Klimaschutzprojekte in Kommunen Arten von Klimaschutzkonzepten Förderbausteine Inhalte der einzelnen Förderbausteine Klimaschutzkonzepte Praxisbeispiele Folie: 1/46
Energiekonzept der Bundesregierung (2010) Ziele: Senkung der Treibhausgasemissionen: Bis 2020 um 40 Prozent, bis 2030 um 55 Prozent, bis 2040 um 70 Prozent und bis 2050 um 80 95 Prozent (jeweils gegenüber 1990) Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2050: 80 Prozent Primärenergieverbrauch : Bis 2050 Senkung um 50 Prozent gegenüber 2008 Folie: 2/46
BMU Förderprogramm Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert seit Sommer 2008 im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen Klimaschutzprojekte in Kommunen. Am 1. Januar 2011 ist eine novellierte Richtlinie in Kraft getreten. Folie: 3/46
Klimaschutzprojekte in Kommunen Arten von Klimaschutzkonzepten Förderbausteine Folie: 4/46
Beispiele Förderbaustein 1 Klimaschutzkonzepte (Beratung) Förderbaustein 2 Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung (Umsetzung) Förderbaustein 3 Masterplan 100 % Klimaschutz (Konzepterstellung/Umsetzung) Klimaschutzkonzepte Klimaschutzteilkonzepte (max. 3 pro Antrag) Sanierung der Außenund Straßenbeleuchtung Modellprojekt für 10 20 Kommunen Klimaschutzmanager Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten Sanierung der Innenund Hallenbeleuchtung Ziel: 95 % CO 2 Reduzierung bis 2050 Folie: 5/46
Klimaschutzkonzepte in Kommunen Inhalte der einzelnen Förderbausteine Folie: 6/46
Klimaschutzkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) Wozu ein Klimaschutzkonzept? Strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe kurz / mittel / langfristig für Klimaschutzmaßnahmen und Anpassung an Klimawandel Aufzeigen von Potentialen und Maßnahmen Festlegung von CO 2 Minderungs Zielen Zu beachten: o Es gilt ein Mindestfördervolumen von 10.000 Euro. o Förderung: 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Folie: 7/46
Klimaschutzkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, die möglichst alle klimarelevanten Bereiche innerhalb einer Kommune abdecken. Bei Kommunen sind das in der Regel mindestens eigene Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, privaten Haushalte Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie, Verkehr, Abwasser und Abfall. Optional kann zusätzlich der Bereich der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden. Die Konzepte sollen Energie und CO 2 Bilanzen, Potenzialanalysen zur Minderung von Treibhausgasen, Maßnahmenkataloge sowie Zeitpläne zur Umsetzung umfassen. Im Regelfall erfolgt die Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens 10.000. Folie: 8/46
Klimaschutzkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) Wie ist der Antrag für ein Klimaschutzkonzept zu stellen? Ein Antrag zur Erstellung eines Klimaschutzkonzepts enthält vier Bestandteile: eine Vorhabensbeschreibung, eine Kostenschätzung (z.b. ein Angebot), die elektronische Datei des easy AZA Formular die ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten easy AZA Formulare. Antragserarbeitung Erarbeitung durch Antragsteller oder von ihm beauftragten t externen Dienstleister i t (dafür keine Förderung möglich) Folie: 9/46
Klimaschutzkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) Fristen Aktuelles Antragsfenster: 01.01. 31.03.2011 (weitere Antragfenster sind vorgesehen) Ausnahme: Einreichung Projektskizze zum Masterplan 100 % Klimaschutz bis 30.04.2011 Folie: 10/46
Klimaschutzteilkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) Klimaschutz Teilkonzepte analysieren unter anderem die spezifische Ausgangssituation sowie die technisch und wirtschaftlich umsetzbaren CO 2 Minderungspotenziale. Im Regelfall erfolgt die Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. o Ergänzt wurden die Teilkonzepte Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Klimafreundliche Abwasserbehandlung und Klimafreundliche Abfallentsorgung. g o Die Mindestprojektgröße von 10.000 Einwohnern entfällt (Ausnahme: Teilkonzept Verkehr). o Es gilt ein Mindestfördervolumen von 10.000 Euro. o Förderung: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Folie: 11/46
Klimaschutzteilkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) Das Bundesumweltministerium (BMU) fördert insbesondere Klimaschutz Teilkonzepte zu folgenden Schwerpunkten: 1. Anpassung an den Klimawandel, 2. Klimaschutz in eigenen Liegenschaften, 3. Integrierte Wärmenutzung in Kommunen, 4. Klimafreundlicher Verkehr in Kommunen, 5. Klimafreundliche Abwasserbehandlung, 6. Klimafreundliche Abfallentsorgung, 7. Erschließung der verfügbaren Erneuerbare Energien Potenziale in Kommunen, 8. Green IT. 9. Innovative Klimaschutzteilkonzepte Folie: 12/46
Klimaschutzteilkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) 1. Anpassung an den Klimawandel Überlastete Kanalisation Überflutungen in Gemeinden Hochwasserschäden an den Flüssen Trockenheit Unwetterschäden Waldschäden Zu warme Gewässer Folie: 13/46
Artikel aus DIE RHEINPFALZ NR. 39, MITTWOCH, 16, FEBRUAR 2011 Folie: 14/46
Klimaschutzteilkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) Spezifische Anforderungen an die einzelnen Teilkonzepte 1. Anpassung an den Klimawandel Bestandsaufnahme der kommunalen Systeme und ihrer Beeinflussung durch hdas Klima (Erfahrungen, Schlussfolgerungen) Konkrete Betroffenheiten identifizieren i und priorisieren ii Kommunale Gesamtstrategie Mß Maßnahmenkatalog ktl Akteursbeteiligung Controllingkonzept Konzept für Öffentlichkeitsarbeit Folie: 15/46
Klimaschutzteilkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) 2. Klimaschutz in eigenen Liegenschaften Größe: ab 10 Gebäude oder 10.000 m 2 BGF Ziel: Entscheidungsgrundlage und Steuerungsinstrument für dauerhafte Emissions und Kostensenkung Baustein 1: Klimaschutz Management (Inhalte: Basisdatenerfassung und bewertung, Entwicklung Organisationskonzept, Controllingkonzept) Baustein 2: Energetische Grobanalyse der Gebäude max. 100 Gebäude, max. 800 /Gebäude Baustein 3: Feinanalysen (max. 10 Gebäude; max. 15 % des Gebäudebestands) nur für Gebäude für die eine konkreter Sanierungsabsicht besteht Folie: 16/46
Klimaschutzteilkonzepte Baustein 1: Klimaschutz Management Baustein 3: Feinanalysen Baustein 2: Gebäudebewertung Folie: 17/46
Klimaschutzteilkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) 3. Integrierte Wärmenutzung in Kommunen Wärmenutzungskonzepte stimmen die verschiedenen Energieträgerangebote mit dem unterschiedlichen Wärme und Kältebedarf in einer Kommune in klimaschützender Weise aufeinander ab. Wärmenutzungskonzepte geben eine Übersicht über die Nutzungsmöglichkeiten der Kraft Wärme Kopplung, erneuerbarer Energien und industrieller sowie sonstiger Abwärme und sind die Basis für eine strategische Wärme und Kälteversorgungsplanung der Kommune unter ökologischen Gesichtspunkten. Für die Förderfähigkeit müssen die folgende Kriterien einhalten werden: 1. Energie und CO 2 Bilanz 2. Potenzialanalyse 3. Maßnahmenkatalog 4. Akteursbeteiligung 5. Controlling Konzept 6. Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit Folie: 18/46
Klimaschutzteilkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) 4. Klimafreundlicher Verkehr in Kommunen Klimafreundliche Verkehrskonzepte zielen darauf, die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Mobilität aller Bevölkerungsgruppen zu sichern. Sie befassen sich mit allen Verkehrsmitteln, insbesondere aber mit Fuß und Fahrradverkehr sowie öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und dem motorisierten Individualverkehr. Klimafreundliche, integrierte Verkehrskonzepte können von Kommunen beantragt werden. Als geeignete Projektgröße für Teilkonzepte klimafreundlicher Verkehr gelten Kommunen ab ca. 10.000 Einwohnern. Kleinere Kommunen können sich zusammenschließen oder eine Kooperation mit dem zuständigen Landkreis eingehen. Für die Förderfähigkeit müssen die folgende Kriterien einhalten werden: 1. Energie und CO 2 Bilanz 2. Potenzialanalyse 3. Maßnahmenkatalog 4. Akteursbeteiligung 5. Controlling Konzept 6. Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit Folie: 19/46
Klimaschutzteilkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) 5. Klimafreundliche Abwasserbehandlung Kläranlagen gehören mit durchschnittlich 20 % des kommunalen Strombedarfs zu den größten Stromverbrauchern innerhalb der kommunalen Einrichtungen und bieten gute Ansatzpunkte für Energieeinsparungen und die Nutzung von erneuerbaren Energien Potenzialen. Daher ist es das Ziel eines Teilkonzepts klimafreundliche Abwasserbehandlung, eine Entscheidungsgrundlage und ein strategisches Planungsinstrument zu entwickeln, mit denen die Treibhausgasemissionen und Energiekosten der Abwasserreinigung dauerhaft gesenkt werden können. Förderfähig ist eine ganzheitliche Untersuchung der Optimierungsmöglichkeiten der Kläranlagen. Sie soll den Prozess der Abwasserbehandlung vom Zulauf ins Klärwerk bis zum Ablauf inkl. der Schlammbehandlung, Schlammtrocknung, Klärgasnutzung und Klärschlammentsorgung umfassen. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Eigenbetriebe sowie kommunale Zusammenschlüsse (z.b. Abwasserzweckverbände). Die zu untersuchende/n Kläranlage/n ist/sind in dem Antrag eindeutig zu benennen. Förderfähig sind nur Klimaschutz Teilkonzepte für Anlagen, die sich im Eigentum des Antragstellers befinden. Folie: 20/46
Klimaschutzteilkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) 5. Klimafreundliche Abwasserbehandlung Antragsberechtigt: Kommunen, Eigenbetriebe, Zweckverbände Ziele: Entscheidungsgrundlage und Planungsinstrument für dauerhafte Senkung von Emissionen und Kosten Mindestinhalte: Beschreibung Ist Zustand Energie und CO 2 Bilanz Potentialanalyse Maßnahmenkatalog Akteursbeteiligung Controlling Konzept Konzept für Öffentlichkeitsarbeit Folie: 21/46
Klimaschutzteilkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) 6. Klimafreundliche Abfallentsorgung Ziel eines Teilkonzepts Abfall ist es, eine Entscheidungsgrundlage und ein strategisches Planungsinstrument zu entwickeln, mit denen Treibhausgaseinsparungen im Siedlungsabfallbereich erreicht werden können. Für die Förderfähigkeit müssen die folgende Kriterien einhalten werden: 1. Bestandsaufnahme, Darstellung und Bewertung des Abfallaufkommens und der Entsorgungsstrukturen 2. Potenzialanalyse 3. Maßnahmenpaket 4. Akteursbeteiligung 5. Controlling Konzept 6. Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit Folie: 22/46
Klimaschutzteilkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) 7. Erschließung der verfügbaren ERNEUERBAREN ENERGIEN POTENZIALE in Kommunen Erneuerbare Energien Konzepte untersuchen in einem räumlich abgegrenzten Gebiet, welche erneuerbaren Energieträger verfügbar und unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit wirtschaftlich nutzbar sind. Die Konzepte müssen Energieeffizienz, den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen und den Naturschutz berücksichtigen. Für die Förderfähigkeit müssen die folgende Kriterien einhalten werden: 1. Energie und CO2 Bilanz 2. Potenzialanalyse (Biomasse, Solarenergie, Windenergie, Geothermie, Wasserkraft) 3. Maßnahmenkatalog 4. Akteursbeteiligung 5. Controlling Konzept 6. Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit Folie: 23/46
Klimaschutzteilkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) 8. GREEN IT KONZEPTE Green IT Konzepte analysieren die Stromeinsparpotenziale von Rechenzentren und angeschlossenen Endnutzergeräten. Durch eine ganzheitliche energetische Optimierung von Servern, Speichern, dem Netzwerk, der Klimatisierung, der unabhängigen Stromversorgung sowie der Endgeräte kann der Strombedarf um teilweise über 50 % reduziert werden. Diese Potenziale sollen mit Hilfe von Green IT KonzeptenimRahmenderregelmäßigenRe Investitionszyklen erschlossen werden. Antragsberechtigt sind Kommunen und Hochschulen. Für die Förderfähigkeit müssen die folgende Kriterien einhalten werden: 1. Energie und CO 2 Bilanz 2. Potenzialanalyse (Biomasse, Solarenergie, Windenergie, Geothermie, Wasserkraft) 3. Maßnahmenkatalog 4. Controlling Konzept Folie: 24/46
Klimaschutzteilkonzepte Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) 9. Innovative Klimaschutzteilkonzepte Klimaschutz Teilkonzepte können auch für andere klimarelevante Bereiche oder innovative, klimaschützende Maßnahmen eingereicht werden. Diese innovativen Klimaschutz Teilkonzepte werden im Rahmen einer Einzelfallprüfung bewertet. Für die Förderfähigkeit müssen die folgende Kriterien einhalten werden: 1. Energie und CO 2 Bilanz 2. Potenzialanalyse 3. Akteursbeteiligung 4. Maßnahmenkatalog 5. Controlling Konzept 6. Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit Folie: 25/46
Klimaschutzmanager Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) Beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten (Klimaschutzmanager/in) Förderfähige Leistungen des Klimaschutzmanagers Ziel: Beherrschbarkeit von Umfang und Komplexität des zur Umsetzung anstehenden Konzeptes mit folgenden konkreten Aufgaben: Projektmanagement Fachliche Unterstützung Schulungen und Veranstaltungen Verwaltungsinterne Moderation Controlling Qualitätssicherung Vernetzung mit anderen Kommunen Öffentlichkeitsarbeit Folie: 26/46
Klimaschutzmanager Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) Beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten (Klimaschutzmanager/in) o Förderung für die beratende Begleitung: 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; zuwendungsfähig sind ausschließlich Sach und Personalausgaben von Fachpersonal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich in der Kommune eingestellt wird. o Zusätzlich zur beratenden Begleitung kann eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme aus dem umzusetzenden Klimaschutz(teil)konzept gefördert werden. Diese muss ein CO 2 Minderungspotenzial von mindestens 80 % aufweisen. Förderung: 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 100.000 Euro. Folie: 27/46
Klimaschutzmanager Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Umsetzung) Beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten (Klimaschutzmanager/in) Umsetzung einer ausgewählten Maßnahme im Rahmen einer laufenden beratenden Begleitung Voraussetzungen: Existierende Förderung der beratenden Begleitung Förderung einer im Konzept enthaltenen Maßnahme mit CO 2 Minderungspotenzial mindestens 80 % Antrag bis 1 Jahr Jhnach Beginn der beratenden Begleitung (Ausnahme: Beim Bi Start der beratenden Begleitung vor 1.1.2011: Antrag bis Ende 2011) Umsetzung der Maßnahme bis zum Ende der beratenden Begleitung Förderhöhe: 50 %, max. 100.000 Euro Folie: 28/46
Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) Beratende Begleitung bei der Einführung und Weiterführung von Energiesparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten Gefördert wird die beratende Begleitung für die Ein oder Weiterführung von Energiesparmodellen (wie zum Beispiel so genannte fifty/fifty Modelle) an Schulen und in Kindertagesstätten. Im Regelfall erfolgt die Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Folie: 29/46
Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten Förderbaustein 1: Klimaschutzkonzepte (Beratung) Klimaschutz in Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) ist machbar. In zahlreichen Städten und Gemeinden zeigen Teams aus Schüler/ innen, Lehrkräften und Hausmeistern, wie sich die CO 2 Emissionen allein durch einen bewussten Umgang mit Strom und Wärme senken lassen. Ein/eine Klimaschutzmanager/ in unterstützt die Bildungsträger bei der Initiierung und Umsetzung von Energiesparmodellen in Schulen und Kitas, führt Schulungen durch und unterstützt die Vernetzung der verschiedenen Akteure aktiv. Als Fördervoraussetzung für die beratende Begleitung gilt die Einführung oder Weiterführung eines der bereits bestehenden Energiesparmodelle (finanzielle Anreizsysteme). Darunter fallen: das Prämiensystem mit prozentualer Beteiligung g der Nutzer in Schulen bzw. Kitas (fifty fifty y oder ähnliche Verteilung), das Budgetierungsmodell mit Verbleib oder teilweisem Verbleib eingesparter Energiekosten in der Schule bzw. Kita oder das Prämiensystem mit Unterstützung der Aktivitäten der Nutzer in Schulen bzw. Kitas (Aktivitätsprämiensystem). Folie: 30/46
Förderbaustein 2: Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung (Umsetzung) Sanierung der Außen und Straßenbeleuchtung (Förderquote 40%) Sanierung der Innen und Hallenbeleuchtung Hll bl (Förderquote 25%) Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in Nichtwohngebäuden (Förderquote 25%) Bei allen 3 Sanierungsmaßnahmen sind unterschiedlichste technische Mindestanforderungen zu erfüllen! Folie: 31/46
Förderbaustein 3: Neu! Masterplan 100 % Klimaschutz (Konzepterstellung/Beratung) p g) Förderziele Aufzeigen von vorbildhaften Möglichkeiten it CO 2 Reduktion Rdkti um 95 % bis 2050 durch umfassenden Strukturwandel modellhaft in 10 20 Kommunen Erkenntnisgewinne für Bundesregierung durch wissenschaftliche Begleitung Förderrahmen Antragsberechtigt: Nur Kommunen, Beschluss des obersten Gremiums erforderlich! Förderhöhe 80 % Maximale Förderdauer: 4 Jahre für neues eigenes Personal und externe Leistungen Antragstellung an PtJ nach festem Muster Zweistufiges Antragsverfahren (Projektskizze + Antrag nach Aufforderung) Achtung: Zahlreiche Sonstige Bestimmungen Folie: 32/46
Förderbaustein 3: Masterplan 100 % Klimaschutz (Konzepterstellung/Beratung) p g) Masterpläne 100 % Klimaschutz zeichnen sich durch einen hohen Anspruch und einen langfristig angelegten Managementprozess aus. Kommunen, die einen Masterplan 100 % Klimaschutz verfolgen, verpflichten sich dem Ziel, bis 2050 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 95 % gegenüber 1990 zu erreichen. Die geförderten Vorhaben sollen modellhaft für verschiedene Siedlungsstrukturen zeigen, wie der Weg hin zu 100% Klimaschutz aussehen kann. Gefördert wird die Erstellung in Kombination mit der beratenden Begleitung bei der Umsetzung dieser Masterpläne. Im Regelfall erfolgt die Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zunächst werden modellhaft 10 bis 20 Kommunen unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlichen Ausgangsbedingungen gefördert. Es handelt sich um ein zweistufiges Auswahlverfahren. Aussagekräftige Projektskizzen können zum Stichtag 30. April 2011 eingereicht werden. Folie: 33/46
Modellprojekt für 10 20 Kommunen Förderbaustein 3: Masterplan 100 % Klimaschutz (Konzepterstellung/Beratung) p g) Die maximalen förderfähigen Gesamtausgaben pro Jahr sind von der Größe der Kommune abhängig und können der folgenden Tabelle entnommen werden: Die Phase 1 (Erstellung eines kommunalen Masterplans 100 % Klimaschutz) dauert maximal 1,5 Jahre. Die Phase 2 (institutionelle Umsetzung des Masterplans 100 % Klimaschutz) dauert maximal drei Jahre. Für das gesamte Projekt ist eine maximale Förderdauer von 4 Jahren möglich. Folie: 34/46
Klimaschutzprojekte in Kommunen Zahlen Fakten Grafiken Folie: 35/46
Klimaschutzbasierte Wirtschaftsförderungsstrategie der Stadt Kaiserslautern Folie: 36/46
Gebäude TGA Verkehr Stromproduktion Wärme & Kälteproduktion Öffentliche Beschaffung Öffentlichkeitsarbeit Folie: 37/46
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Regionale Wertschöpfung und Wirtschaftsförderung Folie: 43/46
Verteilung aller bewilligten Projekte auf die Bundesländer Folie: 44/46
Lage und Anzahl der geförderte Projekte in Deutschland Folie: 45/46
Klimaschutzprojekte in Kommunen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Folie: 46/46