Die Mogelpackung? Ausschreibungen in der Großstadt und der Leistungserbringer Berufsfeuerwehr am Beispiel von Köln.
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- Inge Krämer
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1 Die Mogelpackung? Ausschreibungen in der Großstadt und der Leistungserbringer Berufsfeuerwehr am Beispiel von Köln. Prof Dr.med. Dr.rer.nat. Alex Lechleuthner Stadt Köln Institut für Notfallmedizin der Berufsfeuerwehr Köln Scheibenstrasse Köln Telefon: Telefax:
2 Rettungsdienst in Deutschland Unterlag vielerorts einem historischen Entwicklungsprozess, der von vielen Menschen und Organisationen, die um das Allgemeinwohl bemüht waren, getragen worden ist. Erst 1974 begannen die Länder durch Rettungsgesetze diese Aufgabe abzusichern
3 Die Zuständigkeit für den Rettungsdienst liegt bei den Bundesländern Diese legen im Gesetz die weiteren Zuständigkeiten fest In der Regel wird die Aufgaben- Trägerschaft auf die Kommunen übertragen (wie z.b. auch das Feuerwehrwesen)
4 Der Rettungsdienst gliedert sich grob in zwei Bereiche: Öffentlicher Rettungsdienst Gewerblicher Rettungsdienst ( Private ) Beide können weiter untergliedert werden in Notfallrettung Qualifizierter Krankentransport
5 Die zuständige Kommune (Kreise, Kreisfreie Städte, mehrere Kommunen als Bereiche) sind durch das jeweilige Landesrettungsgesetz verpflichtet einen Öffentlichen Rettungsdienst sicherzustellen. Sie können das mit eigenen Kräften (Angestellte, Beamte) oder auf Dritte übertragen.
6 Rettungsdienststrukturen Öffentlicher Rettungsdienst - Sicherstellung durch öffentliche Hand - Kassen Gewerblicher Rettungsdienst - Keine Sicherstellung - Träger des Rettungsdienstes Aufsichtsbehörde Kommunaler RD 1. Stufe Privatisierung 2. Stufe Privatisierung 3. Stufe Privatisierung entgeltlich unentgeltlich Eigene Bedienstete Submissionsmodell Dienstleistungskonzessionsmodell Gewerblicher Betrieb funktional materiell
7 Bei einer Übertragung stellt sich die Frage, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist und ob die Beauftragung eine Beschaffung bzw. ein öffentlicher Auftrag ist
8 Wer ist öffentlicher Auftraggeber? Öffentliche Auftraggeber (Verwaltung) sind Bund Länder Gemeinden Deren Töchter! Wo steht das? -> Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG, Anhang III
9 Öffentlicher Auftraggeber Öffentlicher Auftrag Beschaffung Wer legt fest, ob die Übertragung rettungsdienstlicher Aufgaben ein öffentlicher Auftrag ist?
10 Rettungsdienst ist doch Hoheitliches Handeln öffentlich-rechtliche Verträge Fiskalisches Handeln Gefahrenabwehr Beleihung öffentliche Daseinsfürsorge
11 GWB VOL/A VGV NachVerstreichen einer Übergangsfrist Bundesrecht Landesrecht Rettungsgesetz Lokale Satzungen Dienstanweisungen
12 Welchen Spielraum läßt die Europäische Richtlinie dem Nationalen Gesetzgeber? Hoheitliches Handeln Post Telekomm unikation Bahn Rettungsdienst Staat A Ja Nein Ja Nein Staat B Nein Ja Nein Nein Staat C Nein Nein Nein Ja Staat D Ja Ja Ja Nein Staat oder Dritte?
13 Art. 45 EG Vertrag: Bereichsausnahme bei Ausübung "öffentlicher Gewalt" Hoheitliches Handeln im Sinne des Art 45 EG Vertrag EU-Lesart Ausübung Öffentliche Gewalt Zwangsmaßnahmen echt hoheitlich Deutsche Lesart Zwangsmaß- schlicht-hoheitlich nahmen Gefahrenabwehr
14 Öffentlicher Auftrag Entgeltlich Anwendung Richtlinie 2004/18/EG ÖAG Auftragnehmer Beispiel: Entsorgung von Müllabfällen in einer Kommune; Bezahlung durch den ÖAG
15 Öffentlicher Auftrag Beauftragung Übertragung Verlängerung Konzession nicht ausschreibungspflichtig Erstattung Genehmigung Anpassung
16 Rettungsdienststrukturen Öffentlicher Rettungsdienst - Sicherstellung durch öffentliche Hand - Kassen Gewerblicher Rettungsdienst - Keine Sicherstellung - Träger des Rettungsdienstes Aufsichtsbehörde Kommunaler RD 1. Stufe Privatisierung 2. Stufe Privatisierung 3. Stufe Privatisierung entgeltlich unentgeltlich Eigene Bedienstete Submissionsmodell Dienstleistungskonzessionsmodell Gewerblicher Betrieb funktional materiell
17 EUGH Parking-Brixen vom , Rechtssache C-458/ /18/EG.handelt es sich um eine öffentliche Dienstleistungskonzession, auf die die Richtlinie 92/50 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge nicht anwendbar ist. Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit schließen insbesondere eine Verpflichtung zur Transparenz ein, die darin besteht, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind.
18 Öffentlicher Auftrag Ausschreibungspflicht EU- Kommission plant detaillierte Regelungen zur Dienstleistungskonzession VOL/A GWB VGV Entgeltlich (Submission) Gleichbehandlung Transparent Nachprüfbar Nicht-Entgeltlich (Konzession) Ausschreibungsverfahren
19 Träger RD Organisation Träger Leistungen A... B... C... D... Organisation
20 Berufsfeuerwehr Leistungserbringer? EUGH Glöckner Ambulanz C vom Im Rahmen des Wettbewerbsrechts umfasst der Begriff des Unternehmens jede Einheit - unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung -, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, und wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten. D.h. in der eigenen Kommune ist die BF als eigene Kraft zu verstehen; bietet eine BF Leistungen jedoch außerhalb des eigenen Bereiches im Wettbewerb gegen andere Unternehmen an, würde sie damit ebenfalls am Markt teilnehmen.
21 Öffentliche Betätigung Aufsicht Genehmigung Überwachung Planung Leitstelle Einsatzleitung Operative Durchführung
22 Masterplan 2004/18/EG Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie 2005/36/EG Berufsqualifikationen 93/104/EG Arbeitszeit Urteil des EUGH vom VW-Gesetz Freier Kapitalverkehr und Niederlassungsfreiheit Art 56 EG Vertrag 2006/15/EG Arbeitsplatzrichtwerte
23 Die zehn Gebote Gottes enthalten 279 Wörter, Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter Die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamellbonbons Wörter.
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