Der neue Pharma-Kodex - echter Fortschritt oder politisches Sedativum?

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Transkript:

Der neue Pharma-Kodex - echter Fortschritt oder politisches Sedativum? Interlaken 25. April 2014 25. April 2014 Dr.med. / lic.iur. Andreas Wildi, Rechtsanwalt

2 DESIGN ist wichtig.

3 Paracelsus erfindet den Pharmakodex.

4 Die Symphonie des Schönen braucht Regeln.

5 Gute Regeln müssen nicht detailliert werden.

6 Codifizieren ist Reagieren plus Agieren oder Reagieren ohne Agieren.

7 The way it goes... USA ISPMA / ESPIA Interpharma / VIPS / Science Industries Pharma Firma CH Arzt Pharma Firma CH Gesundheitsorganisation Pharma Firma CH Patientenorganisation

8 In Kraft per 1. Juli 2014 142 Pharmaunternehmen dürfen Fachpersonen oder Gesundheitsversorgungs-Organisationen keine ihnen nicht gebührenden Vorteile, insbesondere keine Geschenke (bar oder Sachwerte) anbieten, versprechen oder gewähren. 143 Vorbehalten sind: 143.1 handelsübliche Abgeltungen für Fachpersonen bei Bestellungen und Lieferungen von Arzneimitteln; 143.2 die unentgeltliche Abgabe von Arzneimittelmustern an Fachpersonen; 143.3 für Fachpersonen bestimmte Gegenstände, Informations- und Ausbildungsmaterialien von bescheidenem Wert, die ausschliesslich für die medizinische oder pharmazeutische Tätigkeit bestimmt sind oder der medizinischen oder pharmazeutischen Fort- oder Weiterbildung dienen sowie, in beiden Fällen, auch für die Patienten von Nutzen sind; 143.4 Hilfsmittel von bescheidenem Wert wie z.b. Schreibgeräte oder Mappen, die Pharmaunternehmen den Teilnehmern an Veranstaltungen zur Verfügung stellen; diese Hilfsmittel dürfen mit dem Namen des Pharmaunternehmens versehen sein, jedoch keine Hinweise auf bestimmte Arzneimittel aufweisen; 143.5 die Bezahlung von Mahlzeiten (einschliesslich Getränke) in angemessen bescheidenem Umfang, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 150 Franken pro Fachperson und Mahlzeit. 144 Vorbehalten sind die in diesem Zusammenhang anwendbaren Gesetze und Verordnungen sowie deren Vollzug durch die staatlichen Behörden.

9 Erstmals 2016 für 2015 231 Die zur Einhaltung dieses Kodexes verpflichteten Pharmaunternehmen legen geldwerte Leistungen, die sie Fachpersonen oder Gesundheitsversorgungs- Organisationen gewähren, gemäss den nachfolgenden Regeln offen. 232 Die Pharmaunternehmen weisen die Fachpersonen oder Gesundheitsversorgungs- Organisationen in den Verträgen mit ihnen darauf hin, dass sie verpflichtet sind, die mit der vertraglich vereinbarten Leistung verbundenen geldwerten Leistungen gemäss diesem Kodex offenzulegen. Ebenso sehen sie in diesen Verträgen vor, dass die Empfänger der geldwerten Leistungen der Offenlegung zustimmen. 274 Die Pharmaunternehmen können geldwerte Leistungen, die sie Gesundheitsversorgungs- Organisationen gewährt haben, pro Gesundheitsversorgungs-Organisation in zusammengefasster Form offenlegen (d.h. ohne dass damit einzelne, in diesem Zusammenhang indirekt begünstigte Fachpersonen ersichtlich sind)...

10 Das ist neu: No more GAGABLABLARIN auf Kugelschreibern. Keine Geschenke Weiterhin Geld für Geldwerte Leistungen. Offenlegung auf individueller Basis Aber: Nur Pauschaloffenlegung bei Organisationen

Uncritical love Loveless critique

12 Schnöder Mammon

13 CODEX OPTIMUS

14 POLITISCHES SEDATIVUM

15 Gefragte blinde Iustitia

16 Konklusion: SEDATIVUM JA, aber das ist nicht negativ. Echter Fortschritt NEIN und das ist negativ.

17 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! andreas.wildi@mll-legal.com