Eremit (Osmoderma eremita) (Stand Juni 2009, Entwurf)

Ähnliche Dokumente
Veilchenblauer Wurzelhals-Schnellkäfer (Limoniscus violaceus) (Stand November 2011)

Hirschkäfer (Lucanus cervus) (Stand Juni 2009, Entwurf)

Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) (Stand November 2011)

Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis) (Stand November 2011)

Rote Keulenschrecke (Gomphocerippus rufus) (Stand November 2011)

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) (Stand November 2011)

Kreuzenzianbläuling (Maculinea alcon ssp. rebeli) (Stand November 2011)

Östliche Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons) (Stand November 2011)

Westliche Beißschrecke (Platycleis albopunctata) (Stand November 2011)

Großer Eichenbock, Heldbock (Cerambyx cerdo) (Stand Juni 2009, Entwurf)

Vogel-Azurjungfer (Coenagrion ornatum) (Stand November 2011)

Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis) (Stand November 2011)

Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) (Stand November 2011)

Blauflüglige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) (Stand November 2011)

Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) (Stand November 2011)

Landesamt für Umwelt und Geologie Freiberg, März Kartier- und Bewertungsschlüssel von FFH-Anhang II-Arten in SCI

Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) (Stand November 2011)

Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) (Stand Juli 2010, Entwurf)

Kleiner Heidegrashüpfer (Stenobothrus stigmaticus) (Stand November 2011)

Buntbäuchiger Grashüpfer (Omocestus rufipes) (Stand November 2011)

Feldgrille (Gryllus campestris) (Stand November 2011)

Schwarzer Moorbläuling (Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling) (Maculinea nausithous) (Stand November 2011)

Sibirische Winterlibelle (Sympecma paedisca) (Stand November 2011)

Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes) (Stand November 2011)

Luchs (Lynx lynx) (Stand November 2011)

Skabiosen-Scheckenfalter (Goldener Scheckenfalter) (Euphydryas aurinia) (Stand November 2011)

Heideschrecke (Gampsocleis glabra) (Stand November 2011)

Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) (Stand November 2011)

Schwarzfleckiger Ameisenbläuling (Quendel-Ameisenbläuling) (Maculinea arion) (Stand November 2011)

Maulwurfsgrille (Gryllotalpa gryllotalpa) (Stand November 2011)

Mittelspecht (Dendrocopus medius) (Stand Januar 2010, Entwurf)

Wanderfalke (Falco peregrinus) (Stand Januar 2010)

Küstenseeschwalbe (Sterna paradisaea) (Stand November 2011)

Bebauungsplan Südlich Werre in Korntal-Münchingen Untersuchungen zur Artengruppe der Holzbewohnenden Käferarten

Säbelschnäbler (Recurvirostra avosetta) (Stand November 2011)

DER GROSSE EICHENBOCK

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

Kalender Bamberger Hain im Fokus

Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii) (Stand November 2011)

Gartenschläfer (Eliomys quercinus) (Stand November 2011)

Maßnahmenplan. für das FFH- Gebiet Hutewald auf dem Hainig bei Lauterbach

Schwarzmilan (Milvus migrans) (Stand Juli 2010, Entwurf)

Meeresnaturschutz und die Beseitigung von Altmunition. Artenschutzaspekte. Symposium Neue Methoden der Munitionsbeseitigung Kiel, 19.

Die Situation des Fischotters in Niedersachsen

Wiederansiedlung des Hirschkäfers in Dänemark 2013

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Bestandssituation und Entwicklung des Vertragsnaturschutzes für den Rotmilan in Niedersachsen

Bachmuschel (Unio crassus) (Stand November 2011)

Neubau der A39 Lüneburg - Wolfsburg mit nds. Teil der B 190n. Abschnitt 1 Lüneburg Nord (L 216) östlich Lüneburg (B 216)

Bis ins 16. JH: Bäuerliche Nieder- und Mittelwaldwirtschaft Man lebte vom Wald Die Nothdurft kam mit dem Angebot aus. LÖWE

Artenschutz. Geschützte Arten. Natur im Netz

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Vorblattloses Leinblatt (Thesium ebracteatum) (Stand November 2011)

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?

Ortolan (Emberiza hortulana) (Stand November 2011)

Wespenbussard (Pernis apivorus) (Stand November 2011)

0.2 Art. 1. Nationale Ebene. 2. Biogeografische Ebene. 2.3 Natürliches Verbreitungsgebiet. 2.4 Population

Haselmaus (Muscardinus avellanarius) (Stand November 2011)

" H a l b i n s e l R e p p i n, S c h w e r i n - M u e ß "

BESONDERS ERHALTENSWERTE BIOTOPBÄUME AUF DEM EV. ALTER LUISENSTADT-FRIEDHOF AN DER BERGMANNSTRASSE IM BERLINER BEZIRK FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG

Stadt Lübtheen (Landkreis Ludwigslust-Parchim) Artenschutzfachliche Begutachtung des Baumbestandes Kurzbericht

Im Unterauftrag von: Dr. Szamatolski + Partner GbR Brunnenstraße Berlin

Hirschkäfer, Lucanus cervus

Schweinswal (Phocoena phocoena) (Stand November 2011)

Eulen des Burgwalds. Warum sind Eulen so interessant?

ART Jahrestagung Erhaltungszustand der Gelbbauchunken-Population in Thüringen und daraus abzuleitende Handlungsempfehlungen IBIS

Neuigkeiten zum Eschen-Scheckenfalter (Euphydryas maturna LINNAEUS, 1758) in Sachsen und Sachsen-Anhalt

Potenziale und Herausforderungen für den Naturschutz in historischen Parkanlagen

Prächtiger Dünnfarn (Trichomanes speciosum) (Stand Juli 2010, Entwurf)

Landesamt für Umwelt und Geologie Dresden, den Kartier- und Bewertungsschlüssel von FFH-Anhang II-Arten in SCI

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil

Eremit (Osmoderma eremita)

Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia) (Stand November 2011)

Forum Vertragsnaturschutz zum Wohle unserer Zukunft 100 Jahre HLG, Marburg 8. Juni 2018

Springfrosch (Rana dalmatina) (Stand November 2011)

FFH-LEBENSRAUMTYPEN IM WALD & ART. 17-BERICHT

Dipl.-Biol. Jörg Weipert, Am Bache 13, D Plaue, Tel.: Brücke i.z.d. B85 über die BD AG bei Hockeroda. 1.

1 Vorbemerkungen 2 Gefährdungsrisiko und konträre Gesetzgebung 3 Praktische Maßnahmen zur Erhaltung geschützter Arten

Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03

Historie der Implementierung von Natura 2000 in Rheinland-Pfalz

Übersichtsbegehung Artenschutz

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) (Stand Juli 2010, Entwurf)

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg. Markt Höchberg WALDNATURSCHUTZ IM GEMEINDEWALD

Kartierung von Osmoderma eremita in den Natura 2000 Gebieten Eferdinger Becken und Machland Nord

Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) (Stand November 2011)

Feldhamster (Cricetus cricetus) (Stand November 2011)

Das Ausnahmeverfahren zur Artenschutzprüfung (ASP) 45 (7) BNatSchG

Die Verantwortlichkeit Brandenburgs für Arten und Lebensräume

Schwarzstorch (Ciconia nigra) (Stand Januar 2010, Entwurf)

SACHSEN-ANHALT. Veröffentlicht am ,MBl. LSA Nr. 8. FAR Mario Trapp, Infoveranstaltung RL - WUM

Der Landschaftsrahmenplan der Region Hannover

15 Jahre vorbildliche Umsetzung von Natura 2000 im Landeswald

Legende zur Hessen-Liste 1

FFH-Monitoring in Thüringen und Berichtsbeitrag für die Berichtsperiode Vorstellung erster Ergebnisse

Das FFH-Gebiet NI-167 Pestruper Gräberfeld/Rosengarten

Uhu (Bubo bubo) (Stand Januar 2010)

Halbzeitbewertung von PROFIL. Teil II Kapitel 14. Beihilfe für nichtproduktive Investitionen (ELER-Code 216)

Qualitative Fortschreibung des Niedersächsischen Moorschutzprogramms

Transkript:

Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz Vollzugshinweise zum Schutz von Wirbellosenarten in Niedersachsen Teil 1: Wirbellosenarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie mit höchster Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Eremit (Osmoderma eremita) (Stand Juni 2009, Entwurf) Inhalt 1 Lebensweise und Lebensraum 1.1 Charakteristische Merkmale 1.2 Lebensraumansprüche 2 Bestandssituation und Verbreitung 2.1 Verbreitung in Niedersachsen 2.2 Bestandssituation in Niedersachsen und Deutschland 2.3 Schutzstatus 2.4 Erhaltungszustand 2.5 Beeinträchtigungen und Gefährdungen 3 Erhaltungsziele 4 Maßnahmen 4.1 Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen 4.2 Gebiete für die Umsetzung mit Prioritätensetzung 4.3 Bestandsüberwachung und Untersuchungsbedarf 5 Schutzinstrumente Abb. 1: Eremit (Foto: H. Bellmann) Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 1

1 Lebensweise und Lebensraum 1.1 Charakteristische Merkmale Die Art zählt innerhalb der Familie Scarabaeidae (Blatthornkäfer) zur Unterfamilie Cetoniinae (Rosenkäfer). Diese Unterfamilie wird gelegentlich als eigene Familie aufgefasst. Der Käfer ist ca. 24-39 mm groß und schwarzglänzend mit leicht metallischem Schimmer ( Erzschein ). Die Flügeldecken sind unregelmäßig punktiert. Der Käfer wird nach seinem markanten Geruch auch Juchtenkäfer genannt. 1.2 Lebensraumansprüche Der Eremit besiedelt alte, anbrüchige oder höhlenreiche Laubbäume (insbesondere Eichen, Linden, Rotbuchen, aber auch Obstbäume, Ulmen, Weiden, Kastanien u. a.) in lichten Wäldern mit hohem Totholzanteil (v.a. Mischwälder, Hartholzauen, Hutewälder). Ersatzweise auch in alten Streuobstbeständen, Kopf- und Schneitelbäumen sowie Baumreihen im Bereich historischer Teichanlagen, in Parkanlagen, Alleen und Solitärbäumen. Entwicklung in mulmgefüllten Höhlungen noch lebender Bäume. Entscheidend ist ein mäßig, aber ausreichend feuchter Holzmulmkörper (schwarzer Mulm!), der sich erst in entsprechend alten und mächtigen Bäumen mit adäquatem Stammdurchmesser bilden kann. Bevorzugt werden halboffene Habitate, wo eine ausreichende Erwärmung der Brutstätten gewährleistet ist. Fortpflanzung und Eiablage unter mitteleuropäischen Bedingungen vor allem im Juli und August in den tiefen Bereichen der Mulmhöhle Larvenstadium 3 bis 4 Jahre Die Lebens- und Flugzeit des Käfers beträgt nur wenige Wochen (ab Ende Juni, meist aber erst im Juli). Die sehr wärmeliebenden Käfer sind nur an heißen Tagen flugaktiv. Sie zeigen eine geringe Ausbreitungstendenz, solange ihnen die Brutquartiere zusagen. Viele Käfer verlassen ihre Baumhöhle nicht (daher der Name Eremit ). In einem Baum können sich über Jahrzehnte viele Generationen nebeneinander entwickeln. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 2

2 Bestandssituation und Verbreitung 2.1 Verbreitung in Niedersachsen Infolge der vergleichsweise breiten ökologischen Amplitude ergibt sich keine sich unmittelbar aufdrängende, klare geographische Zuordnung. Vermutlich ist nur ein geringer Teil des aktuell besiedelten Gebietes bekannt (hohe Dunkelziffer). Karte 1: Nachweise des Eremiten (Osmoderma eremita) in Niedersachsen 2.1.1 Verbreitung in FFH-Gebieten Tab. 1: FFH-Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Eremiten (sortiert nach Gebietsnummer) Nr. Name 1 043 Hasbruch 2 054 Herrenholz 3 059 Bentheimer Wald 4 072 Buchen- und Eichenwälder in der Göhrde (mit Breeser Grund) Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 3

Nr. Name 5 074 Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht 6 102 Beienroder Holz 7 297 Wald bei Burg Dinklage 8 377 Hallerbruch 9 399 Wälder im Solling bei Lauenberg 10 401 Wälder im südlichen Solling Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 4

2.2 Bestandssituation in Niedersachsen und Deutschland 2.2.1 Bestandssituation in Deutschland In Deutschland besitzt der Eremit überwiegend kleine, inselartige Restvorkommen; flächige Verbreitungsmuster finden sich fast nur noch im Osten Deutschlands. Karte 2: Verbreitung in Deutschland (Karte: BfN, www.bfn.de/0316_bewertung_arten.html) Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 5

2.2.2 Bestandssituation in Niedersachsen Vorkommenslücken z. T. real, z. T. durch Kenntnislücken bedingt. Die (bundesweite) Verantwortung Niedersachsens für den Erhalt der Art wird z. Zt. als durchschnittlich eingestuft. 2.3 Schutzstatus FFH-Richtlinie: Berner Konvention Bonner Konvention Anhang II prioritäre Art Anhang IV Anhang V Anhang II Anhang III Bundesnaturschutzgesetz: 10, Abs. 2, Nr. 10: besonders geschützte Art 10, Abs. 2, Nr. 11: streng geschützte Art 2.4 Erhaltungszustand Der Erhaltungszustand der Art in Niedersachsen wird in der atlantischen Region aktuell als schlecht bewertet, in der kontinentalen Region aktuell als günstig bewertet. Tab. 2: Bewertung des Erhaltungszustands (FFH-Bericht 2007) in Deutschland und Niedersachsen Kriterien atlantische Region kontinentale Region D NI D NI Range s s u g Population s g u g Habitat s g u g Zukunftsaussichten u g s g Gesamtbewertung s s s g x = unbekannt g = günstig u = unzureichend s = schlecht Für den Erhalt der Art sind Maßnahmen innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten durchzuführen. 2.5 Beeinträchtigungen und Gefährdungen Gefährdungsgrad Rote Liste Deutschland (1998): 2 Stark gefährdet Die Fundnachweise der einst häufigen Art waren in den letzten 50 Jahren bundesweit durchwegs rückläufig. Ursachen: Abnehmende Anzahl geeigneter Brutbäume infolge Intensivierung der Forstwirtschaft Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 6

Fällen von geschädigten Bäumen in Parkanlagen und Alleen, z. B. aufgrund der Verkehrssicherungspflicht Populationen in Kopfbäumen durch mangelnde Pflege gefährdet Baumaßnahmen (Wegebau) 3 Erhaltungsziele Ziele sind die Erhaltung und ggf. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Lebensraumes, die Aufrechterhaltung und ggf. Wiederherstellung von stabilen, langfristig sich selbst tragenden Populationen sowie die Erhaltung bzw. Ausdehnung des Verbreitungsgebietes der Art. Details hierzu s. Tabelle 3. Tab. 3: Matrix zur Bewertung des Erhaltungszustands (Quelle: BfN [2009]: Überarbeitete Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitskreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring) Eremit Osmoderma eremita Kriterien / Wertstufe A B C Zustand der Population hervorragend gut mittel bis schlecht Metapopulationsgröße 3) > 60 besiedelte Bäume mit 20 60 besiedelte Bäume mit < 20 besiedelte Bäume mit BHD 4) < 60 cm oder > 30 besiedelte Bäume mit BHD > 60cm BHD < 60 cm oder 10 30 besiedelte Bäume mit BHD > 60 cm BHD < 60 cm oder < 10 besiedelte Bäume mit BHD > 60 cm Habitatqualität hervorragend gut mittel bis schlecht Lebensraum (Baumbestand) Potenzielle Brutbäume (zusätzlich zu den besiedelten; Anzahl Bäume pro BHD-Klasse [</> 60 cm] angeben) Waldentwicklungsphasen / Raumstruktur 5) > 60 potenzielle Bäume mit BHD < 60 cm oder > 30 potenzielle Bäume mit BHD > 60 cm > 3 Wuchsklassen und Anteil der Wuchsklassen 6 und 7 zusammen > 35% 20 60 potenzielle Bäume mit BHD < 60 cm oder 10 30 potenzielle Bäume mit BHD > 60 cm 2 3 Wuchsklassen und Anteil der Wuchsklassen 6 und 7 zusammen > 20 35 % oder reine Altholzbestände (Wuchsklasse 6/7) < 20 potenzielle Bäume mit BHD < 60 cm oder < 10 potenzielle Bäume mit BHD > 60 cm ausschließlich Wuchsklasse 1 5 oder Anteil der Wuchsklassen 6 und 7 zusammen < 20 % Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark Lebensraum (Baumbestand) Fortbestand (Expertenvotum mit Begründung, dabei soll auf die konkreten Gefährdungen eingegangen werden: Verkehrsicherung, Baumchirurgie (in städtischen Habitaten), Fällungen von Biotopbäumen) gesichert Beeinträchtigung auf bis zu 20 % der Fläche durch... Beeinträchtigung auf > 20 % der Fläche durch... Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 7

4 Maßnahmen 4.1 Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen Gezielter Schutz alter, höhlenreicher Bäume, darunter vor allem auch der bekannten Brutbäume Erhalt und Entwicklung von lichten Laubmischwäldern sowie von Altholzinseln und Altholzstreifen an südexponierten Waldrändern Erhaltung, Pflege und Entwicklung alter Kopfweidenbestände und Streuobstwiesen sowie alter Baumbestände in Parks, Schlossgärten, Alleen und offenen Weidelandschaften Verzicht auf Maßnahmen der Baumchirurgie wie Ausbetonieren, Ausschäumen, Lüften oder Ausräumen von Baumhöhlen im Bereich aktueller und potenzieller Vorkommen des Eremiten Bei Verkehrssicherungsproblemen müssen ggf. spezielle Lösungen erarbeitet werden. Bei unvermeidlichen Fällungen sollte ein Hochstubben (so hoch wie möglich) stehen gelassen und vor eindringendem Regen geschützt werden. 4.2 Gebiete für die Umsetzung mit Prioritätensetzung Infolge der vergleichsweise breiten ökologischen Amplitude ergibt sich keine sich unmittelbar aufdrängende, klare geographische Zuordnung. Vermutlich ist nur ein Teil des aktuell besiedelten Gebietes bekannt (unbekannte Dunkelziffer). Die Schwerpunkte können sich aus landesweiter Sicht daher noch verschieben. Karte 3: Gebiete für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 8

4.3 Bestandsüberwachung und Untersuchungsbedarf Wegen der heimlichen Lebensweise ist mit einer erhöhten Dunkelziffer zu rechnen; intensive Nachsuche dürfte die Zahl der bekannten Populationen derzeit noch steigen lassen. In Anbetracht der Seltenheit der Art und der Empfindlichkeit der Populationen ist auf eine äußerst zurückhaltende, nicht-destruktive Erfassung des Bestandes zu achten. Der Erhalt der Population muss Vorrang vor der Erfassungsgenauigkeit haben! Nach der Grobabgrenzung erfolgt eine Übersichtsbegehung zur Ermittlung der Brutbäume mit Erfassung potenziell geeigneter Bäume mit mulmgefüllten Höhlungen und qualitative Besiedlungskontrolle (ganzjährig in schneefreier Zeit möglich, optimal vor dem Laubaustrieb im März / April bzw. nach Laubfall im Herbst). Verifizierung der aktuellen Besiedlung mittels Kontrollen der Brutbäume auf frischem Larvenkot (bis zu 9 mm große Kotballen, ähnlich kleinen Pellets) und gezielter Nachsuche auf Larven (bei Larvenkotnachweisen auf Vorhandensein von leeren Kokons, toten Käfern bzw. Käferresten) an drei Begehungsterminen von Mai bis September. Ergänzende Suche mit dem Fernglas nach Käfern (Imagines). Weitere Hinweise können z. B. Eulengewölle liefern, die im unmittelbaren Umfeld möglicher Brutbäume gefunden werden. Als Habitatfläche wird in der Regel der Lebensraum einer Metapopulation abgegrenzt (Baumbestand mit besiedelten und potenziell besiedelbaren Brutbäumen, die nicht weiter als 500 m vom nächsten besiedelten Brutbaum entfernt sind). 5 Schutzinstrumente Flächenschutzinstrumente (NSG, ND), um den Schutz der Art rechtlich gegenüber konkurrierenden Ansprüchen durchsetzen zu können und um Finanzierungsquellen zu erschließen Vertragsnaturschutz, z.b. nach der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen" (MU und ML) Bei Verkehrssicherungsproblemen müssen spezielle Lösungen erarbeitet werden. Impressum Herausgeber: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Fachbehörde für Naturschutz Postfach 91 07 13, 30427 Hannover www.nlwkn.de > Naturschutz Ansprechpartner im NLWKN für diesen Vollzugshinweis: Dr. Alexander Pelzer Zitiervorschlag: NLWKN (Hrsg.) (2009): Vollzugshinweise zum Schutz von Wirbellosenarten in Niedersachsen. Teil 1: Wirbellosenarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie mit höchster Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Eremit (Osmoderma eremita). Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz, Hannover, 9 S., unveröff. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz NLWKN 9 1F01