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Transkript:

F&A Reglementsänderungen per 01.01.2017 Begriffe Was ist der "Umwandlungssatz"? Der Umwandlungssatz ist der Faktor, mit dem das vorhandene Altersguthaben in eine Rente umgerechnet wird. Berechnungsformel: Altersguthaben * Umwandlungssatz = Altersrente Beispiel: Altersguthaben CHF 100'000, Umwandlungssatz 5.50% Jährliche Altersrente = CHF 100'000 * 5.50% = CHF 5'500 Was ist der "technische Zinssatz"? Der technische Zinssatz ist eine rechnerische Grösse und entspricht dem langfristig erwarteten Anlageertrag. Dieser Zinssatz wird verwendet, um das heute notwendige Kapital (= Barwert) zu berechnen, welches die Kasse zur Sicherstellung der bereits laufenden Rentenverpflichtungen benötigt. Da es sich beim technischen Zinssatz um eine Annahme zur Entwicklung der Zukunft handelt, sind periodische Anpassungen notwendig. Wird der technische Zinssatz reduziert, muss das den laufenden Renten zugrundeliegende Kapital erhöht werden, da der einberechnete künftige Zinsertrag nun tiefer ausfällt. Nur so können die laufenden Renten in unveränderter Höhe weiter ausbezahlt werden. Die Kosten für diese Erhöhung gehen zu Lasten der CPV/CAP. Der technische Zinssatz ist unabhängig von der Verzinsung der Altersguthaben der aktiven Versicherten. Was ist der Projektionszinssatz? Mit dem Projektionszinssatz werden das vorhandene Altersguthaben und die künftigen Altersgutschriften (basierend auf dem heutigen Lohn und heutigen Reglement) bis zum technischen Rücktrittsalter (65 für Männer und Frauen) hochgerechnet. Was versteht man unter den "versicherungstechnischen Grundlagen"? Die Pensionskasse versichert die Risiken Invalidität, Tod und Langlebigkeit. Damit die Beitragseinnahmen für die Ausgaben reichen, stützt sie sich bei ihren Berechnungen auf Statistiken ab. Die CPV/CAP verwendet die Grundlagen BVG 2010, respektive ab 01.01.2017 die Grundlagen BVG 2015. Diese basieren auf den Daten von 15 Pensionskassen. Auch die CPV/CAP liefert ihre Daten zur Erstellung dieser Grundlagen. Die Grundlagen zeigen auf, wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Versicherter im Alter x invalid wird oder stirbt. Ebenso zeigen sie die statistische Lebenserwartung der verschiedenen Alter auf. Im Gegensatz zur Statistik des Bundes, welche die Gesamtbevölkerung berücksichtigt, werden für die BVG-Grundlagen nur die in den teilnehmenden Pensionskassen versicherten Personen beobachtet. Deshalb ergeben sich Differenzen zwischen den Statistiken. Zu den versicherungstechnischen Grundlagen zählt man auch den technischen Zinssatz. Was ist das "Leistungsziel"? Die Leistungen der CPV/CAP hängen vom bereits angesparten Altersguthaben, den künftigen Altersgutschriften (basierend auf dem heutigen Lohn und heutigen Reglement) und dem Projektionszinssatz sowie dem Umwandlungssatz ab. Die so berechnete Leistung wird ins Verhältnis zum versicherten Lohn gesetzt. Den resultierenden Prozentsatz nennen wir "Leistungsziel". Fragen und Antworten_D_final.docx 1

Ab 01.01.2017 beträgt das Leistungsziel im Plan Basis 55%. Im Plan Sparen beträgt das Leistungsziel 60% und im Plan SparenPlus 65%. Was versteht man unter dem Deckungskapital? Das Rentner-Deckungskapital entspricht dem Barwert der laufenden Renten. Anders gesagt: Das Deckungskapital ist derjenige Betrag, den die Kasse benötigt, damit sie die versprochenen Renten bis zum statistisch erwarteten Todeszeitpunkt ausbezahlen kann. Das Deckungskapital ist deshalb abhängig von der Höhe der Rente, der Laufzeit der Rente (d.h. dem statistisch erwarteten Todeszeitpunkt) und dem erwarteten Zinsertrag (technischer Zinssatz). Die Altersguthaben der aktiven Versicherten werden "Vorsorgekapital Aktive" genannt. Sie werden analog dem Sparkonto bei einer Bank für jede versicherte Person einzeln geführt. Umwandlungssatz / Altersleistungen Weshalb sinkt der Umwandlungssatz? Der Umwandlungssatz hängt von der statistischen Lebenserwartung und dem technischen Zinssatz ab. Die neuesten statistischen Erhebungen von verschiedenen, grossen Pensionskassen zeigen, dass in den letzten 5 Jahren die Lebenserwartung von Männern im Alter 65 um knapp 1 Jahr auf 84.8 Jahre und diejenige von Frauen im Alter 64 um rund ½ Jahr auf 86.9 Jahre zugenommen hat. Der erwartete Ertrag auf den Finanzanlagen ist als Folge der extrem tiefen Zinsen stark gesunken. Der technische Zinssatz wurde deshalb vom Stiftungsrat auf 2.50% reduziert. Zusammenfassend heisst das, dass die Rente im Erwartungswert länger bezahlt werden muss und auf dem Kapital weniger Ertrag erwartet werden kann. Die Rentenraten werden deshalb tiefer ausfallen müssen. Was kann ich tun, damit meine Altersrente nicht oder weniger stark sinkt? In der Pensionskasse spart jede versicherte Person für sich ein Alterskapital an. Aus diesem Kapital wird die Altersrente finanziert. Somit kann ich einen tieferen Umwandlungssatz mit einem höheren Alterskapital ausgleichen. Ich kann dazu einmalige Zahlungen leisten (persönliche Einlage) oder ich kann neu Dank der Sparplan-Wahl jeden Monat mittels Lohnabzug direkt höhere Sparbeiträge bezahlen. Eine Alternative ist auch der Bezug des Alterskapitals bei Pensionierung. Gemäss Reglement kann maximal die Hälfte des Altersguthabens bar bezogen werden. Das Sparguthaben kann zu 100% bar bezogen werden. Wird der Umwandlungssatz in Zukunft weiter sinken? Der Umwandlungssatz hängt von der statistischen Lebenserwartung und dem technischen Zinssatz ab. Steigt die Lebenserwartung weiter an und/oder sinken die erwarteten Kapitalerträge weiter, muss der Umwandlungssatz wieder angepasst, sprich weiter reduziert werden. Aufgrund der bisherigen Entwicklung und der zur Zeit negativen Zinssätze, auch auf langfristigen Obligationenanlagen, ist eine weitere Reduktion des Umwandlungssatz in absehbarer Zeit sehr wahrscheinlich. Ich bin schon in Pension welche Auswirkung hat die Senkung des Umwandlungssatzes für mich? Keine. Alle bereits laufenden Renten sind von den Änderungen nicht betroffen. Fragen und Antworten_D_final.docx 2

Der Umwandlungssatz gemäss Gesetz beträgt 6.80%. Weshalb darf die CPV/CAP einen Umwandlungssatz von 5.50% anwenden? Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) sagt aus, welche Leistungen eine Pensionskasse im Minimum ausrichten muss. Dabei werden die Leistungen in CHF verglichen. In diesem Fall die Höhe der Altersrente. Da die CPV/CAP ein deutlich höheres Alterskapital anspart, als gemäss Gesetz notwendig, kann sie einen tieferen Umwandlungssatz zur Berechnung der Rente anwenden. Die resultierende Rente der CPV/CAP ist immer noch höher als der gemäss Gesetz als Minimalrente errechnete Betrag. Die CPV/CAP berechnet für jede versicherte Person sowohl die Rente gemäss Reglement als auch die Mindest-Rente gemäss Gesetz und vergleicht die beiden Werte. So ist sichergestellt, dass die gesetzlichen Bestimmungen in keinem Fall verletzt werden. Welches Reglement gilt bei einer Pensionierung per 31.12.2016? Bei einer Pensionierung per 31.12.2016 gilt das Reglement 2014. In diesem Fall erfolgt keine Einlage in das Altersguthaben, da zur Berechnung der Altersrente noch der höhere Umwandlungssatz angewendet wird. Ich gehe im 2017 in Pension. Habe ich nun eine deutlich tiefere Rente? Dank den beschlossenen Ausgleichsmassnahmen (Einlage in das Altersguthaben) wird die Rente bei einer Pensionierung im 2017 kaum tiefer ausfallen, als bei einer Pensionierung per 31.12.2016. Die Differenz ist um so kleiner, je älter Sie sind. Eine genaue Berechnung auf Ihren Einzelfall erstellt Ihnen die CPV/CAP auf Anfrage. Gibt es Ausgleichsmassnahmen für die Senkung des Umwandlungssatzes? Bei den aktiven Versicherten mit Jahrgang 1966 und älter wird eine Einlage ins Altersguthaben vorgenommen. Zudem werden für alle aktiven Versicherten die Sparbeiträge um 2.0%-Punkte erhöht. Mit diesen Massnahmen erhöht sich das Altersguthaben, was einen (Teil-)Ausgleich des tieferen Umwandlungssatzes ergibt. Was passiert mit der erhaltenen Einmaleinlage, wenn ich nächstes Jahr die Firma verlasse? Die Einmaleinlage wird allen anspruchsberechtigten Personen per 01.01.2017 dem Altersguthaben gutgeschrieben. Dieser Betrag bildet danach Bestandteil der Freizügigkeitsleistung und kann bei einem Kassenwechsel vollumfänglich mitgenommen werden. Ab wann gilt die neue Anmeldefrist für einen Kapitalbezug? Die neue Anmeldefrist von 3 Monaten gilt ab 1. Januar 2017. Für Pensionierungen in den nächsten Monaten gelten folgende Anmeldetermine: Pensionierung per Späteste Anmeldung bis 01.01.2017 30.06.2016 01.02.2017 31.10.2016 01.03.2017 30.11.2016 01.04.2017 31.12.2016 Fragen und Antworten_D_final.docx 3

Bis wann muss ich einen gewünschten Kapitalbezug anmelden, wenn ich Ende Januar 2017 in Pension gehe? Für Pensionierungen in den nächsten Monaten gelten folgende Anmeldetermine: Pensionierung per Späteste Anmeldung bis 01.01.2017 30.06.2016 01.02.2017 31.10.2016 01.03.2017 30.11.2016 01.04.2017 31.12.2016 Ab wann kann ich eine Altersrente beziehen? Das frühestmögliche Pensionierungsalter liegt bei 58. Kann ich anstelle einer Altersrente mein vorhandenes Kapital als Einmalauszahlung beziehen? Das Reglement der CPV/CAP ermöglicht eine Einmalauszahlung von maximal 50% des Altersguthabens. Das Sparguthaben kann zu 100% als Einmalauszahlung bezogen werden. Kann ich mich auch Teilpensionieren lassen und in reduziertem Umfang weiterarbeiten? Sofern Sie das Arbeitspensum entsprechend reduzieren, können Sie sich ab Alter 58 teilpensionieren lassen. Ihre Versicherungsleistungen in der CPV/CAP werden dann entsprechend dem Pensionierungsgrad aufgeteilt in einen Rententeil und einen aktiven Teil. Erhalte ich eine tiefere Rente, wenn ich nach der Pensionierung ins Ausland ziehe? Nein, grundsätzlich bleibt die Höhe der Rente, die die CPV/CAP auszahlt, unverändert egal, in welchem Land Sie Ihren Wohnsitz haben. Es gibt jedoch Länder, bei denen die Pensionskasse von der Rente die Quellensteuer abziehen muss. In diesem Fall reduziert sich der Betrag, der Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Bei einer Auszahlung auf eine ausländische Bank können Bank-Gebühren den gutgeschriebenen Betrag beeinflussen. Wahl Sparplan Welche Beiträge stehen zur Wahl? Insgesamt bietet die CPV/CAP 3 Beitragspläne zur Auswahl. Als Ausgangsplan steht der Basisplan. Sie können freiwillig 1.5% (Plan Sparen) oder 3.0% (Plan SparenPlus) vom versicherten Lohn zusätzlich sparen. Bis wann muss ich meinen Sparplan wählen? Die Meldung muss bis am 30. November bei der CPV/CAP eintreffen, damit ab dem nächsten 1. Januar der neue Sparplan umgesetzt werden kann. Die getroffene Wahl gilt bis zum Leistungsfall (Alter, Invalidität, Tod, Austritt) oder anderslautender Wahl (Meldefrist 30. November für Änderung ab folgendem 1. Januar). Was geschieht, wenn ich keine Wahl treffe? Wenn Sie keine Wahl treffen, leisten Sie Beiträge gemäss dem Basisplan. Kann ich meinen Entscheid für einen Sparplan wieder ändern? Eine Änderung ist immer auf den nächsten 1. Januar möglich. Die Meldung muss bis spätestens am 30. November des Vorjahres bei der CPV/CAP eintreffen. Wie wirkt sich meine Sparplanwahl auf die Altersleistung aus? Die zusätzlichen Sparbeiträge von 1.5% (Plan Sparen) resp. 3.0% (Plan SparenPlus) werden direkt ihrem Sparguthaben gutgeschrieben. Zusammen mit den jährlichen Zinsgutschriften Fragen und Antworten_D_final.docx 4

werden Sie beim Altersrücktritt als Altersleistung fällig. Das dann vorhandene Sparguthaben kann als Einmalauszahlung oder als Altersrente bezogen werden. Wie wirkt sich meine Sparplanwahl auf die versicherten Risikoleistungen aus? Die Wahl eines Sparplans hat keinen Einfluss auf die Renten bei Tod und Invalidität. Das angesparte Sparguthaben wird jedoch als zusätzliche, einmalige Kapitalleistung ausbezahlt. Was geschieht mit dem Sparguthaben bei Invalidität oder im Todesfall? Der aktuelle Saldo des Sparguthabens wird als Kapital ausbezahlt, sofern Begünstigte gemäss Reglement vorhanden sind. Was geschieht mit dem Sparguthaben im Zeitpunkt der Alterspensionierung? Der Saldo des Sparguthabens kann je nach Wunsch in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als Altersrente bezogen werden. Ich habe einen Vorbezug für Wohneigentum getätigt. Kann ich trotzdem einen Sparplan wählen? Ja, die Beträge sind Bestandteil der jährlichen Arbeitnehmerbeiträge und fallen somit nicht unter das Einkaufsverbot. Kann ich den Saldo des Sparguthabens auch zur Finanzierung meines Anteils der Erhöhungsgutschriften verwenden? Ja. Kann ich die zusätzlichen Sparbeiträge vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen? Ja. Die zusätzlichen Beiträge werden direkt auf Ihrem Lohnausweis als Arbeitnehmer-Beitrag in die Pensionskasse ausgewiesen. Das heisst, der Nettolohn II fällt entsprechend tiefer aus. Es braucht keine separate Bestätigung und Deklaration wie bei einer persönlichen Einmaleinlage. Leistungsziel / Risikoleistungen Wie hoch ist das Leistungsziel ab 01.01.2017? Das Leistungsziel beträgt neu 55% im Basisplan. Wählen Sie den Plan Sparen, beträgt das Leistungsziel 60%, beim Plan SparenPlus 65%. Sinken meine versicherten Invaliden- & Hinterlassenenrente ab 01.01.2017? Nein. Für die Invaliden- & Hinterlassenenrenten gibt es eine Übergangsfrist von 5 Jahren. Während dieser Zeit entspricht die Leistung mindestens dem Betrag, der auf dem Versicherungsausweis per 31.12.2016 angedruckt ist. Bei einer Lohnreduktion entfällt diese Übergangsregelung. Ich lebe im Konkubinat. Was ändert sich ab 01.01.2017? Die Anspruchsvoraussetzung für eine Lebenspartner-Rente wurde geändert. Neu muss ein notariell beglaubigter Unterstützungsvertrag eingereicht werden. Eine entsprechende Vorlage finden Sie auf unserer Homepage unter Downloads. Bereits angemeldete Konkubinatspaare müssen nichts unternehmen. Ihre Anmeldung ist weiterhin gültig. Die Leistung entspricht neu der Leistung an Ehegatten. Der effektive Anspruch wird erst im Leistungsfall geprüft, d.h. die Lebensumstände zu diesem Zeitpunkt sind massgebend. Fragen und Antworten_D_final.docx 5

Wie muss ich vorgehen, wenn ich meine/n Konkubinatspartner/in begünstigen möchte? Auf der Homepage der CPV/CAP findet sich eine Vorlage für den Unterstützungsvertrag. Dieser ist vollständig ausgefüllt und mit notarieller Beglaubigung der CPV/CAP zuzustellen. Der Vertrag muss vor einem Todesfall eingereicht werden. Technische Grundlagen Weshalb werden andere technische Grundlagen verwendet? Alle 5 Jahre werden neue Grundlagen veröffentlicht, die auf den neuesten Beobachtungen basieren. Die Anwendung von korrekten, aktuellen Werten verhilft, dass die Pensionskasse auch in Zukunft stabil und gesund bleibt. Einkauf Kann ich weiterhin Einkäufe tätigen? Die meisten Versicherten können weiterhin Einkäufe tätigen. Versicherte, die ihr Einkaufspotential bereits vollständig ausgeschöpft haben und im Rahmen der Reglementsänderung eine Einlage erhalten, haben allenfalls kein neues Einkaufspotential. Bitte wenden Sie sich an die CPV/CAP für die persönliche Abklärung. Eine definitive Zusage über die genaue Einkaufsmöglichkeit im Jahr 2017 ist jedoch erst im Jahr 2017 möglich. Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen Einkauf tätigen möchte? Erkundigen Sie sich bei der CPV/CAP, ob Sie Einkaufspotential haben, respektive konsultieren Sie Ihren Versicherungsausweis (2. Seite). Vor einem Einkauf muss das entsprechende Formular ausgefüllt und unterzeichnet der CPV/CAP zugestellt werden. Auf Anfrage erstellt die CPV/CAP eine Offerte. Diese können Sie dann auch gegenüber der Steuerbehörde als Nachweis der Angemessenheit verwenden. Wie wirkt sich mein Einkauf auf die Altersleistung aus? Ihr persönlicher Einkauf wird direkt Ihrem Alters- respektive Sparguthaben gutgeschrieben. Damit wird Ihre Altersleistung erhöht. Wie wirkt sich mein Einkauf auf die versicherten Risikoleistungen aus? Einkäufe ins Altersguthaben bewirken eine Erhöhung der Risikoleistungen. Einkäufe ins Sparguthaben haben keinen Einfluss auf die Renten bei Tod und Invalidität. Sie werden im Leistungsfall jedoch als zusätzliches Kapital ausbezahlt. Kann ich auch Einkäufe für eine vorzeitige Pensionierung tätigen? Ja, sofern Sie ihr Einkaufspotential vollständig ausgeschöpft haben. Bitte beachten Sie, dass diese Einkäufe "verfallen" können, sofern Sie über den gewählten Zeitpunkt der Frühpensionierung hinaus weiter arbeiten. Worauf muss ich achten, wenn ich einen persönlichen Einkauf getätigt habe? Persönliche Einkäufe können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Im Gegenzug darf während 3 Jahren kein Kapital aus der Pensionskasse bezogen werden. Dies gilt für einen Vorbezug für selbstgenutztes Wohneigentum aber auch für eine Kapitalauszahlung bei Pensionierung. Fragen und Antworten_D_final.docx 6