Zwischen. dem Auftraggeber/Lieferant. Ansprechpartner. Straße. PLZ/Ort. im Folgenden Auftraggeber genannt. und dem Auftragnehmer



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Transkript:

Institut des Deutschen Textileinzelhandels GmbH An Lyskirchen 14, 50676 Köln Tel.: 0221/ 921509-0, Fax: -10 E-Mail: clearingcenter@bte.de Vertrag über die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Versendung von elektronischen Rechnungen ohne Papierbelege (elektronische Rechnungsstellung) im BTE Clearing-Center Zwischen dem Auftraggeber/Lieferant Firma. Ansprechpartner. Straße PLZ/Ort.. im Folgenden Auftraggeber genannt und dem Auftragnehmer ITE GmbH (BTE Clearing-Center) An Lyskirchen 14 50676 Köln im Folgenden BTE Clearing-Center genannt wird folgender Vertrag geschlossen, der mit der Unterzeichnung in Kraft tritt.

1. Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung des BTE Clearing-Centers im Rahmen der papierlosen, elektronischen Rechnungsversendung vom Auftraggeber an seine Rechnungsempfänger. Voraussetzung ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers. Die vom Auftraggeber versendete elektronische Rechnung (EDIFACT- INVOIC) wird zum Original-Dokument für den Rechnungsempfänger und unterliegt somit allen gesetzlichen und steuerrechtlichen Richtlinien. Das BTE Clearing-Center weist den Auftraggeber darauf hin, dass die Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Weg nur rechtlich zulässig ist, sofern der Rechnungsempfänger der elektronischen Übermittlung zuvor zugestimmt hat. Der Auftraggeber wird die notwendige vorherige Zustimmung des Rechnungsempfängers einholen. Mit dem Nachweis über die Zustimmung durch den Rechnungsempfänger erfolgt die Freischaltung des Rechnungsempfängers für den INVOIC-Prozess. 2. Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber beachtet die Verfahrensrichtlinien zum papierlosen, elektronischen Rechnungsaustausch (siehe Anhang INVOIC- Prozessbeschreibung). Die EDIFACT-INVOIC-Datei des Auftraggebers muss dem EDIFACT-Directory D.01B, gem. BTE INVOIC D.01B (siehe Anhang) des BTE Clearing-Centers, entsprechen. Durch die Zusendung von Testdateien wird das Format vor Beginn des Echtbetriebs vom BTE Clearing-Center überprüft. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Korrektheit der von ihm übersandten Rechnungsdateien mit den elektronischen Rechnungsdaten. Der Kommunikationsweg zur Übertragung der EDIFACT-INVOIC-Dateien erfolgt über den sicheren Übertragungsweg sftp. Grundsätzlich können in einer Übertragungsdatei mehrere kfm. Rechnungen enthalten sein. Diese Datei darf jedoch keine Rechnungen verschiedener Rechnungsempfänger enthalten. D.h., für jeden Rechnungsempfänger ist eine eigene EDIFACT-INVOIC-Datei separat zu übermitteln.

3. Pflichten des BTE Clearing-Centers Das BTE Clearing-Center erstellt nachfolgende Dateien nach Erhalt der EDIFACT-INVOIC-Datei und stellt diese dem Rechnungsempfänger zeitnah auf dem sftp-server des BTE Clearing-Centers zur Verfügung: o Original-EDIFACT-INVOIC-Datei o Konvertierte Inhouse-Datei o Protokolldatei über die Aufzeichnung des Konvertierungsvorgangs o EDIFACT-Viewerdatei (pdf-ansichtsexemplar) o Ein Standard-Index-Mapping o Auf Wunsch des Rechnungsempfängers ein individuelles Index- Mapping der EDIFACT-INVOIC und der Protokoll-Datei zur Wiederauffindung und Zuordnung im Archivsystem Die Zugangsdaten zum sftp-server erhält der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages. Vor Freischaltung des Auftraggebers für den Prozess der papierlosen, elektronischen Rechnung werden Tests durchgeführt. Die hierdurch entstehenden Kosten sind in der Einrichtungsgebühr enthalten. Sollten Änderungen im Datenformat der BTE Clearing-Center-Schnittstelle EDIFACT-INVOIC (Format D.01B) vorgenommen werden, wird das BTE Clearing-Center diese mit dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen abstimmen. Die Umsetzung der Formatänderungen ist Angelegenheit des Auftraggebers. Das BTE Clearing-Center informiert den Auftraggeber, wenn auf Grund von Formatfehlern Dateien nicht verarbeitet werden können. Wird in einer Übertragungsdatei mit mehreren kfm. Rechnungen ein Fehler in einer einzelnen Rechnung festgestellt, wird die gesamte Übertragungsdatei nicht an den Rechnungsempfänger übermittelt. Es erfolgt eine Fehlermeldung per E-Mail an den Auftraggeber. Die Leistungsverpflichtung des BTE Clearing-Centers endet mit der Bereitstellung der jeweiligen Rechnungsdateien auf dem sftp-server. Das BTE Clearing-Center überwacht darüber hinaus - auch im Interesse der Rechnungsempfänger - den Abruf der Dateien vom sftp-server durch den Rechnungsempfänger. Das Löschen downgeloadeter Dateien auf dem sftp- Server obliegt dem Rechnungsempfänger. Dieser wird durch PopUps und andere Hinweise darüber informiert, diesen Schritt durchzuführen. Für fehlerhafte oder mehrfache Downloads gleicher Dateien ist der Rechnungsempfänger ebenso verantwortlich wie für evtl. fehlerhafte Löschungen der zur Verfügung gestellten Dateien. Die Dateien stehen dem

Rechnungsempfänger max. 3 Monate zum Download auf dem sftp-server zur Verfügung. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird seitens des BTE Clearing-Centers eine kostenpflichtige CD/DVD für den Rechnungsempfänger erstellt. Diese wird dem Rechnungsempfänger auf dem Postwege zugestellt. Das BTE Clearing-Center leistet Gewähr für eine 99%ige Systemverfügbarkeit entsprechend der vereinbarten bzw. angebotenen Leistungen. Unter Systemverfügbarkeit ist die Verfügbarkeit der Rechnersysteme des technischen Dienstleisters, Compello, zu verstehen. Das BTE Clearing-Center verpflichtet sich zur vollständigen und vertragsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Dabei wird das BTE Clearing-Center seine Leistungen mit angemessener Sorgfalt nach dem Stand der Technik erbringen und mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zur Umsetzung der vereinbarten Aufgaben beitragen. 4. Einzelbeauftragung Die Einzelbeauftragung erfolgt durch den Auftraggeber durch Übersendung der jeweiligen Rechnungsdateien im vorgegebenen Format. 5. Preise und Zahlungsbedingungen Es gelten die aktuellen Preise und Zahlungsbedingungen, sofern keine unerwarteten grundlegenden Veränderungen der Marktgegebenheiten eintreten. Die mit dem Auftraggeber vereinbarten Vergütungen sind Netto-Preise. Das BTE Clearing-Center stellt die Vergütung monatlich im Folgemonat in Rechnung. Rechnungen des BTE Clearing-Centers über die Erbringung der Dienstleistung aus diesem Vertrag sind 10 Tage nach Rechnungseingang beim Auftraggeber ohne Abzug zur Zahlung fällig. 6. Haftung Eine Haftung der ITE GmbH und des durch die ITE GmbH beauftragten technischen Dienstleisters Compello, die sich im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben könnte, ist - mit Ausnahme der untenstehenden Regelungen - ausgeschlossen.

Wird der Vorsteuerabzug von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, weil der Leistungserbringer und/oder der Leistungsempfänger ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, wie z.b. rechtzeitige Information über Änderungen der Identifikationsmerkmale (GLN und/oder USt- ID/Steuernummer), Änderung der persönlichen Stammdaten oder die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Prüfung und Archivierung der Rechnungsdateien, ist eine Haftung durch die ITE GmbH ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Zudem findet der Haftungsausschluss keine Anwendung auf sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 7. Laufzeit des Vertrages Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Der Vertrag wird für das laufende und das darauf folgende Kalenderjahr abgeschlossen. Er verlängert sich sodann jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, falls er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Im Falle von Preisänderungen oder Änderungen von Serviceleistungen, die den Auftraggeber nicht nur unerheblich benachteiligen, kann der Auftraggeber innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Mitteilung zum Tag der Änderung der Preise bzw. Serviceleistung kündigen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder wird über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet, kann das BTE Clearing-Center den vorliegenden Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung kündigen. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 8. Datensicherheit und Datenschutz Das BTE Clearing-Center gewährleistet durch Sicherungsroutinen, dass die Daten des Kunden vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Außerdem sorgt das BTE Clearing-Center für die notwendige physische Sicherheit. Der technische Dienstleister Compello kann Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen von Zeit zu Zeit angemessen ändern, um das Maß an Sicherheit zu verbessern.

Das BTE Clearing-Center ist verpflichtet, insbesondere bei der Verarbeitung von personalbezogenen Daten, die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung zu beachten und hierbei ausschließlich Personal einzusetzen, das auf das Datengeheimnis verpflichtet ist. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die ihm vom BTE Clearing-Center zur Verfügung gestellten Code- und Schlüsselworte. Ort/Datum Unterschrift/Stempel/Auftraggeber Ort/Datum Unterschrift/BTE Clearing-Center ANLAGEN INVOIC-Prozessbeschreibung für Lieferanten INVOIC EDIFACT-Directory D.01B Freischaltungsdokument Preisliste