Dr. Rolf Kittel Leitender Arzt Ärztezentrum Südwest Bundeseisenbahnvermögen - Karlsruhe



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Transkript:

Neue gesundheitliche Anforderungen an die Kraftfahrereignung im Straßenverkehr Umsetzung von EU- Richtlinien in der 5. Änderungs-Verordnung der Fahrerlaubnisverordnung vom 17. 12. 2010 Dr. Rolf Kittel Leitender Arzt Ärztezentrum Südwest Bundeseisenbahnvermögen - Karlsruhe

wesentliche Neuerungen der gesundheitlichen Anforderungen an die Kraftfahrereignung im Straßenverkehr treten zum 1. 7. 2011 in Kraft. In der neuen Verordnung werden neue EU-Richtlinien (Richtlinie 2009/112 +113/EG) umgesetzt, nachdem vom EU-Führerscheinausschuss ein Aktualisierungsbedarf für Diabetes, Epilepsie und Sehvermögen ermittelt und Arbeitsgruppen aus von den Mitgliedsstaaten benannten Sachverständigen eingesetzt wurden.

Bei Diabetes wird jetzt hinsichtlich der Fahreignung zwischen niedrigem und hohem Hypoglykämie-Risiko unterschieden. Orale Antidiabetika mit niedrigem Hypoglykämie- Risiko werden jetzt wie Diät eingestuft, während Antidiabetika mit hohem Hypoglykämie- Risiko wie Insulin bewertet werden (Tab. 1).

Tab. 1: Zuckerkrankheit: Auszug FeVÄndVerO Klassen A, A1, B, BE, M, L,T = Motorräder, PKW; Traktoren - Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E,FzF = LKW, Busse, Fahrzeuge zur Fahrgastbeförderung 5. Zuckerkrankheit Eignung oder bedingte Eignung Klassen A, A1, B, BE, M, L,T Eignung oder bedingte Eignung Klassen C, C1, CE, C1E, D,D1, DE, D1E, FzF Beschränkungen/ Auflagen bei bedingter Eignung Beschränkungen/ Auflagen bei bedingter Eignung 5.1 Neigung zu schweren Nein Nein ---- ---- ---- ---- Stoffwechsel- Erkrankungen 5.2 bei erstmaliger Stoffwechselentgleisung oder ja, nach ja, nach ---- ---- ---- ---- neuer Einstellung Einstellung Einstellung

5. Zuckerkrankheit Eignung o. bedingte Eig- Eignung oder bedingte Eig- Beschränkungen/ Beschränkungen/ nung Klassen A, A1, B, BE, M, L,T nung Klassen C, C1, CE, C1E, D,D1, DE, D1E, FzF Auflagen bei bedingter Eignung Auflagen bei bedingter Eignung 5.3 bei ausgeglichener Stoffwechsel- ja ja, ausnahms- ---- ---- Nachunter- lage mit Diät oder oder oralen Antidiabetika mit niedrigem Hypoglykämierisiko weise, bei guter Stoffwechselführung über 3 Monate suchung 5.4 bei medikamentöser Therapie mit ja wie 5.3 ---- ---- regelmäßige Kontrollen hohem Hypokämierisiko (z.b. Insulin)

Epilepsie Verkürzung des das anfallsfreien Intervalls von bisher 2 auf 1 Jahr Anfallsfreiheit als Bedingung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T unter der Voraussetzung, dass kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht Neurologische Untersuchung z.b. normales EEG keine spikes and waves

Bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF sind jetzt keine definierten Nachuntersuchungsabstände nach 1, 2 und 4 Jahren mehr vorgeschrieben. Die Nachuntersuchungsabstände sind vom untersuchenden Neurologen in Abhängigkeit von der Krankheitsintensität und vom Risiko individuell festzulegen

Epilepsie 6.6 Eignung oder bedingte Eignung Klassen Eignung oder bedingte Eignung Klassen Auflagen bei bedingter Epilepsie Beschränkungen/ Beschränkungen/ Auflagen bei bedingter A, A1, B, BE, M, L, T C, C1, CE, C1E, D1, DE, D1E, FzF Eignung Eignung ausnahmsweise ausnahmsweise Nachunter- Nachunter- ja, wenn kein ja, wenn kein suchungen suchungen wesentliches wesentliches Risiko von Risiko von Anfallsrezidiven Anfallsrezidiven mehr besteht z.b. 1 Jahr anfallsfrei mehr besteht z.b. 5 Jahre anfallsfrei ohne Therapie

Farbensehen (FeV-Änderungsverordnung 17.12.10) Das Farbensehen ist nach der aktuellen FeV mit einem geeigneten Test zu prüfen z.b. Ishiharaoder Velhagen-Tafeln Bei Auffälligkeiten Überweisung zum Augenarzt zur Bestimmung des Anomalquotienten. Weggefallen ist in der geänderten FeV vom 17. 12. 10 der Passus: Bei den Klassen D,D1,DE,D1E und der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist eine Rotblindheit oder eine Rotschwäche mit einem Anomalquotienten von unter 0,5 unzulässig.

ISHIHARA-Tafeln Velhagen/Broschmann-Tafeln

Bei Rotblindheit oder einer Rotschwäche mit einem Anomalquotienten von unter 0,5 ist eine Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung erforderlich (= neu / FeV-Änderungsverordnung v. 17.12.10) Auch rotschwache/rotblinde Busfahrer zugelassen Grenzwerte für den Anomalquotienten AQ (Anomaloskop nach Nagel): 0,63-1,4 Normalbereich unter 0,63 Rotstörung (Protanomalie) über 1,4 Grünstörung (Deuteranomalie)

Fotos: Prof. Wilhelm Tübingen

In den Erläuterungen B zur FeVÄndVerO heisst es: Für die bisherige Einschränkung (unter FeV Anlage 6 2.2 mit Ausschluss von Rotblindheit oder einer Rotschwäche mit einem AQ von unter 0,5 bei den Klassen D,D1,DE,D1E und der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung) gibt es nach wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Grundlage, die EG-Führerscheinrichtlinien 2009/112/113 Anlage III Nr. 6.4 Abs. 3 sehen solche Einschränkungen ebenfalls nicht vor

Personen mit Einschränkungen des Farbsehvermögens im Rotbereich erscheinen rote Farben sehr dunkel. Sie nehmen rote Signallichter wesentlich schwächer und später wahr als Personen mit einem normalen Farbsehvermögen, da ein Teil des langwelligen Farbspektrums nicht bzw. zu dunkel gesehen wird. Somit besteht das Risiko, dass rote Bremslichter oder Positionslichter zu spät gesehen werden (erhöhtes Risiko für Auffahrunfälle)

Aber FeV-Änderungsverordnung 17.12.10: Für Inhaber einer bis zum 31. 12. 1998 erteilten Fahrerlaubnis gelten folgende Anforderungen: Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten von unter 0,5 bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung unzulässig (widersprüchliche Regelung) Zentrale Tagessehschärfe: Klasse 2: 0,7 /0,2 ; bei Einäugigkeit 0,7 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 0,7 /0,5 Einäugigkeit nur bei Taxen u. Mietwagen zulässig Bei Einäugigkeit 0,7

Die ab 1. 7. 2011 in Kraft tretende FeV-Änderung mit Zulassung von rotblinden und rotschwachen Bus- und Taxifahrern ist im Vergleich zu den Vorschriften im Eisenbahn- und Schiffsverkehr und in der Luftfahrt nicht nachvollziehbar. Im deutschen und europäischen Schienenverkehr wird für Lokführer ein normales Farbsehen (Anomalquotient 0,7 1,4) verlangt. Die europäischen Tauglichkeitsanforderungen in der Luftfahrt für die Klasse 1 (Verkehrs- und Berufspiloten) und Klasse 2 (Privatpiloten) fordern ein normales Farbsehen

Holmgren berichtete, dass das Eisenbahnunglück bei Lagerlunde in Schweden 1875 der Farbenblindheit eines Lokführers zuzuschreiben war. Elze beschrieb mehrere Schiffsunfälle im 19.Jahrhundert durch farbenblinde Kapitäne. Im Jahr 1900 kollidierten 2 Passagierschiffe auf der Elbe durch die Farbenblindheit eines Schiffsführers, dabei ertranken 110 Passagiere.

Brandl berichtete über zwei gravierende Flugunfälle, die durch Rotsinngestörte verursacht wurden 1984 kam es zu einer Bruchlandung einer Phantom F4 bei einem Nachtflug, weil der Pilot die seitlichen Erkennungslichter anderer Flugzeuge verwechselt hat;

2002 erfolgte eine weitere Bruchlandung einer FEDEX-Maschine, weil der protanope Pilot die Landelichter falsch interpretiert hat.

ab 1. Juli 2011 Forderung eines ausreichenden Kontrast- oder Dämmerungssehen geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfgerät bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF = Umsetzung einer langjährige Forderung der Augenärzte und der Verkehrskommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft Ab einem Alter von 40-50 Jahren nehmen Trübungen der brechenden Augenmedien insbesondere Katarakt deutlich zu und sind Ursache für ein vermindertes Kontrastsehvermögen mit Einschränkung des Dämmerungssehens und erhöhter Blendempfindlichkeit - u. U. erhöhtes Unfallrisiko.

Lachenmayr hat 1996 in einer Studie über Sehstörungen als Unfallursache bei 754 Verkehrsteilnehmern eine statistisch signifikante Unfallhäufung bei Verkehrsteilnehmern mit reduzierter Tagessehschärfe, gestörtem Dämmerungssehen und erhöhter Blendungsempfindlichkeit festgestellt

Dämmerungs- / Nachtsehen Wahrnehmung bei normalem Dämmerungssehen und bei Medientrübungen

FeV-Änderungsverordnung v. 17.12.10 (Umsetzung EG-Richtlinie 112 / 113) Neu: gilt ab 1. Juli 2011 FeV Anlage 6-2.1.2: Ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfgerät In den Erläuterungen B zur FeVÄndVerO heisst es: Die Untersuchung des Kontrast- oder Dämmerungssehens ist beim Arbeits- u. Betriebsmediziner mit geringem Zeitaufwand u. vorhandenem Instrumentarium möglich

Standardisiert und anerkannt zur Prüfung des Kontrastsehens im Straßenverkehr wurden bisher von der Deutschen Opthalmologischen Gesellschaft DOG nur die Geräte Mesotest Fa. Oculus Nyktometer 500 Fa. Vistec / Rodenstock Kontrastometer Fa. BKG Medizin Technik die das Kontrastsehen und die Blendempfindlichkeit unter Dämmerungsbedingungen mit definierten Normwerten prüfen (mesopisches Kontrastsehen)

OCULUS MESOTEST 2

Rodenstock Nyktometer 500

DOG-Empfehlungen für den Straßenverkehr FeV-Klassen Kontrast mit u. ohne Blendung D, D1, DE, D1E 1 : 2,7 C, C1,CE,C1E u. Taxifahrer 1 : 5 A, A1, B, BE, M, L, S u. T 1 : 23 Bei Unterschreiten dieser Werte Nachtfahrverbot

Testverfahren zur Prüfung des Kontrastsehens unter Tageslichtbedingungen (photopisches Kontrastsehen) u. Prüfung der Blendempfindlichkeit u.a. Rodatest 302 Fa. Vistec Optovist Fa. Vistec Mind. 3 von 5 Landolt-Ringen müssen erkannt werden bei einem Kontrast von 5 % bis zum Alter von 50 Jahren bei einem Kontrast von 10% bei über 50jährigen (Umfeldleuchtdichte 200 cd/m²- Visus 0,25)

Empfehlungen der DOG zur Qualitätssicherung bei sinnesphysiologichen Untersuchungen und Geräten update Nov. 2010 5.9.2: Rodatest (302) u. andere Geräte mit großflächigen Blendquellen prüfen nicht unter den von der DOG empfohlenen Standardbedingungen

Rodatest 302 Kontrast- und Blendempfindlichkeitstest unter Tageslichtbedingungen Optovist

Neues Sehtestgerät Oculus Binoptometer 4P Prüfung aller arbeitsmedizinisch relevanten Sehfunktionen in einem Gerät: Visusprüfung Kontrasttestung unter photopischen Bedingungen Testung des Dämmerungssehens und der Blendempfindlichkeit wie im Mesotest

aktuelle Stellungnahme der DOG und des BVA zur FeV-Änderungsverordnung (12/2010) vom 9. 2. 2011 In der DOG-Verkehrskommission muss noch diskutiert werden, welche Geräte als standardisierte Prüfgeräte zur Feststellung eines ausreichenden Kontrast- oder Dämmerungssehens mit definierten Normwerten bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF anerkannt werden

Prof. Wilhelm: Untersuchung des Kontrastsehens: Vergleich verschiedener Methoden - Universitätsaugenklinik Tübingen 2008 viele Studien dafür sprechen, dass der photopische Kontrast auch den mesopischen Kontrast repräsentiert. Für die photopischen Kontrastsehtests (Sehtestgerät Rodatest 302, Pelli-Robson-Testtafel, Freiburger Visustest) gibt es Normwerte. Allerdings ist es sehr schwer, im Einzelfall genau zu sagen, ab welchem Ergebnis keine Fahr- und Berufseignung mehr gegeben ist.

Wilhelm und Mitarbeiter haben in einer Studie verschiedene Kontrastsehtestverfahren unter photopischen Bedingungen mit den etablierten Verfahren unter mesopischen Bedingungen verglichen und festgestellt, dass das Kontrastsehen auch unter photopischen Bedingungen (mit Sehtestgerät Rodatest 302, Pelli-Robson- Testtafel, Freiburger Visustest) ausreichend zuverlässig geprüft werden kann, wobei die mesopische Testung mit dem Mesoptometer I die besten Ergebnisse ergab (Goldstandard).

Aber: Kontrastempfindlichkeit = Sinnesleistung, die interindividuell sehr unterschiedlich ist Nach Burton unterscheidet sich die Kontrast- Empfindlichkeit für Sinusgitter bei vollkommen augengesunden Personen um den Faktor von 4-8. Solch große Unterschiede gibt es beim Visus von Augengesunden nicht