B.3 Compliance-Bericht

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Transkript:

B.3 Compliance-Bericht Für Integrität einzustehen bedeutet für Siemens: Überall dort, wo wir geschäftlich tätig sind, handeln wir in Übereinstimmung mit unseren Werten»Verantwortungsvoll ExzellentInnovativ«. Ein wesentliches Element von Integrität bildet Compliance, also das Einhalten von Recht und Gesetz sowie eigenen Regelungen. Unsere Maxime lautet: keinerlei Toleranz gegenüber Korruption und Wettbewerbsverstößen und wo es doch dazu kommt, konsequentes Reagieren. Der Compliance-Bericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Die Business Conduct Guidelines beschreiben, wie wir unsere Verantwortung wahrnehmen; sie sind zugleich Ausdruck unserer Unternehmenswerte und bilden deshalb das Fundament unserer Siemens-eigenen Regelungen. Unsere Business Conduct Guidelines sind weltweit für alle Mitarbeiter verbindlich. Unser Compliance-System soll sicherstellen, dass unsere Geschäftspraktiken weltweit im Einklang mit unseren Richtlinien und den gesetzlichen Bestimmungen stehen. Dazu dienen auch die drei Säulen unseres Compliance-Systems:»Vor beugen«,» Erkennen«und»Reagieren«. Wir arbeiten kontinuierlich daran, Compliance in unserem Unternehmen weiter zu stärken und un sere Bemühungen bei der Bekämpfung der Korruption gemein sam mit anderen Akteu ren (Collective Action) voranzutreiben. Die Antikorruptionskonventionen der Vereinten Nationen und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellen wie die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen wichtige Leitlinien für unser Unternehmen dar. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich ihre Umsetzung. Darüber hinaus nehmen wir aktiv am Global Compact teil. Unser Chief Compliance Officer wurde Ende 2013 zum Vorsitzenden der Antikorruptions-Arbeitsgruppe des Business and Industry Advisory Committee der OECD gewählt. Zu unseren Aktivtäten im Weltwirtschaftsforum zählen die Teilnahme an der Initiative»Partnerschaft gegen Korruption«und die Mitgliedschaft des Siemens General Counsel im»global Agenda Council«für Transparenz und Antikorruption. B.3.1 Compliance-Prioritäten für das Geschäftsjahr 2014 Die Compliance-Prioritäten bilden die Basis für die kontinuierliche Entwicklung und weitere Verbesserung unseres Compliance Systems. Mit ihnen berücksichtigen wir die Anforderungen, die sich aus unserer Arbeit im Unternehmen ergeben und aus den sich verändernden Markt bedingungen und Compliance Risiken für unsere Geschäfts aktivitäten. Für das Geschäftsjahr 2014 hatten wir folgende Compliance- Prioritäten definiert: > > Für Integrität einstehen: Wir wollen die Geschäftsverantwortlichen in ihrer Verantwortung für Compliance unterstützen und uns bei der Umsetzung der Collective-Action-Strategie auf greifbaren geschäftlichen Nutzen konzentrieren. > > Dem Geschäft verpflichtet sein: Wir wollen die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Compliance-Organisation und unseren Geschäften fördern sowie die Markt- und Kundenorientierung von Compliance stärken. > > Risiko managen und Sicherheit geben: Wir wollen den Geschäftseinheiten weiterhin im Rahmen unseres Compliance- Systems die erforderliche Sicherheit geben. > > Verantwortung für Datenschutz tragen: Wir übernehmen den Datenschutz als neue Aufgabe. Diese Prioritäten haben unsere Aktivitäten im Geschäftsjahr 2014 bestimmt. Dazu zählen der Abschluss projekt- und marktspezifischer Collective-Action-Vereinbarungen und die Eröffnung der zweiten Förderrunde der Siemens-Integritätsinitiative. Siemens-Compliance-System Verantwortung des Managements Vorbeugen > Compliance-Risiko-Management > Richtlinien und Verfahren > Training und Kommunikation > Beratung und Unterstützung > Integration in Personalprozesse > Collective Action Erkennen > Meldewege»Tell us«und Ombudsmann > Compliance-Kontrollen > Monitoring und Compliance-Prüfungen > Compliance-Audits > Compliance-Untersuchungen Reagieren > Ahnden von Fehlverhalten > Nachbearbeiten von Fällen > Globales Verfolgen von Fällen 138 108 A. An die Aktionäre131 B. Corporate Governance 132 B.1 Corporate-Governance-Bericht 136 B.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB (Bestandteil des 138 B.3 Compliance-Bericht (Bestandteil des 144 B.4 Vergütungsbericht (Bestandteil des 165 B.5 Übernahmerelevante Angaben (nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB) sowie erläuternder Bericht (Bestandteil des zusammen gefassten Lageberichts)

Zudem haben wir ein Projekt durchgeführt, mit dem wir die»compliance Due Diligence«, also unser Verfahren für die Integritätsprüfung und Genehmigung der Beziehungen mit unseren Geschäftspartnern, nochmals stärken. Unser Compliance Risk Assessment haben wir weiterentwickelt: Zusätzlich zu anderen Verbesserungen haben wir den Datenschutz darin aufgenommen als Teil unserer Maßnahmen, mit denen wir diese Funktion in unser Compliance System integriert haben. B.3.2 Compliance-Risikomanagement Das Compliance Risk Assessment (CRA) verpflichtet die CEOs und Führungskräfte von Siemens, jährlich zusammen mit dem zuständigen Compliance Officer die Compliance-Risiken für ihre Einheiten systematisch zu bestimmen und zu bewerten. Diese Analysen wurden im Geschäftsjahr 2013 für alle Geschäftseinheiten des Unternehmens durchgeführt. Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen und der Bewertung dieser Analysen haben wir den Prozess für das CRA überarbeitet. Ab dem Geschäftsjahr 2014 findet das CRA auf unterschiedliche Weise statt: > > In geraden Jahren wird das CRA für sogenannte Hochrisikoländer durchgeführt. Damit wollen wir die Analysen auf der Ebene der Divisionen und Leitländer um vertiefte Risikoanalysen für aus gewählte Länder ergänzen. Diese Länder legen wir jeweils anhand der Analyse der externen und internen Compliance-Risiken fest. > > In ungeraden Jahren erstmals im Geschäftsjahr 2015 führen wir das CRA auf der Ebene unserer Divisionen und 30 Leitländer durch. Im Geschäftsjahr 2014 haben wir das CRA für insgesamt 14 Hochrisikoländer durchgeführt. Diese Analysen wurden in die Com pliance-risikoanalyse auf Konzernebene ein bezogen, die zum Ziel hat, systematische und weltweit wiederkehrende Com pliance-risiken für das Unternehmen möglichst frühzeitig aufzuspüren. In dieser Analyse werden zusätzlich zu den CRA Resultaten unter anderem auch die Erkenntnisse aus den Compliance-Kontrollen der laufenden Prüfung der Durchführung unserer Compliance-Prozesse zur Sicherstellung ihrer Wirksamkeit und den fallbezogenen Untersuchungen berück sichtigt. Aus den konsolidierten Analyseergebnissen ermitteln wir die Compliance-Risiken für das gesamte Unternehmen und stellen sie unseren Geschäftseinheiten zur Verfügung. Wie im CRA- Prozess werden relevante Risiken an das Siemens-Risikomanagement (ERM) gemeldet, und es werden Maßnahmen zur Risikoverringerung erarbeitet und umgesetzt. Die Identifizierung von Compliance-Risiken in individuellen Unter nehmenseinheiten (CRA) und die Compliance-Risikoanalyse für das gesamte Unternehmen werden ergänzt durch interdisziplinäre Risikodurchsprachen, die quartalsweise stattfinden. B.3.3 Geschäftspartner und Lieferanten Die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern wie Handelsvertretern, Zollagenten, Beratern, Distributoren, Vertriebspartnern und Wiederverkäufern ist Teil unserer Unternehmens tätigkeit und oft erforderlich, um ausgewählte Märkte zu erreichen. Unter bestimmten Umständen kann Siemens für Handlungen seiner Geschäftspartner rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Unser Prozess für die Compliance Due Diligence und das dazugehörige Tool unterstützen alle Siemens-Einheiten bei der Durchführung einer risikoorientierten Integritätsprüfung von Geschäftspartnern. Eine Due Diligence höchster Qualität ist Grundlage und Voraussetzung für eine transparente und risikoorientierte Entscheidung über eine Geschäftspartnerbeziehung. Das Management der jeweiligen Siemens-Einheit ist für den Einsatz von Geschäftspartnern verantwortlich: Es muss den Partner sorgfältig auswählen und während der gesamten Geschäftsbeziehung angemessen überwachen und betreuen. Um die Wirksamkeit dieses Prozesses weiter zu stärken und zugleich die effektive Beurteilung von Compliance-Risiken durch das zuständige Management zu erleichtern, haben wir im Geschäftsjahr 2014 ein entsprechendes Projekt durchgeführt: Zu den Hauptresultaten zählen die regelmäßige Überprüfung des Geschäftspartnerportfolios für Leitländer und Divisionen sowie die Vor-Ort-Überprüfung bestimmter Geschäftspartner im Rahmen der Due Diligence. Die Einführung beider Änderungen ist für das Geschäftsjahr 2015 vorgesehen. Zusätzlich haben wir ein webbasiertes Compliance Training für Siemens-Geschäftspartner eingeführt. Ausgewählte Geschäftspartner werden aufgefordert, das Training zu absolvieren, bevor wir die Geschäftsbeziehung mit ihnen aufnehmen. Weitere Geschäftspartner können das Training auf frei williger Basis absolvieren. Unsere Lieferanten verpflichten wir mit dem Code of Conduct für Siemens-Lieferanten, Recht und Gesetz im Allgemeinen und unsere Antikorruptionsgrundsätze im Besonderen einzuhalten. Sie müssen sich auch verpflichten, sich für die Beachtung dieser Grundsätze bei ihren eigenen Lieferanten einzusetzen. Dieser Verhaltenskodex lehnt sich an die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen an. Instrumente wie Nachhaltigkeitsselbstbewertungen unserer Lieferanten und Nachhaltigkeitsaudits ermöglichen es uns, systematisch potenzielle Risiken in unserer Lieferkette zu identifizieren und zu prüfen, ob unsere Lieferanten den Siemens-Verhaltenskodex einhalten. 171 C. Zusammengefasster Lagebericht259 D. Konzernabschluss357 E. Weitere Informationen 139

B.3.4 Compliance-Training Die Schulung aller Führungskräfte und Mitarbeiter in Funktionen mit besonderem Risikoprofil bildet einen Schwerpunkt unserer Vorbeugungsmaßnahmen im Rahmen des Compliance- Systems. Mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014 haben wir die Definition dieser sogenannten sensitiven Funktionen erweitert und stärker differenziert. Die Compliance-Beauftragten der hierfür verantwortlichen Unternehmenseinheiten identifizieren auf der Grundlage dieser Definition die teilnahmepflichtigen Führungskräfte und Mitarbeiter und stellen deren Teilnahme an den Schulungen sicher. Sie prüfen und bestätigen die Erfüllung dieser Vorgaben in regelmäßigen Abständen. Unser unternehmensweites Portfolio an Compliance-Trainings besteht aus Präsenzschulungen und webbasierten Trainings. Die Präsenzschulungen ermöglichen es unseren Mitarbeitern, Fragen des jeweils richtigen Verhaltens anhand praktischer Beispiele aus dem Arbeitsalltag zu diskutieren. Um die Aufmerksamkeit für Integrität und Compliance zu verstetigen, haben wir im Geschäftsjahr 2013 einen jährlich stattfindenden Integritätsdialog eingeführt, der im gesamten Unternehmen durchgeführt wird und unseren Führungskräften ein Forum bietet, aktuelle Compliance-Fragen mit ihren Mitarbeitern zu besprechen. Analyse und Bewertung der Compliance-Risiken für unsere Geschäftseinheiten und auf Konzernebene liefern wichtige Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung und die inhaltlichen Schwerpunkte unserer Trainingsaktivitäten, unter anderem bei der Auswahl der Themenmodule für die jährlichen Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Integritätsdialogs. Unsere Geschäftseinheiten berücksichtigen spezifische Herausforderungen, indem sie zusätzliche Themen aus ihrem Geschäft in ihre Trainingsaktivitäten aufnehmen. Auf diese Weise fließen sowohl die unternehmensweit relevanten als auch wesentliche geschäftsspezifische Aspekte in das Training ein. B.3.5 Compliance-Kennzahlen Compliance-Kennzahlen 1 Geschäftsjahresende 30. September 2014 2013 Gemeldete Compliance-Fälle 653 908 Disziplinarmaßnahmen 195 305 davon Abmahnungen 114 188 davon Entlassungen 50 75 davon Andere 2 31 42 1 Fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten. 2 Umfasst den Verlust variabler und freiwilliger Vergütungskomponenten, Versetzungen und Suspendierungen. Das Helpdesk»Tell us«und der unabhängige Ombudsmann des Unternehmens bilden zwei geschützte Meldewege, über die sowohl unsere Mitarbeiter als auch Dritte Verstöße gegen externe und interne Regeln melden können. Diese Meldungen werden an unsere Compliance-Organisation weitergeleitet. Darüber hinaus kann mögliches Fehlverhalten auch direkt, über den Vorstand oder über Führungskräfte an die Compliance Organisation gemeldet werden, insbesondere an die Compliance Officer in den einzelnen Unternehmenseinheiten. Unsere Mitarbeiter nutzen diesen Meldeweg regelmäßig. Im Geschäftsjahr 2014 betrug die Gesamtzahl der über alle vorgenannten Meldewege mitgeteilten Compliance-Fälle, die weitere Sachverhaltsermittlungen oder Untersuchungen zur Klärung der gemeldeten Vorwürfe erfordern, 653. Unseres Erachtens liegt der Rückgang gegenüber dem Vorjahr (908) im Bereich normaler Schwankungen. Die Gesamtzahl der Disziplinarmaßnahmen wegen Compliance- Verstößen belief sich im Geschäftsjahr 2014 auf 195 (im Vj. 305). Die für ein Geschäftsjahr berichteten Disziplinarmaßnahmen beziehen sich nicht umfänglich auf die im selben Zeitraum gemeldeten und hierfür berichteten Compliance-Fälle: Diszi plinarmaßnahmen werden häufig in einem späteren Geschäftsjahr durchgeführt als dem, in dem die zugrunde liegenden Fälle gemeldet wurden. Ursache ist, dass ein gemeldeter Compliance-Fall den gesamten Prozess der Fallbehandlung in unserem Unternehmen (siehe Grafik rechts) von der Mandatierung über die Durchführung interner Untersuchungen bis zur Dokumentation der Untersuchungsergebnisse im Untersuchungsbericht durchläuft; dieser bildet die Grundlage für etwaige Disziplinarmaßnahmen und Maßnahmen zur Behebung festgestellter Schwachstellen. Hinzu kommt, dass ein berichteter Compliance-Fall zu mehreren Disziplinarmaßnahmen führen kann; ebenso kann ein berichteter Fall ohne Disziplinarmaßnahme bleiben, etwa weil der betroffene Mitarbeiter das Unternehmen zwischenzeitlich aus anderem Grund verlassen hat. Auch deshalb besteht keine direkte Korrelation zwischen den Daten der berichteten Compliance Fälle und der Disziplinarmaßnahmen desselben Geschäftsjahrs. Die im Berichtsjahr aufgedeckten Compliance-Verstöße in unserem Unternehmen bestätigen für uns, dass unser Compliance- System richtig konzipiert und wirksam umgesetzt ist. Das Helpdesk»Ask us«steht unseren Mitarbeitern für alle Fragen zum Thema Compliance zur Verfügung. Dort eingehende Fragen werden ohne zentrale Registrierung automatisch an den Compliance-Beauftragten weitergeleitet, der für die Unternehmenseinheit des jeweiligen Mitarbeiters zuständig ist. Zusätzlich können alle Mitarbeiter ihre Fragen auch direkt an 140 108 A. An die Aktionäre131 B. Corporate Governance 132 B.1 Corporate-Governance-Bericht 136 B.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB (Bestandteil des 138 B.3 Compliance-Bericht (Bestandteil des 144 B.4 Vergütungsbericht (Bestandteil des 165 B.5 Übernahmerelevante Angaben (nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB) sowie erläuternder Bericht (Bestandteil des zusammen gefassten Lageberichts)

Compliance-Untersuchungsprozess Compliance-Fall Eingang eines Vorwurfs Bewertung durch Prüfung oder Evaluierung des Vorwurfs vor Mandatierung einer Untersuchung Mandatierung Recherche und Planung Durchführung Compliance-Untersuchung Erstellung des Untersuchungsberichts Disziplinarmaßnahmen und Abhilfe den für ihre Einheit verantwortlichen Compliance-Beauftragten richten. Auf diesem Weg werden inzwischen die meisten Fragen beantwortet. Auch sie werden nicht zentral erfasst. Wir haben uns angesichts dieser Entwicklungen entschlossen, die Berichterstattung zur Anzahl der Anfragen an das Helpdesk»Ask us«nicht fortzusetzen. B.3.6 Datenschutz Entsprechend unseren Compliance-Prioritäten haben wir im Geschäftsjahr 2014 die Integration des Datenschutzes in das Compliance-System des Unternehmens fortgesetzt. Unsere Akti vi täten umfassen beispielsweise die Aufnahme des Datenschutzes in das Compliance Risk Assessment, die Berichterstattung zum Datenschutz über die vierteljährliche Compliance- Leistungsüberprüfung und die Einbeziehung von Datenschutzvorfällen in unser Tool für die unternehmensweite Nachverfolgung von Compliance-Fällen. Das Datenschutzrecht der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verpflichtet Empfänger personenbezogener Daten mit Sitz außerhalb des EWR, Datenschutz auf dem Standard zu gewährleisten, der den Anforderungen des Datenschutzrechts im EWR entspricht. Aus diesem Grund ist auf der Ebene der Europäischen Union das Instrument der»bindenden Unternehmensrichtlinie«(Binding Corporate Rules, BCR) entwickelt worden: Haben multinationale Unternehmen wie Siemens die BCR eingeführt, können auf dieser Grundlage grenzüberschreitend personenbezogene Daten zwischen den Einheiten des Unternehmens in Übereinstimmung mit der vorgenannten Anforderung ausgetauscht werden. In diesem Zusammenhang hat Siemens die Bindende Unternehmensrichtlinie zum Schutz personenbezogener Daten im Unternehmen mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2015 in Kraft gesetzt. B.3.7 Unternehmensweiter Preis für Integrität und Compliance Im Jahr 2008 hatten wir eine herausragende Compliance zum Bestandteil des Incentive-Systems für das Senior-Management des Unternehmens gemacht. Dieses System diente nicht dazu, die Einhaltung von Recht und Gesetz an sich zu honorieren dies wurde und wird ausnahmslos erwartet. Vielmehr wollten wir Führungskräfte für herausragende Leistungen bei der Einführung unseres Compliance-Programms und der Förderung einer Integritätskultur auszeichnen. In den folgenden Jahren hat sich dieser Ansatz als hilfreich erwiesen. Später haben wir ihn durch einen geänderten Prozess ersetzt: Bei unzureichenden Compliance-Leistungen von Managern wurde ein Korrekturfaktor auf ihre Bonuszahlungen angewendet, wenn trotz vorausgegangener»gelber Karte«keine Abhilfe geschaffen wurde. Ab dem Geschäftsjahr 2015 ist die Berücksichtigung schwacher Compliance-Leistungen als verbindliches Element in den Bonusregelungen des Unternehmens verankert. Außerdem können Fragen der Compliance-Leistung durch die Compliance-Organisation adressiert werden. Deshalb, und um einen herausragenden Einsatz für Integrität und Compliance verstärkt anzuerkennen, vergeben wir ab dem Geschäftsjahr 2015 einen jährlichen Preis für Inte grität und Compliance im Unternehmen. Wir werden vorbild liche Beispiele aus dem Management und aus dem Kreis unserer Mitarbeiter auszeichnen. Über die Anerkennung seitens der Unternehmensleitung hinaus verfolgen wir mit dem Wettbewerb auch das Ziel, herausragende Praxisbeispiele bekannt zu machen und andere zu ermuntern, diesen Beispielen zu folgen. 171 C. Zusammengefasster Lagebericht259 D. Konzernabschluss357 E. Weitere Informationen 141

B.3.8 Collective Action und die Siemens-Integritätsinitiative Wenn wirkliche Fortschritte im Kampf gegen Korruption und für fairen Wettbewerb erzielt werden sollen, müssen viele oder besser: möglichst alle gemeinsam handeln. Daher engagiert sich Siemens mit Collective Action und der Siemens Integritätsinitiative über die Grenzen des eigenen Unternehmens hinaus für»saubere«märkte und den Kampf gegen Korruption. Zu den im Geschäftsjahr 2014 erzielten Erfolgen gehört beispielsweise eine Collective Action in Kolumbien: Im August 2014 unterzeichneten rund 190 Mitgliedsunternehmen von CAMPETROL, dem Verband der Lieferanten im Öl- und Gassektor in Kolumbien, zusammen mit zahlreichen Öl- und Gasunternehmen erstmals einen Verhaltenskodex. Siemens gehört zu den Unterzeichnern, die sich verpflichtet haben, Unternehmensprogramme für Ethik einzuführen, die unethisches Verhalten wie Bestechung und das Anbieten oder Verlangen ungerechtfertigter Vorteile abstellen und verbieten. Die beteiligten Unternehmen haben auch vereinbart, gravierende Fälle an CAMPETROL und an das regionale Zentrum des Global Compacts der Vereinten Nationen zu melden, das als neutraler Mode rator agiert. Zusätzlich wurde ein Compliance-Pakt unterzeichnet; damit soll die Umsetzung des Verhaltenskodex weiter gestärkt werden. Zu den Bestandteilen zählen ein geschützter Kanal für die Meldung von Verstößen, der vom Sekretär für Transparenz beim kolumbianischen Präsidenten unterstützt wird, und Sanktionen im Fall von Fehlverhalten. Am 9. Dezember 2009 startete Siemens eine globale Integritätsinitiative. Sie unterstützt Orga nisationen und Projekte beim Kampf gegen Korruption und Betrug auf der Basis von Collective Action sowie Aufklärungsarbeit und Schulungen mit einem Budget von über 100 Mio. US$. Die Siemens-Integritätsinitiative konzentriert sich auf die Unterstützung von Projekten mit deutlichem Geschäftsbezug, die auf objektive und messbare Ergebnisse abzielen und skalierbar wie auch wiederholbar sind. Sie bildet ein Element des Vergleichs zwischen Siemens und der Weltbank vom Juli 2009 sowie des Vergleichs zwischen Siemens und der Europäischen Investitionsbank (EIB) vom März 2013. Der Status der 31 Projekte, die in der ersten Förderrunde auf Grundlage des Vergleichs mit der Weltbank mit einem vertraglich vereinbarten Fördervolumen in Höhe von 37,7 Mio. US$ ausgestattet wurden, wurde der Weltbank im April 2014 zusammen mit dem Jahresbericht 2013 der Siemens-Integritätsinitiative vorgestellt. Am 27. Juni 2013 eröffnete Siemens die zweite Förderrunde; Bewerbungen konnten bis zum 29. August 2013 eingereicht werden. Wir erhielten über 180 Bewerbungen aus rund 60 Ländern. In einem zweistufigen Bewertungs- und Prüfungsverfahren haben wir Projekte aus gewählt, die über einen Zeitraum von drei bis zu fünf Jahren mit insgesamt etwa 30,0 Mio. US$ gefördert werden sollen. Im Oktober 2014 haben wir begonnen, die Förderverträge abzuschließen. B.3.9 Unsere überarbeiteten Compliance Prioritäten Leitlinie bis 2020 Seit ihrer Einführung im Geschäftsjahr 2011 definieren wir mit den Compliance-Prioritäten für jedes Geschäftsjahr die Schwerpunkte, an denen wir unsere Aktivitäten ausrichten und auf deren Grundlage wir unser Compliance-System weiterent wickeln. Auf der Grundlage unserer bisherigen Erfahrungen und vor allem mit Blick auf unser unternehmerisches Konzept»Vision 2020«haben wir uns entschlossen, diesen Ansatz weiterzuentwickeln: hin zu einer verlässlichen und langfristigen Perspektive für die künftige Entwicklung der Siemens-Compliance. Ein zentrales Element der Vision 2020 bildet die Eigentümerkultur. Damit untrennbar verbunden ist die Integrität des Verhaltens und der Entscheidungen unserer Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, verantwortungsvoll zu handeln und diesem Grundsatz stets gerecht zu werden. Compliance soll unsere Mitarbeiter unterstützen, risikobasierte Entscheidungen mit Integrität zu treffen letztlich ist das der Weg, wie Compliance unser Unternehmen und seine Mitarbeiter zuverlässig ab sichern und zugleich dazu beitragen kann, die Eigentümer kultur im Unternehmen zu stärken. Deshalb stellen wir die Eigen tümerkultur in den Mittelpunkt unserer Compliance Prioritäten. Compliance wird weitere Beiträge zur Vision 2020 leisten. Die folgenden fünf Compliance-Prioritäten setzen hier an, indem sie entsprechende Anknüpfungspunkte für die künftige Entwicklung der Compliance im Unternehmen bieten: > > Integrität fördern: Eindeutige Botschaften und greifbare Verantwortung des Managements für Compliance sind essenziell. Wir werden unsere Führungskräfte weiter darin unterstützen, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Der neue unternehmensweite Wettbewerb für Integrität und Compliance wird hierbei eine herausragende Rolle spielen. Und über die Grenzen unseres Unternehmens hinaus werden wir unser Engagement gegen Korruption und für faire Märkte gemeinsam mit anderen Anspruchsgruppen fortsetzen. > > Dem Geschäft verpflichtet: Die Compliance-Organisation und unsere Geschäftseinheiten müssen Hand in Hand arbeiten, um Compliance-Risiken wirksam zu begegnen. Und wir wollen unsere Geschäftseinheiten verstärkt dabei unterstützen, Geschäftschancen in einem herausfordernden Umfeld zu 142 108 A. An die Aktionäre131 B. Corporate Governance 132 B.1 Corporate-Governance-Bericht 136 B.2 Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB (Bestandteil des 138 B.3 Compliance-Bericht (Bestandteil des 144 B.4 Vergütungsbericht (Bestandteil des 165 B.5 Übernahmerelevante Angaben (nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB) sowie erläuternder Bericht (Bestandteil des zusammen gefassten Lageberichts)

nutzen, ohne dabei Kompromisse bei unseren Integritätsstandards einzugehen. > > Risiko steuern und Sicherheit geben: Wir wollen den Geschäftseinheiten des Unternehmens weiterhin im Rahmen unseres Compliance-Systems die erforderliche Sicherheit geben. Wir verfolgen externe und interne Entwicklungen und passen die Compliance-Absicherungen an relevante Entwicklungen an. > > Exzellentes Compliance-Team: Wir erwarten von unseren Compliance-Beauftragten, dass sie Compliance-Expertise mit Verständnis für unser Geschäft verbinden, und wir wollen ihnen zugleich attraktive Karrieremöglichkeiten bieten. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an einer herausragenden Lern- und Entwicklungsumgebung für unsere Organisation. Zudem wollen wir die Zusammenarbeit in unserer globalen Compliance-Organisation vertiefen, damit wir unseren Unter nehmenseinheiten die bestmögliche Unterstützung bieten können. > > Effektive Prozesse: Wir werden mit unserem Compliance-Portfoliomanagement die Compliance-Prozesse im Unternehmen weiter kontinuierlich verbessern. So wollen wir deren Effizienz steigern und den operativen Aufwand für unsere Unternehmenseinheiten auf das unvermeidliche Maß beschränken. Gleichzeitig werden wir die Absicherung gegen Compliance- Risiken über unsere Compliance-Prozesse weiter stärken. Unsere Compliance-Prioritäten ab dem Geschäftsjahr 2015 sind mit kurzen Erläuterungen in der folgenden Abbildung dargestellt. Sie werden unsere Aktivitäten im Geschäftsjahr 2015 prägen und sind ergänzt durch Themenschwerpunkte und konkrete Maßnahmen. Die Wirksamkeit der Siemens-Compliance beruht auf der unternehmensweiten Steuerung unserer Compliance-Organisation, unterstützt durch klare Berichtslinien, und auf unseren Compliance-Beauftragten, die weltweit eng mit den Siemens-Unternehmenseinheiten zusammenarbeiten. Hinzu kommt die Verantwortung aller Siemens-Führungskräfte für Compliance als übergreifendes Element des Siemens-Compliance-Systems mit den drei Handlungsebenen»Vorbeugen«,»Erkennen«und» Reagieren«. Das Siemens-Compliance-System weiterzuentwickeln bedeutet für uns, es beständig den sich wandelnden Anforderungen an die Compliance-Praxis anzupassen. Unser Anspruch bleibt unverändert: Wir wollen Integrität in unserem Unternehmen dauerhaft verankern für gute Geschäftsentscheidungen auf der Grundlage klarer Integritätsgrundsätze. B.3.10 Weitere Informationen und Rechtsstreitigkeiten Weiterführende Informationen finden Sie unter: C.9 BERICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG MIT IHREN WWW.SIEMENS.COM/COMPLIANCE Compliance-Prioritäten im Geschäftsjahr 2015 Integrität fördern Unsere Führungskräfte in ihrer Verantwortung für Compliance unterstützen und zur Verstärkung der Integritäts kultur in unserem Unternehmen und darüber hinaus beitragen. Dem Geschäft verpfichtet Die Zusammenarbeit zwischen unseren Geschäftseinheiten und unserer Compliance- Organisation weiter vertiefen sowie die Kunden- und Marktorientierung von Compliance ausbauen. Exzellentes Compliance-Team Dem Geschäft Compliance-Prioritäten verpflichtet Integrität fördern Compliance- Eigentümerkultur Risiko steuern und Sicherheit geben Risiko steuern und Sicherheit geben Den Geschäftseinheiten des Unternehmens weiterhin im Rahmen unseres Compliance- Systems die erforderliche Sicherheit geben. Effektive Prozesse Durch eine erstklassige Lern- und Entwicklungsumgebung sowie enge Zusammenarbeit ein exzellentes Compliance-Team für unsere Organisation bereitstellen. Exzellentes WESENTLICHEN CHANCEN UND RISIKEN auf den Seiten 233 252 sowie unter ZIFFER 28 RECHTSSTREITIGKEITEN in D.6 ANHANG ZUM KON- ZERNABSCHLUSS auf den Seiten 311 314 dieses Jahresberichts. Team Vision 2020 Effektive Prozesse Die Compliance-Prozesse im Unternehmen weiter verbessern und straffen. 171 C. Zusammengefasster Lagebericht259 D. Konzernabschluss357 E. Weitere Informationen 143