Thomas Gericke. wiedergewinnen Das Handlungsfeld Lernort Betrieb



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Transkript:

Thomas Gericke Betriebe als Ausbildungsorte für benachteiligte Jugendliche wiedergewinnen Das Handlungsfeld Lernort Betrieb 1

EINFÜHRUNG Rahmenbedingungen, Perspektiven und Handlungsansätze Risiko verbunden ist. Das Modellprogramm Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit hat sich daher zum Ziel gesetzt, den Betrieb als Lernort auch für benachteiligte Jugendliche zurückzugewinnen, das duale System der Berufsausbildung auch für benachteiligte Jugendliche wieder zu beleben. Die Gruppe der Benachteiligten vergrößert sich Die Krise des Ausbildungsstellenmarktes führt zu zahlreichen Konsequenzen. Sie verwehrt nicht nur 2 Auch benachteiligte Jugendliche suchen die Normalität: eine Ausbildung, einen Job, eine eigene Familie. Sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern führt der Mangel an Ausbildungsplätzen vor allem unter den so genannten Benachteiligten zu einer von Jahr zu Jahr wachsenden Anzahl nicht vermittelter Jugendlicher. Das bedeutet insbesondere für die Jugendlichen mit nicht so guten Leistungsvoraussetzungen zunehmend eine Abkoppelung von der dualen betrieblichen Berufsausbildung. Die Ursache hierfür sind die gravierenden strukturellen Mängel des dualen Systems, die vor allem darin bestehen, dass es auf die demographisch oder konjunkturell bedingten Schwankungen des Arbeitsmarktes nicht dynamisch reagieren kann, sondern diese Schwankungen quasi nachvollzieht oder ihnen sogar vorauseilt und damit für die jugendlichen SchulabgängerInnen seiner Funktion als wichtigstem Eingangstor zur Erwerbsgesellschaft nicht entsprechen kann. Opfer dieses Prozesses sind vor allem diejenigen Jugendlichen, deren betriebliche Ausbildung aufgrund ihrer Defizite und Benachteiligungen aus Sicht der Betriebe mit einem zu großen Aufwand und einem zu hohen vielen Jugendlichen den Zugang zum Erwerbsleben, sondern hat auch eine Vergrößerung der Gruppe von Jugendlichen zur Folge, die Hilfe und Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Integration benötigen: Die Zahl der im klassischen Sinn Benachteiligten wächst, und darüber hinaus sind eine wachsende Anzahl ausbildungswilliger und ausbildungsfähiger Jugendlicher mit normalen Voraussetzungen nicht mehr in eine betriebliche Berufsausbildung vermittelbar, d. h., es wächst zusätzlich die Anzahl so genannter Marktbenachteiligter. Diese werden nach zahlreichen gescheiterten Versuchen, sich auf dem Ausbildungsstellenmarkt zu platzieren, de facto zu individuell Benachteiligten. Damit erhöht sich für diese Gruppe das Beschäftigungsrisiko dramatisch, denn von Arbeitslosigkeit sind vor allem Jugendliche und junge Erwachsene ohne abgeschlossene Berufsausbildung betroffen. Seit 1992 hat sich bei den unter 20-Jährigen die amtliche Arbeitslosenquote von 4,5 auf etwa 10 Prozent verdoppelt. Die entsprechende Quote für die neuen Länder liegt in dieser Altersgruppe sogar bei knapp 17 Prozent. Für die 20- bis 25-Jährigen sieht die Erwerbssituation noch schlechter aus: Von ihnen haben 12 Prozent in den alten und 22 Prozent in den neuen Ländern keinen Arbeitsplatz (Bundesanstalt für Arbeit 1998. Zit. nach: Freudenberg-Stiftung 1998). Jugendliche ohne Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sind in beiden Altersgruppen deutlich überrepräsentiert. Bei den 20- bis 25-Jährigen stellen sie 58 Prozent, bei den unter 20-Jährigen sogar 79 Prozent der Erwerbslosen (ebenda). Den Mangel an Arbeitsplätzen bekommen also zuerst diejenigen zu spüren, die keine Berufsausbildung haben. Die verengten Zugangsmöglichkeiten zu beruflicher Ausbildung und die Schwierigkeiten beim Übergang in die Erwerbstätigkeit haben aber vor allem für Jugendliche mit weniger guten Voraussetzungen nachhaltige negative berufsbiographische Auswirkungen.

Ziel muss es deshalb sein, auch unter den schwierigen Bedingungen am Markt, einer möglichst großen Anzahl von benachteiligten Jugendlichen eine berufliche Ausbildung am besten unter betrieblichen Bedingungen zu vermitteln und sie gleichzeitig so zu unterstützen, dass sie deren Anforderungen auch standhalten können. Zielgruppen Grundvoraussetzung für die Gewinnung von Betrieben als Ausbildungsorte für Benachteiligte ist zunächst die Identifizierung derjenigen Jugendlichen, die trotz der Merkmale von Benachteiligung für eine betriebliche Berufsausbildung geeignet erscheinen. Dabei ist der Begriff der Benachteiligung in diesem Kontext relativ unscharf, weil sich dahinter sehr verschiedene Merkmalskonstellationen verbergen und nicht zuletzt zu dieser Gruppe auch Jugendliche hinzugezählt werden müssen, die unter annähernd ausgeglichenen Ausbildungsmarktbedingungen sicher aus eigener Kraft den Zugang zu einer betrieblichen Berufsausbildung geschafft hätten, aber mit der angespannten Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt ohne Hilfe nicht zurechtkommen. Damit sind nicht die so genannten Marktbenachteiligten gemeint, die lediglich im unmittelbaren Anschluss an die Schule keinen Ausbildungsplatz finden, sondern diejenigen Jugendlichen, deren missglückter Start nach der Schule der Einstieg in eine Maßnahmenkarriere war, die sukzessive von sozialen Problemen begleitet wird und bei vielen Jugendlichen allmählich in eine innerliche Abwendung vom Erwerbsleben mündet. Im engeren Sinne zählen zu der Gruppe der Benachteiligten in den meisten Bundesländern Lernbeeinträchtigte und sozial Benachteiligte wie HauptschulabgängerInnen ohne Abschluss, AbgängerInnen aus Förderschulen, HauptschulabgängerInnen mit Abschluss, aber mit attestierten Bildungsdefiziten, AusbildungsabbrecherInnen und Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ausländische Jugendliche mit gravierenden Sprachdefiziten, ausländische Jugendliche mit besonderen Eingewöhnungsschwierigkeiten, Jugendliche mit attestierten Verhaltensauffälligkeiten, Jugendliche, die bereits Hilfen zur Erziehung ( 13, 14 KJHG) oder andere Unterstützungsleistungen erhalten haben, wie z. B. intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, ehemals drogenabhängige Jugendliche, Strafentlassene, Straffällige und Strafgefangene im offenen Vollzug, jugendliche Spätaussiedler- Innen mit Sprachdefiziten. Interventionsstrategien Hilfen für Benachteiligte sind nur dann nachhaltig, wenn sie sich an den Anforderungen der realen Arbeitswelt orientieren. Da der ordnungspolitische Zuschnitt des dualen Systems für die Disproportionen zwischen Ausbildungsplatzangebot und Ausbildungsplatznachfrage Anpassungsverfahren nicht vorsieht Betriebe können beispielsweise nicht zu einer Ausweitung der Berufsausbildung verpflichtet werden, mussten alle bisherigen Interventionsstrategien parallel zum dualen System der Berufsausbildung angesiedelt werden. Dazu gehört neben den berufsvorbereitenden und den Beschäftigungsmaßnahmen für Jugendliche vor allem die außerbetriebliche Berufsausbildung. Allein von 1998 bis 1999 hat sich das Angebot außerbetrieblicher Ausbildungsplätze um 28.000 auf etwa 54.000 erhöht (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2000, S. 23). Diese Entwicklung ist vor allem auf das Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit von 1998 zurückzuführen, das damit die in Artikel 4 (außerbetriebliche Berufsausbildung) avisierten 10.000 Plätze in der Praxis deutlich übertraf. Insgesamt haben sich so die Zugangschancen zu beruflicher Ausbildung zahlenmäßig verbessert, ohne dass allerdings die Wirtschaft einen relevanten Beitrag zu dieser Verbesserung der Ausbildungssituation geleistet hat. Vor allem die großen Unternehmen und größere mittelständische Unternehmen haben die Berufsausbildung sogar stark zurückgefahren (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2001, S. 106f.). Nachteile der außerbetrieblichen Ausbildung: Markt- und arbeitsweltferne Ausbildung Bei der Finanzierung außerbetrieblicher Ausbildungsgänge handelt es sich zweifellos um wichtige und in 3

4 Anbetracht der Problemlage auch notwendige Interventionen, weil sie vielen Jugendlichen, die am regulären Ausbildungsmarkt im Rahmen des dualen Systems nicht unterkommen, eine Ausbildungsperspektive bieten. Trotzdem sind diese Maßnahmen für die Entwicklung des Berufsbildungssystems in Deutschland nicht ohne Risiken: Außerbetriebliche Ausbildungsgänge kranken zumeist daran, dass die Ausbildung fernab der tatsächlichen Arbeitswelt erfolgt und die Jugendlichen die Belastungen eines am Markt agierenden Unternehmens nicht kennen. Eine betriebliche Berufsausbildung verbessert die Chancen der Jugendlichen auf Integration. Hinzu kommt, dass die angebotenen Ausbildungsgänge nicht selten völlig losgelöst von den potenziellen Verwertungsbedingungen des regionalen Arbeitsmarktes durchgeführt werden (Braun 1995). Gleichzeitig sind Berufe der neuen Technologien und Medien in den Angeboten der außerbetrieblichen Berufsausbildung noch sehr rar. und schlechte Übernahmechancen Ein weiterer Nachteil dieser Konzeption besteht darin, dass Jugendlichen, die zwar über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, diese aber im Rahmen einer außerbetrieblichen Ausbildung erworben haben, der Übergang in ein sich selbst tragendes Erwerbsleben nur sehr selten gelingt, auch wenn sie eine fachlich solide Berufsausbildung genossen haben. Nach Untersuchungen des Bundesinstitutes für Berufsbildung haben in den neuen Ländern 77 Prozent der Jugendlichen, die eine betriebliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hatten, im Anschluss an die Ausbildung ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen. Bei den Jugendlichen mit einer außerbetrieblichen Ausbildung liegt die entsprechende Quote lediglich bei 27 Prozent. Das bedeutet umgekehrt, dass über zwei Drittel der Jugendlichen aus außerbetrieblichen Ausbildungsgängen der Übergang ins Erwerbssystem nicht unmittelbar gelang (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2000, S. 155). Die Notwendigkeit einer abgeschlossenen Berufsausbildung einerseits und die Erfahrungen mit den eingeschränkten Verwertungsbedingungen außerbetrieblicher Ausbildungsgänge auf der anderen Seite führten zu immer größeren Anstrengungen, den Betrieb als Lernort auch für Benachteiligte zurückzugewinnen, weil mit einer betrieblichen Ausbildung eine Reihe von Vorteilen verbunden ist. Vorteile der betrieblichen Ausbildung: hoher Ernstcharakter Betriebliche Angebote sind Angebote mit einem hohen Ernstcharakter, d.h., die Anforderungen entsprechen weitgehend den Anforderungen der realen Arbeitswelt. Jugendliche aus diesen Angeboten tragen deshalb meist nicht das Stigma, erst einmal richtig arbeiten lernen zu müssen, mit dem Jugendliche aus außerbetrieblicher Ausbildung häufig behaftet sind. Gleichzeitig ist das Lernen und Arbeiten unter betrieblichen Bedingungen insbesondere für schulmüde Jugendliche eine neue, eher zu realisierende Lernchance, die, sobald sich Lernfortschritte einstellen, neu motivieren kann. bessere Übernahmechancen Die Chancen, nach einer betrieblichen Qualifizierung vom Betrieb auch übernommen zu werden, sind in jedem Fall größer, als wenn sich Jugendliche bei dem Betrieb als Externe bewerben würden. Denn die Verantwortlichen im Betrieb haben die Möglichkeit, Jugendliche kennen zu lernen und sie bei Eignung und Bedarf anschließend zu übernehmen. Außerbetrieblich in Maßnahmen qualifizierte Jugendliche müssen sich in jedem Fall anschließend einen neuen Arbeitsplatz suchen. Das bedeutet mit hoher Wahrscheinlichkeit wenigstens eine Phase der Sucharbeitslosigkeit. breites Spektrum an Ausbildungsgängen Das Spektrum der angebotenen Ausbildungsgänge und Ausbildungsinhalte ist in betrieblichen Angeboten wesentlich breiter als in außerbetrieblichen Maßnahmen, in denen nach wie vor klassische Handwerksberufe Maler, Tischler u.ä. dominieren. Für die Jugendlichen bedeutet das ein umfangreicheres Angebot und die Option auf ein größeres Maß der Übereinstimmung mit ihren beruflichen Interessen und Neigungen, was wiederum motivationsstiftend wirken kann (Braun 1995). Risiken der betrieblichen Ausbildung: Ausbildungsabbrüche Natürlich birgt der Betrieb als Lernort für Benachteiligte auch Risiken. Der erste Schritt in die berufliche Marginalisierung ist häufig eine betriebliche Berufsausbildung, die wegen qualitativ unzulänglicher Ausbildungsbedingungen abgebrochen wurde (Lex 1997; Schäfer 1997). Gleichzeitig haben sich auch in den Handwerksbetrieben, die ehemals traditioneller Lernort für Jugendliche mit ungünstigeren Voraussetzungen waren, modernisierungs- und wettbewerbsbedingt die Anforderungen erhöht, so dass ein Lernen bei der Arbeit, wie es früher für die handwerkliche Ausbildung charakteristisch war, für schlecht vorgebildete Jugendliche nicht mehr möglich ist. und negative strukturpolitische Effekte Die betriebliche Qualifizierung und Beschäftigung von Benachteiligten hat außerdem auch negative strukturpolitische Effekte, weil sie meist mit einer Subventionierung der Betriebe als Anreiz oder Produktivitätsausgleich verbunden ist. Zuwendungen werden im Vorfeld betrieblicher Maßnahmen gerade von solchen Betrieben als attraktiv empfunden, die einen gewissen Produktivitäts- oder Modernisierungsrückstand aufweisen und damit zumeist auch über weniger gute Ausbildungsmöglichkeiten verfügen. Hinzu kommt, dass mit der Subventionierung natürlich der betriebliche Modernisierungsdruck nachlässt. Der Betrieb als Lernort für Benachteiligte birgt aber auch ein bildungspolitisches, das duale System weiter aushöhlendes Risiko. Selbst die Arbeitsverwaltungen beklagen zunehmend das Entstehen einer Subventionsmentalität und die Häufung von Mitnahmeeffekten, indem Betriebe Ausbildungsplätze zurückhalten, um sie dann als zusätzliche und somit subventioniert anzubieten (Streich 1998).

Der Betrieb als Lernort für Benachteiligte im Modellprogramm Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit Die betriebliche Berufsausbildung Benachteiligter ist eines der drei Handlungsfelder des Modellprogramms Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, das vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) wissenschaftlich begleitet wird. Ziel aller Anstrengungen in diesem Handlungsfeld ist die nachhaltige Verbesserung der sozialen und beruflichen Integrationschancen benachteiligter Jugendlicher. Erreicht werden soll das über die erfolgreiche Absolvierung einer betrieblichen Berufsausbildung. Allen Ansätzen, Konzepten und Strategien in diesem Handlungsfeld ist gemeinsam, dass sie sowohl auf die sozialpädagogische und fachliche Stärkung der Benachteiligten als auch auf die Unterstützung der Betriebe gerichtet sind. Die Jugendlichen werden damit in die Lage versetzt, den Anforderungen einer Berufsausbildung unter betrieblichen Bedingungen standzuhalten. Die Betriebe wiederum profitieren von den (Dienst-)Leistungen der Träger der Jugendberufshilfe und übernehmen deshalb (wieder) Ausbildungsverantwortung. Die wichtigsten Arbeitsansätze des Modellprogramms sind die Erschließung betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche und die Entwicklung von Unterstützungsangeboten für Betriebe; die Vorbereitung und flankierende Begleitung benachteiligter Jugendlicher während einer betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Ausbildungsvorbereitung, ausbildungsbegleitende Hilfen und Prüfungsvorbereitungen; die Organisation von Ausbildungsverbünden, wobei sowohl Betriebe als auch Einrichtungen der Jugendsozialarbeit als Lernorte für die fachpraktische Ausbildung dienen. Die sieben Modellprojekte im Handlungsfeld Lernort Betrieb sind: Modellprojekt: Ausbildungsverbund Schwellenabbau Träger: Jugendwerkstatt Felsberg e.v. Anschrift: Sälzerstr. 3a, 34587 Felsberg Modellprojekt: Betriebliche Ausbildung für junge Frauen (BAFF) Träger: Zentrum für Arbeit und Lernen (ZELA) e.v. Anschrift: Steinstr. 75, 35390 Gießen Modellprojekt: Service-Center für wirtschaftsnahe Qualifizierung und Beschäftigung Träger: AWO Kreisverband Mulde-Collm e.v. Anschrift: Colditzer Str. 6, 04668 Grimma Modellprojekt: Chancen im Handwerk Träger: Gate GmbH Anschrift: Zur Seehafenbrücke 22, 21073 Hamburg Modellprojekt: Pro Beruf Lernort Betrieb im ortsnahen Übergangssystem Schule Beruf Träger: Soziale Gruppeninitiative e.v., Hannover Anschrift: Lilienthalstr. 12, 30179 Hannover Modellprojekt: BATMAN Träger: BBJ Servis ggmbh, Potsdam Anschrift: Benzstr. 11 12, 14482 Potsdam Modellprojekt: MauerWerk Träger: CJD Maximiliansau e.v. Anschrift: Rheinstr. 1, 76744 Wörth MODELLPROGRAMM & EMPIRISCHE BASIS Die Aussagen dieses Berichts basieren einmal auf ausführlichen Literaturrecherchen, zum anderen auf Primärerhebungen des Deutschen Jugendinstituts in den Modellprojekten und Betrieben des Modellprogramms Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit sowie in zwei Berufsschulen. Empirische Basis des Berichts Für die Literaturrecherche waren folgende Überlegungen ausschlaggebend: Insbesondere die immer wieder zu erlebende Diskussion auf Fachtagungen, aber auch die Erfahrungen von beratenden Institutionen zeigen, dass die bei den Trägern der Jugendberufshilfe bereits gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen der interessierten Fachöffentlichkeit und vor allem anderen Trägern der Jugendberufshilfe nur sehr fragmentarisch bekannt sind und deshalb gute Erfahrungen zu selten genutzt und bereits gemachte Fehler und erlebte Komplikationen anderenorts bei der Projektkonzipierung und -umsetzung zu selten vermieden werden. Sowohl diese wichtigen Praxiserfahrungen als auch die zum Thema Lernort Betrieb vorliegende, aber nahezu unübersehbare Literatur wurden daher gesichtet, strukturiert und für die Träger der Jugendsozialarbeit und die interessierte Fachöffentlichkeit aufbereitet. Entscheidend für die Literaturauswahl war der Bezug zum Handlungsfeld. Der vorliegende Bericht soll auf dieser Basis einerseits einen Überblick über den Kenntnis- und Erfahrungsstand in diesem Bereich vermitteln und den in diesem Feld tätigen Trägern die Möglichkeit einer Positionsbestimmung ihres Angebotes bzw. Anregungen für die (Weiter-)Entwicklung ihrer Angebote geben. Zum anderen will der Bericht auf der Grundlage dieser Erkenntnisse vor allem die in diesem Feld tätigen Träger auf bereits vorhandene Standards hinführen. Bei den vom Deutschen Jugendinstitut durchgeführten Primärerhebungen handelt es sich um elf Fallstudien bei Betrieben, die im Rahmen des Modellprogramms Benachteiligte ausbilden. 5

EMPIRISCHE BASIS In diesen Betrieben wurden Interviews mit den InhaberInnen (Lehrherren) oder AusbildungsleiterInnen geführt. Grundlage war ein teilstandardisierter Interviewleitfaden, der so konzipiert war, dass die Betriebsvertreter- Innen maximal 1,5 bis 2 Stunden gebunden waren. In der Praxis der Untersuchungsdurchführung zeigte sich bei den meisten von ihnen, dass sie das Interview zu einem Diskurs über die Rahmenbedingungen und die praktische Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung nutzten. Des Weiteren wurden einzelne Azubis in den elf untersuchten Betrieben interviewt. Der Kontakt zu den Betrieben wurde von MitarbeiterInnen der jeweiligen Modellprojekte hergestellt, wofür an dieser Stelle nochmals gedankt wird. Die Auswahl der Betriebe folgte dem in der Praxis des Modellprogramms zu beobachtenden Spektrum von Betrieben hinsichtlich Größe, Branche, Modernisierungsstand und regionaler Verteilung. Phil ist in Hamburg-Harburg aufgewachsen und hat dort auch den Hauptschulabschluss gemacht. Was machen Sie zur Zeit? Ich mache eine Ausbildung zum Verfahrensmechaniker bei einer Firma in Hamburg- Wilhelmsburg. Früher hieß der Beruf Kunststoff-Formgeber. Was ist das für eine Firma? Die stellen Dichtungen aus Gummi und Gewebe her, für Schiffsdichtungen, für die Ariane- Raketen, Bagger, Maschinen usw. War Verfahrensmechaniker Ihr Wunschberuf? Eigentlich wollte ich ja Kfz-Mechaniker werden. Ich hatte mich auch beworben, aber leider hat es nicht geklappt mit dem Einstellungstest. 6 Ferner wurde für diesen Bericht auf Erhebungen und Dokumentationen der Träger zu insgesamt ca. 100 Betrieben zurückgegriffen, mit denen die Träger kooperieren, und auf Informationen der Träger über gescheiterte Ausbildungsplatz-Akquiseprozesse. Außerdem wurden die Ergebnisse der im Rahmen des Modellprogramms durchgeführten Workshops und Interviews mit den ProjektmitarbeiterInnen sowie die Arbeitsunterlagen der Projekte herangezogen. Wie sind Sie dann zu GATE gekommen? Ich bin dann zum Arbeitsamt gegangen, zur Berufsberatung, um mich nach einer Alternative zu erkundigen, und der Berufsberater hat mich dann zu GATE geschickt. Dort haben sie mit mir Bewerbungen geschrieben, und es hat dann auch geklappt. So bin ich zu der Firma gekommen. Ich bin zufrieden damit. Während der Ausbildung kommt man in jede Abteilung. Allerdings war ich ziemlich schlecht in der Berufsschule, vor allem in den technischen Fächern wie Verfahrenstechnik, Chemie und so was. Deswegen bin ich zweimal in der Woche hier bei GATE, also zusätzlich zur Berufsschule. Dafür werde ich vom Betrieb freigestellt. Es waren auch schon früher Azubis aus der Firma bei GATE. Aus meinem Lehrjahr war außer mir auch noch einer hier. Vor Arbeiten und Prüfungen war ich manchmal sogar drei- bis viermal pro Woche hier, bis zu vier Stunden täglich. Normal eineinhalb bis zwei Stunden. Ich mache hier fachbezogene Mathematik und Verfahrenstechnik. Es ist ziemlich locker hier. Locker, aber intensiv. Ecki (Herr Dworschak) schaut ab und zu auch im Betrieb vorbei und redet mit den Ausbildern. Die stimmen sich dann ab, wo s fehlt bei mir. Ich glaube, ohne die Hilfe von GATE hätte ich wohl nicht so lange durchgehalten. Bei mir haperts halt vor allem im theoretischen Bereich. Da helfen die mir hier. Trotzdem hat es bei der Prüfung leider nicht ganz gereicht.

INTERVIEW Locker, aber intensiv Wo hats denn gefehlt? Ich habe die praktische Prüfung mit zwei bestanden. Wir mussten drei Maschinen von vorne bis hinten einrichten: Eine Spritzpressmaschine, damit Aufträge damit gefahren werden können, eine Abstechmaschine, damit die Dichtungen entgratet werden können, und eine Laborwalze zur Gummiherstellung: alle Rohstoffe einmischen, mit dem Kautschuk zusammen, und dann eben Gummi herstellen. Die praktische Prüfung hat sechs Stunden gedauert. In der schriftlichen theoretischen Prüfung hats nicht ganz gelangt, mir haben wenige Punkte gefehlt. Geprüft wird man in Verfahrenstechnik, Wirtschaft und Soziales und Technische Kommunikation. Das heißt Zeichnungen anfertigen am Zeichenbrett. In Technischer Kommunikation und Wirtschaft und Soziales habe ich bestanden und bin über 50 Prozent gekommen, aber in Verfahrenstechnik war ich knapp unter 50 Prozent. Ich wurde zwar zur mündlichen Prüfung zugelassen, aber es wurden Sachen gefragt, die ziemlich ins Detail gingen, und die hatte ich nicht gelernt. Es war meine eigene Schuld, dass ich durchgefallen bin. Vier Punkte haben mir gefehlt. Eigentlich war ich schon fit vor der Prüfung. Wir haben von der Firma Bögen bekommen mit Fragen, die drankommen könnten, das hab ich an sich alles draufgehabt. Aber in der Prüfung kamen dann Sachen dran, die ich einfach nicht wusste. Interview mit Phil (18) Welche Pläne haben Sie, wenn Sie die theoretische Prüfung geschafft haben? Bis zur Prüfung arbeite ich erst mal als Azubi in der Abteilung. Ich weiß aber jetzt schon, dass ich einen festen Vertrag bekomme in der Firma. Das war vorher schon klar. Ich kann Vorarbeiter werden oder Maschinenführer oder könnte den Meister machen. Maschinenführer ist erst mal mein Ziel. Unsere Firma hat auch eine Niederlassung in S. in Hessen, ich war auch schon mal da und hab mir den Betrieb angeschaut. Ich könnte mir schon vorstellen, da mal zu arbeiten und mal was anderes kennen zu lernen. Die Arbeit macht mir Spaß und ist sehr vielseitig: an den Walzen zu arbeiten, ich habe wunderbare Kollegen, kein Schichtdienst. An sich fahren wir drei Schichten, aber meine Abteilung macht keine Schichtarbeit. Ich steh jeden Morgen um halb fünf auf und fange um sechs Uhr an. Das ist schon hart, aber man gewöhnt sich dran. Dafür habe ich dann um zehn vor drei Feierabend, da hat man noch was vom Tag. Was machen Sie in Ihrer Freizeit? Früher bin ich Inline gefahren. Leider darf ich das nicht mehr machen, weil meine Knie kaputt sind; ich hatte einen Unfall. Am Abend treffe ich mich mit Freunden, und am Wochenende gehen wir zum HSV. Wie gehts jetzt weiter? Für mich heißt es jetzt: Ein halbes Jahr nachlernen und büffeln. Nach der Arbeit komm ich hierher zu GATE, zwei- bis dreimal die Woche, manchmal auch öfter, und dann wird gelernt. In einem halben Jahr hab ich wieder Prüfung. Bis dahin arbeite ich weiter in der Firma. Seit ich die praktische Prüfung bestanden habe, bin ich in der Mischerei. Welche Aufgabe haben Sie da? In der Mischerei wird der Gummi hergestellt. Der Kautschuk wird angeliefert und mit Chemikalien und Ruß gemischt, durchgeknetet und von großen Walzen ausgezogen, so entsteht der Gummi für die Dichtungen. In den anderen Abteilungen wird das dann weiter verarbeitet. Es wird gepresst, vulkanisiert, und so entstehen Dichtungen und Profile. 7

PROBLEMSTELLUNG Barrieren für die betriebliche Ausbildung Benachteiligter Die meisten Betriebe wollen ausbilden, aber sie scheuen die Risiken der Ausbildung. 8 schung (IAB) in Nürnberg verfügen von den ca. zwei Millionen Betrieben in Deutschland etwas mehr als die Hälfte allein oder im Verbund mit anderen Betrieben über die gesetzlichen Ausbildungsvoraussetzungen (Bundesministerium für Bildung und Forschung 2000, S. 127). Allerdings macht nur die Hälfte dieser Betriebe von der Möglichkeit auszubilden Gebrauch. Insgesamt bilden weniger als ein Drittel aller Betriebe in Deutschland Lehrlinge aus. Die Lage ist dabei in den alten Ländern geringfügig besser als im Osten Deutschlands. Ins- Die betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf stellt zweifellos das Nonplusultra dar, wenn es um die berufliche Zukunft der Jugendlichen geht. Allerdings ist das bewährte duale System dabei auf die Mitwirkung der Betriebe angewiesen, und in diesem Zusammenhang gibt es leider beträchtliche Defizite. Nach Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforgesamt hat sich die Anzahl der Betriebe, die ausbilden, seit 1990 verringert. Diese Entwicklung war vor allem bei den Klein- und Mittelbetrieben zu beobachten. Seit 1997 hat die betriebliche Ausbildungsbereitschaft wieder zugenommen, ohne dass aber die alten Bestmarken betrieblichen Ausbildungsengagements erreicht werden konnten (ebenda). Der Wettbewerb hat gerade in den letzten Jahren zu einer immer höheren Arbeitsintensität und zu einem hohen Modernisierungsdruck geführt. Das hat die Praxis der betrieblichen Berufsausbildung erschwert. Dennoch ist für viele Betriebe die Ausbildung Jugendlicher Ausdruck unternehmerischer Verantwortung. Wenn ausbildungsberechtigte Betriebe trotz dessen nicht ausbilden, dann verweisen sie einerseits auf objektive (und damit wenig beeinflussbare) strukturelle oder betriebswirtschaftliche Gründe, andererseits aber auch auf subjektive und damit eher veränderbare Bedingungen. Objektive Gründe: Betriebsstrukturen und Kosten Zu den objektiven Gründen zählen optimierte Betriebsstrukturen, insbesondere hinsichtlich des Personals. Der arbeitsteilige Prozess im Unternehmen ist in diesen Fällen so organisiert, dass der technologisch effektivste Ablauf von einer adäquaten Personalstruktur getragen wird und jeder Eingriff in diese Struktur einen Verlust an Effizienz bedeuten würde. Dies trifft vor allem auf kleine, moderne und anspruchsvolle Dienstleistungsunternehmen zu, die im Gegensatz zu größeren Unternehmen keinen Neuzuschnitt der arbeitsteilig zu erledigenden Aufgaben vornehmen können. Zu den objektiven Gründen der Betriebe, nicht auszubilden, sind auch die Kosten zu rechnen. Insbesondere bei kleinen traditionellen Handwerksbetrieben kann die Kostenbelastung durch die Ausbildung vor allem durch die Ausbildungsvergütung die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Betriebs überschreiten. Des Weiteren werden von den Betrieben als eher objektive Gründe angeführt, dass die Jugendlichen zu wenig Zeit im Betrieb verbringen und dass der Betrieb zu spezialisiert sei, um die Ausbildung umfassend gewährleisten zu können. Subjektive Gründe: Informationsdefizite Erste Befunde aus Untersuchungen des DJI in Betrieben deuten darauf hin, dass es gegenüber den objektiven strukturellen Gründen viel häufiger eher subjektive Erwägungen sind, die die Betriebe vor der Ausbildungsverantwortung zurückschrecken lassen. Geprägt durch schlechte Einzelerfahrungen und die Belastungen in der Betreuung der Auszubildenden sind meist sogar die Fördermöglichkeiten nicht hinreichend, um die Betriebe für die Ausbildung Benachteiligter zu gewinnen. Häufig haben Betriebe zu wenig Information über die Berufsausbildung generell. So wissen viele Arbeitgeber- Innen gar nicht, ob sie ausbildungsberechtigt sind oder welche Voraussetzungen sie dafür mitbringen müssen. Das gilt vor allem auch für nichtdeutsche ArbeitgeberInnen. Insbesondere bei jungen Unternehmen beziehen sich Unwissenheit und Unsicherheit auf die Auswahl geeigneter Jugendlicher, den Zugang zu Fördermitteln und die praktische Organisation und inhaltliche Ausgestaltung der Berufsausbildung. Mangel an geeigneten BewerberInnen Betriebe verweisen auch gerne auf den Mangel an geeigneten Bewerber- Innen, die in den Betrieb passen. Damit werden nicht nur unzureichende schulische Voraussetzungen umschrieben, sondern auch die nicht ausreichende Identifikation mit dem Ausbildungsberuf und dem Ausbildungsbetrieb und die dadurch zu

erwartende unzureichende Leistungsbereitschaft. Die angeblich fehlende Passgenauigkeit der passte einfach nicht in den Betrieb! ist für die Mehrzahl der Betriebe ein zentrales Ausschlusskriterium jenseits aller schulischen Voraussetzungen. Vor allem kleine Handwerksbetriebe berichten häufig von Problemen mit den Auszubildenden, die den Betrieb belasten und für deren Lösung sie offensichtlich kein Know-how haben. Die Sorge vor neuen Schwierigkeiten hält diese Betriebe von der Berufsausbildung ab. und Belastung durch die Berufsausbildung Auch unabhängig von problematischen Ausbildungsverläufen sehen sich viele Betriebe nicht imstande, die formalen und arbeitsorganisatorischen Voraussetzungen für eine Berufsausbildung zu gewährleisten. Dies gilt vor allem für kleine Betriebe, die glauben, im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit die fachliche Ausbildung der Auszubildenden nicht sichern zu können. Für Betriebe mit hoher Spezialisierung, z. B. Tischlereibetriebe mit Spezialgebiet Fensterbau, kann das durchaus zutreffend sein. Viele dieser Betriebe vernachlässigen dabei die Möglichkeit, außerbetriebliche Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote der Kammern zu nutzen. Vielen Betrieben fehlt es im Hinblick auf die Berufsausbildung an Planungs- und Organisationskompetenz. Subjektive Bedenken zerstreuen Schaffung von betrieblichen Ausbildungsverbünden würde es insbesondere kleinen bzw. spezialisierten Betrieben ermöglichen, Ausbildungsverantwortung zu übernehmen. In Zahlreiche Betriebe lassen sich auch für die Berufsausbildung Benachteiligter (wieder)gewinnen. Alle Anstrengungen, die Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt auch durch die Gewinnung von Ausbildungsplätzen für benachteiligte Jugendliche zu verbessern, sind nur dann erfolgreich, wenn diese betrieblichen Argumentationen und die dahinter stehenden betrieblichen Bedingungen aufgegriffen werden und eine Auseinandersetzung damit stattfindet. Ein weiteres Ziel muss darin bestehen, die Anzahl ausbildungsberechtigter Betriebe zu erhöhen. Hilfe und Unterstützung benötigen hier vor allem junge Unternehmen in den modernen Technologien und Betriebe ausländischer InhaberInnen. Die diesem Zusammenhang ist besonders die Unterstützung der Kammern sehr gefragt. Jenseits aller betriebswirtschaftlichen Erwägungen müssen die Betriebe grundsätzlich an ihre unternehmerische Verantwortung erinnert werden, die die Berufsausbildung Jugendlicher, ggf. auch über den aktuellen Bedarf hinaus, einschließt. 9

INTERVIEW Ich habe einen schönen Beruf und verdiene mein eigenes Geld 10 Ich wurde 1980 in der Türkei geboren, in einer Kleinstadt in Anatolien. Mein Vater hat hier in Hamburg-Harburg gearbeitet, als Facharbeiter bei PHOENIX. Ich bin mit meinen vier Geschwistern bei meiner Mutter und meinen Großeltern in der Türkei aufgewachsen. Bis zur sechsten Klasse bin ich dort zur Schule gegangen und hatte keine Probleme. Im Oktober 1991 bin ich nach Deutschland gekommen. Mein Vater wollte seine Familie bei sich haben. Mir war alles fremd hier Die erste Zeit war sehr schwer, als ich hierher gekommen bin. Ich habe ja lange bei meinem Opa und bei meiner Mutter gewohnt, meinen Vater habe ich kaum gesehen, vielleicht zwei Wochen im Jahr. Als wir nach Deutschland Seit drei Tagen bin ich fest angestellt. Bis jetzt läuft alles prima. gezogen sind, war ich elf Jahre alt. Mir war alles fremd hier und ich kannte die Sprache nicht. Auch heute habe ich noch Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache, ich kann mich nicht so ausdrücken, wie ich gerne möchte. Ich habe dann zuerst eineinhalb Jahre lang Sprachunterricht gehabt und bin dann 1993 in die siebte Klasse gekommen. In der Schule habe ich mir ziemlich schwer getan. In der achten Klasse bin ich dann sitzen geblieben. Ich war zu ruhig im Unterricht, und ich konnte nicht sagen, was ich eigentlich sagen wollte. Ich habe dann die achte Klasse wiederholt und auch die neunte Klasse geschafft, aber nicht so gut. Ich wusste nur, dass ich etwas Handwerkliches machen wollte Interview mit Fatih (22) Dann war ich ein Jahr arbeitslos, habe zeitweise als Gebäudereiniger gearbeitet und eine Ausbildung gesucht, aber nichts gefunden und nur Absagen bekommen. Die Leute bei GATE haben mir dann geholfen. Ein Kollege hat mir die Adresse von GATE gegeben. Ich habe dann dort angerufen und bin dann regelmäßig hingegangen. Manchmal hatte ich Unterricht, und sie haben mir erklärt, wie das hier in Deutschland mit der Ausbildung läuft, was man machen kann und was ich tun muss. Das hat mir sehr geholfen, denn ich wusste gar nicht, wie das geht. Ich wusste nur, dass ich etwas Handwerkliches machen wollte. GATE hat mit mir zusammen Bewerbungen geschrieben, mit Betrieben telefoniert, und so habe ich hier bei P&O eine Lehre als Handelsfachpacker angefangen. In der Berufsschule hatte ich vor allem Schwierigkeiten mit Mathe und Politik. Ich kann nicht so gut Deutsch, ich kann nicht so gut erzählen, was ich erzählen will. Das war das Problem. Da habe ich von GATE Hilfe bekommen. Prüfungsvorbereitung. Ich war immer montags oder mittwochs da, zwei bis drei Stunden, manchmal auch länger. Wir haben Mathe und Politik gemacht, vor allem Mathe, das hat mir sehr geholfen. Seit einem Jahr bin ich Geselle Die Ausbildung zum Handelsfachpacker hat zwei Jahre gedauert, seit einem Jahr bin ich Geselle. Ich habe am 28. Juni 2000 die Prüfung gemacht. Das Datum weiß ich noch genau. Ich musste Wareneingang machen, habe Kartons bekommen, musste in die EDV eingeben, was da drin ist, alle Papiere checken und kontrollieren. Das hat 45 Minuten gedauert. In der schriftlichen Prüfung gab es Mathe, Technologie und Politik. Auch das Mündliche habe ich gut geschafft und habe bestanden. Gleich am nächsten Tag habe ich hier angefangen als Geselle, zuerst mit einem Zeitvertrag für ein Jahr. Ich habe schon gedacht, dass ich übernommen werde, weil ich gut gearbeitet habe. Seit drei Tagen bin ich jetzt fest angestellt. Bis jetzt läuft alles prima. Man muss kommissionieren, Stapler fahren, Ware ein- und auspacken, man muss sich mit der EDV auskennen, mit Lagerartikeln, mit Gefahrengütern usw. Ich steh jeden Tag um fünf Uhr auf; Arbeitsbeginn ist zwar erst um sieben Uhr, aber ich fange immer eine halbe oder Dreiviertelstunde früher an. Ich muss Tickets ausschneiden für die Kommissionierer und alles bereitstellen für den Warenaus- und -eingang. In der

ERFAHRUNGEN Der Betrieb als Ausbildungsort für Benachteiligte Erfahrungen aus dem Modellprogramm Halle, in der ich zurzeit arbeite, lagern vor allem Lautsprecher, Stereoanlagen und solche Sachen, Waren im Wert von mehreren Millionen Mark, die hier in großen Containern aus Japan angeliefert und dann von hier aus weiter verschickt werden. Da darf nichts schief laufen, wir haben eine große Verantwortung. Die Arbeit macht Spaß, besonders das Staplerfahren. Die Kollegen sind nett, und ich bin auch ein netter Mann. Wir verstehen uns alle sehr gut. Es ist eine interessante Arbeit, man lernt viele Waren kennen, man weiß immer als Erster, was neu auf dem Markt ist. Ich bleibe auf jeden Fall in Deutschland Ich wohne immer noch in Harburg, in einer großen Fünf-Zimmer-Wohnung, zusammen mit meinen Eltern, meiner Frau und meinen beiden jüngeren Brüdern. Meine Familie ist alles für mich, ich bin viel mit meiner Familie zusammen. In meiner Freizeit spiele ich Fußball bei Victoria Harburg, in der Abwehr. Ich fahre auch gern mit dem Auto durch die Gegend. Seit zwei Jahren bin ich verheiratet. Meine Frau ist aus der Türkei hierher gekommen, ich kenne sie schon seit meiner Kindheit. Wir waren in der gleichen Schule. Sie ist jetzt hier auf einer Abendschule und will später auf die Realschule. Kinder haben wir noch keine, aber das wird bald so weit sein. Meine ältere Schwester ist jetzt in der Türkei verheiratet, sie wollte nicht hier bleiben. Mein ältester Bruder wohnt mit seiner Frau und zwei Kindern auch hier in Hamburg. Ich bleibe auf jeden Fall in Deutschland, denn ich habe hier alles gelernt, bin hier zur Schule gegangen und habe eine Ausbildung gemacht. Und jetzt habe ich einen schönen Beruf und verdiene mein eigenes Geld. Das ist sehr wichtig für mich. Als ich nach Deutschland kam und am Anfang so viele Schwierigkeiten hatte, hätte ich nicht gedacht, dass ich das mal schaffe. Im Rahmen des Modellprogramms Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit haben verschiedene Träger der Jugendberufshilfe Konzepte entwickelt und erprobt, um den Betrieb als Lernort für Benachteiligte wieder zu aktivieren. Dabei geht es nicht nur um die berufsfachliche Qualifizierung, sondern vor allem auch darum, Grundlagen für die langfristige Beschäftigungsfähigkeit der jungen FacharbeiterInnen zu schaffen: Weil die Jugendlichen während der Berufsausbildung betrieblich sozialisiert wurden und über berufliche Grundkenntnisse verfügen, auf die sie im Erwerbsleben aufbauen können, verbessern sich ihre Optionen auf dem Arbeitsmarkt auch längerfristig. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung hat die jungen Erwachsenen meist in ihrer Persönlichkeit stabilisiert, und sie beherrschen wahrscheinlich auch (erste) Strategien, um auf Veränderungen in der Arbeitswelt reagieren zu können, selbst wenn es nur die Kenntnis und die Inanspruchnahme der Institutionen sind, die in solchen Fällen Unterstützung bieten. Die Aufgaben der Träger der Jugendberufshilfe Die Erfahrungen mit dem Modellprogramm zeigen, dass sich trotz der angespannten Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt Betriebe finden, die bereit sind, Benachteiligte auszubilden, obwohl ein Überangebot von (nichtbenachteiligten) BewerberInnen besteht. Den Trägern der Jugendberufshilfe obliegt bei diesem Prozess vor allem die Akquise von Ausbildungsbetrieben und -plätzen, die Auswahl und Vorbereitung der TeilnehmerInnen auf die Berufsausbildung sowie ihre Vermittlung in die Betriebe, die eigentliche Ausbildungsbegleitung und die Unterstützung der Betriebe in der Ausbildung der Jugendlichen. Akquise von Ausbildungsbetrieben und -plätzen Bei der Wiedergewinnung von Betrieben als Ausbildungsorte für Benachteiligte besteht die wichtigste und zugleich schwierigste Aufgabe der Träger der Jugendberufshilfe in der erfolgreichen Akquise von Ausbildungsbetrieben und -plätzen. Das Besondere dieses Akquiseprozesses besteht darin, dass etwas akquiriert werden soll, was nicht oder nur sehr begrenzt vorhanden ist: betriebliche Ausbildungsplätze, die für Benachteiligte (meist) zusätzlich in 11

12 den Betrieben eingerichtet werden sollen. Die Akquisestrategie ist daher vor allem dann Erfolg versprechend, wenn sich das Projekt als professioneller und gleichberechtigter Partner der Betriebe präsentiert, der über ein attraktives Leistungsangebot verfügt, das die Interessen der Betriebe im Kontext der Ausbildung aufgreift und ihnen damit den Einstieg oder die Rückkehr in die Ausbildungsverantwortung erleichtert. Die Träger der Jugendberufshilfe müssen als Partner der Betriebe auftreten, die ihnen helfen, Risiken zu vermeiden, materielle und immaterielle Gewinne zu realisieren und die Entlastung herstellen. Mit dem Vermeiden von Risiken muss die Akquisestrategie vor allem deutlich machen, wie durch eine professionelle Auswahl und Vorbereitung der TeilnehmerInnen und die Ausbildungsbegleitung das Risiko Ausbildung für den Betrieb minimiert wird. Gewinne für den Betrieb sind nicht ausschließlich monetär zu verstehen, obwohl gerade die Aussicht auf finanzielle Förderung gegenüber einer bestimmten Gruppe von Betrieben ein wichtiges Argument in der Akquisestrategie ist. Die Verantwortlichen der Betriebe müssen davon überzeugt werden, dass die Arbeitsleistungen des Auszubildenden zu einem positiven Betriebsergebnis beitragen. Gewinn entsteht für die Betriebe aber auch durch Zuwachs an Sozialprestige oder lokaler Reputation, den vor allem Projekte mit einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit realisieren können. Und nicht zuletzt hat der Betrieb durch die Ausbildung auch die Option der Personalentwicklung. Entlastung herstellen bedeutet innerhalb der Akquisestrategie natürlich auch, Risiken der Ausbildung zu vermeiden, zielt aber vor allem auf die direktenentlastungendespotenziellen Ausbildungsbetriebesab,indemer von den Formalien der Ausbildung entlastet wird, Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln erhält und mit dem Projekt der Jugendberufshilfe auch einen professionellen Coach bei fachlichen und sozialen Krisenlagen während der Ausbildung hat. Kooperation mit Interessenverbänden Der Ertrag jeglicher Akquisevorhaben kann deutlich erhöht werden, wenn Fachverbände und Handwerksoder Industrie- und Handelskammern verantwortlich in den Akquiseprozess einbezogen werden. In der Praxis ist die Kooperation zwischen Trägern der Jugendberufshilfe und Interessenvertretungen am ehesten herzustellen, wenn die Bemühungen der Träger mit den eigenen Bemühungen der Verbände und Kammern einhergehen, die Anzahl der Ausbildungsbetriebe grundsätzlich zu erhöhen, indem z. B. einzelne Betriebe, die die Voraussetzungen für eine Berufsausbildung nicht umfassend erfüllen, für eine Ausbildung im Verbund gewonnen werden. Dann lassen sich auch die größten Erfolge bei der betrieblichen Ausbildung Benachteiligter erreichen. Orientierung an den Bedürfnissen der Betriebe Die Erfahrungen aus dem Modellprogramm zeigen, dass sich alle Strategien zur Gewinnung von Betrieben für die Ausbildung benachteiligter Jugendlicher vor allem an den Voraussetzungen und Bedürfnissen der Betriebe orientieren müssen. Daher sind auch die Ausgangsbedingungen bei der Akquise von Ausbildungsbetrieben und -plätzen je nach Betriebsgröße, Branche, Ausbildungstradition etc. sehr unterschiedlich. Mit Blick auf unseren Gegenstand die betriebliche Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen lassen sich dabei vier Grundtypen erkennen, die sich sowohl in ihrer Betriebsstruktur als auch in den Bedingungen, unter denen die Jugendlichen ausgebildet werden, erheblich unterscheiden. Traditionelle Handwerksoder Dienstleistungsbetriebe Kleine traditionelle Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe stehen der Berufsausbildung auch Benachteiligter schon aus Gründen des Personalmanagements meist aufgeschlossen gegenüber. Gründe, die sie davon abhalten, bestehen vor allem in der finanziellen Belastung durch die Ausbildungsvergütung und die Sorge vor einer Fehlentscheidung bei der Auswahl der Auszubildenden. Bei der Akquise von Ausbildungsplätzen in diesen Betrieben kann verstärkt darauf verwiesen werden, dass die möglicherweise höhere finanzielle Belastung des Betriebs durch die Förderung ausgeglichen wird. Die Auswahl geeigneter Jugendlicher durch die Projekte, ihre Vorbereitung auf die Ausbildung und vor allem das Angebot des Krisenmanagements bei fachlichen und sozialen Problemen sind weitere wichtige Argumente für die Akquise. Wachstumsorientierte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe Markt- und wachstumsorientierte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe nehmen ihre Ausbildungsverantwortung meist kontinuierlich wahr, wenn nicht besondere wirtschaftliche Umstände dagegen sprechen. Die Akquisestrategie ist bei diesen Betrieben vor allem auf die zusätzliche Einrichtung von Ausbildungsplätzen ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund ist die Förderung ein wichtiges Argument für den Ausgleich erhöhter betrieblicher Belastungen. Sie tritt aber hinter der Vermittlung eines passenden Jugendlichen zurück. Die Erwartungen dieser Betriebe an die Angebote der Projekte richten sich vor allem auf die Auswahl und Vorbereitung der zukünftigen Auszubildenden und die Möglichkeit, diese bereits vor Vertragsabschluss in einem Praktikum kennen zu lernen. Die Akquisestrategie in diesen Betrieben muss deutlich machen, dass mit dem Träger der Jugendberufshilfe ein kompetenter Partner an der Seite des Betriebs steht, der diesen bei fachlichen und sozialen Problemen während der Ausbildung entlastet. Betriebe der New Economy Bei Betrieben der New Economy, also Medienunternehmen, Firmen in der Computer- oder Internetbranche, die meist selbst noch nicht lange am Markt agieren, richten sich die Erwartungen auf die Unterstützung beim Einsteig in die Berufsausbildung und die Auswahl geeigneter Jugendlicher durch das Projekt. Diese Betriebe bemühen sich nicht selten schon länger um Auszubildende, ohne geeignete Jugendliche gefunden zu haben. Hinsichtlich der Teilnehmer- Innenauswahl geht es ihnen weniger um formal für eine Berufsausbildung geeignete Jugendliche, sondern eher um Talente in der jeweiligen Branche, um Jugendliche, die fit in den modernen Kulturtechniken sind, Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Computern haben. Das sind meist Fähigkeiten und Kenntnisse, die im schulischen Regelsystem nicht zertifiziert werden und sich damit einer formalen Bewertung entziehen. Die Projekte der Jugendberufshilfe können aber häufig über Freizeitangebote ihres Trägers Jugendliche mit Fähigkeiten und Kenntnissen in den modernen Kulturtechniken identifizieren. In diesem Bereich

werden zukünftig vor allem diejenigen Träger der Jugendberufshilfe erfolgreich sein, die sich in der Vorbereitung der Jugendlichen auf die Ausbildung bereits stark auf die Vermittlung moderner Kulturtechniken, wie eben den Umgang mit Computern oder die Nutzung des Internets, orientieren. Das steht nicht im Widerspruch zum Benachteiligtenstatus der Jugendlichen, denn unter den Jugendlichen, die zu den Zielgruppen der Jugendberufshilfe gehören, finden sich jenseits der formalen und zertifizierten Eignungsvoraussetzungen durchaus solche mit Kompetenzen in diesem Bereich. Mittelständische Unternehmen Die Akquise von Ausbildungsplätzen in mittelständischen Unternehmen mit starker lokaler Verankerung und Tradition in der Berufsausbildung ist vor allem durch die Aussicht auf einen Gewinn an Sozialprestige bzw. lokaler Reputation Erfolg versprechend. Die Mehrzahl dieser Betriebe hat eine lange Tradition in der Berufsausbildung und verfügt auch über eigenständige Ausbildungskapazitäten. Vor diesem Hintergrund sind bei der Akquise von Ausbildungsplätzen Fragen der Entlastung, des Coachens oder der finanziellen Förderung nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Den Betrieben ist es viel wichtiger zu dokumentieren, dass sie sich auch für die berufliche Förderung solcher Jugendlicher verantwortlich fühlen, denen der Zugang zu Ausbildung und Erwerbsarbeit ohne Unterstützung nicht möglich ist. Trägern der Jugendberufshilfe, die eine professionelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betreiben und die in der lokalen Berufsbildungslandschaft gut positioniert sind, gelingt die Akquise von Ausbildungsplätzen bei diesen Betrieben relativ einfach. Auswahl geeigneter TeilnehmerInnen Parallel zur Akquise von Ausbildungsbetrieben und -plätzen obliegt den Trägern der Jugendberufshilfe bei der betrieblichen Ausbildung von Benachteiligten die Auswahl geeigneter Jugendlicher, d. h. Jugendlicher, die für den Markt zu schwach, für eine außerbetriebliche Ausbildung aber zu stark sind. Drei Interessenlagen Die Auswahl der TeilnehmerInnen ist ein Entscheidungsprozess, der sich im Spannungsfeld von mindestens drei Interessenlagen vollzieht: den Interessen der zuweisenden Ämter, den Interessen der potenziellen TeilnehmerInnen und den Interessen des Trägers des Angebotes. In diesem Spannungsfeld gilt es für den Träger eine Auswahlentscheidung zu treffen, die im Kern die zentralen Interessen aller Akteure berücksichtigt: Bei den zuweisenden Jugend-, Arbeits- oder Sozialämtern ist das die gezielte Förderung von Benachteiligten, bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist es die Absicht, eine berufliche Ausbildung gemäß ihren Interessen und Eignungen aufzunehmen, und bei den Trägern der Jugendberufshilfe gilt es, diejenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszuwählen, denen trotz ihrer sozialen Benachteiligung und individuellen Beeinträchtigung mit entsprechender Hilfe und Unterstützung der erfolgreiche Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung zugetraut werden kann. Standardisierte Auswahlverfahren Die Verfahren, die die Träger für die Auswahl entwickelt haben, sind hinsichtlich der relevanten Fragestellungen weitgehend standardisiert. Primäres Auswahlkriterium ist die formale Förderberechtigung nach SGB III ( 235, 240 248) oder KJHG ( 13, 27 bzw. 41) oder speziellen Förderprogrammen der Länder. Das von den Trägern der Jugendberufshilfe eingesetzte Spektrum der Auswahlverfahren reicht von einfachen Aufnahmegesprächen über gestufte Auswahlverfahren bis zu standardisierten Auswahlverfahren auf der Grundlage von Assessmentverfahren. Entsprechend unterschiedlich ist der zeitliche Aufwand für die Auswahl der potenziellen TeilnehmerInnen. Der eigentliche Zugang der potenziellen TeilnehmerInnen erfolgt über verschiedene Wege Die Zuweisung erfolgt durch die zuständigen Arbeits- und Sozialämter, Die Betriebe erwarten für ihre Ausbildungsbereitschaft Hilfe und Unterstützung bei der Berufsausbildung. wenn es sich um Jugendliche handelt, die über BSHG bzw. SGB III gefördert werden können, die also ohne Ausbildung sind, weil sie entweder keinen Ausbildungsplatz finden können oder eine Ausbildung abgebrochen haben, deren Anforderungen sie nicht erfüllen konnten. Vereinzelt erfolgt der Zugang auch über die Jugendämter, wenn es sich um die Förderung im Rahmen des 13 KJHG handelt. Diese Förderung hat noch keine Tradition und setzt voraus, dass die zuständigen Jugendämter die Mittel für die Förderung rechtzeitig einplanen. Der Zugang erfolgt aber auch direkt, indem einzelne Jugendliche an den Träger herantreten, weil sie entweder durch informelle Kontakte auf die Angebote aufmerksam gemacht wurden oder bereits berufsorientierende oder -vorbereitende Angebote oder Angebote der offenen Jugendarbeit des Trägers wahrgenommen haben und dort über weiterführende Angebote erfuhren. Zunehmend treten auch Jugendliche an die Träger heran, die sich bereits selbst in Betrieben um einen Ausbildungsplatz beworben haben und von den Betrieben aufgefordert wurden, sich um eine Fördermöglichkeit zu bemühen. Dabei handelt es sich zumeist um Betriebe, die aus eigener Kraft nicht ausbilden können oder wollen und die über Praktika selbst eine Vorauswahl der potenziellen Azubis treffen. Prüfung der formalen Fördervoraussetzungen Am Beginn des Auswahlverfahrens steht die Feststellung der Förder- 13

14 voraussetzungen, die beim Zugang über die zuständigen Ämter meist gegeben sind. Alle Jugendlichen, die auf anderem Weg an die Träger herantreten, sind auf ihre Fördervoraussetzungen und ihren Benachteiligtenstatus hin zu überprüfen. Kriterien hierfür sind die Festlegungen des BSHG, des SGB III ( 235, 240 248) oder des KJHG ( 13) oder spezieller Länderprogramme. Werden die Kriterien nicht erfüllt, müssen die Jugendlichen auf andere Beratungs- und Hilfeangebote verwiesen werden, um die Kapazitäten des Trägers für diejenigen offen zu halten, die der Benachteiligtenförderung tatsächlich bedürfen. Feststellung der Eignung Die Verfahren, die die Träger zur Ermittlung der Eignung einsetzen, sind unterschiedlich gestaltet, basieren bis auf wenige Ausnahmen aber alle auf gestuften Auswahlgesprächen und vermeiden aufwändige Testverfahren. Neben den direkt zu erhebenden Informationen über Schulleistungen und fachliche Vorbildungen sind im Rahmen der Eignungsgespräche vor allem auch die motivationale Situation des Jugendlichen gegenüber einer Berufsausbildung und die genauen berufsbezogenen Interessen zu ermitteln. Das Auswahlverfahren muss nicht nur die Eignung der Jugendlichen für eine sozialpädagogisch und fachlich begleitete betriebliche Ausbildung feststellen, es muss auch diejenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermitteln, die eine betriebliche Ausbildung aus eigener Kraft schaffen können. Die Mehrzahl der Projekte in diesem Handlungsfeld hat dabei eine Praxis entwickelt, welche nicht die Nicht-Eignung für das Angebot des Trägers festgestellt, sondern die Eignung für einen normalen Ausbildungsgang. Auf diese Weise werden die Jugendlichen motiviert, in ihren Anstrengungen um eine betriebliche Berufsausbildung auch ohne die Unterstützung eines Trägers der Jugendberufshilfe nicht nachzulassen. Kriterium für die Auswahl: Jugendliche, die für eine Maßnahme zu stark und für den Markt zu schwach sind. Neben der Auswahl geeigneter TeilnehmerInnen ist deren Vermittlung in einen passenden Ausbildungsbetrieb diejenige Aufgabe, die die Träger der Jugendberufshilfe am meisten fordert. Damit sie erfüllt werden kann, gilt, dass die beruflichen Interessen / Neigungen und Voraussetzungen der TeilnehmerInnen mit den konkreten Bedingungen des jeweiligen Ausbildungsbetriebs und seinen Erwartungen korrespondieren müssen. Dieser Abstimmungsprozess umfasst auch eine gründliche Vorbereitung der Jugendlichen auf die speziellen Bedingungen und Voraussetzungen der Ausbildung im Betrieb. Ausbildungsvorbereitung Die Ausbildungsvorbereitung der Jugendlichen durch die Träger der Jugendberufshilfe hat zentrale Bedeutung, vor allem das Schließen eklatanter Lücken im Schulwissen (vor allem in Deutsch und Mathematik), die Entwicklung der Primärtugenden, die Ermittlung individueller Interessen und Fähigkeiten sowie von Berufswünschen, die Diskussion beruflicher Zielstellungen und die Organisation eines Betriebspraktikums möglichst im potenziellen Ausbildungsbetrieb. Während der Vorbereitung auf die Ausbildung stehen auch die Erarbeitung eines individuellen Förderplanes und die erste Kon taktaufnahme zu potenziellen Ausbildungs betrieben im Mittelpunkt. Schließlich wird auch ein Bewerbungstraining durchgeführt. Individueller Förderplan Grundlage für die Erarbeitung des individuellen Förderplanes ist die Ermittlung des Bildungs- und Sozialkompetenzstatus der Teilnehmer- Innen. DazugehörenAngabenzursozialen Situation, zur Schulkarriere und zu Schulabschlüssen, ggf. zu bisherigenausbildungsgängenunddengründen für den Ausbildungsabbruch, zur Teilnahme an Maßnahmen der Arbeits- oder Sozialverwaltungen, über nachgewiesene Fähigkeiten und Fertigkeiten und zur Selbsteinschätzung hinsichtlich dieser Fähigkeiten und Fertigkeiten. Ergänzt werden diese Daten mit demographischen Angaben. Darauf aufbauend legt der individuelle Förderplan alle unterstützenden und helfenden Maßnahmen für den Jugendlichen fest, die für den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung unter betrieblichen Bedingungen als notwendig angesehen werden. Diese Maßnahmen zur fachlichen Unterstützung und/oder sozialen Stabilisierung werden entweder vom Träger realisiert oder von Einrichtungen, die mit dem Träger kooperieren. Der Plan enthält auch Entwicklungsaufgaben für den Jugendlichen jenseits des eigentlich angestrebten fachlichen Fortschritts (Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Kommunikationsfähigkeit etc.). Wichtig ist, dass der Jugendliche seinen Förderplan von Beginn an als gemeinsame und langfristige Arbeitsgrundlage anerkennt. Dazu ist sein Mitwirken an der Ausarbeitung des Förderplanes unerlässlich. Ermittlung berufsbezogener Interessen und Neigungen Im Hinblick auf den Erfolg einer beruflichen Ausbildung sollten berufliche Interessen und Neigungen, berufsrelevante Voraussetzungen und angestrebter Ausbildungsberuf möglichst stark korrespondieren. Je größer die Schnittmenge dieser drei Komponenten ist, desto wahrscheinlicher ist der Erfolg in der Berufsausbildung. Vor diesem Hintergrund kommt der Ermittlung berufsbezogener Interessen und Neigungen und der realen Voraussetzungen große Bedeutung zu und ist letztlich eine Voraussetzung für die passgenaue Vermittlung des Jugendlichen in einen Ausbildungsberuf und in einen bestimmten Ausbildungsbetrieb.

Standardisierte Verfahren Auch an dieser Stelle setzen die Projekte unterschiedlich standardisierte Verfahren ein. Das Spektrum reicht von Orientierungsgesprächen bis zu hoch standardisierten Potenzialanalysen und Assessmentverfahren. Gerade die spezifischen Voraussetzungen der Zielgruppe machen für eine erfolgreiche betriebliche Berufsausbildung die Orientierung am Kompetenzansatz notwendig. Das im hohen Maß standardisierte Assessmentverfahren zielt über testähnliche Arbeitsschritte auf eine präzise Ermittlung fachlicher und sozialer Eignungen und Kompetenzen. Neben der differenzierten Ermittlung der individuellen Voraussetzungen in verschiedenen Bereichen (manuelles Arbeiten, Feinmotorik, Auffassungsgabe, Reaktionsgeschwindigkeit etc.) bietet das Verfahren vor allem die Möglichkeit, die Eignung der Jugendlichen für bestimmte Ausbildungsberufe oder Branchen anhand von konkreten Befunden mit den Betroffenen selbst zu diskutieren. Praktikum im angestrebten Ausbildungsberuf Viele Projekte schließen die Vorbereitungszeit der TeilnehmerInnen mit einem Praktikum im angestrebten Ausbildungsberuf ab. Das Praktikum sollte möglichst in dem Betrieb durchgeführt werden, der zukünftig auch die Ausbildung übernimmt. Damit beginnt praktisch die Vermittlung in eine betriebliche Berufsausbildung. Die Dauer der Praktika schwankt zwischen zwei Wochen und vier Monaten. Fachliche und sozialpädagogische Ausbildungsbegleitung Eine weitere Aufgabe der Träger der Jugendberufshilfe besteht in der fachlichen und sozialpädagogischen Begleitung der Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung, und zwar in Form von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abh), Stützunterricht, Moderation zwischen Betrieb und Jugendlichem in Konfliktfällen und Hilfestellung bei persönlichen Problemlagen und bei der Prüfungsvorbereitung. Um dieses professionell ausgefeilte und präzis auf den Bedarf der Betriebe und der Benachteiligten zugeschnittene Konzept gruppieren die Träger verschiedene, eher fakultative Angebote z.b. aus dem Bereich der Freizeitpädagogik. Ziele und Zielgruppen der Ausbildungsbegleitung Mit den Leistungen, die die Projekte während der Begleitung der Berufsausbildung erbringen, müssen zwei Zielstellungen verfolgt werden: Die Begleitung muss einerseits die schulischen und sozialen Defizite der Jugendlichen kompensieren, die ihnen bisher den Zugang zu einer betrieblichen Berufsausbildung oder deren erfolgreichem Abschluss verwehrt haben, und sie muss andererseits den Ausbildungsbetrieben gegenüber ihre Dienstleisterfunktion überzeugend wahrnehmen, um die Betriebe langfristig für die Ausbildung Benachteiligter gewinnen zu können. Die Begleitung der Jugendlichen während der betrieblichen Berufsausbildung orientiert sich stark an der Statusermittlung und dem daraus abgeleiteten individuellen Förderplan. Neben der fachlichen Unterstützung geht es darum, die häufig auch mit sozialen Defiziten und Verhaltensauffälligkeiten ausgestatteten Jugendlichen so zu stabilisieren, dass sie den Anforderungen und Belastungen, denen sie ohne Unterstützung womöglich ausweichen würden, standhalten. Dem ganzheitlichen Ansatz der Jugendsozialarbeit folgend, hat die Ausbildungsbegleitung eine fachliche und eine soziale Komponente, die sich in der alltäglichen Praxis aber nur selten so voneinander trennen lassen. Häufig gehen bei den Jugendlichen während der Ausbildung soziale Krisenlagen und Schwierigkeiten, die durch nicht ausreichend ausgeprägte Primärtugenden entstehen, mit fachlichen Problemen einher. Die Intervention und Hilfe der Träger ist in solchen Fällen eine wichtige Dienstleitung gegenüber den Jugendlichen und der Betriebe. Sozialpädagogische Ausbildungsbegleitung Der Bedarf der Jugendlichen an sozialpädagogischer Begleitung resultiert häufig aus ihrem bisherigen, häufig problematischen Lebensverlauf und dem sozialen Umfeld, aus dem sie stammen. Viele der benachteiligten Jugendlichen kommen aus schwierigen Verhältnissen oder haben durch ihre ethnische Herkunft schulische Defizite. Schulversagen, vorzeitiger Schulabbruch, Einstieg in (klein)kriminelle und Drogenkarrieren und damit die Entwöhnung von einem verbindlich strukturierten Alltag sind die Folge. In der Normalisierung dieser krisenanfälligen Lebensumstände besteht auch die vorrangig zu lösende Aufgabe der sozialpädagogischen Ausbildungsbegleitung. Während diese am Anfang der allgemeinen Stabilisierung der Jugendlichen dient und ihnen den Übergang in die Berufsausbildung erleichtern soll, verläuft sie später stark bedarfsorientiert. Private Krisenlagen wie Wohnungs-, Familien- oder Geldprobleme, Fehlzeiten im Betrieb, aber auch die Unterstützung bei Behördengängen u. Ä. sind dann Gegenstand der Begleitung. Fachliche Ausbildungsbegleitung Die fachliche Ausbildungsbegleitung konzentriert sich insbesondere auf den berufstheoretischen Unterricht, aber auch auf das Schließen eklatanter Lücken im Schulwissen. In einzelnen Fällen bedeutet sie auch die Vermittlung berufspraktischer Ausbildungsinhalte, die zur Erlangung von gesonderten Befähigungsnachweisen oder Berechtigungsscheinen notwendig sind. Der Schwerpunkt der fachlichen Ausbildungsbegleitung liegt allerdings auf der Vermittlung des berufstheoretischen Stoffes. Hier bieten viele Projekte wöchentliche Regeltermine, an denen die Jugendlichen Unterstützung bei der Erledigung der Hausaufgaben bekommen können. Weiterhin bieten die Projekte Förderunterricht und/oder ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) an, Für Benachteiligte ist die Berufsschule die größte Hürde in der Ausbildung. die grundsätzlich allen Teilnehmer- Innen offen stehen, aber für diejenigen verpflichtend sind, die nachweisbare Probleme in der Berufsschulausbildung haben. Formen der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Betrieb Die betriebliche Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher ist im Rahmen der vielfältigen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Jugendberufshilfe und Betrieben nur ein Ansatz und steht meist am Ende einer allmählich gewachsenen Kooperation zwischen beiden Akteuren. Anliegen dieser vielgestaltigen Kooperationsbeziehungen ist es, die Jugendlichen möglichst umfassend mit den Anforderungen der realen Arbeitswelt zu konfrontieren. Das bietet ihnen die Möglichkeit, ihre beruflichen Vorstellungen zu entwickeln. Die Träger der Jugendberufshilfe dagegen können so 15

erkennen, welche Jugendlichen für welche Angebote geeignet sind, und nicht zuletzt haben die Betriebe die Chance, Jugendliche kennen zu lernen und ihnen gegebenenfalls eine Perspektive anzubieten. Die verschiedenen Formen der Kooperation zwischen den Betrieben und den Trägern der Jugendberufshilfe bekommen aber zunehmend auch einen arbeitsteiligen Charakter, indem die Jugendberufshilfe berufsvorbereitende oder qualifizierende Leistungen erbringt, die den Betrieben die Übernahme von Jugendlichen in Ausbildung oder Erwerbstätigkeit erleichtert. Betriebliche Praktika Im Rahmen von Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten für Benachteiligte besteht die Kooperation von Jugendsozialarbeit und Betrieb häufig darin, dass ein Träger der Jugendberufshilfe, der meist über eine Jugendwerkstatt o. Ä. verfügt und dort die Jugendlichen in einem oder mehreren Gewerken beschäftigt und qualifiziert, betriebliche Praktika organisiert, in denen die Jugendlichen die erlernten Fähigkeiten unter betrieblichen Bedingungen anwenden und festigen können. Die Dauer der Praktika liegt in der Mehrzahl der Fälle zwischen einer und acht Wochen. Die Ausbildungsverantwortung verbleibt auch für die Zeit des Praktikums beim Träger, der den Jugendlichen in dieser Zeit mit Blick auf die betrieblichen Realitäten, insbesondere die betrieblichen Arbeitsabläufe auch sozialpädagogisch betreut. Betriebe lassen sich in diesem Kontext auf eine Kooperation ein, wenn der Träger den Jugendlichen in den angebotenen Gewerken erste, solide Grundbegriffe und -fertigkeiten vermittelt hat, die in den Praktikumsbetrieben ohne nennenswerte Anleitung anwendbar sind und auf die aufgebaut werden kann. Die Jugendlichen sollten zu einem geregelten Tagesablauf zurückgefunden haben und somit den Anforderungen des betrieblichen Arbeitsablaufes gerecht werden können. Der Betrieb sollte die Sicherheit haben, dass in Krisensituationen mit dem Träger ein professioneller Moderator des Konfliktes bereitsteht, ohne dass eine permanente zusätzliche sozialpädagogische Arbeitsebene installiert wird, die die betrieblichen Abläufe stört. Der Träger sollte im Rahmen der Möglichkeiten eine passgenaue Vermittlung anstreben, d.h., die jeweiligen Interessen und Voraussetzungen des Jugendlichen und des Betriebs sollten stark korrespondieren. Kooperative Ausbildung Benachteiligter Die Berufsschulen müssen stärker in die Kooperation von Betrieb und Träger einbezogen werden. 16 In Abhängigkeit vom Ausmaß der Förderbedürftigkeit stellen vor allem die Arbeitsverwaltungen und die Träger der Jugendsozialarbeit ein breit gefächertes Spektrum an Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Integration benachteiligter Jugendlicher bereit. Die sozialpädagogisch begleitete betriebliche Berufsausbildung, die wegen ihrer Zusammenarbeit von Jugendsozialarbeit und Betrieben in der Fachpraxis kooperative Berufsausbildung genannt wird, stellt dabei nur ein Segment dar. Allerdings bietet dieser Ansatz die nachhaltigste berufliche und soziale Integrationschance. Es ist die Aufgabe der Träger der Jugendberufshilfe, aus dem Kreis der Förderbedürftigen diejenigen Jugendlichen auszuwählen, die den Anforderungen dieses Angebotes gewachsen sind. Bei der kooperativen Ausbildung liegt die Ausbildungsverantwortung in der überwiegenden Anzahl der Fälle beim Ausbildungsbetrieb. Das kann die Begleitung der Ausbildung durch den Träger der Jugendberufshilfe erschweren, weil der Ausbildungsbetrieb mit dem Abschluss der Ausbildungsvereinbarung auch bei einem Benachteiligten von einem ganz normalen Ausbildungsverhältnis ausgeht und erste Hinweise auf Schwierigkeiten oder Krisenlagen u. U. nicht aufmerksam wahrnimmt. Die Träger der Jugendsozialarbeit müssen deshalb den Kontakt zu den Ausbildungsbetrieben insbesondere zu den betrieblichen AusbilderInnen intensiv pflegen und gleichzeitig einen eigenständigen Kontakt zu den Jugendlichen behalten, ohne permanent in die betrieblichen Belange einzugreifen. Die Berufsausbildung im Verbund Die Berufsausbildung Benachteiligter im Verbund unterscheidet sich in ihrer Organisation von der kooperativen Berufsausbildung erheblich. Hier gehen ein Träger der Jugendberufshilfe, der über eigene außerbetriebliche Ausbildungskapazitäten wie eine Jugendwerkstatt o. Ä. verfügt, und ein Betrieb eine viel weitergehende Kooperationsbeziehung ein: Die Jugendlichen werden während des ersten und ggf. zweiten Ausbildungsjahres beim Träger ausgebildet, bevor sie in den Ausbildungsbetrieb wechseln und dort die Berufsausbildung abschließen. Vor allem die Betriebe profitieren von dieser Konstellation, denn sie bekommen Azubis, die bereits über Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten im Ausbildungsberuf verfügen und deren Einsatz im Ausbildungsbetrieb dadurch erheblich unkomplizierter ist. Das relativ hohe Abbruchrisiko im ersten Ausbildungsjahr und die aufwändige, wirtschaftlich unattraktive Grundausbildung liegen dagegen beim Träger der Jugendberufshilfe. Die Ausbildungsverantwortung liegt bei der Ausbildung im Verbund beim Träger oder dem Ausbildungsbetrieb. Angestrebt wird in jedem Fall, dass im Verlauf der Ausbildung die Ausbildungsverantwortung vom Träger zum Betrieb übergeht und der Auszubildende als betrieblich Ausgebildeter die Prüfung vor der zuständigen Stelle ablegt, wobei der Träger der Jugendberufshilfe gleichzeitig für die gesamte Ausbildungszeit auch die Aufgabe des so genannten Coachens übernimmt. Beim Coachen greift die Jugendsozialarbeit auf eines ihrer traditionellen Leistungsangebote zurück. Die in diesem Feld arbeitenden Träger wählen die TeilnehmerInnen aus und bereiten sie auf die Ausbildung vor, indem sie diese an die Anforderungen eines strukturierten Tagesablaufes (wieder) heranführen, eventuelle Bildungsdefizite ermitteln und (noch einmal) den Berufswunsch der Jugendlichen evaluieren. Auf diese Weise ermitteln die ProjektmitarbeiterInnen die mentalen und Leistungspotenziale der Jugendlichen, aber auch ihre Erwartungen an die Ausbildung. Anhand dieses Wissens können sie ein für jeden Jugendlichen speziell zugeschnittenes Set an Hilfsund Unterstützungsmaßnahmen konzipieren und sie werden versuchen, die TeilnehmerInnen nicht in irgendeinen, sondern in den Betrieb zu vermitteln, der jeweils passt. Die eigentliche Ausbildung flankiert die Jugendberufshilfe mit den notwendigen Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Neben der sozialpädagogischen Betreuung, die vor allem der

sozialen Stabilisierung der Jugendlichen und der Entwicklung sozialer Kompetenzen dient, richten sich Stützunterricht oder ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) auf die Bewältigung der fachlichen Anforderungen durch die Jugendlichen: Hausaufgabenhilfe, Nachhilfe bei Kenntnislücken und Wiederholen von Lehrinhalten zeitnah zur Lehrstoffvermittlung in Betrieb und Berufsschule stehen dabei im Mittelpunkt. Hinzu kommen die Vermittlung von Lerntechniken und Prüfungstraining. Einzelne Projekte bieten diese Angebote im Bedarfsfall auch für die anderen Auszubildenden in den kooperierenden Ausbildungsbetrieben mit an. Risiken der Ausbildung im Verbund Die Ausbildung im Verbund birgt auch Risiken: Für Benachteiligte ist die Berufsausbildung an sich schon eine große Herausforderung. Das Einstellen auf mehrere Lernorte mit den verschiedenen Anforderungen und Personen vergrößert u. U. die Belastung. Insbesondere bei der Ausbildung im Verbund mit mehreren Betrieben besteht die Gefahr, dass die Fülle des Stoffes nicht umfassend abgestimmt vermittelt werden kann. Dies hängt meist mit der unzureichenden Dokumentation der absolvierten Ausbildungsinhalte in den Betrieben zusammen. Wechselnde betriebliche Lernorte erschweren außerdem die Identifikation mit einem Ausbildungsbetrieb und verringern die potenziellen Übernahmechancen. Kooperation mit Berufsschulen Im dualen System der beruflichen Ausbildung ist die Berufsschule als Ort der theoretischen Wissensvermittlung neben dem Ausbildungsbetrieb gleichrangiger und eigenständiger Lernort. Zukünftig sollte daher bei allen Formen der betrieblichen Ausbildung von Benachteiligten verstärkt auch die Kooperation mit der Berufsschule als drittem Lernort gesucht werden. Hierbei gibt es einen dringenden konzeptionellen und praktischen Erprobungsbedarf. Fortschritte in der Lernortkooperation zwischen Jugendberufshilfe, Betrieb und Berufsschule könnten einen Beitrag zur Verbesserung der fachlichen Ausbildung, aber auch zur Minderung der Ausbildungsabbrüche leisten. Kaum formalisierte Kooperationsbeziehungen Bislang gibt es allerdings bis auf wenige Ausnahmen zwischen den Trägern der Jugendberufshilfe und den Berufsschulen keine formalisierten Kooperationsbeziehungen. Eine Zusammenarbeit ist vielmehr immer auf einzelne, eher informelle Kontakte beschränkt. Seltene Ausnahmen, d. h. regelmäßige Kontakte, sind dort anzutreffen, wo Lehrer der Berufsschule in einer genehmigten Nebentätigkeit z. B. bei einem Träger der Jugendberufshilfe die ausbildungsbegleitenden Hilfen anbieten oder ehemalige Berufsschullehrer bei einem Träger der Jugendberufshilfe arbeiten und (immer noch) auf Kontakte an der Berufsschule zurückgreifen können. Die Ursachen für die unzureichenden Kooperationsmöglichkeiten mit der Berufsschule sehen die Träger der Jugendberufshilfe in dem ordnungspolitisch begründeten, autonomen Agieren der Berufsschulen. Erinnert werden soll an dieser Stelle allerdings an die fixierte Aufgabenstellung der Berufsschulen, die mit den Ausbildungsbetrieben in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag erfüllen.( ) Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder 1991). Diese Aufgabenbeschreibung zwingt die Beteiligten trotz der explizit formulierten gemeinsamen Verantwortung aber nicht unbedingt zu einer Kooperation; gerade deshalb verlangt das Zustandekommen von Kooperationsbeziehungen ein hohes Maß an Engagement: die Bereitschaft zum Dialog, das Zurückstellen eigener Interessen zugunsten einer gemeinsamen Verantwortung, die Ausdauer, gemeinsame Ausbildungsaufgaben zu planen und durchzuführen und nicht zuletzt die Fähigkeit, die Organisationsgrenzen zu verschieben, wenn es um Konfliktlösungsprozesse geht. 17

Unter den gegebenen Bedingungen muss das Engagement für eine Kooperation mit der Berufsschule von den Trägern der Jugendberufshilfe ausgehen. Als einer der Akteure in der betrieblichen Ausbildung von Benachteiligten müssen die Projekte den Kontakt zu den betroffenen Berufsschulen herstellen. Formalisierte Kooperationsbeziehungen, die tatsächlich auch arbeitsteilige Verantwortlichkeiten festlegen, sind allerdings außerordentlich schwer einzurichten. Das Grundproblem in der Gestaltung von Kooperationsbeziehungen zwischen den Trägern der Jugendberufshilfe, Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen ist neben der Existenz ordnungspolitischer Hürden, dass sich in der Mehrzahl der Berufsschulen keine verfügbaren personellen Kapazitäten zur Realisierung der Kooperation finden lassen. Vor diesem Hintergrund ist von den Modellprojekten des Modellprogramms Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit die Idee entwickelt worden, bei der Konzipierung neuer Ansätze der Jugendberufshilfe zukünftig so genannte Lehrerstunden einzuplanen. Mit diesen Mitteln kann die für die Kooperation zwischen Träger und Berufsschule von den Lehrern zusätzlich zu leistende Arbeit eingeworben und vergütet werden. Im Rahmen dieser Lehrerstunden soll die Berufsschulausbildung von Benachteiligten durch einen Berufsschullehrer oder eine Berufsschullehrerin verfolgt werden, damit Lernschwierigkeiten möglichst frühzeitig erkannt und folgenschwere Wissenslücken in der Allgemeinbildung identifiziert und - geschlossen werden können. Es ist sicher möglich, mit diesem Verfahren dem Scheitern in der Berufsausbildung entgegenzuwirken. Praktika bieten dem Betrieb und dem Jugendlichen die Chance, sich kennen zu lernen. Das ist manchmal wichtiger als Zensuren und Zeugnisse. AUSGEWÄHLTE LITERATUR ZUM THEMA Arbeiterwohlfahrt (AWO) (1997): Assessment für Jugendliche. Neue Wege in der Berufsorientierung. In: Fachwerk-Berichte aus der Praxis der Jugendsozialarbeit (Sonderheft). Bonn. Felber, Holm (Hrsg.) (1997): Berufliche Chancen für benachteiligte Jugendliche? Orientierungen und Handlungsstrategien. Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit. Band 2. München: DJI Verlag. Gericke, Thomas (1999): Kooperative Handlungsfelder von Jugendsozialarbeit und Betrieb. In: Jugend Beruf Gesellschaft, (50) 3, S.140 144. Gericke, Thomas (2000): Berufsausbildung Benachteiligter Problemskizze und Bibliographie. Aus Serie: Arbeitspapiere aus der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprogramms Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit. München/Leipzig: Deutsches Jugendinstitut, Arbeitspapier 3/2000. Gericke, Thomas (2001): Die Wiedergewinnung des Betriebes als Ausbildungsort für Benachteiligte Strategien und Leistungen der Jugendberufshilfe. Aus Serie: Arbeitspapiere aus der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprogramms Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit. München/Leipzig: Deutsches Jugendinstitut, Arbeitspapier 3/2001. Gericke, Thomas (Hrsg.) (2001): Förderung benachteiligter Jugendlicher in privatwirtschaftlichen Betrieben. Praxismodelle. Aus Serie: Materialien aus dem Forschungsschwerpunkt Übergänge in Arbeit. München/Leipzig: Deutsches Jugendinstitut, Materialienband 9/2001. Goepfert, Rainer (1999): Kooperative Handlungsfelder von Jugendsozialarbeit und Betrieb. In: Jugend Beruf Gesellschaft, (50) 3, S.145 152. 18