Unfallprävention Jugendliche Handverletzungen. Ein Schwerpunkt der Arbeitsinspektion 2014/2015 ArbeitnehmerInnenschutzstrategie

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Transkript:

Unfallprävention Jugendliche Handverletzungen Ein Schwerpunkt der Arbeitsinspektion 2014/2015 ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013-2020

Impressum Medieninhaber und Herausgeber Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Arbeitsinspekion Standort: 1040 Wien, Favoritenstraße 7 Autorin: Isabelle Joham Titelbild: fotolia.com Erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Januar 2016

Inhaltsverzeichnis Seitenzahl Inhaltsverzeichnis Endbericht 1 Ergebnisse der Phase 1: Unfallerhebungen vor Ort 2 1. Alter und Geschlecht der Jugendlichen 2 2. Wirtschaftsgruppen (ÖNACE) 3 3. Zeitpunkt und Ort des Unfalls 4 4. Festgestellte Mängel 5 5. Zu treffende Maßnahmen 5 6. Unfallursachen und unfallbegleitende Umstände 6 Ergebnisse der Phase 2: Nachkontrolle 9 Zusammenfassung der Ergebnisse 10 iii

ENDBERICHT Anlass Das Risiko einen Arbeitsunfall zu erleiden, ist bei jugendlichen ArbeitnehmerInnen doppelt so hoch wie bei erwachsenen. Statistische Daten zeigen, dass die häufigsten Unfallfolgen bei Jugendlichen Handverletzungen sind. Dies wurde auch durch eine arbeitsinspektionsinterne Auswertung der AUVA-Meldungen über Unfälle von Jugendlichen im Jänner 2013 widergespiegelt: Von 397 Meldungen waren 191 Hand- oder Armverletzungen (50 %). Die AUVA führte von Herbst 2014 bis Ende 2015 eine Kampagne zum Thema Prävention von Handverletzungen durch. Der Schwerpunkt der Arbeitsinspektion zur Unfallprävention Jugendliche Handverletzungen erfolgte als Kooperationsprojekt mit der AUVA Kampagne. Durchführung Die Arbeitsinspektion hat im Rahmen des Jahresarbeitsplans 2014/2015 in einer ersten Phase Erhebungen zum Thema Unfallprävention Jugendliche Handverletzungen und in einer zweiten Phase Nachkontrollen durchgeführt. Ziel war eine explorative Erhebung des Ist-Zustandes und eine Sensibilisierung der ArbeitgeberInnen für ihre besondere Verantwortung gegenüber Jugendlichen. Die Nachkontrolle in ausgewählten Betrieben diente der Messung der Wirkung der Erstkontrollen. In der 1. Phase haben ArbeitsinspektorInnen, insbesondere die speziellen ArbeitsinspektorInnen für Kinderarbeit und Jugendlichenschutz, alle von 1. Mai bis 31. Juli 2014 im Arbeitsinspektorat einlangenden Arbeitsunfälle (Meldung nach 363 ASVG), die Jugendliche betroffen haben (im Unfallzeitraum unter 18 Jahre) und die eine Hand- oder Armverletzung zur Folge hatten, erhoben. Diese Kontrollen wurden anhand eines Formulars der Arbeitsinspektion zur Erhebung von Arbeitsunfällen (Anhang 1) durchgeführt. Die Unfallerhebungen mussten bis spätestens Ende Dezember 2014 abgeschlossen und in die elektronische Unfalldatenbank der Arbeitsinspektion eingegeben worden sein. Wurden Übertretungen in Zusammenhang mit dem Unfall festgestellt, so war eine Aufforderung zu erstatten (bei schwerwiegender Übertretung eine Anzeige). In der 2. Phase wurde nachkontrolliert, ob jene Betriebe, an die eine Aufforderung erging, die festgestellten Übertretungen beseitigt haben. Nachkontrollen wurden anhand des bereitgestellten Fragebogens (Anhang 2) im Zeitraum von 1. April bis 30. Juni 2015 durchgeführt. 1

Konferenz für Jugendvertrauensrätinnen und Jugendvertrauensräte Am 5. und 6. September 2013 fand im Vorfeld des beschriebenen Schwerpunktes eine Konferenz zum Thema Unfallprävention und Sicherheit im Betrieb für JugendvertrauensrätInnen als betriebliche VertreterInnen von jungen Beschäftigten und als MultiplikatorInnen statt. Die Konferenz wurde veranstaltet von der Österreichischen Gewerkschaftsjugend, der größten Jugendorganisation in Österreich, unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Arbeitsinspektion, und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt. An der Konferenz in Wien nahmen ca. 130 junge Menschen teil. Die Konferenz hatte zum Ziel, dass JugendvertrauensrätInnen die Arbeitsinspektion kennenlernen, Mitwirkungsmöglichkeiten ihrerseits im Arbeitnehmerschutz erkennen und ihre Sicht der Dinge einbringen können. In Workshops setzten sich die JugendvertrauensrätInnen unter Leitung eines Arbeitsinspektors/einer Arbeitsinspektorin und eines Vertreters/einer Vertreterin der Österreichischen Gewerkschaftsjugend mit folgenden drei Themen auseinander: rundum XUND Basiswissen Arbeitnehmerschutz (MIT)bestimmt Who is Who: Funktionen und Ansprechpersonen im Arbeitnehmerschutz HANDlungsbedarf Vermeidung von Handverletzungen als häufigste Unfallfolge Die häufigsten Fragen und Ergebnisse der Workshops wurden im Plenum präsentiert und mit hochrangigen VertreterInnen aus Arbeitnehmerschutz- Institutionen diskutiert, die sich vom Engagement der jungen Menschen höchst beeindruckt zeigten. ERGEBNISSE DER PHASE 1: UNFALLERHEBUNGEN VOR ORT Insgesamt wurden österreichweit 271 Unfallerhebungen durchgeführt. 1. Alter und Geschlecht der Jugendlichen Bei den im Unfallzeitraum (1. Mai bis 31. Juli 2014) Betroffenen (271) handelte es sich um Jugendliche, die zwischen 1996 und 1999 geboren wurden. 99 Jugendliche, die im Jahr 1996 geboren wurden, hatten in dem oben genannten Zeitraum einen Unfall mit Handverletzung. 102 Jugendliche mit dem Geburtsjahr 1997, 65 Jugendliche mit dem Geburtsjahr 1998 und 5 Jugendliche mit dem Geburtsjahr 1999 haben sich zwischen 1. Mai und 31. Juli 2015 an der Hand verletzt. 2

Geburtsjahr 1996 99 1997 102 1998 65 1999 5 Gesamt 271 Von den 271 betroffenen Jugendlichen waren 221 männlich und 50 weiblich. Geschlecht männlich 221 weiblich 50 Gesamt 271 2. Wirtschaftsgruppen (ÖNACE) Die meisten Arbeitsunfälle bei Jugendlichen mit 34,1 % sind in der Wirtschaftsgruppe C Herstellung von Waren zu verzeichnen. Die Hälfte aller Arbeitsunfälle sind den Wirtschaftsgruppen G Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (24,9 %) und F Bau (23,9 %) zuzurechnen. Die restlichen 17 % der Arbeitsunfälle sind der Wirtschaftsgruppe I Beherbergung und Gastronomie (6,8 %) und sonstigen Wirtschaftsklassen (10,2 %) zuzuordnen. 3

3. Zeitpunkt und Ort des Unfalls Zu gewissen Zeitpunkten waren mehr Unfälle zu verzeichnen als zu anderen Zeitpunkten. Zwischen 10.01 und 12.00 Uhr fanden die meisten Unfälle (21) statt. Der zweithäufigste Unfallzeitpunkt lag bei 14.01 bis 16:00 Uhr mit 18 Unfällen. Der Unfallzeitpunkt von 8.01 bis 10.00 Uhr folgt an dritter Stelle mit 17 Unfällen. Von 12.01 bis 14 Uhr fanden ebenfalls noch Unfälle im zweistelligen Bereich statt (13). Die der Unfälle bei den übrigen Unfallzeitpunkten ist einstellig. In 180 Fällen konnten diesbezüglich keine Angaben gemacht werden. Unfallzeitpunkt 6.00 bis 8.00 8 8.01 bis 10.00 17 10.01 bis 12.00 21 12.01 bis 14.00 13 14.01 bis 16.00 8 16.01 bis 18.00 7 18.01 bis 20.00 4 nach 20.00 3 Gesamt 91 Ein Fünftel (60) der 271 Unfälle geschah auf einer Baustelle. Vier Fünftel (199) der Unfälle sind im eigenen Betrieb und die restlichen 10 Unfälle sind in einem anderen Betrieb passiert. Bei 2 Unfällen ist der Unfallort unbekannt. Unfallort Baustelle 60 im eigenen Betrieb 199 in einem anderen Betrieb 10 unbekannt 2 Gesamt 271 86 % der Jugendlichen (233 von insgesamt 271) mussten aufgrund des Unfalls in den Krankenstand gehen. 4

4. Festgestellte Mängel Die 271 Unfallerhebungen haben 120 Aufforderungen zur Mängelbehebung, fünf Strafanzeigen wegen schwerwiegender Übertretungen und eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft gemäß 78 StPO nach sich gezogen. In den restlichen 138 Fällen waren keine Veranlassungen notwendig. Feststellung u. Anzeige v. Übertretungen keine Veranlassung 138 Aufforderungen 120 Strafanzeigen 5 Sachverhaltsdarstellung 78 StPO 1 Gesamt 271 5. Zu treffende Maßnahmen Aufgrund der Feststellung von Übertretungen hatten zur Mängelbehebung hauptsächlich persönliche (114) und organisatorische Maßnahmen (113) zu erfolgen. Technische Maßnahmen sollten in 23 Fällen getroffen werden. Maßnahmen T - technische Maßnahmen 23 O - organisatorische Maßnahmen 113 P - persönliche Maßnahmen 114 Gesamt 250 5

6. Unfallursachen und unfallbegleitende Umstände In der nachstehenden Tabelle werden die verschiedenen Unfallursachen und deren Häufigkeit aufgelistet. Jugendliche haben sich in erster Linie durch den Kontakt mit scharfen oder spitzen Gegenständen an der Hand verletzt (99). Am Zweithäufigsten (40 Fälle) führte der Kontakt mit handgeführten Maschinen und Werkzeugen oder Maschinen mit Handbeschickung oder Handvorschub zu Handverletzungen. An dritter Stelle liegen das Eingeklemmtwerden (34 Fälle) und der Kontakt mit einem sich bewegenden Maschinenteil (32 Fälle) als Unfallursache. Das Anstoßen an festen Teilen der Umgebung folgt an Platz 4 mit 13 Fällen. Unfall Kontakt mit scharfen oder spitzen Gegenständen 99 Kontakt mit handgeführten Maschinen und Werkzeugen oder Maschinen mit Handbeschickung oder Handvorschub Eingeklemmt werden 34 Kontakt mit einem sich bewegenden Maschinenteil 32 Anstossen an festen Teilen der Umgebung 13 Sonstiges 10 Kontakt mit herabfallenden Objekten 9 Kontakt mit rollendem oder sich bewegenden Objekten 7 Sturz in der Ebene, auf Stiegen oder Rampen 6 - nicht feststellbar - 5 Sturz von Leitern und Gerüsten 4 Fehlverhalten Anderer 2 Feuer oder Explosion 2 Kontakt mit extrem heißen oder kalten Oberflächen 1 Kontakt mit fliegenden oder herausgeschleuderten Objekten 1 Sturz von erhöhten Standorten (Dächer, Plattformen, Fußboden, Öffnungen, Standplätze) Verschüttet werden 1 Zusammenstoß mit einem sich bewegenden Arbeitsmittel 1 Gesamtergebnis 268 40 1 6

Auch das Verhalten der jugendlichen ArbeitnehmerInnen konnte in einigen Fällen nach Einschätzung der ArbeitsinspektorInnen in Zusammenhang mit dem Unfall gebracht werden. Am Häufigsten (55 Fälle) führte der unsachgemäße Gebrauch von Arbeitsmitteln inklusive Manipulation von Schutzeinrichtungen zu einem Arbeitsunfall. In 34 Fällen waren die Jugendlichen unaufmerksam, unachtsam und unkonzentriert. Die unterlassene oder falsche Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung als Fehlverhalten liegt an dritter Stelle (19 Fälle), gefolgt von nicht erforderlicher Aufenthalt im Gefahrenbereich mit 13 Fällen. Verhalten der ArbeitnehmerInnen unsachgemäßer Gebrauch von Arbeitsmitteln inkl. Manipulation von Schutzeinrichtungen Unterlassene oder falsche Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung 19 Nicht erforderlicher Aufenthalt im Gefahrenbereich 13 Auftrag wurde nicht erteilt 8 unbefugter Gebrauch von Arbeitsmitteln 6 Unterlassener Gebrauch von Arbeitsmitteln 1 Benutzung unzulässiger Verkehrswege 1 Sonstiges: unaufmerksam, unachtsam, unkonzentriert o.ä. 34 unsachgemäße Arbeitsdurchführung 8 Eigenverschuldung, Fehlverhalten 7 Gesamtergebnis 152 55 7

In der untenstehenden Tabelle sind unfallbegleitende Umstände (nach Einschätzung der Arbeitsinspektorinnen und der Arbeitsinspektoren), sowie deren Häufigkeit, ersichtlich. Bei dem häufigsten unfallbegleitenden Umstand mit 49 Fällen handelte es sich um ungenügende Einarbeitung und geringe Erfahrung. Mit 15 Fällen nimmt der unfallbegleitende Umstand keine oder ungeeignete PSA den zweiten Platz ein, gefolgt von mangelnder Koordination mit 12 Fällen. Nicht zu unterschätzen ist der unfallbegleitende Umstand fehlende Fachkunde in ca. 10% der Fälle. unfallbegleitende Umstände ungenügende Einarbeitung, geringe Erfahrung 49 keine oder ungeeignete PSA 15 mangelnde Koordination 12 fehlende Fachkunde 10 keine Aufsicht 8 ungenügende Aufsicht 6 unklare Arbeitsanweisungen 6 unzureichende Arbeitsvorbereitung 6 geringer persönlicher Handlungsspielraum 5 Zeitdruck, hohes Arbeitstempo 3 Monotonie 1 Nacht- oder Schichtarbeit 1 Verständnisprobleme 1 Gesamtergebnis 123 8

ERGEBNISSE DER PHASE 2: NACHKONTROLLE Es wurden 369 festgestellte Mängel nachkontrolliert. Fast zwei Fünftel der zu beseitigenden Mängel betrafen die Evaluierung (Allgemeine Evaluierung: 81, Evaluierung nach dem KJBG: 54), in fast einem Drittel der Fälle war die Unterweisung (95) betroffen. Weitere Mängel betrafen die Aufsicht (16), das Arbeiten mit Arbeitsmitteln (16) und mit verbotenen Arbeitsmitteln (10). Übertretungen Unterweisung 95 Allgemeine Evaluierung 81 KJBG Evaluierung 54 Aufsicht 16 Arbeitsmittel 16 Verbotene Arbeitsmittel 10 Verbotene Arbeitsvorgänge 2 Sonstige (z.b. Nichtverwendung von PSA, AZG, 6 Abs. 1 AStV. etc.) 95 Gesamt 369 Von den 369 Aufforderungspunkten wurde lediglich 1 Punkt nicht erfüllt, d.h. dass die Mängel fast zu 100 % behoben wurden. 38 Handverletzungen sind mit einem Messer erfolgt. In 6 Fällen wäre es möglich gewesen das Messer durch ein Sicherheitsmesser zu ersetzen. Dies ist in einem Fall tatsächlich erfolgt. Ein Betriebsrat war in 33 Fällen vorhanden. Dieser war aber nur in 9 Fällen bei Unterweisungen beteiligt und in 24 Fällen war er nicht beteiligt. In 92 Fällen gab es keinen Betriebsrat bzw. wurde in 146 Fällen keine Angabe zum Betriebsrat gemacht. Betriebsrat Kein Betriebsrat 92 bei Unterweisung beteiligt 9 bei Unterweisung nicht beteiligt 24 Keine Angaben 146 Gesamt 271 9

Ein Jugendvertrauensrat (JVR) war in 16 Fällen vorhanden. Dieser war in 8 Fällen bei Unterweisungen beteiligt und in ebenfalls 8 Fällen war er nicht beteiligt. In 109 Fällen gab es keinen JVR bzw. wurde in 146 Fällen keine Angabe zum Jugendvertrauensrat gemacht. JVR Kein Jugendvertrauensrat 109 bei Unterweisung beteiligt 8 bei Unterweisung nicht beteiligt 8 Keine Angaben 146 Gesamt 271 In der Phase 2 wurde eine Strafanzeige betreffend KJBG-Evaluierung erstattet, da der vorausgegangen Aufforderung nicht nachgekommen wurde. Ferner haben die Nachkontrollen zusätzliche Übertretungen (31) in anderen Bereichen des Arbeitnehmerschutzes ergeben. ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE Die häufigsten Unfallfolgen bei Jugendlichen sind Handverletzungen. Die diesbezüglichen Unfallerhebungen haben gezeigt, dass sich Jugendliche in erster Linie durch den Kontakt mit scharfen oder spitzen Gegenständen an der Hand verletzt haben. Daher muss bei Jugendlichen, die mit solchen Gegenständen hantieren, besondere Vorsicht geboten werden. Sie müssen vor allem ausreichend eingearbeitet werden, wie die Erhebungen ergeben haben (häufigster unfallbegleitender Umstand ist die ungenügende Einarbeitung und geringe Erfahrung). Außerdem konnte festgestellt werden, dass das häufigste Fehlverhalten bei Jugendlichen der unsachgemäße Gebrauch von Arbeitsmitteln inkl. Manipulation von Schutzeinrichtungen ist. Aufgrund der mangelnden Erfahrung/ungenügenden Einarbeitung mit der auch der unsachgemäße Gebrauch von Arbeitsmitteln zusammenhängen kann muss besonderes Augenmerk auf Jugendliche gerichtet werden, um Unfälle zu vermeiden. Dies sollte sowohl bei der allgemeinen Evaluierung als auch vor allem bei der KJBG- Evaluierung berücksichtigt werden. Auch die Erhebungen haben ergeben, dass die allgemeine und die KJBG-Evaluierung zu den häufigsten Mängeln zählen. Auf der Evaluierung baut auch die Unterweisung auf. Es wird daher in Zukunft zur Unfallvermeidung unumgänglich sein das Thema Evaluierung in den Betrieben zu forcieren. Außerdem müssen ArbeitgeberInnen weiter zur Unfallprävention gerade bei Handverletzungen bei Jugendlichen sensibilisiert werden. 10

Besonders positiv hervorzuheben ist die Wirkung des Schwerpunktes: die festgestellten Mängel wurden von den ArbeitgeberInnen zu nahezu 100% behoben, von den 369 festgestellten Mängeln in Zusammenhang mit den Arbeitsunfällen der Jugendlichen wurde lediglich ein Mangel nicht behoben. 11