Modul 1 Kommunale Projekte. Finanzierungsanteile. Quelle Landesmittel. Ziff. Träger Land EU. 01 Kommunale Projekte - 40% - 60%

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Transkript:

LEADER-Aktionsgruppe tabelle 2014-2020 Modul 1 Kommunale Projekte Südschwarzwald Stand:28.07.2015 Land EU 01 Kommunale Projekte - 40% - 60% Kommunale Projekte zu privatgewerblichen und privat-nichtgewerblichen Konditionen Landesmitte l 02 Dorferneuerung und -entwicklung 02 a Modernisierung - 80% 20% 02 b Umnutzung - 70% 30% 02 c Baulückenschluss - 70% 30% 02 d Anderes - 70% 30% 03 Dienstleistungen zur Grundversorgung - 60% 40% 04 Förderung des Tourismus - 60% 40% 05 Gründung und Entwicklung von Unternehmen 05 a Existenzgründung - 60% 40% 05 b Existenzfestigung - 80% 20% 06 Weitere investive und nicht investive Projekte - 70% 30%

- 2 - Modul 2 Private Projekte 07 Dorferneuerung und -entwicklung Landesmitte l 07 a Modernisierung ELR 80% 20% 07 b Umnutzung ELR 70% 30% 07 c Baulückenschluss ELR 70% 30% 07 d Anderes ELR 70% 30% 08 09 10 Dienstleistungen zur Grundversorgung Förderung des Tourismus Gründung und Entwicklung von Unternehmen ELR 60% 40% ELR 60% 40% 10 a Existenzgründung ELR 60% 40% 10 b Existenzfestigung ELR 80% 20% 11 Gemeinwohlorientierte Projekte ohne Beihilferelevanz ELR 40% 60%

- 3 - Modul 3 Landschaftspflegerichtlinie (LPR) 12 12 a Investitionen für Arten- und Biotopschutz (LPR B und C1) Anträge von Vereinen und Verbänden bei der Förderung der Arbeitsleistung (Handarbeit) ehrenamtlicher Helfer LPR 70% 30% 1 12 b Anträge von Vereinen/Verbänden LPR 25% 75% 12 c Anträge von Landwirten LPR 5% 95% 12 d Anträge von Gebietskörperschaften LPR 45% 55% 12 e besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen 2 LPR 25% 75% 12 f Anträge im Übrigen LPR 25% 75% 12 g 12 h 12 i 13 13 a Biotopentwicklung mit Grunderwerb LPR 45% 55% Biotopentwicklung mit Grunderwerb bei LPR 25% 75% besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen 2 Anträge im Übrigen bei Biotopentwicklung mit Grunderwerb LPR 5% 95% Investitionen für Naturschutz und Landschaftspflege (LPR D3) Anträge von Vereinen und Verbänden bei der Förderung der Arbeitsleistung (Handarbeit) LPR 70% 30% 1 ehrenamtlicher Helfer 13 b Anträge von Vereinen und Verbänden LPR 25% 75% 13 c Anträge von Vereinen und Verbänden bei besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen 2 LPR 5% 95% 13 d Anträge von Gebietskörperschaften LPR 45% 55% 13 e besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen 2 LPR 25% 75% 1 30% des jeweiligen Maschinenringsatzes. 2 Besonders naturschutzwichtige Maßnahmen: Die Maßnahmen dienen den Zielen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Naturschutzgebieten, Nationalpark, Naturdenkmale, Gesetzlicher Biotopverbund nach 21 BNatSchG, Besonders geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG bzw. 32 NatSchG und dem Artenschutzprogramm des Landes.

- 4-13 f 13 g 13 h 14 Personen für Ställe, bauliche Anlagen, Fahrzeuge, Maschinen und technische Hilfsmittel LPR 45% 55% Personen für Sonstiges (einschließlich LPR 25% 75% Weidezäune) Personen für Sonstiges (einschließlich Weidezäune) bei besonders LPR 5% 95% naturschutzwichtigen Maßnahmen 1 Dienstleistungen für Naturschutz und Landschaftspflege (LPR E1 und E3) 14 a Anträge von Gebietskörperschaften LPR 45% 55% 14 b besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen 1 LPR 25% 75% 14 c Anträge im Übrigen LPR 25% 75% 14 d Anträge im Übrigen bei besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen 1 LPR 5% 95% 1 Besonders naturschutzwichtige Maßnahmen: Die Maßnahmen dienen den Zielen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Naturschutzgebieten, Nationalpark, Naturdenkmale, Gesetzlicher Biotopverbund nach 21 BNatSchG, Besonders geschützte Biotope gemäß 30 BNatSchG bzw. 32 NatSchG und dem Artenschutzprogramm des Landes. Modul 4 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum 15 Qualifizierung / Coaching IMF 10% 90% 16 Existenzgründung / Unternehmenserweiterung IMF 50% 50%

- 5 - Modul 5 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO 17 Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur nach Art. 20 ELER-VO TG 77 50% 50% Modul 6 Private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen 18 Private Vorhaben, die den Zielen der Prioritäten 1 bis 6 des Art. 5 der ELER-VO entsprechen. - 40% 60% Modul 7 Regionalmanagement Land EU 19 Regionalmanagement - 40% - 60% Projekte, deren veranschlagte förderfähige Kosten über 600.000 liegen, werden von der Förderung ausgeschlossen. Geringfügige Überschreitungen sind im begründeten Ausnahmefall möglich. Die Gültigkeit der LAG-Beschlüsse wird i.d.r. auf sechs Monate befristet. Die Fördersätze und die von den entsprechenden n zu übernehmenden Kosten sind in den grün hinterlegten Feldern dargelegt und werden durch den Beschluss der LEADER-Aktionsgruppe selbst festgelegt.