Unterhalt. Studierende. Unterhalt für Studierende. facebook.com/bundesoeh. Eine Broschüre der Österreichischen HochschülerInnenschaft. oeh.ac.

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Umfassende Information zum Thema. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Transkript:

oeh.ac.at oeh.ac.at facebook.com/bundesoeh facebook.com/bundesoeh Unterhalt Unterhalt für für Studierende Studierende Eine Broschüre der Österreichischen HochschülerInnenschaft Eine Broschüre der Österreichischen HochschülerInnenschaft Politik, die wirkt. Service, das hilft.

facebook.com/bundesoeh Vertragscheck NEU Unterhalt für Studierende September 2016 Lass deine Arbeitsverträge checken und hol dir Infos zu Arbeitsrecht, Arbeitnehmer_innenschutz, Versicherung, Dienstverhältnissen und Konsument_innenschutz. Tel.: +43 (0) 1/3108880-41??? Mail: vertragscheck@oeh.ac.at persönliche Beratung Mittwoch 17-19 Uhr

Inhaltsverzeichnis Inhalt 4. VOM ANTRAG ZUM ANSPRUCH DER UNTERHALTSLEITFADEN 038 002 003 VORWÖRTER 004 1. UNTERHALTSANSPRUCH VON STUDIERENDEN 006 1.1 Was ist Unterhalt? 008 1.2 Unterhaltsanspruch während des Studiums 010 1.3 Wie lange kann Unterhalt bezogen werden? 012 1.4 Unterhaltsmythen 014 2. HÖHE DES UNTERHALTS 016 2.1 Unterhaltsbemessungsgrundlage 018 2.2 Durchschnittsbedarf (Regelbedarf) 020 2.3 Sonderbedarf 021 2.4 Höchstmöglicher Unterhalt 022 2.5 Änderung der Unterhaltshöhe 024 3. VERFAHREN 028 3.1 Außerstreitverfahren 030 3.2 Vertretung im Verfahren 033 3.3 Verfahrenshilfe 034 3.4 Mediation 036 4.1 Antrag 040 4.2 Wer soll entscheiden? 042 4.3 Wieso möchte ich Unterhalt? 043 4.4 Wer möchte Unterhalt? 046 4.5 Von wem möchte ich Unterhalt? 048 4.6 Was wird beantragt? 050 4.7 Kosten 051 4.8 Was darf auf den Unterhalt angerechnet werden? 054 4.9 Begriffsdefinitionen 055 4.10 Antragsmuster 060 5. ANHANG 064 5.1 Kontakte - Studienbeihilfenbehörde 066 5.2 Universitäten, Universitätsvertretungen und ÖH-Sozialreferate 067 5.3 Pädagogische Hochschulen und Studierendenvertretungen 074 5.4 Fachhochschulen 078 5.5 Privatuniversitäten 082 5.6 Psychologische Student_innenberatung 084 IMPRESSUM 085 002 003

Vorwörter Liebe Studentin, lieber Student! 004 005 In Österreich sind Eltern grundsätzlich verpflichtet, Unterhalt zu leisten. Sie müssen also auch für die Lebenserhaltungskosten ihrer studierenden Kinder aufkommen, aber auch nur dann, wenn diese noch nicht selbsterhaltungsfähig sind. Die Eltern müssen ihren Kindern alle notwendigen Ausgaben während der Ausbildung bezahlen zwar abhängig von ihren Einkommens- und Lebensverhältnissen, aber unabhängig vom sozialen Status oder der eigenen Ausbildung. Die Unterhaltspflicht endet nicht mit einer bestimmten Altersgrenze, sondern mit Beginn der Selbsterhaltungsfähigkeit. Diese liegt im Regelfall erst mit Ende des Studiums vor. Unterhaltsansprüche des Kindes sind unverzichtbare Ansprüche. Unterhaltsfragen sind meist schwierig zu klären, weil es nicht nur um Geld, sondern auch um die eigene familiäre Situation geht, die oftmals (vor)belastet ist. Die ÖH fördert im Rahmen ihrer Sozialfonds Mediation zwischen Studierenden und ihren Eltern in Unterhaltsfragen. Genaue Auskunft bekommst du unter sozialfonds@oeh.ac.at. In dieser Broschüre sollen offene Fragen geklärt werden, die es zum Thema Unterhalt für Studierende gibt. Da es aber in diesem Bereich kein eigenes Gesetz gibt und jeder Fall anders gelagert ist, empfehlen wir immer kompetente Beratung einzuholen nicht nur vor Beginn eines Rechtsstreits, sondern auch, wenn du selbst in Verhandlung mit den dir unterhaltspflichtigen Personen trittst. Beratung bieten das Sozialreferat der Bundes-ÖH und auch die Rechtspfleger_- innen in den Bezirksgerichten. Wir möchten betroffenen Studierenden mit dieser Broschüre Mut machen, die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Es geht uns nicht darum, allen säumigen Vätern oder Müttern das letzte Hemd auszuziehen, sondern Studierenden die Möglichkeit zu geben, das, was ihnen zusteht, zu erhalten. Dadurch kann beispielsweise schneller studiert werden. Das ist in Zeiten von sinkenden Bezugszeiten bei Beihilfen und oft wechselnden Studienplänen immer wichtiger. Zudem muss es möglich sein, während des Studiums Zeit (und Geld) zum Leben zu haben. Dein Team des ÖH-Sozialreferats Liebe Kollegin, lieber Kollege! So ein Studi-Leben hat nicht immer nur schöne Seiten. Es gestaltet sich alles andere als einfach, den Durchblick bei Gesetzen und Verordnungen zu Beihilfen oder deinen Rechten und Möglichkeiten im Studium zu haben. Mit dieser Broschüre unterstützen wir dich ebenso wie mit der Beratung in den Referaten der ÖH Bundesvertretung persönlich, per E-Mail, Telefon oder Skype. Die ÖH ist als deine Vertretung immer die erste Anlaufstelle für all deine Fragen, Probleme, Anliegen oder Ideen. Seit 1. Juli 2015 hat die ÖH eine neue Exekutive, die auch das nächste Jahr für dich arbeiten wird - ganz nach dem Motto: Für uns ist klar, dass Service einer der zentralen Aufgabenbereiche der ÖH ist. Die ÖH leistet für dich Beratungsarbeit in allen Fragen, die dein Studierendendasein betreffen; sie druckt Informations-Broschüren, V.l.n.r.: Philip, Marie, Lucia, Magdalena organisiert für dich z.b. den Mensabon und die Studierendenversicherung, unterstützt dich bei rechtlichen Problemen und vieles mehr. Service kann bei Problemen helfen, aber erst Politik kann sie in vielen Fällen lösen. Um die Studiensituation an den Hochschulen zu verbessern braucht es politische Veränderung. Deshalb ist für uns klar, dass die ÖH ein politisches Gesicht braucht, um Bildungspolitik konstruktiv und kritisch mitzugestalten. Es braucht also eine starke, durchsetzungsfähige ÖH um deinen Interessen Gehör zu verschaffen. Wir wollen sie dazu machen. Deine ÖH-Bundesvertretung, Lucia Grabetz, Marie Fleischhacker, Philip Flacke und Magdalena Goldinger 004 005

006 007 006 007 Unterhaltsanspruch von Studierenden

1. 1 Was ist Unterhalt? Was ist Unterhalt? Natural- und Geldunterhaltsanspruch Der Begriff Unterhalt lässt sich außerdem in Natural- und Geldunterhalt unterscheiden. Unterhalt ist eine Leistung, die zur Deckung der Lebensbedürfnisse dient. Die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf Unterhalt findet sich in Österreich in 140 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch): (3) Der Anspruch auf Unterhalt mindert sich insoweit, als das Kind eigene Einkünfte hat oder unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse selbsterhaltungsfähig ist. Wenn beide Elternteile im gleichen Haushalt wie das Kind wohnen, haben sie ihren Unterhalt in Naturalleistungen zu begleichen. Das heißt, dass sie Kleidung, Nahrung, Wohnraum etc. zur Verfügung stellen müssen und zur positiven geistigen und körperlichen Entwicklung des Kindes beizutragen haben. Taschengeld gehört auch zu den Naturalleistungen. 008 009 140. (1) Die Eltern haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen. (2) Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag. Darüber hinaus hat er zum Unterhalt des Kindes beizutragen, soweit der andere Elternteil zur vollen Deckung der Bedürfnisse des Kindes nicht imstande ist oder mehr leisten müsste, als es seinen eigenen Lebensverhältnissen angemessen wäre. Das ist alles, was sich zur Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren Kindern im Gesetz finden lässt. Da im Gesetz nur die Grundlage für den Unterhaltsanspruch geregelt ist, liegt jeder Fall anders und muss genau betrachtet werden. Durch die jahrelange Judikatur haben sich aber gewisse Grundsätze ergeben, die für die weiteren Verfahren maßgeblich sind. Beispielsweise gibt es keine fixe gesetzliche Regelung, wie oft und nach welcher Zeit ein_e Student_in ihre Studienrichtung wechseln darf. Die Rechtsprechung aber wertet beispielsweise einen Studienwechsel nach zwei Semestern in der Regel als zulässig, spätere Wechsel haben jedoch schon Auswirkungen. Ein Unterhaltsanspruch in Geld entsteht erst, wenn entweder die Eltern nicht mehr beide im selben Haushalt wohnen, oder das Kind nicht mehr am Wohnort der Eltern lebt. In der Praxis bleiben Kinder nach Trennung ihrer Eltern oft bei der Mutter und somit ist in der Regel der Vater verpflichtet, seinen Beitrag zum Unterhalt in Geld zu leisten. Es kann auch sein, dass beide Elternteile zu Geldunterhaltsleistungen verpflichtet werden, allerdings gewöhnlich nur dann, wenn das Kind mit keinem_keiner der beiden Elternteile zusammenwohnt. Sobald ein Geldunterhalt festgesetzt wurde, sind Naturalunterhaltsleistungen des_der Geldunterhaltspflichtigen auf den Unterhalt nur in speziellen Fällen anzurechnen. 008 009

Unterhaltsanspruch während des Studiums 1. 2 010 011 Unterhaltsanspruch während des Studiums Kinder haben für die Zeit ihrer Berufsausbildung Anspruch auf Unterhalt. Die elterliche Unterhaltspflicht besteht grundsätzlich bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes. Selbst wenn du die Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung machst, kann unter Umständen eine Unterhaltsverpflichtung bestehen, was aber in jedem Einzelfall zu überprüfen ist. Durchschnittliche Studiendauer Voraussetzung für die Unterhaltsberechtigung im Studium ist, dass dieses ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Dabei fordert die Judikatur in der Regel, dass das Studium in der durchschnittlichen Studiendauer einer Studienrichtung abgeschlossen wird. Die durchschnittliche Studiendauer liegt in der Regel ein wenig über der Mindeststudiendauer und ist je nach Studium sehr unterschiedlich. Du kannst dich über die durchschnittliche Studiendauer deines Studiums in der Wissensbilanz deiner Uni informieren. Ernsthaftes und zielstrebiges Studium Im Unterhaltsrecht gibt es, anders als bei Familien- oder Studienbeihilfe, keine fixen Stundenzahlen, ab denen du jedenfalls einen Anspruch auf Unterhalt hast. Grundsätzlich wird das Studium dann als ernsthaft und zielstrebig betrachtet, wenn auf Grund deines bisherigen Studienverlaufes absehbar ist, dass das Studium innerhalb der durchschnittlichen Studiendauer abgeschlossen wird. Ein Indiz für ein ernsthaftes und zielstrebiges Studium ist der Bezug der Familienbeihilfe. Studienwechsel Studienwechsel sind per se noch kein Ausschlussgrund für einen Unterhaltsanspruch. Hier wird danach unterschieden, wann und wie oft das Studium gewechselt wird. Ein einmaliger Studienwechsel ist für gewöhnlich zulässig, wenn er aus gutem Grund und innerhalb der ersten beiden Semester erfolgt. Auch ein späterer Studienwechsel kann sich als zulässig erweisen, wobei es hier in einer Gesamtbetrachtung auf den Grund des Wechsels sowie die Einkommensverhältnisse des Unterhaltsverpflichteten ankommt. Bei späteren Studienwechseln wird nicht wie bei der Studien- oder Familienbeihilfe erst nach mehreren Semestern wieder ausbezahlt, sondern die bereits studierte Zeit im ersten Studium von hinten im zweiten Studium abgezogen. Der Anspruch auf Unterhalt endet also im neuen Studium früher. Dabei gilt nicht die Mindeststudienzeit als Bezugsgrundlage, sondern die durchschnittliche Studiendauer. Beispiel: Nina studiert vier Semester BWL, danach entschließt sie sich, Ethnologie zu studieren. Die durchschnittliche Studiendauer in Ethnologie beträgt acht Semester. Die ersten beiden Semester ihres BWL-Studiums zählen als Überlegungsfrist und minimieren die Unterhaltsdauer im zweiten Studium nicht. Somit kann sie noch 8-4+2=6 Semester lang für das Ethnologie- Studium Unterhalt von ihrem Vater bekommen. 010 011

Wie lange kann Unterhalt bezogen werden? 1. 3 012 013 Wie lange kann Unterhalt bezogen werden? Selbsterhaltungsfähigkeit Die Unterhaltspflicht endet grundsätzlich erst mit Beginn der Selbsterhaltungsfähigkeit. Diese tritt üblicherweise mit dem Ende des Studiums ein. Das heißt, solange du dein Studium ernsthaft und zielstrebig betreibst, kannst du bis zum Abschluss Unterhalt bekommen unabhängig von deinem Alter. Selbsterhaltungsfähigkeit tritt bei einfachen Verhältnissen in der Regel ein, wenn du Einkünfte in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes für alleinstehende Personen erzielst (ca. 1000 Euro Brutto/Monat). Eigene Einkünfte können aber bereits davor die Unterhaltshöhe schmälern (siehe 2.5.). Weiterführendes Studium sichten verbessert. Davon wird für gewöhnlich auszugehen sein. Anspruch auf Unterhalt für ein Doktoratsstudium besteht nur dann, wenn die Studienleistung im Diplomstudium überdurchschnittlich war, und das Doktoratsstudium bessere (berufliche) Chancen für dich bringt. Außerdem muss die weitere Unterhaltsleistung der_dem Unterhaltspflichtigen zumutbar sein. Auswirkung von Schwangerschaft, Präsenz- bzw. Zivildienst, Heirat Wenn du während des Studiums ein Kind bekommst, bleibt der Unterhaltsanspruch aufrecht. Du kannst in manchen Fällen sogar von deinen Eltern (und den Schwiegereltern auch wenn ihr nicht verheiratet seid) Unterhalt für dein Kind fordern, wenn du und der Kindesvater nicht selber für das Kind aufkommen könnt. Wer seinen Präsenz- oder Zivildienst ableistet, hat bei einfachen Verhältnissen keinen Anspruch auf Unterhalt in Wenn du ein Bachelorstudium abgeschlossen hast und noch ein Masterstudium studieren willst, wird auch hier in der Regel ein Anspruch auf Unterhalt gegeben sein. Es kommt bei dieser Frage vor allem darauf an, ob das Masterstudium deine Berufsausdieser Zeit, da angenommen wird, dass der Staat die Kosten für den Lebensunterhalt deckt. Hier wird jedoch zwischen einfachem und gehobenem Lebensstandard unterschieden. Wenn du also bereits vor dem Zivildienst einen hohen Betrag an Unterhalt erhalten hast, kann auch während des Zivildienstes ein Unterhaltsanspruch bestehen. Heirat Bist du verheiratet, ist in erster Linie die_ der Ehepartner_in oder der_die eingetragene Partner_in unterhaltspflichtig. Wenn er_sie kein eigenes Einkommen hat, sind jedoch weiterhin die eigenen Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Auszahlung Der Unterhalt für minderjährige Kinder ist an die_den gesetzliche_n Vertreter_in zu zahlen, bei volljährigen Kindern an das Kind selbst. Mit diesem Geldunterhalt soll auch ein gewisser Teil der Kosten für Wohnen und Einkäufe abgedeckt werden. Verjährung Der Anspruch auf Unterhalt verjährt nach drei Jahren. Das heißt, Unterhaltsforderungen können bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Für Zahlungsrückstände beim Unterhalt können gesetzliche Zinsen in der Höhe von vier Prozent eingerechnet werden. 012 013

1. 4 Unterhaltsmythen ÖH Versicherung Als ÖH-Mitglied genießt du, im Rahmen deines Studiums, bei der Generali Versicherungs AG eine umfassende Unfall- und Haftpflichtversicherung. 014 015 In diesem Abschnitt sollen einige Mythen geklärt werden, die immer wieder rund um das Thema Unterhalt für Studierende auftauchen. Mythos: Ausbildungslevel der Eltern Es ist egal, was der höchste Bildungsabschluss deiner Eltern ist. Sie müssen dir für dein Studium bis zu deiner Selbsterhaltungsfähigkeit Unterhalt leisten, solange du das Kriterium ernsthaftes und zielstrebiges Studium (siehe oben) erfüllst. Bei weiterführenden Studien kommt es außerdem auf deine Eignung für das Studium an (siehe oben). Mythos: Koppelung an Familienbeihilfe Der Unterhaltsanspruch besteht unabhängig vom Bezug von Familienbeihilfe. Das kann insbesondere im Master- oder Doktoratsstudium relevant sein, wenn wegen der Altersgrenze kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr besteht. Mythos: Volljährigkeit Auch wenn du volljährig bist, kannst du für ein Studium Unterhalt bekommen. oeh.ac.at/versicherung Mythos: Altersgrenze Mail: studierendenversicherung@oeh.ac.at Es gibt keine Altersgrenze für den Bezug von Unterhalt. Unterhaltsanspruch besteht bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit (siehe oben).??? Unter oeh.ac.at/versicherung findest du auch die jeweilige Ansprechperson für deine Hochschule Fragen: oeh.ac.at/versicherung

016 017 016 017 Höhe des Unterhalts

Unterhaltsbemessungsgrundlage 2. 1 018 019 Unterhaltsbemessungsgrundlage Die Höhe des Geldunterhalts errechnet sich nach dem Bedarf der_des Unterhaltsberechtigten einerseits und der Leistungsfähigkeit der_des Unterhaltsverpflichteten andererseits. Dazu gibt es mehrere Berechnungsschemata, die zwar etwas kompliziert sind, aber dafür regeln, was der_dem Unterhaltsberechtigten zusteht. Unterhaltsbemessungsgrundlage Diese ergibt sich aus dem Nettoeinkommen des vorigen Jahres der_des Unterhaltverpflichteten, wobei das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen maßgebend ist. Dafür ist es wichtig, den Lohnzettel der_des Unterhaltsschuldners_in richtig lesen zu können: Monatliche Unterhaltsbemessungsgrundlage = ( Jahresbruttobezüge inklusive 13./14. Gehalt minus insgesamt einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge minus insgesamt einbehaltene Lohnsteuer ) durch 12. Beispiel: Laut Lohnzettel für das Jahr 2015 betragen die Bruttobezüge von Karolines Vater 44.799,03 Euro. Die insgesamt einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich auf 7.842,68 Euro. Die insgesamt einbehaltene Lohnsteuer macht 8.382,27 Euro aus. (44.799,03 7.842,68 8.382,27) : 12 = 2.381 Euro (gerundet). Die Unterhaltsbemessungsgrundlage läge somit bei 2.381 Euro. Wichtig ist dabei, nicht nur den Nettobezug eines Monats als Unterhaltsbemessungsgrundlage heranzuziehen, sondern das gesamte Jahresgehalt dividiert durch die Monate. Ansonsten bleiben allfällige Sonderzahlungen unberücksichtigt, wodurch die Bemessungsgrundlage verringert wird. Zur Bemessungsgrundlage zählen z.b. auch Abfertigungen, Prämien, Zulagen sowie das 13. und 14. Gehalt. Im Falle der Selbstständigkeit der_des Unterhaltsverpflichteten kann es Schwierigkeiten geben, da Selbstständige gewisse steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten haben und der Gewinn allein oft nicht viel aussagt. In diesen Fällen kann das Einholen eines Sachverständigengutachtens notwendig sein, da der Steuerbescheid alleine manchmal nicht aussagekräftig ist. Prozentsätze nach Alter Die genaue Höhe des Unterhalts für Kinder errechnet sich aus dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der_des Unterhaltsschuldnerin_Unterhaltsschuldners. Dafür sind fixe Prozentsätze festgelegt. So stehen einem Kind bis zu 6 Jahren 16 Prozent bis zu 10 Jahren 18 Prozent bis zu 15 Jahren 20 Prozent über 15 Jahre 22 Prozent der Bemessungsgrundlage zu. Dieser Unterhaltsanspruch verringert sich für jede weitere Person, für welche der_die Unterhaltspflichtige aufkommen muss, um jeweils 1 Prozent für Kinder unter 10 Jahre, um jeweils 2 Prozent für Kinder über 10 Jahre, um 0 bis 3 Prozent für eine_n unterhaltsberechtigte_n (Ex-)Ehepartner_in oder ehemalige eingetragene_n Partner_in, je nach Maßgabe ihrer_seiner Einkommensverhältnisse. Beispiel: Oliver studiert Volkswirtschaft, bekommt von seinem Vater Unterhalt. Er hat eine 16jährige Schwester, seine Mutter ist nicht unterhaltsberechtigt (sie arbeitet Vollzeit Abzug = 0 Prozent). Die neue Frau seines Vaters hat mit diesem zwei Kinder, die unter zehn Jahre alt sind, und auch sie ist unterhaltsberechtigt. 22-2 (Schwester) 1 (Halbschwester) 1 (Halbschwester) 3 (Ehefrau) = 15. Somit hat Oliver einen Anspruch auf 15 Prozent des durchschnittlichen Nettobezugs seines Vaters. Üblicherweise wird der Unterhalt nach dieser Prozentmethode berechnet, daneben gibt es aber auch den Durchschnittsbedarf (auch Regelbedarf genannt). 018 019

2. 2 2. 3 Durchschnittsbedarf (Regelbedarf) / Höhe des Unterhalts Durchschnittsbedarf (Regelbedarf) Sonderbedarf 020 021 Dieser wird basierend auf einer (sehr alten) Konsumerhebung errechnet und jährlich verlautbart (z.b. einsehbar auf der Homepage der Jugendwohlfahrt: http://www.jugendwohlfahrt.at/). Der Regelbedarf gibt an, welche Verbrauchsausgaben in einer Durchschnittsfamilie (bestehend aus zwei Erwachsenen mit zwei Kindern) für ein Kind einer bestimmten Altersstufe getätigt werden. Zu diesem Bedarf zählen: Nahrung, Kleidung, Wohnung und Aufwendungen zur Bestreitung der weiteren Bedürfnisse, wie etwa kulturelle oder sportliche Betätigung, sonstige Freizeitgestaltung und Urlaub. Dieser kann unterhaltsberechtigten Kindern zustehen, er ist wie folgt definiert: Aufwendungen, die die geistige, körperliche und charakterliche Entwicklung des Kindes sichern und aus dem sonstigen Unterhalt nicht gedeckt werden können. Der Sonderbedarf dient hauptsächlich der Erhaltung der Gesundheit, der Heilung von Krankheiten und der Persönlichkeitsentwicklung und ist durch Individualität, Außergewöhnlichkeit und Dringlichkeit bestimmt. Für Studierende bedeutet Sonderbedarf: Beispielsweise kann es sich bei den Kosten für die Anschaffung eines Computers um Sonderbedarf handeln, wenn dadurch die Ausbildung der_des Unterhaltsberechtigten gefördert wird und dieser dafür notwendig ist. Es kommt darauf an, ob auch in einer intakten Familie, unter Berücksichtigung der konkreten Einkommens- und Vermögenssituation der gesamten Familie, ein Computer angeschafft werden würde. Die Anschaffungskosten sind jedoch nur dann als Sonderbedarf zu berücksichtigen, wenn diese durch den, den Regelbedarf übersteigenden, Unterhaltsbetrag nicht gedeckt werden können. Die Kosten werden auf einen angemessenen längeren Zeitraum aufgeteilt und bei einem den Regelbedarf erheblich überschreitenden Unterhalt wird ein strenger Maßstab angelegt. Natürlich kann die_der Unterhaltspflichtige nur im Rahmen ihrer_seiner Leistungsfähigkeit zur Leistung von Sonderbedarf herangezogen werden. 020 021

2. 4 Höchstmöglicher Unterhalt Höchstmöglicher Unterhalt berücksichtigt, das sie_er nunmehr auf Grund des Alters, der beruflichen Kenntnisse etc. erzielen könnte. 022 023 Zur Vermeidung einer pädagogisch schädlichen Überalimentierung wird der nach der Prozentmethode errechnete Unterhalt bei überdurchschnittlichem Einkommen des_der Unterhaltsverpflichteten nicht zur Gänze ausgeschöpft. Die höchstgerichtliche Rechtsprechung geht dabei meist von einer Luxusgrenze in der Höhe des 2,5-fachen Regelbedarfs, bei Kindern unter zehn Jahren in der Höhe des 2-fachen Regelbedarfs, aus. Zum Teil wird aber in der Judikatur eine starre Obergrenze abgelehnt und auf die Umstände des Einzelfalls abgestellt. Abzug der Familienbeihilfe für Unterhaltsschuldner_innen Über Antrag der_des Unterhaltspflichtigen ist die Familienbeihilfe auf die zu zahlende Unterhaltsleistung anzurechnen. Das ist nur dann zulässig, wenn das Kind nicht im Haushalt des Unterhaltspflichtigen lebt und die Familienbeihilfe diesem nicht ausbezahlt wird. Hierbei wird auf den errechneten Unterhaltsbetrag die Familienbeihilfe (die vom betreuenden Elternteil bezogen wird) nach einem komplizierten Berechnungsmodell angerechnet und zum Abzug gebracht. Als Faustregel gilt, dass eine derartige Anrechnung die Unterhaltsleistung um etwa 20 Prozent schmälert. Anspannung Anspannung bedeutet, dass nicht das tatsächliche Einkommen als Grundlage herangezogen wird, sondern das Einkommen, das die_der Unterhaltspflichtige bei zumutbarer Anspannung (Anstrengung) ihrer_seiner Kräfte erzielen könnte. Kündigt jemand, um sich selbständig zu machen, wird ihr_ihm zwar zugebilligt, dass sie_er zwei bis drei Jahre ein niedrigeres Einkommen erzielt. Leistet sie_er aber nach dieser Anlaufphase nicht wieder denselben Unterhalt wie vorher, wird sie_er angespannt. Dabei wird das Einkommen Bei Verlust des Arbeitsplatzes gilt das Arbeitslosengeld als die Basis für die Bemessung des Unterhalts (eine allfällige Abfertigung fällt ebenfalls in die Bemessungsgrundlage). Eine Anspannung ist nur möglich, wenn die_der Unterhaltspflichtige nicht alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen. Geht die_der Unterhaltsschuldner_in in Elternkarenz, fallen Einkünfte wie Wochengeld oder Kinderbetreuungsgeld, evtl. auch eigene Unterhaltsempfänge in die Unterhaltsbemessungsgrundlage. Im Einzelfall kann auch eine Anspannung auf ein höheres Einkommen aus einer zumutbaren Erwerbstätigkeit gerechtfertigt sein. Maßstab ist auch hier das Verhalten eines verantwortungsvollen Elternteils. 022 023

Änderung der Unterhaltshöhe 2. 5 024 025 Änderung der Unterhaltshöhe Für den Unterhalt gilt die Umstandsklausel, d.h. wenn eine wesentliche Änderung der Verhältnisse eintritt, kann die Höhe des Unterhalts neu festgesetzt werden. Das ist z.b. bei Einkommensänderungen um mehr als zehn Prozent der Fall, aber auch wenn Unterhaltspflichten des_der Unterhaltspflichtigen wegfallen oder hinzukommen. Eine Inflationsanpassung ist beim Unterhalt für Kinder nicht üblich. Eigene Einkünfte Eigene Einkünfte des Kindes mindern seinen Bedarf und verringern den Unterhaltsanspruch. Dabei gibt es bestimmte Ausnahmen, beispielsweise wird die Studienbeihilfe nicht zu den Einkünften gerechnet, da gemäß 1 Abs 3 Studienförderungsgesetz die Gewährung einer Studienförderung einen Anspruch auf Unterhalt weder dem Grunde noch der Höhe nach berührt. Dasselbe gilt beispielsweise für das Pflegegeld. Die Einkünfte sind aber nicht direkt vom Unterhalt abzuziehen. Durch das Einkommen des Kindes soll nicht nur der geldunterhaltspflichtige, sondern auch der Elternteil entlastet werden, der seinen Unterhalt durch Betreuung im eigenen Haushalt leistet. Die Rechtsprechung hat für die Anrechnung des Kindeseinkommens auf den Geldunterhaltsanspruch zwei Formeln entwickelt. Die eine Formel wird bei einfachen bis durchschnittlichen Lebensverhältnissen angewendet (wenn der nach der Prozentmethode bisher geschuldete Geldunterhalt den Regelbedarf nicht übersteigt): (Ausgleichszulagenrichtsatz minus Kindeseinkommen) multipliziert mit dem Regelbedarf dividiert durch den Ausgleichszulagenrichtsatz = restlicher Geldunterhaltsanspruch. Anmerkung: Für das Jahr 2016 beträgt der Ausgleichszulagenrichtsatz 882,78 Euro. Die Ausgleichszulage gebührt 14-mal im Jahr und muss daher auf 12 Monate umgerechnet werden (ergibt 1029,91 Euro). Von dieser Bruttopension wird ein Krankenversicherungsbeitrag von derzeit 5,1 Prozent abgezogen; dieser Abzug soll nach einer Entscheidung des OGH auch bei der Anrechnung des Kindeseinkommens berücksichtigt werden. Für 2016 ergibt sich daher ein Wert von 977,38 Euro pro Monat als maßgeblicher Ausgleichszulagenrichtsatz. Alter des Kindes 0 bis 3 Jahre 3 bis 6 Jahre 6 bis 10 Jahre 10 bis 15 Jahre 15 bis 19 Jahre 19 Jahre und älter Regelbedarfssatz in Euro 199,00 255,00 329,00 376,00 443,00 555,00 Regelbedarfssatz von 01.07.2015 bis 30.06.2016. Sämtliche Berechnungen sind exemplarisch, die tatsächlichen Werte können im Einzelfall abweichen. Auf den Regelbedarf wird zurückgegriffen, wenn die_der Unterhaltspflichtige es absichtlich unterlässt, einer ihr_ihm zumutbaren Berufstätigkeit nachzugehen. Teilweise wird dieser auch ergänzend zur Prozentmethode herangezogen. In diesem Fall hat der_die Unterhaltspflichtige Unterhalt in Höhe des Regelbedarfs an das (studierende) Kind zu bezahlen. 024 025

Höhe des Unterhalts Eigenes Einkommen geringe Einkünfte des_der Unterhaltsschuldners_in Eigenes Einkommen höhere Einkünfte des Unterhaltsschuldners Hat die_der Unterhaltspflichtige ein so geringes Einkommen, dass der dem Kind zustehende Prozentsatz den Regelbedarf nicht erreicht, so wird der Unterhalt in der Höhe des (niedrigeren) Prozentsatzes festgelegt. Der Regelbedarf ist also nicht gleichzusetzen mit einem Mindestunterhalt. Bei der Berechnung des verbleibenden Unterhalts kommt folgende Formel zur Anwendung: Bei überdurchschnittlichen Lebensverhältnissen, also wenn der bisherige Geldunterhalt über dem Regelbedarf liegt, kommt folgende Formel zur Anwendung: Bisheriger Geldunterhalt minus Restgeldunterhalt = (Ausgleichszulagenrichtsatz Eigeneinkommen) x Regelbedarf Ausgleichszulagenrichtsatz (Geldunterhalt x Kindeseinkommen) Geldunterhalt plus Ausgleichzulagenrichtsatz minus Regelbedarf = restlicher Geldunterhaltsanspruch 026 026 027 Beispiel (2016): Eine 20-jährige Studentin verdient 300 Euro pro Monat (12-mal im Jahr, kein Anspruch auf Sonderzahlungen), der Regelbedarf beträgt 555 Euro (siehe Tabelle Regelbedarfssatz ). Der restliche Geldunterhaltsanspruch nach Anrechnung ihres Einkommens beträgt daher: (977,38 300,00) x 555,00 977,38 = 384,65 Euro (gerundet) Beispiel (2016): Die Studentin aus dem Beispiel oben (monatliches Einkommen = 300) hatte bisher einen Unterhaltsanspruch von 600 Euro pro Monat. In diesem Fall beträgt der restliche Geldunterhaltsanspruch nach Anrechnung ihres Einkommens: 600 x 300 600 = 423,94 Euro (gerundet) 600 + 977,38 555,00 027

028 029 Verfahren 028 029

Außerstreitverfahren 3. 1 030 031 Außerstreitverfahren Das Unterhaltsverfahren ist im Außerstreitverfahren zu führen, und zwar an dem Bezirksgericht, das für den Wohnsitz des Kindes zuständig ist. Auch kann nunmehr eine Person (Unterhaltspflichtige_r), deren Wohnsitz in einem EU- Mitgliedstaat ist, in einem anderen Mitgliedstaat vor dem örtlich zuständigen Gericht, an dem die_der Unterhaltsberechtigte (Kinder) ihren_seinen Wohnsitz hat, geklagt werden. Im Außerstreitverfahren gibt es weniger Formvorschriften, außerdem hat das Gericht von Amts wegen dafür zu sorgen, dass alle für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen aufgeklärt werden. Für Verfahren über Unterhaltsansprüche von Kindern sind Rechtspfleger_innen zuständig (das sind rechtskundige Beamt_innen, denen bestimmte Bereiche der Gerichtsbarkeit übertragen werden). Am Amtstag, der sowohl am Gericht angeschlagen ist als auch in der Regel auf der Homepage des jeweiligen Gerichts bekannt gegeben wird, kannst du übrigens beim Bezirksgericht kostenlos bei den Rechtspfleger_innen Auskünfte bekommen. Zur Einleitung des Verfahrens genügt ein einfacher formloser Antrag. Der Antrag muss nicht ein bestimmtes Begehren enthalten (z.b. eine bestimmte Unterhaltshöhe); es muss nur erkennbar sein, welche Entscheidung oder sonstige gerichtliche Tätigkeit du anstrebst (z.b. dass du das Gericht ersuchst festzusetzen, in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch an deine_n Mutter_Vater besteht). Genaue Infos dazu findest du im 4. Kap. Bei Geldleistungsbegehren (Unterhalt ist typischerweise ein solches) ist die Höhe des begehrten Betrages spätestens dann anzugeben, wenn entsprechende Verfahrensergebnisse eine derartige Bemessung zulassen, also wenn beispielsweise das Einkommen des_der Antragsgegners_in festgestellt wurde. Wird dennoch kein Betrag angegeben, so führt dies zur Zurückweisung des Antrages. Anders als bei der Einbringung einer Klage fallen für den Antrag keine Gerichtsgebühren an. Das Gericht wird zunächst einen Vergleichsversuch unternehmen und den_die Unterhaltsverpflichtete vorladen, um eine einvernehmliche Lösung zwischen dir und deinem Vater bzw. deiner Mutter zu erzielen. Exkurs: Vergleich Mit einem Vergleich wird eine Vereinbarung über strittige Ansprüche geschlossen. Ein Vergleich kann außergerichtlich oder vor Gericht geschlossen werden. Prätorischer Vergleich Auch wenn noch kein Verfahren bei Gericht anhängig ist, kannst du beim Bezirksgericht beantragen, dass dein Vater oder deine Mutter zum Zweck eines Vergleichsversuchs geladen wird. Wichtig im Zusammenhang mit der Studienbeihilfe: Bei der Berechnung der Studienbeihilfe wird die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern berechnet und von der Höchststudienbeihilfe abgezogen. Das führt oft zu Unmut bei den Studierenden, die keinen Unterhalt von ihren Eltern bekommen, aber trotzdem Abzüge bei der Studienbeihilfe hinnehmen müssen bzw. wegen des hohen Einkommens der Eltern oft auch gar keinen Anspruch auf Studienbeihilfe haben. Von einer geringeren zumutbaren Unterhaltsleistung ist aber nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) nur dann auszugehen, wenn der_die Studierende nachweist, dass der ihm_ihr von einem Elternteil geleistete Unterhalt nicht die Höhe erreicht, die laut StudFG zumutbar wäre. Der Nachweis ist nur erbracht, wenn das Gericht dem_der Studierenden trotz ausdrücklichem Antrag einen niedrigeren Unterhalt (als nach StudFG zumutbar wäre) zugesprochen hat oder der_die Studierende den Unterhalt trotz Exekution (Gehaltsexekution) nicht erhalten hat. Berücksichtigt werden also nur gerichtliche Beschlüsse oder Urteile, aber keine Vergleiche, egal ob diese außergerichtlich oder vor Gericht abgeschlossen wurden. Wenn du also einen Vergleich über den Unterhalt schließt, sollte der vereinbarte Unterhaltsbetrag nicht niedriger sein als die zumutbare Unterhaltsleistung nach dem StudFG. Gerichtliche Festsetzung des Unterhaltsanspruches Kommt kein Vergleich zustande, hat das Gericht die wesentlichen Tatsachen zu ermitteln und über deinen Antrag zu entscheiden. Die Parteien, also du und der jeweilige Elternteil, können im Verfahren alle relevanten Tatsachen vorbringen. 030 031

3. 2 Vertretung in Verfahren 032 033 Das Gericht ist aber auch verpflichtet, von Amts wegen den Sachverhalt hinreichend zu ermitteln. Außerdem hat das Gericht die Parteien, die nicht durch eine_n Rechtsanwält_in vertreten sind, über Vorbringen möglicher Beweisanbote zu belehren und bei der Vornahme der Verfahrenshandlungen anzuleiten. Der_die Unterhaltspflichtige ist zur Mitwirkung verpflichtet, muss also z.b. Nachweise über sein_ihr Einkommen erbringen. Kommt er_sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann das Gericht bei dem_der Dienstgeber_in bzw. über die Sozialversicherung oder das Finanzamt die Höhe des Einkommens in Erfahrung bringen. Kann die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht ermittelt werden, ist auch eine Schätzung möglich. Zur Feststellung des Einkommens sind bei Unselbständigen Jahreslohnzettel, bei Selbständigen Einkommensteuerbescheide samt Einkommensteuererklärung und Einnahmen- Ausgaben-Rechnung erforderlich. Da Selbständige gewisse steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten haben, sagt der Gewinn allein oft nicht viel über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus. Daher kann das Einholen eines Sachverständigengutachtens notwendig sein. Das Gericht entscheidet mit Beschluss. Dieser kann mit Rekurs angefochten werden. Die Frist für den Rekurs beträgt nur 14 Tage. Über den Rekurs entscheidet das Landesgericht. Gegen die Entscheidung des Landesgerichts kommt unter Umständen noch ein Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof (OGH) in Frage. Vertretung in Verfahren In Verfahren über Unterhaltsansprüche zwischen volljährigen Kindern und ihren Eltern, deren Streitwert 4.000 Euro übersteigt, besteht relative Anwaltspflicht. Das bedeutet, dass du dich auch selbst vertreten kannst, wenn du dich aber vertreten lässt, kann das nur durch eine_n Rechtsanwält_in geschehen. Im Rekursverfahren besteht ebenfalls relative Anwaltspflicht, für den Revisionsrekurs (an den OGH) absolute Anwaltspflicht, d.h. bei einem Revisionsrekurs musst du durch eine_n Anwält_in vertreten sein. Kostenersatzpflicht der unterliegenden Partei: Die Partei, die das Verfahren verliert, kann zum Kostenersatz verpflichtet werden. Das Gericht kann aber den Kostenersatz mindern oder auch entfallen lassen, soweit dies nach Billigkeit erforderlich ist. 032 033

Verfahrenshilfe 3. 3 034 035 Verfahrenshilfe Wenn eine Partei die Kosten eines Verfahrens nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts tragen kann, kann ihr auf Antrag vom zuständigen Gericht Verfahrenshilfe bewilligt werden (mit notwendigem Unterhalt ist das, was für eine einfache Lebensführung benötigt wird, gemeint). Die beabsichtigte Verfahrensführung darf aber nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheinen. Im Rahmen der Verfahrenshilfe kann z.b. die Befreiung von Gerichtsgebühren oder von Gebühren für Zeug_innen oder Sachverständige gewährt werden. Wenn die Vertretung durch eine_n Rechtsanwält_in gesetzlich vorgeschrieben ist oder nach der Lage des Falles erforderlich erscheint, kann auch ein_e Rechtsanwält_in unentgeltlich beigegeben werden. Ein gewisses Kostenrisiko besteht aber dennoch, da die Verfahrenshilfe nicht die Kosten umfasst, die der gegnerischen Partei zu ersetzen sind, falls diese das Verfahren gewinnt. Zu beachten ist außerdem, dass die Kosten für Verfahrenshilfe später noch eingehoben werden können: Wenn dir Verfahrenshilfe gewährt wurde und du innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens imstande bist, die Beträge zu bezahlen, ohne dass dein notwendiger Unterhalt beeinträchtigt ist, kannst du vom Gericht zur Nachzahlung verpflichtet werden. Mehr dazu findest du auch in 4.7. unter Kosten. Rechtsschutzversicherung Eine Rechtsschutzversicherung kann Verfahrenskosten übernehmen bzw. je nach Vertragsvereinbarung eine_n Anwält_in zur Verfügung stellen. Den allumfassenden Rechtsschutz gibt es aber nicht. In den Vertragsbedingungen werden daher bestimmte Bereiche ausgenommen. Wenn du mit dem Gedanken spielst, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, solltest du dir vorher überlegen, welche Prozessrisiken es für dich geben könnte, vor denen du dich schützen willst. Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte daher ein ausführliches Gespräch mit einem_einer Versicherungsberater_in sowie ein genaues Durchlesen der Vertragsbedingungen stehen. Dies insbesondere deshalb, da im Regelfall in Unterhaltsstreitigkeiten eine Kostendeckung erst ab der zweiten Instanz erfolgt. Beachte aber: Wenn es bereits einen Rechtsstreit gibt oder dieser sich abzuzeichnen beginnt, ist es zu spät, um noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. In den Versicherungsbedingungen ist immer eine mehrmonatige Wartefrist vorgesehen; für Rechtsstreitigkeiten, die sich in dieser Zeit ergeben, gibt es keinen Rechtsschutz. Exekution Liegt bereits ein vollstreckbarer Unterhaltstitel vor und der_die Unterhaltsverpflichtete zahlt nicht, kann bei Gericht ein Antrag auf Exekution gestellt werden. Vollstreckbare Unterhaltstitel sind z.b. rechtskräftige Urteile, Beschlüsse oder Vergleiche. Die Exekution ist bei dem Gericht am Wohnsitz des_der Verpflichteten zu beantragen. Ein Unterhaltsbeschluss oder Unterhaltsvergleich gilt auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit weiter. Hat also ein Elternteil bisher schon auf der Grundlage eines Beschlusses oder Vergleichs Unterhalt gezahlt und stellt dann die Zahlung ein, obwohl er oder sie weiterhin unterhaltspflichtig ist, so kann gleich eine Pfändung (Exekution) beantragt werden; zusätzlich kommt eventuell ein Antrag auf Erhöhung des Unterhalts in Betracht. 034 035

036 037 3. 4 Mediation Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktregelung. In diesem Verfahren, das auf Freiwilligkeit basiert, können die Konfliktparteien unter Anleitung von fachlich ausgebildeten neutralen Vermittler_innen (Mediator_innen) über ihre Streitpunkte verhandeln. Der_die Mediator_in entscheidet nicht, wer Recht hat, sondern seine_ihre Aufgabe ist vor allem, die Kommunikation zwischen den Streitparteien zu fördern. Das Ziel ist, dass die Konfliktparteien zu einer Vereinbarung kommen, die sie selbst erarbeitet haben und die daher für alle Beteiligten annehmbar ist. Mediator_innen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Eine Liste von Mediator_innen, die bestimmte gesetzlich definierte Kriterien erfüllen, wird im Justizministerium geführt: www.mediatorenliste.justiz.gv.at Für Studierende und deren Eltern, die sich über den Unterhalt nicht einig sind und mit Hilfe von Mediation den Konflikt bereinigen wollen, besteht die Möglichkeit, dass die ÖH die Kosten für bis zu drei Mediationsstunden, maximal jedoch 437 Euro, ersetzt. Antragsformulare liegen bei der ÖH auf. Allgemeine Voraussetzung für diese finanzielle Unterstützung ist, dass trotz eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs des_der Studierenden gegenüber den Eltern von diesen nicht genügend Unterhalt geleistet wird und dass soziale Bedürftigkeit der_des Studierenden vorliegt. Keine Termine mehr vergessen ÖH BEITRAG STUDIENBEIHILFE INSKRIPTIONSFRIST SMS Erinnerungsservice der ÖH STUDIENGEBÜHREN NACHFRIST STUDIENBEIHILFE ÖH BEITRAG LEISTUNGSSTIPENDIEN LEISTUNGSSTIPENDIEN SMS Reminder STUDIENGEBÜHREN oeh.ac.at/erinnerungsservice

038 039 Vom Antrag zum Anspruch Der Unterhaltsleitfaden 038 039

4. 1 Antrag Antrag Beispiel: Der Antrag ist beim Bezirksgericht deines Wohnortes einzubringen. Eine Liste aller Gerichte nach Gerichtssprengel findest du unter: https://www.justiz.gv.at/web2013/ Bei späteren Eingaben ist die Geschäftszahl (GZ), die das Gericht vorgibt, auf dem Deckblatt anzugeben. An das 234/13v Bezirksgericht Innere Stadt Wien Marxerstraße 1A 1030 Wien Antragstellerin: Flora Fleissig, geb. 3.3.1993 Studentin Faunagasse 8/4 1050 Wien GZ 1 FAM 040 041 Anträge bei Gericht sollen die persönlichen Verhältnisse wiedergeben und es sollte daraus klar hervorgehen, wer darüber entscheiden soll und wieso wer was von wem haben möchte. Antragsgegner: Fred Fleissig Angestellter Schuldnerstraße 23 2100 Leobendorf 040 041 Bereits auf dem Deckblatt sollten sich daher nachstehende Angaben finden: zuständiges Bezirksgericht (WER soll darüber entscheiden) Antragsteller_in (WER möchte etwas?) Antragsgegner_in (von WEM?) Betreff (WAS?) Wegen Unterhalt Volljährige

4. 2 4. 3 Wer soll entscheiden? / Wieso möchte ich Unterhalt? Wer soll entscheiden? Wieso möchte ich Unterhalt? 042 043 Welches Bezirksgericht ist zuständig? Zuständig ist grundsätzlich das Bezirksgericht, in dem der_die Unterhaltsberechtigte (also der_die Student_in) seinen_ihren hauptsächlichen Aufenthalt hat. Wo der_die Unterhaltsberechtigte wohnhaft ist, sollte bereits aus dem Deckblatt hervorgehen, damit das Gericht seine Zuständigkeit prüfen kann. Die zuständigen Bezirksgerichte können unter www.courts.justiz.gv.at abgerufen werden. Zuständiges Entscheidungsorgan ist der_die Rechtspfleger_in. Beispiel: Der Antragsgegner wohnt in 2100 Leobendorf. Die Antragstellerin wohnt in 1050 Wien. Zuständig ist der_die Rechtspfleger_in am Bezirksgericht Innere Stadt Wien. Hier muss dargelegt werden, wieso der_die Unterhaltsberechtigte (Antragsteller_in) von dem_der Unterhaltspflichtigen (Antragsgegner_in) Unterhalt haben möchte (Familienverhältnisse). Ich bin die Tochter von Fred Fleissig. Zur Beurteilung, welches Recht anwendbar ist, müssen Angaben über die Staatsbürger_innenschaft gemacht werden. Ich bin österreichische Staatsbürgerin Es muss angegeben werden, wer allenfalls noch unterhaltspflichtig ist. Dazu ist es erforderlich, bekannt zu geben, ob man im Haushalt eines Elternteils oder in Eigenpflege (in einem Studierendenwohnheim, einer Wohngemeinschaft o.ä.) lebt. Ich wohne im Haushalt meiner Mutter. oder Ich wohne im Studierendenwohnheim. Es muss außerdem angegeben werden, ob der_die Antragsgegner_in bereits zur Unterhaltsleistung verpflichtet ist bzw. schon Unterhaltszahlungen leistet. Der_die Unterhaltspflichtige kann sich durch Vereinbarungen vor dem Amt für Jugend und Familie (vor Volljährigkeit des_der Antragsteller_in), durch einen gerichtlichen Beschluss oder durch einen Vergleich (sog. Titel ) zu Unterhaltszahlungen verpflichtet haben. In diesem Fall sollte das Dokument unbedingt in Kopie beigelegt werden (bei gerichtlichen Eingaben als Beweis bezeichnet). 042 043

Vom Antrag zum Anspruch - Der Unterhaltsleitfaden Beispiel: oder im schlimmsten Fall: Der Antragsgegner ist derzeit aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Korneuburg vom 01.01.2008 (GZ 1 PU 567/07z) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von EUR 400,00 verpflichtet. Beweis: Beschluss des Bezirksgerichts Korneuburg vom 01.01.2008 (GZ 1 PU 567/07z) in Kopie. Der Antragsgegner leistet überhaupt keine Unterhaltszahlungen an mich. Beweis: meine Einvernahme Weiter muss angegeben werden, wer Familienbeihilfe bezieht. Diese wird von dem_der Rechtspfleger_in rechnerisch berücksichtigt, wenn der Unterhalt festgesetzt wird. In dem Antrag muss dies aber nur angegeben, nicht ausgerechnet werden. oder wenn es keinen Titel gibt: Familienbeihilfe wird von mir / dem_der Antragsgegner_in / dem Elternteil bezogen, in dessen Haushalt ich wohne. 044 045 Der Antragsgegner leistet monatlich einen Unterhaltsbeitrag von EUR 300,00. Beweis: meine Einvernahme Die entsprechenden Urkunden (Staatsbürger_innenschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Meldezettel, Beschluss, Vergleich, Vereinbarung, evtl. Vaterschaftsanerkennung) müssen in Kopie beigelegt werden und dem Gericht auf Verlangen als Originale gezeigt werden. 044 045 oder wenn Zahlungen sehr unregelmäßig und unterschiedlich geleistet werden: Antragsgegner hat folgende Unterhaltszahlungen geleistet: Beweis: 01.12.2012 EUR 250,00 10.12.2012 EUR 370,00 15.01.2013 EUR 200,00 20.02.2013 EUR 350,00 meine Einvernahme

4. 4 Wer möchte Unterhalt? 046 047 Wer möchte Unterhalt? Für genauere Infos zu diesem Thema konsultiere bitte auch 1 und 2 dieser Broschüre WER ist unterhaltsberechtigt? Jede Person, die noch nicht selbsterhaltungsfähig ist bzw. noch nicht selbsterhaltungsfähig sein müsste. WER darf studieren? Die Ablegung der Reifeprüfung belegt, dass der_die Unterhaltsberechtigte grundsätzlich geeignet ist, ein Studium zu beginnen. Nur weil die Eltern kein Hochschulstudium absolviert haben, bedeutet das nicht, dass der_die Unterhaltsberechtigte auch kein Studium absolvieren darf (vgl. 1). WIE schnell muss man studieren? Dem_der Unterhaltsberechtigten wird bis zu einem Jahr Überlegungsfrist eingeräumt, welche Ausbildung angestrebt wird. Das Studium muss nicht in der kürzestmöglichen Zeit, aber doch innerhalb der durchschnittlichen Studiendauer absolviert werden. Diese beträgt meistens Mindeststudiendauer (für Bachelorstudien in der Regel 6 Semester) plus 2 Toleranzsemester. Es empfiehlt sich jedoch vorab mit der zuständigen Studiengangsleitung Kontakt aufzunehmen (vgl. 1.2). WANN geht der Unterhaltsanspruch verloren? Unterhaltsberechtigte verlieren den Unterhaltsanspruch, wenn sie arbeits- und ausbildungsunwillig sind, das Studium also nicht ernsthaft und zielstrebig betreiben (vgl. 1.2). Die Kriterien für das ernsthafte und zielstrebige Betreiben seines_ihres Studiums können nicht abschließend aufgezählt werden, jedoch sollte man Folgendes beachten: Leerläufe während des Studiums über ein Semester hinaus bedürfen einer besonderen Rechtfertigung (Krankheit, beschränkte Plätze, etc.). einmal darfst du problemlos dein Studium wechseln, ein erneuter Wechsel bedarf aber einer besonderen Rechtfertigung (vgl 1.2). Es müssen Nachweise über den Studienfortschritt (Sammelzeugnisse) vorgelegt werden. Tipp zum Verhalten vor Gericht: Berücksichtige, dass dein Verhalten vor Gericht genau beobachtet wird. Aggressives oder arrogantes Verhalten werden nicht gerne gesehen. Ebenso solltest du dich aber auf keinen Fall einschüchtern lassen das gelingt dir am besten, wenn du deine Rechte genau kennst! Auf Verlangen musst du auch vor Gericht darlegen können, dass du dein Studium zielstrebig und ernsthaft betreibst. 046 047

Von wem möchte ich Unterhalt? 4. 5 048 049 Von wem möchte ich Unterhalt? Wer ist unterhaltspflichtig? In erster Linie sind beide Elternteile bzw. der_die Ehepartner_in bzw. der_die eingetragene Partner_in, allenfalls auch Großeltern unterhaltspflichtig. Ein Antrag auf Unterhaltsfestsetzung dient der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern und allenfalls Großeltern, gegen den_die Ehepartner_in bzw. eingetragene_n Partner_ in müsste eine Klage eingereicht werden. Wenn ein_e unterhaltsberechtigte_r Student_in im Haushalt eines Elternteils wohnt, leistet dieser in der Regel bereits durch Naturalunterhaltsleistungen seinen Beitrag. Somit ist der andere Elternteil geldunterhaltspflichtig und Antragsgegner_in. Beispiel: Lebt der_die unterhaltsberechtigte Student_in nicht im Haushalt eines Elternteils, sind beide Elternteile geldunterhaltspflichtig. Grundsätzlich steht es dem_der Unterhaltsberechtigten in diesem Fall offen, ob er_sie einen entsprechenden Unterhaltsfestsetzungsantrag gegen einen oder gegen beide Elternteile einbringt. Es wird jedoch jedenfalls das Einkommen beider Elternteile bei der Unterhaltsfestsetzung berücksichtigt. Wenn beide Elternteile zu Unterhaltsleistungen verplichtet werden sollen, weil sich der_die Unterhaltsberechtigte in Eigenpflege befindet, dann ist der Antrag gegen beide zu richten. Ich habe am 13.06.2011 die Matura an der AHS Schlaustein absolviert. Seit 10.10.2011 absolviere ich an der Universität Wien mein Studium der Philosophie. Beweis: mein Reifeprüfungszeugnis in Kopie meine Inskriptionsbestätigung in Kopie mein aktuelles Sammelzeugnis in Kopie Beispiel: An das 234/13v Bezirksgericht Innere Stadt Wien Marxerstraße 1A 1010 Wien Antragstellerin: Flora Fleissig, geb. 3.3.1993 Studentin Faunagasse 8/4 1050 Wien Erstantragsgegner: Fred Fleissig Angestellter Schuldnerstraße 23 2100 Leobendorf Zweitantragsgegnerin: Frieda Fleissig, geb. 5.5.1965 Angestellte Karlstraße 23 2100 Leobendorf Wegen Unterhalt Volljährige GZ 1 FAM 048 049

Was wird beantragt? / Kosten 4. 6 4. 7 Was wird beantragt? Kosten Die Antwort fällt leicht: Unterhalt Pauschalgebühren Kosten für Sachverständige 050 051 WIE sich der Unterhaltsanspruch genau bemisst, stellt den Kern des Antrags dar. Du findest alle Infos dazu in 2. Solange du das genaue Einkommen deiner Eltern nicht kennst, reicht es einfach den gesetzlichen Unterhalt zu beantragen. Wenn die Einkommensverhältnisse klarer sind (Einkommensbelege liegen vor), solltest du den Betrag, den du beantragst, genauer angeben. Dazu kannst du in 2 alle nötigen Informationen finden. Achtung! Der Unterhalt kann bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden. Es muss daher angegeben werden, ab wann der Unterhalt bzw. eine Unterhaltserhöhung beantragt wird. Die Höhe der Pauschalgebühren richtet sich nach dem Wert des Zuerkannten (bei einer Erhöhung aus der Differenz, für die Zuerkennung des künftigen Unterhalts die einfache Jahresleistung) und beträgt 0,5 Prozent. Die Zahlungspflicht für die Entscheidungsgebühr oder Vergleichsgebühr trifft den_derjenigen, dem_r die Unterhaltsleistung auferlegt wird also den_die Unterhaltspflichtige_n). Achtung! Jeder Antrag verursacht Pauschalgebühren und unter Umständen weitere Kosten (Rechtsanwält_in, Sachverständige_r). Wenn der_die Unterhaltspflichtige selbstständig tätig ist oder deutlich weniger verdient, als zu erwarten wäre, ist unter Umständen die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich. Diese Kosten müssen zuerst von beiden Parteien zur Hälfte bevorschusst werden. Wer die Kosten am Ende des Verfahrens endgültig zu übernehmen hat, richtet sich danach, wer obsiegt (gewinnt) oder unterliegt (verliert). Anwaltspflicht? In Unterhaltsverfahren ist es grundsätzlich nicht erforderlich, sich von einem_einer Anwalt_Anwältin vertreten zu lassen. In folgenden Fällen empfiehlt es sich aber auch selbst eine_n Anwalt_Anwältin zu Rate zu ziehen: wenn der_die Antragsgegner_in sich selbst durch eine_n Anwalt_Anwältin vertreten lässt (und ohnedies finanziell überlegen ist). 050 051