Inventur und Inventar Am Anfang steht die Inventur 240 (1) HGB - Handelsgesetzbuch Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes sowie zum Ende jedes Geschäftsjahres seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Feststellung von Vermögen und Schulden Inventur (lat. invenire = vorfinden) = mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensteile und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt Arten der Inventur: - körperliche Bestandsaufnahme - buchmäßige Bestandsaufnahme 2
Inventurvereinfachungsverfahren Gesetzliche Grundlage: 241 HGB (siehe Schmolke-Deitermann S. 52) Stichtagsinventur = zeitnahe Inventur (i. d. R. 31.12. +/- 10 Tage) => mengen- und wertmäßige Erfassung der Veränderungen bis 31.12. Verlegte Inventur (Erfassung der Mengen & Werte) - vorverlegte (innerhalb der letzten 3 Monate vor dem Bilanzstichtag) - nachverlegte (innerhalb der ersten 2 Monate nach dem Bilanzstichtag) => mengen- und wertmäßige Erfassung der Veränderungen am Inventurstichtag, z.b. am 15.10.01 oder 15.02.02 => Nur wertmäßige (nicht mengenmäßige) Fortschreibung bzw. Rückrechnung des Bestandes auf den Bilanzstichtag (31.12.) 3 Inventurvereinfachungsverfahren Verlegte Inventur 4
Inventurvereinfachungsverfahren Permanente Inventur = laufende Inventur (z.b. ALDI, Lidl, ) => Ermittlung des Bestandes ohne körperliche Bestandsaufnahme aufgrund entsprechender Unterlagen (z.b. Lagerdateien) => Voraussetzung: Führen einer Lagerdatei bzw. Einsatz von DV => Abgleichung des Soll-/Istbestandes: einmal im Jahr körperliche Inventur Stichprobeninventur mit Hilfe mathematisch-statistischer Methoden (z.b. Kiesgruben, Baumschulen, ) => z.b. Mittelwertschätzung Stichprobenerhebung einer einzelnen Lagerposition (körperlich) => Hochrechnung des Ergebnisses auf den Gesamtwert des Lagers 5 Inventar ( Gesetzliche Grundlagen) HGB 240 Inventar (1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. (2) Er hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs ein solches Inventar aufzustellen. Die Dauer des Geschäftsjahres darf zwölf Monate nicht überschreiten. Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken. 6
Das Inventar Die mithilfe der Inventur ermittelten Bestände der einzelnen Vermögensposten und Schulden werden in einem besonderen Bestandsverzeichnis, dem so genannten Inventar, zusammengefasst. Inhalt: Art Menge Einzelwerte Gesamtwerte gleichartiger Vermögensteile / Schulden 7 Inventar = Bestandsverzeichnis Geordnete Sammlung der Ergebnisse der körperlichen und buchmäßigen Inventur (Gliederung nach 266 ff HGB): A. Vermögen I. Anlagevermögen II. Umlaufvermögen B. Schulden (Unterteilung nach Fälligkeit) I. Langfristige Schulden II. Kurzfristige Schulden Steigende Flüssigkeit (Liquidität) Steigende Fälligkeit C. Reinvermögen (Eigenkapital) Vermögen - Schulden 8
Inventar = Bestandsverzeichnis Steigende Flüssigkeit Steigende Fälligkeit Quelle: http://www.lernnetz24.de/rewe/hinweise/2.html Inventar Vermögen Begriffserläuterung: Anlagevermögen: Umlaufvermögen: Vermögensgegenstände die dazu bestimmt sind, dem Betrieb langfristig zu dienen. Vermögensgegenstände, die im Betrieb sofort gebraucht, verbraucht oder verkauft werden. 10
Inventar Schulden / Eigenkapital Fremdkapital (Schulden) dient(en) der Finanzierung des Unternehmensvermögens. Im Gegensatz zur Finanzierung mit Eigenkapital ist der Fremdkapitalgeber nicht am Unternehmen beteiligt. Er ist ein Gläubiger des Unternehmens, der einen Anspruch auf Kapitalrückzahlungen (Tilgung ) und auf eine angemessene Verzinsung des überlassenen Kapitals hat. (Festbetragsbeteiligter) Als Eigenkapital bezeichnet die Betriebswirtschaftslehre jene Mittel, die von den Eigentümern einer Unternehmung zu deren Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen belassen wurden. (Restbetragsbeteiligter) 11 Inventar Beispiel 12
Inventar Beispiel Steigende Flüssigkeit 13 Inventar Beispiel (Fortsetzung) Steigende Fälligkeit Konkrete Gliederungsvorschriften für das Inventar existieren nicht. In der Praxis werden die Positionen durchnummeriert, das Vermögen in Anlage- und Umlaufvermögen (nach steigender Liquidität) gegliedert, die Schulden in langfristige und kurzfristige (also nach Fälligkeit) untergliedert und am Ende das Reinvermögen (Eigenkapital) berechnet. Man richtet sich nach der für Kap. Gesellschaften vorgeschriebenen Bilanzgliederung 266 HGB. Quelle: http://www.rechnungswesen-info.de/inventar.html 14
Inventar - Übungen Lösen Sie die Aufgaben möglichst mit Bleistift!!!! Lösen Sie die Aufgabe 2 auf der Seite 16 auf dem entsprechenden Vordruck Lösen Sie die Aufgabe 6 auf der Seite 17 Bearbeiten Sie die Multiple-Choice-Aufgaben Tipp: http://www.lernnetz24.de/rewe/index.php An die Arbeit! 15 Tipp: http://www.lernnetz24.de/rewe/index.php
FS / TF Externes REWE Inventar Aufgabe Nr. 2 Inventar vorlage inventar aufgabe 2.docx 2016-08-23
FS / TF Externes REWE Inventar Aufgabe Nr. 6 Inventar vorlage inventar aufgabe 6.docx 2016-08-23