Versicherungen im VDST Verein
VBG - Verwaltungsberufsgenossenschaft - ist als gesetzliche Unfallversicherung ein Teil der Sozialversicherung, - ist bundesweit tätig mit elf Bezirksverwaltungen, - hat ca. 750.000 Mitgliedsunternehmen aus 100 Branchen mit über 8 Millionen versicherten Arbeitnehmern Alle ideell Tätigen in Mitgliedsvereinen der Landessportbünde im DOSB und der DOSB Spitzenverbände sind automatisch in der VBG berufsunfallversichert!
Die Berufsunfallversicherung ist die: Ablösung der Unternehmerhaftpflicht gegenüber dem Arbeitgeber Verein Arbeitgeber Verantwortlich für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind (SGB VII; ArbSchG) Arbeitnehmer Trainer, JL, TL, Helfer Vorstand, Geschäftsführung, beautragte Personen (ArbSchG, BGV A1)
Versicherte Personen Beschäftigte wie Beschäftigte Vorstand Mitglied Bezahlte Sportler Übungsleiter Trainer > 2400 Mitarbeiter der....geschäftsstelle Minijob 440 TL, Trainer, JL < 2400 Helfer 1 Jobber Freiwillige Ehrenamtsversicherung 3,00 pro Amt im Jahr VDST LSB
Kein Versicherungsschutz für Honorartrainer Kein Beschäftigter sondern Selbständiger Möglichkeit der freiwilligen Unternehmerversicherung Eventuell für mehrere Arbeitgeber tätig Tritt am Markt auf Beauftragt bei Verhinderung andere Person Übt und führt seine Tätigkeit völlig frei aus Honorartrainer
Helfende Vereinsmitglieder Jede übliche von jedem Mitglied zu erwartende Tätigkeit ist nicht versichert. Darüber hinausgehende Tätigkeiten, vor allem solche gegen Entgelt, sind versichert. Regelmäßig oder mehr als zwei Stunden ist versichert! Ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung? Gisela holt jede Woche vor dem Jugendtraining die Unterwasserspielsachen, platziert sie und bringt sie wieder in den Zeugraum.. und dann passiert ein Unfall! Gisela muss früher gehen und bittet Peter die Unterwasserspielsachen in den Zeugraum zu bringen.. und dann passiert ein Unfall!
Nicht versichert! Mitglied Sportler Geht seinem Hobby nach Wahlämter Vorstand Mitglieder in Ausschüssen Schiedsrichter Arbeitgeber laut Beschluss Tätigkeiten, die nicht arbeitnehmerähnlich sind Gerätewart Wahlamt - nein Stellt sich zur Verfügung - ja Mitgliedschaftsrechtliche Verpflichtungen durch: Satzungsbestimmung Vorstandsbeschluss Allgemeine Übung - Ausnahme wenn es regelmäßig ausgeübt wird oder einmalig.länger als 2 Std. Diese Personen sind über den LSB und VDST versichert aber nicht so umfangreich!!
Beispielformular Aushang / Protokollnotiz Für die unten aufgeführten Tätigkeiten, die nicht nur geringfügig sind, sondern regelmäßig geleistet werden oder länger als 2 Stunden dauern. Tätigkeitsbeschreibung die nicht durch die Satzung/Beschluss vorgeschrieben sind und nicht von jedem Mitglied zu erwarten sind, sondern über das übliche Maß hinausgehen, und nicht bei der Abgeltung von Pflichtarbeitsstunden berücksichtigt werden, melden sich folgende Personen: Name Unterschrift
Ehrenamtsversicherung Anmeldung einfach über das Internet: www.vbg.de - Ehrenamtsversicherung Versicherungsbeginn: Tag nach Antragseingang oder zu einem späteren gewählten Zeitpunkt. Rechnung kommt im Folgejahr
Was ist versichert? Arbeitsunfall Wegeunfall Berufskrankheit Unfall, im Zusammenhang mit Betriebstätigkeit einschließlich Dienstwegen und Dienstfahrten Unfall, auf dem direkten Hin- und Rückweg zwischen der Wohnung und dem Ort der Tätigkeit Erkrankungen, die in der Berufskrankheitenverordnung als solche aufgeführt sind.
Wichtig wenn etwas passiert ist! Dem Arzt unbedingt mitteilen, dass es sich um einen Berufsunfall handelt. keine Rezeptgebühr und Zuzahlungen Hilfsmittel werden auch bezahlt www.vbg.de
Aufgaben der Berufsgenossenschaft! z.b. Seminare Prävention Verhütung von: Arbeitsunfällen Berufskrankheiten arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Rehabilitation beruflich medizinisch sozial Entschädigung Rente Witwen- und Waisenrente Sicherstellen einer wirksamen Ersten Hilfe Mit allen verfügbaren Mitteln!!!!!!
Verein und Kommune / Schule? GUVV Gemeindeunfallversicherungsverband LUK Landesunfallkasse Gewässerreinigen! Ferienspiele / Kooperation mit Schulen!
Rettung von Leben GUVV LUK Sachschäden werden auch übernommen!! Gilt im In- und Ausland Voraussetzung Wohnsitz Deutschland
Versicherung der Landessportbünde Vereinsversicherungen Vereinshaftpflicht Trainingszeiten Vereins- und Landesmeisterschaften Vereinsveranstaltungen In der LSB Versicherung sind auch passive Vereinsmitglieder versichert. Tauchunfälle mit Druckkammerbehandlung sind in der LSB Versicherung nicht versichert!!! Passiv Nimmt nicht am Tauchtraining teil Betreibt keine Tauchsportart (Tauchen/Flossenschwimmen/UWR/OT/Apnoe) Aktiv nimmt aktiv am Tauchtraining teil betreibt eine Tauchsportart egal ob mit oder ohne Gerät
HDI Gerling Europa Versicherung Sportunfallversicherung Haftpflichtversicherung Rechtschutzversicherung Nur beim Tauchen Auslandsreisekrankenversicherung Med. Notfallhotline Allgemeine Versicherung Im Verein sind alle aktiv gemeldeten Mitglieder versichert von 0 6 Jahre mit der Auslandsreisekrankenversicherung von 6 8 Jahre auch beim Schnorcheln mit ABC Ausrüstung ab dem 8. Lebensjahr in vollem Umfang Bis zum 14. Lebensjahr keine Mitgliedsbeiträge im VDST
Auslandsreisekrankenversicherung 56 Tage pro Auslandsaufenthalt
EU-Ausland
Pauschale Tauchkursversicherung Warum? Mitgliedergewinnung! Schnuppertraining Schnuppertauchen Tauchkurse und Vereinsveranstaltung
Wegeversicherung LSB VDST VBG
Training im Schwimmbad LSB VDST VBG
Wettkampfsport
Wettkampfsport LSB VDST VBG
Tauchunfall Ausland Europa KV Weiterbehandlung in Deutschland HDI - Gerling Deutschland HDI Gerling Arbeitnehmer - VBG (Trainer, Leiter)
Danke und schöne Tauchgänge Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Marlis Reutzel reutzel@vdst.de ohne Unfall!!