des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg braucht weiterhin eine erstklassige Lehrerausbildung

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3322 08. 04. 2013 Geänderte Fassung Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg braucht weiterhin eine erstklassige Lehrerausbildung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie die Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission zur Lehrerausbildung bewertet, ein gemeinsames Lehramt (die Vorsitzende der Expertenkommission spricht vom Einheitslehrer ) für die Sekundarstufen I und II zu schaffen und damit zugleich die eigenständigen Lehrämter für Haupt-/ Werkreal- und Realschule, Gymnasium und Sonderschule abzuschaffen (mit Angabe, welche Auswirkungen dies für die jeweiligen Schularten hat); 2. ob sie den Vorschlag unterstützt, die Dauer aller Lehramtsstudiengänge auf zehn Semester festzulegen, wobei sich an ein sechssemestriges Bachelorstudium jeweils ein viersemestriger Master of Education anschließen soll; 3. welche Änderungen sie bei einer Umstellung auf eine einheitliche Dauer der Lehrerausbildung im Hinblick auf die Besoldung und die Beförderung von Lehrkräften bei welchen finanziellen Konsequenzen für das Land vornehmen will bzw. würde; 4. wie sie sicherstellen will, dass künftig alle Lehrkräfte ein gymnasiales Niveau unterrichten können und wie sie in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer sicherstellen will, dass gerade die für die unteren Klassenstufen notwendigen bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Inhalte für alle Lehrkräfte garantiert sind; 5. wie sie zu dem Vorschlag der Expertenkommission steht, den eigenständigen Studiengang Sonderpädagogik abzuschaffen und stattdessen eine sonderpädagogische Grundbildung für alle Lehrkräfte sowie die Wahlmöglichkeit für einen Schwerpunkt Sonderpädagogik einzuführen; Eingegangen: 08. 04. 2013 / Ausgegeben: 18. 09. 2013 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

6. welcher Anteil nach ihrer Einschätzung künftig den Elementen Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaft in der Lehrerausbildung zukommen soll; 7. wie sie sicherstellen will, dass beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium kein Flaschenhals entsteht und jeder angehende Lehramtsstudierende an einen Bachelor-Abschluss ein Master-Studium anschließen kann; 8. wie sie die berufliche Verwendungsmöglichkeit des von der Expertenkommission vorgeschlagenen Bachelor-Abschlusses bewertet, d. h. welche Einsatzmöglichkeiten sie für Bachelor-Absolventen ohne Master-Abschluss im Schulbereich bzw. außerhalb der Schule sieht; 9. wie die Kooperation zwischen den Pädagogischen Hochschulen und den Universitäten in Zukunft ausgestaltet werden soll bzw. wie die empfohlene Professional School of Education konkret insbesondere auch mit Blick auf die Ressourcen ausgestaltet werden soll; 10. welchen Zeitplan sie zur Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission aufgestellt hat, um wie angekündigt noch vor der Sommerpause einen Kabinettsbeschluss herbeiführen zu können. 05. 04. 2013 Hauk, Kurtz und Fraktion Begründung Am 21. März 2013 hat eine von der Landesregierung eingesetzte Expertenkommission zur Lehrerbildung unter Vorsitz der ehemaligen Berliner Bildungssenatorin Prof. Dr. V. (GRÜNE) ihre Empfehlungen öffentlich vorgestellt. Die Antragsteller stimmen der Landesregierung und der von ihr eingesetzten Expertenkommission in der Einschätzung zu, dass die Herausforderungen an die Lehrkräfte gestiegen sind und weiter steigen werden, sodass die Lehrerausbildung die ein wesentlicher Faktor für die Qualität des Unterrichts ist weiterentwickelt und verbessert werden muss. In den vorgelegten Empfehlungen der Expertenkommission erkennen die Antragsteller jedoch keinen praktikablen Ansatz für eine zielgerichtete Weiterentwicklung der bereits sehr gut ausgestalteten Lehrerausbildung in Baden-Württemberg. Das bloße Überstülpen einer in Berlin und anderen Ländern praktizierten Lehrerausbildung wird den Bedürfnissen unseres Landes und seiner hohen Qualität in der Lehrerausbildung nicht gerecht. Seitens der Antragsteller bestehen zum Teil erhebliche Einwände und Vorbehalte gegen die vorgelegten Handlungsempfehlungen. Besonders problematisch wird in diesem Zusammenhang die zentrale Forderung des Gremiums gesehen, ein gemeinsames Lehramt für die Sekundarstufen I und II einzuführen; jede Lehrkraft soll sowohl die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I (bis zur 10. Klasse) als auch für die Sekundarstufe II (ab Klasse 10) besitzen. Eine Umsetzung dieser Empfehlungen hätte nach Ansicht der Antragsteller verheerende Folgen für das baden-württembergische Schulsystem, für die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler. Ein auf diese Weise ausgebildeter Einheitslehrer wie wörtlich von der Professorin aus Berlin bei der Vorstellung des Abschlussberichts empfohlen erhielte zwar eine flache aber dafür möglichst breite Ausbildung. Die künftigen Einheitslehrer sollen Experten in ihren jeweiligen Fächern sein sowie gleichzeitig als Sonderpädagogen und als Lernbegleiter in 2

inklusiven Klassen die Kinder mit unterschiedlichsten Handicaps entsprechend deren individuellen Fähigkeiten fördern und zu differenzierten Abschlüssen führen. Das Anforderungsprofil zeigt bei ehrlicher Betrachtung, dass dem wohl niemand gerecht werden kann. Doch die von GRÜNEN und SPD vorangetriebene Umsetzung bedeutet ganz klar das Aus für die erfolgreichen Realschulen und Gymnasien in unserem Land. Die Pläne der grün-roten Landesregierung bedeuten einen weiteren entscheidenden Schritt in Richtung eines Einheitsschulsystems, in dem es nur noch Gemeinschaftsschulen gibt und in dem für Sonderschulen, Realschulen und Gymnasien kein Platz mehr ist. Auch deshalb erteilen die Antragsteller einem Einheitslehrer- Modell eine eindeutige Absage. Sie plädieren für eine Erhaltung und Stärkung der bewährten und leistungsfähigen differenzierten Schularten. Eine vielfältige Gesellschaft braucht differenzierte Bildungsangebote sowie differenzierte Bildungsgänge und diese erfordern spezifisch ausgebildete Lehrkräfte. Deshalb gilt es, die Lehrkräfte mit passgenauen Lehramtsstudiengängen bestmöglich auf ihre zukünftige Schülerschaft und deren jeweiligen Bedürfnissen vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund sollte nach Überzeugung der Antragsteller an der erfolgreichen Lehrerausbildung mit jeweils eigenständigen Lehrämtern für Grundschule, Haupt-/Werkrealschule/Realschule, Gymnasium und Sonderschule festgehalten werden. Nur so können Lehrkräfte bestmöglich qualifiziert werden, um die Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Bildungsgängen sach- und leistungsgerecht unterrichten und fördern zu können. Die Vorsitzende der Expertenkommission hatte bei der Vorstellung des Abschlussberichts gefordert, dass alle Lehrkräfte für die Sekundarstufen I und II künftig auf gymnasialem Niveau ausgebildet werden müssten. Für die Antragsteller erscheint es notwendig, dass auch bei diesem Ansatz die Inhalte der Bildungswissenschaften bzw. der Fachdidaktiken für Lehrkräfte, die ausschließlich oder überwiegend in nicht gymnasialen Schularten unterrichten, in der Ausbildung garantiert sind. Für die betroffenen Lehrkräfte, aber auch im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt ist es von großem Interesse zu erfahren, inwiefern sich durch eine Vereinheitlichung der Lehrerausbildung auch Veränderungen bezüglich der Besoldung und der Beförderungspraxis ergeben können bzw. sollen. Es stellt sich in dem Zusammenhang auch die grundsätzliche Frage, ob bereits jetzt eine Angleichung der Besoldung der an den Gemeinschaftsschulen unterrichtenden Lehrkräfte angedacht ist und auf welchem Niveau diese stattfinden soll. Hier scheint ein erhebliches Konfliktpotenzial gegeben. Sehr problematisch ist nach Ansicht der Antragsteller auch die Abschaffung des Studiengangs Sonderpädagogik. Das eigenständige Lehramt an Sonderschulen garantiert eine herausragende und nach Art der Behinderung differenzierte Qualifikation der Lehrkräfte, die nicht verloren gehen darf. Deshalb sprechen sich die Antragsteller für eine Beibehaltung der bisherigen hochwertigen Ausbildung und gegen eine Sonderschullehrerausbildung light aus. Unterstützt wird hingegen der Vorschlag der Expertenkommission, sonderpädagogisches Wissen noch intensiver in die reguläre Lehreraus- und -fortbildung für alle Schularten zu integrieren. Eine weitere Empfehlung der Expertenkommission sieht den Wegfall des Staatsexamens bei den Lehramtsstudiengängen und die Umstellung auf ein gestuftes Studium mit Bachelor (6 Semester) und einen daran anschließenden Master of Education (4 Semester) vor. Nach Ansicht der Antragsteller ist dieser Vorschlag durchaus überlegenswert. Wichtiger als die strukturelle Frage sind jedoch die Inhalte und die Qualität der Studiengänge. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium kein sogenannter Flaschenhals entsteht. Die Landesregierung muss im Falle einer Umstellung dafür Sorge tragen, dass die Hochschulen die erforderlichen Masterstudienplätze für Lehramtsstudierende bereit halten. Auch stellt sich die Frage, welche Anschlussmöglichkeiten bzw. berufliche Perspektiven junge Menschen haben, die an einen Bachelor keinen Master mehr anschließen. 3

Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufen I und II sollen ihr Bachelorstudium künftig sowohl an einer Pädagogischen Hochschule (PH) als auch an einer Universität absolvieren können. Für die folgende Masterphase empfiehlt die Expertenkommission die Einrichtung einer sogenannten Professional School of Education einer verbindlichen, hochschulübergreifenden Kooperation von Pädagogischer Hochschule und Universität. Es stellt sich die Frage, wie diese vertieften Kooperationen zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten und die Professional Schools of Education ausgestaltet werden sollen und mit welchen finanziellen Auswirkungen dieses Konzept verbunden ist. Die Landesregierung wird von den Antragstellern aufgefordert, die Empfehlungen der Expertenkommission mit allen Beteiligten ausführlich zu beraten und in einem größtmöglichen Konsens behutsame Reformen in der Lehrerbildung vorzunehmen. Diese müssen einerseits die hohe Fachlichkeit in der Lehrerbildung sicherstellen und andererseits zu einem Ausbau der bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen führen. Das am 25. Januar 2013 von der CDU- Landtagsfraktion vorgestellte Eckpunktepapier Auf die Lehrer kommt es an! bietet hierfür gute Ansatzpunkte. 4 Stellungnahme Mit Schreiben vom 26. April 2013 Nr. 43 804.10/659 56 nimmt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sie die Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission zur Lehrerausbildung bewertet, ein gemeinsames Lehramt (die Vorsitzende der Expertenkommission spricht vom Einheitslehrer ) für die Sekundarstufen I und II zu schaffen und damit zugleich die eigenständigen Lehrämter für Haupt-/Werkreal- und Realschule, Gymnasium und Sonderschule abzuschaffen (mit Angabe, welche Auswirkungen dies für die jeweiligen Schularten hat); 4. wie sie sicherstellen will, dass künftig alle Lehrkräfte ein gymnasiales Niveau unterrichten können und wie sie in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer sicherstellen will, dass gerade die für die unteren Klassenstufen notwendigen bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Inhalte für alle Lehrkräfte garantiert sind; 6. welcher Anteil nach ihrer Einschätzung künftig den Elementen Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaft in der Lehrerausbildung zukommen soll; Zusammengefasste Beantwortung der Fragen 1, 4 und 6: Die Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung empfiehlt in ihrem Abschlussbericht eine Niveauerhöhung im fachwissenschaftlichen Bereich für die bisher nicht-gymnasialen Lehrkräfte, im fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Bereich für die gymnasialen Lehrkräfte. Ferner wird empfohlen, ausschließlich den Lehramtstyp 4 (Sekundarstufe II und Gymnasium) für Lehrkräfte aller allgemein bildenden Schulen im Sekundarbereich in Baden-Württemberg anzubieten. Wissenschafts- und Kultusministerium halten die Vorschläge der Kommission zur Einführung eines Lehramts für die Sekundarstufe I und II für eine interessante Option. Inwieweit sich diese Option in das bestehende System der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer einführen lässt, muss geprüft werden. Nahe liegend

ist, die Zusammenarbeit der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen im Lehramt der Sekundarstufe I und II verstärkt in den Blick zu nehmen. Für die Landesregierung steht im Zentrum, dass die Lehrkräfte der Sekundarstufen fachwissenschaftlich, fachdidaktisch und pädagogisch auf ihren Auftrag in den Schulen und mit Blick auf veränderte Formen des Lehrens und Lernens gut vorbereitet sind. Gleichzeitig soll auch die weitere Umsetzung der Gemeinschaftsschule vorangebracht werden. Bevor über diese Fragen entschieden wird, sollen jedoch zunächst in einem umfassenden Dialogprozess die Akteure und Partner der Lehrerbildung gehört werden (Einzelheiten dazu siehe unter Ziffer 10). 2. ob sie den Vorschlag unterstützt, die Dauer aller Lehramtsstudiengänge auf zehn Semester festzulegen, wobei sich an ein sechssemestriges Bachelorstudium jeweils ein viersemestriger Master of Education anschließen soll; 3. welche Änderungen sie bei einer Umstellung auf eine einheitliche Dauer der Lehrerausbildung im Hinblick auf die Besoldung und die Beförderung von Lehrkräften bei welchen finanziellen Konsequenzen für das Land vornehmen will bzw. würde; 7. wie sie sicherstellen will, dass beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium kein Flaschenhals entsteht und jeder angehende Lehramtsstudierende an einen Bachelor-Abschluss ein Master-Studium anschließen kann; 8. wie sie die berufliche Verwendungsmöglichkeit des von der Expertenkommission vorgeschlagenen Bachelor-Abschlusses bewertet, d. h. welche Einsatzmöglichkeiten sie für Bachelor-Absolventen ohne Master-Abschluss im Schulbereich bzw. außerhalb der Schule sieht; Zusammengefasste Beantwortung der Fragen 2, 3, 7 und 8: Mit der Modularisierung der Lehramtsstudiengänge des allgemein bildenden Schulwesens in den Jahren 2010 und 2011 sowie dem bereits im beruflichen Lehramt umgesetzten Bachelor-/Master-Modell wurden erhebliche Vorarbeiten zur Umstellung auf ein gestuftes Studiensystem geleistet. Die Landesregierung steht einer Umstellung positiv gegenüber. Bei der Ausgestaltung der entsprechenden Studiengänge ergeben sich jedoch zahlreiche Folgefragen, die es zu klären gilt. Diese betreffen unter anderem die unter Ziffer 2 aufgeworfene Frage nach der Studiendauer, die unter Ziffer 3 angesprochenen Konsequenzen im Hinblick auf die Besoldung und Beförderung von Lehrkräften, den unter Ziffer 7 erwähnten Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium sowie die unter Ziffer 8 angesprochene Frage der Polyvalenz, also der Verwendbarkeit der Studienabschlüsse auch außerhalb des Lehramts, z. B. in der Erwachsenenbildung. Auch hier gilt, dass diese Fragen zunächst mit den Akteuren und Partnern in der Lehrerbildung erörtert werden sollen. 5. wie sie zu dem Vorschlag der Expertenkommission steht, den eigenständigen Studiengang Sonderpädagogik abzuschaffen und stattdessen eine sonderpädagogische Grundbildung für alle Lehrkräfte sowie die Wahlmöglichkeit für einen Schwerpunkt Sonderpädagogik einzuführen; Wissenschafts- und Kultusministerium begrüßen die vorgeschlagene Verankerung einer sonderpädagogischen Grundkompetenz in den Lehrämtern der Primar- und Sekundarstufe. Es ist zu prüfen, wie dieser Vorschlag auch an Standorten ohne Fakultät für Sonderpädagogik umgesetzt werden kann. Daneben wird zu prüfen sein, ob und in welchem Umfang ein eigenständiges Lehramt Sonderpädagogik notwendig sein wird. Auch hierzu werden die Ergebnisse aus dem Dialogprozess mit den Beteiligten der Lehrerbildung wichtige Erkenntnisse liefern. 5

9. wie die Kooperation zwischen den Pädagogischen Hochschulen und den Universitäten in Zukunft ausgestaltet werden soll bzw. wie die empfohlene Professional School of Education konkret insbesondere auch mit Blick auf die Ressourcen ausgestaltet werden soll; Die Empfehlung zur Bündelung der jeweiligen Stärken der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in der Lehrkräfteausbildung im Rahmen von Kooperationen wird begrüßt. Universitäten und Pädagogische Hochschulen in Baden-Württemberg arbeiten bereits im Bereich der gymnasialen Lehrerbildung an verschiedenen Standorten zusammen. Derzeit werden bereits verschiedene Pilotprojekte erprobt, im Rahmen derer ein gemeinsamer Studiengang als Bachelor-Master- Modell (Master Gymnasiales Lehramt in Kooperation der Universität Konstanz mit der Pädagogischen Hochschule Freiburg, ebenso Master gymnasiales Lehramt der Universität Stuttgart mit der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg) eingerichtet wurde. Zudem wurden im Rahmen des Forums Lehrerbildung, das am 27. Juni 2012 an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg durchgeführt wurde, bereits erste Überlegungen einzelner Universitäten und Pädagogischer Hochschulen zur stärkeren Kooperation vorgestellt. Dieser Weg soll konsequent fortgesetzt werden. Wissenschafts- und Kultusministerium sind davon überzeugt, dass die Pädagogischen Hochschulen von der fachwissenschaftlichen Expertise der Universitäten und die Universitäten von der fachdidaktischen und pädagogischen Expertise der Pädagogischen Hochschulen profitieren können. Die Vorschläge der Expertenkommission werden deshalb als zielführend erachtet. Die Kooperationen zwischen den verschiedenen Hochschulen werden aber nur dann erfolgreich sein, wenn sie von den Beteiligten mitgetragen und vorangetrieben werden. Die Landesregierung wird die Hochschulen dazu ermuntern und ggf. auch entsprechende Anreize schaffen. 10. welchen Zeitplan sie zur Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission aufgestellt hat, um wie angekündigt noch vor der Sommerpause einen Kabinettsbeschluss herbeiführen zu können. Die Empfehlungen der Expertenkommission Lehrerbildung wurden im Rahmen einer Pressekonferenz am 21. März 2013 an Wissenschafts- und Kultusministerium übergeben. In einem umfassenden Dialogprozess wollen nun beide Ministerien zunächst mit den im Land an der Lehrerbildung Beteiligten ins Gespräch kommen. Als erster Schritt werden dazu die Vorschläge der Expertenkommission im Rahmen einer Fachtagung am 7. Mai 2013 breit diskutiert werden, dabei sollen auch mögliche Handlungsoptionen einbezogen werden. Die Fachtagung richtet sich an alle, die an der Lehrerbildung im Land beteiligt sind, also von den Einrichtungen, die eine Lehramtsausbildung anbieten, über Studierende, Eltern, Schülerinnen und Schüler bis hin zu Verbänden. Die Fachtagung folgt dem Konzept, das bereits während der Arbeit der Expertenkommission mit dem Forum Lehrerbildung am 27. Juni 2012 erfolgreich umgesetzt wurde. Über diese Fachtagung hinaus sind vertiefte Gespräche mit den Verantwortlichen der Lehrerbildung, bspw. den Hochschulen und den Seminaren, geplant. Wissenschafts- und Kultusministerium streben an, den Ministerrat vor der Sommerpause über die Empfehlungen der Expertenkommission, die Ergebnisse der Fachtagung sowie die Gespräche mit den Verantwortlichen der Lehrerbildung zu informieren und einen Vorschlag zum weiteren Verfahren vorzulegen. Bauer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst 6