Installation und Betrieb von Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen

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Transkript:

Installation und Betrieb von Trinkwasseranlagen auf Volksfesten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen

Aus der Presse:

1. Grundsätzliches: Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel! Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel erfolgt die Trinkwasserversorgung üblicherweise über Hydranten und mobile Schlauchleitungen. Durch Verwendung ungeeigneter Installationen bzw. Materialien oder durch unsachgemäße Betriebsweise kann es zum Eintrag und zur Vermehrung von Krankheitserregern im Trinkwasser und somit zu einer Gesundheitsgefährdung der Veranstaltungsbesucher kommen. Die gesetzlichen Grundlagen und die anerkannten Regeln der Technik enthalten Vorgaben über die Art, den Umstand, die Verantwortlichkeiten und die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung einer einwandfreien Trinkwasserversorgung.

Hierunter fallen: - Die fachgerechte Erstellung der Anlage - Die Verwendung zugelassener Materialien - Ein ordnungsgemäßer Betrieb

2. Gesetzliche Grundlagen: Die grundlegenden bundeseinheitlichen Rechtsvorschriften haben uneingeschränkte Gültigkeit auch für nicht ortsfeste Lebensmittelbetriebe (z.b. Imbiss-Stände, Verkaufsautomaten, mobile Verkaufswagen usw.). Aus der Vielzahl der gesetzlichen und technischen Vorgaben werden hier die wichtigsten Grundlagen für Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für Lebensmittelbetriebe aufgeführt: - Die Trinkwasserverordnung - Das Infektionsschutzgesetz - Die Lebensmittelhygiene-Verordnung - Die AVB WasserV - Die Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen DIN 1988

3. Technische Vorgaben zur Erstellung der Versorgungsanlage: Zum Anschluss an den Hydranten dürfen nur die vom örtlich zuständigen Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellten Standrohre eingesetzt werden. Die weiterführenden Anschlussteile wie Rohre / Schläuche / Armaturen sind so zu verlegen und abzusichern, dass keine schädlichen Einwirkungen auf die Trinkwasserqualität (durch Temperaturerhöhung, stagnierendes Wasser, Rücksaugen, Rückdrücken o.a.) an der Trinkwasserentnahmestelle entstehen können:

- Zwischen dem öffentlichen Versorgungsnetz und der Anschlussleitung muss eine zugelassene funktionierende Absicherung (Rückflussverhinderer, Rohrtrenner oder dergleichen) eingebautwerden. Die Absicherung ist auf die sichere Funktion hin zu überprüfen (Inspektion, Wartung). - Mehrere Anschlussleitungen von einem Entnahmepunkt aus sind auf gleiche Weise wie vorher beschrieben abzusichern, um eine Beeinträchtigung der Trinkwasserentnahmestellen untereinander auszuschließen - Es sind kurze und unmittelbare Verbindungen vom Standrohr bzw. Unterteiler zum Benutzer herzustellen. -Die Leitungs- und Schlauch-Querschnitte sind möglichst klein zu wählen -Die Anschlussleitung und die angeschlossenen Anlageteile müssen für einen Druck von mindestens 10 bar ausgelegt sein - Die verwendeten Materialien (z.b. Schläuche, Rohre, Armaturen usw.) müssen für Trinkwasser bzw. Lebensmittel zugelassen und zertifiziert sein.

- Schläuche müssen gem. KTW-Empfehlung des Umweltbundesamtes und gem. DVGW W 270 geprüft sein (Prüfzeugnisse). -DVGW W 270: Vermehrung von Mikroorganismen auf Materialien für den Trinkwasserbereich. -KTW: Einfluss des Materials auf Geruch und Geschmack des Wassers, Chlorzehrung und Kunststoffabgabe. - Rohre und Armaturen müssen mit einer DIN / DVGW W 270 Registriernummer gekennzeichnet sein. -Die Leitungs- und Schlauch-Querschnitte sind möglichst klein zu wählen Normale Garten- oder Druckschläuche sind für den Einsatz unzulässig

Beispiel für einen nach DVGW- und KTW Kriterien geprüften Trinkwasserschlauch Schläuche und Anschlusskupplungen müssen unverwechselbar als Trinkwasserleitung gekennzeichnet sein, um eine Verwechslung mit der Abwasserleitung auszuschließen. Das Ablegen von Kupplungen, Armaturen und Verbindungsstücken auf dem Erdboden ist wegen der besonderen Verschmutzungsgefahr zu vermeiden (saubere Unterlage schaffen.) Bei Trinkwasserentnahme an den Verbraucherstellen ist - bei direktem Einfließen in z. B. ein Spülbecken ein Mindestabstand von 2 cm zwischen Wasseraustritt und höchstmöglichem Wasserstand einzuhalten - bei fest angeschlossenen Geräten oder Apparaten eine Einzelabsicherung (Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer) vorzunehmen Bei Missachtung dieser Vorgabe ist ein Rücksaugen in die Anschlussleitung und die gesundheitliche Gefährdung Dritter möglich.

4. Betrieb einer Versorgungsanlage und Lagerung der Materialien: Der Betreiber / Benutzer einer Trinkwasseranschluss- und Entnahmestelle ist für den ordnungsgemäßen Betrieb nach den gesetzlichen und technischen Vorgaben verantwortlich und hat eigenständig auf den ordnungsgemäßen Betrieb zu achten und eventuelle Beeinträchtigungen umgehend zu beseitigen. Vor dem jeweiligen Gebrauch und nach einem längeren Stillstand ist die Trinkwasserleitung gründlich und kräftig (1-2 m/s Fließgeschwindigkeit) zu spülen (eventuell mit dafür zugelassenen und geeigneten Mitteln zu desinfizieren. Schläuche, Anschlusskupplungen, Rohrleitungen, Armaturen usw. sind peinlichst sauber zu halten und dürfen nur zur Trinkwasserversorgung genutzt werden. Die Leitungen sind täglich zu kontrollieren. Nach der Demontage der Trinkwasserleitung sind die Einzelteile ordnungsgemäß zu spülen, eventuell zu desinfizieren, vollständig zu entleeren, mit Blindkupplungen oder Stopfen zu verschließen und hygienisch einwandfrei zu lagern, um Beeinträchtigungen im Hinblick auf den späteren Gebrauch auszuschließen.

4. Betrieb einer Versorgungsanlage und Lagerung der Materialien: Dort wo keine Trinkwasserqualität sichergestellt ist bzw. nicht erforderlich ist, muss ein Hinweisschild kein Trinkwasser angebracht werden. Im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung werden ab 01.01.2003 kostenpflichtige behördliche Kontrollen mit stichprobenartigen Probenahmen durchgeführt. Hierbei sollten Sie die gültigen Prüfzeugnisse (DVGW W 270 und KTW) der von ihnen verwendeten Schläuche vor Ort bereithalten! Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Installation und Betriebsweise der Wasserversorgungsanlage kann im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat geahndet werden. Zu Fragen der Installationstechnik und zum Anlagenbetrieb wenden Sie sich bitte telefonisch an den Fachbereich Gesundheit. Zu Fragen der Beschaffung von Trinkwasserschläuchen etc. wenden Sie sich bitte an Ihren Einzelhandel, da der direkte Erwerb über die Hersteller nicht üblich ist.

Beispiel für eine unsachgemäße Trinkwasserinstallation. Weder Schläuche noch Verbindungsstück genügen den Anforderungen

Offen auf dem Boden liegende Schlauchenden führen zur Verkeimung der Schläuche und des Trinkwassers

Beispiel für eine völlig unzureichende Trinkwasserversorgung. Der Behälter ist kein Trinkwasserkanister, der Deckel offen, der Schlauch entspricht nicht den DVGW- und KTW Vorgaben

Beispiel einer undursichtigen Schlauchführung. Länge der Leitungen sollten möglichst kurz gehalten werden

Beispiel für eine unsachgemäße Trinkwasserinstallation. Weder Schläuche noch Verbindungsstück genügen den Anforderungen