Obligationenbegriff: Grundproblematik und Neuerungen

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Transkript:

Obligationenbegriff: Grundproblematik und Neuerungen Dimitri M. Rotter, Froriep Renggli Rechtsanwälte Übersicht Bemessungsgrundlage Verrechnungssteuer Verrechnungssteuer auf Obligationen (10 / Rule) Kategorien von Verbindlichkeiten: Zählweise 10 / /100 Gläubiger (mit Neuerungen per Juli 11) Beispiele Zählweise Kassenobligationen Erleichterung für konzerninterne Finanzierungen (insbes. Cashpooling) (mit Neuerungen per August 10) Kundenguthaben: Erhöhung Schwellenwerte (Neuerungen per Juli 11) too big to fail Vorlage steuerliche Neuerungen (per 1. März 12) Steuerveranstaltung ZWK 13.3.12: Obligationenbegriff Seite 2 1

Bemessungsgrundlage Verrechnungssteuer Kapitalerträge Beteiligungsrechte, inkl. Mantelhandel Wegzugsbesteuerung Eigene Aktien Obligationen Kundenguthaben Kollektive Kapitalanlagen Lotteriegewinne Versicherungsleistungen Steuerveranstaltung ZWK 13.3.12: Obligationenbegriff Seite 3 Verrechnungssteuer auf Obligationen ( 10- Rule ) Anleihensobligation: Definition der Obligation gemäss VST: Schriftliche auf feste Beträge lautende Schuldanerkennung Zwecks kollektiver Mittelbeschaffung In Mehrzahl von Exemplaren Zu identischen Bedingungen Einheitliches, in sich geschlossenes Geschäft > CHF 500 000 > 10 Nichtbankengläubiger Kassenobligation: Fortlaufend Variable Bedingungen > CHF 500 000 > Nichtbankengläubiger Steuerveranstaltung ZWK 13.3.12: Obligationenbegriff Seite 4 2

Kategorien von Verbindlichkeiten (Zählweise 10 / /100 Gläubiger) Jede Anleiheinsobligation ist eine Kategorie für sich Maximal Nichtbankengläubiger in jeder der folgenden Kategorien: Unterjährige Verbindlichkeiten Feste Laufzeit und fester Betrag Laufzeit von über 12 Monaten Überjährige Verbindlichkeiten Feste Laufzeit und fester Betrag Laufzeit von über 12 Monaten Garantie- und Sicherungsdepots Maximal 100 Nichtbankengläubiger: (neue Regelung per Juli/11) Keine feste Laufzeit und keinen festen Betrag Kontokorrentschulden Nur verzinsliche Schuldpositionen Steuerveranstaltung ZWK 13.3.12: Obligationenbegriff Seite 5 Beispiel Zählweise Kassenobligationen SwissCo Zählweise: 10 Bank- überjährige von Nichtbanken Anleihensobligation bei 0 Gläubigern > 10 -> VST Kontokorrente mit 100 Minuspositionen Anzahl Gläubiger: 330 Keine Infizierung! Kassenobligationen: 0 0 0 Steuerveranstaltung ZWK 13.3.12: Obligationenbegriff Seite 6 3

Beispiel Zählweise Kassenobligationen SwissCo 10 Bank- überjährige von Nichtbanken Anleihensobligation bei 0 Gläubigern Kontokorrente mit 300 Minuspositionen Anzahl Gläubiger: 530 Zählweise: > 10 -> VST > 100 -> VST Keine Infizierung! Kassenobligationen: 0 0 0 Steuerveranstaltung ZWK 13.3.12: Obligationenbegriff Seite 7 Erleichterung für konzerninterne Finanzierungen (insbes. Cashpooling) Einführung per 1. August 10 (Art. 14a VSTV) Schulden gegenüber Konzerngesellschaften werden für die Berechnung der 10/-Nichtbankenregel nicht mitgezählt Und gelten auch nicht als Kundenguthaben Sofern: Konzerngesellschaft vollkonsolidiert Nicht eine inländische Konzerngesellschaft eine Obligation einer ausländischen Konzerngesellschaft garantiert. Vermutlich nur Downstream Garantie schädlich, nicht Upstream- Garantie oder Crossstream - Garantie, welche ohnehin wegen des Verbots der Einlagenrückgewähr auf die ausschüttbaren Mittel beschränkt sind. Steuerveranstaltung ZWK 13.3.12: Obligationenbegriff Seite 8 4

Kundenguthaben: Erhöhung Schwellenwerte (Neuerung per 26. Juli 11 KS 34) Forderungen gegenüber einer inländischen Bank Wer sich öffentlich zur Annahme verzinslicher Gelder empfiehlt oder Fortgesetzt Gelder gegen Zins entgegennimmt Bisher: > Nichtbankengläubiger und gesamte Schuldsumme > CHF 500 000 Neu: > 100 Nichtbankengläubiger und gesamte Schuldsumme > CHF 5 Mio. 10/ Rules für Qualifikation als Kassen- oder Anleihensobligation bleiben aber in Kraft Vorteil für Pool-Leader in einem Cashpool, welcher z.b. wegen Garantie einer ausländ. Konzerngesellschaft oder mangels Vollkonsolidierung nicht von 14a VSTV profitieren kann, (Kontokorrente sind nicht auf feste Beträge lautende Schulden und deshalb kommt Regel nicht zur Anwendung) Steuerveranstaltung ZWK 13.3.12: Obligationenbegriff Seite 9 too big to fail Vorlage steuerliche Neuerungen per 1. März 12 Im Rahmen des ersten Teils der too big to fail Vorlage sollte die Eigenmittelbasis der Banken gestärkt werden Dazu sollen in Zukunft auch Pflichtwandelanleihen, Contingent Convertible Bonds (sogenannte CoCos ), zum Einsatz kommen Obligationen, welche bei Unterschreiten einer gewissen Eigenkapitalquote in Aktien umgewandelt werden. Emission in der Schweiz bislang wenig attraktiv: Emissionsabgabe von 1,2 Promille pro Jahr Laufzeit Zinsen unterliegen der Verrechnungssteuer Deshalb häufig Emission im Ausland -> dann aber bei Garantie der Schweizer Muttergesellschaft kein Mittelrückfluss in die Schweiz möglich Bei Wandlung in Beteiligungsrechte: Emissionsabgabe von 1% Steuerveranstaltung ZWK 13.3.12: Obligationenbegriff Seite 10 5

too big to fail Vorlage steuerliche Neuerungen per 1. März 12 Abschaffung der Emissionsabgabe von 1% auf der Wandlung der Cocos in Beteiligungspapiere Abschaffung der Emissionsabgabe auf sämtlichen Zinserträgen aus Obligationen! (nicht nur auf CoCos) Emissionsabgabe existiert aber weiterhin z.b. bei: Kapitalerhöhungen, verdeckten Kapitaleinlagen oder Wandlung von Wandelanleihen in Aktien (ausser eben bei CoCos) Steuerveranstaltung ZWK 13.3.12: Obligationenbegriff Seite 11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Steuerveranstaltung ZWK 13.3.12: Obligationenbegriff Seite 12 6

Kontakt Grafenaustrasse 5 CH-6304 Zug Tel. +41 41 710 60 00 Fax +41 41 710 60 01 drotter@froriep.ch www.froriep.com Steuerveranstaltung ZWK 13.3.12: Obligationenbegriff Seite 13 7