Protokoll der Vertreterversammlung der JKV Niedersachsen am in Verden/Aller

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Transkript:

Protokoll der Vertreterversammlung der JKV Niedersachsen am 28.02.2016 in Verden/Aller Top 1: Eröffnung und Begrüßung Herr Knoop konnte zur Vertreterversammlung der JKV Niedersachsen 57 Teilnehmer aus 39 Vereinen begrüßen. Zuerst begrüßte Herr Knoop den Referenten des heutigen Tages, den Obmann für das Prüfungswesen des JGHV, Herrn Josef Westermann. Ebenfalls konnte Herr Knoop den stellvertretenden Geschäftsführer der Landesjägerschaft Niedersachen, Stephan Johanshon, begrüßen. TOP 2: "Gegenwart und Zukunft im Prüfungswesen des JGHV" - ein Vortrag von Josef Westermann Zunächst wie Herr Westermann drauf hin, dass in der Praxis immer wieder Fälle vorkommen werden, die mit der Prüfungsordnung nicht immer übereinstimmen, denn eine Prüfungsordnung kann nie zu 100 % jede Situation abdecken. Es sind die Richter gefordert, diese Situationen zu erkennen und zu beurteilen. Richter-Anwärter, die mit ihrem schlechten Benehmen in der Öffentlichkeit auffallen, müssen die Konsequenz erfahren, daß in dem Fall nicht jeder Richter werden kann. Es gibt leider immer wieder schlechte Beispiele im Verband, denen mit aller deutlichen Härte entgegen gegangen werden muss. Derzeit gibt es keine bestehende gültige Verbandsschweißprüfung, da die alte Prüfungsordnung bis zum 31.12.2015 gültig war und die neue erst ab dem 01.04.2016 gültig ist. In Nordamerika sind Verbandsschweißprüfungen derzeit nicht möglich, da aufgrund von Verordnungen nur bis Ende Februar Hundearbeit und Prüfungen im Gelände möglich sind. Wenn man über die Vergangenheit redet, hört man sehr oft: Früher war alles besser. Allerdings müsste man eigentlich sagen: Heute ist alles anders. Viele von uns haben in den letzten Jahrzehnten die Veränderungen und Entwicklungen miterlebt: zum Beispiel der Rückgang der Niederwildbestände, Zugang der Schalenwildbestände insbesondere des Schwarzwildes, Zunahme des Wasserwildes etc. Die Schwarzmalerei ist aufgrund der Veränderungen nicht nötig, da wir uns auf die Veränderungen einlassen und mit den Umstellungen leben müssen. Im Niederwildbereich hat man sich früher keine Gedanken gemacht, ob der Hund vorsteht oder nicht. Nach dem 50. Fasan blieb der Hund stehen, weil er keine Lust mehr hatte, hinterher zu hetzen. Jedem Hund konnte mehrfach Gelegenheit gegeben werden, seine Anlagen zu zeigen, jedoch nicht mehr als fünfmal (früher!). Das sieht heute ganz anders aus und die Richter sind froh, wenn der Hund zweimal die Gelegenheit hat, eine Vorstehleistung zu zeigen. Und auch heute wird der Hund nur im Jagdbetrieb auch besser, da er nur dort die Erfahrungen machen und sammeln kann. Man darf es nur mit den damaligen Wildverhältnissen nicht vergleichen. Heute jagen wir auch aber anders. Und das jeder Jäger einen Jagdhund hatte das war früher eben eine Selbstverständlichkeit. Aber nicht jeder hat die Zeit und das Verständnis für den Hund und deshalb sollte auch nicht jeder einen Hund führen. Diejenigen die dahinter stehen, sollten auch Hunde ausbilden und führen. Die Gründung des JGHV erfolgte 1848. Im Jahre 1892 wurde die erste VGP abgehalten. Bis zum Jahre 1933 gab es noch eine Schärfeprüfungen, die durch das deutsche Tierschutzgesetz vom 24.11.1933 unterbunden wurde. Ca. 1933 wurden die Brauchbarkeiten eingeführt. 1991 wurde auf dem Verbandstag beide Verbände (BRD und DDR) zusammengeführt. Herr Westermann gab noch einmal den Hinweis, dass neue Zwinger nur noch über den FCI anzumelden sind. Ein gravierender Unterschied besteht allerdings zu früher: in Bayern hatte man 1 Jahr lang für die Vorbereitung auf die Jägerprüfung einen Lehrherren - heute hat man in 2 Wochen den Jagdschein. Mitglieds- und Spezialzuchtvereine des JGHV Welche Prüfungen unterliegen dem JGHV bzw. dem Obmann fürs Prüfungswesen des JGHV? Zunächst einmal unterliegen alle Mitgliedsvereine dem JGHV. Dennoch hat jeder Spezialzuchtvereinen seine eigenen Prüfungen. Wird beispielsweise die Wasserarbeit mit eingebunden, dann ist wieder der JGHV zuständig siehe Prüfungsordnung Wasser des JGHV.

Zum Beispiel: die Schleppenarbeit unterliegt wieder der eigenen Gestaltung der Spezialzuchtvereine. Zu den Prüfungen werden JGHV Richter eingesetzt. Bei Verstößen ist in dem Fall wieder JGHV zuständig. Die Verwaltung der Spezialzuchtvereine obliegt nicht dem JGHV. Bei Verstößen muss zunächst festgestellt werden, wo liegt der Verstoß? Beim Zuchtverein oder beim JGHV? Welche Verbandsprüfungen kann ein Hund machen: 2 x VJP plus 2 x Derby bei DK 2 x HZP plus 2 x Solms bei DK 2 x VPS 2 x VGP Zuchtausleseprüfungen der Zuchtvereine wie zum Beispiel Hegewald, IKP, Kleemann, Schorlemer 8 x Schweißprüfungen Die Zukunft verlangt ein modernes Prüfungssystem, das den Anforderungen der Jagd entspricht, aber dennoch für jeden Hundeführer und Verbandsrichter nachvollziehbar ist und für den Verband durchführbar, und dies mit möglichst geringen Aufwand. Wir benötigen mehr Einheitlichkeit bei unseren Prüfungsordnungen wenn wir nach außen zeigen wollen, dass wir ein Verband sind (Beispiel: Vereinheitlichung der Schleppen) Wie können wir in Zukunft unsere Hunde prüfen? In welchen Bereichen der Prüfungen müssen wir umdenken? Wo fangen wir an? Ändern wir - oder lassen wir durch den Gesetzgeber ändern? Wie viele Jagdhunde benötigen wir? Wie viele werden gezüchtigt, wie viele an Jäger verkauft, wie viele werden jagdlich ausgebildet? Von den Retrievern gehen nur 10 % in Jägerhände. Wo und wie können wir die Prüfung in Zukunft durchführen? Hat sich das Wild verändert? Werden wir andere Wildarbeiten bejagen? Wird die Raubwildbejagung überhaupt noch eine Rolle spielen oder wird sie zukünftiger wichtiger? Die Umweltveränderungen, der Bau von Windrädern, der Einsatz von Pestiziden, die Gesellschaft nutzt die Natur immer mehr. Wie nutzen die Menschen, die zu uns kommen (Flüchtlinge) die Natur? Der Hundeführer ist nicht mehr wie früher es wird ein Hund gekauft, dieser wird nicht mehr gefördert und bejagt. Häufig wird das Zeitproblem genannt. Aber kann man aufgrund der vorgenannten Argumente überhaupt noch jagen und den Hund fördern. Was sagt die Gesellschaft auf dem immer enger werdenden Raum dazu? Bevor uns die Politik nicht noch mehr Riegel davorschiebt, müssen wir dringend unser eigenes Verhalten prüfen. Was ist mit der Waidgerechtigkeit? Eine Vielzahl von Fragen, die uns tagtäglich im Umgang mit dem Hund und der Jagd gestellt werden und die wir uns selber auch immer stellen müssen. Was ist mit den ausländischen Zuchtvereinen? Diese beantragen Ausnahmen über Ausnahmen. In den Revieren mit wenig Hasen nimmt man beispielsweise Fasanengeläufe, ohne sich die Arbeit zu machen, überhaupt noch nach Hasen zu suchen. Verbandszuchtprüfungen beinhalten : Spurarbeit / Laut Spurarbeit Suchen im Feld Stöbern im Wald Nachsuchen auf krankes Wild Wasserarbeit Lautnachweis Wildschärfe

Die VZPO muss bestehen bleiben, ohne jegliche Veränderungen. Ebenfalls muss die Wasserarbeit an der vorübergehend flugunfähigen gemachten Ente nach der Prof. Müller-Methode erhalten bleiben. Eventuell kann man darüber nachdenken, ob man die Fächer Leinenführigkeit Verhalten auf dem Stand hinzufügt um die Bedingungen der gesetzlichen Brauchbarkeitsprüfung abzudecken. Man sollte über einen längeren Zeitraum nach den Prüfungsordnungen prüfen, um nachzuvollziehen, ob diese Prüfungsordnung auch umsetzbar ist und nicht schon nach 1 2 Jahren Änderungen verlangen. Herr Ulrich Tucholke vom JGV Bremen kritisierte, das es dem Verband an Glaubwürdigkeit mangelt, da eine Diskrepanz zwischen Worten und Taten besteht. Herr Eckehard Brunken, JGV Verden, merkte an, das die Hundeausbildung aus heutiger Sicht weiter gekommen sei, da der junge Hund deutlich früher gefördert wird. Ein wichtiger Punkt ist heutzutage allerdings: junge Leute mitnehmen und motivieren! TOP 3: Genehmigung des Protokoll der Vertreterversammlung vom 22.02.2015 Das Protokoll der Vertreterversammlung vom 22.02.2015 wurde von der Versammlung einstimmig genehmigt. TOP 4: Jahresbericht des Vorstandes Zur Großdemonstration in Düsseldorf am 18.03.2015 konnte eine sehr große Teilnahme verzeichnet werden. Das Ministerium in Düsseldorf war über dieses unerwartete Signal sehr überrascht, wir waren professionell aufgetreten und stark aufgetreten. Herr Stephan Weil, Ministerpräsident in Niedersachsen, signalisierte, daß es in der laufenden Legislaturperiode keine wesentlichen Veränderungen im niedersächsischen Landesjagdgesetz geben werden. Am 21.03.2015 fand die erweiterte Präsidiumssitzung im Rahmen des Verbandstages in Fulda statt. Der Präsident, Herr Horstkötter, hatte den Antrag auf Einstellung eines neuen Hauptgeschäftsführer in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit nicht zur Abstimmung zugelassen, obwohl der Justitiar des JGHV diesen Antrag als satzungskonform bezeichnet hatte. Und obwohl die derzeit gültige Satzung des Verbandes die Möglichkeit gibt, weiterführende Anträge während des Verbandstages zu stellen wurde der Antrag von Herrn Becker vom JGV Nordhessen vom Präsidenten ebenfalls nicht zugelassen. In der Neufassung der Satzung wird nun dem Präsidium des JGHV die Möglichkeit eingeräumt, ggf. weiteres Personal einzustellen. Im Juli 2015 sendete Herr Knoop eine Zustandsbeschreibung des JGHV an das JGHV-Präsidium. Dazu liegt bis zu heutigen Tag keine Antwort vor. In einem Gespräch mit dem JGHV in einem gemeinsamen Termin mit den derzeit bestehenden JKV en am 13.09.2015 wurde u. a. diskutiert, ob das Ergebnis einer Brauchbarkeitsprüfung auf Ahnentafeln gestempelt werden kann, damit ersichtlich ist, ob der Hund bereits an der lebende Ente bereits geprüft wurde und ob die HZP durch Gehorsamsfächer ergänzt werden soll, damit den Hunde die gesetzliche Brauchbarkeit bescheinigt werden kann. Zur Seminarplanung 2016 besteht derzeit kein Angebot auf der JGHV-Seite seitens des JGHV. Die Gruppe der Vertreter der Jagdgebrauchshundvereine im Erweiterten Präsidium, der auch Henning Johns angehört, hatte den Auftrag angenommen, sich Gedanken über eine

Neustrukturierung des JGHV zu machen. Der umstrittene Entwurf dieses Gremiums wurde vom JGHV-Präsidium vollständig abgelehnt. Als Landeshundeobmann berichtet Henning Johns über die Bemühungen zu einer allgemein gültigen bundeseinheitlichen Brauchbarkeitprüfung zu kommen. Ungeklärt ist, ob die fehlenden Fächer durch eine Ergänzungsprüfung nachgeholt werden können. Derzeit muß jeder Jungjäger in Niedersachsen vor Aufnahme der Hundehaltung eine theoretische Sachkundeprüfung abgelegen. Die Bemühungen um eine Integration in die Jägerprüfung laufen noch. In Niedersachsen ist die Arbeit hinter der vorübergehend flugunfähig gemachten Ente nach Prof. Müller weiterhin zulässig. Die Arbeit an voll flugfähigen Enten ist eine Arbeit vor dem Schuss und simuliert nicht das Verhalten einer kranken Ente mit Tauchen und Wegdrücken. Bis zu den Landtagswahlen 2018 sind keine Änderungen zu erwarten. Da die Homepage der JKV Niedersachsen mit einem alten Betriebssystem läuft, das keine Änderungen zuläßt, wird eine Neufassung erforderlich. Der Kostenaufwand hierzu beträgt laut Angebot der Firma Closer in Bremen ca. 900,--. Die Versammlung fasste einstimmig den Beschluss die Neustrukturierung durchführen zu lassen. Beim JGHV wird unter Bezugnahme des Schreibens vom 19.01.2016 die Kostenübernahme als Öffentlichkeitsarbeit beantragt. Im Januar kam ein Schreiben des JGHV, das die Zahlungsmodalitäten geändert werden sollen und es sollen alle Kostenpositionen genehmigt werden. Dieses betrifft auch Projekte für die Öffentlichkeitsarbeit. Im Saarland und in Thüringen wurde 2 neue JKV en gegründet. Ein kurzer Abriss der jagdpolitischen Situation in anderen Bundesländern: NRW Es darf nur an voll flugfähigen Enten gearbeitet werden. Der Hundeeinsatz bei Baujagd ist verboten. Inzwischen beginnt man über Lockerungen nachzudenken. Hessen - Das Landesgesetz soll neu gefasst werden. Die bestehende Jagdkynologische Arbeitsgemeinschaft steht unter dem Dach der Landesjägerschaft. Baden-Württemberg - Karl Walch und Wilfried Schlecht haben einen enormen Arbeitsaufwand betrieben, um die JKV in diesem Bundesland aufzubauen und erfolgreich jagdpolitischen Einfluß zu nehmen. Hier ist die Arbeit am Naturbau verboten. Schleswig Holstein Der Landesjagdverband wurde neu gewählt. Arbeitsgemeinschaft existiert unter dem Dach der Landesjägerschaft. Die Jagdkynologische In jedem Bundesland sollte eine JKV unter dem Dach des JGHV aufgebaut werden! TOP 5: Sachstand Schwarzwildgatter in Niedersachsen (Hermannsburg) Herr Bauck hat zunächst seinen Dank an die Spendengeber ausgesprochen. Die Spendengelder waren wegen der Änderung des Flächennutzungsplanes nötig, die seitens des Baubehörde angeordnet wurde. Von 13 Vereine und 7 Privatpersonen wurden ca. 8.000,-- gespendet, von 1 Privatperson wurden 5.000,-- gespendet, wobei dieser Spender nicht aus Niedersachsen kommt. Am 31.07.2015 wurde in einem Vororttermin festgelegt, dass nichts abgeholzt werden muss und somit laut Umweltbericht keine Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen.

Am Montag, 29.02.2016 steht das Schwarzwildgatter für 4 Wochen in dem öffentlichen Aushang. Laut den Behörden wird es bis spätestens September noch dauern, bevor die Genehmigung erteilt wird. Sollte jetzt alles nach Plan laufen, kann spätestens März / April 2017 mit dem Gatterbetrieb begonnen werden. Die eventuell noch Spendenquittungen werden erstellt und zugeschickt. Das Gatter hat dann eine Gesamt-Größe von 9 ha., diese Größe wurde auch vom Kompetenzzentrum Schwarzwildgatter empfohlen. TOP 6: Messe Pferd und Jagd 2015 in Hannover Frau Rahenbrock konnte berichten, dass fast alle Mitglieder die Messe genutzt haben, um Ihre Rassen der Öffentlichkeit zu präsentieren und somit die von der Landesjägerschaft zur Verfügung gestellten Kojen bis auf 1 besetzt werden konnten. TOP 7: Bericht der Kassenwartin Trotz sparsamer Haushaltsführung fehlten für einen ausgeglichenen Haushalt 1.506,94. Der Kassenbestand konnte mit einem Bestand in Höhe von 1.965,57 abgeschlossen werden. Die Versammlung beschloss einstimmig, die Kostendeckung 2015 durch den JGHV zu beantragen. TOP 8: Bericht der Kassenprüfer Frau Bölscher sowie der Ersatz-Kassenprüfer Herr Brunken (Herr Maahs konnte krankheitsbedingt nicht teilnehmen), konnten von einer einwandfreien Kassenprüfung berichten. TOP 9: Entlastung des Vorstandes Der Vorstand wurde auf Antrag einstimmig entlastet. TOP 10: Veranstaltungen / Planung 2016 Herr Knoop regte an, ein Seminar zum Thema Schulung für Ausbilder zu veranstalten. Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich mit 1 Gegenstimme angenommen. Der VDH-Hundeführerschein (nur VR, keine RA-Anwärter) wird von der JKV Niedersachsen nur angeboten, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl von 20 vorliegt. Diese Teilnehmerzahl wird vom VDH vorgegeben. Dazu reichen Willensbekundungen per Mail an Herrn Knoop oder Frau Rahenbrock, die diese Willensbekundungen sammeln. Der Vorschlag, eine SAPI-Programm Schulung anzubieten, war nicht mehrheitsfähig. TOP 11: Verschiedenes Hier wurden die drei vom JGHV-Präsidium gestellten Anträge vorgestellt. Es ergab sich keine Diskussion. Ende der Veranstaltung, 12:40 Uhr