Der umsatzsteuerliche Leistungsgehalt beim Geschäft mit Forderungen

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Transkript:

Jan Niklas Bittermann Der umsatzsteuerliche Leistungsgehalt beim Geschäft mit Forderungen OPTIMUS

Der umsatzsteuerliche Leistungsgehalt beim Geschäft mit Forderungen Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück vorgelegt von Jan Niklas Bittermann aus Bremen Osnabrück, 2016

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar. Bittermann, Jan Niklas: Der umsatzsteuerliche Leistungsgehalt beim Geschäft mit Forderungen ISBN 978-3-86376-002-1 Berichterstatterin: Frau Prof. Dr. Heike Jochum Mitberichterstatter: Herr Prof. Dr. Henning Tappe Tag der mündlichen Prüfung: 18.12.2015 Alle Rechte vorbehalten 1. Auflage 2016 Optimus Verlag, Göttingen URL: www.optimus-verlag.de, Printed in Germany, Papier ist FSC zertifiziert (holzfrei, chlorfrei und säurefrei sowie alterungsbeständig nach ANSI 3948 und ISO 9706) Das Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes in Deutschland ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Meinen Eltern

Vorwort Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2015 von der Juristischen Fakultät der Universität Osnabrück als Dissertation angenommen. Die mündliche Prüfung fand am 18. Dezember 2015 statt. Mein besonderer Dank gilt meiner Doktormutter, Frau Prof. Dr. Heike Jochum, die mir stets mit wertvollem Rat und konstruktiven Anregungen zur Seite stand. Herrn Prof. Dr. Henning Tappe danke ich für die schnelle Erstellung des Zweitgutachtens. Mein Dank richtet sich auch an Frau Hannelore Homeier für ihre freundliche und unbürokratische Unterstützung bei den administrativen Fragen des Promotionsverfahrens. Weiterer herzlicher Dank gilt Herrn Nico Neukam, der mich maßgeblich bei der Themenfindung unterstützte. In besonderem Maße bedanke ich mich bei meinen Eltern, die mir diese Ausbildung ermöglicht und mich auf meinem bisherigen Lebensweg vorbehaltslos unterstützt und gefördert haben. Düsseldorf, Januar 2016 Jan Niklas Bittermann

Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis... III 1. Untersuchungsgegenstand... 1 1.1 Relevanz der Fragestellung... 1 1.2 Ziel der Untersuchung... 2 1.3 Vorgehensweise... 2 2. Der Leistungsgehalt der Forderung... 5 2.1 Der umsatzsteuerliche Leistungsbegriff... 7 2.2 Die Forderung mit umsatzsteuerbaren Leistungsgehalt... 48 3. Der steuerbefreite Umsatz mit Forderungen... 53 3.1 Forderungsbegriff... 55 3.2 Umsatz im Geschäft mit Forderungen... 56 3.3 Der Leistungsaustausch... 57 4. Forderungsgeschäfte... 69 4.1 Factoring... 70 4.2 Non-Performing Loans... 107 4.3 Asset-Backed-Securities... 122 4.4 Forfaitierung... 129 5. Allgemeingültige Wertung... 137 5.1 Wertungskriterien... 137 I

Inhaltsübersicht 5.2 Würdigung der einzelnen Elemente... 141 5.3 Sonderfall: Factoringleistung... 149 5.4 Erarbeitete Grundsätze... 150 6. Zusammenfassende Betrachtung... 153 Literaturverzeichnis... 155 II

Inhaltsverzeichnis 1. Untersuchungsgegenstand... 1 1.1 Relevanz der Fragestellung... 1 1.2 Ziel der Untersuchung... 2 1.3 Vorgehensweise... 2 2. Der Leistungsgehalt der Forderung... 5 2.1 Der umsatzsteuerliche Leistungsbegriff... 7 2.1.1 Die Konzeption der Umsatzsteuer... 8 2.1.1.1 Systeme... 10 2.1.1.1.1 Verbrauchsteuerbegriff... 11 2.1.1.1.2 Verkehrsteuerbegriff... 13 2.1.1.2 Charakteristik der Umsatzsteuer... 14 2.1.1.2.1 Umsetzungstechnik... 15 2.1.1.2.2 Historische Betrachtung... 18 2.1.1.2.3 Systematische Würdigung... 22 2.1.1.2.3.1 Verfassungsrecht... 22 2.1.1.2.3.2 Abgabenordnung... 24 2.1.1.2.4 Unionsrecht... 26 2.1.1.3 Zusammenfassende Betrachtung... 29 2.1.2 Die Leistung... 31 2.1.2.1 Begriff der Leistung... 32 III

Inhaltsverzeichnis 2.1.2.1.1 Lieferung und sonstige Leistungen... 32 2.1.2.1.2 Autonomer Leistungsbegriff... 33 2.1.2.1.3 Verbrauchsfähiger Mehrwert... 36 2.1.2.1.4 Leistungsdefinition... 41 2.1.2.2 Einheitlichkeit der Leistung... 41 2.1.2.2.1 Dogmatische Begründung... 43 2.1.2.2.2 Wirtschaftliche Gesamtbetrachtung... 43 2.1.2.2.3 Verbrauchsteuerliche Perspektive... 45 2.1.2.2.4 Haupt- und Nebenleistung... 45 2.1.2.2.5 Zusammenfassung der Einheitlichkeitskriterien... 47 2.1.2.3 Die Leistungsbeistellung... 47 2.2 Die Forderung mit umsatzsteuerbaren Leistungsgehalt... 48 3. Der steuerbefreite Umsatz mit Forderungen... 53 3.1 Forderungsbegriff... 55 3.2 Umsatz im Geschäft mit Forderungen... 56 3.3 Der Leistungsaustausch... 57 3.3.1 Die Doppelfunktion des Entgelts... 59 3.3.2 Verknüpfung von Leistung und Entgelt... 63 3.3.3 Zusammenfassende Beurteilung... 67 4. Forderungsgeschäfte... 69 4.1 Factoring... 70 4.1.1 Wirtschaftliche Bedeutung des Factorings... 70 4.1.2 Gestaltungen des Factorings... 71 4.1.3 Entwicklung der Rechtsprechung... 72 4.1.3.1 Frühere BFH Rechtsprechung... 72 IV

Inhaltsverzeichnis 4.1.3.1.1 Echtes Factoring... 73 4.1.3.1.2 Unechtes Factoring... 75 4.1.3.1.3 Zwischenergebnis... 76 4.1.3.2 Rechtsprechung des EuGH in der Rs. MKG... 77 4.1.3.3 Adoption durch BFH und Finanzverwaltung... 79 4.1.4 Eigene systematische Betrachtung... 80 4.1.4.1 Dogmatische Betrachtung der Forderungselemente... 81 4.1.4.1.1 Kreditgewährung... 83 4.1.4.1.1.1 Unechtes Factoring... 83 4.1.4.1.1.2 Echtes Factoring... 84 4.1.4.1.2 Bewertung des Forderungseinzugs... 89 4.1.4.1.2.1 Unechtes Factoring... 90 4.1.4.1.2.2 Echtes Factoring... 91 4.1.4.1.3 Rolle der Forderungsabtretung... 93 4.1.4.1.4 Weitere Factoringgeschäfte... 94 4.1.4.1.4.1 Inhouse-Factoring... 95 4.1.4.1.4.2 Fälligkeits-Factoring... 96 4.1.4.1.5 Schlussfolgerung der Betrachtung der Forderungselemente... 96 4.1.4.2 Bestehen einer einheitlichen Factoringleistung... 97 4.1.4.2.1 Ansatz der einheitlichen Factoringleistung... 98 4.1.4.2.1.1 Wirtschaftlicher Dienstleistungscharakter... 100 4.1.4.2.1.2 Selbständiger Finanzierungszweck des Factorings... 102 4.1.4.2.1.3 Definition der Factoringleistung... 103 4.1.4.2.2 Bestimmung des Entgelts... 105 V

Inhaltsverzeichnis 4.1.4.2.3 Umsatzsteuerliche Einstufung der Factoringleistung... 105 4.1.5 Zusammenfassung... 106 4.2 Non-Performing Loans... 107 4.2.1 Wirtschaftliche Bedeutung... 107 4.2.2 Bewertung in der Rechtsprechung... 108 4.2.2.1 FG Hessen... 108 4.2.2.1.1 Sachverhalt... 108 4.2.2.1.2 Beschlussbegründung... 108 4.2.2.2 FG Düsseldorf... 109 4.2.2.2.1 Sachverhalt... 109 4.2.2.2.2 Urteilsbegründung... 110 4.2.2.3 Entscheidung des EuGH in der Rs. GFKL... 111 4.2.2.3.1 Vorlagefragen... 111 4.2.2.3.2 Wertungen des EuGH... 112 4.2.2.4 Folgeurteile des BFH... 112 4.2.3 Analyse der Rechtsprechung und eigene Bewertung... 113 4.2.3.1 Forderungseinzug... 113 4.2.3.2 Kreditgewährung... 116 4.2.3.3 Übernahme des Ausfallrisikos... 117 4.2.3.4 Gesamtwürdigung... 119 4.2.3.5 Entgelt... 122 4.2.4 Ergebnis... 122 4.3 Asset-Backed-Securities... 122 4.3.1 Wirtschaftliche Bedeutung... 123 4.3.2 Rechtliche Bewertung... 124 4.3.2.1 ABS-Transaktion mit Forderungsveräußerung... 124 VI

Inhaltsverzeichnis 4.3.2.1.1 Forderungsveräußerung... 124 4.3.2.1.2 Forderungsmanagement... 127 4.3.2.2 ABS-Transaktion mit alleiniger Risikoübertragung... 128 4.3.3 Ergebnis... 128 4.4 Forfaitierung... 129 4.4.1 Wirtschaftliche Bedeutung... 129 4.4.2 Rechtliche Bewertung... 130 4.4.2.1 Unechte Forfaitierung... 131 4.4.2.2 Echte Forfaitierung... 131 4.4.2.3 Forderungseinzug... 133 4.4.2.4 Gesamtwürdigung... 133 4.4.2.5 Entgelt... 135 4.4.3 Ergebnis... 135 5. Allgemeingültige Wertung... 137 5.1 Wertungskriterien... 137 5.2 Würdigung der einzelnen Elemente... 141 5.2.1 Ausfallrisiko... 142 5.2.2 Forderungseinzug... 144 5.2.3 Kreditgewährung... 146 5.2.4 Ergebnis... 148 5.3 Sonderfall: Factoringleistung... 149 5.4 Erarbeitete Grundsätze... 150 5.4.1 Leistungsbewertung... 150 5.4.2 Forderungsverkauf... 150 6. Zusammenfassende Betrachtung... 153 Literaturverzeichnis... 155 VII

Abkürzungsverzeichnis a.a. a.e. a.f. ABl. ABS Abs. AcP AEUV Anm. AO Art. Aufl. andere Ansicht am Ende alte Fassung Amtsblatt Asset-Backed-Securities Absatz Archiv für civilistische Praxis Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anmerkung Abgabenordnung Artikel Auflage BB BFH BFH/NV BGB BGBl. BGH BMF BStBl. BT-Drs. BVerfG BVerfGE BVerwGE bzw. Betriebs Berater Bundesfinanzhof Nicht veröffentlichte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgesetzblatt Bundesgerichtshof Bundesministerium für Finanzen Bundessteuerblatt Bundestag Drucksache Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen Bundesverwaltungsgerichtsentscheidungen beziehungsweise d.h. DB ders. Diss. das heißt Der Betrieb derselbe Dissertation IX

Abkürzungsverzeichnis DStJG DStR DStZ Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft Deutsches Steuerrecht Deutsche Steuer-Zeitung EFG EG Einf. EStB EStG EuGH EUV EWG Entscheidungen der Finanzgerichte Europäische Gemeinschaft Einführung Einkommensteuerberater Einkommensteuergesetz Europäischer Gerichtshof Vertrag über die Europäische Union Europäische Wirtschaftsgemeinschaft f. folgend ff. folgende FG Finanzgericht FGO Finanzgerichtsordnung Fn. Fußnote FR Finanz-Rundschau gem. GG GrEStG GWR gemäß Grundgesetz Grunderwerbsteuergesetz Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht HdF Handbuch der Finanzwissenschaften i.h.v. i.s.d. IStR JStG JuS in Höhe von im Sinne des Internationales Steuerrecht Jahressteuergesetz Juristische Schulung KraftStG Krit. KWG Kraftfahrzeugsteuergesetz Kritisch Kreditwesengesetz Lfg. lit. Lieferung Buchstabe X

Abkürzungsverzeichnis m.w.n. Mrd. mit weiteren Nachweisen Milliarden NJW NPL Nr. Nrn. Neue Juristische Wochenschrift Non-Performing Loans Nummer Nummern RFH RiW Rn. Rs. RStBl. RT-Drs. Reichsfinanzhof Recht der internationalen Wirtschaft Randnummer Rechtssache Reichsteuerblatt Reichstag Drucksache S. Seite/Satz s.o. siehe oben Slg. Sammlung sog. sogenannte StuW Steuer und Wirtschaft u.a. UR UrhG UStAE UStB UStG UStR unter anderem Umsatzsteuer-Rundschau Urhebergesetz Umsatzsteueranwendungserlass Umsatzsteuerberater Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuerrecht VerStG vgl. Vorbem. Versicherungsteuergesetz vergleiche Vorbemerkung XI

1. Untersuchungsgegenstand 1.1 Relevanz der Fragestellung Das Geschäft mit Forderungen hat nicht nur im Finanzsektor, sondern ganz allgemein und gerade auch im unternehmerischen Mittelstand in seiner wirtschaftlichen Relevanz eine überragende Bedeutung. Im Hinblick auf das Factoring, welches als bekannteste Gestaltung des Forderungsgeschäfts anzuführen ist, besteht ein jährliches Forderungsankaufsvolumen von 157 Mrd. Euro. 1 Darüber hinaus ist im deutschen Bankensektor ein Bestand von notleidenden Krediten i.h.v. 179 Mrd. Euro 2 zu verzeichnen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Klärung der umsatzsteuerlichen Konsequenzen des Geschäfts mit Forderungsverkäufen und insbesondere auch etwaiger Risiken von maßgeblicher Bedeutung ist. Die Diskussion um die Verortung dieser Umsätze im Umsatzsteuerrecht bekam zu Beginn des Jahrtausends durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 3 neue Brisanz. Nicht nur das Ergebnis dieses Urteils wurde hinterfragt. Vielmehr galt das kritische Interesse der hierauf folgenden Bewertung durch die deutsche Finanzverwaltung kritisch beäugt. Die steuerrechtlichen Unsicherheiten führten in den darauf folgenden Jahren zu weiteren Gerichtsverfahren und eine abermalige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 4. Nach aktuellem Stand bestehen weitreichende Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der umsatzsteuerlichen Würdigung der verschiedenen Gestaltungen 1 Deutscher Factoring-Verband, Jahresbericht 2012, S. 4. 2 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Jahresbericht 2012, S. 36. 3 EuGH, Urteil v. 26.06.2003, C-305/01, MKG, Slg. 2003, I-6739. 4 EuGH, Urteil v. 27.10.2011, C-93/10, GFKL Financial Services AG, Slg. 2011, I-10791. 1

Untersuchungsgegenstand der Forderungsveräußerung. Insoweit ist zu betonen, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zwar für die Praxis in Bezug auf konkrete Gestaltungen abschließende Maßstäbe gesetzt hat. Eine dogmatisch konsequente und umfassende Beurteilung des Forderungsverkaufs ist derweil bis zum heutigen Tage nicht erfolgt. Dies liegt nicht zuletzt in dem Umstand begründet, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Hinblick auf die formulierten Vorlagefragen notwendigerweise punktuell sein muss. Hinzu kommt, dass sie sich allein auf den jeweiligen Sachverhalt bezieht. Nur im Wege der Abstraktion lässt sich daraus ein Mehrwert für eine grundsätzliche Klärung der Thematik generieren. 1.2 Ziel der Untersuchung Die vorgenommene Untersuchung zielt auf die Herausarbeitung allgemein gültiger Anknüpfungspunkte zu einer rechtssicheren Handhabung verschiedener Gestaltungen der Forderungsabtretung ab. Es gilt, Merkmale der Forderungsveräußerung zu identifizieren und unter dem Gesichtspunkt des Leistungsaustausches maßgebliche Kriterien zu entwickeln, die eine erschöpfende umsatzsteuerliche Beurteilung erlauben. 1.3 Vorgehensweise Der Gang der Untersuchung gliedert sich in drei Schritte. Zunächst werden Begrifflichkeiten der Leistung sowie des Leistungsaustausches untersucht. Zu berücksichtigen sind an dieser Stelle insbesondere systematische Betrachtungen unter Berücksichtigung der Charakteristik und Konzeption der Umsatzsteuer sowie die Entwicklung in der Rechtsprechung. Es ist herauszuarbeiten, welche Merkmale des Leistungsaustausches speziell für die Forderungsveräußerung und konkret die Forderungsübertragung von Bedeutung und welche Anforderungen an den Leistungsaustausch im weiteren Gang der Untersuchung zu stellen sind. Im zweiten Schritt ist die Forderungsveräußerung als solche zu thematisieren. Eingegangen wird sowohl auf den Steuerbefreiungstatbestand des 4 Nr. 8 2

Untersuchungsgegenstand UStG als auch auf verschiedenartige Gestaltungen der Forderungsveräußerung. Entsprechend der Rechtsprechung sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene wird zunächst das Konstrukt des echten Factorings beleuchtet. In diesem Zuge werden das Wesen des Factorings und seine umsatzsteuerrechtlichen Elemente eingehend betrachtet. Auf Basis dieser Erkenntnisse wird der Forderungsverkauf von zahlungsgestörten wie auch nicht zahlungsgestörten Forderungen untersucht. Selbiges gilt weiterhin für ABS-Transaktionen und die Forfaitierung. Die Darstellung und Auswertung der Gestaltungen dient der Erarbeitung der für die Forderungsveräußerung maßgeblichen Elemente und der Differenzierung zwischen den verschiedenen Vehikeln entsprechend der ihnen anhaftenden besonderen Charakteristika. Abschließend erfolgt im dritten Schritt die Aufarbeitung der zuvor erzielten Ergebnisse mit dem Ziel einen allgemeingültigen Ansatz zu entwickeln, welcher im Ergebnis eine rechtssichere Beurteilung der Steuerbarkeit von Forderungsübertragungen ermöglicht. Dabei werden die zuvor identifizierten umsatzsteuerlich relevanten Kriterien zusammengetragen und priorisiert. 3

2. Der Leistungsgehalt der Forderung Gem. 4 Nr. 8 lit. c UStG sind Geschäfte mit Forderungen von der Umsatzsteuer befreit. Man könnte insoweit meinen, dass es einer weiteren Untersuchung der Forderungsgeschäfte im Umsatzsteuerrecht nicht bedarf. Schließlich wurde Forderungsgeschäften offenkundig bereits eine gesetzliche Grundlage zuteil. Zu beachten ist jedoch, dass eine umsatzsteuerfreie Leistung nur dann vorliegen kann, wenn überhaupt eine grundsätzlich dem Umsatzsteuerrecht unterworfene Leistung vorliegt. Erforderlich ist mithin eine umsatzsteuerbare Leistung. 1 Gem. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer die Umsätze aus den Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Bei der Ermittlung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Forderungsgeschäften ist daher zunächst festzustellen, ob das jeweilige Geschäft eine derartige umsatzsteuerbare Leistung aufweist. Da das Forderungsgeschäft, sei es in Ausgestaltung eines Factoringgeschäfts, einer Asset-Backed Securities Transaktion oder im Wege der Veräußerung von Non-Performing Loans in erster Linie in der rechtsgeschäftlichen Übertragung einer Forderung besteht, stellt sich konkret die Frage, ob und ggf. inwiefern eine Forderung eine umsatzsteuerbare Leistung begründen kann. Im Hinblick auf die gesetzliche Normierung mag anzuführen sein, dass die Steuerbefreiung des 4 Nr. 8 lit. c UStG vordergründig als obsolet zu betrachten wäre, falls der Verkauf einer Forderung nicht auch eine umsatzsteuerbare Leistung begründen würde. Schließlich bedürfte es der Regelung nicht, wenn insoweit bereits keine steuerbare Leistung vorläge. Gleichwohl darf das Wesen 1 Vgl. Huschens in: Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, 4 Nr. 8, Rn. 25. 5

Der Leistungsgehalt der Forderung der Forderungsveräußerung insb. dasjenige einer Forderung in diesem Zuge nicht verkannt werden. Selbiges gilt für den Zweck des 4 Nr. 8 lit. c UStG und seines Begriffsverständnisses der Forderung. Jedenfalls kann die Veräußerung einer Forderung nicht unzweifelhaft per se dem 4 Nr. 8 lit. c UStG zugeordnet werden. Dies zeigt sich bereits an der von Stadie 2 vertretenen Ansicht, dass keine Leistung vorliege, wenn eine Geldforderung veräußert wird. Vor diesem Hintergrund ist im Zuge dieser Arbeit zu bestimmen, welchen Leistungsgehalt eine Forderung unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten aufweist oder zumindest aufweisen kann. Im zweiten Schritt ist dann die Frage zu beantworten, ob diese Leistung unter den Steuerbefreiungstatbestand des 4 Nr. 8 lit. c UStG zu subsumieren ist. Bedeutung hat die Unterscheidung zwischen der Umsatzsteuerbarkeit und der Umsatzsteuerfreiheit einer Leistung vor dem Hintergrund des umsatzsteuerlichen Normgefüges. Ist eine Leistung nicht umsatzsteuerbar, unterliegt sie nach 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG generell nicht der Umsatzsteuer. Der Erbringer einer nicht steuerbaren Leistung erlangt im Umsatzsteuerrecht daher insoweit auch nicht die Position eines Unternehmers i.s.d. 2 UStG. Anders formuliert handelt der Leistungserbringer außerhalb des Umsatzsteuerrechts. Etwas anderes gilt für die Erbringung umsatzsteuerfreier Leistungen. Unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten fällt zwar ebenfalls keine Umsatzsteuer an. Gleichwohl agiert der Leistungserbringer insoweit innerhalb des Umsatzsteuersystems und somit als Unternehmer. Auswirkungen hat dies auf Grund der besonderen Ausgestaltung und Wirkungsweise der Umsatzsteuer, die sich in ganz besonderer Weise im Vorsteuerabzug gem. 15 UStG widerspiegelt. Der Abzug von umsatzsteuerlichen Vorsteuerbeträgen verschafft Unternehmern insbesondere beim Geschäft mit anderen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern einen wirtschaftlichen Vorteil. Ein Leistungserbringer, der gänzlich außerhalb des Umsatzsteuerrechts agiert, mithin nicht umsatzsteuerbare Leistungen erbringt, kann von diesen wirtschaftlichen Vorzügen des Umsatzsteuersystems nicht profitieren. Werden hingegen steuerbare aber steuerbefreite Leistungen erbracht, ist zu differenzieren. Gem. 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerbefreiten Umsätzen nicht möglich. Zu beach- 2 Stadie in: ders., UStG 2012, 1 Rn. 29, 4 Nr. 8 Rn. 18. 6

Der Leistungsgehalt der Forderung ten ist jedoch, dass gem. 9 Abs. 1 UStG u.a. bei umsatzsteuerbefreiten Forderungsgeschäften nach 4 Nr. 8 lit. c UStG die Möglichkeit besteht, auf die Steuerbefreiung zu verzichten. Nach 9 Abs. 1 UStG ist es dem Unternehmer möglich, steuerbefreite Umsätze i.s.d. 4 Nr. 8 lit. c UStG als steuerpflichtig zu behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Indem die Umsätze der Umsatzsteuerpflicht unterworfen werden, besteht im Gegenzug die Möglichkeit, von dem Recht auf Vorsteuerabzug Gebrauch zu machen. Im Ergebnis erlangt der Unternehmer einen wirtschaftlichen Vorteil im Vergleich zu dem Erbringer einer nicht steuerbaren Leistung. Es zeigt sich somit, dass sich hinter der theoretisch anmutenden Frage nach einer umsatzsteuerbaren oder umsatzsteuerfreien Leistung weitreichende praktische Auswirkungen verbergen. Aus diesem Grunde wird im Folgenden zunächst zu zeigen sein, inwieweit eine Forderung einen umsatzsteuerlichen Leistungsgehalt aufweist und mithin eine umsatzsteuerbare Leistung begründen kann. Im Anschluss ist dann auf die Steuerbefreiung und die jeweils darzustellenden Forderungsgeschäfte einzugehen. 2.1 Der umsatzsteuerliche Leistungsbegriff Zur Bestimmung, ob eine Forderung eine umsatzsteuerbare Leistung begründen kann, ist zu klären, was überhaupt unter dem Begriff der umsatzsteuerbaren Leistung zu verstehen ist. Eine gesetzliche Normierung bspw. in Form einer Legaldefinition weist das Umsatzsteuergesetz nicht auf. Die Leistung wird in dem soeben dargestellten Grundtatbestand des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG schlicht vorausgesetzt. Sie ergibt sich vielmehr aus dem Umsatzsteuerrecht bzw. konkret aus dem Umsatzsteuergesetz selbst. Das bedeutet, dass der Begriff der Leistung als Grundanknüpfungspunkt des Umsatzsteuerrechts unter Betrachtung der Konzeption der Umsatzsteuer an sich zu bestimmen ist. Die Ermittlung der Charakteristik der Umsatzsteuer dient insoweit keinem Selbstzweck. 3 Vielmehr schafft sie die Basis der vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Begrifflichkeiten des Umsatzsteuerrechts. 4 Die folgen- 3 Stadie in: Rau/Dürrwächter, UStG, Einf. Anm. 93. 4 Siehe hierzu Nieskens, Umsatzsteuer im Spannungsfeld zwischen Systematik und Fiskalinteressen, UR 2002, 577 (580), der sich eingehend mit der Perspektive zur Auslegung des Umsatzsteuerrechts 7