* Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form ist geschlechtsneutral zu verstehen und soll ein flüssigeres Lesen ermöglichen.

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Seniorenheim Hueberspflege Seniorenheim Ehehaltenhaus/ St. Nikolaus Seniorenheim St. Maria Seniorenstift Frauenland Seniorenstift Sanderau Robert Krick-Wohnstift 1. Positionen zu Sterben und Tod / Sterbekultur Sterbebegleitung ist Lebensbegleitung Sterben und Tod sind fundamentale Bestandteile des Lebens und bilden zusammen mit der Geburt die Klammer des Daseins in der Lebenswelt. Sterbebegleitung ist für uns Lebensbegleitung eines sterbenden Menschen in der letzten Phase seines Lebens und der Auftrag für eine besondere Form sozialer und pflegerischer Aufmerksamkeit im Heimalltag. Sterben und Tod werden im Heimalltag nicht verdrängt, sondern als normaler Bestandteil des Lebens erfahren. Dies beinhaltet einen offenen Umgang mit dem Thema Sterben und Tod und eine frühzeitige Klärung der Bewohnerwünsche über seine Vorstellung zur letzten Lebensphase und zum Verfahren nach dem Tod. Zeitmanagement und Zeitkontingente Der berufliche Umgang mit Sterben und Tod erfordert ein durchdachtes Zeitmanagement, um Zeitkontingente zu erschließen, die auf die besonderen Bedürfnisse Sterbender ausgerichtet sind. Diese Leitungsaufgabe ist für uns eine besondere Herausforderung mit hoher Priorität. Koordinationsperson zur Sterbebegleitung Neben einer Leitungsverantwortung der Pflegedienst- und Verwaltungsleitungen ist die berufliche Soziale Arbeit in unseren Heimen als besonderer Ansprechpartner zur Koordinierung und Begleitung notwendiger und gewünschter Sterbebegleitung verantwortlich. Reflektierter Umgang mit Sterben und Tod Jeder Mitarbeiter* ist sich seiner Rolle im Beziehungsgefüge zum sterbenden Menschen bewusst und fähig, situationsangemessen und unter Berücksichtigung der eigenen Möglichkeiten einen ehrlichen und offenen Kontakt zum sterbenden Menschen und seinem sozialen Umfeld herzustellen und zu pflegen oder sich begründet durch die individuelle Lebenssituation (zumindest zeitweise) aus dem Themenfeld Sterbebegleitung zurückzuziehen. Der reflektierte Umgang mit der existentiellen Lebenssituation des Bewohners erfordert geschulte und regelmäßig fortgebildete Mitarbeiter in einem stabilen und rücksichtsvollen Pflege- und Betreuungsteam im Seniorenheim. Eine dadurch gewonnene und gestärkte ethische Grundhaltung hilft dabei, die Energie des Verdrängens in Energien des Gestaltens und des * Die ausschließliche Verwendung der männlichen Form ist geschlechtsneutral zu verstehen und soll ein flüssigeres Lesen ermöglichen.

aktiven Umgangs mit der Situation Sterben und Tod umzuwandeln. Freiwillige Helfer, Angehörige und palliative Vernetzung Die Integration freiwilliger Helfer/ ehrenamtlicher Hospizdienste in dem Wirkungsfeld der Sterbebegleitung ist ein fundamentaler Bestandteil unseres Konzeptes. Sie verbessert in hohem Maße das Leistungsangebot und stellt in besonderer Weise eine Verbindung zum gesellschaftlichen Alltag auch außerhalb des Heimalltags her (siehe auch Bürgerspital-Konzept zur Freiwilligenarbeit). Unser Ziel in der Gestaltung des Heimalltags ist es bereits beim Heimeinzug darauf hinzuwirken, dass Angehörige auch weiterhin fester Bestandteil im Alltag des Heimbewohners bleiben. Dies gilt umso mehr in der Grenzsituation des Sterbeprozesses. Sterbebegleitung ist ein ganzheitliches Geschehen, welches eingeübte und erprobte Vernetzung von beruflichen (Pflege, Ärzte, Soziale Arbeit ) und ehrenamtlichen Begleitern und Gestaltern einer Hospizkultur fordert. Eine stabile palliative Vernetzung mit fachlich richtigen und akzeptierten Rollen- und Aufgabenzuschreibungen bildet das Grundgerüst für einen guten Umgang mit Sterben und Tod. Grenzsituation Uns ist bewusst, dass ein Eintauchen der Sterbebegleiter in die Grenzsituation von Sterben und Tod eine besondere emotionale und psychosoziale Belastung darstellt und hierfür als Basis der Psychohygiene mindestens eine einfühlsame Begleitung der Begleiter/ kollegiale Supervision sichergestellt werden muss. Sozialer Tod Durch einen frühzeitigen aktiven Umgang mit der Sterbesituation kann ein sozialer Tod vermieden werden, der dadurch entstehen kann, dass der Sterbende nichts von seinem bevorstehenden Tod weiß, dies jedoch dem unmittelbaren Umfeld (Ärzte, Pflegekräfte, Angehörige) bekannt ist und bei (unbewusstem) Verdrängen im unmittelbaren Umfeld die sozialen Kontakte seltener werden. Ziel ist die Aufrechterhaltung eines offenen Kontaktes zwischen dem Sterbenden und seiner sozialen Umwelt. Die Individualität des sterbenden Menschen und seine situationsspezifischen Bedürfnisse sind Auftrag für uns, die Sterbebegleitung bewohner- und situationsangemessen zu gestalten und hierbei freiwillige Helfer, Hospizdienste und Angehörige einzubeziehen. 2. Bedürfnisse Sterbender Der Sterbeprozess bedeutet die größte Lebenskrise im Lebenslauf des Menschen und ein würdevoller Umgang verlangt ein Ernstnehmen von Bedürfnissen Sterbender, die häufig konträr zu denen der Mitarbeiter der Einrichtung sein können. Als besonders wichtig erscheinen häufig folgende Bedürfnisse: Bedürfnis nach Schmerzfreiheit: Das Pflegepersonal muss in der Lage sein, eine aktuelle, systematische pflegerische Schmerzeinschätzung vorzunehmen und Hausärzte/Fachärzte hinzuzuziehen. Wichtig ist, dass die Ärzte die Schmerzen des Bewohners ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Bedürfnis nach Nähe und Zuwendung: Dieses Bedürfnis kann sehr unterschiedlich ausgeprägt sein. Manche Sterbende wünschen Berührungen, andere nicht. Es gilt herauszufinden, wer einen besonders guten Kontakt zur sterbenden Person hat. Dies kann Pflegepersonal, Seelsorger, Sozialdienst, Ehrenamtliche etc.

sein. Die Einbeziehung von Hospizdiensten ist hierbei eine hilfreiche Unterstützung. Bedürfnis nach einem angenehmen Ort: Sterben ist nicht nur für die betroffene Person, sondern auch für die Mitmenschen im unmittelbaren sozialen Umfeld sehr belastend. Sterbende Menschen schreien vielleicht, haben starke Ausdünstungen, frieren oder schwitzen stark. Dem Mitbewohner in einem Zwei-Bett- Zimmer muss ein Ausweichzimmer angeboten werden, welches als solches bekannt ist und in vertretbarer Nähe zu dem vertrauten nahen Wohnumfeld im Seniorenheim liegt. Bedürfnis nach Kontakten zu wichtigen Menschen: Der sterbende Mensch ist auch in seiner letzten Lebensphase Teil seiner Familie und seines engen sozialen Umfeldes. Wichtige Bezugspersonen sollen ihren Möglichkeiten entsprechend unterstützend in die Sterbebegleitung miteinbezogen werden und in dieser Phase soziale Unterstützung von der Einrichtung erhalten (Sozialdienst, VL, PDL). Bedürfnis nach Wahrhaftigkeit / Verlässlichkeit: Die meisten sterbenskranken Menschen wissen auch wenn sie dies nicht äußern wie es um sie steht. Der sterbende Mensch hat das Recht auf Wahrhaftigkeit und Aufklärung. Diese Aufklärung ist Sache des Arztes, sie sollte mehr als nur die Mitteilung einer Diagnose sein und einfühlsam und in der Dosierung erfolgen, die der sterbenskranke Mensch wünscht und auch bestimmen sollte. Dies setzt eine vertrauensvolle Beziehung voraus, die sich erst entwickeln muss. 3. Patientenverfügung Mit einer Patientenverfügung wird im Fall der Entscheidungsunfähigkeit geregelt, welche Formen und Felder medizinischer Behandlung die Ärzte in den Grenzsituationen des Lebens anzuwenden bzw. zu unterlassen haben. Das ob und wie medizinischer Maßnahmen kann dadurch festgelegt und besondere Behandlungssituationen wie künstliche Ernährung, künstliche Beatmung und künstliche Flüssigkeitszufuhr geklärt werden. Ein hier festgeschriebener Wunsch nach Sterben in vertrauter Umgebung durch das Vermeiden einer Klinikeinweisung im Sterbeprozess ist zu respektieren. Konkrete und umfangreiche Informationen für Interessierte stellen die Sozialdienste und Leitungskräfte (VL, PDL) der Senioreneinrichtung zur Verfügung. 4. Seelsorge Die Sorge um den alten und kranken Menschen ist Aufgabe jeder christlichen Gemeinde. Die Seelsorge im Seniorenheim bemüht sich innerhalb dieser christlichen Gemeinde darum, die Zuwendung Gottes in der besonderen Lebenssituation des sterbenden Menschen erfahrbar zu machen. Seelsorge beinhaltet Gottesdienste und Sakramentenspende, aber auch Hören, Reden, Trösten im Deutungshorizont des Glaubens. In allen Senioreneinrichtungen der Stiftung Bürgerspital zum Hl. Geist sind christliche Seelsorger benannt und als fester Bestandteil im Heimalltag bekannt. Darüber hinaus sind die Einrichtungen offen für eine gute Zusammenarbeit mit Seelsorgern aller Konfessionen. Begründet durch die höchst individuelle ethische/ religiöse Grundhaltung jedes einzelnen Menschen werden Angebote der Seelsorge entsprechend dem Bedürfnis des sterbenden Menschen besonders behutsam und unter Berücksichtigung der geäußerten bzw. gelebten Weltanschauung vermittelt.

5. Rituale Rituale dienen zur symbolischen Auseinandersetzung mit Grundfragen menschlicher Existenz, sie haben Entlastungs- und Orientierungsfunktion und enthalten struktur- und bedeutungsstiftende Kräfte. Die Phasen des Sterbens und der Umgang mit dem Tod werden im Seniorenheim durch verschiedene Rituale behutsam und individuell den tatsächlichen oder vermuteten Wünschen des Sterbenden und Verstorbenen folgend gestaltet. Folgende beispielhaft benannte Handlungen bzw. Themen unterstützen die überkonfessionelle Sterbeund Trauerbegleitung in der Senioreneinrichtungen der Stiftung Bürgerspital zum Hl. Geist: Rückzugsmöglichkeit enger sozialer Bezugspersonen mit dem Sterbenden Sitzwache durch Hospizhelfer Sterbekoffer Kerze im Zimmer, Spiegel verhüllen, Uhr im Bewohnerzimmer anhalten, Bekanntgabe durch Symbolik vor dem Bewohnerzimmer (Blume), Gedenkminute beim Angehörigen- und Bewohnerabend, Gedenkbuch/ Gedenkgottesdienste Rosenkranzbeten Abschiednehmen im Aussegnungsraum 6. Umgang mit Verstorbenen Der sichere und pietätvolle Umgang mit dem verstorbenen Heimbewohner wird in den Senioreneinrichtungen der Stiftung Bürgerspital auch durch konkrete Pflege- und Hygienestandards geregelt. In einem Verfahrensstandard zum Umgang mit Verstorbenen werden biologisch-medizinische Hintergrundinformationen zur Körperlichkeit verstorbener Menschen angeführt und weitere Handlungsschritte bis zum Transport des verstorbenen Bewohners in den Abschiedsraum beschrieben. Aus den früheren Gesprächen des Sozialdienstes oder des Pflegedienstes mit dem Bewohner wurden Wünsche und Bedürfnisse im Zusammenhang mit Sterben, Tod und Bestattung festgehalten, die nun für die Anwendung im Umgang mit dem Verstorbenen zur Verfügung stehen. 7. Trauer, Betreuung der Trauernden Trauern ist ein Prozess höchst individueller Art mit unterschiedlicher Intensität und Dauer. Trauer ist nicht nur ein Gefühl, sondern ein Zustand vielschichtigen Erlebens und Verhaltens mit emotionalen, kognitiven, sozialen und physiologischen Dimensionen. Durch die ganzheitliche Sichtweise mit der Verknüpfung des Individuums mit seinem sozialen Umfeld ist auch die Begleitung der Begleiter und das Trösten der Trauernden in der Lebenswelt Seniorenheim ein Teil des Auftrages und der Selbstverpflichtung der Senioreneinrichtung. Trauerarbeit und die Betreuung der Trauernden soll helfen, eine konstruktive Verarbeitung des Verlustes zu begünstigen und eine Anerkennung des Verlustes zu erreichen. Unmittelbare Unterstützung für Trauernde ist spontanes und bewusst kontinuierliches Trösten als Überwindungsleistung und erlebte emotionale Qualität.

8. Menschenrechte Sterbender als Auftrag für Pflege, Betreuung und med. Versorgung In der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen wird im Artikel 8 formuliert: Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. Diesen Auftrag einer würdevollen Gestaltung des Sterbeprozesses und des würdevollen Umgangs mit sterbenden sehen wir ergänzt und konkretisiert durch die bereits vor 25 Jahren verkündigten Menschenrechte Sterbender. Deklaration der Menschenrechte Sterbender Ich habe das Recht, bis zu meinem Tod wie ein lebendiges menschliches Wesen behandelt zu werden. Ich habe das Recht, stets noch hoffen zu dürfen - worauf immer sich diese Hoffnung auch richten mag. Ich habe ein Recht darauf, von Menschen umsorgt zu werden, die sich eine hoffnungsvolle Einstellung zu bewahren vermögen - worauf immer sich diese Hoffnung richten mag. Ich habe das Recht, Gefühle und Emotionen anläßlich meines nahenden Todes auf die mir eigene Art und Weise ausdrücken zu dürfen. Ich habe das Recht, kontinuierlich medizinisch und pflegerisch versorgt zu werden, auch wenn das Ziel Heilung gegen das Ziel Wohlbefinden ausgetauscht werden muss. Ich habe das Recht, nicht allein zu sterben/ allein zu sterben. Ich habe das Recht, schmerzfrei zu sein/ Schmerzen zu haben. Ich habe das Recht, meine Fragen ehrlich beantwortet zu bekommen. Ich habe das Recht, nicht getäuscht zu werden. Ich habe das Recht, von meiner Familie und für meine Familie Hilfen zu bekommen, damit ich meinen Tod annehmen kann. Ich habe das Recht, in Frieden und Würde zu sterben. Ich habe das Recht, meine Individualität zu bewahren und meiner Entscheidungen wegen auch dann nicht verurteilt zu werden, wenn diese in Widerspruch zu den Einstellungen anderer stehen. Ich habe das Recht, offen und ausführlich über meine religiösen und/ oder spirituellen Erfahrungen zu sprechen, unabhängig davon, was dies für andere bedeutet. Ich habe das Recht, zu erwarten, dass die Unverletzlichkeit des menschlichen Körpers nach dem Tod respektiert wird. Ich habe das Recht, von fürsorglichen, empfindsamen und klugen Menschen umsorgt zu werden, die sich bemühen, meine Bedürfnisse zu verstehen und die fähig sind, innere Befriedigung daraus zu gewinnen, dass sie mir helfen, meinem Tod entgegenzusehen. (Diese Deklaration der Menschenrechte Sterbender entstand 1984 während eines Workshops unter dem Thema Der Todkranke und der Helfer in Lansing/Michigan (USA) Vorstehendes Konzept wurde in der 134. Gemeinsamen Qualitätskonferenz am 24. September 2009 verabschiedet und in Kraft gesetzt. Würzburg, 28.09.2009 Dr. Michael Rückert Ltd. Stiftungsdirektor