GESCHÄFTSFÜHRERVERTRAG

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Transkript:

Muster: Geschäftsführervertrag GESCHÄFTSFÜHRERVERTRAG abgeschlossen am unten näher bezeichneten Tag zwischen der mit Geschäftssitz in, im Folgenden kurz Gesellschaft genannt einerseits und Herrn/Frau, geb. wohnhaft in, im Folgenden kurz Geschäftsführer genannt andererseits, wie folgt: 1) a) Der Geschäftsführer wurde am zum Geschäftsführer der GmbH bestellt und in das Firmenbuch eingetragen. Der Geschäftsführer hat seine Bestellung angenommen. Gegenständlicher Vertrag gilt rückwirkend per und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft alleine oder gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. b) Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft finden die Bestimmungen dieses Vertrages, das Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie das Angestelltengesetz in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. 2) a) Sollte der Geschäftsführer erklären, dass aus einem wichtigen Grund das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen ist unbeschadet allfälliger mangelnden Berechtigung dieser Erklärung, so ist die Gesellschaft verpflichtet, die Abberufung des Geschäftsführers beim Firmenbuch eintragen zu lassen und gleichzeitig sofern erforderlich für eine gesetzmäßige Geschäftsführerbestellung Sorge zu tragen.

b) Der Geschäftsführer ist der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, bei der Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden. c) Dem Geschäftsführer obliegt die ordnungsgemäße Führung der Bücher sowie die gesamte kaufmännische und organisatorische Leistung und Überwachung des Unternehmens. Er ist berechtigt und verpflichtet, die kaufmännische Organisation des gesamten Unternehmens in Absprache mit den Gesellschaftern zu gestalten, zu überwachen und zu kontrollieren und alles vorzukehren, was geeignet ist, die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens zu sichern und zu verbessern. d) Der Geschäftsführer ist verpflichtet, für die rechtzeitige Erstellung des jeweiligen Jahresabschlusses Sorge zu tragen und die finanzielle Lage der Gesellschaft ständig und sorgfältig zu überwachen. In diesem Zusammenhang trifft ihn auch die Informationsund Aufklärungspflicht gegenüber den Gesellschaftern. e) Der Geschäftsführer hat über die Gesellschaftsbeschlüsse genaueste Aufzeichnung zu führen und hat den Gesellschaftern jederzeit Einsicht in die Bücher zu gewähren und alle sich aus Gesetz und Gesellschaftsvertrag ergebenden Verpflichtungen sorgfältig zu erfüllen. f) Für den Abschluss von Geschäften, die über den gewöhnlichen Geschäftsbereich hinausgehen, muss der Geschäftsführer die Zustimmung der Generalversammlung einholen. Als Richtlinie dafür, wann eine solche Zustimmung notwendig ist, gilt sinngemäß die Bestimmung des 95 Abs. 4 des Aktiengesetzes. 3) Der Geschäftsführer ist verpflichtet, jährlich zumindest eine Generalversammlung einzuberufen. 4) Der Geschäftsführer erhält als Entgelt für seine gesamte Tätigkeit einen jährlichen Bruttobezug von (in Worten ) welches zu einem 1/14 Anteil ausbezahlt wird. Mit diesem Gehalt sind Sonderzahlungen und Leistungen des Geschäftsführers abgegolten, welche über die für Angestellten der Gesellschaft geltenden Normalarbeitszeiten hinaus erbracht werden.

Es gilt als wohlverstanden, dass der Geschäftsführer bei Bedarf derartige Mehrleistungen erbringen wird. Das Geschäftsführergehalt ist an den Umsatz des Unternehmens gekoppelt und erhöht sich jedes Jahr automatisch um die prozentuelle Steigerung des Jahresumsatzes. Erstmals kann das Geschäftsführergehalt mit erhöht werden. 5) Eine Kündigung des Geschäftsführers ist bis zum nicht möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Kündigung unter Anwendung der Bestimmungen des Angestelltengesetzes möglich. Für die Rechtzeitigkeit der Frist ist der Zugang der Kündigungserklärungen entscheidend. 6) a) Die Gesellschaft stellt dem Geschäftsführer als Dienstwagen einen PKW der Marke zur Verfügung, den der Geschäftsführer auch privat benutzen darf. Die auf den für die Privatnutzung anzusetzenden Sachbezug entfallenden Steuern trägt zur Gänze der Geschäftsführer. b) Die Überlassung des Fahrzeuges an den Geschäftsführer erfolgt prekaristisch, also gegen jederzeitigen Widerruf, die Gesellschaft bleibt sohin über das Fahrzeug dispositionsfähig. Wird das Fahrzeug dem Geschäftsführer entzogen, so gebührt ihm hierfür ein Geldersatz. c) Die Treibstoffkosten für Urlaubsfahrten sind vom Geschäftsführer selbst zu tragen. 7) a) Werden Dienstreisen unternommen und entstehen dadurch Mehrausgaben für die Benützung eines Beförderungsmittels für Verpflegung, respektive Nächtigung, so hat der Geschäftsführer Anspruch auf Reisekostenaufwandsentschädigung. b) Der Geschäftsführer verpflichtet sich, Dienstreisen auf das kürzeste Ausmaß zu beschränken, wobei die Wahl der Reisewege und die Beförderungsmittel unter

Berücksichtigung des dienstlichen Auftrages nach dem Gesichtspunkt des günstigsten Verhältnisses zwischen Kosten und Zeitaufwand zu erfolgen hat. 8) Dienstort des Geschäftsführers ist der Firmensitz,. 9) Der Geschäftsführer unterliegt dem Wettbewerbsverbot nach 7 AngG bzw. des 24 GmbH-Gesetz. Danach ist es dem Geschäftsführer verwehrt, ohne schriftliche Einwilligung der Gesellschafter ein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen zu betreiben oder im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte zu machen. Es ist dem Geschäftsführer auch untersagt, bei einer Gesellschaft des gleichen Geschäftszweiges als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt zu sein bzw. das Amt eines Vorstandsmitgliedes oder Aufsichtsratsmitgliedes zu bekleiden. 10) Für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft wird vereinbart, dass der Geschäftsführer durch ein Jahr hindurch im Geschäftszweig der Gesellschaft keine geschäftlichen Tätigkeiten, sei es als unselbstständiger Erwerbstätiger oder selbstständiger Erwerbstätiger, auszuüben berechtigt ist. 11) Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle ihm im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt werdenden Belange der Gesellschaft, insbesondere Geschäftsführerund Betriebsgeheimnisse auch nach Auflösung des Dienstvertrages Stillschweigen zu bewahren. 12) Der Urlaubsanspruch des Geschäftsführers orientiert sich an den Bestimmungen des Urlaubsgesetzes. Die Zeit des Urlaubsantrittes ist unter Bedachtnahme auf die Interessen der Gesellschaft und die Erholungsmöglichkeiten des Geschäftsführers festzulegen. 13) Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden keine getroffen. Sämtliche Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Von diesem Formerfordernis kann nicht abgegangen werden.

14) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommenden Bestimmung zu ersetzen., am