Suchtkrankenhelferlehrgang Ausbildung für ehrenamtliche Suchtkrankenhelfer Ausbildungsrichtlinien und Lehrplan 1
Die drei großen Selbsthilfeorganisationen im Suchtbereich Guttempler, Vereine für Sozialmedizin und die freie Suchthilfe Niedersachsen sind im Paritätischen Niedersachsen organisiert. Neben den Fachstellen Sucht stellen sie eine wichtige Säule im ambulanten Hilfenetzwerk dar und ermöglichen erst eine flächendeckende Betreuung suchtkranker Menschen in Niedersachsen. Grundvoraussetzung für diese Arbeit sind praxisnah ausgebildete HelferInnen, die das Krankheitsbild kennen und wissen, welche Hilfe angeboten werden muss. Schon seit vielen Jahren bilden die Mitgliedsorganisationen ehrenamtliche MitarbeiterInnen für diese Aufgabe aus. Sie verfügen daher über ein hohes Maß an Erfahrung im Bildungssektor. Erstmals haben die drei Organisationen gemeinsame Ausbildungsrichtlinien und einen Lehrplan geschaffen, der für alle drei Organisationen landesweit Gültigkeit hat. Dabei wird die Möglichkeit geboten, den Kreis der Nutzer noch zu erweitern. Suchterkrankungen verursachen in Betrieben, Institutionen und Behörden erhebliche Kosten durch ausfallende Arbeitszeiten und unzuverlässige MitarbeiterInnen. Das frühe Erkennen einer Erkrankung ist eine Voraussetzung dafür, dass rechtzeitig und erfolgversprechend Hilfe angeboten werden kann. Darum begrüßt der Paritätische Niedersachsen ausdrücklich das Engagement seiner Mitgliedsorganisationen und ermuntert dazu, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Ausgebildete SuchtkrankenhelferInnen in Betrieben und Institutionen bieten suchterkrankten Mitarbeitern die Chance zur Heilung und helfen gleichzeitig Folgekosten zu senken. Aber auch in vielen Organisationen und Vereinen gibt es Suchtprobleme. Auch hier können SuchtkrankenhelferInnen wertvolle Hilfe leisten. Der Paritätische möchte mit dem vorliegenden Ausbildungsplan alle ermutigen, unsere Mitgliedsorganisationen in Anspruch zu nehmen und mitzuhelfen, der Volkserkrankung Sucht zu begegnen. Hannover, den 10.04.2007 Cornelia Rundt Vorstand Paritätischer Niedersachsen e.v. 2
Vorwort Der Anstoß, den gültigen Lehrplan zur Ausbildung ehrenamtlicher Suchtkrankenhelfer vom Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsen e.v. und dem Paritätischen Niedersachsen e.v. Fachbereich Sucht zu überarbeiten, entstand aus der Praxiserfahrung innerhalb der Lehrgänge, die von den Selbsthilfe- und Abstinenzorganisationen im Paritätischen Niedersachsen e.v. für Gruppenverantwortliche in den Selbsthilfegruppen durchgeführt wurden. Der gültige Lehr- und Stoffplan ist wenig an der Praxis der Suchtselbsthilfe orientiert. Seine Inhalte sind aus der Ausbildung hauptamtlicher Mitarbeiter entlehnt und können von den Ausbildungskandidaten nicht auf die Selbsthilfegruppen übertragen und dort angewendet werden. Insofern ist der Lehr- und Stoffplan für die Qualifizierung und Qualitätssicherung in der Suchtselbsthilfe nur eingeschränkt brauchbar. Wegen der besseren Lesbarkeit haben wir uns für die männliche Form der Schreibweise entschieden. Selbstverständlich werden auch Frauen angesprochen Inhaltsverzeichnis Einleitung Ausbildung - Ziele der Ausbildung - Rahmenbedingungen - Teilnahmevoraussetzungen - Informationen zum Ausbildungsablauf und zur Hospitation - Praxisbegleitung - Abschluss und Zertifikat Lehrplan Träger der Ausbildung 3
Einleitung Bei keinem anderen Krankheitsbild hat die Selbsthilfe im Genesungsprozess eine so große Bedeutung, wie bei der Suchterkrankung. Das liegt daran, dass die Suchtkrankheit nicht geheilt, sondern nur zum Stillstand gebracht werden kann. Der Weg in stabile Lebensverhältnisse und zufriedenen Abstinenz dauert oft Jahre und muss immer wieder gefestigt werden. Die Begleitung dieses langen Prozesses wird in der erforderlichen Kontinuität und Verlässlichkeit von der Selbsthilfe erbracht. Die Behandlung der Suchterkrankung wird durch den Verbund von Fachstellen/Beratungsstellen, Entgiftungskliniken/Fachkliniken und der Selbsthilfe getragen. Die Selbsthilfe ist innerhalb dieser 3 Säulen der Suchtkrankenhilfe gleichberechtigter Partner. Hauptamtliche Suchtkrankenhilfe und Selbsthilfe ergänzen sich wechselseitig. Dabei übernimmt die Selbsthilfe viele Aufgaben, die die hauptamtliche Hilfe aus verschiedensten Gründen nicht wahrnehmen kann. Selbsthilfe ist innerhalb des Suchthilfesystems ein eigenständiger Bereich mit eigener Kompetenz, die aus eigener Krankheits- und Genesungerfahrung herrührt. Ihre Betroffenenkompetenz stellen in der Suchtselbsthilfe engagierte Menschen durch - Selbsthilfegruppen - persönliche Begleitung - Information und Beratung - Alltagshilfen - Krisenberatung - und bei Freizeitgestaltungen anderen Menschen unentgeltlich zur Verfügung. Diese Angebote tragen ganz wesentlich zum Erfolg des Suchthilfesystems bei. Auch in der Alkohol am Arbeitsplatz Bewegung engagieren sich Menschen aus der Suchtselbsthilfe. Die Ausbildung ist keine berufliche Qualifikation. Die berufliche Verwendung der Ausbildung ist in Absprache mit der Entsendestelle des Teilnehmers bzw. mit dessen Anstellungsträger möglich. Die eigene Betroffenheit und soziales Engagement reichen oft nicht aus, um den Anforderungen, die an Verantwortliche in der Selbsthilfe gestellt werden, gerecht zu werden. Die schwierigen Aufgaben können gerade bei engagierten Gruppenmitgliedern zu Belastungen führen. Die Ausbildung soll hier unterstützen und vorhandene Erfahrungen strukturieren helfen, um die Attraktivität der Suchtselbsthilfe auch in der Zukunft aufrechtzuerhalten. 4
Ausbildung Ziele der Ausbildung Verständnis für Suchtkranke fördern Das Erfahrungswissen der Teilnehmer aus ihrer Suchterkrankung soll für ihre Selbsthilfegruppen- und ehrenamtliche Beratungspraxis handhabbar werden. Persönlichkeitsentwicklung der Teilnehmer Vertiefung des Wissens der Teilnehmer durch Grundlageninformationen Die Wissensvermittlung orientiert sich an der ehrenamtlichen Helferpraxis Das Prinzip Selbsthilfe soll den Teilnehmern nahe gebracht werden Förderung der Qualität der Suchtselbsthilfe Möglichkeiten und Grenzen der Suchtselbsthilfe sollen deutlich werden Die Zusammenarbeit im Suchthilfeverbund soll gefördert und die unterschiedlichen Arbeitsweisen von Selbsthilfe und hauptamtlicher Suchtkrankenhilfe verstanden werden Rahmenbedingungen der Ausbildung Der Lehrgang wendet sich an Personen, die in der Suchtkrankenhilfe ehrenamtlich mitarbeiten wollen, vorrangig an Selbsthilfegruppenmitglieder, die suchtkrank sind oder an Selbsthilfegruppenmitglieder, die Angehörige von Suchtkranken sind. Die Seminartage sind von Teilnehmern und Ausbildern, die nicht suchtkrank sind, alkoholfrei zu gestalten, damit die Gemeinsamkeit der Lerngruppe gestärkt wird. Ist ein Teilnehmer rückfällig, besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. 5
Teilnahmevoraussetzungen Suchtkranke Teilnehmer müssen mindestens 18 Monate abstinent leben. Ihnen und Angehörigen wird die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe empfohlen. Zur Klärung der Motivation werden Eingangsgespräche geführt. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Lehrgangsleitung. Die Bereitschaft, das eigene Verhalten im Lehrgang und in der Helferrolle zu reflektieren. Informationen zum Ausbildungsablauf und zur Hospitation Die Ausbildung umfasst 180 Unterrichtsstunden und eine 1wöchige Hospitation in einer Einrichtung der Suchtkrankenhilfe (z.b. Langzeiteinrichtung, Fachklinik, Entgiftungsklinik, Tagesklinik, Beratungsstelle/Fachstelle). Empfohlen wird, die Hospitation nicht dort zu absolvieren, wo ein Teilnehmer selbst behandelt wurde. Ein Ausbildungswochenende dient der Hospitationsauswertung. Die Mindestteilnahme beträgt 144 Unterrichtsstunden. Sie darf auch durch Krankheit nicht unterschritten werden. Der Lehrgang findet über einen Ausbildungszeitraum von mindestens einem Jahr, in der Regel an Wochenenden statt. Jeder Teilnehmer muss mindestens ein Unterrichtsprotokoll von einem Wochenende anfertigen. Die Qualität der Ausbildung wird durch einen Stamm von Dozenten, mit Erfahrungen in der Suchtkrankenhilfe und Selbsthilfe, gesichert. 6
Praxisbegleitung Während der gesamten Ausbildung sollen die Teilnehmer Gelegenheit haben und auch dazu motiviert werden, Probleme und Fragestellungen ihrer Selbsthilfe- und Beratungspraxis einzubringen und zu klären. Abschluss und Zertifikat Die Ausbildung endet mit einem Gruppengespräch/Abschlusskolloquium. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreichem Abschluss eine qualifizierte Bescheinigung über die Teilnahme. Das Zertifikat erstellt der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Niedersachsen und unterzeichnet der Träger der Ausbildung. Lehrplan 1. Wissensvermittlung Verstehen von Suchterkrankungen - Erscheinungsformen der Suchterkrankung (Alkohol, Medikamente, illegale Drogen - nicht stoffgebundene Suchterkrankungen) - Diagnose der Suchterkrankung (riskanter Konsum, Missbrauch und Abhängigkeit) - Entstehungsbedingungen der Suchterkrankung (gesellschaftlich, sozial, psychisch und biologisch - Stoffwechsel von Alkohol - Alkoholfolgekrankheiten - Krankheitsverlauf - Behandlung der Suchterkrankung und Rehabilitation - Medikamente in der Behandlung der Suchterkrankung - Wirkung und Erfolge - Rückfall und Rückfallprävention in der Selbsthilfe - Abhängigkeit als Familienerkrankung Co-Abhängigkeit, Kinder von Suchtkranken - Suchtmittelkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit - kontrolliertes Trinken und Abstinenz - Suchtverlagerung - abhängigkeitsfördernde Verhaltensweisen - aktuelle Forschungsergebnisse 7
2. ehrenamtliche Helferpraxis - Gesprächsführung in der Selbsthilfe - Grundeinstellungen/Rolle/Haltung gegenüber Suchtkranken - rechtliche Fragen - Erstkontakte/Einzelgespräche - Grenzen ehrenamtlicher Hilfe (psychische Störungen, Suizid) - Auseinandersetzung mit der eigenen Helfermotivation - Aufgaben von Gruppenverantwortlichen/Gesprächsregeln/Gruppenregeln - Umgang mit schwierigen Situationen und Konflikten - Methoden der Gruppenarbeit in der Selbsthilfe 3. Sucht und Lebenssinn - Lebensorientierung - Wertorientierung - Menschenbilder 4. Suchtkrankenhilfe im Gesundheitssystem - Geschichte der Behandlung - aktuelle Formen der stationären und ambulanten Hilfe - Kosten- und Leistungsträger - Betriebliche Suchtkrankenhilfe - Netzwerke und Verbundsysteme 5. Selbsthilfe - Grundsätze und Werte - Strukturen - Öffentlichkeitsarbeit - Fördermöglichkeiten 6. Praxisbegleitung - Reflexionen der eigenen Helferpraxis in der Ausbildungsgruppe 8
Träger der Ausbildung Landesverband der Vereine für Sozialmedizin und Vereinigungen der Suchtkrankenhilfe Niedersachsen e.v. Schuhstr. 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511-35 30 700, Fax: 0511-169 89 45, e-mail: foerster-burzlaff@landesverband-vsm.de, www.fortbildung-suchtselbsthilfe.de Ansprechpartnerin: Brunhild Förster-Burzlaff Guttempler-Bildungswerk Landesverband Niedersachsen e.v., Westerfeldstr. 9, 49179 Ostercappeln,Tel.: 05473-2777, Fax: 05473-91075,email: siegbert.pfeiffer@gbw.org Ansprechpartner: Günter Evers, Tel.: 04203-79130, Fax: 04203-79341 e-mail: guenter.evers@gbw.org Freie Suchtkrankenselbsthilfe Niedersachsen e.v., c/o Dietmar Schlüter, Bergweg 8, 38527 Meine, Tel.: 05304-3977, Fax: 05304-5290, e-mail: SABINE.SZYMANSKI@t-online.de Ansprechpartner: Dietmar Schlüter Förderkreis, Feldstr. 5, 29386 Dedelstorf Ansprechpartner: Wolfgang Schenke, Tel.: 0511-350662, Fax: 0511-3535113 www.foerderkreis-oerrel.de Impressum Herausgegeben vom Paritätischen Niedersachsen e.v. - Fachbereich Sucht St.-Viti-Str. 22, 29525 Uelzen, Tel.: 0581-9707-0, Fax: 0581-9707-20, e-mail: steffens_pw@paritaetischer.de Verantwortlich für den Inhalt: Brunhild Förster-Burzlaff, Landesverband der Vereine für Sozialmedizin und Vereinigungen der Suchtkrankenhilfe Nds. e.v., Schuhstr. 4, 30159 Hannover Dagmar Böger,, Feldstr. 5, 29386 Dedelstorf Dietmar Schlüter, Freie Suchtkrankenselbsthilfe Niedersachsen e.v., Bergweg 8, 38527 Meine Gerrit Mühlbrandt, Deutscher Guttempler Orden (I.O.G.T.) Landesverband Niedersachsen und Sachsen Anhalt e.v., Tempelhofweg 36, 30179 Hannover Alle Rechte vorbehalten. 9