Die Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes

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Transkript:

Die Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes Qualität und Management im sozialen Beruf "Beratungsresistent!?" Praktische und ressourcenorientierte Methoden zur psychosozialen Beratung von "schwierigen Fällen" Seminar vom 10. bis 13. Februar 2014 in Herzogenrath In Kooperation mit der Abteilung Soziales und Gesundheit des DCV e.v., Freiburg

Ausgangssituation Ziele und Inhalte Adressat(inn)en Arbeitsformen Teilnehmer/-innenzahl Immer wieder begegnen wir in unseren Arbeitsstellen Menschen, bei denen einfach nichts mehr zu helfen scheint: Gutes Zureden wird offenbar ignoriert und unsere sonst so wirkungsvollen Konzepte greifen nicht. Oftmals können diese Klient(inn)en bereits über mehrere erfolglose Behandlungen berichten. Sind wir zu Beginn der Beratung bzw. Behandlung vielleicht noch zuversichtlich, dass wir mit unserer Kompetenz und unserer Erfahrung helfen können, so endet diese Zuversicht nicht selten in der resignativen Erkenntnis, dass "dieser Klientin, diesem Klienten nicht zu helfen ist", vielfach ergänzt durch diagnostische Etikettierung wie Beratungsresistenz. Ein anderes Reaktionsmuster besteht in der Anzweiflung der Motivation der Klient(inn)en, indem unterstellt wird, dass "er/sie ja gar nicht anders will". Das auffällige Verhalten hilfebedürftiger Menschen erfährt in Konflikten mit z.b. Mitbewohner(inn)en oder Mitarbeiter(inne)n der jeweiligen Einrichtung nochmals eine Steigerung. Immer wieder gleiten Auseinandersetzungen allzu schnell auf eine persönliche Ebene ab, mit der Folge, dass sich die Konflikte verschärfen. In der beruflichen Praxis sind daher das eigene Konfliktverhalten und der bewusste Umgang mit schwierigen Situationen am Arbeitsplatz unabdingbare Kompetenzen für die Arbeit mit den angeblich "aussichtslosen Fällen". Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden praxisnah eine solide Grundlage für den professionellen beraterischen Umgang mit als "aussichtslose Fälle" bezeichneten Menschen und Handwerkszeug für die beraterische Arbeit. Das Kernstück des Seminars ist dabei der wirkungsvolle Umgang mit Klient(inn)en, die hohe Anforderungen an die beraterische Kompetenz stellen. Dabei geht es insbesondere darum, die Begrifflichkeit "aussichtsloser Fall" zu definieren, die konkreten institutionellen Rahmenbedingungen der Teilnehmenden zu klären, auf der Grundlage der konsequenten Umsetzung der Ergebnisse der jüngeren amerikanischen Psychotherapieforschung eine schulenübergreifende beraterische Strategie für die Arbeit mit Problemklient(inn)en zu entwickeln, bisherige Praktiken im Umgang mit "aussichtslosen Fällen" hinterfragen, neue Perspektiven hinsichtlich des eigenen beraterischen Handelns und Denkens zu entwickeln, Lösungsstrategien zu erarbeiten, die es ermöglichen, Zugang auch zu den Menschen zu bekommen, die besondere Anforderungen an uns als Mensch und Helfer/-in stellen. Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen mit beraterischem und therapeutischem Auftrag in stationären, teilstationären und ambulanten Diensten und Einrichtungen der verbandlichen Caritas. Im Seminar wird in einem Wechsel von theoretischen Impulsen, Praxisreflexion, Selbsterfahrung, moderierter Plenumsdiskussion, Kleingruppen und Einzelreflexion gearbeitet. Konkrete Übungen in Rollenspielen helfen, das Erlernte im geschützten Seminarrahmen in die eigene Arbeitsweise zu integrieren. An diesem Seminar können maximal 16 Personen teilnehmen. 2

Termin und Ort Beginn: Montag, 10. Februar 2014, 14.30 Uhr Ende: Donnerstag, 13. Februar 2014, 12.00 Uhr Nell-Breuning-Haus; Wiesenstraße 17; D - 52134 Herzogenrath www.nbh.de Kosten Seminargebühr: 420,00. Dazu kommen noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung; der Tagessatz im Nell-Breuning-Haus beträgt derzeit 72,00 (bitte beachten Sie, dass dazu noch der Preis für Tagungsgetränke kommt, je nach Verbrauch). Für Ihre Teilnahme können Sie bei uns verschiedene Fördermöglichkeiten nutzen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Homepage www.fak-caritas.de Bitte beachten Sie, dass eine von Ihnen beantragte Förderung zunächst mit der Teilnahmegebühr verrechnet wird. Sollte diese Förderung nicht bewilligt werden, wird Ihnen der Differenzbetrag zur vollen Teilnahmegebühr nachträglich in Rechnung gestellt! Zahlungsmodalitäten und Rücktrittsmöglichkeiten Anmeldung und Zulassung Seminarleitung Programmverantwortung Veranstalter in Kooperation Die Teilnahmegebühr wird vor Beginn des Seminars durch die Fortbildungs- Akademie in Rechnung gestellt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden nach der Veranstaltung durch das Tagungshaus erhoben. Fragen und Wünsche zu Unterkunft und Verpflegung sind nach dem Anmeldeschluss direkt mit dem Tagungshaus zu klären. Die Rücktrittsbedingungen finden Sie am Ende dieser Ausschreibung. Bitte melden Sie sich per Mail oder schriftlich mit dem Anmeldebogen bis 12. Dezember 2013 an. Der Eingang der Anmeldung wird von der Fortbildungs-Akademie bestätigt. Wenn die Zahl der Anmeldungen die für die Veranstaltung festgelegte Anzahl der Teilnahmeplätze überschreitet, wird die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen berücksichtigt. Lothar Hellenthal Diplom-Sozialpädagoge, Gestalttherapeut, systemischer Familientherapeut (DGSF), systemischer Supervisor (DGSF); EMDR-Therapeut (EMDRIA), langjährige Erfahrung in stationärer Therapie von komplex-traumatisierten, abhängigen Menschen, Institut für Beratung, Supervision und Organisationsentwicklung, Linnich (Federführung) Gabriele M. Ruck Diplom-Sozialarbeiterin FH, Supervisorin (DGSv), Lehrcoach SG, Systemische Therapeutin IGST, Organisationsberaterin (HSI), Dozentin an der Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes, Freiburg Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes e.v. Wintererstr. 17-19, 79104 Freiburg www.fak.caritas.de oder www.caritas-akademien.de mit der Abteilung Soziales und Gesundheit im DCV e.v., Freiburg Theresia Wunderlich Theresia.Wunderlich@caritas.de - Telefon: (0761) 200-190 3

Kontakt Wir beraten Sie gerne! Bei organisatorischen Fragen: Barbara Hummel barbara.hummel@caritas.de - Telefon: (0761) 200-1706 Bei inhaltlichen Fragen: Gabriele Ruck gabriele.ruck@caritas.de - Telefon: (0761) 200-1708 Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie besondere Unterstützung / Assistenz brauchen. Diese Veranstaltung entspricht den Leitlinien für Qualität in der Fort- und Weiterbildung der verbandlichen Caritas. Sie wird vom Deutschen Caritasverband e.v., Freiburg, und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, gefördert. 4

Rücktrittsbedingungen Bei Nicht- oder nicht vertragsgemäßer Erbringung einer fälligen Leistung durch die Fortbildungs-Akademie stehen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Nach verbindlicher Teilnahmebestätigung seitens der Fortbildungs-Akademie können Rücktrittsmeldungen nur akzeptiert werden, wenn sie schriftlich (Briefpost, Email) eingereicht werden. In allen Fällen gilt: Tritt bei Stornierung eine von der Fortbildungs-Akademie als geeignet befundene Ersatzperson ein, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 erhoben. Unterkunfts- und Verpflegungskosten Ausfallgebühren für Unterkunft und Verpflegung werden in allen Fällen entsprechend den jeweils geltenden Stornofristen vom jeweiligen Tagungshaus in Rechnung gestellt. Für die Kündigung der gebuchten Leistungen im Tagungshaus ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin zuständig. Einteilige Veranstaltungen (Seminare, Foren, Tagungen ) Bei einer Absage nach Rechnungsstellung werden 40,00 Bearbeitungsgebühr berechnet. weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40% der Teilnahmegebühr berechnet. weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80% der Teilnahmegebühr berechnet. am Tage vor bzw. am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Mehrteilige Veranstaltungen (Kurse) Bei Kursen, die mit einem Zertifikat abschließen, wird mit jedem/jeder Teilnehmer/-in ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Für alle anderen mehrteiligen Veranstaltungen gilt: Wird die Teilnahmegebühr für den gesamten Kurs (alle Kursabschnitte) vor Beginn des ersten Abschnitts erhoben, so ist bzgl. der Stornoregelungen der gesamte Kurs wie ein Veranstaltungsabschnitt zu sehen (s. kursive Klammertexte) A Stornierung der Anmeldung vor Kursbeginn Bei einer Stornierung bis sechs Wochen vor Kursbeginn werden 40,00 Bearbeitungsgebühr berechnet. die später als sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgt, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40% der Kursgebühr des ersten Abschnittes (der gesamten Kursgebühr) erhoben. später als 14 Tage vor Kursbeginn beträgt die Ausfallgebühr 80% der Kursgebühren des ersten Abschnittes (des gesamten Kurses). am Tag vor bzw. am ersten Veranstaltungstag und bei Nichterscheinen werden die gesamten Kursgebühren des ersten Abschnittes (des gesamten Kurses) in Rechnung gestellt. B Stornierung der Teilnahme nach Kursbeginn Nach Kursbeginn ist die Stornierung in schriftlicher Form mit einer Frist von vier Wochen zum Beginn des folgenden Kursabschnitts möglich. Es werden dann 40% der für alle ausstehenden Abschnitte noch abzurechnenden Kurs- und Supervisionsgebühren in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung nach der Frist von vier Wochen, sind die Kursgebühren des folgenden Abschnittes in voller Höhe zu bezahlen, die Gebühren der ausstehenden Abschnitte und ggf. Supervisionen zu 40%. 5