Y O U R G L O B A L T A X P E R T S Vortragende: Mag. Karl Mitterlehner Datum: 26. März 2015 Mag. Matthias Mitterlehner
ICON ist das Kompetenzzentrum für internationales Steuerrecht in Österreich bietet Speziallösungen im Unternehmens-Steuerrecht verfügt über höchste Experten-Kompetenz in Umsatzsteuerfragen kennt die Bedürfnisse der Unternehmen aus der Praxis ist Wirtschaftsprüfer bei Industrie und Mittelstand Seite 2
Mag. Karl Mitterlehner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater / Gründer, Partner Schwerpunkte 1. Unternehmensbesteuerung 2. Wirtschaftsprüfung 3. Forschungsprämie Funktionen Leiter des Fachsenats der Kammer der Wirtschaftstreuhänder OÖ Mitglied des Ausschusses für Steuer- und Kapitalmarktfragen der Industriellenvereinigung Tel. (+43 732) 69 412-3963 karl.mitterlehner@icon.at Vorstandsmitglied der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung Seite 3
Mag. Matthias Mitterlehner Manager Tax Schwerpunkte Internationale Konzernbesteuerung Internationale Mergers & Acquisitions Tax Compliance Internationales Projektgeschäft Betriebsstättenbesteuerung Auslandsentsendungen Werdegang Tel. (+43 732) 69 412-6990 matthias.mitterlehner@icon.at 2010 Mag.rer.soc.oec an der JKU, Linz 2010-2014 Mitarbeiter einer großen WT-Kanzlei, Wien 2013 Steuerberater 2014 Eintritt in die ICON Wirtschaftstreuhand GmbH Lehrtätigkeiten Fachvortragender im Rahmen der ICON Tax Academy Seite 4
Überblick Überblick F&E Begünstigungen Aufbau des Nationalberichts Abschnitt 1: F&E Begünstigungen gem. den nationalen Bestimmungen Abschnitt 2: F&E Begünstigungen im Lichte des internationalen Steuerrechts Seite 5
ÜBERBLICK F&E BEGÜNSTIGUNGEN Seite 6
Überblick F&E Begünstigungen 38 EStG - Erfinderbegünstigung 67 Abs 7 EStG Verbesserungsvorschläge und Diensterfindungen 103 EStG - Zuzugsbegünstigung 108c EStG - Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und Auftragsforschung Seite 7
AUFBAU DES NATIONALBERICHTS Seite 8
Abschnitt 1: F&E Begünstigungen gem. den nationalen Bestimmungen I Einführung in die Besteuerung von business income Steuerpolitische Überlegungen für die Einführung von F&E Begünstigungen Allgemeines Steuerklima für F&E Gründe für die Einführung von F&E Begünstigungen F&E Begünstigungen, der Gleichheitsbehandlungsgrundsatz und das Leistungsfähigkeitsprinzip Qualifizierte Steuerpflichtige F&E Begünstigungen: multinationale Unternehmen vs. KMUs Die Definition von F&E im Steuerrecht Seite 9
Abschnitt 1: F&E Begünstigungen gem. den nationalen Bestimmungen II F&E Input Incentives Überblick über F&E Input Incentives Begünstigte F&E Aufwendungen Steuerprämie vs. Forschungsfreibetrag Territorialer Geltungsbereich Anti-Missbrauchsbestimmungen F&E Output Incentives Verfahrensrechtliche Voraussetzungen Seite 10
Abschnitt 2: F&E Begünstigungen im Lichte des internationalen Steuerrechts Qualifizierte Steuerpflichtige und territorialer Geltungsbereich Vereinbarkeit mit der Anti-Diskriminierungsbestimmung von DBAs Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten der EU Vereinbarkeit mit dem EU Beihilfenrecht Patent Boxes und schädlicher Steuerwettbewerb Immaterielle Vermögenswerte und BEPS Transfer von immateriellen Vermögenswerten in Niedrigsteuerländer Lizenzzahlungen an zwischengeschalteten IP Gesellschaften Seite 11
Abschnitt 1: F&E BEGÜNSTIGUNGEN GEM. DEN NATIONALEN BESTIMMUNGEN Seite 12
Abschnitt 1: F&E Begünstigungen gem. den nationalen Bestimmungen I Einführung in die Besteuerung von business income Steuerpolitische Überlegungen für die Einführung von F&E Begünstigungen Allgemeines Steuerklima für F&E Gründe für die Einführung von F&E Begünstigungen F&E Begünstigungen, der Gleichheitsbehandlungsgrundsatz und das Leistungsfähigkeitsprinzip Qualifizierte Steuerpflichtige F&E Begünstigungen: multinationale Unternehmen vs. KMUs Die Definition von F&E im Steuerrecht >FOLIE Seite 13
Definition von F&E - Forschungsprämie Prämienbegünstigt ist ( 108c Abs 2 Z 1 EStG): Eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten. Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen ( ). Definition nach OECD: Frascati-Manual Chapter 2 Basic Definitions and Conventions: Research and experimental development (R&D) comprise creative work undertaken on a systematic basis in order to increase the stock of knowledge of man, culture and society, and the use of this stock of knowledge to devise new applications. Seite 14
Definition F& E - Erfinderbegünstigung Einkünfte aus der Verwertung patentrechtlich geschützter Erfindungen Patentierbar sind ( 1 Abs 1 PatG): Erfindungen auf allen Gebieten der Technik [ ], sofern sie neu sind, sich für den Fachmann nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben und gewerblich anwendbar sind... Halbsatz nicht für Körperschaften verfügbar Leistungsfähigkeitsprinzip als Rechtfertigungsgrund? Patent als Voraussetzung zb Pflanzensorten, Tierarten, Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung, Diagnostikverfahren nicht patentierbar Gleichheitswidrig? Gebrauchsmuster? Seite 15
Abschnitt 1: F&E Begünstigungen gem. den nationalen Bestimmungen II F&E Input Incentives Überblick über F&E Input Incentives Begünstigte F&E Aufwendungen Steuerprämie vs. Forschungsfreibetrag Territorialer Geltungsbereich Anti-Missbrauchsbestimmungen F&E Output Incentives Verfahrensrechtliche Voraussetzungen > FOLIE > FOLIE > FOLIE Seite 16
Begünstigte Aufwendungen Soweit die Aufwendungen F&E zuzuordnen sind: Löhne und Gehälter inkl. tatsächlicher Lohnnebenkosten Unmittelbare Aufwendungen und unmittelbare Investitionen (einschließlich Grundstücksanschaffungen), soweit sie nachhaltig F&E dienen Finanzierungsaufwendungen Gemeinkosten soweit sie F&E zuzuordnen sind anteilige Verwaltungskosten Abzug von steuerfreien Zuwendungen Abzug von Aufwendungen, für die der Auftraggeber Begünstigungen in Anspruch nimmt (Mitteilung des Auftraggebers!) Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen finden sich im Anhang I der FPr-VO Seite 17
Ablauf zur Beantragung einer Forschungsprämie 1 Anforderung eines Jahresgutachtens Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) Jahresgutachten Finanz Online Finanz Online Unternehmen nach Ablauf des WJ und zeitlich unabhängig 3 Unternehmen 3 Finanzamt 2 über Postweg Antrag auf Forschungsprämie (Formular E108C) Gutschrift oder neg. Bescheid 4 Seite 18
Abschnitt 2: F&E BEGÜNSTIGUNGEN IM LICHTE DES INTERNATIO- NALEN STEUERRECHTS Seite 19
Abschnitt 2: F&E Begünstigungen im Lichte des internationalen Steuerrechts Qualifizierte Steuerpflichtige und territorialer Geltungsbereich Vereinbarkeit mit der Anti-Diskriminierungsbestimmung von DBAs Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten der EU Vereinbarkeit mit dem EU Beihilfenrecht Patent Boxes und schädlicher Steuerwettbewerb Immaterielle Vermögenswerte und BEPS > FOLIE > FOLIE Transfer von immateriellen Vermögenswerten in Niedrigsteuerländer Lizenzzahlungen an zwischengeschalteten IP Gesellschaften Seite 20
Vereinbarkeit mit Art 24 OECD MA Österreichische Betriebstätten ausländischer Unternehmen können FP in Anspruch nehmen Erfinderbegünstigung nur für unbeschränkt Steuerpflichtige anwendbar Betriebstätten von ausländischen Steuerpflichtigen? Option gem. 1 Abs 4 EStG Nur für Steuerpflichtige in EU und EWR Min. 90% österr. Einkünfte oder max. EUR 11.000 nicht der österr. ESt unterliegende Einkünfte Nicht Anwendbar für Vielzahl von Betriebstätten Seite 21
Vereinbarkeit mit den EU Grundfreiheiten Anknüpfung an Österreich Eigenbetriebliche Forschung in inländischem Betrieb oder Betriebstätte BMF: Kein Abzug von der BMG, somit keine steuerliche Maßnahme Vielmehr Direktzahlung im Sinne einer Wirtschaftslenkung Fazit BMF: unionsrechtlich unbedenklich Seite 22
Vereinbarkeit mit EU Grundfreiheiten Anknüpfung an Österreich EUGH zu Anrechnungsmethode ivm Welteinkommensbesteuerung: Gleichwertige Behandlung des Einkommens unabhängig von dessen Herkunft (C-315/02, Lenz; C- 319/02, Manninen; C-374/04, Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation). Aufteilung der Besteuerungsbefugnis Keine Beschränkung der österr. Besteuerungshoheit Kohärenz Unmittelbarer Zusammenhang zwischen steuerlichem Vorteil (Prämie) und steuerlicher Belastung (Besteuerung der Einkünfte gefordert) Besteuerung durchbricht Kohärenz Rs Jobra zu Investitionszuwachsprämie Verwendung begünstigter WG in inländ. BS F&E AT GmbH F&E Seite 23
Abschnitt 2: F&E Begünstigungen im Lichte des internationalen Steuerrechts Qualifizierte Steuerpflichtige und territorialer Geltungsbereich Vereinbarkeit mit der Anti-Diskriminierungsbestimmung von DBAs Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten der EU Vereinbarkeit mit dem EU Beihilfenrecht Patent Boxes und schädlicher Steuerwettbewerb Immaterielle Vermögenswerte und BEPS Transfer von immateriellen Vermögenswerten in Niedrigsteuerländer Lizenzzahlungen an zwischengeschalteten IP Gesellschaften Seite 24
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Stahlstraße 14, 4020 Linz, Austria Tel. (+43 732) 69412-DW, Fax (+43 732) 6980-9273 E-Mail: office@icon.at www.icon.at 2013 Seite 25