Bilanz Aktiva 31.12.27 Passiva Vermögensgegenstände (Mittelverwendung) Eigenkapital Fremdkapital = Schulden (Mittelherkunft) Beispiel: Aktiva 31.12.27 Passiva Anlagevermögen - Grundstück 14 Umlaufvermögen - Forderungen LL 5 - Bank 2 Eigenkapital 5 Fremdkapital - Darlehen 1 - Verbindlichkeiten LL 6 21 21 7
Aktiva 31.12.27 Passiva Anlagevermögen - Grundstück 14 Umlaufvermögen - Forderungen LL 5 - Bank 2 Eigenkapital 5 Fremdkapital - Darlehen 1 - Verbindlichkeiten LL 6 21 21 Geschäftsvorfall in 28: Der Kaufmann erhält 4 für die Vermietung des Grundstücks Aktiva 31.12.28 Passiva Anlagevermögen - Grundstück 14 Umlaufvermögen - Forderungen LL 5 - Bank 6 Eigenkapital EK am 31.12.27 5 Gewinn 28 4 EK am 31.12.28 9 Fremdkapital - Darlehen 1 - Verbindlichkeiten LL 6 25 25 8
Eigenkapital zum 31.12.28 Eigenkapital zum 31.12.27 = Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 28 9-5 4 Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.28 31.12.28 Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Jahresüberschuss 4 4 9
Bilanztheorien Statische Bilanzauffassung (Simon) Darstellung des Vermögens im Sinne einer Statusbetrachtung bezogen auf einen Stichtag. Dynamische Bilanzauffassung (Schmalenbach) Aufgabe des Jahresabschlusses ist die Ermittlung des Erfolges. Die periodengerechte Gewinnermittlung steht im Vordergrund, d.h. Bilanz ist nur Abschluss für Teilperiode. 1
Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach Handelsrecht 238 HGB: Der Kaufmann ist zur Führung von Büchern verpflichtet 242 I - III HGB: Der Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Bilanz) und eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres (Gewinn- und Verlust-Rechnung) aufzustellen. Kaufmännische Einzelunternehmer Personenhandelsgesellschaften ( 6 I HGB) Kapitalgesellschaften im Sinne von 6 II HGB Ausnahme ab dem 1.1.21: 241a HGB und 242 IV HGB Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als TEUR 5 Umsatzerlöse o. TEUR 5 Jahresüberschuss aufweisen, sind weder buchführungs- noch bilanzierungspflichtig. 11
Aufbau des handelsrechtlichen Bilanzrechts 238 bis 263 HGB Jahresabschlussbestimmungen für alle Kaufleute 264 bis 335b HGB Ergänzende Bestimmungen für Kapital- / bes. Personengesellschaften 264 bis 289 HGB Ergänzende Bestimmungen zum Einzelabschluss der Kapital- und bes. Personengesellschaften 29 bis 315a HGB Bestimmungen zum Kon- zernabschluss 316 bis 324a HGB Jahresabschlussprüfung 325 bis 329 HGB Offenlegung des Jahresabschlusses 336 bis 341p HGB Ergänzende Bestimmungen für Genossenschaften und Kapitalgesellschaften bestimmter Geschäftszweige (Banken, Versicherungen) Ergänzende Vorschriften in weiteren Gesetzen mit Bezug zu bestimmten Gesellschaftsformen (AktG, GmbHG, etc.) oder Geschäftszweigen (KHG, KWG) 12
Der Weg zur Verbindlichkeit des Jahresabschlusses Aufstellung Geschäftsführungsaufgabe (vgl. 242, 264 I HGB) Ausübung von Bilanzierungsspielräumen (Bilanzpolitik) Fristen: 243 III, 264 I 2, 3 HGB Prüfung Pflicht für mittelgroße und große KapGes und bes. PersGes, 316 HGB Ungeprüfter Jahresabschluss ist nichtig Feststellung Grds. Aufgabe der Gesellschafter (OHG, KG, GmbH); bei AG i.d.r. durch Aufsichtsrat (vgl. 172 AktG) festgestellter Jahresabschluss = kausaler Feststellungsvertrag Offenlegung Pflicht für alle KapGes und bes. PersGes Einreichung zum elektronischen Bundesanzeiger: www.unternehmensregister.de 13
Unmittelbare Funktionen der externen Rechnungslegung nach dem Handelsbilanzrecht Dokumentations- und Rechenschaftsfunktion (Kapitalmarkt-) Informationsfunktion Gewinnermittlungs- und -verteilungsfunktion Kapitalerhaltungsfunktion Nutzbarmachung der handelsrechtlichen Rechnungslegung insbesondere für das Steuerrecht Maßgeblichkeit der Handelsfür die Steuerbilanz Bewertung von Betriebsvermögen Insolvenzrecht Krisenerkennung, insbesondere Anlass und Ausgangspunkt für Überschuldungsprüfung 14