Botschaft. Der Stiftungsrat an den Gemeinderat. Pensionskasse der Stadt Frauenfeld. Datum 20. September 2016

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Nr. 586 R I. Ausgangslage

Transkript:

Pensionskasse der Stadt Frauenfeld Der Stiftungsrat an den Gemeinderat Botschaft Datum 20. September 2016 Pensionskasse der Stadt Frauenfeld; Genehmigung Anschluss der politischen Gemeinde Gachnang Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Ausgangslage Mit der Inkraftsetzung der Verordnungsbestimmungen durch den Bundesrat vom 10. Juni 2011 sah sich die Stadt Frauenfeld veranlasst, die bisherige Rechtsform der Pensionskasse für das Personal der Stadt Frauenfeld zu ändern. Die zentralen Elemente der Reform sind die Verbesserung von Transparenz, Governance und Unabhängigkeit sowie die Stärkung und Neuordnung des Aufsichtssystems mit einer verwaltungsunabhängigen Oberaufsichtskommission. Mit Botschaft Nummer 16 vom 4. September 2012 legte der Stadtrat dem Gemeinderat dar, welcher zwingende und kurzfristige Handlungsbedarf bezüglich Rechtsform, Selbstständigkeit, Finanzierung und Organisation der Kasse anstand. Beantragt wurde, die Pensionskasse für das Personal der Stadt Frauenfeld per 1. Januar 2014 in eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu überführen und im Teilkapitalisierungsverfahren zu führen. Der Stadtrat legte in der Folge dem Gemeinderat mit der Botschaft Nummer 22 vom 12. Februar 2013 die Details zur Verselbstständigung vor. Darunter fielen das entsprechende Reglement, die Vorgaben zum Fi-

2 nanzierungsplan, die Finanzierung der bereits gesprochenen Teuerungsrenten und die Gewährleistung der Staatsgarantie. An der Sitzung vom 24. April 2013 beschloss der Gemeinderat abschliessend über die Anträge und das Reglement betreffend Führung der Pensionskasse für das Personal der Stadt Frauenfeld als selbstständige öffentlich-rechtliche Stiftung (vgl. Protokoll der 18. Sitzung des Gemeinderates Frauenfeld vom 24. April 2013). Damit definierte er die Rahmenbedingungen für die Führung der Pensionskasse. Dazu gehört die autonome Führung der Pensionskasse gemäss gesetzlichen Vorgaben durch den paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat unter Berücksichtigung einzelner vom Gesetzgeber ermöglichten Ausnahmen. Zu diesen gehörten der Anschluss und die Aufhebung von Anschlussverträgen mit weiteren Arbeitgebern. Gemäss Artikel 4 vorerwähnten Reglements kann der Stiftungsrat mit weiteren Arbeitgebern Vereinbarungen über deren Anschluss an die Pensionskasse der Stadt Frauenfeld abschliessen und aufheben (Absatz 1). Diese bedürfen jedoch der Genehmigung durch den Gemeinderat (Absatz 2). Mit dem Anschluss neuer Arbeitgeber können neue Risiken für die Pensionskasse entstehen, insbesondere im Hinblick auf das Bestehen einer Staatsgarantie. Auf diesen Umstand wurde in den Erläuterungen der oben genannten Botschaft Nummer 22 ausdrücklich hingewiesen. Ebenso wurde erwähnt, dass Abschlüsse und Aufhebung von Anschlussvereinbarungen starke politische Komponenten aufweisen können. Mit der Verselbstständigung der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld agiert diese autonom und unabhängig vom Stadtrat. Obwohl weder im Reglement betreffend Führung der Pensionskasse für das Personal der Stadt Frauenfeld als selbstständige öffentlich-rechtliche Stiftung noch im Geschäftsreglement für den Gemeinderat erwähnt, richtet sich der Stiftungsrat mit einem Antrag direkt an den Gemeinderat mit dem Anliegen, dass ihm dieses Recht aufgrund seiner Stellung und Aufgaben direkt zu gewähren ist. Anschluss weiterer Arbeitgeber Anfrage der politischen Gemeinde Gachnang Die politische Gemeinde Gachnang ist an den Stiftungsrat mit der Anfrage gelangt, ob sie sich an der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld anschliessen könne. Die politische Gemeinde Gachnang ist bis Ende 2016 bei einer Sammelstiftung angeschlossen.

3 Die politische Gemeinde Gachnang umfasst mit den Mitarbeitenden der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Region Frauenfeld 20 Mitarbeitende und einen Rentner (Stand 1.1.2016). Parallel zur Anfrage bei der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld prüft der Gemeinderat Gachnang weitere Angebote anderer Vorsorgeeinrichtungen. Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld hat die Anfrage positiv aufgenommen und mit Unterstützung des Pensionskassenexperten eine Offerte sowie die Bedingungen im Anschlussvertrag ausgearbeitet. Die Offerte sowie der Anschlussvertrag wurden unter folgenden Vorgaben erarbeitet: Die Rechte und Pflichten der bestehenden Destinatäre werden nicht angetastet. Die neuen Destinatäre treten in die gleichen Rechte und Pflichten wie die bestehenden Destinatäre ein. Die Anschlussbedingungen werden analog zu den bestehenden Anschlussverträgen mit den Schulen Frauenfeld und dem Abwasserverband Region Frauenfeld festgelegt. Die neuen Verpflichtungen sowie das Altersguthaben werden zu 100 Prozent ausfinanziert. Die politische Gemeinde Gachnang übernimmt ihren Anteil an der Staatsgarantie. Auswirkungen/Risiken Das Risikoprofil der neuen Destinatäre ist mit demjenigen der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld vergleichbar. Bekannte Veränderungen im Personalbestand der politischen Gemeinde Gachnang werden mit einer Arbeitgeberbeitragsreserve vorfinanziert. Gestützt auf das Teilliquidationsreglement würde der Austritt der politischen Gemeinde Gachnang aus der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld zu keinem Teilliquidationsverfahren führen. In Analogie kann von der politischen Gemeinde Gachnang nicht verlangt werden, dass sich diese in alle bestehenden Reserven der Pensionskasse einkauft. Die verlangte Staatsgarantie von Gachnang käme allerdings im Falle einer anders bedingten Teil- oder Gesamtliquidation zum Tragen. Mit 20 Destinatären umfasst der Beitritt der politischen Gemeinde Gachnang in etwa der jährlichen Veränderung des bestehenden Bestandes an Versicherten und Rentnern der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld. Der Bestand der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld umfasste per 1. Januar 2016 insgesamt 883 Destinatäre.

4 Die politische Gemeinde Gachnang hat anteilmässig zu ihren mitgebrachten Verpflichtungen analog den bestehenden angeschlossenen Arbeitgebern eine Staatsgarantie abzugeben. Da die Ausfinanzierung der politischen Gemeinde Gachnang für ihre Verbindlichkeiten zu 100 Prozent erfolgt, umfasst die Staatsgarantie die Differenz zwischen dem Ausgangsdeckungsgrad bei Verselbstständigung der Pensionskasse von 70,4 Prozent und dem Deckungsgrad per 31. Dezember 2016 1. Auf die Anzahl Stiftungsräte hat ein Anschluss der politischen Gemeinde Gachnang keine Auswirkung. Die Sitzbelegung verändert sich ebenfalls nicht. Die Stadt Frauenfeld stellt zwei Arbeitgebervertreter (davon eine externe fachkundige Person). Auf die Person des dritten Sitzes einigen sich die übrigen angeschlossenen Arbeitgeber. Die Arbeitnehmervertretungen werden durch alle Versicherten gewählt. Weiteres Vorgehen Die politische Gemeinde Gachnang verfügt über weitere Offerten für den Beitritt zu einer Vorsorgeeinrichtung. Der Gemeinderat, bzw. je nach finanzieller Tragweite des Anschlusses die Gemeindeversammlung, entscheiden nach Vorliegen aller Offerten über einen Anschluss. Damit der Stiftungsrat abschliessend einen Anschluss vornehmen kann, braucht es zwingend die Genehmigung des Gemeinderates Frauenfeld. Dieser legt mit seinem Beschluss lediglich fest, ob er den Anschluss der politischen Gemeinde Gachnang genehmigt, vorausgesetzt, dieser Entscheid würde durch Gachnang ebenso gefällt werden. Beurteilung des Stiftungsrats Der Stiftungsrat hat mit der vorliegenden Offerte und dem entsprechenden Anschlussvertrag die Grundlage geschaffen, künftige Arbeitgeber zu den gleichen Bedingungen in die Pensionskasse der Stadt Frauenfeld zu integrieren, wie diese für die bei Gründung erfolgten Anschlüsse galten. Für den Stiftungsrat war dieser Prozess erstmalig und soll für künftige Anfragen identisch verlaufen. 1 Der Deckungsgrad per 31. Dezember 2015 betrug 85.27 Prozent Siehe Abschluss unter www.frauenfeld.ch Verwaltung & Politik Stadtverwaltung Departement für Finanzen, Stadtentwicklung, Zentrales Finanzamt Dienstleistungen; Pensionskasse der Stadt Frauenfeld Onlinedienste; Geschäftsberichte

5 Die Pensionskasse der Stadt Frauenfeld ist die grösste vollautonome Pensionskasse einer Gemeinde im Kanton Thurgau. Trotzdem stellt ihre Anzahl an Destinatären die wirtschaftliche Führung vor grosse Herausforderungen. Eine verbesserte und kosteneffizientere Führung der Pensionskasse kann wesentlich durch die Erhöhung der Anzahl Destinatäre erfolgen. Ein inneres Wachstum mit den bestehenden angeschlossenen Arbeitgebern ist nicht in erforderlichem Umfang zu erwarten. Die Möglichkeit eines Anschlusses an eine öffentlich-rechtliche Stiftung bietet den Gemeinden eine interessante Alternative zu den bestehenden Angeboten von Sammelstiftungen. Dieser Umstand wurde bereits in der oben erwähnten Botschaft Nummer 16 festgestellt, als eine Kooperation mit den Gemeinden Arbon, Romanshorn und Weinfelden ins Auge gefasst wurde. Der Stiftungsrat hat sich einstimmig für einen Anschluss der politischen Gemeinde Gachnang ausgesprochen. Damit er die geforderten weiteren Schritte unternehmen kann, benötigt er gemäss Artikel 4, Absatz 2 des Reglements betreffend Führung der Pensionskasse für das Personal der Stadt Frauenfeld als selbstständige öffentlich-rechtliche Stiftung die Zustimmung des Gemeinderates.

6 Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Aufgrund der Ausführungen stellen wir Ihnen folgende A n t r ä g e: 1. Der Anschluss der politischen Gemeinde Gachnang an die Pensionskasse der Stadt Frauenfeld wird genehmigt. 2. Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Stadt Frauenfeld wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung abzuschliessen. - - - Die Vorlage geht an das Präsidium des Gemeinderates mit der Einladung, das Geschäft der zuständigen Geschäftsprüfungskommission zur Vorberatung, Berichterstattung und Antragstellung im Gemeinderat zuzuweisen. Frauenfeld, 20. September 2016 NAMENS DES STIFTUNGSRATES Der Präsident Der Vize-Präsident Markus Kutter Anders Stokholm