ARAG-Sportversicherung informiert vid Ausgabe September 2012 Seite 15/28 Quelle: aragvid-arag 09/12 Steht der Übungsleiter immer mit einem Bein im Gefängnis? Dieser Artikel soll dazu beitragen, bestehende Vorurteile oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Aufgabe als Übungsleiter/in zu beseitigen. Die ARAG möchte den vielen hunderttausenden allein in Deutschland tätigen Helferinnen und Helfern damit den Rücken stärken und sie auch weiterhin bei ihrem großartigen ehren- oder nebenamtlichen Engagement unterstützen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird dabei nachfolgend auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet: Selbstverständlich sollen sich aber beide Geschlechter angesprochen fühlen. Übungsleiter sind im Rahmen des Sportversicherungsvertrages unfallversichert. Darüber hinaus besteht für diesen Personenkreis ggf. auch gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft. Selbstverständlich besteht auch Versicherungsschutz für Übungsleiter im Rahmen der Haftpflichtversicherung, wenn sie im Auftrag des Vereins tätig werden. Für den Verein besteht die Verpflichtung, sich bei der Einstellung des Übungsleiters (ÜL) über dessen fachliche Kompetenz zu informieren. Üblicherweise ist das Risiko aus einer ÜL-Tätigkeit nicht durch die eigene Privat-Haftpflichtversicherung gedeckt. Insofern kommt der Absicherung durch den Sportversicherungsvertrag, den die Landessportbünde und -verbände mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG Düsseldorf abgeschlossen haben, eine besondere Bedeutung zu. Einzelheiten dazu sind den vertraglichen Bestimmungen des jeweiligen Sportversicherungsvertrages zu entnehmen, der beim Verein oder im Internet eingesehen werden kann (www.arag-sport.de / Ihr Versicherungsbüro). Einige, häufig gestellte und allgemeine Fragen haben wir hier zusammengefasst: Mitgliedschaft Der ÜL muss kein Vereinsmitglied sein, er darf sogar für verschiedene Vereine gleichzeitig tätig werden, ohne jeweils Vereinsmitglied zu sein. Volljährigkeit Der ÜL muss nicht zwingend 18 Jahre alt sein, wenn er für die verantwortungsvolle Aufgabe geeignet ist. Lizenzen, andere Qualifikationsnachweise und sein Entwicklungsstand bzw. seine Reife sind gute Hinweise und Gradmesser für eine Eignung. Außerdem muss der Vereinsvorstand die Beauftragung aussprechen. Die
Erziehungsberechtigten des (jungen) ÜL müssen gefragt werden und ihre Erlaubnis schriftlich erteilen. Schlüsselgewalt Hat der ÜL die Schlüsselgewalt für eine Halle, ist er auch für das Verschließen der Halle verantwortlich - auch wenn nach ihm noch Gruppen kommen. Ist von der nachfolgenden Gruppe der ÜL noch nicht anwesend, muss er die Halle bis dahin verschließen.
Hat der ÜL keinen Schlüssel, ist der Hausmeister bzw. ein anderer Beauftragter für das Abschließen zuständig. (Absprache mit Hausmeister). Defekte Halle Ob eine Halle trotz Defekt genutzt werden darf, hängt von der Art und dem Umfang des Schadens ab. Jeder ÜL ist vor dem Beginn der Übungsstunde dazu verpflichtet, die Geräte und auch die Halle auf ihr einwandfreies Funktionieren und die Verkehrssicherheit zu prüfen. Findet der ÜL einen Mangel/Schaden vor, so muss er ihn bewerten. Ist es ein geringer Schaden, kann er die betreffende Stelle markieren und den Bereich für die Teilnehmer sperren. Besteht auf Grund des Schadens eine Gefahr für die Sicherheit, muss er den Unterricht abbrechen bzw. ausfallen lassen. Der festgestellte Schaden ist außerdem unverzüglich dem Verein/Vorstand/Hausmeister zu melden. Verkehrssicherungspflicht Aus den Haftungsgrundsätzen des 823 BGB leiten sich die so genannten Allgemeinen Verkehrssicherungspflichten her, die in der heutigen Rechtsprechung in Haftpflichtfällen eine große Rolle spielen. Hierunter versteht man die Verpflichtung eines Jeden, der durch sein Tun eine Gefahrenlage geschaffen hat, die zur Abwendung eines Schadens von Personen und Sachen erforderlichen Sicherungsvorkehrungen zu treffen. Verkehrssicherungspflichtig sind demnach insbesondere alle, die auf einem Grundstück einen Verkehr eröffnen wie beispielsweise ein Fußballklub, der wöchentlich Veranstaltungen auf dem Sportplatz oder in der Sporthalle durchführt. Was der Pflichtige im Einzelfall zu tun hat, um Schäden von Dritten fern zu halten, richtet sich nach den jeweiligen Umständen. So muss z.b. der Sportverein dafür sorgen, dass die Zugänge zum Sportplatz oder zur Sporthalle keine größeren Unebenheiten aufweisen und gefahrlos begehbar sind, dass sie im Winter von Schnee und Eis möglichst freigehalten und, wenn nötig, gestreut werden. Der ÜL muss immer dafür sorgen, dass sich der Sportplatz, die Sporthalle und die Sportgeräte in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und keine Gefahr für Dritte darstellen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Wenn der ÜL entscheidet, dass auf dem Kleinfeld quer gespielt wird, muss er auf die besonderen Gefahren dieser Spielweise achten. Denn wenn die Tore an der Seitenlinie aufgestellt werden, muss die Ballfangsicherung noch so ausreichend sein, dass damit Schäden an parkenden Fahrzeugen, Passanten, angrenzenden Gebäuden etc. vermieden werden können. Strafrechtliche Verfolgung
Neben der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche (Schadenersatzansprüche) kann sich der/die ÜL auch einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt sehen. Auch hier kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Strafrechtliche Ermittlungen können aufgrund einer Strafanzeige erfolgen oder aber durch die Staatsanwaltschaft veranlasst werden, wenn ein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht. Beispielsweise kann die Verletzung einer Aufsichtspflicht, die eine erhebliche Verletzung des zu Beaufsichtigenden nach sich zieht, strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Sollten die Ermittlungsbehörden einen Straftatbestand feststellen, so kann der ÜL zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt werden. Im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen der Sport- Rechtsschutzversicherung erhalten die ÜL Kostenschutz über die ARAG Sportversicherung. Zum Thema Pflichten bei der Anleitung und Beaufsichtigung von Kindern werden wir in einer der nächsten Ausgaben berichten. Weiterhin viel Spaß und Erfolg bei Ihrer Tätigkeit im Verein! Auf die richtige Ernährung kommt es an im Sommer wie im Winter Wer im Winter mit Spaß und Schwung die Pisten hinunter wedeln oder genüsslich durch die Loipen gleiten möchte, sollte sich auch in der schneefreien Zeit fit halten. Dazu zählt neben einem den individuellen Fähigkeiten angepassten Ausdauertraining auch eine gesunde, bedarfsgerechte Ernährung. Denn richtiges Essen und Trinken fördert nicht nur Gesundheit und Wohlbefinden, sondern steigert auch Leistungsfähigkeit und Konzentration sei es im Winter auf der Piste oder beim Mountainbiken und Wandern im Sommer. Ausgewogene Ernährung über das ganze Jahr ist für Sportler ausschlaggebend. Eine ausgewogene Ernährung sollte den Körper mit den wichtigen Hauptnährstoffen also Kohlenhydraten, Eiweißen und Fetten sowie Vitaminen, Mineralstoffen und Ballaststoffen versorgen, erläutert Dr. Bernd Wolfarth, leitender Verbandsarzt des Deutschen Skiverbandes (DSV). Um den Bedarf an Nährstoffen zu decken, genügt es, einige grundlegende Empfehlungen zu beachten. Dies gilt für Hobbyskifahrer, wie auch für andere Sportler, betont Dr. Wolfarth. Mahlzeitenrhythmus an Belastung anpassen Gesund und fit ist, wer sich das ganze Jahr über sportlich betätigt und dabei auf eine ausgewogene Ernährung achtet. Wintersportler können
im Sommer beim Wandern, Nordic Walking, Schwimmen, Inline Skaten oder Radfahren für die nächste Saison trainieren. Während eines Sporttages sollte der Mahlzeitenrhythmus dabei an die gegebenen Belastungen angepasst werden. Da zum Beispiel ein Mountainbiketag in der Regel früh morgens beginnt und nicht selten bis zu acht Stunden dauert, sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: Rechtzeitig frühstücken Die letzte Mahlzeit sollte zwei bis drei Stunden vor Beginn der Sporteinheit eingenommen werden. Das Frühstück sollte leicht verdaulich sein, den Körper aber trotzdem mit ausreichend Energie in Form von Kohlenhydraten versorgen. Ideal sind hier Brot oder Brötchen mit fettarmem Belag oder Müsli mit Joghurt. Kleine Zwischenmahlzeiten erhalten Konzentration und Leistungsfähigkeit Grundsätzlich ist es beim Sport besser, über den Tag verteilt mehrere kleine Mahlzeiten zu sich zu nehmen, als wenige große. Das erleichtert die Verdauungsarbeit und sorgt dafür, dass der Körper stetig mit der nötigen Energie versorgt wird. Ein Absinken des Blutzuckerspiegels führt zu Einbußen bei Konzentration und Leistungsfähigkeit, erläutert Dr. Wolfarth. Um diesen sogenannten Hungerast zu verhindern, sollten immer wieder kleine Zwischenmahlzeiten eingenommen werden. Für den ausgedehnten Sporttag gilt daher: Essen, bevor ein Hungergefühl einsetzt! Ideale Snacks sind Bananen, Müsliriegel oder Fruchtschnitten sie sind leicht verdaulich, enthalten reichlich Kohlenhydrate und passen problemlos in Rucksack oder Jackentasche. Keine großen, schweren Mahlzeiten Auf fettreiche, schwer verdauliche Mahlzeiten sollte während des Sporttages verzichtet werden. Deren Verdauung belastet den Körper unnötig und führt zu Müdigkeit, Konzentrations- und Leistungseinbußen, warnt DSV-Verbandsarzt Dr. Wolfahrt. Für die mittägliche Rast sind zum Beispiel Salate mit Putenbruststreifen oder kleine Portionen mit Nudeln und Tomatensoße besonders gut geeignet. Abends Speicher für den nächsten Tag auffüllen Neben dem Frühstück sollte das Abendessen die zweite große Mahlzeit des Tages sein. Hier müssen die Kohlenhydratspeicher aufgefüllt werden, um so die Grundlage für eine optimale Leistungsfähigkeit am folgenden Tag zu schaffen, erklärt Dr. Bernd Wolfarth. Um die Muskulatur zusätzlich mit den für die in der Erholungsphase stattfindenden Auf- und Umbauprozesse notwendigen Eiweißen zu versorgen, empfiehlt der DSV-Verbandsarzt pflanzliche Kohlenhydratträger mit tierischen und pflanzlichen Eiweißen zu kombinieren. Gut geeignet sind hier zum Beispiel mit Käse überbackene Nudel-Gemüse-Aufläufe oder Fischfilets mit Gemüse und Reis. Reichlich und regelmäßig trinken Von immenser Bedeutung für den Erhalt der Leistungsfähigkeit ist eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Schon in Ruhe benötigt der Körper
durchschnittlich 2,5 Liter Flüssigkeit täglich, wovon etwa 1,5 Liter durch Trinken aufgenommen werden müssen. Beim Sport verliert der Körper durch Schwitzen zusätzlich Flüssigkeit, bei intensiver körperlicher Betätigung können es sogar mehr als zwei Liter pro Stunde sein. Bereits ein Flüssigkeitsverlust von zwei Prozent des Körpergewichts schränkt die Leistungsfähigkeit deutlich ein, weiß Wolfarth. Dr. Wolfarth empfiehlt daher, am Sporttag schon beim Frühstück reichlich zu trinken. Als Basisgetränke eignen sich Wasser, Frucht- und Gemüsesaftschorlen sowie Kräuter- und Früchtetees. Kaffee sollte nur als Ergänzung dazu verstanden werden. Eine halbe Stunde vor Beginn der sportlichen Belastung ist es ratsam, nochmal 0,25 bis 0,5 Liter zu trinken. Um den Flüssigkeitshaushalt auf einem konstanten Niveau zu halten, sollte aber auch während des Sports regelmäßig getrunken werden. Bei Ausdauersportarten wie Mountainbiken, Wandern und Bergsteigen, Nordic Walking, Skilanglauf, Schneeschuh- oder Skitourengehen wird eine Flüssigkeitsaufnahme von etwa 0,25 Liter alle 20 bis 30 Minuten empfohlen. Grundsätzlich sollte aber immer getrunken werden, bevor sich ein Durstgefühl einstellt, rät Dr. Wolfarth. Nach dem Sport werden Getränke mit einem hohen Mineralstoffgehalt empfohlen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Versorgung mit Magnesium und Kalium, da Natrium in der Regel ausreichend über die Nahrung aufgenommen wird. Alkoholische Getränke sollten während des Sports strikt gemieden werden. Schon aus Gründen der Sicherheit ist der Konsum von Alkohol während des Sporttreibens tabu, da dies Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit und Koordination negativ beeinträchtigt, mahnt Dr. Wolfarth. Zudem eignen sich alkoholische Getränke nicht dazu, den Körper mit Flüssigkeit zu versorgen. Im Gegenteil: Beim Abbau des Alkohols wird dem Körper Wasser entzogen. Darüber hinaus hemmt Alkohol die Regenerationsprozesse nach dem Sport. Weitere Infos finden Sie unter www.ski-online.de Quelle: aragvid-dsvaktiv 09/12