang der AK - aktivierungspflichtige Vorgänge - nicht zu aktivierende Vorgänge - Kaufpreisminderungen - abzugsfähige Vorsteuer - Aufteilung eines Gesamtkaufpreises Nachträgliche Änderungen der Anschaffungskosten sowie besondere Anschaffungsvorgänge werden nicht berücksichtigt. 0-5 2.3 Einblick in die Problematik der Ermittlung von Herstellungskosten - Problematik der Ermittlung von Herstellungskosten gem. 255 Abs. 2 HGB - Abgrenzung von Einzelund Gemeinkosten Ermittlung von Herstellungskosten gehört nicht zu den Prüfungsinhalten 0-3 2.4 Einsicht in die Bedeutung des Teilwertes bzw. des Börsen- und Marktpreises als Bewertungsmaßstäbe - Definition ( 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG) - Teilwertvermutung - Grenzwerte des Teilwertes Die Ermittlung des beizulegenden Wertes gehört nicht zu den Prüfungsinhalten. 0-4 Modul Bilanzierung Finanzbuchhalter/in (VHS) 6

3 Groblernziel Bewertung des Anlagevermögens 12 15 31 3.1 Einsicht in Aufbau und Bedeutung eines Anlagegitters Beispiel eines Anlagegitters Erstellung eines Anlagegitters wird nicht geprüft. 0 2 3.2 Fertigkeit in der Bewertung des Sachanlagevermögens Anwendung der Bewertungsgrundsätze Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen wird nicht geprüft. 3 6 3.3 Überblick über Abschreibungsursachen und Abschreibungsarten - Absetzung für Abnutzung - Teilwertabschreibung Absetzung für Substanzverringerung sowie steuerliche Sonderabschreibungen werden nicht berücksichtigt. 0 3 3.4 Beherrschung bei der Ermittlung der Abschreibungsbeträge - lineare Abschreibungsmethode - Abschreibung nach Maßgabe der Leistung 6 12 3.5 Fertigkeit in der Ermittlung der Abschreibungsbeträge für Gebäude Abschreibungen 7 Abs. 4 EStG 2 8 3.6 Verständnis für Auswirkungen von Abschreibungen - Liquiditätsvorteil - Zinsvorteil - Inflationsvorteil 2 4 3.7 Fertigkeit in der Bewertung von geringwertigen Wirtschaftsgütern und Wirtschaftsgütern des Sammelpostens - Bewertungsfreiheit gemäß 6 Abs. 2 EStG - Sammelposten gemäß 6 Abs. 2a EStG 2 8 3.8 Fertigkeit in der Bewertung des Finanzanlagevermögens Anwendung der Bewertungsgrundsätze Es werden Sachverhalte zur Bewertung von Beteiligungen und Wertpapieren des Anlagevermögens geschildert 0 8 7 Modul Bilanzierung Finanzbuchhalter/in (VHS)

4 Groblernziel Bewertung des Umlaufvermögens und der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 3 6 21 4.1 Fertigkeit in der Bewertung des Umlaufvermögens Anwendung der Bewertungsgrundsätze auf: - Vorräte - Forderungen - Wertpapiere - Schecks, Kassenbestand etc. Bewertung von Auslandsforderungen wird nicht geprüft. 6 15 4.2 Fertigkeit in der Bewertung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten - aktive RAP - Prinzip der periodengerechten Erfolgsermittlung - Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit Ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei der zeitlichen Abgrenzung. 0 6 5 Groblernziel Bewertungsvereinfachungen 3 5 13 5.1 Beherrschung der Vereinfachungsverfahren Gewogenes Durchschnittsverfahren und Verbrauchsfolgeverfahren gem. 256 HGB Es werden nur gewogenes Durchschnittsverfahren und Lifo-Verfahren geprüft. 5 10 5.2 Einblick in die Problematik des Festwertes Festwert: - Voraussetzungen - begünstigte Vermögensgegenstände (R 5.4 Abs. 4 EStR) Ermittlung und Anpassung von Layern gehört nicht zu den Prüfungsinhalten, dies gilt auch für den Festwert. 0 4 Modul Bilanzierung Finanzbuchhalter/in (VHS) 8

6 Groblernziel Bewertung von Passiva 2 5 13 6.1 Fertigkeit in der Bewertung von Rückstellungen - Abgrenzung zu Rücklagen und Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten - Verfahren bei Bildung und Auflösung Es werden Sachverhalte geschildert, in denen die Höhe der jeweiligen Rückstellung grundsätzlich nicht zu ermitteln ist. Sonderposten mit Rücklageanteil gehören nicht zu den Prüfungseinheiten. 3 8 6.2 Fertigkeit in der Bewertung von Verbindlichkeiten 6.3 Fertigkeit in der Bewertung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten - Disagio Geprüft wird die Ermittlung des Disagios nur bei Fälligkeitsdarlehen. 0 10 0 6 7 Groblernziel Bewertung von Entnahmen und Einlagen 4 5 13 7.1 Fertigkeit in der Bewertung von Entnahmen Entnahme von Vermögensgegenständen Andere Formen der Privatentnahmen werden nicht geprüft. 3 10 7.2 Fertigkeit in der Bewertung von Einlagen Bewertung von Einlagen 0 10 8 Groblernziel Bilanzpolitische Zielsetzungen 1 0 6 8.1 Einblick in bilanzpolitische Zielsetzungen der Erfolgsbeeinflussung Ziele der Bewertungspolitik 0 6 8.2 Überblick über Instrumente der Bewertungspolitik Instrumente der Bewertungspolitik 0 6 9 Modul Bilanzierung Finanzbuchhalter/in (VHS)

9 Groblernziel Auswertung der Rechnungslegung 12 10 26 9.1 Einblick in Ziele verschiedener Interessengruppen bei der Auswertung der Rechnungslegung Motive der Interessengruppen. 0 2 9.2 Einblick in die Vorgehensweise bei der Aufbereitung des Abschlusses Problematische Posten bei der Aufbereitung eines Abschlusses Es sollen keine Abschlüsse aufbereitet werden, sondern es werden bereits aufbereitete Abschlüsse vorgegeben. 0 2 9.3 Fähigkeit in der Ermittlung und Beurteilung von Kennziffern im Bereich der Konstitution - Sachanlagequote - Vorratsquote - Forderungsquote 0 6 9.4 Fähigkeit in der Ermittlung und Beurteilung von Kennziffern im Bereich der Finanzierung - Kapitalstruktur - cash flow 4 6 9.5 Fähigkeit in der Ermittlung und Beurteilung von Kennziffern im Bereich der Investierung Verhältnis von langfristigem Kapital zum Anlagevermögen 0 5 9.6 Fähigkeit in der Ermittlung und Beurteilung von Kennziffern im Bereich der Liquidität - Quote der liquiden Mittel - Stichtagsliquidität - Liquidität des 1., 2., 3. Grades - Grenzen in der Aussagekraft stichtagsbezogener Liquidität Ermittlung der Periodenliquidität geht nicht zu den Prüfungsinhalten 0 8 9.7 Fähigkeit in der Ermittlung und Beurteilung von Kennziffern im Bereich des Umsatzprozesses - durchschnittl. Lagerbestand - Umschlaghäufigkeit - durchschnittl. Lagerdauer - Rentabilität - Wirtschaftlichkeit - Produktivität Es werden nur Sachverhalte geschildert, die sich auf den Bilanzposten der Vorräte beziehen. Eigenkapitalrentabilität, Gesamtkapitalrentabilität, Umsatzrentabilität, Arbeitsproduktivität, Materialproduktivität, Kapitalproduktivität 5 10 Modul Bilanzierung Finanzbuchhalter/in (VHS) 10