Die Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (EE.SH) Alter Wein in neuen Schläuchen? Rendsburg, 18. April 2016
Foto: Michael Staudt, Grafikfoto Wirtschaftsfaktor Erneuerbare Energien in S-H 15.000 Arbeitsplätze 9.000 Windenergie 5.000 Biomasse 1.000 Photovoltaik Über 2.500 Betriebe auf dem Sektor der erneuerbaren Energien Windenergie: Bei 6.800 MW rund 85 Million Euro Gewerbesteuer (1) ; 1,5 Millionen Euro Investitionen pro neu installiertem MW (1): Christiane Kutz: Regionalökonomische Effekte der Nutzung von Windenergie in Schleswig-Holstein; Masterarbeit, Universität Flensburg 2012 Im Kreis RD allein über 2.000 Arbeitsplätze 2
Herausforderungen Steigender Kostendruck in der EE-Branche (z. B. durch das EEG 2016) Abregelung insbesondere von Windstrom sowie fehlende Speichertechnologien Stagnierender Anteil an erneuerbaren Energien im Mobilitäts- und Wärmesektor Steigende Energiekosten werden langfristig zum Standort- und Wettbewerbsfaktor Lösungsansätze Durch Innovationsmanagement Entwicklung von kosteneffizienten Lösungen Durch Exportmanagement Erhöhung der Außenwirtschaftsaktivitäten und Reduktion von Binnenmarktrisiken Durch F&E-Projekte Lösungen in den Bereichen Sektorenkopplung, Speicherung und Klimaschutz Durch Energiekonzepte Erhöhung der Sektorenkopplung und kostengünstige Versorgung 6
Projekteckpunkte & Zusammenarbeit mit EEK.SH Steuerungsgruppe Energie.SH Netzwerkagentur Erneuerbare Energien 4 Wirtschaftspartner 5 Wirtschaftsförderungsgesellschaften 01.10.2015 30.09.2021 Verbundprojekt Projektlaufzeit Gefördert durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmittel Projektträger WFG-NF WT.SH (Co-Projektträgerschaft in Vorbereitung) Kompetenzzentrum Erneuerbare Energien und Klimaschutz Verbundprojekt Projektlaufzeit Gefördert durch 6 schleswig-holsteinische Hochschulen 01.10.2015 30.09.2018 Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmittel Projektträger FuE-Zentrum FH Kiel
Arbeitsfelder von EE.SH Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein EE.SH Windenergie Biomasse Solarenergie Speicher Systemintegration Energiekonzepte Innovationsmanagement Exportmanagement Marketing und PR 5
Arbeitsfelder von EEK.SH 6
Dienstleistungen der Netzwerkagentur EE.SH In den Arbeitsfeldern: Energiekonzepte Innovationsmanagement Exportmanagement Beratung & Marketing: Informationen über Marktentwicklungen, Fördermöglichkeiten und erneuerbare Versorgungskonzepte; Marketing/PR für den Standort und regionale Firmen Veranstaltungen: Seminare, Konferenzen, Netzwerk- Veranstaltungen oder Export-Workshops zu ausgewählten Ländern sowie Delegationsreisen Marketing und PR Messestände: Gemeinschaftsstände für die Erneuerbare-Energie-Branche 7
Ansprechpartner EE.SH und Steuerungsgruppen M. Hüppauff M. Kopp Leitung, Firmenbetreuung, Energiepolitik n. n. n. n. S. Clorius H. Kaiser S. Bastiansen H. Arntzen A. Wiese J. Ipsen PR & Marketing, Veranstaltungen, Buchhaltung Energiekonzepte Export Innovationen 8
Partner Projektträger EE.SH Projektträger des EEK.SH Projektpartner EE.SH Projektpartner des EEK.SH 9
Kontakt Netzwerkagentur Erneuerbare Energien c/o Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbh Schloßstr. 7 25813 Husum Tel.: +49 4841 6685-0 Fax: +49 4841 6685-16 E-Mail: info@ee-sh.de www.ee-sh.de Kompetenzzentrum Erneuerbare Energien und Klimaschutz Schleswig-Holstein c/o FuE-Zentrum FH Kiel GmbH Schwentinestr. 24 24149 Kiel Tel.: +49 431 21844-36 Fax: +49 431 21844-31 E-Mail: info@eek-sh.de www.eek-sh.de Ihre Ansprechpartnerin: Janina Ipsen (Projektleitung) Ihr Ansprechpartner: Martin Kopp (Projektleitung) 10
EEG 2016: Status quo und Auswirkungen auf SH Konzept der EEG-Novelle folgt drei Leitgedanken: Der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien wird eingehalten also weder über- noch unterschritten Der weitere EE-Ausbau erfolgt kosteneffizient Alle Akteure haben faire Chancen in der Ausschreibung; die Akteursvielfalt wird gewahrt Quelle: BMWi 2/16 Drei Lei d gedanken: Zubau begrenzen, damit Kosten insbesondere für nicht privilegierte Gewerbebetriebe nicht weiter steigen! EU zufriedenstellen, damit EEG-Privilegierung nicht kippt! Der Schutz der Akteursvielfalt ist kein primäres Ziel! 11
EEG 2016: Status quo und Auswirkungen auf SH Bundestag und Bundesrat haben 2014 den Ausbaukorridor bis 2050 beschlossen 2025 soll der EE-Anteil bei 40 bis 45 % liegen (vgl. 1 Abs. 2 EEG 2014) (bei 600 TWh in 2015 wären dies 270 TWh aus EE) Einhaltung des Ausbaukorridors ist wichtig für: Synchronisierung mit Netzausbau Planungssicherheit für alle Akteure der Energiewirtschaft 12
EEG 2016: Status quo und Auswirkungen auf SH Geplanter Ausbaukorridor nach 4 EEG-2016-E Steigerung der installierten Leistung der Windenergieanlagen an Land um bis zu 2.500 Megawatt pro Jahr netto, Steigerung der installierten Leistung der Windenergieanlagen auf See a. 6.500 Megawatt im Jahr 2020 und b. 15.000 Megawatt im Jahr 2030 Einen Brutto-Zubau von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 2.500 Megawatt pro Jahr und Einen Brutto-Zubau von Biomassenanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Megawatt pro Jahr. 13
EEG 2016: Status quo und Auswirkungen auf SH Mengen sollen über Ausschreibung gesteuert werden. Ausgeschrieben wird die Förderung für (vgl. 22 EEG-2016-E ff.): Photovoltaik Windenergie auf See Windenergie an Land Ausgenommen sind Anlagen < 1 MW 80 % Zubau werden damit erfasst Auswirkungen für SH: Jede marktübliche Windkraftanlage, die in das Netz einspeist und eine Marktprämie erhalten möchte, muss an Ausschreibungen teilnehmen! 14
EEG 2016: Status quo und Auswirkungen auf SH Jährlich werden 500 MW für alle PV-Anlagen mit einer Leistung > 1 MW ausgeschrieben (vgl. 28 i.v.m. 37 EEG-2016-E) für Anlagen an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand Für Freiflächenanlagen müssen Flächenkategorien erfüllt sein, d. h. sie müssen sich auf Konversionsflächen, innerhalb eines B-Planes etc. befinden Quelle: BMWi 2/16 Auswirkungen für SH: Wahrscheinlich weniger Projektzuschläge für Freiflächenanlagen aufgrund geringerer Erträge und Kostenstrukturen - Projekte werden bevorzugt gebaut, wo Flächen verfügbar und günstig sind sowie an ertragreichen Standorten! Ausbauziel nach EEG 2014: Steigerung installierter Leistung um 2,5 GW p.a. BRD (vgl. 3 Abs. 1 Nr. 3 EEG); Zubau 2015: 1,3 GW! 15
EEG 2016: Status quo und Auswirkungen auf SH Ausschreibungen haben zu Kostensenkungen geführt! Aber: Anzahl der Bieter hat sich reduziert! Quelle: Eigene Darstellung Preisreduktion: 18 % Quelle: ISI et al 2015 16
EEG 2016: Status quo und Auswirkungen auf SH Bisherige Offshore-Ziele werden unverändert fortgeschrieben: 6,5 GW bis 2020 15 GW bis 2030 Zusätzlich wird ein Zwischenziel eingeführt, um den Ausbaukorridor von 11 GW bis 2025 nicht zu überschreiten Quelle: BMWi 2/16 Auswirkungen für SH: Weitere Konzentrierung des Marktes, da für 2017 zweimal 1,46 GW für Projekte ab 2021 ausgeschrieben werden sollen! Dadurch Maximaler Ausbau von 11 GW bis 2025. Für deutsche Firmen wird nach den Ausschreibungen in 2017 wenig Neugeschäft kommen. Folgen: Mehr Export und anderer Fokus! 17
EEG 2016: Status quo und Auswirkungen auf SH Einhaltung des Ausbaukorridors wird über Ausschreibungsmenge für Wind an Land gesteuert: Es wird genau so viel ausgeschrieben, wie für die Erreichung der Ausbauziele benötigt wird Dies wird durch eine gesetzliche Formel umgesetzt: Quelle: BMWi 2/16 Ausbaumenge Wind an Land Zielmenge für Strommenge aus = - - EE-Strom EE-Bestand Strommenge aus EE-Neuanlagen Zielt auf den oberen Rand des Ausbaukorridors ab, d. h. 45 % in 2025 Ohne Strommenge des bis 2025 erwarteten Rückbaus Außer Wind an Land Auswirkungen für SH: Weltformel deckelt Ausbau auch für SH und konterkariert stabile Ausbaukorridore, da z. B. bei starkem Offshore- Zubau der Anteil Onshore auf unter 2 GW p. a. sinken könnte! Kostengünstige Onshore-Windkraft = Auffangbecken!
EEG 2016: Status quo und Auswirkungen auf SH Jährlich wird entsprechend der Formel die Ausschreibungsmenge für Wind an Land berechnet (Vgl. 4 S. 2 EEG-2016-E) Anfängliche Ausschreibungsmenge: voraussichtlich rund 2.900 MW (brutto) / Jahr (Aussage BMWi Stand 2/2016) ABER: Es bleibt unklar, wie stark sich die Weltformel in den darauffolgenden Jahren auf den Ausbau auswirkt! Quelle: BMWi 2/16 Drei bis vier Ausschreibungen p. a. (vgl. 28 EEG-2016-E) Erste Ausschreibung: 1. Mai 2017 Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung: BImSch- Genehmigung, Einlage Sicherheit 30 T /MW!
EEG 2016: Status quo und Auswirkungen auf SH Sonderregelung für kleine Bürgerenergieprojekte (vgl. 3 Nr. 15 EEG-2016-E): Bürgerenergiegesellschaften sind Gesellschaften, die aus mind. 10 natürlichen Personen als stimmberechtigte Mitglieder bestehen, bei der mindestens 51 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen liegen, die seit min. einem Jahr vor der Gebotsabgabe in der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis, in der die Windenergieanlage errichtet werden soll, ihren Erstwohnsitz haben, Bei der kein Gesellschafter mehr als 10 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält. Die Gesellschafter dürfen nicht mehr als ein Projekt pro Jahr planen. Max. Projektgröße: 6 Anlagen mit einer Gesamtleistung von max. 18 MW 20
EEG 2016: Status quo und Auswirkungen auf SH Erleichterte Teilnahmebedingungen, damit diese Projekte keine zu hohen Kosten vorfinanzieren müssen (vgl. 36 f EEG-2016-E): Bei Gebotsabgabe wird auf die BImSchG-Genehmigung verzichtet, ausreichend ist der Nachweis einer Flächensicherung und die Vorlage eines zertifizierten Stromertragsgutachtens. Die erste Hälfte der üblichen Sicherheit muss bei Gebotsabgabe (Erstsicherheit), die zweite Hälfte spätestens zwei Monate nach der BImSchG-Genehmigung hinterlegt werden (Zweitsicherheit) (15 Euro/kW). Auswirkungen auf SH: Für Bürgerprojekte in Schleswig-Holstein sind die Kriterien machbar! Quelle: BMWi 2/16 Frage bleibt aber, wie hoch Zuschlagswahrscheinlichkeiten sein werden (Sicherheitspuffer) und ob kleine Bürgerprojekte verdrängt werden!
EEG 2016: Status quo und Auswirkungen auf SH Zeitraum Derzeit März / April 2016 Sommer 2016 Herbst 2016 Anfang 2017 Schritt Länder- / Verbändeanhörung BMWi regt Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz an Kabinettstermin und Pränotifizierung durch KOM Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Genehmigung durch KOM Beginn der Ausschreibungsrunden Quelle: BMWi 2/16 Auswirkungen auf SH: Die größte Gestaltungskraft werden die Fraktionsspitzen und die MPs haben! Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz am 22.4.2016! Zünglein an der Waage bleiben große Landesverbände wie NRW, Bayern und Baden- Württemberg!
Nächste Termine Netzwerk-Event (1. EE-Community-Treffen am 26.05.2016, Husum) Onshore-Windkraft-Konferenz (windwert am 30.08.2016, Kiel) SH-Gemeinschaftsstand Hamburg WindEnergy (27. bis 30.9.2016, Hamburg) Foto: S. Clorius 23
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Martin Kopp Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein EE.SH Schloßstraße 7 25813 Husum Telefon: 04841 66 85-21 E-Mail: m.kopp@ee-sh.de www.ee-sh.de 24