Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG. Stand: Mai 2011

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Buß und katalog Stand: Mai 2011 (Beschluss des Bund/LänderFachausschusses ) Vorbemerkungen Der Buß und katalog enthält Zumessungsregeln für eine länderübergreifende und gleichmäßige Bemessung von Buß und ern aufgrund von Tatbeständen dem. Zweck dieser Regelsätze ist es, für häufig vorkommende Ordnungswidrigkeiten zu einer einheitlichen Ahndung zu kommen. Die im Buß und katalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von gewöhnlichen Tatumständen ausgehen. Die Regelsätze des Buß und kataloges räumen bei Fällen, die von der üblichen abweichen, einen Ermessenspielraum ein. Die behörden sind verpflichtet, objektive und subjektive Tatumstände, die von Handlung im Vergleich zum Regelfall als weniger schwerwiegend kennzeichnen, zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen und somit im Einzelfall den Regelsatz zu unterschreiten. Sie sind weiterhin berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall den Regelsatz zu überschreiten. Die vorgenannten Erwägungen gelten sowohl für vorsätzliches als auch für fahrlässiges Handeln. Stand Mai 2011 1

Buß und katalog ( Unternehmer) 1. Zuwiderhandlungen gegen die Erlaubnis/Genehmigungspflicht 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.2.1 1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.1.6 1.2 Betreiben von gewerblichem Güterkraftverkehr ohne Erlaubnis 3 Abs. 1 /Berechtigung 6 /Lizenz Art. 3 VO (EWG) Nr. 881/92: Inländischer Unternehmer bei Binnenbeförderungen und Beförderungen mit Drittstaaten Gebietsfremder EU/EWRUnternehmer bei Kabotagebeförderungen: Keine Lizenz erteilt Gebietsfremder EU/EWRUnternehmer bei Kabotagebeförderungen: Verstoß gegen die 3 in 7Beschränkung" Drittstaatenunternehmer bei Binnenbeförderungen Inländischer oder gebietsfremder EU /EWRUnternehmer im grenzüberschreitendem Güterkraftverkehr i.s.d. VO (EWG) Nr. 881/92 Gebietsfremder EU/EWRUnternehmer bei Beförderungen zwischen dem Inland und einem Drittstaat Drittstaatenunternehmer im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr 19 Abs. 1 Nr. 1b, 3 Abs. 1 19 Abs. 4 Nr. 2, Art. 1 Abs. 1 VO (EWG) 3118/93 i.v.m. Art. 3 Abs. 1 VO (EWG) 881/92, Art. 8 Abs. 1 VO (EG) 1072/2009 19 Abs. 2a Nr. 1 7 i.v.m. Art. 8 Abs. 2 VO (EG) 1072/2009 oder 19 Abs. 1 Nr. 2 25 Nr. 11a, 17a Abs. 2 rkabotagev 19 Abs. 1 Nr. 1b, 3 Abs. 1 19 Abs. 2 Nr. 1 Art. 3 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 881/92 19 Abs. 1 Nr. 1b, 3 Abs. 1, 6 19 Abs. 1 Nr. 1b, 3 Abs. 1, 6 Vollziehbare Auflage missachtet 19 Abs. 1 Nr. 1c 3 Abs. 4 ; 25 Nr. 2, 4 Abs. 4, 7 Abs. 3 o. 10 Abs. 3 rkabotagev 2000 1000 2000 1000 2000 1000 2500 1250 2000 1000 2500 1250 2500 (ohne CEMT Umzugsgenehmigung 2000) 100 300 1250 50 150 Stand Mai 2011 2

Buß und katalog ( Unternehmer) 1. Zuwiderhandlungen gegen die Erlaubnis/Genehmigungspflicht 1.3 Inländischer Unternehmer, gebietsfremder EU/EWRUnternehmer, Drittstaatenunternehmer: unzulässige Verwendung der CEMTGenehmigung durch Verstoß gegen die 2+3 Regelung, 25 Nr. 6 i.v.m. 7a Nr. 2 rkabotagev 2500 1250 1.4 Inländischer Unternehmer, gebietsfremder EU/EWRUnternehmer, Drittstaatenunternehmer CEMT Genehmigung für mehr als ein Fahrzeug eingesetzt (gesamte Strecke, auch ausl. Streckenteil), 25 Nr. 5 i.v.m. 7a Nr. 1 rkabotagev 2500 1250 Stand Mai 2011 3

Buß und katalog ( Unternehmer) 2. Zuwiderhandlungen gegen Mitführungspflichten 2.1 2.2 2.2.1 2.3 2.4 2.5 Inländischer Unternehmer: Erlaubnis oder Erlaubnisausfertigung CEMTGenehmigung Bilaterale Genehmigung Inländischer oder gebietsfremder EU /EWRUnternehmer: Lizenzabschrift CEMT Umzugsgenehmigung Gebietsfremder EU/EWRUnternehmer bei Kabotagebeförderungen: Keinerlei Nachweise über Einhaltung der 3 in 7 Beschränkung bzw. zumindest kein Nachweis über grenzüberschreitende Beförderung bei Kontrolle vorhanden und auch nicht träglich vorgelegt Gebietsfremder EU/EWR oder Drittstaatenunternehmer: Bilaterale Genehmigung Drittstaatengenehmigung CEMTGenehmigung Drittstaatenunternehmer: CEMTUmzugsgenehmigung Drittstaatenunternehmer: Fahrzeugbezogene Nachweise Gebietsfremder EU/EWRUnternehmer bei Beförderungen zwischen dem Inland und einem Drittstaat: Fahrzeugbezogene Nachweise 19 Abs. 1 Nr. 3 7 Abs. 1 19 Abs. 1 Nr. 3 7 Abs. 1 19 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. 7 Abs. 1, Art. 8 Abs. 3 VO (EG) 1072/2009 oder 19 Abs. 1 Nr. 2 25 Nr. 11b, 17a Abs. 3 Satz 1 rkabotagev 19 Abs. 1 Nr. 3 7 Abs. 1 19 Abs. 1 Nr. 3 7 Abs. 1 19 Abs. 1 Nr. 3 7 Abs. 1 300 150 300 150 2000 35 1000 35 2500 1250 300 150 2500 35 1250 35 Falls Verpflichtungen nur rein formell nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde (z.b. 3 in 7Beschränkung wurde materiell beachtet, Nachweise wurden aber erst träglich vorgelegt). Stand Mai 2011 4

Buß und katalog ( Unternehmer) 2. Zuwiderhandlungen gegen Mitführungspflichten 2.6 2.7 2.7.1 2.8 Versicherungsweis bei Binnenbeförderung einschließlich Kabotage 19 Abs. 1 Nr. 6a 7a Abs. 4 Satz 1 Begleitpapier bzw. sonstiger Nachweis 19 Abs. 1 Nr. 5 7 Abs. 3 Satz 1 Begleitpapier bei landwirtschaftlichen Beförderungen Fahrtenberichtheft für CEMT Genehmigung Nichtmitführung des Fahrtenberichtheftes oder Nichtaufbewahrung der ausgefüllten Seiten im Fahrtenberichtheft 19 Abs. 1 Nr. 1; 2 Abs. 1a 25 Nr. 7, 7a Nr. 3 Satz 1 rkabotagev 25 25 75 25 40 25 75 25 40 25 2500 1250 Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt Stand Mai 2011 5

Buß und katalog ( Unternehmer) 2. Zuwiderhandlungen gegen Mitführungspflichten 2.9 2.10 2) 2.11 2.12 Inländischer oder gebietsfremder EU /EWRUnternehmer im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr: Bescheinigung über nächstgelegenen geeigneten Bahnhof Nachweis über Berufszugang Reservierungsbestätigung bei Anfuhr Nachweis Eisenbahnverwaltung/Schifffahrttreibender bei Abfuhr Gebietsfremder EU/EWRUnternehmer im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr zwischen dem Inland und einem Drittstaat oder Drittstaatenunternehmer im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr: Bescheinigung über nächstgelegenen geeigneten Bahnhof Nachweis über Berufszugang Reservierungsbestätigung bei Anfuhr Nachweis Eisenbahnverwaltung/Schifffahrttreibender bei Abfuhr Inländischer Unternehmer bei Beförderungen mit Be und Entladeort in Deutschland: Pass, Passersatz oder Ausweisersatz Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung Arbeitsgenehmigung, falls erforderlich Inländischer Unternehmer oder gebietsfremder EU/EWRUnternehmer bei grenzüberschreitenden Beförderungen Fahrerbescheinigung 19 Abs. 1 Nr. 2 25 Nr. 10, 14 Abs. 3 Satz 1, 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 rkabotagev 25 Nr. 10, 14 Abs. 3 Satz 1, 15 Abs. 2 Satz 1, 16 Abs. 2 Satz 1, 17 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 rkabotagev 19 Abs. 1 Nr. 6d, 7b Abs. 1 Satz 2 19 Abs. 2 Nr. 2, Art. 6 Abs. 4 Satz 1 VO (EWG) 881/92 150 75 2500 1250 250 125 250 125 Nicht anzuwenden, wenn Berechtigung 3, 5 oder 6 verwendet wird. 2) Unternehmer aus den Beitrittsstaaten sind wie Unternehmer aus Drittstaaten zu behandeln. Stand Mai 2011 6

Buß und katalog ( Unternehmer) 3. Zuwiderhandlungen bei Betriebskontrollen 3.1 3.2 3.3 3.4 Betriebskontrolle nicht gestattet 19 Abs. 1 Nr. 9 12 Abs. 4 Satz 2 21a Abs. 2 Satz 3 Auskunft verweigert bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt Nachweis nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht Hilfsdienst nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geleistet/ Hilfsmittel nicht bzw. nicht ordnungsgemäß gestellt 19 Abs. 1 Nr. 7 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, 21a Abs. 3 Satz 1 19 Abs. 1 Nr. 10 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, 21a Abs. 3 Satz 1 19 Abs. 1 Nr. 11 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3, 21a Abs. 3 Satz 1 500 500 35 250 35 500 35 250 35 500 35 250 35 Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt Stand Mai 2011 7

Buß und katalog ( Unternehmer) 4. Zuwiderhandlungen im Werkverkehr 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 Unternehmen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß angemeldet Trotz Aufforderung Angaben nicht bzw. nicht ordnungsgemäß gewiesen Änderungen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß mitgeteilt Trotz Aufforderung Änderungen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß gewiesen 19 Abs. 1 Nr. 12a 15a Abs. 2 und 3 19 Abs. 1 Nr. 12b 15a Abs. 3 19 Abs. 1 Nr. 12 15a Abs. 5 19 Abs. 1 Nr. 12d 15a Abs. 5 Unternehmen nicht rechtzeitig abgemeldet 19 Abs. 1 Nr. 12e, 15a Abs. 6 150 35 75 35 100 35 50 35 100 35 50 35 100 35 50 35 35 35 Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt Stand Mai 2011 8

Buß und katalog ( Unternehmer) 5. Zuwiderhandlungen gegen sonstige Pflichten 5.1 5.2 5.3 5.4 5.4.1 5.5 5.6 Aufgehoben Inländischer oder gebietsfremder EU /EWRUnternehmer: Eingesetztes Kraftfahrzeug nicht in einem EU/oder EWRStaat zugelassen Drittstaatenunternehmer: Eingesetztes Kraftfahrzeug nicht im Heimatstaat zugelassen Unternehmensangaben: Änderung der Erlaubnisbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß mitgeteilt / trotz Aufforderung Nachweis der Änderung gegenüber Erlaubnisbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht Unternehmensangaben: Änderung der Lizenzbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß mitgeteilt / trotz Aufforderung Nachweis der Änderung gegenüber Lizenzbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht Lizenz: Lizenzurkunde oder Abschrift der Lizenzurkunde nicht oder nicht rechtzeitig zur Berichtigung vorgelegt Unternehmensangaben: Auskunft nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt Fahrtenberichtheft/ Fehlanzeige für CEMT Genehmigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt 25 Nr. 12, 18 rkabotagev 15, 12 Satz 1, 13 Abs. 1 Satz 2 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr 25 Nr. 1, 2 Satz 1 rkabotagev 25 Nr. 1a, 2 Satz 2 rkabotagev 19 Abs. 1 Nr. 7 15 Abs. 3 Satz 3 25 Nr. 4, 5 Abs. 2 rkabotagev 250 125 200 35 100 35 200 35 100 35 200 35 100 35 200 35 100 35 200 100 Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt Stand Mai 2011 9

Buß und katalog ( Unternehmer) 5. Zuwiderhandlungen gegen sonstige Pflichten Lfd. Nr. Tatvorwurf Ordnungswidrigkeit 5.7 Fahrtenberichtheft für CEMT Genehmigung nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geführt 5.8 Drittstaatenunternehmer: Güterkraftverkehr trotz Ausschlusses durchgeführt 5.9 5.9.1 5.9.2 Inländischer Unternehmer bei Beförderungen mit Be und Entladen in Deutschland Einsatz von nicht ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal aus Drittstaaten Inländischer Unternehmer, gebietsfremder EU/EWRUnternehmer im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr in der EU/im EWR Einsatz von Fahrpersonal aus Drittstaaten ohne Fahrerbescheinigung Inländischer Unternehmer, gebietsfremder EU/EWRUnternehmer im Kabotageverkehr in der EU/im EWR Einsatz von Fahrpersonal aus Drittstaaten ohne Fahrerbescheinigung 25 Nr. 3, 5 Abs. 1 Satz 1 rkabotagev 25 Nr. 13, 19 rkabotagev 19 Abs. 1 Nr. 6c, 7b Abs. 1 Satz 1 19 Abs. 4 Nr. 1, Art. 3 Abs. 1 i.v.m. Abs. 3 VO (EWG) 881/92 19 Abs. 4 Nr. 3, Art. 1 Abs. 1 VO (EWG) 3118/93 i.v.m. Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 VO (EWG) 881/92, Art. 8 Abs. 1 VO (EG) 1072/2009 1500 35 750 35 2500 1250 5000 2500 5000 2500 5000 2500 Stand Mai 2011 10

Buß und katalog ( Unternehmer) 5. Zuwiderhandlungen gegen sonstige Pflichten Lfd. Nr. Tatvorwurf Ordnungswidrigkeit 5.10.1 5.10.2 Eingeschweißte Berechtigung oder fahrzeugbezogene Nachweise Bei zweifelsfreier Erkennbarkeit der Echtheit der Urkunde trotz Vorhandensein einer Laminierung bzw. Schutzschicht Eingeschweißte Berechtigung oder fahrzeugbezogene Nachweise Keine Möglichkeit der Echtheitsprüfung 19 Abs. 1 Nr. 3 7 Abs. 1 19 Abs. 1 Nr. 3 7 Abs. 1 35 35 300 150 5.11 5.12 5.13 Unternehmensangaben bez. Fahrerbescheinigung: Änderung der Erlaubnisbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß mitgeteilt Unternehmensangaben bez. Fahrerbescheinigung: Trotz Aufforderung Nachweis der Änderung gegenüber Lizenzbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht oder nicht bzw. nicht ordnungsgemäß vorgelegt Fahrerbescheinigung: Original oder Abschrift nicht oder nicht rechtzeitig zur Berichtigung vorgelegt, 25 Nr. 14 i.v.m. 23 Satz 1 rkabotagev, 25 Nr. 15 i.v.m. 23 Satz 1, 24 Satz 1 rkabotagev 25 Nr. 1a, 23 Satz 2 rkabotagev 100 35 50 35 100 35 50 35 100 35 50 35 Stand Mai 2011 11

Buß und katalog (I Fahrer oder andere nichtleitende Angestellte) 1. Zuwiderhandlungen gegen Mitführungs oder Vorlagepflichten Lfd. Nr. Tatvorwurf Ordnungswidrigkeit I 1.1 I 1.2 I 1.2.1 I 1.3 I 1.4 I 1.5 Betroffener aus einem inländischen Unternehmen: Erlaubnis oder Erlaubnisausfertigung CEMT Genehmigung Bilaterale Genehmigung Betroffener aus einem inländischen oder gebietsfremden EU/EWR oder Schweizer Unternehmen: Lizenzabschrift CEMTUmzugsgenehmigung Betroffener aus einem gebietsfremden EU /EWRUnternehmen bei Kabotagebeförderungen: Nachweise über die Einhaltung der 3 in 7 Beschränkung Betroffener aus einem gebietsfremden EU /EWR oder Drittstaatenunternehmen: Bilaterale Genehmigung Drittstaatengenehmigung CEMTGenehmigung Betroffener aus einem Drittstaatenunternehmen: CEMT Umzugsgenehmigung Betroffener aus einem Drittstaatenunternehmen: Fahrzeugbezogene Nachweise Betroffener aus einem gebietsfremden EU /EWRUnternehmen bei Beförderungen zwischen dem Inland und einem Drittstaat: Fahrzeugbezogene Nachweise 19 Abs. 1 Nr. 4, 7 Abs. 2 19 Abs. 1 Nr. 4, 7 Abs. 2 19 Abs. 1 Nr. 4, 7 Abs. 2 oder 19 Abs. 1 Nr. 2 25 Nr. 11c, 17a Abs. 4 rkabotagev 19 Abs. 1 Nr. 4, 7 Abs. 2 19 Abs. 1 Nr. 4, 7 Abs. 2 19 Abs. 1 Nr. 4, 7 Abs. 2 100 50 100 50 100 50 175 85 100 50 175 35 85 35 I 1.6 I 1.6.1 Begleitpapier bzw. sonstiger Nachweis 19 Abs. 1 Nr. 6, 7 Abs. 3 Satz 2 Begleitpapier bei landwirtschaftlichen Beförderungen 19 Abs. 1 Nr. 1 a, 2 Abs. 1a 25 25 25 25 Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt Stand Mai 2011 12

Buß und katalog (I Fahrer oder andere nichtleitende Angestellte) 1. Zuwiderhandlungen gegen Mitführungs oder Vorlagepflichten I 1.7 I 1.8 I 1.9 Fahrtenberichtheft für CEMT Genehmigung nicht oder nicht vollständig mitgeführt nicht oder nicht rechtzeitig ausgehändigt Versicherungsweis bei Binnenbeförderungen einschließlich Kabotage Betroffener aus einem inländischen oder gebietsfremden EU/EWRUnternehmen im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr: Bescheinigung über nächstgelegenen geeigneten Bahnhof Nachweis über Berufszugang Reservierungsbestätigung bei Anfuhr Nachweis Eisenbahnverwaltung/ Schifffahrttreibender bei Abfuhr 19 Abs. 1 Nr. 2 25 Nr. 8, 7a Nr. 3 Satz 2 rkabotagev 19 Abs. 1 Nr. 6b 7a Abs. 4 Satz 2 25 Nr. 11, 14 Abs. 3 Nr. 2, 15 Abs. 2 Satz 2, 17 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 Satz 3 rkabotagev 100 50 25 25 100 50 Nicht anzuwenden, wenn Berechtigung 3, 5 oder 6 verwendet wird. Stand Mai 2011 13

Buß und katalog (I Fahrer oder andere nichtleitende Angestellte) 1. Zuwiderhandlungen gegen Mitführungs oder Vorlagepflichten I, 2) 1.10 I 1.11 I 1.12 Betroffener aus einem gebietsfremden EU /EWRUnternehmen im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr zwischen dem Inland und einem Drittstaat oder Betroffener aus einem Drittstaatenunternehmen im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr: Bescheinigung über nächstgelegenen geeigneten Bahnhof Nachweis über Berufszugang Reservierungsbestätigung bei Anfuhr Nachweis Eisenbahnverwaltung/Schifffahrttreibender bei Abfuhr Drittstaatenfahrpersonal, beschäftigt bei inländischem Unternehmen Pass, Passersatz oder Ausweisersatz Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung Arbeitsgenehmigung, falls erforderlich Drittstaatenfahrpersonal, beschäftigt bei EU/EWRUnternehmen, bei grenzüberschreitender, lizenzpflichtiger Beförderung Fahrerbescheinigung 25 Nr. 11, 14 Abs. 3 Satz 2, 16 Abs. 2 Satz 2, 17 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 Satz 3 rkabotagev 19 Abs. 1 Nr. 6e, 7b Abs. 2 i.v.m. Abs. 1 Satz 2 19 Abs. 2 Nr. 3, Art. 6 Abs. 4 Satz 3 VO (EWG) 881/92 175 85 100 50 100 50 Nicht anzuwenden, wenn Berechtigung 3, 5 oder 6 verwendet wird. 2) Fahrer aus den Beitrittsstaaten sind wie Drittstaatler zu behandeln. Stand Mai 2011 14

Buß und katalog (I Fahrer oder andere nichtleitende Angestellte) 1. Zuwiderhandlungen gegen Mitführungs oder Vorlagepflichten I 1.12.1 I 1.13 Drittstaatenfahrpersonal, beschäftigt bei EU/EWRUnternehmen, Kabotagebeförderung Fahrerbescheinigung Ausländisches Fahrpersonal Pass sonstiges zum Grenzübertritt berechtigendes Dokument 19 Abs. 3, Art. 8 Abs. 1 VO (EG) 1072/2009 oder 19 Abs. 3, Art. 1 Abs. 2 Satz 2 VO (EWG) 3118/93 19 Abs. 1 Nr. 4, 7 Abs. 2 100 50 50 25 Stand Mai 2011 15

Buß und katalog (I Fahrer oder andere nichtleitende Angestellte) 2. Zuwiderhandlungen gegen sonstige Pflichten I 2.1 I 2.2 I 2.3 I 2.4 I 2.5 2) I 2.6 2) I 2.7 Betriebskontrolle: Auskunft verweigert bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht Hilfsdienst nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geleistet/hilfsmittel nicht bzw. nicht ordnungsgemäß gestellt Straßenkontrolle: Auskunft verweigert bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt Fahrtenberichtheft für CEMT Genehmigung nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geführt Betroffener aus einem Drittstaatenunternehmen: Güterkraftverkehr trotz Ausschlusses durchgeführt 19 Abs. 1 Nrn. 7, 10, 11, 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3, 21 a Abs. 3 Satz 1 19 Abs. 1 Nr. 7, 12 Abs. 1 Satz 3 25 Nr. 3, 5 Abs. 1 rkabotagev 25 Nr. 13, 19 rkabotagev Zeichen oder Weisung nicht befolgt 19 Abs. 1 Nr. 8, 12 Abs. 3 Fahrt trotz Untersagung fortgesetzt 19 Abs. 1 Nr. 12, 13 Vollziehbare Auflage missachtet 19 Abs. 1 Nr. 1c 3 Abs. 4 ; 25 Nr. 2, 4 Abs. 4, 7 Abs. 3, 10 Abs. 3 rkabotagev, 9 Abs. 2 OWiG 100 25 50 25 100 25 50 25 100 25 50 25 175 85 250 125 250 125 100 175 35 50 85 35 Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt. 2) Unternehmer bei Beteiligung 14 OWiG: doppelter Satz. Stand Mai 2011 16

Buß und katalog (II Auftraggeber) 1. Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtung, vertragliche Leistungen nicht ausführen zu lassen II 1.1 Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer nicht Inhaber einer Erlaubnis/Berechtigung war II 1.2 II 1.3 II 1.4 II 1.5 II 1.6 Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer einen Spediteur/Frachtführer einsetzt oder zulässt, dass ein solcher tätig wird, der nicht Inhaber einer Erlaubnis/Berechtigung war Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer Fahrpersonal einsetzt, das nicht im Besitz der erforderlichen Arbeitsgenehmigung war Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer einen Spediteur/Frachtführer einsetzt oder zulässt, dass ein solcher tätig wird, der Fahrpersonal einsetzt, das nicht im Besitz der erforderlichen Arbeitsgenehmigung war Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer Fahrpersonal einsetzt, das nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerbescheinigung war Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer einen Spediteur/Frachtführer einsetzt oder zulässt, dass ein solcher tätig wird, der Fahrpersonal einsetzt, das nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerbescheinigung war 19 Abs. 1a Nr. 1, 7 c Satz 1 Nr. 1 19 Abs. 1a Nr. 1, 7c Satz 1 Nr. 3a 19 Abs. 1a Nr. 2, 7c Satz 1 Nr. 2 19 Abs. 1a Nr. 2, 7c Satz 1 Nr. 3 b 19 Abs. 1a Nr. 2, 7c Satz 1 Nr. 2 19 Abs. 1a Nr. 3, 7c Satz 1 Nr. 3 b 3000 1500 3000 1500 5000 2500 5000 2500 5000 2500 5000 2500 Stand Mai 2011 17

Buß und katalog (II Auftraggeber) 2. Zuwiderhandlungen bei Betriebskontrollen II 2.1 II 2.2 II 2.3 II 2.4 Betriebskontrollen nicht gestattet 19 Abs. 1 Nr. 9 12 Abs. 4 Satz 2 21a Abs. 2 Satz 3 Auskunft verweigert bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt Nachweis nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht Hilfsdienst nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geleistet/ Hilfsmittel nicht bzw. nicht ordnungsgemäß gestellt 19 Abs. 1 Nr. 7 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, 21a Abs. 3 Satz 1 19 Abs. 1 Nr. 10 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, 21a Abs. 3 Satz 1 19 Abs. 1 Nr. 11 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3, 21a Abs. 3 Satz 1 500 500 35 250 35 500 35 250 35 500 35 250 35 Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt Stand Mai 2011 18