Öffentliche Ausschreibung. der Verbandsgemeinde Ruwer vom 05. / ABSCHNITT I: ALLGEMEINES

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Transkript:

Erstellung eines Baumkatasters mit der Erfassung von ca. 2.000 Bäumen in öffentlicher Verkehrssicherungspflicht und einer Regelkontrolle gemäß der Baumkotrollrichtlinie Öffentliche Ausschreibung der Verbandsgemeinde Ruwer vom 05. / 06.09.2014 ABSCHNITT I: ALLGEMEINES Ausschreibende Stelle ist Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, Ansprechpartner: Herr Josef Backendorf, Zimmer 301, Tel: 06500/918331 Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung gemäß 3 VOL/A (1. Abschnitt) durch, um mit einem Unternehmen einen Vertrag nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) über die Erstellung eines Baumkatasters und die Erfassung von ca. 2.000 Bäumen einschließlich einer Regelkontrolle gemäß der Baumkontrollrichtlinie in den Ortsgemeinden Bonerath, Gusterath, Gutweiler, Hinzenburg, Holzerath, Kasel, Lorscheid, Mertesdorf, Morscheid, Ollmuth, Osburg, Pluwig, Riveris, Schöndorf, Thomm und Waldrach, sowie auf den Liegenschafen im Eigentum der Verbandsgemeinde Ruwer abzuschließen. Die Ortsgemeinden

Farschweiler, Sommerau und Herl nehmen an der Erstellung des Baumkatasters für die Gemeindeeigenen Bäume nicht teil. ABSCHNITT II: GEGENSTAND DER DIENSTSLEISTUNG 1 Leistungsbeschreibung 1. Um der Verkehrssicherungspflicht der Auftraggeber nachzukommen, soll ein Baumkataster nach der FFL Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen (Baumkontrollrichtlinie) erstellt werden. Hierzu sind ca. 2.000 Bäume mit einem Durchmesser > 10 cm in öffentlicher Verkehrssicherungspflicht an Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen, sowie Außenanlagen an Gebäuden erstmals mit folgenden Informationen zu erfassen. - Baumnummer / Plakettennummer - Baumart (deutscher Name) - Standalter - Lagebeschreibung - Standort (mit Flurstück) - Vitalitätsstatus + Entwicklungsphase - Baumhöhe - Stammanzahl - Kronenansatzhöhe - Kronendurchmesser - Stammumfang (Brusthöhendurchmesser) - Erfassung durch. Erfasst am 2. Anschließend sind die Bäume im Rahmen der Regelkontrolle als Sichtkontrolle in Form der fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme vom Boden aus gemäß der sog.

Baumkontrollrichtlinie (Baumkontrollrichtlinien Richtlinien für Regelkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen) in der geltenden Fassung zu kontrollieren und nach allen dort genannten Kriterien zu dokumentieren. 3. 50 eingehende Untersuchungen auf Verkehrssicherheit und Defekte (gemäß Methode VTA) sind im Angebot ebenfalls anzugeben. Die Untersuchungen sind nicht Bestandteil des Erstauftrages, sondern werden im Bedarfsfall separat beauftragt. 4. Die Bäume sind in Regelkontrollintervallen gemäß der aktuellen FLL Baumkontrollrichtlinie einzustufen. Außerdem ist das weitere Vorgehen bzw. sind baumpflegerische Maßnahmen festzulegen und mit dem Auftraggeber zu erörtern. 5. Alle benötigten Maschinen, Werkzeuge, Geräte (u.a. auch mobiles Outdoor Notebook mit folgenden Mindest- Anforderungen: 3 GB Ram; Prozessor neuer Generation; Betriebssystem Win7; freier Speicher > 10 GB, empfohlen ca. 300 GB; Farbmonitor mit Mindestauflösung 1024x 768; Installationsmedium CD Rom/DVD; sowie ggfls. ein GPS Empfänger) und Fahrzeuge hat der Auftragnehmer zu stellen. Er trägt auch die entsprechenden Kosten, die im Angebotspreis zu berücksichtigen sind. Nachforderungen werden nicht akzeptiert. 6. Für die Erfassung der Daten wird die Software,,Baumsicht, Baumkataster auf Basis Q GIS angewendet. Die Installation der Software auf den Rechner des Auftragnehmers erfolgt durch den Auftraggeber. 7. Die Baumstandorte sind mit einer Genauigkeit von <1,0 m in das vorgesehene GIS Programm zu dokumentieren. 8. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Angebotsabgabe anzugeben, welche Person/en die Erfassung vornimmt/vornehmen. Nicht genannte Personen dürfen die

Erfassung nur nach Vorlage der unten genannten Zertifizierung und schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers durchführen. 9. Im Vorfeld der Erfassung hat/haben die Person/en des Auftragnehmers, die die Erfassung vornimmt/vornehmen und die oben bezeichnete EDV Lösung nicht beherrschen, an einer mehrstündigen Schulung innerhalb der Verbandsgemeinde Verwaltung Ruwer (EDV Abteilung) teilzunehmen. 10. Alle Bäume sind zu nummerieren. Hierzu sind Metallplaketten mit den Maßen 3,5 x 3,0 cm und einer fortlaufenden vierstelligen Nummer an jedem Baum in der Höhe von 2,0m bis 2,5 m mit Hilfe einer Stahlschraube/-nagel zu befestigen. Die Nummerierung erfolgt durchgehend für den gesamten Bereich der Verbandsgemeinde Ruwer. Die Plaketten und Befestigungsmaterial sowie notwendiges Werkzeug hat der Auftragnehmer auf seine Kosten zu stellen. 11. Die Leistungen sind ab Erteilung des Zuschlags bis zur 14 KW 2015 zu erbringen (Ausführungsfrist). 12. Sofern Subunternehmer beauftragt werden sollen, ist dies im Angebot deutlich anzugeben. Subunternehmer haben die gleichen Unterlagen und Nachweise vorzulegen wie die Bieter. Bietergemeinschaften sind zulässig. 13. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)`` werden gemäß 9 Abs. 1 VOL/A Bestandteil des mit Zuschlag zu Stande kommenden Vertrages.

14. Nebenarbeiten, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. 15. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach der Leistungserbringung. Abschlagsforderungen (nach Abschluss in einer Ortsgemeinde) sind möglich. 16. Die Vergütung erfolgt nur für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen nach Vorlage und Kontrolle der ermittelten Daten anhand des angebotenen Bruttopreises. 17. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und Erlasse, insbesondere arbeits- und tarifliche Vorgaben sowie die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. 18. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftragnehmer die Vertragsbedingungen verletzt, insbesondere dann, wenn die ihm übertragenen Aufgaben nicht, nicht rechtzeitig und fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeiten selbst oder durch einen von ihm beauftragten dritten auszuführen und dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen. 19. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch ihn und sein eingesetztes Personal entstehen. 2. Preise Für die ordnungsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen ist ein Bruttopreis pro Baum in Euro anzugeben. Die

zur Vertragserfüllung eventuell notwendigen Geräte, Maschinen (Verbrauchs-)Materialien sind im Preis zu berücksichtigen. 3. Eignung der Bewerber Das Angebot muss folgende Unterlagen bzw. Angaben beinhalten: - einen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate), - eine Beschreibung des Unternehmens inklusive der üblichen Betätigungsfelder mit Angaben der Gesamtzahl der Mitarbeiter und der Zahl der Mitarbeiter, die im Bereich des von der Ausschreibung betroffenen Betätigungsfeldes arbeiten, - den Nachweis der Zertifizierung nach FLL als Baumkontrolleur für jede Person, die die Ersterfassung durchführt, - eine Eigenerklärung darüber, dass die unter 6 Abs. 5 VOL/A aufgeführten Ausschlussgründe nicht gegeben sind, - eine Eigenerklärung darüber, dass die Vorgaben des rheinlandpfälzischen Tariftreuegesetzes eingehalten werden. Abschnitt III: WEITERES VERFAHREN 1. Zuschlagserteilung Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Betracht, die die o.g. Bestimmungen erfüllen sowie hierfür ihre Eignungen hinsichtlich ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachgewiesen haben. Der Zuschlag erfolgt sodann durch die ausschreibende Stelle auf das wirtschaftlichste Angebot an Hand des angebotenen Preises. Ergänzend können bei der Auswahl die zusätzlichen Qualitätsmerkmale nach 16 Abs. 8 VOL/A

berücksichtigt werden. Bei sonst gleichen Spezifikationen wird das Angebot mit dem niedrigsten Preis gewählt. 2. Fristen Veröffentlichung der Ausschreibung 05.06.09.2014 Ausschlussfrist für die Anforderung der Unterlagen 22.09.2014 Ende der Angebotsfrist 22.09.2014 Öffnung, Prüfung und Wertung der Angebote 22.09.2014 Ende der Zuschlags- und Bindefrist 29.09.2014 Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. 3. Weiteres Verfahren Für die Abgabe eines Angebotes ist beigefügter Angebotsvordruck (Anlage 1) zu verwenden. Sofern der dort vorgesehene Platz für Erklärungen und Beschreibungen nicht ausreicht, sind Ergänzungsblätter beizufügen. Das schriftliche und unterzeichnete Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu verschießen und mit dem Kennwort Baumkataster`` zu versehen. Dieser so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) ebenfalls verschlossenen Umschlag unter Angabe des Absenders Bis zum 22.09.2014 um 14. Uhr

an die Verbandsgemeinde Ruwer, Untere Kirchstraße 1, 54320 Waldrach, zu Händen Herrn Josef Backendorf Zimmer 301 zu senden oder in der Zentrale abzugeben. Nachträgliche Berechtigungen und Änderungen des Angebots sind in gleicher Weise zu behandeln und ebenfalls innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Eine Übermittlung der Angebote auf elektronischem Wege ist nicht zulässig. Aus Sicht des Bieters bestehende Unklarheiten der Vergabeunterlagen sind der ausschreibenden Stelle unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich, per Email oder per Telefax mitzuteilen. Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und mit Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen. Es muss vollständig sein und die geforderten Angaben und Unterlagen enthalten. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Ein Aufwandersatz für die Erstellung des Angebotes wird nicht gewährt. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind die Bieter an ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden. Bieter sind bei der Eröffnung der Angebote gemäß 14 Abs. 2 VOL/A nicht zugelassen. Ein Angebot gilt nach 27 VOL/A als

nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Angebot zur Ausschreibung der Verbandsgemeinde Ruwer Anlage 1 Erstellen eines Baumkatasters und Erfassung von ca. 2000 Bäumen mit einem Durchmesser > 10 cm in den Ortsgemeinden Bonerath, Gusterath, Gutweiler, Hinzenburg, Holzerath, Kasel, Lorscheid, Mertesdorf, Morscheid, Osburg, Pluwig, Riveris, Schöndorf, Thomm, und Waldrach, sowie auf den Liegenschaften im Eigentum der Verbandsgemeinde Ruwer. Stichwort: Baumkataster 1. Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Beschreibungen ergeben sich aus den Anlagen zu diesem Angebot. Die Vorgaben aus der Ausschreibung werden akzeptiert und eingehalten und werden Bestandteil des durch Zuschlag zu Stande kommenden Vertrages. 2. Die unter 6 Abs. 5 VOL/A aufgeführten Ausschlussgründe sind nicht gegeben. 3. Die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Tariftreuegesetzes oder andere einschlägiger Tarifbestimmungen werden eingehalten.

4. Ich/Wir bieten Ihnen die Erfassung der Bäume und die Erstellung des Baumkatasters sowie die erste Regelkontrolle an für den Bruttopreis (einschließlich Mehrwertsteuer) in Höhe von Euro (brutto) pro Baum. Ich/Wir bieten Ihnen 50 eingehende Untersuchungen auf Verkehrssicherheit (gemäß Methode: VTA) und Defekte (Beauftragung separat im Bedarfsfall) an für den Bruttopreis (einschließlich Mehrwertsteuer) in Höhe von Euro (brutto) Baum. Ort, Datum Firma, rechtsverb. Unterschrift

Anlagen: - Handelsregisterauszug - Beschreibung des Unternehmens inkl. Mitarbeiterzahlen - Nachweis der FLL Zertifizierung für jede Person, die die Erfassung durchführt

Öffentliche Ausschreibung nach 3(1) VOL/A Die Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer schreibt folgendes Vorhaben aus: Maßnahme: Erstellung eines Baumkatasters inkl. erster Regelkontrolle für die Verbandsgemeinde Ruwer und die verbandsangehörigen Gemeinden Interessierte Firmen können den detaillierten Bekanntmachungstext bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer in Waldrach, Untere Kirchstraße 1, Zimmer 301, Telefon- Nr. 06500/918331 anfordern. Bernhard Busch, Bürgermeister